Jobcenter Stadt Karlsruhe - Jahresbilanzen 2021 und 2022

Vorlage: 2023/0627
Art: Informationsvorlage
Datum: 30.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.07.2023

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0627 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: JC Jobcenter Stadt Karlsruhe - Jahresbilanzen 2021 und 2022 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 12.07.2023 5 x Information Der Sozialausschuss nimmt die Jahresbilanzen 2021 und 2022 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Arbeitsmarktentwicklung Die Berichtsjahre 2021 und 2022 standen immer noch unter dem Zeichen der weltweiten Covid-19- Pandemie. Hinzu kam im Februar 2022 der Angriffskrieg in der Ukraine mit der damit verbundenen Energieknappheit, steigenden Lebenshaltungskosten und dem Zuzug vieler schutzsuchender Men- schen aus dem Kriegsgebiet. Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben den Arbeitsmarkt 2021 trotz Stützung durch Kurzarbeitergeld noch stark getroffen und waren auch 2022 weiterhin deutlich sicht- bar. In Folge der Auswirkungen der Pandemie ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen von Januar 2021 bis September 2021 von 4.422 um 420 Personen auf 4.842 Personen angestiegen. Ab Oktober 2021 bis Mai 2022 ist die Zahl der arbeitslosen Menschen erfreulicherweise wieder auf 4.252 (-590) Personen gesunken. Der Übergang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine in die Grundsicherung ab Juni 2022 führte jedoch zwischenzeitlich wieder zu einem Anstieg auf 4.766 (514) arbeitslose Personen. Zum Jahresende 2022 waren noch 4.458 Personen im Jobcenter Stadt Karlsruhe arbeitslos gemeldet. Die Beschäftigungsschwerpunkte im Stadtgebiet Karlsruhe liegen vor allem in den Bereichen Informa- tion und Kommunikation, Dienstleistungen, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Finanzen und Versicherungen sowie Handel und Verwaltung. Nur etwa 15 % der Beschäftigten sind im verarbeiten- den Gewerbe tätig. In den beiden Berichtsjahren 2021 und 2022 hat die Zahl der gemeldeten freien Arbeitsstellen wieder zugenommen. Im November 2021 waren 3.902 und zum November 2022 4.492 (+16%) Arbeitsstel- len gemeldet. Der Bedarf an Arbeitskräften hat insbesondere aufgrund des demografischen Wandels in fast allen Branchen deutlich zugenommen. Die Fachkräfte- beziehungsweise Arbeitskräftesicherung bleibt des- halb weiter ein zentrales Thema. Herausforderungen für das Jobcenter in den Jahren 2021 und 2022 Persönliche Vorsprachen waren auch 2021 wegen des Infektionsgeschehens weiter nur auf Einzelfälle begrenzt. Auch deshalb wurden sämtliche Onlinekommunikationskanäle sukzessive weiter ausgebaut, intensiv beworben und zunehmend genutzt. Beratungs- und Vermittlungsgespräche haben überwiegend nach vorheriger schriftlicher Terminankün- digung telefonisch stattgefunden. In Notfällen konnten Kund*innen aber jederzeit persönlich vorspre- chen. Zum 1. April 2022 wurde die Videokommunikation für die Kundengruppe der Alleinerziehenden und die Teilnehmenden des ABC-Projekts als weiteres Angebot eingeführt. Die Nutzung der Video- kommunikation ist für Mitarbeitende sowie Kund*innen freiwillig. Zusammenfassung: Die Aufgabenstellung des Jobcenters Stadt Karlsruhe war auch in den Jahren 2021 und 2022 ins- besondere durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Ab 01.06.2022 war zusätz- lich die Übernahme der schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine in die Betreuung des Jobcen- ters Stadt Karlsruhe zu bewältigen. Unter anderem durch die schnelle Ausweitung der telefoni- schen Erreichbarkeit und der Onlinezugangskanäle konnten diese großen Herausforderungen gut bewältigt werden. Nach einem deutlichen Anstieg ist die Zahl der betreuten Bedarfsgemeinschaften zwischenzeitlich fast wieder auf das Niveau von Anfang 2020 gesunken. – 3 – Die Erreichbarkeit des Jobcenters war insgesamt jederzeit gewährleistet; Leistungsansprüche wurden zeitnah bewilligt, und der Schutz der Mitarbeitenden war sichergestellt. Arbeitsmarktpolitische Maß- nahmen wurden weiterhin in Hybridform oder auch komplett in Onlineformaten durchgeführt. Die bestehenden mobilen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden wurden weiterhin re- gelmäßig genutzt. Ende Februar 2022 kam durch den Angriffskrieg in der Ukraine und die damit verbundene Energie- krise eine weitere große Herausforderung auf das Jobcenter zu. Nachdem die geflüchteten Menschen zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz er- halten haben, ist zum 1. Juni 2022 die Zuständigkeit für die Betreuung