Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 - Dreizehnter Sachstandsbericht 2023

Vorlage: 2023/0626
Art: Informationsvorlage
Datum: 30.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Südstadt

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.07.2023

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 17

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 202§7/0626 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 12.07.2023 4 x Gemeinderat 18.07.2023 17 x Information Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den dreizehnten Sachstandsbericht 2023 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 wurde als kommunale Strategie der Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zweijahresrhythmus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe '97 zu diskutieren. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Unterbringungszahlen, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems sowie die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen. Der vorliegende dreizehnte Sachstandsbericht bildet die Datenlage 2021/2022 der Karlsruher Wohnungslosenhilfe ab. Die beiden Berichtsjahre waren geprägt von der Coronapandemie, dem Krieg gegen die Ukraine und der Energiepreiskrise. Trotz dieser Rahmenbedingungen ist die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten Personen in den Jahren 2021 und 2022 erstmals seit 2015 unter 1.300 Personen gesunken. Dass die Zahl der wohnungslosen Menschen nicht gestiegen, sondern sogar abgenommen hat, liegt unter anderem am großen Engagement im Rahmen der sozialen Wohnraumversorgung. In diesem Zusammenhang haben sich die guten Kooperationen mit privaten Vermieter*innen, der Volkswohnung GmbH, der Familienheim e.G. sowie den Trägerinnen und Trägern der Wohnungslosenhilfe als unverzichtbar erwiesen. Über die sozial gerechte Belegungssteuerung der Programme Wohnraumakquise und „Mieter*in sucht Wohnung“ sowie der neu hinzugekommenen rund 100 Wohneinheiten der umgebauten ehemaligen Paracelsusklinik gelingt es, Menschen, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind, mit erschwinglichem Wohnraum zu versorgen. Dank des intensiven Zusammenwirkens der Träger*innen und der Fachstelle Wohnungssicherung wird das Hilfesystem entlang der Bedarfe stets weiterentwickelt und ausdifferenziert. Trotz der Herausforderungen, die der angespannte Wohnungsmarkt auch in den nächsten Jahren für das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem birgt, ist es ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung, die bisherigen Qualitätsstandards in der Versorgung wohnungsloser Menschen zu halten.

  • Anlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 563 556 492 518 0 100 200 300 400 500 600 700 92939495969798990001020304050607080910111213141516171819202122 Wohnungslose 1992 bis 2022, Stichtag 31. Dezember Anlage SozA 12.07.2023, TOP 4 2 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................................................................... 5 1. Fachstelle Wohnungssicherung ............................................................................................................................. 7 2. Die Auswirkungen der Energiepreiskrise .............................................................................................................. 9 3. Prävention........................................................................................................................................................... 10 3.1 Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung .................................................................................... 10 3.2 Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung ............................................................................ 10 3.3 Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe .............................................................................................. 12 4. Beseitigung von Obdachlosigkeit........................................................................................................................ 14 4.1 Historischer Abriss ............................................................................................................................................................ 14 4.2 Datenauswertung ............................................................................................................................................................. 15 5. Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen ...................................................................................... 19 5.1 Betreuung in Obdachlosenunterkünften............................................................................................................................. 19 5.1.1 Das Lotsenkonzept .................................................................................................................................................. 19 5.1.2 Wohnheim Rüppurrer Straße 23............................................................................................................................... 19 5.1.3 Frauenpension: SOZPÄDAL ...................................................................................................................................... 21 5.1.4 Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 ................................................................................................................... 21 5.1.5 Sozialpension Augustiner: AWO ............................................................................................................................... 21 5.1.6 Sporthotel Stutensee ............................................................................................................................................... 22 5.1.7 Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk ...................................................................................................... 22 5.2 Betreutes Wohnen ............................................................................................................................................................ 22 5.2.1 Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL........................................................................................................................... 23 5.2.2 Wohnen 50+: SOZPÄDAL ........................................................................................................................................ 23 5.2.3 Lotsen-WG: Diakonisches Werk ............................................................................................................................... 23 5.2.4 Wohngruppe Passagehof und Außenstellen: Heimstiftung ........................................................................................ 24 5.2.5 Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung ........................................................................................ 24 5.2.6 Betreutes Wohnen: AWO ......................................................................................................................................... 24 5.2.7 Betreutes Wohnen für haftentlassene wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. ........................................ 25 5.2.8 Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv ................................................................................................................... 26 5.2.9 Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. ............................................................................. 26 5.3 Langzeithilfen ................................................................................................................................................................... 26 5.3.1 Langzeitwohngruppen Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung ...................................................................................... 26 5.3.2 Hotel Anker: AWO ................................................................................................................................................... 27 5.3.3 Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL ... 28 6. Soziale Wohnraumversorgung ............................................................................................................................ 29 6.1 Wohnraumakquise durch Kooperation ............................................................................................................................... 30 6.1.1 Nutzungsverhältnisse .............................................................................................................................................. 32 6.2 Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH ........................................................................................................................... 32 6.3 Haus Turmbergblick .......................................................................................................................................................... 33 6.4 Befragung von Mieter*innen der Wohnraumakquise ......................................................................................................... 33 6.4.1 Befragung von Bewohner*innen des Hauses Turmbergblick ..................................................................................... 34 6.4.2 Befragung von Bewohner*innen der Wohnraumakquise ........................................................................................... 34 Sozial- und Jugendbehörde | 3 7. Beratung ............................................................................................................................................................. 36 7.1 Kommunale Schuldner*innenberatung .............................................................................................................................. 36 7.2 Beratungsstelle für wohnungslose Männer ........................................................................................................................ 36 7.3 Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ................................................................................... 37 7.4 Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk ............................................................................................................................. 37 7.5 Anlaufstelle IGLU: Heimstiftung Karlsruhe ......................................................................................................................... 37 7.6 Bahnhofsmission ............................................................................................................................................................... 38 8. Versorgung ......................................................................................................................................................... 40 8.1 Erfrierungsschutz für Männer ............................................................................................................................................ 40 8.2 Erfrierungsschutz für Frauen .............................................................................................................................................. 40 8.3 Tagestreff „TÜR“: Diakonisches Werk ............................................................................................................................... 40 8.4 TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ...................................................................................... 41 9. Gesundheitliche Angebote .................................................................................................................................. 43 9.1 Psychisch auffällige wohnungslose Menschen .................................................................................................................... 43 9.1.1 Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker ..................................................................................................... 44 9.1.2 Betreutes Wohnen: AWO ......................................................................................................................................... 45 9.1.3 Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL ................................................................................................................................ 45 9.1.4 Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk ..................................... 45 9.1.5 Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk ..................................................................................... 46 9.1.6 Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ................................................................. 46 9.2 Pflegerische Versorgung .................................................................................................................................................... 47 9.3 Medizinische Versorgung .................................................................................................................................................. 48 9.3.1 Obdachlosenunterkunft „Anker“, AWO ................................................................................................................... 48 9.3.2 Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88, Diakonie ........................................................................................................... 48 9.3.3 Tagestreff für Frauen (TafF), SOZPÄDAL ................................................................................................................... 49 10. Zielgruppen ......................................................................................................................................................... 50 10.1 Wohnungslose Familien .............................................................................................................................................. 50 10.1.1 Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH ...................................................................... 50 10.2 Junge erwachsene Wohnungslose ............................................................................................................................... 51 10.2.1 NOKU: Heimstiftung Karlsruhe ................................................................................................................................. 51 10.2.2 JUNO: Heimstiftung Karlsruhe .................................................................................................................................. 52 10.2.3 Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe .............................................................................................................. 53 10.2.4 „Wohnen 18+“: SOZPÄDAL .................................................................................................................................... 54 11. Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung ..................................................................................................................... 56 11.1 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ........................................................................................................ 56 11.2 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung ................................................................................... 56 11.3 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO ................................................................................................................... 57 11.4 Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ....................................................... 57 11.5 TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ................................................................... 58 11.6 Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL ............................................................................................................. 58 11.7 Streetwork: Diakonisches Werk ................................................................................................................................... 59 12. Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf ........................................................................ 60 12.1 Wohnwagenabstellplatz .............................................................................................................................................. 60 4 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 13. Befragung als Mittel der Partizipation ................................................................................................................ 61 13.1 Befragungen zur Entwicklung einer App für wohnungslose Menschen .......................................................................... 61 14. Ausblick .............................................................................................................................................................. 63 15. Anhang ................................................................................................................................................................ 64 15.1 Symposium Sozialökologische Transformation ............................................................................................................. 64 15.2 Flyer Übernahme von Heiz- und Nebenkosten .............................................................................................................. 66 Impressum ................................................................................................................................................................ 68 Sozial- und Jugendbehörde | 5 Vorwort Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis aller Menschen. Eine eigene Wohnung ist eine der wichtigsten Vo- raussetzungen, um sich in die Gesellschaft zu integrieren. Eine Ausgrenzung aus dem Wohnungsmarkt geht oft- mals auch mit einer Ausgrenzung aus anderen gesellschaftlichen Teilbereichen, wie dem Arbeitsmarkt oder dem Gesundheitssystem, einher. Daher ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen mit angemessenem Wohn- raum und adäquaten Angeboten zu versorgen. Die Stadt Karlsruhe hat bereits seit den Nachkriegsjahren viel unternommen, um die Zahl wohnungsloser Men- schen zu senken: So wurde in den 1960er Jahren das Barackenbeseitigungsprogramm und in den 1970er Jahren das „Rahmenprogramm zur Rehabilitation sozialer Randgruppen“ aufgelegt. Der Bestand des Wohngebietes Kleinseeäcker wurde besonders in den 1980er Jahren in Augenschein genommen, und in den 1990er Jahren er- folgte die konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe über das Gesamtkonzept. 2003 und 2014 wurde jeweils ein „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe“ aufgelegt, um den negativen Trend steigender Wohnungslosenzahlen zu stoppen. Im Jahr 2010, dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozia- ler Ausgrenzung, hat Karlsruhe das Masterplanziel „Auflösung der unbetreuten Unterkünfte“ erreicht. Dieser Beitrag zur Bekämpfung der extremsten Ausprägung von Armut war vor allem aufgrund eines differenzierten und gut funktionierenden Hilfesystems, verbunden mit einem ausdifferenzierten Netzwerk, möglich. Initiiert wurde das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 in der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 1997. Zum damaligen Zeitpunkt hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, im Zweijahresrhythmus einen Sach- standsbericht vorzulegen, um Transparenz hinsichtlich der Entwicklung der Wohnungslosenzahlen und des Hilfe- systems zu gewährleisten. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde als lokale Strategie zur Armutsbe- kämpfung ins Leben gerufen. Es ist ein konzeptioneller Gegenentwurf zu sozialen und baulichen Dimensionen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deckt die Bandbreite von akut von Wohnungslosigkeit betroffe- nen Personen bis zur sozialen Stadtteilentwicklung ab. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems, aktuelle Trends und Be- darfe sowie die medizinische Versorgung. In den Anfangsjahren lag ein Schwerpunkt der Berichterstattung auf ausgewählten Wohngebieten, die aus sozialer und/oder baulicher Sicht einen Handlungsbedarf aufwiesen – wie zum Beispiel Karl-Flößer-Straße, Nußbaumweg oder Kleinseeäcker. Mittlerweile wurde in diesen Gebieten ent- weder saniert, oder es sind viele (soziale) Maßnahmen eingeleitet worden. Die Versorgung am Wohnungsmarkt benachteiligter Personen ist allerdings ein Dauerthema geblieben, zumal auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt im Segment bezahlbaren Wohnraums für Gering- und Normalverdie- nende in den letzten Jahren ein massiver Versorgungsengpass entstanden ist, der weiter anhält. Auch der Rück- gang des Bestands an Sozialmietwohnungen in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass es für einkommens- schwache Haushalte enorm schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Betroffen hiervon sind vor allem Alleinerziehende, Familien mit geringen Einkünften und Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch für Alleinlebende wird es aufgrund des Wegfalls von günstigem Einfachstwohnraum zunehmend problematischer, eine Wohnung zu finden. Die Bewerbungszahlen bei den Wohnungsbaugesellschaften sind aufgrund des engen Wohnungsmarktes sehr hoch. Fehlender Leerstand, die Preisentwicklung der Mieten und eine zunehmende Zahl von „Geringverdienenden“, die die Mieten über den sozialhilferechtlichen Grenzen nicht finanzieren können, erschweren die Situation. Die Auswirkungen davon sind deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Die Unterbringungszahlen von Familien, Paaren und Alleinstehenden sind seit 2013 stark angestiegen und haben sich 2016 auf hohem Niveau stabilisiert. Aufgrund des Anstiegs der Woh- nungslosenzahlen und der schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt, wurde im Jahr 2017 ein Strategietag der Wohnungslosenhilfe initiiert. Ziel war die konzeptionelle Weiterentwicklung des Hilfesystems unter Beteiligung der Akteurinnen und Akteure der Wohnungslosenhilfe. Bedarfe wie die psychiatrische Versor- gung wurden eruiert und zwischenzeitlich – wie viele andere Maßnahmen auch – umgesetzt. 2020 kam erschwerend die Coronapandemie hinzu, deren Auswirkungen für Wohnungslose und für Menschen, die auf der Straße leben, noch einschneidender sind als für Menschen, die ein „normales“ Leben führen. Die Krise führte zu viel Engagement von Seiten der Zivilgesellschaft und der Wohnungslosenhilfe. Oftmals war schnelles und kreatives Handeln gefragt. Dass die Wohnungslosenzahlen auch während der Coronapandemie nicht weiter gestiegen sind, liegt am intensiven Zusammenwirken der Träger und der Fachstelle Wohnungssiche- rung; die Angebote konnten unter den Schutzbedingungen aufrechterhalten und angepasst werden. In der Krise hat sich die Stärke des Netzwerkes gezeigt, so dass wohnungslose Menschen weiter über Sozialarbeit begleitet wurden und passende Hilfen erhielten. Kaum schien die Coronapandemie halbwegs überwunden, erschütterte der Krieg gegen die Ukraine die Welt. Innerhalb kürzester Zeit wurden Netzwerke und Kooperationen aktiviert, 6 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 um die nach Karlsruhe gekommenen Geflüchteten schnellst möglich zu versorgen. Dank des großen ehrenamtli- chen Engagements der Flüchtlingshilfe und vieler weiterer Akteurinnen und Akteuren und des guten Zusammen- spiels ist dies gelungen. Die Bereitschaft von privaten Vermieter*innen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, war und ist weiter enorm und zeigt das Vertrauen in die städtische Wohnraumakquise durch Kooperation. Von der Energiepreiskrise und dadurch gestiegener Inflation sind insbesondere Menschen in prekären Lebensla- gen wie Wohnungslose stärker betroffen. Daher ist die soziale Infrastruktur entsprechend zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, um vulnerablen Gruppen auch in Krisenzeiten Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählt unter anderem die von der Sozialplanung koordinierte Vernetzung der haupt- und ehrenamtlichen Lebensmittelausga- beangebote, um den Informationsaustausch über bestehende Angebote sowie die Unterstützung innerhalb des Netzwerkes zu intensivieren. Ein elementarer Baustein ist zudem die soziale Wohnraumversorgung, die von am Wohnungsmarkt Benachteiligten mietvertraglich abgesicherten Wohnraum eröffnet und dauerhaftes Wohnen sicherstellt. Das Karlsruher Modell findet mittlerweile auf Bundesebene Beachtung (siehe Kapitel 6). Die Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Da der Wohnungsmarkt gerade im preiswerten Mietsegment sehr angespannt ist, haben Menschen in besonde- ren sozialen Schwierigkeiten als Mietsuchende, in Konkurrenz mit anderen Gruppen mit geringen Einkünften, bei Vermieterinnen und Vermietern oft nur geringe Chancen. Trotz dieser Rahmenbedingungen gelingt es dank der guten Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und des ausdifferenzierten Hilfesystems, das von der Prävention bis hin zur Wohnraumversorgung reicht, Menschen mit Wohnraum und weiterführenden Angeboten zu versorgen. Die guten Kooperationen mit privaten Vermieterinnen und Vermietern sowie mit der Volkswohnung GmbH sind hierbei unverzichtbar, um wohnungslosen Menschen das Wohnen mit eigenem Miet- vertrag zu ermöglichen. Ein wichtiger Aspekt von Teilhabe ist der Einbezug der „Betroffenen“. Dabei kann eine Befragung ein Instrument der Beteiligung sein, um Hinweise zu Bedarfen und Angebotslücken von wohnungslosen Menschen selbst zu erhalten. Im Berichtszeitraum wurden drei Umfragen durchgeführt, deren Ergebnisse im aktuellen Konzept dar- gestellt sind (siehe Kapitel 6.4): Die Befragung der ersten Mieter*innen, die ab Anfang des Jahres 2021 die ehe- malige Paracelsusklinik als ihr neues Zuhause bezogen. Die umgebaute Bestandsimmobilie bietet 100 Wohnein- heiten mit eigenem Mietvertrag für am Wohnungsmarkt benachteiligte Menschen. Die weitere Befragung der langjährigen Mieter*innen der Wohnraumakquise ermöglicht Einblicke, ob und inwieweit sich deren Lebenssitu- ation über die Jahre in einer eigenen Wohnung verändert hat. Um das Hilfesystem nicht an den Bedarfen vorbei zu entwickeln, wurden wohnungslose Menschen als Expert*innen ihrer Lebenswelt bezüglich einer App für Wohnungslose befragt. Ihre Expertise gibt Hinweise auf mögliche Bedarfe und wie sie diese gegebenenfalls selbst definieren (siehe Kapitel 13.1). Dass die Karlsruher Wohnungsnotfallhilfe so differenziert, gut vernetzt und partizipativ ausgerichtet ist, ist all den Akteurinnen und Akteuren der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu verdanken. Danken möchte ich auch den Stadträtinnen und Stadträten des Karlsruher Gemeinderates für ihre Unterstützung und ihr Engagement für wohnungslose Menschen. Martin Lenz Bürgermeister Sozial- und Jugendbehörde | 7 1. Fachstelle Wohnungssicherung In einem mehrjährigen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiierten Prozess der Organisationsentwick- lung hat sich die Abteilung Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde seit 2007 zur „Fachstelle Woh- nungssicherung“ gewandelt. Das Modell „Zentrale Fachstelle“ geht auf ein Konzept des Städtetages zurück und verfolgt den Kerngedanken, Zuständigkeitszersplitterung verschiedener städtischer Stellen zu überwinden. Die erforderlichen Hilfen für Haushalte in Wohnungsnot können somit zielgenauer, koordinierter und schneller erfol- gen. Die Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde hat auch die Sachbearbeitung der Sozi- alleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für wohnungslose Menschen integriert. So ist gewährleis- tet, dass Leistungssachbearbeitung und Sozialarbeit eng kooperieren. Es besteht zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Sozialplanung. Das folgende Organigramm veranschaulicht den Aufbau der Fachstelle