Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an zwölf Schulen und Schulkindergärten für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Vertragsverlängerung
| Vorlage: | 2023/0631 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.05.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.06.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0631 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an zwölf Schulen und Schulkindergärten für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Vertragsverlängerung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.06.2023 6 X vorberaten Gemeinderat 27.06.2023 12 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an die Ernst-Reuter-Schule, die Werner-von-Siemens-Schule, die Oberwaldschule Aue, die Anne-Frank-Schule, die Schule am Weinweg, die Erich Kästner-Schule, die Federbachschule, die Albschule und den Schulkindergarten an der Alb sowie die Südendschule für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf einmalige beziehungsweise zweimalige Vertragsverlängerung bis maximal zum Schuljahr 2025/2026 an die vorgeschlagenen Firmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Firma ES-Catering, Weingarten für die Lose 1, 3, 5, 6 und 11, der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden für das Los 2 und der Ehrenfried Betriebe GmbH, Heidelberg für die Lose 4, 7 und 8 den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.005.056,30 Euro / Schuljahr 2023/2024 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 326.186,30 Euro / Schuljahr 2023/2024 Gesamteinzahlung: 678.870,00 Euro / Schuljahr 2023/2024 Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Ausschreibungsgegenstand Für zwölf Schulen beziehungsweise Schulkindergärten in Karlsruhe wurde die Lieferung von Mittagsverpflegung für das Schuljahr 2023/2024 mit der ein- bis zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal Schuljahr 2025/2026 ausgeschrieben. Die Leistung ist in elf Lose aufgeteilt. Los 1: Ernst-Reuter-Schule circa 1.000 Menüs pro Woche Los 2: Werner-von-Siemens-Schule circa 1.080 Menüs pro Woche Los 3: Oberwaldschule Aue circa 350 Menüs pro Woche Los 4: Anne-Frank-Schule (Gemeinschaftsschule) circa 150 Menüs pro Woche Los 5: Schule am Weinweg circa 325 Menüs pro Woche Los 6: Erich Kästner-Schule circa 800 Menüs pro Woche Los 7: Federbachschule circa 200 Menüs pro Woche Los 8: a) Albschule b) Schulkindergarten an der Alb circa circa 285 Menüs pro Woche 60 Menüs pro Woche Los 9: Schulkindergarten Kieselsteine circa 120 Menüs pro Woche Los 10: Viktor-von-Scheffel-Schule circa 450 Menüs pro Woche Los 11: Südendschule circa 1.150 Menüs pro Woche Für alle Lose mit Ausnahme der Lose 2 und 4 war ausschließlich das Verpflegungssystem Cook & Hold anzubieten, da die Aufstellung von für temperaturentkoppelte Systeme benötigten Konvektomaten räumlich und anschlusstechnisch nicht möglich ist. 2. Verfahrensart Die Ausschreibung der Lieferleistung erfolgte im Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 Vergabeverordnung (VgV). Die Bekanntmachung erfolgte am 20. März 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe und im Internetportal www.bund.de. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote von drei Firmen eingegangen: Zwei Angebote für die Lose 1, 3, 5, 6 und 11, drei Angebote für das Los 2 sowie ein Angebot für die Lose 4, 7 und 8. Für die Lose 9 und 10 ist kein Angebot eingegangen. Daher wurde das Vergabeverfahren für diese Lose aufgehoben und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens vorbereitet. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte in mehreren Stufen: Formale Prüfung: Das Angebot von einem Bieter enthielt die mit Angebotsabgabe geforderten Unterlagen und Erklärungen und war somit vollständig. Die dem Angebot nicht beigefügten Unterlagen und Erklärungen der anderen beiden Bieter wurden nach § 56 Absatz 2 Satz 1 VgV nachgefordert und fristgerecht nachgereicht. Eignungsprüfung: Alle Bieter erfüllen die festgelegten Eignungskriterien und verfügen folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Fachliche Prüfung: Mit Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, die Qualitätsstandards der Karlsruher Leistungsbeschreibung für die Schulverpflegung, die sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) orientieren, einzuhalten. Hierunter fallen zum Beispiel die – 3 – maximale Heißhaltezeit von drei Stunden bei Cook & Hold, der Bio-Anteil von mindestens 35 Prozent der gesamten Wareneinsatzmenge und von mindestens 17,5 Prozent des Wareneinsatzes von Obst, Gemüse und Milchprodukten sowie der Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens der Euro-6/VI- Abgasnorm für die Leistungserbringung. Ein Angebot für die Lose 1, 5 und 11 entsprach nicht den Anforderungen und wurde ausgeschlossen. Die verbleibenden Angebote konnten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Die Wertung der Angebote erfolgte anhand der Einfachen Richtwertmethode, bei der Preis und Leistung in einem 50/50-Verhältnis stehen. Bei der Leistungsbewertung wurden folgende Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt: - Ein über die Mindestanforderung von 35 % aus der Leistungsbeschreibung hinausgehender Bioanteil von insgesamt mindestens 40 Prozent, mindestens 50 Prozent oder mindestens 75 Prozent, - Einsatz von nicht vorverarbeiteten Lebensmitteln und Produkten der Convenience-Stufen 1 bis 2 von mindestens 25 Prozent, mindestens 50 Prozent oder mindestens 75 Prozent, - Konzept zur Lebensmittelrestereduzierung in der Schulmensa ohne oder mit ausführlicher Erläuterung, wie Rückmeldungen des Auftraggebers zu Qualität und Quantität der Lieferleistung vom Auftragnehmer berücksichtigt werden, - Saisonalität nach dem Saisonkalender Deutschlands der Verbraucherzentrale und Bezug von über 40 Prozent, über 50 Prozent oder über 60 Prozent des im Speiseplan berücksichtigten Obstes und Gemüses aus dem Freiland oder einer Herstellung mit geringer oder mittlerer Klimabelastung, - nachhaltige Einwegverpackung oder Mehrwegeinzelbehälter für einzelne Sondermenüs oder Kleinstliefermengen in der Ferienbetreuung, - die kohlenstoffdioxidfreie Anlieferung des Essens mit Elektrofahrzeugen und - die Lieferung von Sondermenüs für Personen mit attestierter Laktose- oder Glutenunverträglichkeit mit oder ohne Preisaufschlag. Die Bewertung dieser Kriterien ist auf Grundlage der eingereichten Unterlagen des Bieters erfolgt. Im Rahmen der Wertung der Angebote hinsichtlich der oben genannten Zuschlagskriterien wurde das nachstehende Ergebnis ermittelt. Der Zuschlag ist losweise auf das Angebot mit der höchsten skalierten Kennzahl (Z) zu erteilen. Los Rang Bieter, Produktionsstätte Angebotspreis brutto pro Menü Kennzahl (Z) 1 1 Firma ES-Catering, Weingarten 5,34 Euro 2.992 2 1 El Tucano GmbH & Co. KG, Herxheim (notfalls Wiesbaden) 3,93 Euro 4.344 2 Firma 3.215 3 Firma 2.012 3 1 Firma ES-Catering, Weingarten 5,34 Euro 8.548 2 Firma 6.207 4 1 Ehrenfried Betriebe GmbH, Heidelberg 4,28 Euro 13.035 5 1 Firma ES-Catering, Weingarten 5,34 Euro 11.507 6 1 Firma ES-Catering, Weingarten 5,34 Euro 3.740 2 Firma 2.716 7 1 Ehrenfried Betriebe GmbH, Heidelberg 4,07 Euro 10.291 8 1 Ehrenfried Betriebe GmbH, Heidelberg 4,07 Euro (a)) 3,85 Euro (b)) 6.021 11 1 Firma ES-Catering, Weingarten 5,34 Euro 2.601 – 4 – Unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es wird vorgeschlagen, das Angebot der Firma ES-Catering, Weingarten für die Lose 1, 3, 5, 6 und 11, das Angebot der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden für das Los 2 und das Angebot der Ehrenfried Betriebe GmbH, Heidelberg für die Lose 4, 7 und 8 anzunehmen und hierauf den Zuschlag zu erteilen. 4. Einschätzung der CO 2 -Relevanz Erstmals für die von der Ausschreibung betroffenen Einrichtungen wurde in der Leistungsbeschreibung als Ausschlusskriterium mindestens die Euro-Norm 6/VI für die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge vorgegeben. Außerdem wurden die Verpflegungstage mit rein vegetarischem Angebot von zwei auf drei pro Woche bei fünf Verpflegungstagen und von einem auf zwei pro Woche bei drei beziehungsweise vier Verpflegungstagen erhöht. Aufgrund des gemäß DGE-Qualitätsstandards erhöhten Gemüseanteils bei ovo-lacto-vegetarischer Kost im Vergleich zur Mischkost mit Fleisch/Wurstwaren/Fisch und der laut DGE-Qualitätsstandards grundsätzlich niedriger geschätzten CO 2 -Emissionen bei der Produktion von Gemüse im Vergleich zu Fleisch/Wurst/Fisch sind dadurch positive Auswirkungen auf die CO 2 -Relevanz der Leistung möglich. Ferner wurde die kohlenstoffdioxidfreie Anlieferung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt. Die Firma ES-Catering, Weingarten und die El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden haben in ihrem Angebot erklärt, für die Anlieferung Elektrofahrzeuge einzusetzen. Da aktuell noch kein verpflichtender Einsatz von Elektrofahrzeugen erfolgt, führt dies künftig zu einer Reduktion der leistungsbezogenen CO 2 -Emissionen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an die Ernst-Reuter-Schule, die Werner-von-Siemens-Schule, die Oberwaldschule Aue, die Anne-Frank-Schule, die Schule am Weinweg, die Erich Kästner-Schule, die Federbachschule, die Albschule und den Schulkindergarten an der Alb sowie die Südendschule für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf einmalige beziehungsweise zweimalige Vertragsverlängerung bis maximal zum Schuljahr 2025/2026 an die vorgeschlagenen Firmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Firma ES-Catering, Weingarten für die Lose 1, 3, 5, 6 und 11, der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden für das Los 2 und der Ehrenfried Betriebe GmbH, Heidelberg für die Lose 4, 7 und 8 den Zuschlag zu erteilen.
