Abrechnungsprobleme beim Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen

Vorlage: 2023/0632
Art: Anfrage
Datum: 31.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.06.2023

    TOP: 48

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 31.05.2023 Vorlage Nr.: 2023/0632 Abrechnungsprobleme beim Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 48 x 1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass seit der Gebührenerhöhung der Taxifahrten im November gleiche Strecken bei Beförderungsdiensten mit zwei TAN-Nummern beglichen werden müssen, die vor der Erhöhung mit einer TAN-Nummer abgegolten waren? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, dieses Problem zu beheben? Begründung/Einordnung: Bezugsberechtigte Bürger*innen können sich auf verschiedenen Wegen Unterstützung seitens der Stadt Karlsruhe einholen. Im Jahr 2019 legte der Gemeinderat in der „Neufassung der Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ fest, dass pro einfache Strecke eine „Fahrtkarte“ bzw. TAN-Nummer genutzt werden kann. Eine Fahrt hat einen Wert von 18€. Wird die Strecke unterbrochen, so wird eine weitere Fahrt nötig. Insgesamt haben Bezugsberechtigte 200 TAN- Nummern pro Jahr. Das Ziel war es, Bezugsberechtigten eine Teilhabe am Leben in Karlsruhe zu ermöglichen bzw. dies etwas einfacher zu gestalten. Bei Gesprächen mit Betroffenen wurde der SPD-Fraktion berichtet, dass es seit der Erhöhung der Taxigebühren vermehrt zu Problemen bei den Beförderungsdiensten der Stadt Karlsruhe kommt. Strecken, die noch vor der Gebührenerhöhung mit einer TAN-Nummer berechnet wurden, haben nun einen höheren Wert und würden deshalb mit zwei TAN-Nummern abgerechnet. Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass hier nachverhandelt werden sollte. Durch die Gebührenerhöhung der Taxifahrten müssten entsprechende Absprachen bzw. Kostenvereinbarungen mit den Taxiunternehmen angepasst werden. Berechtigte Bürger*innen haben das Anrecht auf 200 Fahrten pro Jahr, wie im Jahr 2019 beschlossen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Irene Moser

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0632 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Abrechnungsprobleme beim Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 48 x 1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass seit der Gebührenerhöhung der Taxifahrten im November gleiche Strecken bei Beförderungsdiensten mit zwei TAN-Nummern beglichen werden müssen, die vor der Erhöhung mit einer TAN-Nummer abgegolten waren? Der Sachverhalt wurde der Sozial- und Jugendbehörde im Februar von Teilnehmenden des Beförderungsdienstes gemeldet und ist bekannt. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, dieses Problem zu beheben? Das Problem könnte behoben werden, indem der maximale Wert pro Fahrt so angehoben wird, dass die gleichen Strecken wieder mit einer TAN-Nummer beglichen werden können. Die Anpassung der Maximalwerte erfolgt über die Verträge mit den Beförderungsunternehmen. Die Sozial- und Jugendbehörde prüft derzeit die Änderungsmöglichkeiten der bestehenden Verträge und beabsichtigt, diese entsprechend anzupassen. Die für den Beförderungsdienst vorgesehenen Finanzmittel im Haushalt werden für die Umsetzung ausreichend sein.

  • Protokoll GR TOP 48
    Extrahierter Text

    Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 47. Punkt 48 der Tagesordnung: Abrechnungsprobleme beim Beförderungsdienst für schwer- behinderte Menschen Anfrage: SPD Vorlage: 2023/0632 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Juni 2023