dieser Menschen - mit wenigen Ausnahmen - auf die Jobcenter übergegangen. Durch das große Engagement aller Mitarbeitenden im Jobcenter und die gute Zusammenarbeit mit der kommunalen Partnerin ist dieser Wechsel gut gelungen. Gemeinsam wurde im Vorfeld eine ausführliche Information an sämtliche vom Rechtsübergang be- troffenen Menschen versandt. Zur Unterstützung der Geflüchteten bei der Antragstellung auf Leistun- gen nach SGB II waren im Monat Mai täglich mehrere Mitarbeitende des Jobcenters im Rathaus an der Alb vor Ort. Besonders erwähnenswert war dabei auch der Einsatz der vielen ehrenamtlichen Hel- fer*innen, die seit Beginn der Ankunft der ersten Geflüchteten in Karlsruhe im Rathaus an der Alb ge- dolmetscht und beraten haben. Ziel des Jobcenters war neben der lückenlosen Leistungsgewährung, mit den Betroffenen schnellst- möglich ein qualifiziertes Erstgespräch zu führen, um die individuelle Situation der schutzsuchenden Menschen zu erfassen und auf die jeweiligen Bedarfe passende Angebote unterbreiten zu können. Be- stehende Sprachbarrieren konnten mit russisch/ukrainisch sprechenden Mitarbeitenden und zwei be- fristet eingestellten Assistenzkräften ausgeglichen werden. Bis auf wenige Ausnahmen verfügten die Schutzsuchenden über keinerlei Deutschkenntnisse, was den Besuch mindestens eines Integrationssprachkurses erforderlich macht. Durch die enge Abstimmung der Migrationsbeauftragten des Jobcenters mit dem BAMF ist es gelungen, innerhalb weniger Monate ausreichend Plätze für zusätzliche Integrationskurse einzurichten. 1. Statistische Daten Vorbemerkung: Der Jahresbericht wurde im Mai 2023 erstellt. Zu diesem Zeitpunkt waren einige Statistikdaten (end- gültige Werte) nur bis zum Berichtsmonat November 2022 verfügbar. 1.1 Zielwerte des Jobcenters 2021 und 2022 Ab 2022 wurde eine geschlechterspezifische Zielplanung eingeführt. 2021 2021 2022 2022 Integrationsplanung und Zielerrei- chung Plan IST Plan IST Integrationsquote Gesamt Integrationsquote Frauen Integrationsquote Männer 27,2 % / / 29,1 % 24,0 % 34,3 % 31,8 % 26,0 % 37,2 % 27,4 % 21,9 % 33,3 % Veränderung Langzeitbeziehende 1,0 % -2,3 % 3,0 % -6,3 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Trotz weiterer Einschränkungen durch Covid-19, die Energiekrise sowie den Übergang schutzsuchen- der Menschen aus der Ukraine in die Grundsicherung, liegt das Jobcenter Stadt Karlsruhe gegenüber anderen vergleichbaren Jobcentern in Baden-Württemberg bei der Anzahl der Integrationen in Arbeit – 4 – und Ausbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) weiterhin auf einem der vorderen Plätze im Vergleichstyp. Zum Berichtsmonat Dezember 2022 wurde eine Integrationsquote von 27,4 Prozent oder 2.997 Integrationen erreicht. Die Zielverfehlung im Jahr 2022 ist insbesondere der nicht absehbaren starken Zuwanderung aus der Ukraine geschuldet. Die Anzahl der langzeitleistungsbeziehenden Kund*innen konnte im Jahr 2021 um 96 Personen und im Jahr 2022 um 237 Personen gesenkt werden. Zum Dezember 2022 waren noch insgesamt 7.000 Kund*innen im Langzeitleistungsbezug. 1.2 Struktur der Bedarfsgemeinschaften (BG`en) November 2021 und 2022 Aufgrund der Folgen der Pandemie ist die Anzahl der BG`en bis August 2021 angestiegen. Ab Sep- tember 2021 sind diese Zahlen wieder deutlich gesunken. Im Monat Mai 2022 waren nur noch 8.486 BG`en auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Durch den Übergang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine ist die Anzahl der BG`en seit Juni 2022 aber wieder deutlich angestiegen. Im November 2022 waren 9.238 BG`en und damit 752 mehr als im Mai 2022 im Leistungsbezug. Nov 20 Nov 21 Nov 22 Bedarfsgemeinschaften 9.373 8.925 9.238 davon mit 1 Person 5.964 5.780 5.757 mit 2 Personen 1.638 1.480 1.644 mit 3 Personen 899 824 948 mit 4 Personen 521 500 515 mit 5 und mehr Personen 351 341 374 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.2.1 Struktur Bedarfsgemeinschaften mit Kindern In 2.743 BG`en waren auch Kinder unter 18 Jahren vom Leistungsbezug betroffen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Nov 21 Nov 22 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren 2.397 2.743 davon: mit 1 Kind 1.155 1.362 mit 2 Kindern 761 894 mit 3 und mehr Kindern 481 487 – 5 – 1.2.