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Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an zwölf Schulen und Schulkindergärten für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Vertrags- verlängerung Vorlage: 2023/0631 Punkt 12.1 der Tagesordnung: Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an zwölf Schulen und Schulkindergärten für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Vertrags- verlängerung Interfraktioneller Änderungsantrag: CDU, FDP Vorlage: 2023/0631/1 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Lieferung von Mittagsverpflegung an die Ernst-Reu- ter-Schule, die Werner-von-Siemens-Schule, die Oberwaldschule Aue, die Anne-Frank- Schule, die Schule am Weinweg, die Erich Kästner-Schule, die Federbachschule, die Alb- schule und den Schulkindergarten an der Alb sowie die Südendschule für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf einmalige beziehungsweise zweimalige Vertragsverlänge- rung bis maximal zum Schuljahr 2025/2026 an die vorgeschlagenen Firmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Firma ES-Catering, Weingarten für die Lose 1, 3, 5, 6 und 11, der El Tucano GmbH & Co. KG, Wiesbaden für das Los 2 und der Ehrenfried Be- triebe GmbH, Heidelberg für die Lose 4, 7 und 8 den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Verwaltungsvorlage: mehrheitliche Zustimmung (31 JA-Stimmen, 15 Nein-Stimmen) Ziffer 1 des Änderungsantrags: zugesagt Ziffer 3 + 4 des Änderungsantrags: verwiesen in Schulbeirat Der Vorsitzende setzt um 17:17 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptaus- schuss am 20. Juni 2023. – 2 – Sie haben zu diesem interfraktionellen Änderungsantrag noch keine Stellungnahme be- kommen, weil wir keine redaktionelle Stellungnahme so hingekriegt haben, dass ich Ihnen die jetzt schon frei hätte geben wollen und können, ich möchte aber zu den einzelnen Zif- fern einfach kurz was erläutern. Ich glaube, dass das auch so verständlich ist. Wir haben ja auch im Hauptausschuss schon darüber geredet, dass es noch mal grundsätz- liche Fragen gibt und ich würde einfach bitten, zu akzeptieren, dass wir grundsätzliche Fra- gestellungen noch mal aufrufen können und sollten, aber dass es sich heute um eine Vergabe handelt, die auch in entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen vorbereitet worden ist. Deswegen unter Ziffer 1 haben Sie ja zum einen zu Recht auf die Zuschlagskri- terien für Schulverpflegung 2019 hingewiesen, die in diesem Fall nicht eingehalten wur- den, was dieses Probeessen betraf. Und Sie haben auf der anderen Seite beantragt, dass wir das Probeessen noch mal nachholen sollen. Dieses Probeessen nachzuholen ist aus vergaberechtlichen Dingen problematisch. Davon muss ich Ihnen dringend abraten, weil die Zuschlagskriterien ja erfüllt sind. Man hat einen entsprechenden Auswahlprozess vorge- nommen. Es gibt aufgrund der Wertung der Zuschlagskriterien jetzt eine Empfehlung. Da kann ich jetzt nicht im Nachhinein noch ein Probeessen einführen. Das ist rechtlich leider nicht möglich. Zu den Zuschlagskriterien für Schulverpflegung ist noch mal festzustellen, dass wir 2019 nicht nur dieses Probeessen, sondern auch viele andere qualitative Zuschlagskriterien mitei- nander vereinbart haben und im Gefolge der weiteren Entwicklungen der Jahre drauf, teil- weise auch noch unter Corona-Einfluss, hat man dann von Probeessen oft abgesehen und hat auch festgestellt, dass das Probeessen oft weniger aussagekräftig ist als das Einhalten der anderen Zuschlagskriterien, weil ein Probeessen immer ein Stück weit eine Momentauf- nahme ist. Das kennt man aus anderen Verfahren ja auch. Deswegen will ich es mal so flapsig formulieren, aber nehmen Sie es nicht wörtlich, es ist ein bisschen aus der Mode ge- raten, aber ich würde Ihnen deswegen zu diesem Punkt Probeessen als Zuschlagskriterium im Jahr 2019 durchaus zusagen wollen, dass wir das in Zukunft wieder einführen, würde aber empfehlen, es mit den Ziffern 3 und 4 in den Schulausschuss zu verweisen, damit Sie es insgesamt noch mal gemeinsam durchdiskutieren. Bei der Ziffer 2 geht es um eine be- stimmte Vergabe