Wohnungssicherung. Organigramm Fachstelle Wohnungssicherung (Stand 2021) | Abbildung 1 Schuldnerberatung Fachstellenleitung Team 1 Ordnungsrechtliche Un- terbringung, Leistungen nach SGB XII Team 2 Prävention (Mietrück- stände/ Räumungstermine), Wohnraumakquise, Scharnierfunktion VoWo, Hilfe für Fami- lien/ Nutzungsverhältnisse Team 3 Wohnheim Rüppurrer Straße 23 Team 4 Beratungsstelle für wohnungslose Männer, Erfrierungsschutz/ Übergangswohngruppe 88 8 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe (Stand Mai 2023) | Abbildung 2 Fachstelle Wohnungssicherung betreibt finanziert und/oder in Kooperation mit Prävention ▪ Mietrückstandsausgleich ▪ fristlose Kündigungen, Klagen ▪ Mietsicherung ▪ aufsuchende Sozialarbeit Beratung ▪ Beratungsstelle für Männer ▪ Schuldnerberatung Betreute Obdachlosenunterkünfte ▪ Erstberatung durch Rü 23 ▪ Wohnheim Rü 23 ▪ Übergangswohngruppe K88/DG Beseitigung von Obdachlosigkeit ▪ Einweisung in Unterkünfte und Hotels ▪ Verwaltung der Unterkünfte ▪ Erfrierungsschutz für Männer Wohnen ▪ Wohnraumakquise durch Kooperation ▪ Belegungsvereinbarungen/Nutzungsverträge ▪ Scharnierstelle Volkswohnung (VoWo GmbH) Prävention ▪ Prävention durch den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe (ASD) Beratung ▪ Iglu: Heimstiftung ▪ Beratungsstelle für Frauen und Paare: SOZPÄDAL ▪ Bahnhofsmission Betreute Obdachlosenunterkünfte ▪ Frauenpension: SOZPÄDAL ▪ Sozialpension Augustiner: AWO ▪ Lotsen: Caritas, Diakonisches Werk, ITL, SOZPÄDAL ▪ Werderstraße Sprechstunde: Diakonisches Werk Beseitigung von Obdachlosigkeit ▪ Erfrierungsschutz für Frauen Langzeithilfen ▪ Anker: AWO ▪ Langzeit-WG Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung ▪ Wohnetage Scheffelstraße: SOZPÄDAL Betreutes Wohnen ▪ AWO ▪ Lotsen-WG: Diakonisches Werk ▪ Bodelschwingh ▪ BWLV ▪ Heimstiftung ▪ Wohngruppe Passagehof: Heimstiftung ▪ Mehrfamilientherapie: Ohlebusch GmbH ▪ SOZPÄDAL ▪ Wohnen 50+: SOZPÄDAL ▪ Verein für Jugendhilfe Versorgung ▪ Tagestreff TÜR: Diakonisches Werk ▪ TafF: SOZPÄDAL ▪ Medizinische Versorgung Psychisch Kranke ▪ Betreutes Wohnen: AWO, SOZPÄDAL ▪ Appartementhaus Rü 56: Diakonisches Werk ▪ Aufsuchende Hilfe: Diakonisches Werk ▪ Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ▪ Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker: AWO Junge Erwachsene ▪ NOKU: Heimstiftung ▪ Juno: Heimstiftung ▪ Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL, Heimstiftung Familien ▪ Mehrfamilientherapie: Ohlebusch ▪ Beratung ▪ Betreutes Wohnen und Lotsen: SOZPÄDAL Aktivierung ▪ Arbeitsprojekt AWO ▪ Streetwork: Diakonisches Werk ▪ Esperanza: Heimstiftung ▪ LABOR/Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL ▪ TafF: SOZPÄDAL Sozial- und Jugendbehörde | 9 2. Die Auswirkungen der Energiepreiskrise Derzeit stehen wir als Gesellschaft vor enormen Herausforderungen wie der Gleichzeitigkeit von Krisenbewälti- gung und Transformationsprozessen. Die Corona- und die auf den Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzufüh- rende Energiepreiskrise sind globale Ereignisse, die uns lokal beeinflussen und unseren Alltag berühren. Bereits die Corona-Krise hat soziale Ungleichheitslagen verschärft. Auch von der aktuellen Energiepreiskrise sind die Menschen stärker betroffen, die über weniger Ressourcen verfügen; dies sind vor allem vulnerable Gruppen. Dazu gehören insbesondere von Armut bedrohte, darunter wohnungslose, Menschen. Vor dem Hintergrund der Frage, welche Auswirkungen die Preissteigerungen von alltäglichen Gütern oder die exorbitanten Erhöhungen der Heiz- und Nebenkosten auf die sie betreffenden Menschen und auf die soziale Be- ratungslandschaft haben, hat sich innerhalb der städtischen Sozial- und Jugendbehörde eine fachbereichsüber- greifende AG Energie gegründet. Aus multiprofessioneller Perspektive von Sozialplanung, Sozialem Dienst, Wohnungslosenhilfe, Jobcenter, Beratung und Prävention waren Schwerpunkte der AG der Informationsaus- tausch und mögliche Bedarfe rechtzeitig zu erkennen; dies in enger Vernetzung und Kooperation mit Stadtwer- ken, Studierendenwerk, Wohngeldstelle oder Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK). Ziel war es, die vorhandene Beratungs- und Unterstützungslandschaft auch sichtbar zu machen für Menschen, die diese bisher nicht in Anspruch genommen haben beziehungsweise dort, wo nötig, auszubauen. Über das Internet wurden die Angebote beworben und ein Flyer zur Übernahme von Heiz- und Nebenkosten erstellt (siehe Anhang). Dieser wurde von der Volkswohnung GmbH großflächig an alle Miet-Haushalte übermittelt. Glücklicherweise gab es zum Zeitpunkt der Berichterstellung keine deutliche Zunahme von wohnungslosen Menschen oder von über- schuldeten Haushalten. Lebensmittel sind im Zuge der Inflation teurer geworden, was zur Folge hat, dass mehr Menschen auf kosten- günstige Angebote angewiesen sind oder die Angebote der Lebensmitteltafeln und anderer ehrenamtlicher An- bieterinnen und Anbieter in Anspruch nehmen. Zugleich werden laut Bundeslandwirtschaftsministerium jedes Jahr in Deutschland rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt. Um dieser Gleichzeitigkeit von Verknap- pung und Verschwendung etwas entgegenzusetzen, wurden von Seiten der Sozialplanung unter Federführung des Sozialdezernats seit Beginn des letzten Jahres mehrere Vernetzungstreffen koordiniert, um die verschiedenen haupt- und ehrenamtlichen Angebote der Lebensmittelversorgung für Menschen in prekären Lebenslagen zusammenzubringen. Hintergrund war der bundesweite Aufnahmestopp von Neukundinnen und -kunden der Tafeln. Gemeinsam ist es gelungen, die bestehenden Angebote besser zu vernetzen sowie die Unterstützung innerhalb des Netzwerkes zu intensivieren. Beispielsweise beliefern sich die Lebensmittelausgaben untereinander und verteilen übrig gebliebene aber noch verwertbare Lebensmittel. Das Wirtschaftsdezernat hat die Karlsruher Lebensmittelhändler*innen nochmals gezielt adressiert und für weitere Lebensmittelspenden geworben. Hierbei wurde deutlich, dass es bereits viele langjährige und enge Kooperationen mit den Tafeln gibt. 10 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 3. Prävention Die eigene Wohnung ist der Lebensmittelpunkt für jeden Menschen. Dort lebt man, hat seine sozialen Kontakte und seinen privaten Rückzugsraum. Der Verlust der eigenen Wohnung ist oft der Beginn einer sozialen Abwärts- spirale. Insbesondere leiden Kinder betroffener Familien unter dieser traumatischen und stigmatisierenden Le- benslage. Daher ist es wichtig, Wohnraum zu erhalten und Wohnungsverluste zu verhindern. Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe berät in enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung von Woh- nungsverlust Betroffene. Das Team der Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung versucht unter Ausschöp- fung aller rechtlichen Möglichkeiten zu verhindern, dass Menschen wegen einer Kündigung oder einer Räu- mungsklage ihre Wohnung verlieren und Wohnungslosigkeit wegen fehlender Mietzahlungen folgt. Um die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken, wurde in den letzten Jahren eine Kooperation von Fach- stelle Wohnungssicherung mit dem Karlsruher Mieterverein vertraglich festgehalten. Es besteht die Möglichkeit, dass Leistungsbeziehende des Jobcenters und des Sozialamtes den Beitrag des Mietervereins über die Sozialleis- tungen finanziert bekommen. Hierdurch können zum Beispiel zu hohe Nebenkostenabrechnungen überprüft werden. Zudem besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit in Einzelfällen eine kurze telefonische Beratung zu erhalten. 3.1 Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe ist auf Grund seiner wohnumfeld- und sozialraumorientierten Arbeitsweise unter anderem auch Ansprechpartner für alle Menschen, die Schwierigkeiten im Bereich des Woh- nens haben. Im Wesentlichen informiert die Fachstelle Wohnungssicherung den Allgemeinen Sozialen Dienst bei allen eingehenden Mitteilungen über drohenden Wohnungsverlust. Informationsquellen können aber auch die Familien selbst sein beziehungsweise die Fachleute, die diese im Rahmen von Jugendhilfeleistungen begleiten. Nach Eingang der Information versuchen die zuständigen Bezirkssozialarbeitenden, umgehend Kontakt zu den Betroffenen herzustellen. Kommt der Kontakt zustande, findet eine Beratung mit dem Ziel der Klärung statt, welche Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes erforderlich und möglich sind, dazu gehören unter an- derem auch vermittelnde Gespräche mit Vermietenden. Benötigen die betroffenen Menschen zum Erhalt ihres Wohnraums finanzielle Unterstützung, werden sie an die Fachstelle Wohnungssicherung oder das Jobcenter wei- tervermittelt. In diesem Zusammenhang wird auch vorab geklärt, wie die Betroffenen künftig ihre Mietzahlungen lückenlos sicherstellen können. Für wohnungslose Menschen werden in gemeinsamen Fallbesprechungen und Hilfekonferenzen unter Beteili- gung der Leistungserbringenden, der Fachstelle Wohnungssicherung und dem Sozialen Dienst die notwendigen Hilfeleistungen geklärt sowie bei Bedarf um Jugendhilfeleistungen ergänzt und koordiniert. Im Jahr 2022 war der Allgemeine Soziale Dienst in insgesamt 463 (2021: 456) Fällen mit der Beratung zur Wohnungssicherung be- fasst. 3.2 Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung Im Jahr 2022 (2021) waren beim Präventionsteam der Fachstelle 512 (615) Verfahren wegen Mahnungen, frist- losen Wohnungskündigungen und Räumungsklagen anhängig. Insgesamt konnten durch finanzielle Hilfen 124 Mietverhältnisse für 274 Personen, darunter 111 Kinder, gesichert werden (2021:114 Haushalte mit 293 Perso- nen, darunter 120 Kinder). Der klassische Mietrückstand ist auch in den Jahren 2021 und 2022 der Hauptgrund für die Kündigung oder die Räumung einer Wohnung. Vorrangiges Ziel der präventiven Tätigkeit der Fachstelle Wohnungssicherung ist es, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, den Wohnungsverlust wegen fehlender Mietzahlungen zu verhindern. Über die Volkswohnung GmbH (VoWo) werden fristlose Kündigungen sowie Mahnungen zeitnah dem Fachbereich Prävention mitgeteilt, so dass eine schnelle Intervention möglich ist. Sozial- und Jugendbehörde | 11 Übernahme Mietrückstände 2010 bis 2022 | Abbildung 3 Laufende Mietsicherungen 2010 bis 2022 | Abbildung 4 In den zurückliegenden Corona-Jahren gab es einen deutlichen Rückgang der Verfahren und somit auch einen entsprechend deutlichen Rückgang der finanziellen Hilfen. Im Jahr 2019 waren es noch 796 Verfahren und 196 finanzielle Hilfen, im Jahr 2022 nur noch 512 Verfahren und 124 bewilligte Anträge aus Rückstandsausgleich. Ob diese Entwicklung auch 2023 anhält oder die Zahlen wieder deutlich ansteigen bleibt abzuwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass die prognostizierten deutlichen Anstiege der Nebenkosten und Nebenkostennachzahlungen zu vermehrt rückständigen Mieten führen wird. Daher wurden auch Informationsflyer (siehe Anhang) über die möglichen Hilfen breit gefächert verteilt. 209 294 277 288 239 241 251 244 210 213 192 196 167 114 124 0 50 100 150 200 250 300 350 200820092010201120122013201420152016201720182019202020212022 Anzahl Jahr 174 142 156 162 158 149 144 125 122 95 99 105 110 99 89 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 200820092010201120122013201420152016201720182019202020212022 Anzahl Jahr 12 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 3.3 Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe Schwerpunkt der aufsuchenden Arbeit der Fachstelle Wohnungssicherung ist die Hilfe vor dem Räumungstermin mit dem Ziel der Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Dies beinhaltet, die vor dem Wohnungsverlust stehen- den Haushalte aufzusuchen, den Hilfebedarf abzuklären und falls notwendig, Hilfen zum Mietrückstandsaus- gleich und zur Mietabsicherung zu vermitteln. Vorrangiges Ziel ist der Wohnungserhalt. Sofern dies nicht mög- lich ist, erfolgt der Versuch einer Wohnungsvermittlung. Wenn eine Räumung nicht zu verhindern ist, wird mit den Betroffenen der Ablauf geklärt und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten. Dies dient dazu, den Betroffenen die oft große Verunsicherung zu nehmen und kann somit auch zur Entschärfung des Termins selbst beitragen. Zudem erfolgt eine Vorbereitung auf die Situation der Wohnungslosigkeit und Begleitung beim Räu- mungstermin. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Zahl an verhinderten Räumungsterminen. Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 5 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 6 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Räumungstermine 142 Haushalte (220 Personen) abgesetzte Räumungstermine 72 Haushalte Unterbringung nach Räumungs- termin 35 Haushalte ohne direkten Kontakt 35 Haushalte Alleinlebende 51 Alleinerziehende 5 (14) Paare 3 (6) Familien 13 (49) Alleinlebende 29 Alleinerziehende 2 (5) Paare 1 (2) Familien 3 (8) Räumungstermine 140 Haushalte (219 Personen) abgesetzte Räumungstermine 77 Haushalte Unterbringung nach Räumungs- termin 32 Haushalte Ohne direkten Kontakt 31 Haushalte Alleinlebende 50 Alleinerziehende 8 (22) Paare 9 (18) Familien 10 (42) Alleinlebende 23 Alleinerziehende 2 (6) Paare 2 (4) Familien 5 (21) Sozial- und Jugendbehörde | 13 2021 konnte die Fachstelle Wohnungssicherung durch die Zusammenarbeit mit Vermietenden, Mietenden, Ge- richtsvollziehenden und anderen beteiligten Institutionen wie beispielsweise dem Jobcenter, 51 % und im Jahr 2022 55 % der bereits terminierten Räumungstermine noch verhindern. Für 252 Personen wurde in den Jahren 2021 und 2022 dadurch das vorrangige Ziel des Wohnungserhalts erreicht. Lediglich 98 Personen mussten nach einer Räumung ordnungsrechtlich untergebracht werden. Die Corona-Pandemie hatte in den vergangenen beiden Jahren keinen signifikanten Einfluss auf die Zahl der Räumungen. Trotz vieler präventiver Maßnahmen sind Mietrückstände − wie in den Vorjahren auch − die Hauptursache für den Wohnungsverlust nach einer Räumung (siehe Abbildung 7). Mietrückstände entstehen zum Beispiel durch besondere soziale Schwierigkeiten der Mietschuldnerinnen und Mietschuldner, jedoch zunehmend auch durch teure Mieten, die die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieterinnen und Mieter übersteigen. Oftmals fehlt die Möglichkeit, Mieten über Lohn und Gehalt oder über Transferleistungen abzusichern. Hinzu kommt die schwin- dende Möglichkeit, beispielweise bei Arbeitsverlust, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Dies erschwert die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnungssicherung. Besorgniserregend war der hohe Anteil an mietwidrigem Verhalten bei den Räumungsgründen. Hier war ein suk- zessiver Anstieg von 35,6 % im Jahr 2020 auf 39,6 % im Jahr 2022 zu verzeichnen. Dies erschwert den Woh- nungserhalt, da die Vermieterinnen und Vermieter bei Räumungen wegen mietwidrigem Verhalten weniger be- reit sind, die Mietverhältnisse fortzusetzen als bei angesetzten Räumungen wegen Mietrückständen. Räumungsgründe 2010 bis 2022 in Prozent | Abbildung 7 84,5 78,7 80 84,1 82,1 83 84 80,4 77,8 63,5 55,7 55,6 56 12,6 15,8 15 10,4 11,9 12,9 8 8,9 15,1 24,8 35,6 35,9 39,6 2,9 5,5 5 5,5 6 4,1 8 10,7 7,1 11,7 8,7 8,5 4,4 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 2010201120122013201420152016201720182019202020212022 Prozent MietrückständeMietwidriges VerhaltenEigenbedarf 14 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 4. Beseitigung von Obdachlosigkeit Nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ist die Kommune verpflichtet, auftretende Obdachlosigkeit zu beseitigen, sofern den Betroffenen zumutbare Selbsthilfe nicht möglich ist. Dabei spielen die jeweiligen Ursachen der Obdachlosigkeit keine Rolle. In Karlsruhe ist schon seit Jahrzehnten diese eigentlich ordnungsrechtliche Funk- tion an die Sozial- und Jugendbehörde delegiert. Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Fachstelle Woh- nungssicherung werden notwendige Sofortmaßnahmen über das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 (Rü 23) veran- lasst. Soweit nicht unmittelbar Wohnungen zur Verfügung stehen, werden obdachlose Haushalte und Einzelper- sonen in städtische Unterkünfte und angemietete Hotels eingewiesen. 4.1 Historischer Abriss Ordnungsrechtlich untergebracht werden mussten vor den 1990er Jahren in Karlsruhe durchschnittlich etwa 200 Personen. 1993 stieg die Anzahl um mehr als das Dreifache auf über 600 an. Bis 1998 war jedoch die Anzahl von durchschnittlich etwa 200 untergebrachten Bürgerinnen und Bürgern wieder erreicht. Ursächlich hierfür war der intensive Wohnungsbau innerhalb weniger Jahre, der dafür sorgte, dass sich der Wohnungsmarkt wieder entspannte. Aufgrund dieser baulichen Intervention reduzierte sich zunächst in den Folgejahren die Zahl der wohnungslosen Menschen. Umso besorgter zeigten sich die Verantwortlichen, als deren Zahl 2003 erneut in größerem Ausmaß anstieg. Um eine analoge Entwicklung wie Anfang der 1990er Jahre zu verhindern, wurde − im Sinne einer kommunalpoliti- schen Intervention − 2003 ein „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe“ ins Leben gerufen. Es umfasste neben dem Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“ ein Bündel von Maßnahmen im Sektor der Hilfen nach § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), wie zum Beispiel das Betreute Wohnen über freie Träger oder das Programm Lotsen aus der Wohnungslosigkeit. Mit Hilfe dieser sozialen Intervention konnte erstmals 2004 der Anstieg an wohnungslosen Menschen gestoppt werden. Zunächst wurde bis 2011 eine Stagnation der Wohnungslosenzah- len erreicht. Doch die seit Jahren andauernde Knappheit auf dem niedrigpreisigen Wohnungsmarkt hat sich seit Beginn des Jahres 2013 deutlich verschärft. Die Auswirkungen hiervon sind seither auch deutlich in der Fach- stelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Nach über zehn Jahren wurde daher ein weiteres Handlungskonzept, das „Aktionsprogramm Wohnungslosen- hilfe 2014“, aufgelegt und in 2017 wurde mit allen Akteurinnen und Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Stra- tegietag zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Hilfesystems veranstaltet. Ohne die soziale Intervention hätte die Stadt Karlsruhe wesentlich mehr wohnungslose Personen zu versorgen. Da die Fachstelle Wohnungssi- cherung in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Wohnraumversorgung eingeleitet hat und das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem, damit einhergehend, sehr differenziert ist, konnte erreicht werden, dass trotz des engen Wohnungsmarktes und der hohen Zugangszahlen die Unterbringungszahlen im Jahresverlauf nach einem Hoch in 2019 mit 1.548 Personen nicht weiter gestiegen sind, auch wenn dies die Stichtagszahlen vereinzelt suggerieren könnten. 1 1 Deutlich wird dies anhand des Vergleichs der Verlaufs- und Stichtagszahl im Jahr 2018: Während die Stichtagszahl am 31.12.2018 mit 596 Personen ein Rekordhoch war, zeigt sich im Jahresverlauf, dass die Zahl der untergebrachten Personen mit 1.401 eher moderat und im Vergleich zum Vorjahr sogar rückläufig war. Sozial- und Jugendbehörde | 15 4.2 Datenauswertung Um einen differenzierten Blick darauf zu bekommen, wie viele Personen in den Berichtsjahren 2021/2022 ord- nungsrechtlich untergebracht waren, werden im Folgenden sowohl die Stichtagszahlen als auch die Jahresver- laufszahlen dargestellt. Wohnungslose Menschen 1992 bis 2022, Stichtag 31. Dezember | Abbildung 8 Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 518 Personen über die Fachstelle Wohnungssicherung untergebracht, darunter 62 Kinder (2021: 492 Personen, darunter 61 Kinder). Die Stichtagszahlen geben lediglich darüber Aus- kunft, wie viele Personen jeweils an diesem einen Tag Ende eines Monats untergebracht waren. Stichtagszahlen bilden zwar eine Tendenz und (zum Teil kurzfristige) Entwicklung ab, sind aber dennoch Momentaufnahmen. Sie sind aber ein wichtiger Indikator insbesondere in Krisenzeiten. Über die monatlichen Statistikzahlen wird inner- halb der Fachstelle sehr genau beobachtet, ob es außergewöhnliche Entwicklungen gibt, um bei Bedarf rasch intervenieren zu können. Untergebrachte Personen 2010 bis 2022 im Jahresverlauf | Abbildung 9 Um ein differenziertes Gesamtbild zu erhalten, muss neben der Betrachtung der Stichtagszahlen auch eine Be- trachtung der Verlaufszahlen erfolgen. Die Verlaufszahlen repräsentieren, wie viele Personen im Laufe eines Jah- res von der Fachstelle Wohnungssicherung betreut und versorgt wurden. Anhand des Schaubilds (Abbildung 9) ist zu erkennen, dass die Verlaufszahlen nach einem Rekordhoch im Jahr 2019 im Vergleich zu den Vorjahren wieder stetig gesunken sind auf 1.260 Personen (979 Haushalte) in 2021 und weiter auf 1.195 Personen (941 Haushalte) in 2022. 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 563 556 492 518 0 100 200 300 400 500 600 700 92939495969798990001020304050607080910111213141516171819202122 Anzahl Jahr 781 813 819 932 1073 1207 1371 1412 1401 1548 1432 1260 1195 659 687 693 740 805 880 1005 1051 1044 1129 1040 979 941 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 2010201120122013201420152016201720182019202020212022 PersonenHaushalte 16 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 In beiden Berichtsjahren lag somit die Zahl seit 2016 erstmals wieder unter 1.300 Personen und verdeutlicht, dass die Entwicklung trotz Corona- und Energiepreiskrise im Berichtszeitraum unauffällig beziehungsweise sogar rückläufig war. Haushaltsstruktur der Untergebrachten in 2021 und 2022 | Abbildung 10 und 11 Wie in den letzten Jahren bildeten auch in den Jahren 2021 und 2022 die Ein-Personen-Haushalte mit jeweils über 80 % die größte Gruppe. Diese setzte sich in 2022 aus 805 Personen (2021: 804 Personen) zusammen. Insgesamt stellten Frauen circa ein Drittel und Männer fast zwei Drittel der untergebrachten Personen. Dieses Verhältnis blieb in den letzten Jahren relativ konstant und unauffällig. Der Anteil der Familien an allen Untergebrachten – hierzu zählen Paare und Alleinerziehende jeweils mit Kind(ern) – hat in den beiden Berichtsjahren deutlich abgenommen. Waren in den Jahren 2019 und 2020 noch jeweils circa 17,5 % aller Haushalte Familien, so ist ihr Anteil in 2021 auf 13 % und in 2022 sogar auf 10 % ge- sunken. Diese rückläufige Entwicklung ist auch bei einer ausschließlichen Betrachtung von Alleinerziehenden sichtbar. Ihr Anteil an allen wohnungslosen Haushalten ist von 11 % in den Jahren 2019/2020 auf 5 % im Jahr 2021 zurück gegangen und hat sich schließlich weiter reduziert auf 3 % im Jahr 2022. Die Alleinerziehenden- haushalte setzten sich 2022 zahlenmäßig zusammen aus 69 Erwachsenen mit 121 Kindern (2021: 78 Erwach- sene mit 122 Kindern). In Kapitel 10.1 werden Familien eingehender betrachtet. Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 43 % (2021: 42 %; 2020: 44,5 %). Im Vergleich zum gesamtstädtischen Bevölkerungsdurchschnitt von 20 % ist der Ausländeranteil mehr als doppelt so hoch im Hilfesystem. Aufgrund der Freizügigkeitsregelung für Rumänien und Bulgarien seit 1. Ja- nuar 2014 wurden erstmals im Jahr 2014 auch Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Obdachlosenstatis- tik erfasst. Von den Untergebrachten mit ausländischen Wurzeln stellen Personen aus Rumänien nach wie vor den größten Anteil und dieser betrug im Jahr 2022 29 % (2021: rund 32 %). Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund betrug in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 50 %. Dieser wird seit 2010 statistisch erfasst; er lag zum damaligen Zeitpunkt bei 28 %. In den letzten Jahren hat sich der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund stark erhöht und liegt seit 2015 bei knapp über der Hälfte der Untergebrachten. Dies bedeutet, dass Personen mit Migrationsgeschichte im Hilfesystem deutlich überrepräsen- tiert sind, denn ihr Anteil an der gesamtstädtischen Bevölkerung liegt bei 38,5 %. Menschen mit Migrationsbio- grafie sind tendenziell benachteiligt am Wohnungsmarkt beispielsweise aufgrund von Sprachbarrieren. Zudem können ausländerrechtliche oder konsularische Probleme die Wohnungssuche und den Integrationsprozess er- schweren. Bei einer Auswertung der Gründe für die Notwendigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung ist zu beachten, dass die möglicherweise langfristig entstandenen Ursachen der Entwicklung zur Wohnungslosigkeit, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Armut, Suchterkrankung und so weiter bei der Fachstelle nicht für alle Betroffenen ver- lässlich erhoben werden können. Das folgende Schaubild veranschaulicht die Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2021 und 2022. Es beruht auf der Auswertung von 944 Personen in 2021 und 900 Personen in 2022, deren Daten dokumentiert sind. 82% 5% 8% 5% 2021 Ein-Personen-HaushaltePaare ohne Kind Paare mit KindAlleinerziehende 86% 4% 7% 3% 2022 Ein-Personen-HaushaltePaare ohne Kind Paare mit KindAlleinerziehende Sozial- und Jugendbehörde | 17 Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2021 und 2022 | Abbildung 12 Von all den Gründen, die eine ordnungsrechtliche Unterbringung notwendig machen, ist die Räumung der ein- zige Bereich, dessen Entwicklung durch Konzept und Organisation der Fachstelle Wohnungssicherung beein- flussbar ist. Alle anderen Gründe, die eine Unterbringung erforderlich machen, sind nicht durch die Fachstelle steuerbar, sie kann nur auf diese reagieren. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es kaum Auffälligkeiten. Der ehemals hohe Anteil an Personen im Bereich „Rauswurf bei Bekannten“, der vor allem EU-Zugewanderte betraf, ist deutlich zurückgegangen von 22 % in 2018 auf 15,6 % in 2022 (2021: 14,8 %). Auch wenn der Anteil an Personen, der wegen „Rauswurf aus dem Elternhaus“ untergebracht wurde im Berichtszeitraum leicht angestiegen ist von rund 3 % auf 3,6 % in 2022, ist dieser insgesamt relativ gering und korreliert mit dem Rückgang an jungen untergebrachten Erwachsenen (diese Personengruppe wird in Kapitel 10.2 näher betrachtet). Der Anteil der Personen, der wegen Klinikentlassung wohnungslos wurde, ist leicht angestiegen auf jeweils rund 7 % in 2021 und 2022 (2020: 5,4 %; 2019: 6,5 %). Oftmals ist nach einem Auszug aus der ordnungsrechtli- chen Unterbringung nicht klar, wo sich die Menschen im Anschluss befinden; dies veranschaulicht auch die fol- gende Abbildung. Der Anteil an Personen, von dem bekannt ist, anschließend in gesichertem Wohnraum zu le- ben oder in notwendige Therapie vermittelt zu sein, betrug bis 2017 jeweils über 50 % und hat sich seit dem Jahr 2018 deutlich reduziert. 2 In den Corona-Jahren 2020/2021 war der Verbleib oft unklar, während sich im Jahr 2022 der Anteil an „sicherem Wohnen“ im Anschluss an eine Unterbringung wieder erhöhte auf 47 %. 2 Der im Schaubild nicht dargestellte restliche Prozentanteil setzt sich zusammen aus inhaftierten und verstorbenen Personen. 23,6% 10,3 % 13% 10% 14,8% 7,0% 7,1% 3,1% 2,8% 1,2% 5,3% 1,8% 24,7% 10,9% 13,2% 10,2% 15,6% 6,9% 5,1% 3,6% 3,7% 0,6% 4,4% 1,1% 0,0%5,0%10,0%15,0%20,0%25,0%30,0% ohne festen Wohnsitz/ohne Angabe Beziehungskonflikt Räumung Kündigung akzeptiert Rauswurf bei Bekannten Entlassung aus Therapie/Klinik Haftentlassung Rauswurf Elternhaus Einreise Ausland Arbeitsaufnahme in Karlsruhe Rauswurf aus stationärer Einrichtung/Betreutem Wohnen Brand/Wasserschaden 20222021 18 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Abgangsarten nach Unterbringung | Abbildung 13 37% 33% 34% 38,9% 35,20% 44% 40% 44% 54% 39% 44% 52% 46% 57% 63% 61% 55,6% 58% 52% 55% 53% 40% 46% 43% 43% 47% 6,8% 14,8% 15,3% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 2010201120122013201420152016201720182019202020212022 Abgang nach unbekanntsicheres Wohnen oder Therapiesonstiges (Inhaftierung, verstorben) Sozial- und Jugendbehörde | 19 5. Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen Seit Gründung der Fachstelle Wohnungssicherung am 1. Januar 2007 werden die Hilfen nach § 67 ff. Sozialge- setzbuch (SGB) XII stets weiter ausgebaut. Dies mit dem Ziel, die gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern, vor allem hinsichtlich ihrer Wohnsituation. Schwerpunkt der Hilfen sind ambulante Betreuungen sowohl in Obdachlosenunterkünften als auch im Wohnraum. Mit verschiedenen Träger*innen wurden Vereinbarungen geschlossen, so dass seither die nachfolgenden Hilfen angeboten werden: ▪ Betreutes Wohnen ▪ Betreutes Wohnen für psychisch kranke beziehungsweise auffällige Personen ▪ Betreutes Wohnen für junge Erwachsene ▪ Lotsen aus der Wohnungslosigkeit ▪ Betreuungsangebote in Obdachlosenunterkünften 5.1 Betreuung in Obdachlosenunterkünften 5.1.1 Das Lotsenkonzept Ein wichtiger Baustein der Karlsruher Wohnungslosenhilfe, um die Dauer der Wohnungslosigkeit zu verkürzen oder diese zu beenden, ist seit 2006 das Lotsenkonzept. Ziel dabei ist es, die zu begleitenden Personen zu unter- stützen, Zugangshindernisse für eine Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt und in der Gesellschaft zu überwinden. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verschiedener Träger*innen nehmen Kontakt zu den Menschen in den Unterkünften auf und suchen mit ihnen gemeinsam Wege aus der Wohnungslosigkeit: wenn möglich, eine neue Wohnung oder, falls notwendig, betreute Angebote. Darüber hinaus sollen die Klientinnen und Klienten be- darfsgerecht an bestehende Angebote inner- und außerhalb der Wohnungslosenhilfe weitervermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Hilfen nach § 67 SGB XII. Aufgrund des 2004 bis 2006 mit großem Erfolg durchgeführten Pilotprojektes stimmte der Sozialausschuss 2006 der festen Implementierung des Lotsenkonzep- tes im Umfang von zunächst 42 Plätzen zu. Mittlerweile hat sich die Platzzahl aufgrund der gestiegenen Zahl wohnungsloser Menschen auf 70 Plätze erhöht. Folgende Träger*innen sind mit der Durchführung beauftragt: Caritas: 14 Plätze Diakonisches Werk: 14 Plätze SOZPÄDAL: 28 Plätze ITL: 14 Plätze Wegen spezifischer Bedarfe von bestimmten Personengruppen gibt es bei den Trägerinnen und Trägern mittler- weile Schwerpunkte in der Betreuung: SOZPÄDAL für Familien, Diakonisches Werk für junge Erwachsene, das 2013 hinzugekommene Institut für transkulturelle Lösungen (ITL) für Menschen mit Migrationshintergrund und Caritas für Alleinlebende. Das freiwillige Lotsen-Angebot wird von über der Hälfte der dafür kontaktierten Haushalte angenommen (2022: 88 Haushalte; 2021:72 Haushalte). Die Teilnahmequote 3 beträgt im Jahr 2022 74 % (2021: 62 %) und bewegt sich damit auf dem Niveau der Vorjahre. Dies verdeutlicht, dass das Angebot gut angenommen wird. Von den teilnehmenden Haushalten haben 2022 37 (2021: 31) die Maßnahme erfolgreiche beendet; dies ent- spricht einer Erfolgsquote von 42 % (2021: 43%). Eine erfolgreiche Beendigung des Programmes bedeutet die Vermittlung in Wohnraum oder in bedarfsgerechte Einrichtungen wie Betreutes Wohnen und somit Beendigung von Wohnungslosigkeit. Erfreulich ist, dass 36 Haushalte auf dem freien Wohnungsmarkt vermittelt wurden. 5.1.2 Wohnheim Rüppurrer Straße 23 Das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 umfasst 48 Plätze für alleinstehende wohnungslose Männer. Hinzu kom- men drei Plätze zur Notunterbringung von Männern und drei Plätze zur Notunterbringung von Frauen. Die 3 Die Teilnahmequote setzt sich zusammen aus dem Verhältnis der Teilnahmen (erfolgreich und nicht erfolgreich) zu den Nichtteilnahmen. 20 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Klienten werden im Wohnheim durch Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssicherung vor Ort unterstützt. Die Auszüge im Jahr 2022 sind deutlich höher als im Jahr 2021. Die Vermittlung in Wohnraum allerdings hat deut- lich abgenommen, was auf den erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt zurückzuführen ist. Daher hat die Aufenthaltsdauer in der Rü 23 zugenommen. Hervorzuheben ist der Anstieg der Abgänge nach Therapie/ Kran- kenhaus/ Entgiftung im Vergleich zum Vorjahr, die Anzahl hat sich fast verdoppelt. Bei der Dauer des Aufenthalts wird im Vorjahresvergleich deutlich, dass immer mehr Klienten längerfristig im Wohnheim verbleiben. Dies könnte vor allem auf die Knappheit von Wohnraum sowie auf den erschwerten Zu- gang zum Wohnungsmarkt zurückzuführen sein. Auszüge 2021 2022 Gesamt 52 Personen 71 Personen eigener Wohnraum 34 % 15 % Träger 19 % 13 % Therapie; Krankenhaus; Entgiftung 6 % 10 % JVA 2 % 4 % unbekannt 23 % 30 % Sonstige 16 % 28 % Altersstruktur 18 bis 29 33 % 34 % 30 bis 59 52 % 48 % 60+ 15 % 18 % Aufenthaltsdauer zwischen 1 Tag und 3 Monaten 63 % 48 % 3 Monate bis 1 Jahr 30 % 36 % 1 Jahr bis über 2 Jahre 7 % 16 % 5.1.2.1 Erstberatung durch Sozialarbeit Rü 23 Im Jahr 2017 wurde beschlossen, das Konzept der Erstaufnahme aufzugeben, da es aufgrund der hohen Zahl an Untergebrachten weniger Personen ermöglicht war, eine intensive Beratung vor Ort zu erhalten. Stattdessen wird seit 2019 eine Erstberatung, auch außerhalb von der Rü 23 ordnungsrechtlich untergebrachten alleinste- henden wohnungslosen Männern, angeboten. Die Erstberatung stellt ein zusätzliches Angebot zur Sozialarbeit des Wohnheimes dar. Die Männer werden unmittelbar nach der Unterbringung vom Sozialarbeiter/von der Sozi- alarbeiterin zu einem Gesprächstermin eingeladen. In aller Regel erfolgt eine einmalige Beratung zur persönli- chen Situation des Klienten. Bei höherem Hilfebedarf besteht die Möglichkeit, im Wohnheim aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft, gemeinsam mit der Sozialarbeit die persönliche Situation verändern zu wollen. Ist eher ein Lotse sinnvoll, wird dies dem Klienten vorgeschlagen. Der Bedarf der Klienten an Unterstützung war durch die Krise größer, vor allem in Bezug auf den digitalen Zu- gang zu den Ämtern, da viele Hilfeempfänger oftmals keine Möglichkeit hatten online zu gehen. Dies spiegelt sich auch in der gestiegenen Bereitschaft wider, ein Lotsenangebot anzunehmen. Auffällig ist, dass die Zahl der psychisch auffälligen Menschen seit 2020 in der Rü 23 zugenommen hat. Dies korreliert auch mit der längeren Aufenthaltsdauer der Menschen und den geringeren Anteil an Lotsenempfehlungen. Erstberatungen gesamt 2021 2022 97 Personen 83 Personen Kontaktherstellung 36 % 45 % Beratungsgespräch 35 % 37 % Aufnahme in das Wohnheim 2 % 3 % Lotsen-Empfehlungen 12 % 7 % Sozial- und Jugendbehörde | 21 5.1.3 Frauenpension: SOZPÄDAL Die Frauenpension „Unter den Linden“ ist eine betreute, ordnungsrechtliche Unterbringung für Frauen mit und ohne Kinder. Sie besteht seit 2004 und verfügt über 12 Einzelzimmer und vier Zimmer für Frauen mit Kindern. Das Ziel der niedrigschwelligen Betreuung durch Sozialarbeiterinnen ist die Erarbeitung einer Perspektive, wie beispielsweise die Vermittlung in geeigneten Wohnraum oder in eine geeignete Einrichtung. Die Frauenpension war auch in den Jahren 2022 und (2021) durchgehend zu 100 % belegt. 27 (18) Frauen mit insgesamt 11 (8) Kindern, darunter 2 (2) schwangere Frau(en), konnten ein Zimmer in der Frauenpension bezie- hen. 27 (18) Frauen mit 13 (6) Kindern, darunter 1 (0) Schwangere sind aus der Frauenpension ausgezogen. Mit 15 (14) Frauen, das entspricht 55 % (77 %), konnten die im Hilfeplan formulierten Ziele/Perspektiven erreicht und eine individuelle Perspektive erarbeitet werden. Für Frauen mit Kindern bestehen während des Aufenthaltes in der Frauenpension enge Absprachen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, bei Bedarf werden spezifische An- gebote vermittelt. Die Aufenthaltsdauer ist neben Faktoren wie begrenzt verfügbarer Wohnraum im Niedrigpreissegment sowie Vorbehalte einiger Vermieterinnen und Vermieter gegenüber dieser Gruppe auch abhängig von den Ressourcen der jeweiligen Frauen. Das Konzept Frauenpension ist nach wie vor eine äußerst erfolgreiche Form der Betreuung während der Zeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Die Unterbringung in Einzelzimmern und die gute In- standhaltung des Hauses durch den Vermieter schafften hierfür eine positive Grundlage. 2021 2022 Platzzahl 16 16 Ein- und Auszüge 18 27 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 34 43 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Therapie 3 1 Wohnraum 11 14 davon in Wohnraum von SOZPÄDAL 1 4 Anschlusshilfen (Ambulant Betreutes Wohnen/Sozialpädagogische Familienhilfe) 9 14 durchschnittliche Aufenthaltsdauerdauer in Monaten 9,8 9,1 5.1.4 Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 Die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss der Kriegsstraße 88 verfügt über sechs Plätze für wohnungslose Männer. Organisatorisch und fachlich ist die Wohngruppe an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer an- gegliedert. Dies erleichtert dem Personenkreis den Schritt zur Unterbringung. Im Zuge der Pandemie wurden die Doppelzimmer nur einfach belegt, so dass insgesamt fünf Plätze zur Verfügung standen. Insgesamt wurden 2022 sechs Männer betreut. Es gab zwei Auszüge und einen Einzug. Von den zwei ausgezogenen Bewohnern fand ein Bewohner eigenen Wohnraum. Der andere Bewohner zog in den Langzeitwohnbereich der Heimstif- tung. Die Wohngruppe bietet Männern, die zuvor auf der Straße gelebt haben und keine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben, einen Übergang zum Wohnen auf dem freien Wohnungsmarkt. Aufgrund der besonde- ren sozialen Schwierigkeiten der Bewohner hat sich die Verweildauer in den letzten drei Jahren deutlich erhöht von ehemals circa 26 Wochen auf 143 Wochen. 5.1.5 Sozialpension Augustiner: AWO Die Sozialpension Augustiner wird seit 15. Dezember 2009 von der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH als Unterkunft für wohnungslose volljährige Frauen und Männer betrieben, die von der Stadt Karlsruhe ordnungs- rechtlich untergebracht werden müssen. Das Belegungsrecht für die 37 Plätze liegt bei der Fachstelle Wohnungs- sicherung per Einweisungsverfügung. Die wohnungslosen Menschen sollen für längstens sechs Monate in der Sozialpension verbleiben und von dort in geeigneten Wohnraum beziehungsweise andere Hilfsangebote (be- treute Wohnformen, Heilbehandlung, et cetera) vermittelt werden. Die vertraglich vereinbarte Verweildauer von sechs Monaten wird regelmäßig verlängert, da der Bedarf besteht. Die Aufnahme in der Sozialpension Augusti- ner ist daran gebunden, dass die Bewohner*innen mit den Sozialarbeiter*innen zusammenarbeiten. Wichtigste Punkte dabei sind die finanzielle Existenzsicherung und Wohnen (ambulant, stationär, eigener Wohnraum oder auch Therapie). 22 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 2021 2022 Platzzahl 37 37 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 79 69 davon weiblich 24 17 davon männlich 55 52 Anzahl Teilnahmen am Projekt 4 davon weiblich/ davon männlich s.o. 79 69 abgebrochen (Gründe: Beendigung durch Klientinnen/Klienten oder durch Einrichtung, Umsetzung, JVA, Tod) 23 21 beendete Teilnahmen am Projekt (eigener Wohnraum, betreute Wohnform, Therapie, Einzug bei Familie/Bekannten) 30 18 Vermittelt in/nach eigenen Wohnraum 10 9 Betreutes Wohnen 9 6 Therapie 4 2 5.1.6 Sporthotel Stutensee Im Rahmen der SozialRegion Karlsruhe wurde im Jahr 2006 ein Vertrag mit der Stadt Stutensee zur Unterbrin- gung Karlsruher Wohnungsloser in einem Hotel in Stutensee geschlossen. Im Sporthotel Stutensee stehen 20 Plätze für diese zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurde das Hotel grundlegend saniert. Aufgrund des notwendi- gen Bedarfes an Hotelbetten zur Unterbringung wohnungsloser Menschen wurde die Belegungsvereinbarung verlängert. 5.1.7 Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk Seit September 2017 bietet das Diakonische Werk Karlsruhe in der Obdachlosenunterkunft Werderstraße 17 zweimal wöchentlich eine dreistündige Sprechstunde an. Zielgruppe sind die dort ordnungsrechtlich unterge- brachten Personen (Alleinstehende, Paare und Familien) sowie die im Rückgebäude lebenden Mieterinnen und Mieter, die über die Fachstelle Wohnungssicherung vermittelt wurden. Die Sprechstunde ist ein niederschwelli- ges Beratungs- und Unterstützungsangebot. Hierzu gehören insbesondere die Vermittlung und Anbindung an weiterführende Dienste und Hilfen. Zudem sollen auftretende Probleme und Schwierigkeiten im Zusammenleben im Haus angegangen werden. Beratungsschwerpunkte bezogen sich im Berichtszeitraum auf die Themen Wohnung, Sozialleistungen und Schulden. Da in der Unterkunft überwiegend Männer leben, wird die Sprechstunde vor allem von diesen ge- nutzt; aber auch die Familien, die in einem getrennten Gebäudeteil leben, nehmen die Sprechstunde in An- spruch. Die deeskalierende Wirkung des Angebots hat positive Auswirkungen auf die Bewohnergemeinschaft und auf die Umgebung des Hauses. 5.2 Betreutes Wohnen Das „Betreute Wohnen“ ist ein wichtiges Instrument sowohl der Prävention als auch der Nachsorge. Im Bereich der Prävention kann das Betreute Wohnen zur Verhinderung einer Wohnungskündigung angeboten werden. Im Bereich der Nachsorge kann für Wohnungslose Menschen zur nachhaltigen Sicherung des Wohnraums zeitlich begrenzt eine sozialpädagogische Betreuung angeboten werden. 4 Wer im Augustiner aufgenommen wird, muss am „Projekt“ teilnehmen so gut sie/er kann. Das „Projekt“ ist die Vermittlung Sozial- und Jugendbehörde | 23 5.2.1 Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL Projekt Hilfeart Wohnen intensiv Betreutes Wohnen nach den Richtlinien der §§ 67/68 SGB XII (62 Plätze) Wohnen nachhaltig Begleitetes Wohnen mit dem Fokus auf den Wohnungserhalt, in der Regel für Wohnungslose Menschen, die intensivere Formen des Betreuten Wohnens be- reits durchlaufen haben und weiterer Begleitung bedürfen (165 Plätze) Wohnen 50+ (in Verbindung mit Wohnen nachhaltig) Chronisch kranke Betreute ab 50 Jahren erhalten ergänzend zu der intensiven sozialpädagogischen Begleitung Unterstützung durch eine Pflegefachkraft. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu verbessern und den Verbleib in der eigenen Wohnung möglichst lange zu ermöglichen Betreutes Wohnen für psychisch Kranke Eingliederungshilfe nach § 53 SGB IX (70 bis 80 Plätze) und nach §§ 67/68 SGB XII (20 Plätze) Wohnen 18 + Projekt für wohnungslose junge Erwachsene (24 Plätze) Familienberatung Betreutes Wohnen für Familien nach den Richtlinien der §§ 67/68 SGB XII SOZPÄDAL verfügte Ende 2022 (2021) im Bereich der Wohnungslosenhilfe über 400 (408) Wohneinheiten durch Anmietungen auf dem freien Markt und bei der Volkswohnung sowie vereinseigenen Wohnraum. Der Anteil an Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen im Bestand von SOZPÄDAL für eine Person liegt inzwischen bei 35,25 % (34,8 %). Die Betreuten können auch bei anderen Wohnungsgebenden ein Mietverhältnis haben; oder sie können nach der Mietzeit bei SOZPÄDAL mit dem Erreichen des Teilziels „eigenständig angemietete Wohnung“ für einen an- gemessenen Zeitraum dort weiter betreut werden. Dies galt in 2022 (2021) für 29 (27) Männer und 48 (36) Frauen. In 2022 (2021) wurden 26 (17) Männer und 17 (12) Frauen mit 14 Kindern neu mit Wohnraum und dem entsprechenden Betreuungsangebot versorgt. Die Anzahl der betreuten Familien steigt. 2022 wurden in den verschiedenen Betreuungsformen 57 Alleinerzie- hende und 20 Paare mit insgesamt 129 Kindern bis 18 Jahre betreut (16 Alleinerziehende/Paare hatten ihren Wohnraum eigenständig angemietet). 5.2.2 Wohnen 50+: SOZPÄDAL Im Rahmen des Projektes „Wohnen nachhaltig“ wurde in den letzten Jahren deutlich, dass ältere Mieterinnen und Mieter, ehemals wohnungslose Personen (ab 50 Jahren), zunehmend einen besonderen altersbedingten Hil- febedarf in Haushalt, Gesundheit und Pflege aufzeigen und nicht ausreichend an das medizinische Regelsystem angebunden sind. SOZPÄDAL hat auf den erhöhten Bedarf älterer chronisch kranker Mieterinnen und Mieter reagiert und zum 1. Januar 2020 mit dem Projekt „Wohnen 50+“ begonnen, welches von einem Team, bestehend aus einer Sozial- arbeiterin und einer Pflegefachkraft, begleitet wird. Durch diese Expertise und Schnittstelle kann in den Berei- chen Wohnungslosen- und Alten-/Krankenhilfe bedarfsgerecht und der individuellen Lebenssituation des ehe- mals wohnungslosen Menschen entsprechend reagiert werden. Dazu gehört zunächst, die medizinische Unter- versorgung der Personen zu erkennen und Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebenslage zu gewährleis- ten. Hierbei arbeiten die Sozialarbeiterin und die Pflegefachkraft hauptsächlich aufsuchend im Wohnraum und begleiten die Mietenden bei der Reintegration in das medizinische und pflegerische Versorgungssystem. Die zentralen Ziele des Projektes sind der Verbleib im ambulanten Wohnen (im angemieteten Wohnraum) sowie die gesundheitliche Stabilisierung und gegebenenfalls die Vermittlung in eine geeignete Pflegeeinrichtung. Das Projekt wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. 5.2.3 Lotsen-WG: Diakonisches Werk Das Angebot der „Lotsen-WG“ existiert seit März 2019. In dieser Wohngemeinschaft sollen Menschen, die zuvor wohnungslos waren und bei der Wohnungssuche bislang aufgrund des engen Wohnungsmarktes erfolglos durch „Lotsen aus der Wohnungslosigkeit“ unterstützt wurden, beim Übergang von der Obdachlosigkeit in die Reintegration in den Wohnungsmarkt begleitet werden. Fünf WG-Bewohner (bisher wurden nur Männer aufgenommen) werden durch Sozialarbeit zunächst bei der Auf- nahme in die Wohngemeinschaft und der Alltagsbewältigung unterstützt. Hierzu gehören insbesondere alle The- men rund um das Wohnen (Sicherung der Mietzahlung sowie Einhaltung der Regeln und Pflichten in einem 24 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Mietverhältnis) und um die Bewältigung des Alltags (zum Beispiel Arbeitssuche und Erhalt eines Arbeitsplatzes, Erlernen von selbstständiger Kommunikation mit Ämtern, individuelle Themen wie Schuldenregulierung, Gestal- tung der Freizeit und Sozialkontakte). Abschließendes Ziel ist die Wohnungssuche und Anmietung einer eigenen Wohnung. 5.2.4 Wohngruppe Passagehof und Außenstellen: Heimstiftung Die ambulant Betreute Wohngruppe Passagehof & Außenstellen wurde im Mai 2019 eröffnet und bietet im Rah- men der Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX) älteren (in der Regel über 40 Jahre), suchtmittelabhängigen und sich in Substitutionsbehandlung befindlichen Menschen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe einen Ort zum Wohlfühlen und Leben. Die Ziele des Angebots sind die Förderung der persönlichen Situation, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, die Sicherstellung der Grundversorgung sowie eine möglichst lange eigenständige Le- bensführung. Der körperliche und psychische Gesundheitszustand soll stabilisiert, die medizinische Versorgung insbesondere unter Berücksichtigung altersbedingter Veränderungen gewährleistet werden. Durch ein multiprofessionelles Team aus Pflege und Sozialarbeit ist die Wohngruppe an sieben Tagen in der Wo- che im Tagdienst besetzt. Der mobile Nachtdienst fährt die Wohngruppe jede Nacht ein bis zwei Mal an und steht zusätzlich in dieser Zeit als Rufbereitschaft zur Verfügung. Aufgrund der Präsenz von zwei Pflegefachkräf- ten ist bei Bedarf und Notwendigkeit eine Substitution auch innerhalb der Wohngruppe möglich. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden nahezu alle Bewohner*innen in der Wohngruppe substituiert. Es besteht eine sehr enge Kooperation und ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Substitutionspra- xen. Im Berichtszeitraum ist die Wohngruppe Passagehof voll belegt. Ein Leerstand ist stets nur von kurzer Dauer, da der Bedarf auch über Stadt und Landkreis Karlsruhe hinaus immens ist. 5.2.5 Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung Die Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen bieten 30 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen für Erwachsene sowie 8 Plätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren (vergleiche Kapitel 10.2.3) nach § 67 ff. SGB XII und im Einzelfall nach § 78 SGB IX an. Das Angebot richtet sich an Frauen, Männer und Paare. In den meisten Wohnun- gen sind Haustiere willkommen, sodass Personen, die bereits vor der Aufnahme Tiere besitzen, diese nach Rück- sprache mitbringen können. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der Bearbeitung der individuellen Problemlagen. Ziel ist es, wieder ei- genständiges Wohnen zu ermöglichen oder eine andere geeignete Hilfeform zu finden. Neben der Problematik der erlebten Obdachlosigkeit und des fehlenden Wohnraums sind die Bewohner*innen häufig durch Suchter- krankungen, Verschuldung, psychische Erkrankungen, Beziehungsprobleme, traumatische Erlebnisse oder Straf- fälligkeit belastet. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs wurden im Jahr 2020 zusätzliche Betreuungsplätze für Menschen mit seeli- scher oder psychischer Beeinträchtigung nach § 78 SGB IX geschaffen und die Platzanzahl von 15 betreuten Per- sonen im Jahr 2021 auf 20 Personen im Jahr 2022 erhöht. In den Jahren 2021 und 2022 wurden in den Wohngruppen insgesamt 183 Personen betreut, geringfügig mehr als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2022 konnten circa 21 % (2021: circa 23 %) der betreuten Personen in eigenen Wohnraum oder andere passende Hilfeformen vermittelt werden. Auffallend ist, dass sich die Verweildauer im Jahr 2022 im Gegensatz zum Vorjahr stark erhöht hat. Es ist anzunehmen, dass diese Entwicklung mit der ext- rem angespannten Wohnungsmarktlage in Verbindung mit der Corona-Pandemie zusammenhängt. Trotzdem lässt sich anhand der Zahlen eine insgesamt positive Vermittlungsquote feststellen; die Anzahl der abgebroche- nen Maßnahmen ist, im Gegensatz zu gleichbleibenden Zahlen in den Vorjahren, deutlich gesunken. 5.2.6 Betreutes Wohnen: AWO Die AWO Karlsruhe bietet seit 2002 Ambulant Betreutes Wohnen für wohnungslose und psychisch auffällige Menschen an. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Eingliederungshilfe (SGB IX) oder über die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Die Übergänge zwischen den Hilfeformen sind fließend. Bei wohnungslosen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder Erkrankung ist das Risiko eines Wohnungsverlustes deutlich erhöht. Auch wenn es in den letzten Jahren zunehmend eine Verschiebung hin zur Finanzierung über die Eingliederungshilfe gegeben hat, werden weiterhin wohnungslose Menschen aufgenom- men. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 wurden insgesamt 87 Klientinnen und Klienten betreut, davon 3 auf Grund- lage des § 67 SGB XII. Insgesamt stehen 22 Plätze in Einzelappartements oder in kleinen Wohngemeinschaften Sozial- und Jugendbehörde | 25 zur Verfügung, welche über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Teilweise leben die Menschen mehrere Jahre im Wohnraum der AWO, weshalb nur selten Plätze frei werden. Trotz intensiver Betreuung und Begleitung wird eine Vermittlung von Menschen mit zumeist multiplen Problemlagen in eigenen Wohnraum immer schwieriger. Weit über die Hälfte der Klientinnen und Klienten haben einen problematischen Umgang mit legalen und/oder illegalen Suchtmitteln. Auffällig ist, dass sich die Altersstruktur im Vergleich zu den Vorjahren verändert hat und der Anteil der über 59-Jährigen deutlich gestiegen ist. 2021 2022 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 87 90 davon weiblich 42 41 davon männlich 45 49 Altersstruktur 18 bis 39 32 24 40 bis 59 35 39 über 59 20 27 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in eigenen Wohnraum 5 7 anderer Träger 1 Therapie 1 stationäres Angebot 1 1 beendet (sonstige Gründe) 2 1 verstorben 1 3 5.2.7 Betreutes Wohnen für haftentlassene wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. In enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe und einem privaten Investor wurden im vorderen Teil des Hotelkomplexes „Neue Messe“ im Jahr 2008 sechs Appartements errichtet für Männer, die nach der Haftentlassung über keinen eigenen Wohnraum verfügen. Eines dieser Appartements wird von einem Betreuer bewohnt, der die Aufsicht vor Ort führt und die Mitarbeiter*innen der Anlaufstelle für Straf- fällige über Auffälligkeiten beziehungsweise Störungen informiert. Des Weiteren existiert eine Wohngemein- schaft mit fünf Zimmern in der Karlsruher Südstadt, wobei auch hier ein Zimmer durch einen Betreuer genutzt wird und ein Zimmer exklusiv für Hafturlaube zur Verfügung steht. Zielgruppe sind haftentlassene oder straffällige Männer, vorrangig aus Karlsruhe, die wohnungslos sind und ei- nen Hilfebedarf nach § 67 SGB XII haben. Das Angebot der Betreuungsmaßnahme ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und umfasst folgende Bereiche: Soziale Probleme/Beziehungsfähigkeit, Arbeit/Qualifizierung, Einkommen/Haushalten/Schulden, Gesetzeskonfor- mes Verhalten, Gesundheit/Suchtproblematik, Hauswirtschaft/Alltagsstruktur, Wohnungssuche. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Unterbringung in den Einzelappartements nach wie vor sehr bewährt und gerne angenommen wird. Insbe- sondere schätzen die Bewohner ihre Privatsphäre in den Appartements nach oftmals langer Haftzeit. Aber auch die Wohngemeinschaft mit gemeinsamer Küchen- und Badnutzung bietet den Bewohnern die Möglichkeit ei- genverantwortliches Wohnen neu zu erproben. In den beiden Berichtsjahren haben sich vermehrt Menschen mit einer Sucht- beziehungsweise einer psychischen Erkrankung für das betreute Wohnen beworben. Die Arbeit an den gemeinsam vereinbarten Zielen sowie das Finden eines passenden Anschlusswohnraums, ist hierdurch herausfordernder. Aus diesem Grund, und durch den engen, angespannten Wohnungsmarkt in Karlsruhe, hat sich auch die Aufenthaltsdauer weiter auf einem hohen Niveau gehalten. Die häufigen Änderungen, die aufgrund der Pandemie-Situation sowohl im Haftkontext als auch in der Gesellschaft notwendig waren, haben bei den Klienten zu Verunsicherung und Frustration ge- führt. Hier war mehr persönlicher Kontakt und Beratung von Nöten. 26 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 2021 2022 Platzzahl 8 8 Anzahl Nutzer des Angebotes 13 13 Aufnahmen in Angebot 9 8 durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen 206 224 Auszüge 8 7 Abschluss gemäß Hilfeplan in privaten Wohnraum 1 5 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in anderes betreutes Wohnen 3 0 Beendigung/Abbruch wegen 3 3 Tod 0 1 Inhaftierung 2 0 fehlender Mitwirkung 2 1 5.2.8 Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv Das Betreute Wohnen des bwlv richtet sich an chronisch-mehrfach beeinträchtigte alkohol- und/oder medika- mentenabhängige Menschen, die ordnungsrechtlich untergebracht oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Innerhalb der Wohngemeinschaften ist das Konsumieren von leichten Alkoholika erlaubt. Einige spezifische Ziele für diese Wohngemeinschaften sind kontrollierter beziehungsweise reduzierter Umgang mit Alkohol, Vermei- dung von Trinkexzessen und Konsum harter Alkoholika, Motivierung zu Freizeitaktivitäten, Motivierung und Un- terstützung zum regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfegruppe oder die regelmäßige Teilnahme an Gruppen- und Einzelgesprächen. 5.2.9 Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. Das Haus Bodelschwingh bietet für wohnungslose Menschen Ambulant Betreutes Wohnen, um eine nied- rigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen Wohnungslosenhilfe, Suchtkrankenhilfe und Eingliede- rungshilfe zu schaffen. Bis zu 5 Plätze werden in Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung belegt. 