Transparenz bei der Grundsteuerreform

Vorlage: 2023/0595
Art: Antrag
Datum: 25.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.06.2023

    TOP: 34

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.07.2023

    TOP: 9

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.05.2023 Vorlage Nr.: 2023/0595 Transparenz bei der Grundsteuerreform Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 34 x Hauptausschuss 11.07.2023 9 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt einen Zeitplan vor, aus dem hervorgeht, in welcher Form und wann sie die Bevölkerung über die Ausgestaltung der Grundsteuer (A, B und C) ab 2025 informieren wird. 2. Die Stadtverwaltung berichtet, welche Grundsteuereinnahmen Karlsruhe im Jahr 2022 hatte, womit sie für 2023 beziehungsweise 2024 rechnet und welche Höhe der Grundsteuereinnahmen sie für 2025 zu erzielen gedenkt. Sachverhalt/Begründung Im Jahr 2020 hat der baden-württembergische Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer bilden wird. Die Neuregelung ist notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 festgestellt hat, dass die bisherige Einheitsbewertung der Grundsteuer nicht verfassungskonform ist. Gleichartige Grundstücke wurden bisher unterschiedlich behandelt. Außerdem basierte die letztmalige Einheitsbewertung auf den Werteverhältnissen des Jahres 1964. Die künftige Berechnung der individuellen Grundsteuer B (d.h. für betriebliche und private Grundstücke) für Eigentümerinnen und Eigentümer ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wiederum von unterschiedlichen Akteuren beeinflusst werden können. Während die Steuermesszahl (sowie der 30 %-Abschlag für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke) in Höhe von 1,3 ‰ vom Gesetzgeber bestimmt wird und die Höhe der Bodenrichtwerte bis zum 30. Juni 2022 von lokalen Gutachterausschüssen festgelegt wurde, orientiert sich der Hebesatz der Grundsteuer am Gemeinderatsbeschluss der jeweiligen Kommune. In Karlsruhe liegt der Hebesatz aktuell bei 490 %. Ungeachtet der neuen Berechnungsgrundlage haben die kommunalen Spitzenverbände eine aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuerreform zugesichert: künftige Steuereinnahmen sollen sich an der Höhe des heutigen Steueraufkommens orientieren, was durch eine Veränderung der Hebesätze gelingen soll. Durch die Aktualisierung der Bodenrichtwerte, die auch in Karlsruhe wiederum von unterschiedlichen Faktoren abhängen (wie z.B. wertrelevante Geschossflächenzahl oder Erdgeschossladenmieten Innenstadt usw.), entsteht bei vielen Karlsruherinnen und Karlsruhern Unsicherheit über die Höhe der ab 2025 zu erwartenden Grundsteuer: Wie wirken sich beispielsweise auch übergroße Grundstücke in den weniger dicht besiedelten Höhenstadtteilen aus? Welche Rolle wird die Grundsteuer C spielen? – 2 – Ihre Unsicherheit wird dadurch noch zusätzlich gesteigert, wenn der bisher gültige Hebesatz an die Berechnung des individuellen Betrags angelegt wird. In einer Stellungnahme (Vorlage-Nr. 2023/0349) hat die Stadtverwaltung zugesichert, dass sie grundsätzlich ebenfalls einen aufkommensneutralen Hebesatz anstreben wird. Bevor eine aussagekräftige Kalkulation für den zukünftigen Hebesatz jedoch möglich ist, bedarf es einer soliden Datenbasis an Grundsteuerwertbescheiden, die voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 erreicht sein wird. Als CDU-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass weder Eigentümerinnen und Eigentümer noch Mieterinnen und Mieter über das Maß hinaus finanziell belastet werden sollen. Wohnen darf nicht teurer werden, als es ohnehin schon ist. Mit unserem Antrag wollen wir daher erreichen, dass das wichtige Thema der neuen Grundsteuer für alle Karlsruherinnen und Karlsruher auf einer fundierten Faktenbasis und mit genügend Zeit vorbereitet, rational öffentlich diskutiert und rechtzeitig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Dirk Müller