aus dem letzten Jahr, wo Sie sagen, da sollten wir quasi nicht die Verlän- gerungsoption ziehen, sondern hier eine neue Vergabe initiieren. Jetzt ist aber die Options- frist am 31. März schon abgelaufen, und deswegen hat man diese Option sozusagen inso- fern schon gezogen, als man den Vertrag nicht gekündigt hat zum 31.3., und damit wird die Option automatisch Vertragsbestandteil. Insofern kann ich Ihnen auch bei der Ziffer 2 aus rechtlichen Gründen nicht empfehlen, diese Sache hier zu beschließen, weil wir da in ein rechtliches Dilemma kommen. Insofern wäre meine Empfehlung jetzt als Stellungnahme, wir nehmen das Thema Zu- schlagskriterium, also wir führen das Thema Zuschlagskriterium Probeessen wieder ein bei zukünftigen Vergaben, diskutieren es aber in seiner Bedeutung noch mal zusammen mit den Ziffern 3 und 4 jetzt im Schulausschuss. Dann brauchen wir die Ziffer 3 und 4 ja heute hier auch nicht zu diskutieren, sondern das sollte im Fachausschuss diskutiert werden. Zu dem zweiten Teil der Ziffer 1, nämlich jetzt für diese Vergabe noch ein Probeessen einzu- führen und auch zur Ziffer 2 kann ich nur deutlich wieder raten und müsste Ihnen bei einer Abstimmung empfehlen abzulehnen und wenn Sie dem trotzdem zustimmen, müsste man noch klären, inwieweit ich nicht Widerspruch einlegen muss, weil wir da an der Stelle – 3 – einfach in ein rechtliches Dilemma reingeraten. Das würde etwas höflicher formuliert in der Antwort so drinstehen, in der Stellungnahme. Das als Information, ich glaube, es war jetzt soweit verständlich, und von daher haben Sie jetzt die Informationen, die Sie brauchen. Wir gehen jetzt damit in die Debatte. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Zu dem Antrag der Vergabe der Stadt stimmen wir natürlich zu. Also, der Vorlage der Stadt stimmen wir natürlich heute zu. Jetzt was den interfraktio- nellen Änderungsantrag anbelangt, so ist es tatsächlich so, wie Sie, Herr Oberbürgermeis- ter, auch gesagt haben, dass das Probeessen ja auch Corona-bedingt einfach irgendwie ausgelaufen ist und insoweit eigentlich auch Sinn macht, es wieder einzuführen. Es ist auch ein Wunsch der Schüler*innen, es ist ein Wunsch auch der Schulen und es ist eine Mög- lichkeit auch, sich zu beteiligen. Also, von daher ist es richtig, dass wir quasi das Probees- sen, wie es in der Vergangenheit praktiziert wurde, aufrechterhalten. Was jetzt den Punkt, vor allem auch den Punkt 4 anbelangt, der ausführlich auch noch dis- kutiert wird: Wir lehnen es vehement ab als GRÜNE, dass die verbindliche Orientierung an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Schulverpflegung wieder zu- rückgeführt wird. Das wollen wir nicht. Es geht hier bei einer öffentlichen Gemeinschafts- verpflegung nicht um individuelle Vorlieben. Die werden privat natürlich in aller Wahlfrei- heit für alle Menschen in der Gesellschaft praktiziert, aber bei einer öffentlichen Verant- wortung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung brauchen wir eine Orientierung an objektiven Kriterien und diese objektiven Kriterien sind, die werden im Prinzip auch einge- halten, wenn wir die Orientierung an der Deutschen Gesellschaft für Ernährung folgen, das ist ein Wissenschaftsgremium, das für alle Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen diese Empfehlungen erteilt, und an denen wollen wir auch festhalten. Deshalb lehnen wir diesen Punkt 4 tatsächlich ab. Es wäre ein vehementer Rückschritt. Und, Herr Kollege Hofmann, ich möchte Sie noch mal daran erinnern, als Sie im Schulbeirat die Frau Professorin Bran- denburg von der PH Karlsruhe befragt haben, ob man nicht eine völlige Wahlfreiheit beim Schulessen für die Schüler*innen machen sollte, dass dann die diese fachliche Aussage auch von da war, wir sagen immer, die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Er- nährung sollen eingehalten werden. Und letzter Punkt, wir GRÜNE haben eine Evaluation der Schulverpflegung beantragt im letzten Jahr, diese wird durchgeführt von zehn Master- studentinnen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, und die Ergebnisse liegen dann schon Ende des Jahres vor. Das heißt, wir haben auch da dann schon eine Art Evaluation und können da nachsteuern, wo es notwendig ist, aber prinzipiell halten wir an den Emp- fehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung fest und werden im Schulbeirat dar- über noch mal intensiv diskutieren. Vielen Dank. Stadtrat Hofmann (CDU): Normalerweise sagen wir ja auch immer im Prinzip, eine Vergabe soll man nicht anhalten, weil das wurde vorher diskutiert. Nur leider Gottes war es diesmal eben so wie auch im letzten Mal, wo