5.3 Langzeithilfen 5.3.1 Langzeitwohngruppen Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung Der Langzeitwohnbereich (LZWB) der Heimstiftung in der Thomas-Mann-Straße 3 bietet im Rahmen des § 67 ff. SGB XII 30 Wohnplätze für wohnungslose Menschen mit einem langfristigen Hilfebedarf an. Auf drei Stockwer- ken leben jeweils zehn Menschen in Einzelzimmern. Im Berichtszeitraum nutzten das Angebot aufgrund der früheren Ausrichtung nur Männer. Frauen können dieses aber ebenso nutzen, wenngleich sich die Umsetzung der Belegung mit Frauen und Männern als schwierig erweist. Auf jedem Stockwerk stehen eine Küche, ein Gemeinschaftsraum sowie sanitäre Anlagen zur gemeinsamen Nut- zung zur Verfügung. An den Werktagen werden im Gemeinschaftsraum des 8. OG ein Frühstück und ein Mit- tagessen angeboten. Ein multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, Pflege, Hauswirtschaft) kümmert sich werktags um die Bewohnerschaft und deren Anliegen. Darüber hinaus steht der mobile Nachtdienst 365 Tage im Jahr von 20 Uhr bis 7 Uhr bei Rundgängen und als Rufbereitschaft zur Verfügung. Die Belegung erfolgt nach Rücksprache mit dem Team der Rü 23 mit geeigneten und interessierten wohnungslosen Menschen aus allen Bereichen der Fachstelle. Der LZWB bietet den Menschen ein Zuhause mit der nötigen Unterstützung des Teams vor Ort und gegebenen- falls der zusätzlichen Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst und dem größtmöglichen Freiraum für die Person selbst. Die Nachfrage nach diesem Angebot ist sehr hoch und die Belegungszahlen sind entsprechend sehr gut. Die multiplen Problemlagen jedes einzelnen Bewohners führen häufig zu herausfordernden Situationen für Bewohner und Belegschaft. Sozial- und Jugendbehörde | 27 2021 2022 Platzzahl 30 30 Auslastung des Angebotes 98 % 97 % davon weiblich 0 0 davon männlich 29 29 Einzüge 4 7 beendet (wegen Tod, Umzug, Entlassung) 3 6 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Eigenen Wohnraum 1 0 Pflegeheim 2 3 Alter Durchschnitt 68 68 Spanne 48 bis 85 49 bis 85 5.3.2 Hotel Anker: AWO In der niedrigschwelligen ambulanten Einrichtung Hotel Anker werden wohnungslose Menschen mit chronischen (Abhängigkeits-) Erkrankungen langjährig untergebracht. Die Bewohnerschaft wird von Sozialarbeit und Pflege- kraft betreut. In den Nächten und am Wochenende ist durchgängig Personal vor Ort. Seit der Eröffnung im Sep- tember 2005 bis zum Ende des Jahres 2022 sind insgesamt 204 Personen mit dem Ziel der dauerhaften Behei- matung und der fortgesetzten Betreuung untergebracht worden. 2021 2022 Platzzahl 31 31 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 31 31 davon weiblich 6 5 davon männlich 25 26 beendete Teilnahmen 8 8 davon männlich 1 4 davon weiblich 7 4 Gründe verstorben 1 1 Aufgabe der Unterkunft 2 abgemeldet wegen Dauerabwesenheit 1 1 Ausweisung 1 JVA 1 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Pflegeeinrichtung 3 3 Wohnraum 1 1 Vollstationäre Unterbringung in Eingliederungshilfe 0 1 Im Erdgeschoss des Hotels Anker ist getrennt vom restlichen Wohnbereich der Erfrierungsschutz für Frauen ange- siedelt (siehe Kapitel 8.2). Die medizinische Versorgung in der Einrichtung ist in Kapitel 9.3.1 ausgeführt; die im Anker seit Juni 2019 angebotene psychiatrische Sprechstunde ist in Kapitel 9.1.1 erläutert. 28 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 5.3.3 Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL In der Wohnetage leben 10 wohnungslose Frauen, bei denen frühere ambulante oder stationäre Hilfen nicht zu einer Stabilisierung ihrer Lebenslage geführt haben, in 8 Einzelappartements und einem Doppelappartement. Bei den Bewohnerinnen dominieren psychiatrische Krankheitsbilder sowie ausgeprägte Suchtproblematiken. In den Jahren 2021 und 2022 war die Wohnetage nahezu durchgängig voll belegt. 2 Frauen sind seit Beginn im Jahr 2010 dort wohnhaft. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Bewohnerinnen in finanziellen und behördli- chen Angelegenheiten. Ein wichtiger Aspekt ist die Begleitung der Frauen bei der Organisation des Lebensalltags, in der Haushaltsfüh- rung und der Körperpflege. Die Bewohnerinnen haben großes Vertrauen in die Pflegekraft und sind in der Lage, sich vor allem in gesundheitlichen, hygienischen und sonstigen körperbezogenen Fragen unterstützen zu lassen. Ziel ist es, die Frauen unter anderem im Gesundheitsbereich zu stabilisieren. Die sozialpädagogische Begleitung der Bewohnerinnen beinhaltet auch Gemeinschaftsaktivitäten, die außerhalb der Wohnetage stattfinden. Diese sollen dazu beitragen, dass die Bewohnerinnen nicht isoliert in der Wohnetage leben, neue Interessen entdecken können, an dem gesellschaftlichen Geschehen teilnehmen und mehr Ver- trauen in die eigene Person entwickeln. Die wichtigsten Ziele der Wohnetage sind es, den Bewohnerinnen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten, ihnen soweit wie möglich ein selbständiges Leben zu ermöglichen und sie in ihren eigenwilligen Verhaltenswei- sen zu akzeptieren. Sozial- und Jugendbehörde | 29 6. Soziale Wohnraumversorgung Die Versorgung mit Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Personen stellt eine große Herausforde- rung dar, insbesondere für Städte mit engem Wohnungsmarkt. Zugleich ist Wohnen ein elementares Grundrecht und ein wesentlicher Baustein der Integration in die Gesellschaft. Wohnen als soziale Frage ist auf Bundes- und Landesebene angekommen. Im Koalitionsvertrag 2021 – 2026 hat die Landesregierung das Ziel formuliert, die Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg zu überwinden. Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, sollen zudem besser mit Wohnungen versorgt werden. Bundesweit wird daher derzeit in der Fachwelt (Deutscher Verein, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosen- hilfe) das bereits seit einigen Jahren existierende Konzept Housing First diskutiert. Housing First bedeutet „die möglichst unmittelbare Integration von wohnungs- und obdachlosen Menschen mit komplexen Problemlagen in dauerhaften und mietvertraglich abgesicherten Wohnraum – verbunden mit dem Angebot wohnbegleitender Hilfen. Die Annahme entsprechender Hilfeangebote beruht dabei auf Freiwilligkeit und stellt keine Vorausset- zung für eine Versorgung mit Wohnraum dar. Die Hilfen sollen aber proaktiv und möglichst umfassend angebo- ten werden“. 5 Karlsruhe setzt dieses Konzept seit Jahren mit der Wohnraumakquise und aktuell mit der ehemaligen Paracelsus- klinik („Haus Turmbergblick“) um. Die (ehemals) wohnungslosen Menschen erhalten bei der Wohnraumakquise nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses (siehe Kapitel 6.1.1) und beim „Haus Turmbergblick“ sofort einen eigenen Mietvertrag. Die begleitende Soziale Arbeit beruht auf Freiwilligkeit. Die Wohnraumakquise durch Ko- operation ist eine seit vielen Jahren verfolgte Strategie gegen Wohnungslosigkeit und zeigt, wie eine Kommune durch Kooperation und innovative Ansätze auch im Rahmen der vorhandenen Mittel und gesetzlichen Rahmen- bedingungen viel für die Überwindung von Wohnungslosigkeit leisten kann. Das Karlsruher Modell der sozialen Wohnraumversorgung findet mittlerweile auf Bundesebene Beachtung. Bun- desbauministerin Klara Geywitz besuchte am 15. Juli 2022 die Karlsruher „Paraklinik“. Die Karlsruher Expertise war zudem durch Einladung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Tag der Wohnungslosen am 11. September 2022 im Schloss Bellevue zum Gesprächsforum gefragt. Darüber hinaus wurde die Wohnraumak- quise als „Good-Practice-Beispiel bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum“ von der Antidiskri- minierungsstelle des Bundes ausgewählt. Ebenso wird vermehrt der ökologische Beitrag der Wohnraumakquise durch die konsequente Aktivierung von Wohnungsleerständen im Rahmen der Wohnsuffizienz in Großstädten erkannt. Eine Umbaukultur, die im Bestand ansetzt, trägt zur Vermeidung von Flächenversiegelung bei. Von den 400 Baufertigstellungen im Jahr 2021 sind 100 Wohneinheiten des „Hauses Turmbergblick“ hinzugekommen, was einem Anteil von 25 % ohne Flächenversiegelung entspricht. Weitere wichtige Kooperationspartner*innen der sozialen Wohnraumversorgung sind neben den privaten Ver- mieter*innen die Volkswohnung GmbH (VoWo GmbH) und die freien Träger*innen. Neu hinzu kam im Jahr 2022 die Kooperation mit der Familienheim eG. Diese orientiert sich inhaltlich am Programm Wohnung sucht Mieter*in mit der VoWo GmbH. Die Familienheim eG stellt der Wohnraumakquise jährlich zehn Wohnungen zur Belegung zur Verfügung und hat darüber hinaus ein Kontingent an Wohnungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bereitgestellt. In den Jahren 2021/2022 wurden über die Programme „Wohnraumakquise durch Kooperation“ und „Wohnung sucht Mieter*in“ 383 Wohnungen für insgesamt 825 Personen akquiriert. Hinzu kamen die rund 100 Wohnein- heiten der ehemaligen Paracelsusklinik. Diese sind nicht nur wichtige und wertvolle Instrumente der Wohnraum- versorgung, sondern auch der Belegungssteuerung durch den Erwerb der Belegrechte und Neubelegung bei Aus- und Umzügen. Über die gezielte Wohnungsvergabe an wohnungslose Menschen wird verhindert, dass diese, wie bei anderen Belegungssteuerungen (zum Beispiel über einen Wohnberechtigungsschein), immer wie- der mit anderen Wohnungssuchenden konkurrieren müssen und dadurch „durch das Raster“ fallen. Die Zusammenhänge von sozial gerechter Belegungssteuerung und Vermeidung beziehungsweise Abmilderung von Segregation wurden 2022 und 2023 in zwei Fachgesprächen zur Sozialen Durchmischung erörtert. 5 Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen – Konzept und Umsetzungshinweise (deutscher-verein.de); https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-1-22_housing-first.pdf 30 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 6.1 Wohnraumakquise durch Kooperation Seit dem Jahr 2005 betreibt die Stadt Karlsruhe das Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“. Ziel dieses Programms ist es, privaten Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu erschließen. Die Stadt erwirbt hierfür bei privaten Vermieterinnen und Vermietern ein Belegrecht für zehn Jahre. Die Mieten entsprechen den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungsbezug. Renovierungskosten bei Umzügen und Mieten bei vorübergehendem Leerstand werden aus Akquisemitteln getragen. Zudem gewährt die Stadt für fünf Jahre eine Mietausfallgarantie. Der Gemeinderat stellt für die Akquise und die Mietausfallkos- ten sowie für anfallende Renovierungskosten jährlich Mittel zur Verfügung. Für die gesamte Vertragslaufzeit ste- hen den Vertragspartnerinnen und -partnern bei allen im Mietverhältnis auftretenden Problemen feste Ansprech- partner*innen zur Verfügung. Die Bewohner*innen werden über die Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssiche- rung ausgesucht und von dort bei Bedarf auch begleitet. Im ersten Jahr bleibt die Stadt für das Mietverhältnis Vertragspartnerin. Ab dem zweiten Jahr erhalten die Bewohner*innen einen direkten Mietvertrag mit der Eigen- tümerin/dem Eigentümer. Da über die Wohnraumakquise Wohnraum von der Ein-bis zur Siebenzimmerwohnung zur Verfügung steht, kann flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten eingegangen werden. Die städ- tische Wohnraumakquise ist eine etablierte Konstante und aktive, anerkannte Akteurin am Karlsruher Woh- nungsmarkt Keine Bewohnerin/kein Bewohner wird zwangsweise in eine Wohnung eingewiesen. Alle erhalten die Möglich- keit, die Wohnung vorab zu besichtigen und ziehen nur dann ein, wenn sie der Anmietung zustimmen. Dass bis- lang nur wenige Menschen ihre Wohnung wegen Problemen im Wohnen aufgeben mussten, zeigt den Erfolg dieses Ansatzes. Ohne das Programm Wohnraumakquise wären die Wohnungslosenzahlen in Karlsruhe deutlich höher. Wenn nur die Hälfte der Personen, die über das Programm mit Wohnraum versorgt wurden, eigenständig keine Wohnung gefunden hätte, so müssten zu den aktuellen Unterbringungszahlen noch circa weitere 800 Per- sonen hinzugerechnet werden. Dies wäre mit einem immensen Anstieg der Unterbringungszahlen und folglich der Hotelkosten verbunden. Da Miete in jedem Fall deutlich preiswerter als eine Obdachlosenunterbringung ist, amortisieren sich die Akquisezuschüsse nach wenigen Monaten. Das Modell hat also auch in wirtschaftlicher Hinsicht Vorteile, wie folgende Beispielrechnung zeigt: Vergleich der Kosten der Unterkunft zwischen Miete und Obdachlosenunterbringung für eine dreiköpfige Familie pro Jahr: Miete: 650 Euro x 12 = 7.800 Euro Hotel: 3 x 20 Euro/Nacht x 30 Tage x 12 = 21.600 Euro Kostenersparnis = 13.800 Euro Die Wohnraumakquise ist ein wichtiger Faktor, um Menschen, die als Wohnungslose am Wohnungsmarkt be- nachteiligt sind, wieder eine Rückkehr in ein „normales“ Leben zu ermöglichen. Das Wohnen mit eigenem Miet- vertrag bedeutet gleichzeitig ihre Erhöhung der Integrations- und Teilhabechancen. Über das Programm gelingt es, soziale Durchmischung in den Stadtteilen zu fördern, da die Wohnungen dezentral in allen Stadtteilen verteilt sind. Zudem hilft es, Stigmatisierungen zu vermeiden, da die neuen Mieter*innen von der Nachbarschaft nicht als „Wohnungslose“ klassifiziert werden. Der Wohnraumakquise durch Kooperation ist es sowohl 2021, im Zeichen der Corona Krise, als auch im Jahr 2022 unter den Vorgaben des Krieges in der Ukraine, gelungen, nicht nur am Wohnungsmarkt benachteiligte Bürger*innen der Stadt Karlsruhe, sondern auch geflüchtete Menschen aus Krisengebieten nachhaltig mit adä- quatem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Sozial- und Jugendbehörde | 31 Mieterinnen und Mieter in Akquisewohnungen 2005 bis 2022 (kumuliert) | Abbildung 14 Familien mit Kindern in Akquisewohnungen (pro Jahr) 2005 bis 2022 | Abbildung 15 Durch die Wohnraumakquise erhielten in den Jahren 2005 bis 2022 insgesamt 2.808 Menschen, darunter 629 Familien mit 1.190 Kindern, in 1.151 Wohnungen erschwinglichen Wohnraum. Im Jahr 2021 wurden für 192 Personen (darunter 34 Familien mit 70 Kindern) 104 Wohnungen bereitgestellt. Im Jahr 2022 waren dies für 433 Personen (darunter 112 Familien mit 182 Kindern) 187 Wohnungen. 2021 2022 Akquisewohnungen 104 187 Personen in Akquisewohnungen 192 433 davon Paare mit Kindern 34 70 112 182 davon Alleinerziehende mit Kindern 18 32 62 78 davon Alleinlebende 65 73 24 58 111 172 222 275 325 372 430 491 564 627 682 738 798 860 964 1151 84 159 319 483 615 722 846 983 1103 1262 1452 1614 1748 1903 2043 2183 2375 2808 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 200520062007200820092010201120122013201420152016201720182019202020212022 Anzahl Jahr WohnungenPersonen 19 12 27 26 32 26 34 37 30 4141 35 24 36 32 31 34 112 46 26 72 45 54 46 56 57 50 75 87 70 58 71 64 61 70 182 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 200520062007200820092010201120122013201420152016201720182019202020212022 Anzahl Jahr FamilienKinder 32 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 6.1.1 Nutzungsverhältnisse Die Unterstützung und Beratung der Menschen, die in Nutzungsverhältnissen über die Wohnraumakquise woh- nen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms. Das einjährige Nutzungsverhältnis bietet sowohl den zu- künftigen Mieter*innen als auch der Vermieterin oder dem Vermieter ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz. Durch die Begleitung der sozialen Arbeit der Wohnraumakquise wird ein behutsamer und verlässlicher Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen den Mieter*innen und den Vermieter*innen hergestellt und die vertrau- ensvolle Zusammenarbeit mit der Wohnraumakquise gestärkt. Durch die Begleitung der Sozialen Arbeit können potentielle Gefährdungen des Mietverhältnisses beispielsweise durch Mietrückstände oder durch mietwidriges Verhalten nahezu ausgeschlossen werden. Diese Wohnverhältnisse werden nach einem Jahr im Nutzungsvertrag in der Regel in einen direkten Mietvertrag zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen umgewandelt und dauerhaftes Wohnen ermöglicht. Hierzu wer- den viele individuelle Hilfen durch die soziale Arbeit der Wohnraumakquise auf freiwilliger Basis angeboten, wie Unterstützung beim Einzug und allem, was dafür notwendig ist, zum Beispiel Begleitung zu Ämtern, Möbelbe- schaffung, Beratung bei Hausordnung, Müllentsorgung, Energieverbrauch, Umgang mit der Nachbarschaft und Hausbesitzenden. Die Unterstützung für die Bewohner*innen endet nicht mit dem eigenen Mietvertrag. Das Team der Wohn- raumakquise ist auch während des zehnjährigen Belegungsrechtes Ansprechpartner für alle Themen rund um das Mietverhältnis. Neben Mietzahlungsproblemen und zu klärenden Nebenkostenabrechnungen sind dies Fra- gen zu anstehenden Reparaturen, Schäden im Haus, Hausordnungsproblemen, Nachbarschaftsstreitigkeiten et cetera. Dieses Engagement entlastet die Vermieter*innen sehr und ist ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg des Programms. Zum 31. Dezember 2022 (2021) lebten 832 Personen (437) in 310 (158) Nutzungsverhältnissen 2021 2022 Nutzungsverhältnisse 158 310 Personen 437 832 davon Kinder 254 405 davon Alleinlebende 65 73 Der deutliche Anstieg der Nutzungsverhältnisse im Jahr 2022 ist dem Engagement der Wohnraumakquise durch Kooperation bei der Akquirierung von Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine seit April 2022 ge- schuldet. Auch in Krisenzeiten zeigt sich, dass das Nutzungsverhältnis entscheidend dazu beiträgt, für am Woh- nungsmarkt benachteiligte Menschen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Ebenso gelingt es durch die begleitende Sozialarbeit im Nutzungsverhältnis, trotz der Vielzahl der ankommenden Menschen und der schwierigen Verhältnisse durch den Krieg in der Ukraine, stabile Wohnverhältnisse zu schaffen. 6.2 Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH Für Menschen, die vor dem Wohnungsverlust stehen oder bereits wohnungslos sind, benötigt die Fachstelle Wohnungssicherung verlässliche Partner*innen, die Wohnraum zur Verfügung stellen. Das im August 2014 mit der VoWo GmbH gestartete Projekt „Wohnung sucht Mieter*in“ hat seinen Projektcharakter abgelegt und ist zu einem wichtigen Baustein bei der Versorgung wohnungsloser Menschen mit eigenem Wohnraum geworden. Von der VoWo GmbH werden dabei jährlich knapp 50 Wohnungsangebote an die Fachstelle gegeben, die dann von dort direkt belegt werden. Die Mieter*innen erhalten einen eigenen Mietvertrag. Dies ist ein sehr großer Vertrauensbeweis in der Zusammenarbeit von VoWo und Fachstelle Wohnungssicherung. In der Statistik (Abbildung 16) ist die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre im jährlichen Wohnungsangebot ersichtlich. Dies waren im Jahr 2021 42 Wohnungen für 94 Personen und in 2022 sogar 50 Wohnungen für 106 Personen. 2022 hat gezeigt, dass die Volkswohnung auch in herausfordernden Zeiten eine verlässliche Partnerin für die Fachstelle ist. Im Zuge des Krieges gegen die Ukraine war es notwendig, kurzfristig Möglichkeiten für die Unterbringung der geflüchteten Menschen zu schaffen. Die Volkswohnung stellte daher in 2022 zusätzlich 35 bezugsfertige Wohnungen zur Verfügung. Sozial- und Jugendbehörde | 33 Vermittelte Wohnungen (pro Jahr) durch die Volkswohnung GmbH 2011 bis 2022 | Abbildung 16 6.3 Haus Turmbergblick Ein aktuelles Beispiel kommunaler Belegungssteuerung bei der sozialen Wohnraumversorgung ist der Umbau einer Bestandsimmobilie, der in den 1970er Jahren errichteten Paracelsusklinik, die jahrelang leer stand. Die eins- tigen OP-Säle, Krankenzimmer und Verwaltungsräume wurden zu Apartments umgebaut. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Eigentümer ein Konzept entwickelt, Wohnraum für Menschen zu schaffen, die auf dem angespannten Karlsruher Wohnungsmarkt Schwierigkeiten haben, sich angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Neben dem Ziel, barrierefreien Wohnraum anzubieten, geht es vorrangig darum, Menschen mit geringen Einkommen oder Transferleistungsbezug ein Wohnangebot zu machen. Eine Zielgruppe sind beispiels- weise Beschäftigte oder Auszubildende in den Pflegeberufen. Unter den neu eingezogenen rund 300 Bewoh- ner*innen befinden sich ehemals wohnungslose Menschen, darunter viele Familien und Alleinerziehende. Die Stadt hat für zehn Jahre das Belegrecht erworben, die Mieter*innen erhalten bei Einzug einen eigenen Mietver- trag. Über das Belegrecht ist zudem eine Mietbremse „eingebaut“, selbst bei Neuvermietung innerhalb der zehn Jahre, da die Mieten den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungsbezug entsprechen. Das Haus ist gut im Stadtteil integriert sowie infrastrukturell sehr gut angebunden. In unmittelbarer Nähe befin- det sich der Bahnhof Durlach, der ÖPNV sowie Einkaufsmöglichkeiten. Im Stadtteil ist unter anderem die Grund- und Werkrealschule Pestalozzischule angesiedelt, und im Erdgeschoss entsteht derzeit eine Kindertagesstätte, so- dass das Haus insbesondere auch für Alleinerziehende attraktiv ist. 6.4 Befragung von Mieter*innen der Wohnraumakquise Eine Befragung kann als ein Mittel dienen, um von den (ehemals) wohnungslosen Menschen selbst Auskunft über ihre Lebenslage und ihre subjektive Sicht zu erhalten. Im Jahr 2022 wurden zwei Befragungen unter Be- wohner*innen der Wohnraumakquise durchgeführt: Zum einen wurden die neu eingezogenen Mieter*innen des Hauses Turmbergblick interviewt, zum anderen die zum Teil langjährigen Mieter*innen von Akquisewohnungen. Als Grundlage diente bei beiden Personengruppen jeweils der gleiche Fragebogen, um eine Vergleichbarkeit her- stellen zu können. Der quantitativ ausgerichtete Fragebogen orientiert sich an der Umfrage, die 2007 bei Akqui- sebwohner*innen durchgeführt wurde und ist mit dem Team der Wohnraumakquise sowie dem Amt für Stadt- entwicklung abgestimmt. Die Bewohner*innen wurden hinsichtlich ihrer persönlichen und finanziellen Lage befragt, zur Haushaltsstruktur, Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitssituation, zur Zufriedenheit mit der Wohnung, dem Wohnumfeld oder der Infrastruktur sowie zu ihren Zukunftsperspektiven. Bei den Rankingfragen konnten die Bewohner*innen Bewer- tungen zwischen 1 (sehr gut) und 5 (mangelhalft) vergeben. Als Dankeschön für die Bereitschaft, teilzunehmen, wurde jeweils ein Rewe-Gutschein vergeben. 54 50 58 61 64 54 50 54 44 45 42 50 137 149149 164 147 143 128 124 108 113 94 106 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 201120122013201420152016201720182019202020212022 Anzahl Jahr WohnungenPersonen 34 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 6.4.1 Befragung von Bewohner*innen des Hauses Turmbergblick Ziel der Befragung war es, einen Einblick in die Lebenssituation der Bewohner*innen bei und nach dem Erhalt der Wohnung zu gewinnen. Ein weiterer Aspekt der Befragung war, die subjektive Sicht der Bewohner*innen zu erfassen, zumal ein durchmischtes Haus auch mit Vorurteilen oder Vorbehalten behaftet sein kann, wenn man ausschließlich die objektiven Sozialindikatoren beispielsweise eines Stadtteiles betrachtet. Von Interesse war da- her, wie die Bewohner*innen selbst ihre neue Wohnung, das nachbarschaftliche Miteinander oder die Wohnum- gebung bewerten. Die Befragung wurde im Zeitraum von Ende Dezember 2021 bis März 2022 vom Team der Wohnraumakquise durchgeführt. Zum großen Teil fand die Befragung persönlich in den Wohnungen, aber auf- grund von Corona auch telefonisch statt. Insgesamt wurde knapp ein Drittel der 97 Haushalte befragt, die Altersspanne beträgt 20 bis 80 Jahre. Unter den 32 Haushalten befinden sich 22 Ein-Personen-Haushalte, 2 Paare ohne Kinder und 8 Alleinerziehende mit insge- samt 10 Kindern. Die Hälfte stellen Frauen, die Hälfte Männer, der Migrationshintergrund beträgt 44 %. Alle befragten Haushalte beziehen in irgend einer Form Transferleistungen: 20 Haushalte bekommen Leistungen nach dem ALG II, darunter sind 3 sogenannte Aufstocker*innen, das heißt Personen, die arbeiten und ergänzend ALG II-Leistungen erhalten, 8 Haushalte erhalten Grundsicherung (zum Beispiel bei Erwerbsminderung oder im Alter), 4 beziehen Rente; weitere Leistungen waren SchülerBafög, Wohngeld, Unterhalt, Pflegegeld oder Ausbil- dungsgeld. Hinsichtlich der Fragen zum nachbarschaftlichen Miteinander geben 26 Personen (81 %) an, dass sie Kontakt zu ihren Nachbar*innen haben; davon der Großteil (22 Personen) sehr guten bis guten Kontakt. Dieses mehrheitli- che Ergebnis zeigt, dass es im Haus ein gutes Miteinander gibt und spricht für den Belegungsmix. Bei den 7 Be- fragten, die vor Einzug wohnungslos waren, hat die Nachbarschaft keine Kenntnis davon, was das handlungslei- tende Motto des stigmatisierungsfreien Zugangs bei der sozialen Wohnraumversorgung bestätigt. 78 % der Befragten (25 Personen) sind mit der Wohnung, deren Ausstattung und Räumlichkeiten, sehr zufrie- den bis zufrieden und fühlen sich gut eingelebt in das Wohnumfeld. Mit dem Wohngebiet, das heißt der Infra- struktur und dem Stadtteil sind 94 % der Befragten (30 Personen) zufrieden. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich die Bewohner*innen im Haus und dessen Umgebung wohlfühlen, sie sich in das Umfeld eingelebt haben und dass vorwiegend gute nachbarschaftliche Kontakte bestehen. Bezüglich der Fragen nach Zukunftsperspektiven wurde bei möglicher Mehrfachnennung Folgendes am häufigs- ten genannt: Arbeit finden (15) und damit zusammenhängend, sich beruflich und finanziell verbessern (je 11), in der Wohnung bleiben können (15) sowie Gesundheit (14). Die Befragung stellt den Startpunkt dar, um zu ei- nem späteren Zeitpunkt evaluieren zu können, wie sich die Lebenssituation der heutigen Bewohner*innen inner- halb einer Zeitspanne von circa fünf Jahren verändert. Sie soll darüber Aufschluss geben, welche Integrationsef- fekte eine eigene Wohnung auf andere gesellschaftliche Teilbereiche, wie zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme, haben kann. Begünstigende Faktoren hierfür sind die geplanten Beratungsangebote direkt vor Ort und für den kinderreichen Stadtteil, dass eine Kita im Erdgeschoss geplant ist. 6.4.2 Befragung von Bewohner*innen der Wohnraumakquise Dass eigener Wohnraum eine Integrationskraft besitzt (in Umkehrung des Mottos: ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit), ist unumstritten. Daher war es ein Ziel der Umfrage, herauszufinden, ob dieser Aspekt bei den befragten Bewohner*innen zutrifft. Die Befragung richtete sich daher an Mieter*innen, die be- reits seit längerem in Akquisewohnungen lebten. Die Mietdauer betrug bis zu 17 Jahre, das heißt die Mietver- hältnisse gehen zum Teil auf die Anfänge der Karlsruher Wohnraumakquise zurück. Die Umfrage fand im Zeitraum von Dezember 2022 bis März 2023 statt. Insgesamt wurden 40 Haushalte, darun- ter 23 telefonisch und 17 persönlich, befragt. Bei der Befragung mitgewirkt haben die Praktikant*innen der Sozi- alplanung. Die 40 Haushalte setzen sich zusammen aus 12 Ein-Personen-Haushalten, 1 Paar ohne Kind(er), sowie 27 Fami- lien mit insgesamt 51 Kindern (darunter 14 Eineltern-Haushalte). Ein Drittel stellen Männer, zwei Drittel Frauen, die Altersspanne liegt zwischen 36 und 76 Jahren, der Migrationshintergrund beträgt 55 % (22 Personen). 12 der befragten Haushalte bezieht zum Zeitpunkt der Befragung ausschließlich Arbeitseinkommen, die restli- chen Haushalte empfangen zum Teil Transferleistungen wie folgt, differenziert in „vor dem Einzug“ und „zum Zeitpunkt der Befragung“; diesbezüglich waren Mehrfachnennungen möglich (zum Beispiel ALG I und Arbeits- einkommen): Sozial- und Jugendbehörde | 35 Finanzielle Situation Vor Einzug Zum Zeitpunkt der Befragung Arbeitseinkommen 16 12 ALG I 5 3 ALG II/ Bürger*innengeld 20 20 Kindergeld 21 16 Unterhalt/Geld von Partner*in 6 3 Rente 0 6 Sozialgeld 0 1 Für Dreiviertel der Haushalte hat sich deren finanzielle Situation nach eigenen Angaben seit Bezug der Wohnung verbessert (14 Haushalte) oder ist gleichgeblieben (16 Haushalte). Die Haushalte, deren finanzielle Situation sich verschlechtert hat (10 Haushalte) sind diejenigen, die aus der Erwerbstätigkeit ausgeschieden sind. Sie begrün- den dies unter anderem damit, dass „alles teurer“ geworden ist, was auch im Kontext der Energiepreiskrise und der damit verbundenen Inflation zum Zeitpunkt der Befragung zu werten ist. Die Zahl der erwerbstätigen Perso- nen hat abgenommen, was unter anderem am Alter der Befragten liegt. Diese beziehen zum Befragungszeit- punkt Rente und/oder sind auch wegen Krankheit nicht (mehr) erwerbstätig. Umfang der Erwerbstätigkeit Vor Einzug Zum Zeitpunkt der Befragung Erwerbstätige gesamt 32 19 davon Vollzeit 15 10 davon Teilzeit 3 3 davon Minijob 6 6 davon Aufstocker*innen ALG II 8 8 Bei einer altersspezifischen Betrachtung der Erwerbstätigkeit geht hervor, dass knapp zwei Drittel der Befragten unter 50 Jahre zum Zeitpunkt der Befragung erwerbstätig ist und diese mit zunehmendem Alter sinkt. Gründe hierfür sind bei Personen ab 51 Jahren vor allem Krankheit und ab 65 Jahren zusätzlich der Bezug von Rente. Alter zum Zeitpunkt der Befra- gung Unter 50 Jahre Ab 51 Jahre Ab 65 Jahre Erwerbstätigkeit 15 3 1 nicht erwerbstätig 8 6 6 Elternzeit 1 0 0 85 % der Befragten (34 Haushalte) sind sehr zufrieden beziehungsweise zufrieden mit dem Wohnumfeld und der Wohnlage sowie der Anbindung an die Infrastruktur und fühlen sich entsprechend gut eingelebt im Wohn- gebiet, wobei 55 % auch mit der Räumlichkeit und Ausstattung der Wohnung zufrieden sind, 10 % sind damit unzufrieden und 35 % indifferent (Bewertung 3). Da die Vermittlung in Wohnraum durch das Akquiseteam begleitet wird, wurden die Haushalte befragt, inwie- weit sie dies hilfreich fanden. 