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften seit 2010 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.2.3 Struktur der Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaften auf einen Blick November 2020 November 2021 November 2022 Bedarfsgemeinschaften 9.373 8.925 9.238 Personen in Bedarfsgemeinschaften 15.659 15.099 16.018 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 11.019 10.870 11.398 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 3.863 3.486 3.979 Arbeitslose (Dezember 2021/Dezember 2022) 3.802 4.459 4.458 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.2.4 Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Stadt Karlsruhe sehr positiv entwickelt. Von 2008 bis 2021 konnte sie um 737 auf 1.592 reduziert werden. Durch den Übergang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine in die Grundsicherung ist die Zahl der Alleinerziehenden-BG`en jedoch zum Berichtsmonat November wieder um 235 auf 1.827 BG`en angestiegen. 11.232 10.809 10.712 10.804 10.970 10.845 10.562 10.095 9.455 8.987 9.368 8.886 9.238 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 Dez 10Dez 11Dez 12Dez 13Dez 14Dez 15Dez 16Dez 17Dez 18Dez 19Dez 20Dez 21Nov 22 – 6 – Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.3 Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) November 2022 Im November 2022 waren insgesamt 11.398 erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen im Jobcen- ter Stadt Karlsruhe gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich damit die Anzahl um 528 eLb erhöht. Am stärksten betroffen ist die Gruppe der 25 bis unter 55-Jährigen, die einen Anteil von 62,6 Prozent (2020: 62,5 %)einnimmt. Nov 20 Nov 21 Nov 22 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt 11.508 10.870 11.398 Männer 5.745 5.452 5.366 Frauen 5.763 5.418 6.032 unter 25 Jahre 1.725 1.601 1.727 25 bis unter 55 Jahre 7.187 6.695 7.132 55 Jahre und älter 2.596 2.574 2.539 Deutsche 7.522 7.162 6.540 Ausländerinnen und Ausländer 3.976 3.708 4.858 Alleinerziehende 1.610 1.553 1.827 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 2.329 2.256 2.196 2.147 2.157 2.178 2.181 2.192 2.103 1.961 1.850 1.733 1.638 1.592 1.827 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 20082009201020112012201320142015201620172018201920202021Nov 22 Entwicklung der Alleinerziehenden BG`en 2008 bis 2022 Jahresdurchschnittswerte – 7 – 1.3.1 Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Die Anzahl der eLb, die eine Erwerbstätigkeit ausüben und dennoch auf Hilfeleistungen angewiesen sind, ist von November 2021 zu November 2022 um 262 auf 2.489 Personen gesunken. Damit üben noch rund 22 Prozent aller eLb eine Erwerbstätigkeit aus und sind trotzdem auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Nur circa 8 Prozent aller eLb mit Erwerbseinkommen erzielen dabei ein Einkommen über 1.600 Euro monatlich. 1.3.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Erwerbseinkommen Nov 20 Nov 21 Nov 22 Erwerbstätige eLb 2.907 2.726 2.471 mit Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit 2.672 2.527 2.286 darunter mit Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze 1.141 1.038 1.064 im Übergangsbereich 1.186 1.104 1.028 über dem Übergangsbereich 349 385 194 mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit 254 224 203 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Geringfügigkeitsgrenze: bis 30.09.2022 450,- € ab 01.10.2022 520,- € Übergangsbereich: bis 30.09.2022 450,01 bis 1.300,- € bis 31.12.2022 520,01 bis 1.600,- € Über dem Übergangsbereich: bis 30.09.2022 ab 1.300,01 € bis 31.12.2022 ab 1.600,01 € 1.4 Verweildauer der eLb in Prozent 14.837 14.182 13.810 13.770 13.808 13.842 13.357 12.894 12.126 11.434 11.630 11.511 11.398 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000 201020112012201320142015201620172018201920202021Nov 22 Entwicklung der eLb 2010 bis 2022 Jahresdurchschnittswerte – 8 – Fast 42 Prozent (2020: 40 %) aller eLb sind bereits länger als vier Jahre im Jobcenter Stadt Karlsruhe gemeldet. unter 3 Monate 3 bis unter 6 Monate 6 bis unter 12 Monate 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger 16,4 % 4,9 % 8,3 % 12,1 % 9,6% 6,8 % 41,9 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.5 Sanktionen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Am 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zum Umgang mit Leistungsminderungen (Sanktionen) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende getroffen. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber geurteilt, inwieweit Sanktionen verfassungsrechtlich mit dem Recht auf ein Existenzminimum vereinbar sind. Auch nach diesem Urteil soll das Prinzip des „Förderns und Forderns“ in der Grundsicherung weiterhin gelten. Hierzu zählen auch gewisse Mitwirkungspflichten. In Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die vom Bundesverfassungsgericht ge- forderte gesetzliche Neuregelung der SGB II-Leistungsminderungen aufgegriffen. Bis zur Verankerung dieser Neuregelung im Gesetz wurde am 1. Juli 2022 als Zwischenschritt das sogenannte „Sanktions- moratorium“ in Kraft gesetzt. Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel die Ablehnung eines Arbeitsange- bots oder der Abbruch einer Weiterbildungsmaßnahme, werden befristet nicht durch Leistungsminde- rungen geahndet. Sogenannte Meldeversäumnisse, wie zum Beispiel das unentschuldigte Fernbleiben von Beratungsterminen im Jobcenter, können bei Wiederholungen weiterhin Leistungsminderungen zur Folge haben, jedoch sind Minderungen bei mehrfachen Meldeversäumnissen auf 10 Prozent be- grenzt. Ab Januar 2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse wieder zu Minderungen führen, jedoch nicht in Fällen, in denen ein wichtiger Grund für das Verhalten dargelegt und nachge- wiesen werden kann, beziehungsweise wenn die Minderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. 1.6 Arbeitslose (Dezember 2022) Im Dezember 2022 waren insgesamt 4.458 Frauen und Männer im Jobcenter Stadt Karlsruhe arbeits- los gemeldet. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 2,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmo- nat ist die Zahl der Arbeitslosen (4.459) nahezu gleichgeblieben. Bei den Jugendlichen unter 25 Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen um 19 auf nunmehr 336 Personen gesunken. Erfreulicherweise ist auch die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen um 450 Personen wieder stark gefallen. – 9 – Bestand an Arbeitslosen Dez. 20 Dez. 21 Dez. 22 Insgesamt (Stand Dez. 22) 4.422 4.459 4.458 55,2 % Männer 2.546 2.621 2.459 44,8 % Frauen 1.876 1.838 1.999 7,5 % 15 bis unter 25 Jahre 368 355 336 2,2 % davon 15 bis unter 20 Jahre 115 112 100 31,5 % 50 Jahre und älter 1.339 1.430 1.404 19,2 % davon 55 Jahre und älter 803 858 854 44,8 % Langzeitarbeitslose 2.019 2.402 1.952 6,1 % Schwerbehinderte 276 284 271 38,0 % Ausländer 1.398 1.94 1.696 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.7 Integrationen in Arbeit (im Jahresverlauf 2021 und 2022) Im Jahresverlauf 2021 ist es dem Jobcenter trotz aller Schwierigkeiten der noch andauernden Covid- 19-Pandemie gelungen, insgesamt 3.349 (Frauen: 1.377) Integrationen in den Arbeitsmarkt zu erzie- len. Dies entspricht einer Integrationsquote von 29,1 % (IQ Frauen: 24,0 %). Das Jahr 2022 war zusätzlich durch den Übergang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine in die Grundsicherung und die Energiekrise stark geprägt. Dennoch konnten bis Dezember 2022 insgesamt 2.997 Integrationen in den Arbeitsmarkt realisiert werden, 1.232 davon für Frauen. Die Integrations- quote entspricht 27,4 Prozent (IQ Frauen: 21,9 %). Bei der Personengruppe der Alleinerziehenden, die von den pandemiebedingten Schul- und Kita- schließungen besonders betroffen waren, sind im Jahr 2021 388 und im Jahr 2022 412 Integrationen gelungen. 2. Haushaltsdaten Bis 2015 sind die Aufwendungen des Bundes für die Leistungen des Lebensunterhaltes sowie die Leis- tungen für Unterkunft und Heizung der Stadt Karlsruhe stetig angestiegen. Trotz des jährlich steigen- den ALG II-Regelleistungs-Satzes und des angespannten Wohnungsmarktes mit weiter ansteigenden Mieten im Stadtgebiet Karlsruhe hat sich der Rückgang an BG`en und eLbs ab 2016 positiv auf die Transferaufwendungen ausgewirkt. Bis 2019 waren die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensun- terhalt (LLU) und Unterkunft und Heizung (KdU) rückläufig. Die Folgen der Covid-19-Pandemie und das vereinfachte Verfahren für den Zugang zur sozialen Siche- rung (Sozialschutzpaket) haben jedoch wieder zu einer Steigerung der Ausgaben geführt. Damit ein- hergehend sind auch die Kosten der KdU wieder angestiegen. Ab Mitte 2022 macht sich auch der Übergang schutzsuchender Menschen aus der Ukraine deutlich bemerkbar. Nach Abzug der Beteiligung des Bundes von 73,6 Prozent im Jahr 2021 und 71,5 Prozent im Jahr 2022 errechnet sich bei den Kosten der Unterkunft für die Stadt Karlsruhe eine Nettobelastung von 13,1 Mio. € im Jahr 2021 und 14,1 Mio. Euro im Jahr 2022. – 10 – Transferaufwendungen in Millionen Euro Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 2.1 Kommunale Aufwendungen in Millionen Euro 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Unterkunftskosten Stadt Karlsruhe 52,24 51,74 51,01 48,61 46,55 48,52 49,77 49,41 Bundesanteil an den KdU 2011 bis 2017: 30,4 %, 2018: 31,6 % 2019: 52,1 % 2020: 77,1% 2021: 73,6% 2022: 71,5% 15,88 15,60 15,50 15,36 24,38 37,41 36,67 35,31 