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0595 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Transparenz bei der Grundsteuerreform Antrag: CDU Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 34 X Hauptausschuss 11.07.2023 9 x Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt den auf den Antrag der CDU-Fraktion vorgelegten Zeitplan zur Information der Ausgestaltung der Grundsteuer ab 2025 sowie die Grundsteuereinnahmen der Jahre 2022 ff. zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zu Nr. 1 des Antrags der CDU: Die Stadtverwaltung legt einen Zeitplan vor, aus dem hervorgeht, in welcher Form und wann sie die Bevölkerung über die Ausgestaltung der Grundsteuer (A, B und C) ab 2025 informieren wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung hat bereits mit dem Grundsteuerbescheid für das Steuerjahr 2022 umfangreiche Informationen zur Grundsteuerreform unter anderem in Form eines Beiblattes den Grundsteuerpflichtigen zukommen lassen. Eine Kalkulation des Hebesatzes der Grundsteuer A und B ist durch die Stadtverwaltung erst möglich, sobald eine aussagekräftige Anzahl aller Grundsteuermessbescheide (min. 90 %) als Grundlage für die Steuerfestsetzung von den Finanzämtern beschieden und diese auch technisch durch den IT-Anbieter verwertbar sind. Mit einer Verwertbarkeit dieser Daten und damit auch einer Kalkulation ist erst frühestens gegen Ende 2023 zu rechnen. Die Verwaltung wird im Anschluss dem Gemeinderat verschiedene Kalkulationsszenarien zur Beratung vorlegen. Der Gemeinderat legt letztendlich den neuen Hebesatz in einer separaten Steuersatzsatzung (Hebesatzsatzung) fest. Die Stadtverwaltung erarbeitet aktuell ein Konzept zur Information der Bevölkerung über den aktuellen Informations- bzw. Sachstand zur Grundsteuerreform. Ergänzend hierzu sind bereits auf der Webseite der Stadt Karlsruhe Informationen zur Reform der Grundsteuer mit diversen weitergehenden Informationsquellen veröffentlicht. Zu Nr. 2 des Antrags der CDU: Die Stadtverwaltung berichtet, welche Grundsteuereinnahmen Karlsruhe im Jahr 2022 hatte, womit sie für 2023 beziehungsweise 2024 rechnet und welche Höhe der Grundsteuereinnahmen sie für 2025 zu erzielen gedenkt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Entwicklung der Grundsteuereinnahmen stellt sich wie folgt dar: Steuerjahr Grundsteuer A Grundsteuer B Gesamt 2022 168.452 € 58.845.276 € 59.013.728 € 2023 160.000 € 1 59.500.000 € 1 59.660.000 € 1 2024 170.000 € 1 60.000.000 € 1 60.170.000 € 1 2025 170.000 € 1 60.500.000 € 1 60.670.000 € 1 1 Planansatz

  • Protokoll GR TOP 34
    Extrahierter Text

    Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 34 der Tagesordnung: Transparenz bei der Grundsteuerreform Antrag: CDU Vorlage: 2023/0595 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 11. Juli 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juli 2023

  • Protokoll TOP 9 HA_11.07.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Sitzung Hauptausschuss 11. Juli 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 9 der Tagesordnung: Transparenz bei der Grundsteuerreform Antrag: CDU Vorlage: 2023/0595 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf. Stadtrat Pfannkuch (CDU) berichtet von Sorgen der Grundstücksbesitzerinnen und der Grundstücksbesitzer, dass sich durch die Grundsteuerreform Veränderungen zu ihrem Nach- teil ergeben. Er bittet darum, bereits von Erreichen der 90-Prozent-Marke eine Aussage über die Höhe der Grundsteuer zu treffen, um der Verunsicherung entgegenzuwirken. Stadtrat Honné (GRÜNE) verweist auf die Ausführungen in der Strukturkommission. Er bittet um die Benennung der in der Antwort angesprochenen Alternativen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) erläutert, dass die Basis aufgrund der die Reform durchgeführt werde, anhand von freiwilligen Befragungen erstellt worden sei. Deshalb halte er die juristi- sche Grundlage als nicht gegeben und sei gespannt, wie mit den eingelegten Widersprü- chen umgegangen werde. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz erläutert, dass ein gewisses Volumen benötigt werde, um eine Gesamtbetrachtung der Grundsteuer zu erstellen. Grundsätzlich sei Aufkommens- neutralität angestrebt. Es sei jedoch davon auszugehen, dass sich die Grundsteuer positiv für die Gewerbetreibenden und negativ für die Privateigentümer auswirken werde, dass also das Wohneigentum höher belastet werde als das Gewerbeeigentum. Es bestehe lediglich die Möglichkeit eines 30-prozentigen Abschlags. Damit seien die in der Antwort der Verwaltung – 2 – genannten Alternativen/Kalkulationsszenarien gemeint. Eine gute Kommunikation in die Bürgerschaft halte sie bei diesem Thema für enorm wichtig, um die notwendige Transparenz zu schaffen. Auf Nachfrage von Stadtrat Hock (FDP) teilt sie mit, dass die Grundsteuererklä- rungen für die städtischen Grundstücke erfolgt seien. Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) erläutert sie, dass der Hebesatz der Kommunen neu justiert werden müsse und die derzeit vom Finanzamt verschickten Bescheide keine Aussagen darüber treffen kön- nen, wie hoch die Grundsteuer dann tatsächlich sein werde. Der Vorsitzende verneint die von Stadträtin Ernemann (SPD) aufgeworfene Frage zur Befan- genheit und stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen die Kenntnisnahme der Stellungnahme fest. Er sagt zu, über das weitere Vorgehen zu berichten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 21. Juli 2023