93 % der Haushalte (37 HH) bewerten dies als sehr hilfreich bis hilfreich. Die Un- terstützung beinhaltete dabei die Wohnungsvermittlung aber auch Hilfe bei Angelegenheiten bezüglich Jobcen- ter oder rund um die Wohnung. In den Gesprächen wurde deutlich, dass sich die Lebensverhältnisse der meisten Befragten nach eigenen Anga- ben verbessert haben, deren Kinder zum Teil Gymnasial-Abschlüsse machten und studieren. Positiv zu werten ist die lange und kontinuierliche Wohndauer in den Akquisewohnungen. Dies verdeutlicht, dass die Menschen mit eigenem Mietvertrag sich wohl in der Wohnung fühlen, sich in das Wohnumfeld integriert haben und es auch keine mietrechtlichen Probleme gibt. Zwei Personen haben sich nach Bezug der Akquisewohnung eigenständig auf dem Wohnungsmarkt behauptet und eine neue Wohnung bezogen. Vielen ist der Karlsruher Pass bekannt, und sie wertschätzen die Angebote und die Begleitung. 36 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 7. Beratung 7.1 Kommunale Schuldner*innenberatung Die kommunale Schuldner*innenberatung wurde als niedrigschwelliges Angebot für Sozialleistungsbeziehende und Klientinnen und Klienten der Fachstelle Wohnungssicherung im Kontext der Armutsbekämpfung konzipiert. Überschuldung ist einer der Gründe, die in die Wohnungslosigkeit führen können. Gleichzeitig erschwert eine negative Schufa-Auskunft die erneute Anmietung einer Wohnung. Seit November 2017 ist die städtische Schuld- ner*innenberatung wieder mit zwei Beratern (jeweils 100 %-Stellen) besetzt. Seither beträgt die Wartezeit für ein persönliches Erstgespräch maximal einen Monat. Auch notwendige Folgetermine finden innerhalb eines Mo- nats statt. Ausführliche telefonische Beratungen erfolgen im Regelfall innerhalb von vier Arbeitstagen. Für Sozialleistungsbeziehende ist das Insolvenzverfahren oft der einzige Weg zur Schuldenbefreiung. Für viele Schuldner*innen stellt der komplexe Antrag eine große Hürde dar. Rechtsanwaltskanzleien verlangen für die Un- terstützung zur Antragstellung eine entsprechende Gebühr. Die kommunale Beratungsstelle bietet als Alleinstel- lungsmerkmal kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages an. Für das weitere Verfahren wird ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin benötigt. Da für Sozialleistungsbeziehende Prozesskostenbeihilfe gewährt werden kann, muss lediglich eine Rechtsanwaltsgebühr von 19 Euro gezahlt werden. Hierdurch wird auch Men- schen mit geringem Einkommen der Weg zur Entschuldung ermöglicht. Die Beratungsstelle ist eng mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und des Sozialgesetzbuches II (SGB II) ver- netzt und bietet regelmäßig Schulungen und Beratungen für diese an. Viele der Beratungsgespräche finden mit Unterstützung von Sozialarbeit statt. Wie in den vergangenen Jahren zeigt sich weiterhin, dass Haushalte mit Kindern im Sozial- leistungsbezug überdurchschnittlich oft von Überschuldung und deren Folgen bedroht sind. 2021 2022 Beratungen gesamt 1.614 838 davon ausführliche Beratungen im persönlichen Gespräch 181 115 davon Telefon- und Kurzberatungen 1.433 723 Anteil Nutzerinnen 40 % 45 % Anteil Nutzer 60 % 55 % Anteil Menschen mit Migrationshintergrund 39 % 56 % Anteil allein Erziehende 36 % 18 % Anteil aller Haushalte mit Kindern 48 % 56 % Die Zahl der Beratungen ist im Jahr 2022 drastisch gesunken, da es im Beraterteam lange Krankheitsausfälle gab. Die gestiegenen Kosten für den Lebensunterhalt führten im Berichtszeitraum noch nicht zu einem starken An- stieg der Überschuldung und somit auch nicht zu vermehrten Anfragen bei der Beratungsstelle. 7.2 Beratungsstelle für wohnungslose Männer Die städtische Beratungsstelle für wohnungslose Männer in der Kriegsstraße 88 (K88) hat die primären Aufgaben der Beratung und der Bereitstellung einer Postadresse. Darüber hinaus ist sie organisatorisch und inhaltlich auch für den städtischen Erfrierungsschutz mit 56 Plätzen sowie für die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss mit sechs Plätzen verantwortlich. Personell ist die Beratungsstelle mit zwei Teilzeit-Fachkräften Sozialarbeit und einer Teilzeitassistenzstelle ausgestattet. Im Jahr 2022 (2021) ergaben sich für die Beratungsstelle folgende Zahlen: Über die Poststelle gab es 8.193 (8.383) Kontakte mit Klienten. Vom Fachpersonal wurden 2.634 (2.723) Beratungsgespräche durchgeführt und 391 (392) Postadressen einge- richtet Insgesamt ergab dies eine Anzahl von 10.710 (11.115) Kontakten mit Klienten. Im Monatsdurchschnitt waren 202 (218) Personen als Postabholende registriert. Es wurden insgesamt 936 (938) Personen betreut. 391 (412) Personen wurden aus der Postkartei abgemeldet, darunter 95 % nach unbekannt, fünf Prozent fanden eigenen Wohnraum oder wurden ordnungsrechtlich untergebracht. Sozial- und Jugendbehörde | 37 7.3 Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Die Beratungsstelle war früher städtisch und ist seit 2004 in der Trägerschaft von SOZPÄDAL. Sie ist besetzt mit zwei 50 % Stellen Sozialarbeit und bietet dreimal wöchentlich offene Sprechstunden. Weiterhin werden Frauen und Paare in den Obdachlosenunterkünften aufgesucht und bei Bedarf zu Behörden, medizinischer Hilfe, Woh- nungsanbietenden et cetera begleitet. Für verdeckt wohnungslose Frauen besteht das Angebot der Postadresse. Weitere Aufgaben sind die Schnittstellenfunktion zur Vermittlung in die Frauenpension, zum Ambulant Betreu- ten Wohnen, zu spezifischen Beratungsangeboten wie zum Beispiel Suchtberatung, Migrationsberatung, Bera- tung bei häuslicher Gewalt und ähnlichen Themen. Im Jahr 2021 waren die Zahlen auf Grund der Pandemie leicht im Rückgang, während das Jahr 2022 wieder hohe Zahlen, vor allem im Bereich Familien, brachte. 2021 2022 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 248 364 davon weiblich 228 336 davon männlich 20 28 Haushalte mit Kindern 69 131 Gesamtzahl Kinder 101 189 Anzahl der Vorsprachen 1.400 1.696 Vorsprachen pro Sprechstunde 9,3 11,2 Hausbesuche 21 18 Begleitungen zu Behörden et cetera 15 10 Kontakte insgesamt 3.203 4.057 Vermittlungen insgesamt 62 84 davon in Wohnraum 22 35 davon Wohnungssicherung 0 1 davon in Einrichtung 22 34 davon an zuständige Stelle in Karlsruhe 13 8 davon an zuständige Stelle außerhalb von Karlsruhe 5 6 7.4 Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk Straßensozialarbeit ist ein aufsuchendes, niederschwelliges und anwaltschaftliches Kontakt- und Unterstützungs- angebot des Diakonischen Werkes für einzelne Menschen und Gruppen, deren überwiegender Lebensort die Straßen und Plätze der Karlsruher Innenstadt ist. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit wurden im Jahr 2022 circa 2.691 Kontakte über die Straßensozialarbeit erzielt. Ziel ist es, den Prozess der sozialen, psychischen und physi- schen Verschlechterung zu unterbrechen. Dies geschieht durch Angebote individueller Hilfen zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven beziehungsweise zur Vermittlung in das beste- hende Hilfesystem. In den Wintermonaten 2022/2023 wurden die Mitarbeiterinnen von Streetwork vermehrt zu Notfällen von auf der Straße lebenden Personen gerufen, die unter psychischen Erkrankungen litten. Dies erschwerte die Möglich- keit zur Unterbringung enorm. Da die Menschen sich sehr auffällig verhielten, wurden sie oftmals nach kurzer Zeit wieder aus der Unterbringung verwiesen und die Notsituation begann von vorne. Das Beschäftigungsangebot wird in Kapitel 11.7 dargestellt. 7.5 Anlaufstelle IGLU: Heimstiftung Karlsruhe Die Anlaufstelle IGLU gibt es bereits seit 1997. Sie ist in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe und Teil des Sy- belcentrums. Das niedrigschwellige Hilfeangebot richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in Karlsruhe, die sich in Wohnungsnot befinden. Das Angebot der Anlaufstelle IGLU basiert im Wesentlichen auf den beiden Säulen Beratung und Versorgung. Im Rahmen des Beratungsangebots erhalten die jungen Menschen je nach Bedarf in nahezu allen jeweils relevanten Themenbereichen Beratung und Hilfe. Das Leistungsspektrum 38 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 des Beratungsangebots reicht dabei von der Initiierung und Begleitung eines Clearingprozesses bis hin zu länger- fristigen Einzelfallhilfe. Bei der Beratung standen vor allem Fragen der Existenzsicherung und der Wohnproblematik im Mittelpunkt. Eine deutliche Zunahme gab es auch beim Themenbereich Ausbildung und Beruf. Ebenso gab es einen spürbaren An- stieg bei der Anzahl junger Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen, die das Iglu aufsuch- ten und die diesbezüglich besondere Hilfebedarfe aufwiesen. Außerdem suchten im Berichtszeitraum vermehrt junge Menschen mit einem Flucht- oder Migrationshintergrund die Anlaufstelle auf. Sie haben ebenfalls einen spezifischen Beratungsbedarf, welcher das Beratungsspektrum der Anlaufstelle noch einmal deutlich erweitert hat. Im Verlauf der gesamten Pandemie gab es zunehmende Rückzugstendenzen der Zielgruppe in private Nischen. Im Wesentlichen bewirkte dies, dass die Frequentierung des Beratungsangebots zwar leicht rückläufig war, die jeweilige Intensität, inhaltliche Komplexität und Themenvielfalt der Beratungsgespräche jedoch dabei spürbar zunahm. Das offene Versorgungsangebot, in dem die Möglichkeit besteht, sich ein Postfach einzurichten, zu du- schen, Wäsche zu waschen, etwas zu kochen oder sich zurückzuziehen, wurde im Berichtszeitraum zunehmend von jungen Menschen in Anspruch genommen, die aus unterschiedlichen Gründen in ihrem privaten Umfeld nicht über solche Nischen verfügten. Erst seit Mitte 2022 ist wieder langsam eine spürbare Normalisierung der Nutzungsgewohnheiten der Zielgruppe zu verzeichnen (zur Personengruppe der jungen Erwachsenen siehe Kapi- tel 10.2). 2021 2022 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 320 396 davon weiblich 84 105 davon männlich 236 291 Anzahl Neukontakte 98 147 davon weiblich 39 53 davon männlich 49 94 Anzahl Nutzungen 2.949 3.224 Beratungskontakte 836 550 Postfacheröffnungen 107 97 7.6 Bahnhofsmission Die Bahnhofsmission Karlsruhe besteht seit 1902 und ist an 365 Tagen im Jahr Anlaufstelle für Menschen in Not- lagen, auch für Menschen ohne Wohnung. Das sind sowohl Personen aus Karlsruhe, aus dem Umland, als auch umherreisende Obdachlose, die in Karlsruhe stranden, da der Karlsruher Bahnhof ein Knotenpunkt für Züge aus allen Richtungen ist. Es kommen auch Personen, die nach einer Übernachtungsmöglichkeit fragen, da sie mittel- los sind. Seit Februar 2015 verfügt die Bahnhofsmission über zwei Zimmer in einer Sozialpension, welche die Stadt Karls- ruhe finanziert. Hier erfolgt eine enge Kooperation mit der AWO. Regelmäßig sind geflüchtete Menschen zu Gast von denen viele neu in Deutschland ankommen oder auf der Durchreise sind. Besonders von März bis Juni 2022 nahmen viele Geflüchtete aus der Ukraine die Angebote der Bahnhofsmission an. Rund 990 dieser Perso- nen wurden vor allem am Stand der Bahnhofsmission in der Bahnhofshalle an andere Stellen wie die Landeserst- aufnahmeeinrichtung oder Beratungsstellen verwiesen. Weiterhin regelt die Bahnhofsmission die Rückfahrten in den Heimatort im Auftrag der Stadt Karlsruhe. Sie be- sorgt die Tickets bei der Deutschen Bahn, versorgt die Rückreisenden mit Informationen und materiellen Hilfen und begleitet sie bei Bedarf zur Bahn. Von Reisenden mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit mehreren Kindern werden gerne die Umsteigehilfen angenommen. Im Jahr 2021 und zu Beginn des Jahres 2022 war die Arbeit der Bahnhofsmission stark durch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie geprägt. Darauf ist auch die deutlich geringere Zahl an Nutzer*innen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2022 zurückzu- führen. Nach Wegfall der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können wieder bis zu acht Gäste gleich- zeitig im Aufenthaltsraum Platz nehmen. Sozial- und Jugendbehörde | 39 2021 2022 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes (Mehrfachzählung) 12.346 19.906 davon weiblich 3.403 7.662 davon männlich 8.943 12.244 davon aus der Stadt Karlsruhe 7.276 6.346 ohne festen Wohnsitz 1.183 1.161 Menschen mit psychischen Erkrankungen/Auffälligkeiten 1.045 1.349 Menschen mit sozialen Schwierigkeiten 7.566 11.365 Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten 7.793 7.306 Beratungsgespräche 6.000 5.301 Materielle Hilfen (Essen, Kleidung, Schlafsack, Rucksack) 10.355 11.964 Überleitung in andere Hilfesysteme Unterbringung in städtisches Zimmer 27 6 Vermittlung an andere Stellen 117 127 + ca. 990 Ge- flüchtete aus der Ukraine Hilfen im Reiseverkehr am Bahnhof 660 1.319 40 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 8. Versorgung 8.1 Erfrierungsschutz für Männer Der Erfrierungsschutz für wohnungslose Männer der Stadt Karlsruhe im zweiten und dritten Obergeschoss in der Kriegsstraße 88 ist mit zwei festen Mitarbeitern besetzt, die jeweils im Wochenwechsel während der Öff- nungszeiten von 19:30 Uhr bis 8 Uhr für den laufenden Betrieb sorgen. Unterstützt werden sie zu Beginn der Öffnungszeiten von einem Assistenten für drei Stunden. Fachlich und organisatorisch ist der Erfrierungsschutz an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. In der pandemiegeprägten Saison 2021/2022 wurde versucht die Stockbetten nur einzeln zu belegen und die Gesamtbelegung auf 27 übernachtende Personen zu beschränken. Außerdem wurden bei den Nutzern mit de- ren Einverständnis Selbsttests durchgeführt, so dass positiv Getestete über den Unterbringungsbereich der Fach- stelle W zur Quarantäne in Einzelzimmern untergebracht werden konnten. Der Erfrierungsschutz war von Oktober bis April an 182 Tagen geöffnet. Es standen 54 Übernachtungsplätze zur Verfügung. Insgesamt gab es 3.672 Übernachtungen von 233 Personen, darunter befanden sich 113 Personen deutscher und 120 Personen ausländischer Staatsangehörigkeit. Durchschnittlich wurde der Erfrierungsschutz von 20 Männern pro Nacht genutzt. Der Erfrierungsschutz wird sowohl kurzfristig, als auch langfristig genutzt. 109 Personen übernachteten bis zu drei Nächte. 70 Personen blieben bis zu 14 Nächte, 53 Personen bis zu 90 Nächte und eine Person blieb die ganze Saison. 8.2 Erfrierungsschutz für Frauen Seit März 2015 ist das Angebot für obdachlose Frauen mit der Eröffnung des Erfrierungsschutzes von jeweils Ok- tober bis April erweitert worden. Im ehemaligen Hotel „Anker“ in der Lameystraße 36 wurde in Zusammenarbeit mit der AWO Karlsruhe der dortige Nebenraum der Gaststätte umgestaltet und zunächst mit 8 Betten für ob- dachlose Frauen ausgestattet. Im Winter 2018/2019 ist die Kapazität um einen Platz mit einem separaten Zim- mer erhöht worden, um Frauen mit Verhaltensauffälligkeiten eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Jede Frau hat einen abschließbaren Spind, um ihre persönlichen Sachen zu deponieren. Sanitäre Anlagen stehen zur Verfü- gung. Die Beratungsstelle für Frauen in der Scheffelstraße 37 (SOZPÄDAL) stellt bei Bedarf ihre Angebote zur Verfügung. Der Erfrierungsschutz für Frauen war in der Saison 2021/2022 und in der Saison 2022/2023 zu jeweils 80 % aus- gelastet. Nach gemeinsamer Einschätzung von AWO und Fachstelle Wohnungssicherung ist die vorhandene Ka- pazität derzeit ausreichend. Sollten sich weitere Bedarfe ergeben, wird eine Lösung angestrebt. 8.3 Tagestreff „TÜR“: Diakonisches Werk Der Tagestreff „TÜR“ ist eine Tagesstätte, die (ehemalig) wohnungslosen Menschen, unabhängig von Alter, Ge- schlecht oder Nationalität und Menschen in prekären Wohnverhältnissen offensteht. Die „TÜR“ versteht sich als Bindeglied zwischen Straße und weiterführenden Hilfen. Neben der Möglichkeit zum Aufenthalt und zur Begeg- nung werden Versorgungs-, Behandlungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote gemacht, um betroffenen Menschen bei der Organisation ihres Lebensalltags zu unterstützen, um einer sozialen, somatischen und psychi- schen Verelendung entgegenzuwirken und neue Perspektiven mit dem Ziel der (Re-) Integration zu realisieren. Hierbei wird unter dem Aspekt der Niederschwelligkeit den Besucher*innen die Entscheidung über Zeitpunkt und Umfang der Inanspruchnahme der Hilfen überlassen. Auf Basis der Corona-Verordnung war sowohl 2021 als auch 2022 der Regelbetrieb durchgehend gewährleistet. Allerdings konnte erst mit Aufhebung des Abstandsgebots 2022 die beschränkte Platzzahl, die zeitgleich nur den Aufenthalt einer begrenzten Anzahl an Besucher*innen ermöglichte (25 Sitzplätze), aufgehoben werden. Wie in den Vorjahren lag der Altersschwerpunkt bei den 30- bis 50-Jährigen. Der Frauenanteil betrug rund 10 %, wobei Frauen teilweise in Paargemeinschaften auftraten. Weiterhin gab es einen hohen Anteil wohnungsloser Personen mit Migrationsgeschichte (vorwiegend aus EU-Staaten Ost- und Südosteuropas). Neben den besonderen rechtli- chen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Freizügigkeitsrecht und Leistungseinschränkungen im Sozialrecht) stell- ten teilweise bestehende Sprachbarriere ein großes Problem dar, das eine weitergehende Begleitung mitunter erheblich erschwerte. Sozial- und Jugendbehörde | 41 Vermehrt kamen Personen unterschiedlicher Herkunft mit multiplen Problemlagen, die nicht nur ohne eigenen Wohnraum und von Einkommensarmut betroffen waren, sondern oft psychische Auffälligkeiten oder Erkran- kung zeigten, häufig Suchtmittel konsumierten oder von diesen abhängig waren. Bei Personen mit auffälligem Sozialverhalten führte es insbesondere mit jenen zu teilweise erheblichen Konflikten, denen es schwerfiel, Rah- menbedingungen beziehungsweise Regeln einzuhalten, und die aus diesen Gründen nicht selten bereits aus an- deren Angeboten der Wohnungslosenhilfe verwiesen wurden. Einer Verschlechterung der Lebensverhältnisse entgegenzuwirken, steht in der Praxis bei den Betroffenen oft im Vordergrund. 2021 2022 Anzahl der Besucher/-innen im Aufenthaltsbereich je geöffnetem Tag 52 56 Anzahl der Besucher/-innen mit Beratungskontakten 358 352 Anzahl der EU-Migrant/-innen mit Beratungskontakten 99 85 Anzahl der erfassten Beratungskontakte 1.230 1.206 8.4 TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Der Tagestreff ist ein ambulantes, niedrigschwelliges Begegnungs- und Vermittlungsangebot für Frauen, die auf- grund ihrer besonderen Lebenssituation soziale Schwierigkeiten haben, die der Teilnahme am Leben in der Ge- meinschaft entgegenstehen. Ihnen soll eine Mindestversorgung im geschützten Rahmen, Gesundheitsfürsorge, Tagesstrukturierung und der Aufbau sozialer Beziehungen ermöglicht werden, ohne dass sie eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen eingehen müssen. Es sollen Schwellenängste abgebaut werden, um die Vermittlung in das bestehende Hilfesystem zu erleichtern. Ebenso haben die Besucherinnen die Möglichkeit, am Angebot „Beschäftigung und Qualifizierung“, welches in den Tagestreff eingebunden ist, teilzunehmen. Inte- griert in das aktualisierte Konzept sind folgende spezifische Beschäftigungsangebote: Kommunale Beschäftigung mit psychosozialer Betreuung, Tagesstrukturierung nach SGB XII und SGB II. Im Jahr 2022 (2021) haben 489 (409) Frauen in Wohnungsnot das Angebot „Tagesstruktur und Beratung“ wie- derholt genutzt, 60 (45) Frauen davon sind regelmäßige Besucherinnen. Hinzu kommt eine große Anzahl von Frauen, die sich aufgrund ihrer Lebenslage im TafF mit Kleidung oder Nahrungsmitteln versorgen, Wäsche wa- schen oder duschen. Darunter waren auch von Armut betroffene osteuropäische Familien ohne geklärten Auf- enthaltsstatus und damit ohne Bezug von Transferleistungen. 25 % (42 %) der Besucherinnen sind laut eigener Erhebung „verdeckt“ wohnungslos und 13,2 % (16,3 %) leben in Obdachlosenunterkünften. Weitere Besuche- rinnen wohnen in betreutem Wohnraum bei Trägern der Wohnungslosenhilfe, einige Frauen leben in äußerst prekären Wohnverhältnissen (Unterschlupf, Platte, Gartenhäuschen). 2021/2022 waren – wie auch in den letzten Jahren – einige Frauen mit Kleinkindern regelmäßige Besucherinnen des TafF. Außerdem fragten viele schwangere Frauen nach Unterstützung an. Frauen, die „auf der Straße“ leb- ten und für weitergehende Hilfen nicht zugänglich sind, fanden im TafF zumindest eine Basisversorgung. Die Le- benssituation der TafF-Besucherinnen ist durch Armut und häufig auch durch soziale Isolation geprägt. Beson- ders intensiv war die Beratungstätigkeit der Sozialarbeiterinnen bei Fragen der Existenzsicherung. Die Antragstel- lung und Kommunikation mit dem Jobcenter und anderen Leistungsträgern nahm einen großen Raum ein. Vor allem aufgrund der pandemiebedingten Schließungen der Behörden war die Frage nach Unterstützung, online oder telefonisch, mit den Behörden in Kontakt zu treten, sehr groß. Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit steht auch die Vermittlung zu weiteren Angeboten der Wohnungslosenhilfe und zu spezifischen Beratungsstellen. Ne- ben der Basisversorgung ist die Alltagsstruktur für die Besucherinnen ein wichtiges Element. Regelmäßige Kon- zerte, Discos, Ausflüge, Stadterkundungen und Basare tragen dazu bei, dass der Tagestreff ein Ort der Kommu- nikation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. In 2021/2022 konnten davon leider aufgrund von Corona nur ein paar wenige Aktivitäten stattfinden. 42 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 TafF Tagestreff für Frauen 2021 2022 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 409 489 Wohnsituation verdeckt wohnungslos 172 122 in Obdachlosenunterkünften 67 65 TafF-Arbeiten und Qualifizieren 2021 2022 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 48 48 abgebrochen wegen Kontaktabbruch, Rückfall, Krankheit, Fehlzeiten, Umzug 8 9 Arbeitsaufnahme 5 4 Vermittlung in anderes Angebot (stationäre Einrichtung, Integrationskurs) 0 2 Zur medizinischen Versorgung im TafF siehe Kapitel 9.3.3. Sozial- und Jugendbehörde | 43 9. Gesundheitliche Angebote Die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen bewegt sich oft an den Schnittstellen unter anderem der Wohnungslosenhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege sowie der medizinischen und psychiatrischen Versorgung. Schnittstellen der Hilfesysteme | Abbildung 17 Für wohnungslose Menschen mit Multiproblemlagen sind die zum Teil sehr hochschwelligen Systeme schwer zugänglich und nicht immer an die entsprechenden Bedarfslagen angepasst. Es bedarf daher eines Hilfemixes von Betreuten Wohnformen, aufsuchender Arbeit, vor-Ort-Sprechstunden, Ver- netzungstreffen für Einzelfallbesprechung, Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote, Intensivierung von Kooperationen, trägerübergreifender Zusammenarbeit, aber auch eines verbesserten Entlassmanagements aus Kliniken, Haft, Einrichtungen. Im Folgenden sind die bestehenden Angebote der psychiatrischen, medizinischen und pflegerischen Versorgung aufgeführt. 9.1 Psychisch auffällige wohnungslose Menschen „Die Aufgegebenen einer Stadt?“ lautete der Titel einer Tagung im Jahr 2004, die den Start für den Aufbau um- fangreicher Angebote für psychisch auffällige wohnungslose Menschen darstellte. Trotz der vielfältigen Ange- bote und des stetigen Ausbaus seither werden nicht alle Betroffenen erreicht. Zum Teil liegt dies an veränderten Bedarfen aber auch an der unzureichenden Durchlässigkeit der Systeme von Eingliederungs- und Wohnungslo- senhilfe sowie von Pflege und psychiatrischer Versorgung. Wohnungslose Menschen mit einer psychischen Erkrankung können grundsätzlich im Betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe versorgt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen setzen jedoch ein hohes Maß an Mitwirkungsbereitschaft- und -fähigkeit voraus. Den Menschen, die ihre Erkrankung nicht oder noch nicht ak- zeptieren können und daher in der Wohnungslosenhilfe ihre Nische suchen, kann mit den Projekten für psy- chisch Auffällige im Rahmen der Hilfen nach §§ 67/68 SGB XII auch die Hilfe angeboten werden, die ihrer Le- bens- und Problemlage am ehesten entspricht. Dies ist eine unverzichtbare Ergänzung zu Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum (ehemals Ambulant Betreutes Wohnen) in der Eingliederungshilfe. Es gibt in den Angeboten der Wohnungslosenhilfe viele psychisch auffällige Menschen, die bislang nicht oder nicht ausreichend an das psychiatrische Versorgungsangebot angebunden sind. Laut Auskunft des städtischen Klinikums für Psychiatrie wird in Karlsruhe ein hoher Anteil an Menschen mit psychiatrischem Behandlungsbedarf nicht oder nicht ausreichend erreicht. Bei Wohnungslosen ist von einer Häufigkeit von seelischen Störungen aus- zugehen, die sechsmal so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung liegt. Es besteht ein Behandlungsbedarf von wohnungslosen Menschen, die derzeit nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen niedrigschwellig zu erreichen. Wohnungslosenhilfe Eingliederungshilfe Pflege Medizinische/ Psychiatrische Versorgung 44 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Ziel ist stets eine Heranführung an das Regelsystem der medizinischen und pflegerischen Behandlung und Ver- sorgung. Auch wenn dieses Ziel nicht immer umgesetzt werden kann, gibt es Steuerungsinstrumente und Netz- werke, wie die Hilfeplankonferenz, bestehend aus Trägern der Eingliederungs- und der Wohnungslosenhilfe und die „Fallbesprechung“ innerhalb der Wohnungslosenhilfe. Hierdurch gelingt es oft, die passenden Angebote für die Problemlagen der Betroffenen zu finden. In einem Treffen am 31. Januar 2023 mit dem Netzwerk der Wohnungslosenhilfe und der Verwaltung wurden folgende finanziellen, personellen sowie strukturellen Bedarfe festgestellt: Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten benötigen häufig einen Hilfemix aus sozialer Arbeit und pfle- gerischem Angebot. Aufgrund des Fachkräftemangels wird es allerdings zunehmend schwieriger, geeignetes Fachpersonal für diesen Personenkreis zu finden. Es gibt vermehrt ältere und pflegebedürftige psychisch auffällige wohnungslose Menschen. Für diese fehlt es an ausreichend barrierefreien Unterkünften/Wohnungen (siehe Kapitel 9.2). Auch fordern die spezifischen Lebensla- gen oftmals eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Im Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe bestehen bereits gute Kooperationen von Pflege und Hilfen nach § 67 SGB XII wie zum Beispiel der von der AWO betriebene Anker oder das Angebot 50 + von SOZPÄDAL. Zukünftig wird der Fokus darauf liegen, die bestehenden Angebote, dort wo möglich, noch mehr miteinander zu verknüp- fen. Dies kann beispielsweise ein Pflegebereich in einer Einrichtung für wohnungslose Menschen sein oder eine intensive Vernetzung in bestehende Angebote der stationären Pflege mit möglichst niedrigschwelligem Zugang. In Kooperation mit dem Städtischen Klinikum ist ein Projekt der aufsuchenden Arbeit – analog zur Sprechstunde im Anker – für psychisch auffällige Wohnungslose Menschen geplant. Ein Baustein beinhaltet die Datenerhe- bung. Leider konnte das Projekt aufgrund personeller Engpässe der Psychiatrischen Klinik des Städtischen Klini- kums bisher nicht realisiert werden. Diese Kooperation mit der Psychiatrischen Klinik wird von den Trägern der Wohnungslosenhilfe und der Fachstelle Wohnungssicherung weiterhin als dringend notwendig angesehen. Aus Sicht der Träger und der Fachstelle Wohnungssicherung bedarf es eines intensivierten Kontakts zu den medizini- schen und psychiatrischen Regelsystemen, auch hinsichtlich des Entlassmanagements. Vorschläge zur Verbesse- rung der Schnittstellen und Durchlässigkeit der Hilfesysteme werden derzeit in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Trägern, Sozialplanung und Verwaltung erarbeitet. 