Nettobelastung KdU Kommune 36,36 36,14 35,51 33,25 22,41 11,1 13,1 14,1 Einmalige Kommunale Leistungen 1,27 1,30 0,94 0,79 0,76 0,72 0,63 0,92 Flankierende kommunale Eingliede- rungsleistungen 0,98 0,84 1,07 0,96 0,98 0,85 1,06 0,94 Personal- und Verwaltungskostenan- teil der Stadt Karlsruhe 2,66 2,50 2,76 2,96 3,07 2,99 3,11 3,01 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 2.2 Aufwendungen Bund Aufwendungen des Bundes (ohne Bundesanteil für Kosten der Unterkunft) 2019 2020 2021 2022 Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund) 41,32 Mio. € 43,81 Mio. € 46,06 Mio. € 47,58 Mio. € Eingliederungs- leistungen (Bund) 12,89 Mio. € 13,54 Mio. € 13,60 Mio. € 13,96 Mio. € Verwaltungskosten (Bund) 16,53 Mio. € 16,75 Mio. € 16,82 Mio. € 17,56 Mio. € Globalbudget (Bund) 29,43 Mio. € 30,29 Mio. € 30,42 Mio. € 31,52 Mio. € Umschichtung in die Verwaltungskosten 1,24 Mio. € 0,98 Mio. € 1,03 Mio. € 0,72 Mio. € Eingliederungsleistungen nach Umschichtung 11,65 Mio. € 12,55 Mio. € 12,61 Mio. € 13,24 Mio. € €46,24 €44,09 €43,57 €44,71 €45,83 €46,33 €46,23 €44,86 €42,78 €41,32 €43,81 46,06 47,58 47,49 47,28 47,74 49,45 51,32 52,21 51,74 51,01 48,61 46,55 48,52 49,77 49,41 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 2010201120122013201420152016201720182019202020212022 Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) – 11 – Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Die Eingliederungsmittel der Jahre 2021 und 2022 waren auskömmlich und haben dem Jobcenter aus- reichend Möglichkeiten geboten, allen Kund*innen Chancen zu eröffnen und aus einem breitgefä- cherten Förder- und Qualifizierungsangebot auszuwählen. Im Gesamtbetrag der zugewiesenen Ein- gliederungsleistungen sind zusätzliche Mittel für die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II ent- halten. Jahr Eingliederungs- mittel Umschichtung auf Verwaltungs- haushalt Gesamt- Ausgaben EGL Auslastung in Prozent Globalbudget 2010 16,7 Mio. € 0 15,9 Mio. € 95,8 % 2011 12,8 Mio. € 360.000 € 10,3 Mio. € 82,9 % 2012 10,5 Mio. € 600.000 € 7,1 Mio. € 78,9 % 2013 9,0 Mio. € 1.500.000 € 7,2 Mio. € 96,7 % 2014 9,7 Mio. € 1.794.000 € 7,59 Mio. € 96,2 % 2015 9,75 Mio. € 1.899.000 € 7,53 Mio. € 95,8 % 2016 10,17 Mio. € 1.549.406 € 7,87 Mio.€ 92,0 % 2017 9,93 Mio. € 1.994.095 € 7,26 Mio. € 91,8 % 2018 10,22 Mio. € 2.626.928 € 7,40 Mio. € 96,7 % 2019 12,89 Mio. € 1.240.974 € 10,52 Mio. € 89,9 % 2020 13,54 Mio. € 981.882 € 10,64 Mio. € 91,3 % 2021 13,60 Mio. € 1.003.384 € 11,94 Mio. € 95,5 % 2022 13,96 Mio. € 719.873 € 11,43 Mio. € 93,6 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 2.3 Verteilung der Eingliederungsmittel Auch in den Kalenderjahren 2021 und 2022 hat das Jobcenter Stadt Karlsruhe seinen Förderschwer- punkt weiter auf den Bereich der Qualifizierung gelegt. Jeweils circa 3,6 Millionen Euro (circa 30 Pro- zent der Eingliederungsmittel) wurden in den beiden Jahren hierfür eingesetzt. Durch diese Qualifizie- rungsmaßnahmen sollen die Chancen auf eine dauerhafte und existenzsichernde Integration in den Arbeitsmarkt für die Kund*innen deutlich und nachhaltig verbessert werden. Ein weiterer Förderschwerpunkt (circa 26 Prozent) waren Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE). Die restlichen Eingliederungsmittel wurden überwiegend in Angebote für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen investiert. – 12 – 2.3.1 Übersicht der Eingliederungsleistungen (EGL) 2021 2022 Umschichtung 1.003.384 € 719.873 € EGL-Mittel nach Umschichtung 12.605.976 € 12.341.981 € Förderung der beruflichen Weiterbildung 3.669.053 € 29,1 % 3.658.353 € 29,6 % Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung 3.019.245 € 24,0 % 3.278.884 € 26,6 % Teilhabe / Chancen § 16 i SGB II 2.351.529 € 18,7 % 2.297.218 € 18,6 % Arbeitsgelegenheiten 614.542 € 4,8 % 617.427 € 5,0 % Eingliederungszuschüsse 661.234 € 5,2 % 576.295 € 4,6 % Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16e 317.834 € 2,5 % 489.425 € 3,9 % Berufsausbildung in einer außer- betrieblichen Einrichtung 246.316 € 2,0 % 319.606 € 2,6 % Sonstige 1.343.786 € 10,6 % 1.416.717 € 11,5 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Insgesamt konnten 2021 2.713 und im Jahresverlauf 2022 2.656 Kund*innen durch die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterstützt werden (2020: 2.930). 