es uns völlig durchgegangen ist, dass wir gar keine Möglichkeit hatten, vorher irgendwo einzugreifen, weil es, wie Sie eben erklärt haben, durch Corona in einen Prozess reingekommen ist, wo Sachen beschlossen wurden oder von der Verwaltung in die Wege geleitet wurden, wo wir überhaupt nicht mehr eingreifen konnten. Das war eben für uns jetzt die einzige Möglichkeit, hier entsprechend mal einzu- greifen. Uns geht es vor allem darum, dass man die Betroffenen mitnimmt. Die Schüler und die Schulen, die müssen wieder mitgenommen werden. Deswegen danke ich Ihnen recht herzlich schon mal für die Zusage, dass die Probeessen wieder eingeführt werden, denn – 4 – das ist was, was die Schulen wirklich sehr freut, und das haben uns alle Schulen auch mehrfach mitgeteilt, aber ich denke auch, es muss eine Wahlfreiheit für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Eltern sein. Es kann nicht sein, dass wir festlegen, wie wer sich zu ernähren hat, und auch eine verbindliche Orientierung ist nicht ein, ja, Ich-muss- aber, und das kann es eben nicht sein. Dieser Zwang, das sehen wir jetzt immer mehr, ge- rade am letzten Sonntag, wo ein Zwang die Leute vielleicht hintreibt. Das halte ich einfach für eine ganz, ganz schlechte Sache. Von daher sollten wir dies uns nicht auf die Fahne schreiben. Es geht uns aber wirklich vielmehr auch darum, dass wir entsprechend versu- chen, die Leute wieder mitzunehmen und dass wir vor allem auch die Schülerinnen und Schüler auch daran beteiligen. Wir haben fast nur noch jetzt die Kriterien der Nachhaltig- keit, die dort zählen. Das ist einerseits gut, dem haben wir auch immer zugestimmt, aber andererseits passt es dann nachher auch nicht, wenn wir einen Caterer aus Wiesbaden eben damit beauftragen. Mittlerweile haben wir leider Gottes auch nur noch drei Bewer- ber, und uns haben diese Caterer gesagt, sie bewerben sich aufgrund auch dieser Kriterien, die mittlerweile da sind, einfach auch nicht mehr. Also von daher wäre auch dies natürlich ein Ding in die richtige Richtung. Ich glaube auch, dass wir einfach jetzt noch mal das Ganze sicherlich dann von mir aus im Schulbeirat beraten. Auch wenn ich weiß, dass diese vehemente Mehrheit dies dort abschmettern wird, aber ich denke, wir werden da trotzdem immer weiter auch in diese Richtung gehen. Und wir wollen einfach, dass wir da diesen be- reits jetzt schon sichtbaren Rückgang der Essensanmeldung an der einen oder anderen Schule, dass wir den dadurch auch verhindern und vor allem auch verhindern, dass wir die Kinder dann, was sicher noch viel schlechter ist, in die Dönerbuden treiben, sondern so können wir ihnen zumindest eine vernünftige warme Mahlzeit entsprechend anbieten. Stadträtin Moser (SPD): Die Mittagsverpflegung für Kinder und Jugendliche an Schu- len/Schulkindergärten ist ein sehr sensibles, wichtiges, mit vielen berechtigten Ansprüchen und Vorstellungen besetztes Thema. Laut Vorlage soll der Gemeinderat der Vergabe der Mittagsessenslieferung für das Schuljahr 23/24 zustimmen. Das ist schon sehr bald, die Schule fängt schon im September wieder an. Es ist nicht die Zeit, darüber jetzt zu diskutie- ren. Es geht hier ausschließlich um die Vergabe. Bei zwei Losen gibt es bereits heute kein Angebot. Hoffentlich hat sich das jetzt geändert. Bei der Vorlagenerstellung war das nicht so, und es wollen die Kinder und Jugendlichen im September was essen. Wir haben großes Interesse, im zuständigen Ausschuss ausführlich über die angesprochenen Punkte der An- tragsteller zu sprechen. Bereits vor einiger Zeit haben wir im Schulbeirat das Probeessen um die Einbindung der Schulgemeinschaft angeregt. Da wurde nicht darüber gesprochen, dass das jetzt möglich ist. Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister, dass es in Zukunft möglich sein kann. Für die SPD-Fraktion ist nicht die Reduzierung von Fleisch wichtig, sondern dass es ein ausgewogenes, gesundes Mittagessen, wie es die Deutsche Gesellschaft für Ernährung vorschlägt, gibt. Dabei spielt für uns die Regionalität und Saisonalität eine sehr große Rolle, ebenso wie Lebensmittel in Bio-Qualität, die allerdings aus der Region kommen müssen. Ich möchte der Diskussion jetzt nicht vorgreifen. Wir stimmen der Vergabe zu und bitten, die Thematik in einem der nächsten Ausschüsse auf die Tagesordnung zu setzen und recht- zeitig vor der nächsten Vergabe. Stadtrat Jooß (FDP): Uns bleibt heute im Grunde gar nichts anderes übrig, als dem zuzu- stimmen, denn es ist alles viel zu spät, aber wir sind in Zukunft absolut dafür, dass die Schulen, die Schüler und die Eltern selbst entscheiden, was sie essen wollen und nicht von oben