9.1.1 Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker Seit Juni 2019 bietet die psychiatrische Klinik in der Wohnungslosenunterkunft Hotel Anker eine 14-tägige fach- ärztliche Visite an. Bestandteil des Angebots ist ein aktives Aufsuchen von Bewohner*innen ohne Krankheitswahr- nehmung und/oder Behandlungswunsch, die Sicherstellung der Versorgung mit Medikamenten sowie Hilfe bei der Organisation einer stationären Behandlung. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Projektes ist zudem die Beratung und Supervision der Mitarbeitenden im Haus. Bei den 14-tägigen Terminen werden teamintern der Um- gang mit erkrankten Bewohner*innen besprochen und Krisenpläne erarbeitet. Im Winterhalbjahr ist im Hotel Anker zusätzlich der „Erfrierungsschutz für Frauen“ untergebracht. Stichprobenar- tige Erhebungen haben ergeben, dass die Prävalenz von schweren psychischen Erkrankungen (vor allem Schizo- phrenie) bei bis zu 80 % der Nutzerinnen liegt. Daher wurde das Behandlungsangebot des „Anker-Projekts“ für Einzelfälle auf die Personengruppe des Erfrierungsschutzes ausgeweitet, um auch hier niedrigschwellig Hilfe leisten zu können. Bei den aktuell 30 Bewohner*innen des Hotels Anker bestehen folgende (Verdachts-) Diagnosen (Kombinationen möglich): ▪ 10 x Schizophrenie-Spektrum ▪ 19 x Suchterkrankungs-Spektrum (vor allem Alkohol, aber auch Cannabis und Amphetamine) ▪ 1 x schwere Zwangserkrankung ▪ 1 x Intelligenzminderung ▪ 1 x pathologisches Horten („Messie-Syndrom“) ▪ 2 x pathologisches Spielen (Automatenspielsucht) ▪ 1 x neurologische Grunderkrankung (Chorea Huntington) mit Demenzsyndrom in jungem Alter ▪ zusätzlich depressive Syndrome bei etlichen Bewohner*innen. Sozial- und Jugendbehörde | 45 In den letzten zwei Jahren konnten folgende Veränderungen erzielt werden: ▪ Inzwischen nehmen elf Bewohner*innen das ambulante Behandlungsangebot im Rahmen des „Anker-Pro- jekts“ regelmäßig wahr, einschließlich Medikation. ▪ Weitere sieben Bewohner*innen nutzen das ambulante Behandlungsangebot bedarfsweise, das heißt je nach Gesundheitszustand (zum Beispiel bei akuten Krisen). Zusammen mit der oben genannten Gruppe konnten 60 % der Bewohnerschaft an das psychiatrische System angebunden werden. ▪ Für vier Bewohner*innen konnte ein Umzug aus der Wohnungslosenhilfe in ein Pflegeheim realisiert werden ▪ Für sechs Bewohner*innen konnten (zum Teil auch mehrfache) stationäre Krankenhausaufnahmetermine vereinbart und somit Notfalleinweisungen vermieden werden. ▪ Bei zwei Bewohnern und Intensivnutzern des stationär-psychiatrischen Hilfesystems mit 120 bis 180 Behand- lungstagen pro Jahr konnte die Zahl der notfallmäßigen Krankenhausbehandlungen erheblich reduziert wer- den. Beide Bewohner gehören zu der Gruppe derer, die inzwischen regelmäßig das ambulante Angebot nut- zen. Der erreichte Behandlungserfolg ist bei beiden Bewohnern in der Längsschnittbeobachtung stabil: ▪ Bei einem der Bewohner war innerhalb der letzten zwei Jahre keine stationäre Behandlung mehr nötig. ▪ Bei dem anderen Bewohner erfolgen die weiterhin erforderlichen stationären Behandlungen in der Regel selektiv und vorgeplant. Bei diesem Bewohner hat sich gegenüber dem Ausgangsniveau die Gesamtzahl der Krankenhausbehandlungstage pro Jahr um circa 70 % reduziert. Da das Ziel die Anbindung an das Regelsystem ist, kann die Leistung über § 67 SGB XII im Rahmen der Hilfen zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten finanziert werden. Das „Anker-Projekt“ konnte sich nach einer initialen Testphase inzwischen aufgrund seines Erfolges fest etablieren. Dies war auch durch die verlässliche Finanzierungszusage von Seiten der Stadt Karlsruhe sowie durch die konsequente Ressourcenbereitstellung seitens des Städtischen Klinikums möglich. 9.1.2 Betreutes Wohnen: AWO Siehe Kapitel 5.2.6. Betreutes Wohnen: AWO. 9.1.3 Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL Die Zielgruppe sind Menschen, bei denen eine psychische Auffälligkeit oder Erkrankung im Vordergrund steht und die von Wohnungslosigkeit akut betroffen sind. Teilweise ist auch eine zusätzliche Suchterkrankung vorhan- den. Neben der Wohnraumversorgung sind die Auseinandersetzung mit der Krankheit, der Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Sozialdiensten und Betreuerinnen und Betreuern wichtige Themenfelder. Die Ängste der Menschen, sich ihrer Krankheit zu stellen, sind groß. Medikamentöse Behandlungen werden aufgrund von kör- perlichen Begleiterscheinungen häufig skeptisch gesehen oder abgelehnt. Termine bei Fachärztinnen und Fach- ärzten sind oft erst nach langen Wartezeiten zu erhalten. Im Rahmen der Wohnungslosenhilfe wurden 2022 (2021) 12 (11) Männer und 9 (9) Frauen betreut. Die Betreu- ung war trotz schwieriger Rahmenbedingungen äußerst erfolgreich. Auch bei Beendigung des Betreuten Woh- nens konnte die jeweils richtige Perspektive gefunden werden. Hilfreich war in Einzelfällen die Beratung in der Hilfeplankonferenz, verbunden mit der trägerübergreifenden gemeinsamen Suche nach Lösungen. 9.1.4 Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk Das niederschwellige und bedarfsorientierte Angebot richtet sich an ordnungsrechtlich untergebrachte Men- schen, die ▪ nicht (mehr) vom sozialpsychiatrischen Versorgungssystem erreicht werden und/oder aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht bisher noch keine Unterstützung angenommen haben, ▪ mit (unbehandelten) chronischen psychischen Erkrankungen isoliert und zurückgezogen leben sowie ▪ sozialarbeiterische Unterstützung bei der Motivation zur Veränderung beziehungsweise der Bereitschaft, sich in ein anderes Wohnumfeld zu integrieren, benötigen. Ziel des Angebotes ist es, mit dem oben beschriebenen Personenkreis eine tragfähige, kontinuierliche Arbeitsbe- ziehung aufzubauen, auf deren Basis die Bereitschaft der Klientinnen und Klienten, sozialarbeiterische Hilfen an- zunehmen, gefördert werden kann, eine weitere Chronifizierung verhindert und die Veränderungsmotivation verstärkt werden soll. Hierzu werden sie in ihrem Wohnraum aufgesucht. Das Angebot umfasst 6 Plätze. Die Vermittlung erfolgt über die Mitarbeitenden des Wohnheims in der Rüppurrer Straße 23. Aufgrund der Situation des Wohnungsmarktes ist eine Vermittlung in Wohnraum, selbst für Klientinnen und Kli- enten, die selbstständig leben könnten, weiterhin sehr schwierig. Die Tatsache, dass im Berichtszeitraum kaum Maßnahmen vorzeitig abgebrochen werden musste, ist als Erfolg zu werten. 46 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 2021 2022 Platzzahl 6 6 Anzahl Teilnahmen am Projekt 14 14 davon weiblich 1 1 davon männlich 13 13 Beendete Teilnahmen am Projekt 9 8 davon weiblich 1 0 davon männlich 8 8 Vermittlung in andere Hilfesysteme/in 6 4 eigenen Wohnraum 2 0 andere Betreute Wohnform (Haus Bodelschwingh, LZWB, SOZPÄDAL) 4 3 Therapie 0 1 9.1.5 Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk Das Appartementhaus bietet auf zwei Stockwerken 16 möblierte Appartements für obdachlose erwachsene Menschen mit psychischer Auffälligkeit oder Erkrankung. Je eine Etage ist für 8 Frauen und 8 Männer vorgehal- ten, die über die Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe vermittelt werden. Alle Appartements sind mit Kochnische und Bad ausgestattet. Ziel des Angebots im Appartementhaus ist die Erarbeitung individueller Perspektiven. Über Gruppenangebote, Ausflüge und Freizeiten wird zudem die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft ermöglicht. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wird ein Miet- und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Ohne Betreu- ung ist ein Wohnen im Appartementhaus nicht möglich. Im Berichtsraum 2021/2022 verstarb ein männlicher Bewohner und eine weibliche Bewohnerin kündigte ihren Mietvertrag. Da der Bedarf an niederschwelligen Wohnangeboten für wohnungslose Menschen mit einer psychischen Erkrankung hoch ist, konnten die Apparte- ments schnell wieder bezogen werden. Im Berichtszeitraum sind alle 16 Appartements belegt. 2021 2022 Platzzahl 16 16 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 16 18 davon weiblich 8 9 davon männlich 8 9 Beendete Teilnahmen an der Maßnahme (wegen Kündigung und Todesfall) 0 1 davon weiblich 0 1 davon männlich 0 1 9.1.6 Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung des Badischen Landesvereins für In- nere Mission (BLV) bietet Ambulant Betreutes Wohnen an und schafft damit eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen der Wohnungslosen-, Suchtkranken- und Eingliederungshilfe. Das Angebot richtet sich an wohnungslose Frauen und Männer, bei denen gleichzeitig psychische Auffälligkeiten, psychische Erkran- kungen oder Suchtprobleme bestehen, die aber (noch) nicht bereit oder fähig sind, die entsprechenden weiter- führenden fachlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungsangebot umfasst alle Hilfen des Betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII. Es enthält auch die Motivationsarbeit zu fachärztlicher Behandlung, Krisenin- tervention sowie das Angebot von/die Vermittlung in tagesstrukturierende(r) Hilfe oder Hilfen im Bereich der Be- schäftigung. Einzelgespräche oder Gruppenangebote zur Freizeitgestaltung können nach Bedarf genutzt wer- den. Sozial- und Jugendbehörde | 47 Der BLV stellt Klientinnen und Klienten bei Bedarf Zimmer zur Verfügung und schließt mit ihnen Wohn- und Be- treuungsverträge ab. In Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung kann die Betreuung schon im Vorfeld einer möglichen Aufnahme als aufsuchende Hilfe erfolgen, zum Beispiel in einem Hotel oder einer Wohnungslo- seneinrichtung. Eine große Schwierigkeit in der Betreuung ist die Vermittlung in bezahlbaren Wohnraum. Es gibt aber immer wieder freie Plätze in den Wohngruppen, in die auch Menschen aus der Wohnungslosigkeit aufge- nommen werden können. 9.2 Pflegerische Versorgung In den letzten Jahren gibt es vermehrt ältere und oder vorgealterte Menschen sowie Menschen mit Pflegebedarf im System der Wohnungslosenhilfe. Der Weg in ein Pflegeheim ist mit großen Herausforderungen verbunden. Es gibt insgesamt wenig freie Plätze in Pflegeheimen. Das Personal in den Heimen ist im Umgang mit Menschen mit besonderen sozialen Unterstützungsbedarfen nicht geschult. Auch fällt es vielen Betroffenen schwer, die Bin- dung an die alte Umgebung und die vertrauten Kontaktpersonen aufzugeben. Zudem nehmen die Pflegeheime in der Regel nur noch Menschen auf, bei denen die Pflegegradeinstufung vorliegt, die finanzielle Situation ge- klärt ist und eine rechtliche Betreuung bestellt ist. All dieses ist bei wohnungslosen Menschen oft nicht der Fall. Ziel ist es daher, den Menschen so lange wie möglich das Leben im eigenen Wohnraum oder in einer Unterkunft zu ermöglichen und notwendige Wechsel in Pflegeheime gut vorzubereiten und zu begleiten. Pflegebedürftige wohnungslose Menschen im Betreuten Wohnen Im Betreuten Wohnen ist grundsätzlich ambulante Pflege möglich. Pflege wird jedoch erschwert, wenn aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten der Bewohner*innen ein besonderes Vertrauensverhältnis benötigt wird, das zum Beispiel durch häufig wechselndes Personal beeinträchtigt ist. Feste Sozialarbeit vor Ort wie im Betreuten Wohnen für langjährige wohnungslose Menschen (zum Beispiel Langzeitwohnbereich der Heimstif- tung) erleichtert dies. Dort ist durch den Fahrstuhl auch ein Zugang für gehandicapte Bewohner*innen möglich. Das Projekt 50 + von SOZPÄDAL (siehe Kapitel 5.2.2) zeigt auf, wie es im Betreuten Wohnen durch den kombi- nierten Einsatz von Sozialarbeit und Pflegepersonal gelingen kann, gesundheitlich beeinträchtigen Menschen ein möglich langes selbständiges Wohnen in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die Heimstiftung hingegen hat Räumlichkeiten für das Betreute Wohnen direkt in Anbindung an einen Pflegedienst und dort eine Senior*innen- Wohngemeinschaft gegründet. Pflegebedürftige in Obdachlosenunterkünften Für langjährig wohnungslose Menschen gibt es seit einigen Jahren in den Obdachlosenunterkünften wie im An- ker und der Wohnetage Scheffelstraße, neben der Sozialarbeit vor Ort auch Pflegekräfte. Auch in allen anderen Unterkünften kann bei Bedarf vor Ort durch Pflegedienste aufsuchende Hilfe stattfinden. Diese funktioniert je- doch nur, wenn die Betroffenen mitwirken, bei den Terminen vor Ort sind und zwischen den Terminen keiner Unterstützung bedürfen. Feste Sozialarbeit vor Ort wie im Anker erleichtert die Zusammenarbeit mit den Pflege- diensten. Die meisten Obdachlosenunterkünfte sind nicht behindertengerecht und verlangen eine grundsätzliche Mobilität der Bewohnerschaft, mit Ausnahme von einigen wenigen rollstuhlgerechten Zimmern. Es wird daher versucht, bei Ausschreibungen neuer Unterkünfte behindertengerechte Plätze zu ermöglichen und Zimmer im Erdgeschoss durch Handläufe und ähnliches barrierefreier zu gestalten. Zudem werden einzelne Zimmer mit Pfle- gebetten ausgestattet. Notaufnahmen Die größten Herausforderungen stellen kurzfristige Notaufnahmen von pflegebedürftigen Personen dar, bei de- nen kaum etwas zum Gesundheitszustand bekannt ist, kein Pflegegrad geprüft wurde und wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorhanden ist. So werden pflegebedürftige Menschen aus Krankenhäusern in die Obdach- losigkeit entlassen, wenn die Betroffenen nicht mitgewirkt haben, ihre weitere Versorgung zu sichern. Auch bei Räumungsterminen kommt es dazu, dass pflegebedürftige Menschen, die vorher jeglichen Kontakt abgelehnt haben, ohne Vorbereitung zu versorgen sind. In diesen Fällen ist eine zeitintensive Vertrauensarbeit durch Sozial- arbeit nötig, bevor begonnen werden kann, alle Fragen rund um die Pflege abzuklären. Derzeit wird dies in Ein- zelfällen unter anderem über das Programm Lotsen aus der Wohnungslosigkeit (siehe Kapitel 5.1.1) versucht zu lösen. Perspektivisch braucht es Notbetten in Obdachlosenunterkünften, die barrierefrei zugänglich sind und Pflege- kräfte sowie Sozialarbeit vor Ort. Grundsätzlich wäre dies auch in Pflegeheimen mit Unterstützung durch Sozial- arbeit möglich. Da es in Karlsruhe jedoch kaum freie Betten gibt, scheint dieser Weg zeitnah nicht realisierbar. 48 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Ziel ist daher die Schaffung eines Angebotes, das pflegebedürftige Menschen, die bisher aus dem Hilfesystem fallen, annehmen können und das ihnen hilft, längerfristig Angebote der Regelsysteme anzunehmen. Hierfür sind eine intensive Einzelfallhilfe und interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig. 9.3 Medizinische Versorgung Die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen ist zum Teil sehr schlecht. Angebote der medizinischen Versorgung sind auch in den Einrichtungen erforderlich, da wohnungslose Menschen vom bestehenden Gesund- heitssystem aus ganz unterschiedlichen Gründen teilweise nicht, nur unzureichend oder lediglich im Rahmen ei- ner Notfallbehandlung erreicht werden. Für diese Angebote gibt es keine Zugangsvoraussetzungen, so dass bei- spielsweise auch bei fehlendem oder ungeklärtem Krankenversicherungsschutz eine Diagnose und Behandlung möglich ist. Schwierig gestaltet sich bei fehlendem Krankenversicherungsschutz dann aber die Überweisung an einen Facharzt zwecks Weiterbehandlung. Viele wohnungslose Menschen scheuen den Weg zum Arzt, obwohl sie krank sind. Gründe hierfür sind zum ei- nen trotz des Wegfalls der Praxisgebühr finanzielle Hürden wie Zuzahlungsregelungen, zum anderen verhindern negative Erfahrungen, Abweisungen und fehlende Krankheitseinsicht den Arztbesuch. Es ist für Mitarbeiter*in- nen der Wohnungslosenhilfe oft schwierig, Arztpraxen zu finden, in denen Wohnungslose behandelt werden können. Auch geschieht es immer wieder, dass Wohnungslose nach der Behandlung sehr früh aus dem Kran- kenhaus entlassen werden, ohne dass die weitere medizinische Versorgung oder Pflege geklärt wäre. Aus diesen Gründen kooperieren einige Einrichtungen mit Ärztinnen und Ärzten und begleiten Betroffene dorthin. Einige Träger helfen über Spendenmittel mit bei der Finanzierung der Medikamentenzuzahlung. 9.3.1 Obdachlosenunterkunft „Anker“, AWO Die hausärztliche Versorgung der Bewohnerschaft kann seit Eröffnung der Einrichtung im Jahre 2005 durch eine niedergelassene Praxis, die monatlich Visiten vor Ort abhält, sichergestellt werden. Seit Mitte des Jahres 2019 wird eine Kooperation mit der städtischen Klinik für Psychiatrie umgesetzt. Ein Facharzt sucht die psychiatrisch Erkrankten zweimal im Monat im Hause auf, berät und behandelt direkt. Diese Kooperation ist sehr wertvoll, um die psychiatrische Versorgung wohnungsloser Menschen entscheidend mit sicherzustellen (siehe Kapitel 9.1.1). 9.3.2 Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88, Diakonie Das medizinische Behandlungsangebot des Tagestreffs „TÜR“ versteht sich als Ergänzung und nicht als Alterna- tive zur Regelversorgung. Nachdem die in den Vorjahren in der „TÜR“ tätigen Ärzte aus unterschiedlichen Grün- den ihr Engagement nicht mehr aufrechthalten konnten, ist seit Ende 2021 ein Allgemeinmediziner ehrenamtlich im Tagestreff tätig. Dieser bietet regelmäßig mittwochvormittags Arztsprechstunden in einem separaten und ausgestatteten Raum an, die gut angenommen werden. Da dieser Allgemeinmediziner im Ruhestand ist, verfügt er allerdings nicht mehr über eine kassenärztliche Zulassung und kann somit keine Kassenrezepte, sondern ledig- lich Privatrezepte ausstellen; problematisch sind auch Überweisungen an Fachärzte bei erforderlicher Weiterbe- handlung. Da in der „TÜR“ auf Medikamentenspenden und einen Spendenfonds zurückgegriffen werden kann, ist die Versorgung mit Medikamenten in der Regel gewährleistet. Hilfreich wäre ein*e zusätzliche*r Mediziner*in mit kassenärztlicher Zulassung und ergänzend ein Pool von Fach- ärzten, bei denen auch nicht krankenversicherte Personen eine weitergehende Behandlung erfahren können. Außerdem wäre ein aufsuchendes psychiatrisches Angebot in der „TÜR“ durch einen Facharzt sinnvoll, da die Einrichtung – wie auch die kommunalen Angebote im selben Anwesen – von einer zunehmenden Anzahl psy- chisch auffälliger beziehungsweise kranker wohnungslosen Menschen angelaufen wird, die von der psychiatri- schen Regelversorgung nicht erreicht werden. Das der „TÜR“ angegliederte Krankenzimmer ermöglicht wohnungslosen Menschen einen ganztägigen und kos- tenlosen Aufenthalt, die aufgrund einer medizinischen Indikation einer häuslichen Ruhe bedürfen. Mit Beendi- gung des Aufenthalts soll neben der gesundheitlichen auch die soziale Situation stabilisiert sein. Eine Aufnahme konnte jedoch bei verschiedenen Personen trotz Vorliegen einer medizinischen Indikation nicht realisiert werden, weil eine erforderliche Eigenständigkeit und ein notwendiges Verantwortungsbewusstsein fehlten und eine ganztägige Betreuung über die Dienste in der Kriegsstr. 88 grundsätzlich nicht leistbar ist. Sozial- und Jugendbehörde | 49 2021 2022 Arztsprechstunden 6 39 Nutzende des Krankenzimmers 1 2 Belegung des Krankenzimmers (in Tagen, teilweise doppelt belegt) 365 365 9.3.3 Tagestreff für Frauen (TafF), SOZPÄDAL Im Jahr 2011 wurde im TafF ein weiterer Standort der medizinischen Notversorgung eingerichtet. SOZPÄDAL hat die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, und durch Spenden wurde ein Raum komplett neu ausgestattet. Da es leider seit 2018 keine Ärztin gibt, die das Projekt weiterführt, wurden die Frauen soweit es möglich war, an das Regelsystem angebunden. Wo dies nicht möglich war, konnten die Frauen an das niederschwellige Hilfesys- tem im Menschenrechtszentrum verwiesen werden. 50 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 10. Zielgruppen 10.1 Wohnungslose Familien Nachdem in den letzten Jahren die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten Familien mit durchschnittlich 60 Familien stark angestiegen war, ging diese seit 2020 deutlich zurück und hat sich in 2021 und 2022 auf durch- schnittlich 30 Familien stabilisiert. Die Familien stammen neben Deutschland häufig aus afrikanischen oder asiati- schen Ländern sowie aus Rumänien und anderen EU-Staaten. Bei genauerer Betrachtung werden die Gründe, die bei Familien zur Wohnungslosigkeit führen, deutlich. Ein gro- ßer Anteil hatte schon vor der Unterbringung keine eigene Wohnung, sondern kam bei Bekannten/Freunden/Fa- milie unter. Familien können meist aus dieser Situation heraus keine eigene Wohnung finden und müssen ord- nungsrechtlich untergebracht werden. Ein weiterer großer Anteil musste aus eigenem Wohnraum ausziehen, da das Mietverhältnis befristet war, es sich nur um einen Untermietvertrag handelte oder da die Wohnung gekün- digt wurde. In wenigen Fällen wurden Familien aufgrund von Mietschulden oder Eigenbedarfskündigungen ge- räumt. Weitere Gründe für den Wohnungsverlust können die Trennung vom Partner/Partnerin oder das Ende eines Aufenthaltes in einer betreuten Wohnform über die Jugendhilfe oder in einem Frauenhaus sein. Wie sich in der Beratungsarbeit zeigt, stellt der ausgesprochen enge Wohnungsmarkt für alle wohnungslosen Familien ein großes Problem dar. Da es sich in der Regel um einkommensschwache Haushalte handelt, haben diese es bei steigenden Mietpreisen besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Verweildauer in den Unterkünften ist mit durchschnittlich acht Monaten weiterhin hoch. Während es in den vergangenen Jahren kaum einer Familie gelang, auf dem privaten Wohnungsmarkt Wohnraum zu finden, konnten im Jahr 2021 13 Familien eigenständig eine Wohnung finden. Häufig funktionierte die Anmietung ohne Probleme, da Fachstelle und Jobcenter im Austausch standen. In der Beratung wird zunächst geklärt, wie die Einkommens- und Familien- verhältnisse sind. Es kann dann geprüft werden, ob eine Vermittlung über die Fachstelle in Wohnraum möglich ist. Neben der Wohnraumakquise durch Kooperation können Familien im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Volkswohnung und Fachstelle Wohnungssicherung über „Wohnung sucht Mieter*in“ mit Wohnraum versorgt werden. Werden im Beratungskontext individuelle Bedarfe sichtbar, besteht die Möglichkeit, intensive, langfris- tige Hilfen zu installieren. Die Familien können zum Beispiel im Rahmen der aufsuchenden Familientherapie über den Träger Ohlebusch GmbH oder über das Lotsenprogramm durch SOZPÄDAL enge Begleitung erfahren. Bei Jugendhilfebedarfen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst. 10.1.1 Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung und der Firma Ohlebusch-Karlsruhe GmbH startete die systemische Begleitung für wohnungslose Familien erstmals im Jahr 2005. Seither konnten in 19 Durchläufen 127 Familien mit insgesamt 407 Personen, davon 235 Kinder, mit Wohnraum versorgt und in dauerhaftes Woh- nen begleitet werden. Das Hilfsangebot ist speziell auf die Problemlagen von wohnungslosen Familien zuge- schnitten. Diese werden über die Fachstelle Wohnungssicherung ausgewählt und erhalten von dort die Zusage, sobald wie möglich eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Über die Dauer von neun Monaten werden die Familien von der Ohlebusch-Karlsruhe GmbH intensiv begleitet. Neben therapeutischen und beratenden Gesprächen erhalten die Familien intensive Unterstützung durch Beglei- tung im Alltag. Darüber hinaus finden regelmäßig Gruppenangebote für die Familien statt. In diesen Treffen geht es vor allem darum, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu beraten, zu motivieren und zu un- terstützen. Ziel der Mehrfamiliengruppe ist es, die Ressourcen und Bewältigungsstrategien der Familien im Mitei- nander auszubauen und alltagspraktisches Wissen rund um das Thema „Wohnen“ zu vermitteln. Im Jahr 2021 konnte aufgrund der Pandemie leider keine, im Jahr 2022 nur eine Gruppensitzung stattfinden. In den Jahren 2021 und 2022 hatten von insgesamt 9 Familien 8 einen Migrationshintergrund. Hier stellt die Sprachbarriere eine große Schwierigkeit und zusätzliche Belastung im Alltag dar. Es zeigte sich deutlich, dass Fa- milien mit Migrationshintergrund beim Umgang mit Behörden, bei den Themen Schule und Kindergarten sowie in vielen weiteren Bereichen des täglichen Lebens einen höheren und intensiveren Begleitungsbedarf aufzeigten. Von den 127 begleiteten Familien konnten 120 ihren Wohnraum dauerhaft sichern. Sozial- und Jugendbehörde | 51 2021 2022 Platzzahl für Familien 8 8 Anzahl teilnehmende Familien am Projekt 5 4 davon Alleinerziehend 2 2 davon Paare 3 2 Anzahl Kinder insgesamt 12 8 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Wohnraum 5 5 Sozialpädagogische Familienhilfe 1 0 10.2 Junge erwachsene Wohnungslose In Karlsruhe ist der Anteil der ordnungsrechtlich untergebrachten jungen Erwachsenen in den letzten Jahren ste- tig gesunken von ehemals 18 % in 2013 auf 10 % in 2019 und hat sich weiter reduziert auf 6,4 % in 2021. Im Jahr 2022 gab es einen leichten prozentualen Anstieg auf 6,9 %. In absoluten Zahlen waren dies 69 Personen (2021) beziehungsweise 70 Personen (2022). (2020: 102 Personen; 2019: 128 Personen; 2018: 103 Personen; 2017: 113 Personen; 2016:154 Personen). Beim Geschlechterverhältnis ergab sich in 2022 eine Verschiebung hin zu einem höheren Anteil an jungen Män- nern. Waren es die letzten Jahre jeweils circa ein Drittel Frauen und knapp zwei Drittel Männer, so ist der Anteil der jungen Männer mit 77 % im Jahr 2022 auf über 15 Prozentpunkte im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (2021:60 %; 2020: 64 %). Trotz rückläufiger Zahlen bleibt es für die jungen erwachsenen Wohnungslosen wichtig, dass sie sich nicht im Wohnungslosenhilfesystem verfestigen. Daher haben sich sowohl die Fachstelle Wohnungssicherung als auch freie Träger intensiv an dem mittlerweile abgeschlossenem Care Leaver-Projekt beteiligt. Care Leaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – zum Beispiel in Wohngruppen oder Pflegefami- lien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Dieser Übergang stellt für viele der jungen Menschen eine besondere Herausforderung dar, weshalb sie besondere Unterstützung benöti- gen. Eine enge Kooperation fand im Berichtszeitraum auch mit den Trägern afka und Verein für Jugendhilfe im Rahmen des Projektes „Geht was?!“ statt. Hierbei handelt es sich um ein zunächst über SGB II, dem Europäi- schen Sozialfonds (ESF) und seit 2020 von der Jugendhilfe kofinanziertes Projekt für junge Menschen, die aktuell keinen Zugang zu Regelsystemen der Bildung, Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Arbeit fin- den. Als Ergebnis einer Befragung junger wohnungsloser Menschen durch die Sozialplanung findet seit 2013 ein re- gelmäßiges Netzwerktreffen statt. Teilnehmende sind Vertreter*innen der Fachstelle Wohnungssicherung, des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Jugendamtes, des Sozialamtes sowie Träger. Durch die Treffen wurden die Kontakte untereinander verbessert sowie auch einzelfallbezogene Problemlösungen aufgrund der schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Personengruppe gefunden, und schließlich dienen sie der Optimie- rung der Nahtstellen. Seit 2010 existiert in Karlsruhe eine Notunterkunft für junge Männer und seit 2011 eine Notunterkunft für junge Frauen. Dies sind Angebote der Heimstiftung Karlsruhe, die an die langjährig bestehende Beratungsstelle „IGLU“ für junge Wohnungslose angebunden sind. 10.2.1 NOKU: Heimstiftung Karlsruhe Die Notschlafstelle NOKU in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe richtet sich an junge wohnungslose Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die ihren letzten Wohnsitz im Stadtbezirk von Karlsruhe hatten und nun akut oder erst seit kurzem wohnungslos sind. Die Einrichtung befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Anlaufstelle IGLU in der Adlerstraße 20 und verfügt über vier Einzelzimmer. Zentrale Zielsetzung des Angebotes ist die Ver- meidung einer Chronifizierung von Wohnungslosigkeit, indem eine schnelle pädagogisch fundierte Anschubhilfe geleistet wird. 52 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 In den Jahren 2021 und 2022 wurden insgesamt 59 Anfragen notiert. 