2.3.2 Aufschlüsselung der Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Jahresverlauf 2021 und 2022 2020 2021 2022 Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) darunter mit anerkanntem Berufsabschluss 449 92 449 117 525 111 Eingliederungszuschüsse (EGZ) 63 63 76 Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung 780 2.138 2.018 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) 1.088 845 725 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) 163 248 218 Arbeitsgelegenheiten (AGH) 361 311 338 Teilhabe/Chancen § 16 e SGB II 7 15 9 Teilhabe/Chancen § 16 i SGB II 44 25 28 Assistierte Ausbildung (ASA) 5 8 5 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 14 13 10 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 3. Zielgruppenspezifische Aktivitäten 3.1 eLb unter 25 Jahre Im November 2021 waren 1.601 und im November 2022 1.727 (2020: 1.725) eLb unter 25 Jahre beim Jobcenter Stadt Karlsruhe gemeldet. Überwiegend befinden sich die erwerbsfähigen Jugendli- chen in Schulausbildung, in Beschäftigung oder besuchen Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnah- men. Aufgrund des häufig geringen Erwerbseinkommens ist diese Personengruppe jedoch weiterhin hilfebedürftig. Nur ein geringer Anteil dieser Jugendlichen ist arbeitslos. Die als „arbeitslos geführten“ Jugendlichen weisen oft multiple Vermittlungshemmnisse auf, die einen Einstieg in eine reguläre – 13 – Ausbildung deutlich erschweren oder verhindern. Häufig liegt das Hauptaugenmerk der Integrations- arbeit deshalb zunächst im Abbau der Vermittlungshemmnisse. Durch die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt ist es gewährleistet, dass Berufsorientierung, Berufsberatung sowie die Ausbildungsstellenvermittlung aus einer Hand sichergestellt sind. Eine Stigmatisierung der jungen Menschen unter 25 Jahre wird dadurch vermieden. Über diese Kooperation wurden auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder eine ausrei- chende Anzahl von Plätzen für Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und berufs- vorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) sowie Plätze für die Assistierte Ausbildung (ASA) für jugend- liche Kund*innen des Jobcenters zur Verfügung gestellt. Durch die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme soll im Einzelfall auch der Hauptschulabschluss erreicht und auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Am 11. November 2022 wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Gründung einer Jugendberufs- agentur im Stadtbezirk Karlsruhe zwischen der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt, der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe, dem Stadtjugendausschuss und dem Jobcenter abgeschlossen. Diese Kooperation soll eine effektive und wirkungsorientierte Beratung gewährleisten sowie Doppel- strukturen vermeiden. 3.2 Wohnungslose beziehungsweise von Wohnungslosigkeit Bedrohte Dieser Personenkreis hat neben Wohnungsproblemen oft noch weitere Vermittlungshemmnisse, wie zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, geringe Berufserfahrung und fehlende berufliche Qua- lifikationen, die es zu überwinden gilt. Seit 2019 erfolgt die Betreuung der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen, der Wohnungssicherungsfälle und der Frauenhausfälle in den regulären Teams des Jobcenters Stadt Karlsruhe. Ausgenommen hiervon bleiben Durchreisende sowie Menschen ohne festen Wohnsitz, welche auch nicht obdachlosenrechtlich untergebracht sind. Diese werden auch künftig weiterhin in enger räumlicher und fachlicher Anbindung an die Fachstelle Wohnungssicherung durch städtische Mitarbei- tende betreut. Dabei wird zunächst versucht, die Wohnsituation zu verbessern, bevor Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt eingeleitet werden. Zwangsräumungen und obdachlosenrechtliche Unterbringungen von Familien mit Kindern ausschließlich wegen finanzieller Probleme konnten durch diese Zusammen- arbeit weiterhin vermieden werden. 3.3 Alleinerziehende Die Alleinerziehenden (1.819 im Dezember 2022) werden weiterhin von spezialisierten Integrations- fachkräften in den Markt- und Integrationsteams beraten. Dabei unterstützt die Beauftragte für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Stadt Karlsruhe die Hinführung zum Arbeitsmarkt durch ihre Netzwerkarbeit und individuell auf die Bedürfnisse der Alleinerziehenden ausgerichtete Strategien und Projekte. Die frühzeitige Aktivierung aller Erziehenden, die Kinder unter drei Jahren betreuen, und das familien- zentrierte Arbeiten haben sich als gelungene Ansätze erwiesen. Hierfür werden auch passgenaue, überwiegend über den europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Projekte eingesetzt. In der täglichen Praxis zeigt sich, dass insbesondere eine verlässliche Kinderbetreuung wichtig ist. Die Zahl der