runtergedrückt wird, was sie essen sollen oder müssen. Das ist für uns als Liberale ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn ich in die Vorlage reinschaue, lauter ortsfremde Anbieter, – 5 – das ist eine Katastrophe. Da bleibt viel mehr auf dem Weg liegen, auf der Straße liegen, als sonst was gebraucht wird. Wir wollen nicht nur Re-Food produzieren, sondern wir wollen die Schüler zufriedenstellen und die Eltern, dass sie was Gescheites auf den Tellern bekom- men, was nachher nicht weggeschmissen wird zu Re-Food, sondern dass das gebraucht wird und verbraucht wird, das ist das Wesentliche. Also ja, die kurzen Wege, dann Re-Food und die langen Wege, ja, und dann natürlich soll erhalten bleiben, dass nach DEG-Richtli- nien alles produziert wird und so weiter, das ist auch für den Privatverbrauch entsprechend wichtig und für uns selber genauso. Wir stimmen deswegen jetzt heute dieser Vorlage zu, wegen der Zeit, wegen des Zeitdrucks. Probeessen, wenn das wieder reinkommt, sind wir sehr dafür. Das hat sich eigentlich sehr gut bewährt. Auch ist Probeessen deswegen gut, weil dann vielleicht auch nicht so viel Material und Essen in die Mülltonne fliegt, danke. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ja, vielen Dank für die Vorlage. Auch ich sehe heute gar keine Möglichkeit mehr, dieses abzulehnen, schon alleine, weil ich will, dass die Kinder ver- sorgt sind. Und mir ist auch klar, je mehr Fleisch ich in der Mittagsverpflegung drin habe, umso teurer werden natürlich auch die Angebote. Mir ist lieber, ich kriege für möglichst viele Kinder einen vernünftigen preiswerten Mittagstisch hin, und ich denke, da ist dann tatsächlich auch diese Ergänzung mit vegetarischem Angebot durchaus sinnvoll. Was ich etwas problematisch finde, ist, auf Seite 3 ist in einem der Spiegelstriche drin, dass es um nachhaltige Einwegverpackung oder Mehrwegeinzelbehälter für einzelne Sondermenüs o- der Kleinstliefermengen in der Ferienbetreuung gehen soll. Also ich denke, wenn das im Nachklapp noch möglich wäre, mit den Caterern andere Lösungen zu finden als Einweg- verpackungen, wir werden demnächst das Thema Verpackungssteuer haben, dann fände ich es begrüßenswert, wird mich jetzt aber nicht dran hindern, der Vorlage zuzustimmen. Klar ist aber für uns auch, schön wäre es natürlich, wenn wir viel mehr Küchen in Karlsruhe hätten, die unsere Kinder, unsere Schulen und die Kitas beliefern könnten. Also am liebs- ten wäre mir eine kommunale Küche, die tatsächlich diese Versorgung gewährleistet, wohlwissend, dass wir das nicht morgen oder übermorgen haben werden. Von daher bleibt uns ja gar nichts anderes übrig, als diese Caterer zu beauftragen. Ich hätte nur noch einen großen Wunsch. Da ich auch weiß, dass auch in diesen Branchen, jetzt sage ich mal, nicht weit über Mindestlohn bezahlt wird, wäre meine Bitte tatsächlich, zu prüfen, dass hier tatsächlich das tariftreue Mindestlohngesetz auch eingehalten wird, und wenn es nur in Stichproben erfolgt. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Wir danken Ihnen auch für den Vorschlag, das noch mal im Fachausschuss zu diskutieren, und ich glaube, hier hat sich auch gezeigt, dass das noch mal notwendig ist. Für das Probeessen würden wir uns auch aussprechen. Wenn Sie heute einen Gastronomiebetrieb haben und einen neuen Koch einstellen, dann machen Sie auch ein Probekochen, und das ist auch nur eine Momentaufnahme. Und wenn ich das hier so alles höre, was die Kinder essen sollen oder nicht essen sollen, bin ich froh, dass ich in mei- ner Mittagspause die Kantine wählen kann, und ich muss Ihnen sagen, ich gehe dahin, wo es mir schmeckt, und da sehe ich eigentlich auch das größere Problem. Ich weiß aus eige- ner Erfahrung tatsächlich, wie der Kollege Jooß das schon gesagt hat, dass fast zwei Drittel von den angebotenen Mittagessen in die Tonne gekratzt werden, weil der eine halt kein Gemüse mag und dem anderen das Fleisch nicht oder eben die Sauce nicht schmeckt. Und das ist was, wo wir eigentlich dran arbeiten müssen. Das gehört zum Thema Nachhaltig- keit. Was wir auch nicht nachvollziehen können, wie bei den Kriterien der Nachhaltigkeit ein Anbieter aus Wiesbaden diese erfüllen kann, da tun wir uns ein bisschen schwer. Von – 6 – dem her stimmen wir jetzt der Vergabe zu und bitten da doch aber noch mal um Nachbes- serung. Stadtrat Schnell (AfD): Es steht also die Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen an, ohne dass wir darüber entscheiden könnten, weil die Option der Verlängerung sozusagen automatisch gezogen worden war. Vereinbarungen, in denen Schüler nur noch zwei Mal pro Woche der Verzehr