28 Personen konnten aufgenommen wer- den und die NOKU war somit durchgängig sehr gut belegt, trotz der coronabasierten Schwierigkeiten. Das Durchschnittsalter hat sich im Gegensatz zu den vorherigen Jahren geringfügig erhöht und lag bei 21 Jahren. Die jungen Männer bekommen eine engmaschige Beratung, die zur Lösung ihrer persönlichen Probleme beitragen soll. Der pädagogische Aspekt besteht unter anderem im Vermitteln beziehungsweise im Erhalt einer Tagesstruk- tur und dient dazu, sie auf ihre neue Situation, selbstständig und alleine zurecht zu kommen, vorzubereiten. Weitere wichtige Aufgaben der NOKU sind die Klärung der finanziellen Situation, der Umgang mit Behörden so- wie die Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und eines realistischen Selbstbildes. Knapp zwei Drittel der Aufgenommenen waren deutscher Herkunft (64 %). 71 % hatten bereits Erfahrung mit Jugendhilfeangeboten. 79 % der Nutzer verfügen über einen teils sehr guten Schulabschluss, allerdings bleibt die berufliche Bildung dahinter weit zurück: 57 % der jungen Männer hat noch keine Berufsausbildung begon- nen. Immerhin haben aber 43 % der NOKU-Nutzer bereits gearbeitet. Trotz der schwierigen Corona-Phase hat- ten im Anschluss an die NOKU 71 % eine recht sichere Wohnperspektive. Der Erfolg verdeutlicht die Notwendig- keit des Angebots in seiner bestehenden Form für die Prävention von sich verfestigender Wohnungslosigkeit. 10.2.2 JUNO: Heimstiftung Karlsruhe Die Einrichtung JUNO besteht seit 2011 in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe und wurde 2014 aus einer Spendenfinanzierung heraus vollständig in den Haushalt der Stadt übernommen. Junge wohnungslose Frauen nehmen das bestehende Hilfesystem oftmals noch weniger an als junge Männer und versuchen sich im Bekann- tenkreis „durchzuschlagen“, wodurch nicht selten Abhängigkeitsverhältnisse eingegangen werden. Auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit denen die meisten von ihnen belastet sind, können so nicht behoben werden, wodurch eine Chronifizierung der Wohnungslosigkeit begünstigt wird. In der Notunterkunft JUNO können junge Frauen eine vorübergehende Bleibe und Beratung bei allen anstehen- den Problemen bekommen. Die Notunterkunft JUNO befindet sich in der Nähe von IGLU und NOKU und verfügt über vier Plätze in einem Doppelzimmer und zwei Einzelzimmern. Das Angebot gestaltet sich analog zur NOKU und steht jungen Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren aus Karlsruhe offen. Die Aufenthaltsdauer ist auf acht Wochen begrenzt, was sich jedoch aufgrund der schwierigen Wohnungssituation in Karlsruhe in einigen Fällen als zu knapp bemessen erwiesen hat. Auch für eine Vermittlung in Jugendhilfemaßnahmen oder ins Betreute Wohnen muss häufig mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Aufgrund besonderer Situationen oder um geplante Folgemaßnahmen nicht zu gefährden, wurde die Verweildauer in Einzelfällen entsprechend erhöht. In den Jahren 2021 und 2022 wurden 53 Anfragen dokumentiert, es haben jedoch mehr junge Frauen das An- gebot nachgefragt, bei denen, organisatorisch bedingt, keine Daten erhoben werden konnten. 16 junge Frauen wurden aufgenommen. Für ungefähr 70 % der Nutzerinnen konnte die Wohnsituation stabilisiert werden. Auffällig war in den vergangenen Jahren, dass immer mehr junge Frauen mit akuten psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen die JUNO nachgefragt haben. Einige davon wurden, mangels anderer Alternativen, aufge- nommen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese sehr oft den Rahmen der Betreuungssituation in JUNO sprengen. Der Bedarf an einem speziellen Angebot für psychisch erkrankte junge Wohnungslose mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen hat sich hier deutlich gezeigt. Dennoch ist ein Bedarf für die eigentliche Zielgruppe des Angebotes JUNO vorhanden, und das Angebot wird auch gerne angenommen. Aufgrund der Coronapandemie wurde das Doppelzimmer ab Februar 2020 als Einzelzimmer genutzt. Sozial- und Jugendbehörde | 53 2021 2022 Platzzahl 3 (Coronabedingt) 4 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 7 9 Anzahl verschriftlichter Anfragen 17 36 Anfrage nach Psychiatrieaufenthalt 1 0 Alter Nutzerinnen (Jahre Ø) 19 19,6 Anzahl psychisch erkrankter Nutzerinnen (mit Diagnose) 5 1 Jugendhilfeerfahrung (stationär) 3 2 Verweildauer (Wochen Ø) 13,7 7,6 Vermittlung in eigene Wohnung 2 4 Betreutes Wohnen Erwachsene 0 1 Betreutes Wohnen Jugendliche 3 0 Familie 0 3 Psychiatrie 0 1 Disziplinarische Entlassung 2 (Verbleib unbe- kannt) 3 (Verbleib bekannt, in oben stehenden Zahlen enthalten) 10.2.3 Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe Im Mai 2013 wurde das intensivere „Betreute Wohnen für junge erwachsene Wohnungslose“ mit zunächst 5 Plätzen, als Ergänzung zur bestehenden Hilfe nach § 67 SGBX II, ins Leben gerufen. Auf Grund der hohen Nach- frage wurde die Platzzahl im August 2014 auf 8 Plätze erhöht. Das Angebot richtet sich nach dem besonderen Bedarf junger Erwachsener, die einerseits eigenständig und selbstbestimmt leben wollen, gleichzeitig aber in vie- len Lebensbereichen einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Im Spannungsfeld zwischen der eigenen Wahr- nehmung, den eigenen Vorstellungen und der Realität werden die jungen Menschen betreut und an ein selbst- verantwortliches Leben mit möglichst realistischen Zielvorstellungen herangeführt. Die Belegung des Projektes erfolgt über das Wohnheim Rüppurrer Straße oder in Einzelfällen auch über andere ordnungsrechtliche Unter- bringungen. Die aufsuchende Betreuung vor Einzug in die Wohngruppe ermöglicht ein besseres Kennenlernen, schafft Vertrauen und stärkt somit die Motivation, sich auf das Hilfeangebot einzulassen. Auffallend im Jahr 2021 war die hohe Quote der disziplinarischen Beendigungen vor allem auf Grund aggressi- ven Verhaltens oder mangelnder Mitwirkung. Ein Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch und/oder psychi- schen Auffälligkeiten ist denkbar. Im Jahr 2022 konnten viele Teilnehmer *innen häufig nicht an das Hilfesystem angebunden werden. Unter anderem wurden die jungen Menschen trotz mehrfacher aufsuchender Versuche nicht angetroffen, so dass keine Kontaktaufnahme möglich war oder diese lehnten eine Anbindung ans ambu- lant Betreute Wohnen ab. 54 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 2021 2022 Platzzahl 8 8 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 23 21 davon weiblich 2 2 davon männlich 21 19 Alter im Durchschnitt 23,15 21,24 Jugendhilfeerfahrung 56,5 % 38,1 % Suchtmittelmissbrauch 73,9 % 33,3 % psychische Auffälligkeiten 56,5 % 19,05 % beendete Teilnahmen am Projekt 21 15 davon weiblich 2 1 davon männlich 19 14 abgebrochen wegen mangelnder Mitwirkung, Inhaftierung, Missachtung der Hausordnung, Verhalten 10 0 davon weiblich 1 0 davon männlich 9 0 Anbindung nicht gelungen (nicht angetroffen, kein Interesse, keinen Bedarf geäußert) 7 11 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Wohnraum 5 2 andere Wohnform 0 1 10.2.4 „Wohnen 18+“: SOZPÄDAL „Wohnen 18+“ mit seinem Angebot an Wohnraum und Begleitung richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in Wohnungsnot. Das Projekt versucht den Spagat zu schaffen zwischen dem Wunsch nach Selbständigkeit und dem Bedarf an Unterstützung zur Klärung der sozialen Schwierigkeiten der jungen Men- schen. Für einen gelingenden Hilfeprozess ist es notwendig, die Besonderheiten dieser spezifischen Lebensphase in den Blick zu nehmen und diese sowohl bei der Auswahl von geeignetem Wohnraum als auch im sozialpäda- gogischen Alltag zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde 2014 eine Erhöhung der Platzzahl vorgenommen. Durch den angespannten Wohnungsmarkt hat es die Gruppe der benachteiligten jungen Er- wachsenen besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Im Jahr 2022 (2021) wohnten 18 (19) junge Menschen in Wohnraum, der von SOZPÄDAL angemietet und mit einem Mietvertrag an die Teilnehmenden weitervermietet wurde. 4 (2) junge Erwachsene wurden in eigenem Wohnraum durch Wohnen 18+ begleitet. Sozial- und Jugendbehörde | 55 2021 2022 Platzzahl 24 24 Anzahl Teilnahmen 19 22 davon weiblich 11 10 davon männlich 8 12 Altersdurchschnitt 22,1 22,1 beendete Teilnahmen am Projekt 11 7 Herkunft vor Aufnahme in 18+ ordnungsrechtliche Unterkunft 7 8 Unterschlupf 8 8 Elternhaus 0 2 Frauenpension 2 2 prekäres Mietverhältnis 1 1 Lotsenprojekt 1 1 Überleitung in andere Hilfesysteme/Anschluss in Betreutes Wohnen intensiv / SOZPÄDAL e. V. 9 5 56 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 11. Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung 11.1 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Seit Auflösung des Jobcenter Teams 310 im Jahr 2018 werden die wohnungslosen Menschen, die in städtische Unterkünfte eingewiesen wurden, in den beiden Jobcenter Teams 311 und 312 in der Brauerstraße 14 betreut. Die Zusammenarbeit zwischen den Trägern und den beiden Teams läuft seit Beginn sehr gut. Neben den laufen- den Leistungen sind die Leistungen zur Anmietung einer Wohnung ein Schwerpunkt im Bereich der Wohnungs- losenhilfe. Diese Anmietungen können durch die Teams schnellstmöglich bewilligt werden, so dass keine Woh- nungsanmietung aufgrund einer verspäteten Entscheidung verhindert wird. So konnten trotz der schwierigen Rahmenbedingungen des Karlsruher Wohnungsmarktes viele Wohnungsanmietungen im Jahr 2022 finanziell ermöglicht werden. Durch die Umstellung des Verfahrens der Mietprüfung durch die Eingangszone des Jobcen- ters wurde eine weitere Anpassung der Abläufe vorgenommen. So konnte direkt vor Ort entschieden werden, ob die Mietangebote angemessen sind oder nicht und den Kundinnen und Kunden eine Bestätigung für die Ver- mietenden mitgegeben werden. Alleinlebende mieten oft Wohnungen an, deren Vermittlung von der Fachstelle zum Beispiel aufgrund des Zustands nicht unterstützt würde. Rechtlich besteht jedoch keine Möglichkeit, diese abzulehnen. Leider hat dies zur Folge, dass die Anmietung des Öfteren nicht zu einer Nachhaltigkeit führt und kurzfristig erneute Wohnungslosigkeit entsteht. Viele wohnungslose Menschen sind bereit, auch Wohnungen in schlechtem Zustand anzumieten, da sie sonst keine Chancen auf dem Wohnungsmarkt sehen. Obdachlose Menschen, die noch nicht ordnungsrechtlich untergebracht sind oder dies aus persönlichen Gründen ablehnen, werden von einer Fachkraft des Jobcenters in räumlicher Anbindung an die Fachstelle Wohnungssi- cherung im Rathaus an der Alb betreut. Hierdurch kann wohnungslosen Menschen direkt nach der Antragstel- lung im Jobcenter eine Unterkunft angeboten werden. Ebenfalls konnten Personen, die bereits in einer Unter- bringung wohnen, der Zugang zum Jobcenter vereinfacht werden. Im Vordergrund steht hierbei immer die Si- cherung der Leistungen zum Lebensunterhalt und die Klärung der Wohnsituation. Im Vordergrund steht immer die Sicherung der Leistungen zum Lebensunterhalt und die Klärung der Wohnsituation. Statistische Daten über den Leistungsbezug oder die Arbeitsintegration wohnungsloser Menschen liegen seit Auflösung des Fachteams 310 nicht mehr vor. 11.2 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung Die Arbeitsprojekte der Heimstiftung Karlsruhe bieten mit der Maßnahme „Esperanza“ erwachsenen wohnungs- losen Menschen im ALG 2-Bezug die Möglichkeit, sich im geschützten Rahmen wieder dem Thema Arbeit zu nähern. Ein Ziel ist die Anmietung von eigenem Wohnraum. Im Vordergrund der Maßnahme steht das Erlernen von Grundkompetenzen wie Zuverlässigkeit, Hygiene, Pünktlichkeit und Umgang mit anderen, insbesondere Konfliktverhalten. Die Teilnehmenden können bereits vorhandene Fertigkeiten, zum Beispiel im handwerklichen oder im hauswirtschaftlichen Bereich, auffrischen und Neues erlernen. Die Arbeiten sind sinnhaft, was die Leis- tung und Motivation der Teilnehmenden zusätzlich positiv verstärkt. Dies ist förderlich für das Selbstvertrauen und die Motivation. Vervollständigt wird das Angebot mit Schulungen zu verschiedenen Themen des alltäglichen Lebens. Die Teilnehmenden können vor Arbeitsbeginn kostenfrei frühstücken und sich mit einem kleinen Kostenbeitrag zum eigens in der Esperanza-Küche zubereiteten Mittagessen anmelden. Die gemeinsam eingenommenen Mahl- zeiten fördern Gespräche, kollegialer Austausch und die ein oder andere Freundschaft, was vielen Teilneh- mer*innen im privaten Bereich häufig fehlt. Alle haben die Möglichkeit, sozialpädagogische Unterstützung, etwa bei administrativen Erledigungen zu nutzen. Darüber hinaus stehen eine Dusche, eine Kleiderkammer sowie eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Außerdem gibt es einen PC mit Internetzugang, der zur Sich- tung von Job- und Wohnungsnageboten sowie zum Schreiben von Bewerbungen genutzt werden kann. Bei Be- darf steht eine Fachkraft (Sozialarbeit, Arbeitserziehung) beratend zur Seite. Alle Teilnehmenden erhalten zwei Euro Mehraufwandsentschädigung pro geleisteter Arbeitsstunde. Interessierte werden über das Jobcenter zuge- wiesen. Seit 2021 wurde die Platzzahl auf 12 Teilnehmende reduziert. Dadurch sowie durch eine enge und wie- derkehrende Kooperation mit dem Jobcenter ist eine recht hohe Belegung gewährleistet. Zu bemerken ist, dass die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden tendenziell eher abnimmt und der Unterstützungsbedarf eher zu- nimmt. Sozial- und Jugendbehörde | 57 2021 2022 Platzzahl 12 12 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 28 22 davon weiblich 3 4 davon männlich 25 18 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Therapie 1 0 Arbeitsgelegenheit 4 1 Maßnahme abgebrochen wegen Krankheit, Sucht, Kur, fehlender Mitwirkung, Kur, sonstiges 14 14 davon weiblich 1 1 davon männlich 13 13 11.3 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO Das AWO Arbeitsprojekt bietet Beschäftigungs- und Tagesstrukturangebote mit Hinzuverdienstmöglichkeit für Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Handicaps aber auch mit sozialen Benachteiligungen wie zum Beispiel Wohnungslosigkeit. Das Projekt kann etwa 200 Teilnehmende im Rahmen folgender Angebote beschäftigen: ▪ Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, ▪ tagesstrukturierende Maßnahmen nach § 16a SGB II im Rahmen der ▪ kommunalen Beschäftigungsangebote „KommBe“ oder „Psychosoziale Betreuung“, ▪ Beschäftigungsangebote nach § 11 SGB XII (Aktivierung), ▪ Tagesstrukturangebote für psychisch kranke Menschen im Rahmen ▪ der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, ▪ dem von der Stadt Karlsruhe geförderten Projekt „AWOrks“. Das Projekt hat folgende Ziele: ▪ Psychosoziale Stabilisierung durch Tagesstrukturierung, Teilhabe am Arbeitsleben, ▪ Soziale Kontakte und Hinzuverdienstmöglichkeit, ▪ Sicherung beziehungsweise (Wieder-)Herstellung der Arbeitsfähigkeit, ▪ Erlernen/Verbessern von Grundarbeitsfertigkeiten und sozialen Kompetenzen, ▪ Berufsorientierung und Berufsfindung. Das Arbeitsprojekt verfügt über folgende projekteigene Arbeitsbereiche: Helferservice (handwerklicher Bereich), Fahrdienst, Werkstatt (einfache Montage-, Holz- und Kreativarbeiten) und Nähstube. Darüber hinaus kann auf eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzstellen innerhalb der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH und bei koope- rierenden Vereinen zurückgegriffen werden. 11.4 Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Das seit 2010 bestehende Projekt LaBOR ist ein niedrigschwellig konzipiertes Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für junge, wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen in Be- zug auf den Arbeitsmarkt. Ziel des Projekts ist es, eine flexible, individuell ausgerichtete Förderung anzubieten, die eine schrittweise Annäherung an die Anforderungen des realen Arbeitslebens unter Berücksichtigung der besonderen individuellen Lebenssituation darstellt. In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Karls- ruhe erhalten junge Menschen eine individuell ausgerichtete Förderung. Unter Berücksichtigung der prekären Lebenssituation der jungen Menschen werden im Projekt Basiskompetenzen für ein Ausbildungs- oder Arbeits- verhältnis sowie grundlegende soziale Kompetenzen geübt. In der Projektwerkstatt erproben die Teilnehmenden in verschiedenen Arbeitsbereichen eigene Stärken und Vorlieben. Neben der Arbeitsförderung erhalten die jun- gen Menschen im LaBOR sozialpädagogische Unterstützung zur Klärung ihrer Lebenslage. 58 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Im Jahr 2022 (2021) haben 33 (29) junge Menschen am Projekt teilgenommen. Die Niedrigschwelligkeit des An- gebotes macht es möglich, mit einer Zielgruppe in Kontakt zu kommen, die aufgrund ihrer prekären Situation in bestehenden Hilfeangeboten nicht ankommt und in der Folge geringe Chancen auf dem Wohnungs- und Ar- beitsmarkt hat. So berichteten beispielsweise 30,3 % (37,9 %) der Teilnehmenden bei Beginn von einer abge- brochenen Ausbildung. Durch die sozialpädagogische Begleitung der jungen Menschen gelingt es, soziale Prob- leme zu verringern und Lernfortschritte bezüglich der Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erzielen. Für 20 (21) Teilnehmende endete 2022 (2021) das Projekt. Von 20 (21) Teilnehmenden, die bei Zuweisung woh- nungslos waren oder sich in einer prekären Wohnsituation befanden, konnte bei 11 (12) jungen Erwachsenen die Wohnungslosigkeit abgewendet oder beendet werden. 9 (10) junge Menschen wurden weiterhin von SOZPÄDAL e. V. begleitet. 2021 2022 Platzzahl 15 15 Anzahl Teilnahmen am Projekt 29 33 davon weiblich 10 13 davon männlich 19 20 Beendete Teilnahmen am Projekt 21 20 davon weiblich 6 8 davon männlich 15 12 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in (beinhaltet Mehrfachnennung) Arbeitsaufnahme 9 7 Wohnraum 12 11 Schule/Ausbildung/Sprachkurs 2 4 11.5 TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Am Angebot „Arbeiten und Qualifizieren“ nahmen 2022 (2021) 48 (48) Frauen teil, 11 (13) Frauen kamen neu in das Projekt. Im Vordergrund steht, den Teilnehmerinnen eine Tagesstruktur zu bieten, das Selbstwertgefühl aufzubauen, Ressourcen zu erkennen und zu fördern. Sowohl die praktische als auch die theoretische Qualifizie- rung setzt an den „verschütteten“ Kenntnissen der Frauen an und fördert sie individuell. Ein wichtiges Angebot sind die 12 Plätze, die über das kommunale Programm „Proaktive Arbeitsplatzsuche – Psychosoziale Betreuung zur Tagesstrukturierung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II“ finanziert werden. Es wird vor allem Frauen mit entsprechenden Ressourcen angeboten, und es besteht ein enger Kontakt zu den An- sprechpersonen des Jobcenters. Die Lebenslage der Frauen wird geprägt von Wohnungslosigkeit/prekären Wohnverhältnissen, Langzeitarbeitslosigkeit sowie von Bildungs- und Ausbildungsdefiziten. Die Frauen sind zu- sätzlich durch Suchtprobleme oder psychische Beeinträchtigungen/Erkrankungen und schwierige familiäre Situa- tionen belastet. Eine Arbeitsperspektive könnten sie nur auf einem entsprechend ausgestalteten sozialen Arbeits- markt entwickeln. Frauen mit einem entsprechenden Maß an Einschränkungen konnten darin begleitet werden, in das angemessenere Leistungsgesetz (vom SGB II ins SGB XII) übergeleitet zu werden. 11.6 Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL Im Jahr 2021 konnte eine Wohnung für eine alleinerziehende Frau mit vier Kindern mit Hilfe städtischer Mittel saniert und damit für wohnungslose Menschen auf mindestens zehn Jahre gesichert werden. Das Wohnungsak- quise-Programm war bisher sehr erfolgreich und ist als wichtige Ergänzung des Hilfesystems nicht mehr weg zu denken. SOZPÄDAL hat 2022/2021 durch Kauf und Sanierung weiteren Wohnraum für 9 Personen sichern kön- nen. Seit 2009 kann SOZPÄDAL, neben dem neu akquirierten Wohnraum, auch bereits länger angemietete Wohnun- gen in einen besseren Zustand versetzen. Dies erfolgt mit Hilfe eines Zuschusses aus freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe für einen Anleiter im Sanierungsprojekt. In Mehrzimmerwohnungen mit gemeinschaftlicher Nut- zung von Küche und Sanitärräumen besteht häufig ein hoher Renovierungsbedarf, dem in gemeinsamer Arbeit Sozial- und Jugendbehörde | 59 mit den Mieterinnen und Mietern abgeholfen werden kann. Es entsteht ein anderes Verhältnis zum Wohnraum, und die Identifikation mit der Wohnung führt zu einem pfleglicheren Wohnen. Seit der Schaffung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes können zwei Langzeitarbeitslose im Arbeitspro- jekt „Mobile Mieterhilfe“ beschäftigt werden. Bei der „Mobilen Mieterhilfe“ handelt es sich um eine Hausmeis- terdienstleistung für Mieterinnen und Mieter von SOZPÄDAL, die aufgrund ihrer prekären sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situation einfache Arbeiten in der Wohnung und im Haushalt nicht mehr übernehmen können und auf Unterstützung angewiesen sind. 11.7 Streetwork: Diakonisches Werk Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit besuchen die Streetworkerinnen die Zielgruppen an ihren Aufenthaltsorten im öffentlichen Raum und bieten ein individuelles Hilfsangebot zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Ent- wicklung von Lebensperspektiven an. Der Zugang zu den Angeboten ist niederschwellig. Je nach Leistungsfähig- keit und den sozialen Kompetenzen steht entweder der Beschäftigungsaspekt oder die psychosoziale Betreuung im Vordergrund. Durch „Beschäftigung und Qualifizierung“ im Service-Team soll den Teilnehmenden neue Le- bensperspektiven eröffnet werden. Zur Zielgruppe gehören Personen, welche sich überwiegend auf den öffentli- chen Plätzen aufhalten und langzeitarbeitslos, beziehungsweise erwerbsunfähig, sind. Im Service-Team haben sie die Möglichkeit, für 10 bis 30 Stunden pro Woche, eine sinnvolle tagesstrukturierende Beschäftigung auszu- üben. Die Rekrutierung erfolgt in der Regel über Kontakte während der aufsuchenden Arbeit. Die Teilnehmenden werden in unterschiedlichen Maßnahmen beschäftigt: ▪ KommBe: Maßnahmen des kommunalen Gesamtkonzepts Arbeit (10 Teilnehmer/-innen) ▪ Tagesstrukturierende Maßnahmen: Maßnahmen des kommunalen Gesamtkonzepts Arbeit (12 Teilnehmer/-innen) ▪ AGH: Arbeitsgelegenheiten gemäß SGB II (4 Teilnehmer/-innen) ▪ Aktivierungsmaßnahmen: für erwerbsunfähige Leistungsempfänger gem. SGB XII (4 Teilnehmer/-innen) 60 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 12. Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbe- darf 12.1 Wohnwagenabstellplatz Wie in den Vorjahren bedarf es weiterhin eines großen Aufwandes, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Platz zu gewähren. Die Grenzen des Platzes werden kaum anerkannt, es werden immer wieder Wägen außer- halb des Platzes aufgestellt und auf den angrenzenden Wiesen des Platzes Abfall oder alte Wägen entsorgt. Auch werden am Rande des Platzes Pferde gehalten. Die Zufahrtstraße zum Platz wird als Zwischenlager für LKW-Aufhänger genutzt. Auf dem Platz selbst finden sich in regelmäßigen Abständen Müllansammlungen. Ne- ben den Wohnwägen und Containern sind auf dem Platz viele LKW und Arbeitsanhänger abgestellt. Die Durchfahrt ist in der Regel so frei, dass ein Feuerwehrfahrzeug durchkommt. Trotz zum Teil aggressiven Ver- haltens einzelner Bewohner*innen ist es den Ämtern gut möglich, vor Ort zu gehen. Es werden auf dem Platz ständig Maßnahmen zu Verbesserung der Sicherheit durchgeführt, insbesondere in Bezug auf die Gasversor- gung. In den letzten beiden Jahren gab es im Gegensatz zu den Vorjahren keine Nachbarschaftsbeschwerden. Positiv ist die Entwicklung im Bereich des Lerntreffs. Bildung wird inzwischen als Wert auf dem Platz anerkannt. So war es für die Eltern sehr wichtig, dass ihre Kinder während der Pandemie weiterhin durch die Firma Ohlebusch vor Ort unterstützt wurden. In der Corona-Zeit nahmen täglich zwischen drei und sieben Kinder an dem Angebot zur Unterstützung bei den Hausaufgaben und zum individuellen Lernen teil. Einmal im Monat fand zudem ein Bastel- und Spielangebot statt, das Raum zum individuellen und sozialen Lernen bietet. Von den Grundschulkin- dern wurde dieses gern angenommen. In den Ferien fanden regelmäßig Freizeitangebote statt. Sozial- und Jugendbehörde | 61 13. Befragung als Mittel der Partizipation Ein wichtiger Aspekt von Teilhabe ist der Einbezug der „Betroffenen“. Oftmals wird über Zielgruppen, Be- troffene et cetera gesprochen und weniger mit ihnen. Handlungsleitend für die Befragung war daher auch, Be- troffene zu Beteiligten zu machen. Schließlich sind diese die Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelt und können wichtige Hinweise zu Bedarfen und Angebotslücken der Hilfestruktur geben. 13.1 Befragungen zur Entwicklung einer App für wohnungslose Menschen Gerade in Krisenzeiten (wie zum Zeitpunkt der Berichterstattung der Coronapandemie aber auch der Energie- preiskrise) ist es umso wichtiger, dass bereits benachteiligte Personen(gruppen) nicht weiter „abgehängt“ wer- den. Daher ist geplant, zukünftig verstärkt die Digitalisierung der Wohnungslosenhilfe in den Blick zu nehmen. Digitalisierung kann Zugänge zum Hilfesystem barriere- sowie stigmatisierungsfrei ermöglichen. Die Gruppe der wohnungslosen Menschen ist sehr heterogen. Darunter befinden sich auch Personen, die über Mobiltelefone und digitale Medienkompetenz verfügen. Insbesondere für diesen Personenkreis kann eine App, die die breite Angebotsstruktur abbildet sowie Öffnungszeiten und Anfahrtswege anzeigt, ein zusätzliches, krisensicheres Me- dium sein. Diese kann und soll nicht die Soziale Arbeit ersetzen, sondern versteht sich als zusätzliches Angebot. Bezüglich einer App für wohnungslose Menschen fanden bereits Ende des Jahres 2021 Treffen mit Sozialpla- nung und Vertreter*innen der Sozialen Arbeit und der Fachstelle Wohnungssicherung statt, um sich über deren mögliche Inhalte auszutauschen. Die Coronapandemie verzögerte die persönliche Befragung. Um zu erfahren, ob und welche Bedarfe in dieser Hinsicht wohnungslose Menschen selbst haben, wurde schließ- lich im Sommer 2022 eine fragebogengestützte, vorwiegend quantitative Befragung mit qualitativen Elementen in folgenden Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe durchgeführt: TÜR, TafF, IGLU, Rü 23, K88 und JUNO. Insgesamt wurden 46 Personen angesprochen, ob sie an der Umfrage teilnehmen möchten, 4 Personen haben dies abgelehnt. Unter den 42 Personen, die an der Umfrage teilgenommen haben, betrug der Frauenanteil 31 % und der Män- neranteil 69 %, der Anteil von Personen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit lag bei jeweils 50 %. 86 % der Befragten haben ein internetfähiges Handy, davon nutzen 62 % dies per Prepaid. Befragt hinsichtlich ihrer Nutzung von sozialen Medien geben (bei Mehrfachnennung) 57 % an, dass sie Youtube nutzen, 45 % nutzt Facebook, 69 % Whats App und 57 % nutzen andere Messengerdienste. Die Antworten deuten darauf hin, dass insgesamt das Internet inklusive der abgefragten Dienste vertraut sind und genutzt werden. Bei den Fragen hinsichtlich der Nutzung beispielsweise städtischer oder anderweitiger Beratungen fallen die Ant- worten differenziert aus. Weit über die Hälfte der Befragten (60 %) nutzt das Internet für die Wohnungssuche, über die Hälfte (52 %) bedient sich dessen für den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), fast ein Viertel (24 %) nutzt dies für den Karlsruher Pass und um sich über die Angebote der Wohnungssicherung (24 %) zu informieren, und circa ein Fünftel (21 %) nutzt dies für Hilfsangebote wie Schuldner*innenberatung, Sozialer Dienst, IGLU oder TafF. Schließlich wurde erfragt, wie wahrscheinlich zukünftig eine Online-Nutzung von Beratungsangeboten ist. Bei den Rankingfragen konnten die Bewohner*innen Bewertungen zwischen 1 (sehr wahrscheinlich) und 5 (sehr unwahrscheinlich) vergeben. Dabei wurden die Bewertungen 1 und 2 („sehr wahrscheinlich/wahrscheinlich“) sowie die Bewertungen 4 und 5 („unwahrscheinlich/sehr unwahrscheinlich“) zusammengefasst und die Bewertung 3 als indifferent gewertet. 