gemeldeten Alleinerziehenden hat sich aufgrund der intensiven Förderung in den letzten Jahren stetig nach unten entwickelt. Allerdings ist seit Juni 2022 mit der Zuwanderung aus der Ukra- ine, die zu 70 % Frauen mit Kindern betrifft, eine Steigerung dieser Zahlen zu erkennen. – 14 – 3.4 Projekt „Netzwerke Aktivierung, Beratung und Chancen“ („ABC“) Seit 1. Januar 2016 beteiligt sich das Jobcenter Stadt Karlsruhe an dem Bundesprogramm „Netzwerk für Aktivierung, Beratung, Chancen“ („ABC“). Durch das Projekt wurde ein ganzheitliches, intensives und maßgeschneidertes Betreuungsangebot für Langzeitarbeitslose geschaffen. Das Jobcenter hat sich dafür entschieden, vorrangig den Personenkreis der 26- bis 54-jährigen langzeitarbeitslosen Menschen im Rahmen dieses Projektes zu betreuen. Seit März 2017 werden auch Partner-BG`en mit Kindern ab drei Jahren in dem Projekt unterstützt. Die dafür eingesetzten Vermittlungsfachkräfte können durch einen guten Betreuungsschlüssel von 1:100 eine engmaschige Begleitung und Unterstützung anbie- ten. Insgesamt wurden bisher circa 6.000 Kund*innen im Projekt „ABC“ betreut. Davon konnten 2.212 Personen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden, 1.268 (57 Prozent) sind durch diese Ar- beitsaufnahme nicht mehr auf Hilfeleistungen des Jobcenters angewiesen. 3.5 Kommunales Beschäftigungsprogramm Durch das von der Stadt Karlsruhe finanzierte kommunale Beschäftigungsprogramm mit einem jährli- chen Volumen von circa 1.000.000 Euro konnten für eLb mit multiplen Vermittlungshemmnissen Per- spektiven in arbeitsgelegenheitsähnlichen Beschäftigungsverhältnissen geschaffen werden. Insgesamt standen im Jahresverlauf der beiden Berichtsjahre durchgehend mehr als 150 Plätze zur Verfügung. 3.6 Arbeitsgelegenheiten (AGH) AGH sind weiterhin ein wichtiges Eingliederungsinstrument des Jobcenters Stadt Karlsruhe. Ziel hierbei ist es, eLb`s mit multiplen Vermittlungshemmnissen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. 2021 und 2022 standen jeweils circa 300 Plätze zur Verfügung. 3.7 Teilhabe am Arbeitsmarkt / Teilhabechancengesetz Besonders für langzeitarbeitslose und sehr arbeitsmarktferne Personen ist es wichtig, wieder einen Ein- stieg in das Berufsleben zu finden. Je länger die Suche nach Beschäftigung erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in das Berufsleben. Durch eine intensive Betreuung, individuelle Be- ratung und wirksame Förderung unterstützt das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechan- cengesetz für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen mit neuen Perspektiven und Chancen. Seit Beginn im Jahr 2019 konnten insgesamt 211 Integrationen nach diesem Gesetz erreicht werden; davon circa 70 Prozent bei privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Schwerbehinderte Menschen, Frauen und Erziehende wurden besonders berücksichtigt. Der Frauenanteil an den Förderungen liegt bei circa 40 Prozent. 4. Leistungsbereich 4.1 Außendienst Pandemiebedingt wurden im Jahr 2021 nur vereinzelt Außendienste durchgeführt. Im Jahr 2022 wurden in 182 Fallgestaltungen Prüfungen zur Hilfebedürftigkeit durchgeführt. Bei den Erkenntnissen aus den Außendiensten hat sich teilweise der Verdacht auf Leistungsmissbrauch bestätigt. Dadurch konnten zum Teil ungerechtfertigte Transferaufwendungen des Bundes und der Stadt Karlsruhe vermieden werden. – 15 – Anzahl der Außendienstaufträge Finanzielle Auswirkungen BA-Leistungen Kommunale Leistungen 182 39.714,20 € 46.414,83 € Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 4.2 Widerspruchs- und Klageverfahren Im Jahr 2021 wurden 1.537 Widersprüche erfasst. Gegenüber dem Vorjahr (2.025) entspricht dies ei- nem Rückgang um insgesamt 488 Widersprüche. In 142 Fällen wurde im Jahresverlauf 2021 Klage beim Sozialgericht erhoben. Dies sind 73 Klagen weniger als noch im Vorjahreszeitraum (215). Etwa 37 Prozent der Widersprüche (579) waren ganz oder teilweise erfolgreich. Im Jahr 2022 wurden 1.654 Widersprüche erfasst. Dies entspricht einer Steigerung um 117 Wider- sprüche gegenüber dem Vorjahr (1.537). In 101 Fällen wurde im Jahresverlauf 2022 Klage beim Sozi- algericht eingereicht. Dies waren 41 Klagen weniger als im Vorjahreszeitraum (142). 34 Prozent der Widersprüche (566) waren ganz oder teilweise erfolgreich. 