Rückerstattung in Karlsruhe verhängter Corona-Bußgelder
| Vorlage: | 2023/0616 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 31.05.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.06.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) Stadtrat Schnell (AfD) Eingang: 26.05.2023 Vorlage Nr.: 2023/0616 Rückerstattung in Karlsruhe verhängter Corona-Bußgelder Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 44 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Corona-Bußgelder, die von der Stadt Karlsruhe verhängt wurden? (Bitte die Summe der Euro-Beträge, die von März 2020 bis heute an Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung in Karlsruhe verhängt wurden, nennen!) 2. Wie hat sich die Bußgeldsumme im Laufe der Zeit entwickelt, monatlich oder quartalsweise vom 01.01.2020 bis heute? 3. Plant die Stadt diese Bußgelder zu erstatten? 4. Welche Bußgelder können, welche müssen von der Stadt erstattet werden? 5. Ist es erforderlich, dass sich betroffene Bürger bei der Stadt melden, um Bußgelder erstattet zu bekommen? Wenn ja, bei welcher Behörde und auf welche Weise? Sachverhalt/Begründung Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Bayerische Infektionsschutzverordnung geurteilt. Bürger können jetzt Bußgelder, die sie zu zahlen hatten, zurückfordern, denn die Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 war unverhältnismäßig. (Quelle: Pressemitteilung vom BVG. Nr. 70/2022 vom 22.11.2022, https://www.bverwg.de/de/pm/2022/70) Auch in Spanien griffen die Behörden durch; hier gab es sogar Verhaftungen und Geldstrafen. Das spanische Verfassungsgericht hat Ausgangssperren oder auch Kontaktbeschränkungen im Juli teilweise für verfassungswidrig erklärt. Danach versprach der spanische Staat seinen Bürgern, alle Corona-Bußgelder zurückzuerstatten. (Quelle: https://www.stern.de/politik/ausland/spanien-zahlt- buergern-die-corona-strafgelder-zurueck-30862948.html) Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0616 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: OA Rückerstattung in Karlsruhe verhängter Corona-Bußgelder Anfrage: AfD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 44 x 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Corona-Bußgelder, die von der Stadt Karlsruhe verhängt wurden? (Bitte die Summe der Euro-Beträge, die von März 2020 bis heute an Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung in Karlsruhe verhängt wurden, nennen!) In der Zeit von März 2020 bis Dezember 2022 wurden Bußgelder in Höhe von 1,22 Millionen Euro in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung verhängt. Im Jahr 2023 wurden keine Bußgelder verhängt, da diese tattagbezogen sind und für 2023 keine Anzeigen vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um Soll-Einnahmen und nicht um Ist-Einnahmen handelt. Generell gilt: Bußgeldeinnahmen sind keine Nettoeinnahmen. Hiervon abzuziehen sind Ausgaben für Technik, weitere Sachkosten und Personalkosten. Werden Verfahren vor dem Amtsgericht entschieden, fließt das Geld der Landeskasse zu. 2. Wie hat sich die Bußgeldsumme im Laufe der Zeit entwickelt, monatlich oder quartalsweise vom 01.01.2020 bis heute? In den Monaten April 2020 (323.058 Euro) und Mai 2020 (160.320 Euro) wurden die meisten Bußgelder verhängt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020, waren die verhängten Bußgelder rückläufig. Im November 2020 (37.815 Euro) und Dezember 2020 (56.477 Euro) gab es noch einmal einen Anstieg, welcher sich bis ins Jahr 2021 weiter entwickelt hat. Im Januar 2021 wurden Bußgelder in Höhe von 69.231 Euro verhängt, im Februar 2021 waren es 60.785 Euro. Es ist festzustellen, dass im ersten und zweiten Quartal 2021 mehr Bußgelder verhängt wurden als im dritten und vierten Quartal 2021. Im September 2021 wurden vergleichsweise wenige Bußgelder verhängt (3.273 Euro). Das Jahr 2022 war geprägt von den Bußgeldverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier wurden zum Beispiel im März 2022 Bußgelder in Höhe von 59.523 Euro und im April 2022 Bußgelder in Höhe von 90.717 Euro verhängt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2022 waren die Fallzahlen und verhängten Bußgelder stark rückläufig. Im Jahr 2023 wurden keine Bußgelder verhängt, da diese tattagbezogen sind und für 2023 keine Anzeigen vorgelegt wurden. Bei diesen Angaben ist ebenfalls zu beachten, dass es sich hier um Soll-Einnahmen und nicht um Ist-Einnahmen handelt. Eine Aussage zu den tatsächlich eingenommenen Bußgeldern ist nicht möglich. 3. Plant die Stadt diese Bußgelder zu erstatten? Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 hat keinen Einfluss auf die – 2 – Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg. Aus diesem Grund plant die Stadt Karlsruhe nicht, die Bußgelder zu erstatten. 4. Welche Bußgelder können, welche müssen von der Stadt erstattet werden? Aufgrund der fehlenden Auswirkung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Verordnungen in Baden-Württemberg, müssen derzeit keine Bußgelder erstattet werden. Unabhängig davon kann eine Erstattung von Bußgeldern im Zusammenhang mit den Corona- Verordnungen nur im Einzelfall geprüft werden. Eine generelle Aussage hierzu ist nicht möglich. 5. Ist es erforderlich, dass sich betroffene Bürger bei der Stadt melden, um Bußgelder erstattet zu bekommen? Wenn ja, bei welcher Behörde und auf welche Weise? Es ist nicht erforderlich, dass sich betroffene Bürger bei der Stadt Karlsruhe melden, da derzeit keine Notwendigkeit besteht, Bußgelder zu erstatten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat keine Auswirkung auf die Bußgeldverfahren der Stadt Karlsruhe.
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Extrahierter Text
Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 43. Punkt 44 der Tagesordnung: Rückerstattung in Karlsruhe verhängter Corona-Bußgelder Anfrage: AfD Vorlage: 2023/0616 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Juni 2023