von Fleisch zugebilligt wird, was uns Stadträten aber seinerzeit schlicht als den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung folgend verkauft wurde, das hat bloß von denen, die das nicht gut finden, außer der AfD, seinerzeit keiner bemerkt, weshalb die AfD damals nicht mit Ja stimmte, was wir auch jetzt wieder tun wer- den. Dafür freuen wir uns schon jetzt über die zahlreichen Stimmen der Erstwähler, die ob dieser Bevormundung lieber den Dönerstand ihres Vertrauens aufsuchen und ihre Stimme bei der nächsten Kommunalwahl der AfD anstatt den Grünen geben werden, zumal man- che sich schon die Frage stellen, ob deren Bundesvorstand hinsichtlich Essegewohnheiten tatsächlich ausnahmslos den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung folgt. Denn Wasser propagieren, aber selber Wein schlürfen, das schätzen auch Jungwäh- ler nicht. Den interfraktionellen Änderungsantrag befürworten wir im Grundsatz, insbeson- dere wegen des Aspekts des Probeessens, möchten zu diesem aber einen eigenen Ände- rungsantrag formulieren, dergestalt, dass an allen Tagen auch ein Essen mit Fleisch oder Fisch angeboten wird. Statt Bevormundung, freie Essenswahl für freie Schüler, danke. Stadtrat Høyem (FDP): Ja, Herr Oberbürgermeister, nur eine ganz kleine Korrektur. Wir sind Mitantragsteller mit der CDU, und deshalb müssen wir auch selbstverständlich gegen die Verwaltungsvorlage stimmen. Der Vorsitzende: Okay. Ich bitte noch mal, zu überlegen, dass wir ja nicht Mittagessen für Kinder bestellen können, sozusagen nach freiem Gutdünken eines Anbieters und Sie uns ja auf der anderen Seite auch deutliche Qualitätskriterien abfordern und sich dann an der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu orientieren, mag man ja falsch finden, weil man irgendwelche Empfehlungen der Deutschen McDonalds-Gesellschaft oder jemand anderes besser findet, aber es ist zumindest eine Orientierung. Und ich kann auch nicht den AfD- Bundesvorstand entscheiden lassen, wo er seine Freiheit bei der Essensauswahl sieht. Des- wegen bitte ich alle die, die jetzt sagen, diese Empfehlungen sind falsch, dann aber bitte eine Alternative anzuführen und nicht zu sagen, das sollen die Kinder und die Eltern dann beim Probeessen entscheiden, was da dauerhaft passiert. Wir haben hier eine Gesamtver- antwortung, die nicht Einzelentscheidungen ersetzen kann, die aber sich an Kriterien orien- tieren muss, die fachlich und inhaltlich begründet sind, und das muss für uns der Maßstab sein, denn sonst kommen wir hier in ein völlig willkürliches System, und ich finde auch nicht, dass der Gemeinderat sich die Hosen anziehen sollte, selber Qualitätskriterien zu ein- zelnen Mahlzeiten hier zu definieren, ob nur Fleisch, ohne Fleisch, wie auch immer. Und ich finde, und wenn vernunftgesteuerte, auf Empfehlungskriterien basierende politische Ent- scheidungen getroffen werden, dann ist das weder eine Bevormundung noch eine, ich sage mal, also quasi eine Freiheitsberaubung, sondern anders ist Politik ja gar nicht gestalt- bar. Insofern, so manches, was hier jetzt als Argument kam, wenn ich das mal weiter- denke, würden wir uns von irgendwelchen demokratischen und auch faktenbasierten und auch empfehlungsorientierten Politikentscheidungen völlig entfernen müssen, ich weiß nicht, wo das enden sollte. Und vieles von dem, was man zum Sonntag diskutieren könnte, hat vor allem was damit zu tun, wie man Stimmung macht gegen Fakten und auch zu- kunftsorientierten Entscheidungen, mit Argumenten, die man für andere Regelungen, die – 7 – der Staat trifft, dann aber wiederum nicht gelten lassen will, ich sage nur Tempo 50, weil man sagt, das ist die Freiheit, ist aber eigentlich genauso eine Festlegung, die man irgend- wann mal getroffen hat. Also von daher bitte ich drum, das etwas gemäßigter zu halten, würde gerne dem Vor- schlag folgen, dass wir jetzt heute die Vergabe abstimmen, würde auch bitten, dass wir Zif- fer 1 und 2 heute nicht abstimmen müssen. Sie haben die Zusage mit dem Probeessen und Ziffer 3 und 4 und das Thema, wie wollen wir die Zuschlagskriterien, die wir 2019 einge- führt haben, denn dann konkret weiter anwenden, wobei ich Ihnen das ja schon zugesagt habe, das, sagen wir mal, empfehlen wir in den oder beraten wir dann vor, wie es ja auch gewünscht war, im Schulausschuss. Und wir sagen Ihnen zu, dass wir bis dahin keine Op- tion verlängern und auch keine neuen Vergaben machen, aber diese Vergabe ist jetzt so- weit vorbereitet und die Kinder, die Hunger haben und dieses Essen essen würden, sollten dann ab September auch dieses Essen bekommen. Zur offenen Frage, was mit den beiden Losen passiert, die jetzt zunächst nicht vergeben werden konnten, habe ich jetzt gerade die Information, dass hier ein entsprechendes Angebot für beide Lose eingegangen ist und dass wir gerade die entsprechenden Voraussetzungen für die Vergabe klären. Stadtrat Hofmann (CDU): Herr Oberbürgermeister, mit unserem interfraktionellen Ergän- zungsantrag verfahren wir, wie Sie vorgeschlagen haben. 