5. Ausblick auf 2023 Das Jahr 2023 wird weiter von Unsicherheiten – Kriegsfolgen, Pandemie, Energieknappheit und einer erhöhten Inflationsquote geprägt sein. Zum 1. Januar 2023 wurde die Grundsicherung durch das Bürgergeld abgelöst. Die Einführung des Bürgergeldes erfolgt in zwei Schritten. Zum Jahresanfang wurden der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze (das heißt Beträge unter 50 € müssen nicht mehr zurückgefordert werden) eingeführt. Außerdem wurden neue Regelungen zum Schonvermögen geschaffen. Ferner werden künftig im ersten Jahr die tatsächlichen Kosten der Woh- nung übernommen. Ab 1. Juli werden weitere Änderungen insbesondere zu Zusammenarbeit, Weiterbildung und Qualifi- zierung erfolgen. Erwähnenswert ist dabei die Einführung eines Kooperationsplanes, des Weiterbil- dungsgeldes und eines Bürgergeldbonus. Außerdem wird es ein Schlichtungsverfahren bei Unstimmig- keiten im Kooperationsplan geben. Viele Neuregelungen wurden auf Wunsch der Jobcenter in das Bürgergeldgesetz eingearbeitet und bringen dadurch deutliche Verbesserungen in der täglichen Aufgabenerledigung. 5.1 Geschäftspolitische Ziele 2023 Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird die folgenden geschäftspolitischen Handlungsfelder im Jahr 2023 weiterhin verfolgen: ▪ Verbesserung des Übergangs Schule - Beruf ▪ Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs ▪ Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit ▪ Qualitätssicherung Die bisherigen Handlungsfelder „Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen“, die „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ sowie die „Verbesserung der Teilha- bechancen von Menschen mit Behinderung“ bleiben als Querschnittsaufgaben für das Jobcenter Stadt Karlsruhe weiterhin als wichtige Aufgaben bestehen. – 16 – Das Jobcenter setzt in all seinen Handlungsansätzen auf Prävention, Integration und soziale Teilhabe. Familienzentriertes Arbeiten steht für das Jobcenter in einem besonderen Fokus. Von Beginn an und durchgängig wird im Beratungsprozess die familiäre Situation sowohl bei Frauen als auch bei Männern abgefragt und mitbedacht. Jede Kund*in erhält weiterhin neben den Leistungszahlungen sofort integrative Unterstützungsleistun- gen durch umfassende Beratung sowie intensive Betreuung in Form von konkreten Integrationsange- boten. Konkrete Eingliederungsplanungen werden bereits bei der ersten Beratung thematisiert und das weitere Vorgehen vereinbart. Bei der Planung der Eingliederungsmaßnahmen wird auf die konstruktive Zusammenarbeit mit dem örtlichen Beirat verwiesen, in dem die Vertreter*innen der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, der Stadt Karlsruhe, der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt sowie der Kam- mern und berufsständischen Organisationen beratend eingebunden sind. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe plant, voraussichtlich circa 1,7 Millionen Euro aus dem Eingliederungsti- tel in den Verwaltungshaushalt umzuschichten. Diese Steigerung ist insbesondere der Finanzierung der Lohnkosten durch Tariferhöhungen, den gestiegenen Energiekosten und den leicht angestiegenen Kosten beim Einkauf von Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit geschuldet. Somit verfügt das Jobcenter Stadt Karlsruhe im Jahr 2023 noch über circa 11 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Auch im Jahr 2023 stehen für Förderungen nach § 16 i SGB II Teilhabechancengesetz ausreichend Mittel zur Verfügung. Der Bund ermöglicht zudem weiterhin den Passiv-Aktiv-Transfer und hat die jeweiligen Pauschalen um 300 Euro - 400 Euro monatlich deutlich erhöht. Die dadurch eingesparten Leistungen werden für die Finanzierung weiterer Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt. Im Jahr 2023 sollen insgesamt 40 Personen durch Lohnkostenzuschüsse nach § 16 i SGB II in sozialver- sicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einmünden. Der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) kommt in Hinblick auf den zunehmenden Fach- kräftebedarf weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Die geschäftspolitischen Handlungsfelder werden 2023 mit Kontinuität weiterverfolgt. Sie werden auf regionaler Ebene im Hinblick auf die identifizierten Stärken, Schwächen und Chancen ausgestaltet. 5.2 Zielwerte 2023 Planung Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat für das Jahr 2023 eine Gesamtintegrationsquote von 29,9 Prozent geplant. Diese Integrationsquote unterteilt sich auf 25,3 Prozent für die Integration von Frauen und 35,1 Prozent auf die Integrationsquote für Männer. Beim Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden geht das Jobcenter Stadt Karlsruhe im Jahr 2023 von einer Senkung um 7,5 Prozent gegenüber dem Jahresendwert von 2022 aus. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt die Jahresbilanzen 2021 und 2022 zur Kenntnis.