Europahalle Karlsruhe, Sanierung, Mobile Tribüne

Vorlage: 2023/0588
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.07.2023

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0588 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Europahalle Karlsruhe, Sanierung Metallbauarbeiten (Mobile Teleskoptribünen) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 06.07.2023 6 X Beschlussantrag Der Bauausschuss genehmigt die Vergabe folgender Arbeiten: Europahalle Karlsruhe, Sanierung Metallbauarbeiten (Mobile Teleskoptribünen) an die Firma: Elan Inventa d.o.o., Begunje na Gorenjskem (Slowenien) Auftragssumme: 998.999,29 € Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 30.000.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 906.500 € Gesamteinzahlung: 3.000.000€ Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Europahalle Karlsruhe, Sanierung Gewerk Metallbauarbeiten (Mobile Teleskoptribünen) Projektbetreuung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Architektenleistungen Ingenieurleistungen Rossmann + Partner, Karlsruhe Bauzeit 27.11.2023 – 22.12.2023 Ausschreibung nach VOB Art der Vergabe Offenes Verfahren Ende Zuschlagsfrist 28.07.2023 Anzahl interessierter Firmen 12 Anzahl eingereichter Angebote 2 Rangfolge der wertbaren Angebote: Firmen Endpreis (brutto) Prozent 1. Fa. Elan Inventa, Begunje na Gorenjskem 998.999,29 € 100 % 2. Fa. B 2.587.108,20 € 259 % Angebotsbeurteilung des zu beauftragenden Angebotes Ja Nein Wirtschaftlichstes Angebot nach §127 GWB X Eignung vorhanden X Aufgrund der sehr deutlichen Abweichung des wirtschaftlichsten Angebotes zu der Kostenermittlung und zum zweiten Bieter wurde gemäß §15 EU Abs.1 Nr.1 iVm § 16d EU Abs.1 Nr.2 VOB/A um Aufklärung der Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung durch die Fa. Elan Inventa gebeten. Die Firma legte eine entsprechende Begründung vor und bestätigte damit, dass das Angebot auskömmlich kalkuliert sei. Somit können die Preise der Fa. Elan Inventa zwar als preisgünstig, jedoch auskömmlich beurteilt werden. Kostenvergleich Summe Kostenermittlung 1.606.815,35 € Summe wirtschaftlichstes Angebot 998.999,29 € Minderbetrag 607.816,06 € PSP: 7.885616.700 / Sachkonto 78710000 – 3 – Begründung Minderbetrag Bei dem ausgeschriebenen Gewerk handelt es sich um eine sehr individuelle Leistung, welche konkret auf die jeweilige Situation angepasst werden muss und ist daher als besondere Ausstattung zu betrachten. Diese Tatsache sowie die enormen Preissteigerungen und die Materialknappheit in diesem Bereich, machten es dem Architekturbüro schwierig, verlässliche Richtpreise aufzustellen. Aus der oben genannten Aufklärung bezüglich der Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung der Firma Elan Inventa wurde deutlich, dass der Minderbetrag aus deren innovativen technischen Lösungen sowie der umfassenden Kenntnis über die Gegebenheiten in der Europahalle resultiert. Betrachtung der CO 2 -Relevanz Das Projekt wurde im Bauausschuss vorgestellt bevor die Bewertung der CO 2 - Relevanz verpflichtend eingeführt wurde. Die Verwaltung wird die Relevanz nach Abschluss der Maßnahme ermitteln und das Projekt dem Bauausschuss nochmals vorstellen. Stoffpreisgleitklausel Im Bauvertrag für dieses Gewerk wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart. Daher kann sich aufgrund der vertraglich vereinbarten Indizierung die Abrechnungssumme von der Angebotssumme unterscheiden.