62 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Wie wahrscheinlich ist eine zukünftige Online-Nutzung folgender Angebote/Dienste? Sehr wahrscheinlich/wahr- scheinlich Indifferent Unwahrschein- lich/sehr unwahr- scheinlich ASD 26 % 19 % 55 % Mieter*innenverein 29 % 14,2 % 57,1 % Jobcenter 26,2 % 26,2 % 48 % Lebensmittelausgaben (Tafeln et cetera) 33,3 % 17 % 50 % Schuldner*innenberatung 29 % 14 % 57 Angebote/Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (TafF, IGLU, TÜR et cetera) 36 9 % 55 % Bei den Ergebnissen fällt auf, dass die Befragten in der Mehrheit angeben, sich in Zukunft keine Online-Nutzung der Angebote vorstellen zu können, am ehesten noch bezüglich Lebensmittelausgaben (33 %) oder Einrichtun- gen der Wohnungslosenhilfe (36 %). Eine Vermutung ist, dass die Befragung in den Treffpunkten der Wohnungslosenhilfe stattgefunden hat. Dort bestehen Kontakte zu anderen, und die Angebote wie Lebensmittelausgaben werden untereinander persönlich ausgetauscht. Auch ist die Soziale Arbeit vor Ort und Ansprechpartnerin hinsichtlich der Karlsruher Angebots- struktur und oftmals auch Begleitung dorthin. Der Nutzen einer zusätzlichen Online-Abrufmöglichkeit wird daher zum Teil als gering angesehen. Zudem sind einige Beratungsangebote mit dem Einreichen von Unterlagen ver- bunden, und in den Gesprächen, die sich im Rahmen der Befragung entwickelten, wurde berichtet, dass ein per- sönlicher Kontakt wichtig sei, insbesondere wenn es um private und komplexe Angelegenheiten gehe. Andererseits wurde ebenfalls deutlich, dass bereits eine Online-Nutzung verschiedener Dienste (zum Beispiel rund um die Wohnungssuche) erfolgt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Handy-Nutzung zum einen sehr hete- rogen, zum anderen sehr differenziert ist. Die unterschiedliche Handynutzung deckt sich auch mit den Hinweisen der Sozialen Arbeit während der Corona-Pandemie, wo viele wohnungslose Menschen auf die Unterstützung durch die Sozialarbeiter*innen bei Antragstellung et cetera angewiesen waren. Im qualitativen Teil wurden die Befragten gebeten mitzuteilen, welche Inhalte einer App für sie wichtig wären. Diesbezüglich bezogen sich die meisten Antworten auf Informationen rund um die Wohnungs- und Zimmersu- che, über Mietobergrenzen, gebrauchte Möbel und günstige Sachen sowie Kleiderkammern, öffentliche Toilet- ten, Wasserspender und Duschmöglichkeiten, Schlafsackausgabe, Anlaufstellen und Angebotsübersicht aber auch einzelne Angebote wie die Vesperkirche. Wider Erwarten fiel die Auswertung nicht eindeutig zugunsten einer App für wohnungslose Menschen aus. Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse mit dem Netzwerk der Wohnungslosenhilfe ausgetauscht und die weiteren Schritte mit den Akteurinnen und Akteuren besprochen. Sozial- und Jugendbehörde | 63 14. Ausblick Mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes ist nicht vor 2030 zu rechnen. Dies bedeutet, dass auch in den kommenden Jahren der enge Mietwohnungsmarkt im Niedrigpreissegment eine der größten Herausforderungen für die Wohnungslosenhilfe bleiben wird, denn in Karlsruhe wird dringend bezahlbarer Wohnraum für Familien mit Kindern, für Studierende, für Auszubildende, für Zuwanderinnen und Zuwanderer, auch barrierefrei für be- hinderte und ältere Menschen und für diejenigen, die bisher in ordnungsrechtlicher Unterbringung leben, benö- tigt. Die Öffnung der Wohnraumakquise für weitere am Wohnungsmarkt benachteiligte Gruppen entspricht der Ausrichtung eines sozialen Wohnungsmarktes. Ein sozialer Wohnungsmarkt ermöglicht erschwinglichen Wohn- raum für beispielsweise dringend benötigte Fachkräfte aus den Bereichen Erziehung oder Pflege oder für ge- flüchtete Menschen, die zügig nach Ankunft auf ein neues Zuhause angewiesen sind. Hierbei trägt die kommu- nale Steuerung dazu bei, Segregation zu vermeiden und auf eine sozial gerechte Belegung zu achten. Weiterhin große Bedeutung in der Wohnungslosenhilfe hat das Thema Pflege. Bei einer steigenden Zahl Pflege- bedürftiger bedarf es neuer/innovativer Konzepte zur Versorgung (siehe auch Pflegebericht der Stadt Karlsruhe). Vor diesem Hintergrund werden von Seiten Fachstelle Wohnungssicherung, Sozialplanung und Trägern gemein- sam Lösungswege gesucht. Die Kooperation zwischen der Psychiatrie des Städtischen Klinikums und dem Hotel Anker hat sich als wichtige Versorgungsform herausgestellt. Geplant ist deshalb eine Ausweitung der Kooperation, zumal es viele woh- nungslose Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen oder Auffälligkeiten gibt, die in Einrichtungen ohne psy- chiatrische Versorgung und ohne Zugang zum Regelsystem leben. Um psychisch auffällige wohnungslose Men- schen an den Schnittstellen besser zu versorgen, wurde eine neue Arbeitsgruppe, bestehend aus Trägern, Sozial- planung und Verwaltung ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Schnittstellen der Hilfesysteme und deren Durchlässig- keit zu verbessern und wenn möglich, eine Anbindung an das Regelsystem zu erleichtern. Das differenzierte System der Wohnungslosenhilfe mit seinem breiten Netzwerk ist ein wichtiger Baustein der Bekämpfung von Armut. Die Zusammenhänge zwischen Armut und fehlenden Teilhabemöglichkeiten beispiels- weise in den Bereichen Arbeit oder Wohnen werden in den regelmäßig stattfindenden „Fachtagen Armutsbe- kämpfung“ beleuchtet, zu denen neben Expertinnen und Experten eine breite Öffentlichkeit geladen ist. Um die enormen gesellschaftlichen Transformationsprozesse und die sich zum Teil überschneidenden Krisen so- wie deren Auswirkungen auf lokaler Ebene aus theoretischer und praktischer Sicht zu beleuchten, fand erstmals im Jahr 2023 das Symposium Sozialökologische Transformation statt. Der Fokus war dabei auf die soziale Land- schaft der Stadt Karlsruhe gerichtet, basierend auf folgenden Fragestellungen: „Wie lassen sich ökologische und soziale Gerechtigkeit miteinander verknüpfen? Welchen Handlungsspielraum hat die Stadt Karlsruhe, um soziale Ungleichheit zu vermindern? Welche Erfahrungen gibt es bereits, um sozial und nachhaltig zu agieren?“. Das von der Sozialplanung koordinierte Erste Symposium bildete den Auftakt (siehe Flyer im Anhang). Geplant ist zukünftig eine Reihe, die aus verschiedenen Perspektiven und Bereichen die transformativen Zusammenhänge erfasst und entsprechend unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund rückt. Auch in Zukunft wird sich die Stadt Karlsruhe den Herausforderungen und schwierigen Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes stellen und die vorhandenen Unterstützungskonzepte mit Hilfe ihrer Kooperationspartner*in- nen bedarfsgerecht weiterentwickeln. Trotz anhaltend hoher Zahlen wird es weiterhin ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung sein, die bestehenden Qualitätsstandards zu halten. Nur bei ausreichender sozialer Unter- stützung wird es möglich sein, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zurück in die Mitte der Ge- sellschaft zu führen. 64 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 15. Anhang 15.1 Symposium Sozialökologische Transformation Sozial- und Jugendbehörde | 65 66 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 15.2 Flyer Übernahme von Heiz- und Nebenkosten Sozial- und Jugendbehörde | 67 68 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Dreizehnter Sachstandsbericht 2023 Impressum Copyright Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Dezernat 3 Gesamtkoordination/Redaktion Regina Heibrock – Sozialplanung, Sozial- und Jugendbehörde In Zusammenarbeit mit ▪ Linda Brenk – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Robert Edelmann – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Frank Pauschert – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Sonja Rexhäuser – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Steffen Schäfer – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Uwe Schlindwein – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Mauricette Smitran – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Harald Steinbach – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Jürgen Lampert – AWO ▪ Isabell Loladze – AWO ▪ Christine Jung-Weyand – Badischer Landesverein für Innere Mission ▪ Laura Mössinger – Bahnhofsmission ▪ Uwe Enderle und Team – Diakonisches Werk ▪ David Ostern – Diakonisches Werk ▪ Rebekka Dorka – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Georg Jonczyk und Team – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Stefan Kreß – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Claudia Markiewiez-Brombacher – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Alexandra Schowalter-Ribet – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Julia Peters, Wohngruppe Adler & Außenstellen – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Julia Viehbacher – Wohngruppe Passagehof, Heimstiftung Karlsruhe ▪ Dirk Klohr – Institut für transkulturelle Lösungen ▪ Franziska Dehn – Jobcenter Stadt Karlsruhe ▪ Michaela Schiefer – Ohlebusch Karlsruhe GmbH ▪ Sarah Bruder und Team – SOZPÄDAL ▪ Lissi Hohnerlein und Team – SOZPÄDAL ▪ Axel Diefenbacher – Verein für Jugendhilfe Layout Vorreiter Grafiken Sozial- und Jugendbehörde Stand Mai 2023 Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier

  • Protokoll GR TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 17 der Tagesordnung: Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 - Dreizehnter Sach- standsbericht 2023 Vorlage: 2023/0626 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den dreizehnten Sach- standsbericht 2023 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 17:27 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialaus- schuss am 12. Juli 2023: Eine kurze Einführung durch den zuständigen Dezernenten, Herrn Dr. Lenz. Bürgermeister Lenz: Ich glaube, wir waren heute schon ein paar Mal zu Recht dankbar, aber Sie verstehen, dass wir an der Stelle besonders dankbar sind, denn eine Stadt zu sein, die schon über ein Vierteljahrhundert die strengste Form von Armut bekämpft, und das ist eben, wenn auch noch die Wohnung verlorengeht oder droht, verlorenzugehen, das ist nicht nur aller Ehren wert, sondern was wir uns alle nie hätten vorstellen können, dass wir in einer sich immer mehr anspannenden Situation mit vereinten Kräften im wahrsten Sinne des Wortes es hinbekommen, dass die Zahlen relativ stagnieren seit vielen Jahren. Klar ha- ben wir das Ziel, die Wohnungslosigkeit zu senken. Aber sind wir ehrlich, wäre es normal gelaufen, und ich komme gleich zu dem Normalen oder dem Nichtnormalen, da hätte man natürlich doppelt so hohe Zahlen. Doppelt so hohe Zahlen sind nicht nur sozial, lassen Sie mich es einfach emotional sagen, schlimm, sondern finanziell erheblich, aber eben keine Lösung, denn die Übergangswohnung, die Obdachlosenunterkunft ist nicht die Lösung, sondern die Wohnung. – 2 – Deswegen geht zuvorderst mein Dank und die soziale Welt möge mir es nachsehen, an die über 100 - das ist eine unglaubliche Zahl - Eigentümerinnen und Eigentümer, die uns bis- lang und auch zukünftig sicherlich leerstehenden Wohnraum zur Verfügung stellen. Sie alle wissen in dieser Wohnungsbaukrise, was es bedeutet, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt für vergleichbar kleines Geld und dann noch zu diesem sozialen Zweck zur Verfügung zu stellen. Die soziale Arbeit, ohne die geht es nicht, und das zeigt unser Bericht. Wenn Sie allein das Impressum sehen, 30 Autorinnen/Autoren, nicht weil die gerne Schriftstellerin/Schriftsteller sind, sondern es ist immer das Commitment für die nächsten zwei Jahre. Deswegen halte ich diese Art der Sachstandsberichterstattung für so wichtig und auch für so fundamental, dass wir in diesem Feld gemeinsam so aktiv bleiben. Die soziale Arbeit habe ich genannt, die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer. Dann komme ich zu uns als Verwaltung. Den Schlüssel, den sehen Sie auf Seite 23, ist un- sere Fachstelle. Fachstelle heißt im Grunde Steuerung der ganzen Thematik soziale Wohn- raumversorgung, soziale Wohnungspolitik, von der Prävention bis zur Begleitung in die Wohnung. Ohne die geht es nicht, aber die betreibt relativ wenig, sondern vergibt auf der einen Seite dem sozialen Träger und dem Netzwerk, aber auf der anderen Seite den Priva- ten. Genau das wird die Architektur/die Mechanik sein, die Deutschland braucht. Jetzt kommt ein selbstbewusster Anteil unserer Arbeit hier in Karlsruhe, denn die Bundesregie- rung hat sich auf die Fahnen geschrieben: 2030 keine Wohnungslosen mehr. Drei Mal dür- fen Sie raten, welche zwei Karlsruher Elemente dort die tragende Rolle spielen werden. Auf der einen Seite die Steuerung durch eine Fachstelle - es wird in Städten nicht funktionieren, auf unser Niveau zu kommen ohne Fachstelle -, und auf der anderen Seite die Arbeit von Steffen Schäfer und seinem Wohnraumakquise-Team, nämlich gleichzeitig den Wohnraum so zu akquirieren, wie wir dies tun. Insofern ein ganz großes Dankeschön allen, der Berichterstatterin Regina Heibrock und dem Sozialplanungsteam, aber vor allem Ihnen, der Politik, dass Sie auch weiterhin nach so vielen Jahren hinter dieser Arbeit stehen. In diesem Sinne bitte ich um zustimmende Kennt- nisnahme. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Der 13. Sachstandsbericht, begonnen wurde die Wohnungslo- senhilfe schon 97, das ist eine lange Zeit. Wohnen ist weiterhin und immer mehr das drin- gendste soziale Thema in Karlsruhe. Allerdings sind wir durch die Wohnraumakquise hier gut aufgestellt. Im Unterschied zu vielen anderen Städten sieht man in Karlsruhe kaum ob- dachlose Menschen. Um es beispielhaft zu beschreiben, worum es hier eigentlich geht, im letzten Jahr hätten Familien mit insgesamt 111 Kindern, also vier Schulklassen so ungefähr, die Dramatik der Wohnungslosigkeit erlebt und im letzten Jahr wären es 120 Kinder gewe- sen mit ihren Familien, wenn es bei Kündigung nicht die Prävention gegeben hätte. Für wichtig halten wir GRÜNE die neuen drei Initiativen der SJB in folgenden Bereichen. Erstens, um die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken, wurde entsprechend unse- res Antrags in den letzten Jahren eine Kooperation von Fachstelle Wohnungssicherung mit dem Karlsruher Mieterverein vertraglich festgehalten. Dabei geht es zum Beispiel um zu hohe Nebenkosten. – 3 – Zweitens, dann wurde eine AG Energie weiter ausgebaut kontinuierlich und natürlich jetzt im Augenblick besonders wichtig bei den hohen Energiepreisen. Es wurde ein Flyer erstellt, der dann auch breit verteilt wurde, beim Jobcenter und an die Wohnungslosen, wo es um Angebote zur Übernahme von Heiz- und Stromkosten geht. Und drittens, auch im Bereich der Lebensmittelversorgung war die Verwaltung aktiv, und es gelang ihr, die Angebote besser zu vernetzen, auch mit privaten Initiativen, wie zum Bei- spiel am Kühlen Krug, um Lebensmittel, die nicht verteilt worden sind, dann doch noch zu verteilen. Also tolle Sache, alle drei weiter ausgebauten Angebote oder neuen Angebote. Für zentral halten wir die psychiatrische Versorgung von Wohnungslosen im Anker, die jetzt seit zwei Jahren ungefähr stattfindet und wirklich erfolgreich ist, weil sich rausgestellt hat, dass viele chronisch krank sind und durch die kontinuierliche Behandlung alle 14 Tage dann auch inzwischen zum großen Teil Medikamente einnehmen. Und da ist ganz klar, der Bedarf ist da, dass es auch bei anderen Wohnungslosen-Einrichtungen diese Versorgung geben müsste. Wir unterstützen auf jeden Fall das, was die Verwaltung dazu gesagt hat. Den Bericht Wohnungslosenhilfe haben wir in der GRÜNE Sozialabteilung voll Bewunde- rung gelesen. Man muss einfach sagen, dass Karlsruhe in der Armutsbekämpfung in die- sem extremen Bereich eine Vorreiterrolle hat. Dies ist auch ein Zeichen für eine gute Zu- sammenarbeit zwischen der SJB und damit auch der Fachstelle Wohnungslosenhilfe und den vielen kreativen und engagierten Trägern. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Auch wir nehmen den 13. Bericht der Wohnungslosenhilfe mit großer Zustimmung zur Kenntnis. Die Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe ist vorbildlich. Wir haben es schon gehört und sagen es und stellen es auch in den vergangenen Jahren immer wieder fest, dass hier viel proaktiv getan wird, um Menschen ein Obdach in einem geschützten Raum zu ermöglichen. Denn in sicheren vier Wänden zu wohnen, das ist die Grundlage eines menschenwürdigen Daseins. Das muss man einfach so sehen. Hier ist es nicht nur die Verwaltung, der unser Dank gilt, die immer am Ball bleibt und der es trotz Krisenjahren, also Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiepreiskrise, die immer zur Teue- rung auch von Wohnraum führen, gelungen ist, die Zahlen der obdachlosen Menschen oder wohnungslosen Menschen noch zu senken. Unser Dank gilt ausdrücklich auch allen Beteiligten, die Wohnraum ermöglichen und zur Verfügung stellen, also unserer Volkswohnung als städtische Gesellschaft, aber auch den vielen Karlsruher Vermieterinnen und Vermietern, die günstigeren Wohnraum, also nicht profitorientiert, sondern wirklich günstigeren Wohnraum zur Verfügung stellen, damit Menschen ein Obdach haben. Dafür danken wir. Stadträtin Melchien (SPD): Aus Sicht der SPD-Fraktion zeigt dieser 13. Sachstandsbericht insbesondere, dass wir als Stadt, und damit meine ich alle in dem Feld Tätigen, Verwal- tung, allen voran natürlich die Fachstelle, Träger, Privatengagierte und die Politik, sich mit Erreichtem nicht zufriedengeben, das umfassende Karlsruher Hilfesystem nicht etwa als Anlass nehmen, uns gegenseitig zu attestieren, wie vorbildlich die Stadt agiert, sondern dass wir genau hinschauen, um entscheiden zu können, wie wir in einer Arbeit für woh- nungslose Menschen in unserer Stadt weiter vorangehen wollen und müssen. – 4 – Für uns zeigt dieser Bericht, dass wir in den kommenden zwei Jahren neben weiteren Fel- dern insbesondere die Herausforderung der Versorgung wohnungsloser, älterer und pfle- gebedürftiger Menschen zum Thema machen müssen. Gut, älter werden ist keine Selbst- verständlichkeit und schon gar nicht für Menschen ohne festen Wohnsitz. Erste gute und dringend notwendige Angebote konnten mithilfe engagierter Träger, wie SOZPÄDAL und der AWO, bereits auf den Weg gebracht werden. Wir sehen allerdings auch, dass die un- terschiedlichen Unterstützungsbedarfe älterer wohnungsloser Personen steigen. Es ist eine Herausforderung der sozialen Stadt, für die verschiedenen Bedürfnisse nach Pflege und Un- terstützung im Alter, auch für diese Personengruppe entsprechende Angebotsformen vo- ranzubringen und somit in dem Bereich ein die Bedarfe deckendes Hilfesystem zu entwi- ckeln. Nicht nur in diesem Zusammenhang wird die Problematik von fehlenden Fachkräften uns sicherlich stärker beschäftigen. Leider reicht meine Zeit nicht mehr für ein Loblied auf die Wohnraumakquise durch Kooperation, auch wenn ein solches der Arbeit in diesem Bereich und vor allem dem weiteren Ausbau im Berichtszeitraum angemessen wäre. Es ist richtig und wichtig, dass wir über dieses herausragende Instrument häufiger zu sprechen kom- men. Ebenso darf die Volkswohnung in ihrer Leistung in der Ermöglichung von günstigem Wohnraum nicht unerwähnt bleiben. Als SPD stehen wir hinter unserem kommunalen Wohnungsunternehmen. Eingang in den Bericht fand auch die von uns initiierte Hilfe für die Tafeln und die daraus von Bürgermeister Lenz initiierte Vernetzung der Essensversorgung. Auch wenn ich jetzt nicht auf alle Bereiche, die uns gleichwohl wichtig sind, eingehen konnte, so möchte ich zum Abschluss volle Unterstützung der SPD-Gemeinderatsfraktion signalisieren, verbunden mit unserem Dank an alle, die sich für die Ärmsten in unserer Stadt tagtäglich engagieren. Ohne das in diesem Bericht dargelegte Tätigsein, dürften wir mit Sicherheit nicht so mit Stolz von der sozialen Stadt Karlsruhe sprechen. Worüber wir heute hier beraten, ist nur dank vereinter Kräfte möglich. Das ist uns in der Kommunalpolitik Tätigen bewusst. Trotz- dem ist es wichtig, dies nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern es heute und hier auch auszusprechen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Der Gemeinderat hat vor 26 Jahren die Verwaltung be- auftragt, alle zwei Jahre ihren Sachstandsbericht zu erstellen. Ich muss sagen, ich hätte da- mals nicht geglaubt, dass sie das so konsequent durchhält und durchzieht. Wir haben es jetzt schon gehört, und ich denke, wir werden es weiter hören, wie wichtig dieser Bericht ist für den Gemeinderat. Ich selber bin gespannt auf die nächsten drei Berichte. Ich möchte zwei Dinge ansprechen heute. Das ist einmal, dass ich das beeindruckend finde, dass aus dem Dezernat 3, namentlich, und ich nenne ihn jetzt auch, der Herr Bürger- meister Lenz, es geschafft hat, mit dem Besitzer der ehemaligen Paracelsus-Klinik einen Vertrag, einen Deal, wie man heutzutage sagt, auszuhandeln, der ungefähr 100 Wohnein- heiten den unterschiedlichsten Mieterinnen und Mietern zur Verfügung stellen kann. Also ich denke, das ist eine Sache, wo man seinesgleichen suchen muss in vergleichbaren gro- ßen Städten, und in kleineren wahrscheinlich ist es gar nicht möglich. Ein zweiter Punkt noch. Vor einem Jahr, als der Angriffskrieg begann gegen die Ukraine, haben sehr viele Karlsruher Bürgerinnen und Bürger spontan ihre Wohnungen zur Verfü- gung gestellt, um den Geflüchteten eine vorläufige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. – 5 – Aber es war klar, nach drei, vier Monaten oder nach einem halben Jahr musste anderer Wohnraum gefunden werden, weil die Bürgerinnen und Bürger das natürlich auf Dauer so nicht leisten konnten. Und da habe ich wirklich sehr gute Erfahrungen gemacht mit der Wohnraumakquise. Ich denke, alle, die damit beschäftigt waren, nicht nur ich, wie die Wohnraumakquise sich gekümmert hat, dass immer dann, wenn sie Räumlichkeiten zur Verfügung hatten, Wohnungen zur Verfügung hatten, das den Wohnungsinhabern und Mieterinnen und Mietern, die Geflüchtete aufgenommen haben, vermittelt wurde. So, glaube ich, haben wir heute ein sehr gutes Miteinander. Das Problem haben wir mehr oder weniger jetzt auch zur Zufriedenheit aller gelöst. Auch wenn es natürlich im Detail immer wieder Dinge gibt, wo es knirscht, aber im Großen und Ganzen war das eine hervorra- gende Leistung der Wohnraumakquise. Stadtrat Høyem (FDP): Ich reise ganz viel in der Welt und in viele Städte. Nicht nur in Kriegsgebieten sieht man richtig viele Wohnungslose. Dann denke ich immer zurück, als ich Kind war, das war eine falsche naive Romantik rund um die Obdachlosen, die Woh- nungslosen, das war so wie Freiheit. Aber das ist um Gottes Willen keine Freiheit. Das ist die tiefste Armut und die niedrigste Situation, in der man sein kann. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir hier in Karlsruhe das im Griff haben und auch, dass diese vielen Eigentü- mer Wohnungen bereitstellen, das sind diese Fachstellen und so weiter. Herr Lenz sagt im- mer, das geht eigentlich ganz gut hier. Das glaube ich auch. Aber wenn Kollegin Anlauf sagt, wir sehen wenige Obdachlose hier, dann kann ich emp- fehlen, dass man dort, wo ich wohne, im City-Park, ein paar Mal hinkommt. Dort haben wir leider im City-Park eine Handvoll, die permanent dort Obdachlose sind, und ich denke immer, dass es furchtbar sein muss. Ich hoffe, dass Herr Lenz Recht hat, und dann kann ich sein Lob an die Verwaltung teilen. Wir sollten wirklich diese wohnungslose Armut bekämp- fen mit allen Mitteln, denndas ist die niedrigste Situation, in der man sich befinden kann. Das ist wirklich rund um in der Welt leider sehr verbreitet. Die in meiner Kindheit falsche naive Romantik, dass Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, etwas mit Freiheit zu tun hat, das ist total blöd. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Hohe Preise, ob für Strom, für Heizung oder auch für Le- bensmittel, zu hohe Mieten und natürlich auch ein immer knapper werdendes Angebot günstiger Wohnungen, die die Zahl derjenigen, die darauf angewiesen sind, bei Weitem unterschreitet. Das Gesamtkonzept für Wohnungslosenhilfe und die Tätigkeit der Trä- ger*innen und des Hilfesystems in diesem Bereich ist also nötiger denn je. Sowohl was die Arbeit der Fachstelle angeht, das Engagement zur Verhinderung von Räumungen, die Wohnraumakquise, die überhaupt erst vielen Menschen wieder eine Wohnung ermöglicht hat, als auch der Zugang zu medizinischer Versorgung, die umfassende Beratung und auch die Tagestreffpunkte für eine Tagesstruktur, viel haben meine Vorredner*innen schon ge- nannt, und auch, dass unser Hilfesystem immer wieder wandelnde Bedarfe in den Blick nimmt und darauf reagiert. Was auch sehr wichtig ist, es wurde angesprochen, die wach- sende Pflegebedürftigkeit. Das ist etwas, von dem ich hoffe, auch wenn wir jetzt viel über Sparen reden, dass in Zukunft, wenn sich Dinge verändern, wenn Bedarfe sich entwickeln, hier weiterhin nachgesteuert und solches auch in Anspruch genommen wird. Ich kann mich an dieser Stelle Herrn Cramer anschließen. Das ist wirklich beeindruckend, was auch in der Unterbringung der Menschen aus der Ukraine, die vor dem wirklich barba- rischen Angriffskrieg hier Schutz suchen, geleistet wurde. Und ich hoffe sehr, dass man das – 6 – auch als Optimismus für die Zukunft sehen kann, dass diese große Bereitschaft, Wohnun- gen zur Verfügung zu stellen, nicht ein einmaliges Ereignis ist, sondern auch anhält. Nichtsdestotrotz, ein Hilfesystem und die Arbeit ist wahnsinnig wichtig, aber noch viel wichtiger ist es natürlich an anderer Stelle, dass die Menschen gar nicht darauf angewiesen sind, dass sie es gar nicht brauchen, dass wir auch im Bereich Stadtentwicklung, und dazu kann man gleich in einem Tagesordnungspunkt später etwas dazu sagen, auch günstigen Wohnraum erhalten, damit Leute nicht auf Hilfsangebote angewiesen sind. Was Sie auch noch in der Vorlage schreiben, ist, dass viele Menschen zunehmend Schwie- rigkeiten kriegen, sich Mietschulden anhäufen, weil Mieten nicht mehr aus Einkommen oder auch aus den Transferleistungen für Wohnungen bestritten werden können, dass man auch hier vielleicht in dem Bereich einen Blick darauf wirft, ob diese Zahlungen, die geleistet werden, ausreichend sind. Denn sicher ist, die Menschen, die zu viel zahlen, ma- chen das nicht freiwillig, sondern müssen das, weil sie einfach nichts anderes finden. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Die Frage ist, was tun wir mit so einem Bericht? Wir können jetzt anfangen und sagen, wir sind Spitze in Deutschland. Sind wir auch, wenn man über- legt, wie viel Wohnungen denn tatsächlich akquiriert worden, das ist sensationell. Wir könnten die Topleistung aus diesem Bericht hervorheben. Zweitens könnte man auch sagen, wenn man die ganzen Maßnahmen anguckt, das ist un- glaublich, welche Breite und welche Tiefe von Maßnahmen die Stadt Karlsruhe für diese Menschen bereitstellt. Das ist für mich sehr beeindruckend. Drittens, glaube ich aber - und das ist das Entscheidende, das ist mir aufgefallen -, dass die Leute, die in dem Bereich aktiv sind, ein Herz haben für die Menschen. Sie machen das nicht einfach nur strukturell, sie machen nicht einfach tolle Strukturen und geben Gelder rein und sind irgendwelche Leute angestellt, sondern da ist Herz dahinter. Da ist ein Herz- blut, was dahinter ist und das über Jahre, über Jahrzehnte schon. Deswegen glaube ich, ist die Arbeit auch erfolgreich. Da kommt Struktur zusammen, da kommt Herz zusammen, und da passt es zusammen. Das ist, glaube ich, das Geheimnis. Deswegen sage ich Danke an dieser Stelle für diese tolle Arbeit. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Damit haben Sie, glaube ich, das umfassend gewürdigt. Es ist eine Informationsvorlage, deswegen ist kein Beschluss nötig. Und mit dieser Rücken- deckung und Unterstützung kann dann das Dezernat weiter hier voranschreiten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2023