1 haben Sie uns ja zugesichert. 2 geht aus rechtlichen Gründen nicht mehr, das ist uns auch dann jetzt klar, und 3 und 4 dis- kutieren wir dann entsprechend im Schulbeirat, das ist in Ordnung. Ich korrigiere Sie ja un- gern, aber das mit dem Tempo 50 wurde irgendwo ja mal auch mehrheitlich dann be- schlossen. So und das jetzt, hier in dem Fall wurde nicht mehrheitlich beschlossen, sondern es hat sich so im Laufe der Corona-Zeit jetzt etabliert, und das ist genau der Unterschied jetzt in diesem Fall. Und von daher wollen wir das natürlich dann entsprechend auch noch mal weiter diskutieren, danke. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ja, Herr Oberbürgermeister, es ist ja doch nicht so, wie Sie sa- gen, dass wir keine Vorgaben machen oder dass wir jetzt da allen alles ermöglichen. Nein, im Gegenteil, wir entscheiden für die Schüler, was sie essen dürfen und was sie nicht essen dürfen an bestimmten Tagen. Und ganz ehrlich, mit gesundem Menschenverstand ist nicht nachvollziehbar, wieso früher, als es losging mit den vegetarischen Essen, das Argument war, jeder soll die Möglichkeit haben, entweder mit Fleisch oder vegetarisch zu essen. Und jetzt, wo das Vegetarische schon eine Weile eingeführt ist, jetzt auf einmal gilt diese Wahl- freiheit nicht mehr, und es gibt Tage, an denen die Kinder kein Fleisch essen dürfen. Das heißt, sie werden bevormundet. Genau dieselben Argumente, die man vorher vorgebracht hat, um vegetarisches Essen einzuführen, gelten jetzt auf einmal nicht mehr, und das ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen. Deswegen haben wir den Ände- rungsantrag gestellt, dass jeden Tag die Möglichkeit gegeben sein soll, entweder Fleisch o- der Fisch oder eben vegetarisch zu essen, danke. Stadträtin Fenrich (pl): Ja, ich wollte es nur noch mal rechtlich sagen. Diese Beschlussvor- lage, da geht es nur um die Vorgabe. Wenn da die Mehrheit jetzt dagegen stimmen würde für die Vergabe der Leistungen, dann macht sich die Stadt schadensersatzpflichtig. Also das nur am Rande, weil das ist ausgeschrieben worden. Das kann man nicht gerade eben so mir-nix-dir-nix wieder wegwischen. Deswegen ist nach meiner Meinung so, die Be- schlussvorlage, die muss nolens volens durchgehen, obgleich ich persönlich ehrlich gesagt auch nicht dafür bin, dass man diese vegetarischen..., ich war auch nie dafür, dass man – 8 – diese vegetarischen Angebote ausweitet. Ich selbst bin Vegetarier, aber ich möchte nie- mandem Vorschriften machen, wie er sich ernährt, und ich möchte den Eltern auch keine Vorschriften machen, wie sie ihre Kinder ernähren. Das andere, zum interfraktionellen Än- derungsantrag von CDU und FDP ist es in der Tat so, dass 1 sich erledigt hat, 2 hätte ich Bedenken, wenn man da jetzt diese Verlängerung abhängig macht von einem Probeessen. Da bin ich mir nicht sicher, ob es da nicht auch Schwierigkeiten geben könnte mit dem entsprechenden Vertragspartner und der in die Schadensersatzpflichtforderung käme, und bei 3 und 4 ist es klar. Wie gesagt, ich möchte es den Eltern anheimstellen, ich bin für gute Produkte, für regionale Produkte, dass man die Tiere artgerecht hält, bevor man sie auf dem Teller sieht und sich einverleibt, aber ich bin für die Wahlfreiheit. Denn wenn Sie das alles den Bürgern vorschreiben wollen, dann sehen Sie in der Tat, dass die Bürger, die Ge- sellschaft das nicht will, mit den entsprechend politischen Konsequenzen, und das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne von den Linken und Grünen Fraktionen sein, danke. Der Vorsitzende: Okay. Wir haben jetzt einen Änderungsantrag der AfD, dass an jedem Tag auch Fleisch angeboten werden soll. Das können wir für die laufende Vergabe nicht mehr aufnehmen, weil die Zuschlagskriterien festgelegt sind. Das haben wir an anderer Stelle eben diskutiert. Insofern würde ich diesen Änderungsantrag, genauso wie die Ziffern 3 und 4, zur Beratung in den Schulausschuss geben und würde jetzt über die Vergabe, so, wie sie da liegt, ab- stimmen lassen, und bitte Sie da um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zu- stimmung. Die anderen Themen werden dann im Rahmen des Schulausschusses noch mal miteinander diskutiert. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Juli 2023