Anpassung Förderrichtlinien Modernisierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten Innenstadt

Vorlage: 2023/0586
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 26

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage_Anpassung_Förderrichtlinien-Gewerbe
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0586 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Anpassung der Richtlinien zur Förderung privater Modernisierungsmaß-nahmen für gewerbliche Nutzungseinheiten in den Sanierungsgebieten Innenstadt-Ost und Kaiserstraße West sowie Anhebung der Mietpreisbindung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 06.07.2023 4 x Gemeinderat 18.07.2023 26 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Die Richtlinien über die „Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen“ werden für die zwei innerstädtischen Sanierungsgebiete Innenstadt Ost und Kaiserstraße-West bezüglich der Förderkriterien für gewerbliche Nutzungseinheiten angepasst und die Mietpreisbindung bei vermietetem Wohnraum angehoben. Die Änderungen kommen ab 31. Juli 2023 (Tag der Antragstellung) zur Anwendung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten (Zuschussbetrag): max. 960.000 Euro Maximum bleibt gleich, Mittelabfluss abhängig von abgeschlossenen Verträgen Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamtertrag (Rückfluss aus der StBauF): rd. 575.000 Euro bleibt ebenfalls gleich Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.09.2018 (Beschlussvorlage 2018/0561) beschlossenen, damals grundlegend überarbeiteten Richtlinien zur Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten (siehe Homepage der Stadt Karlsruhe unter folgendem Link: Förderrichtlinien (karlsruhe.de) sind insbesondere für in der Innenstadt liegenden Sanierungsgebiete anzupassen. In der nunmehr über vierjährigen Anwendung, insbesondere hinsichtlich einer praxisorientierten Umsetzung, für die Sanierungsgebiete „Innenstadt-Ost“ und „Kaiserstraße West“ hat sich gezeigt, dass eine Beschränkung der (Verkaufs)fläche zur Förderung inhabergeführter Gewerbeeinheiten nicht zielführend ist. Die Handels-, Dienstleistungs- und Wohnfunktion in der zentralen Kaiserstraße und angrenzenden Quartieren soll gestärkt werden. Hierzu sollen zukünftig nach Möglichkeit alle Maßnahmen gefördert werden, die den Sanierungszielsetzungen entsprechen und eine umfassende Gebäudeerneuerung beinhalten. Da die meisten Gewerbeeinheiten in der Kaiserstraße vermietet sind, ist eine Einschrän- kung für inhabergeführte Gewerbeeinheiten nicht zielführend a) Gewerbliche Nutzungsbereiche Die bisherigen Förderrichtlinien für die Sanierungsgebiete (außer Gewerbegebiet Grünwinkel) sehen bisher bei einer gewerblichen Nutzung vor, dass ausschließlich Einheiten bis zu 200 qm (Verkaufs-) Fläche gefördert werden können. Für die Innenstadtgebiete soll von dieser Einschränkung abgewichen werden, so dass, unabhängig von der Fläche auch größere Einheiten mit einem Gesamtbetrag von maximal 60.000 Euro (Zuschuss) pro Einheit gefördert werden können. Auch die Einschränkung auf ausschließlich inhabergeführte Gewerbeeinheiten entfällt. Insoweit können sodann auch bei Nutzung der Gewerbeeinheiten durch Filialbetriebe und Handelsketten bei erfolgten Gebäudemodernisierungen und Instandsetzungen diese bei der Förderung berücksichtigt werden. Nutzungsspezifische bautechni- sche Modernisierungen und Einbauten (beispielsweise Abluftanlagen von Gastrobetrieben) sind dabei ohnehin nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden ausschließlich die Eigentümer der Gebäude. Gewerbeeinheiten, die eine im Sanierungsgebiet unerwünschte Nutzung aufweisen (beispielsweise Handyläden, 1-Euroshops, Spielhallen oder Wettbüros) werden nicht gefördert. Die Umnutzung von Wohnraum in Gewerbenutzung ist nicht förderfähig, da die Wohnnutzung in der Innenstadt weiterhin gestärkt werden soll. Die Entscheidung über eine Förderung wird im Rahmen der Förderrichtlinien und in Abhängigkeit der haushaltsmäßigen Bereitstellung der Mittel im Einzelfall getroffen. b) Mietpreisbindung bei (auch zukünftig) vermietetem Wohnraum An der Mietpreisbindung ab einer Zuschusshöhe von 40.000 Euro wird festgehalten. Zukünftig orientiert sich jedoch der maximal zulässige Mietpreis an dem oberen Satz des jeweils geltenden Karlsruher Mietpreisspiegels. Bislang orientiert sich der maximale Mietpreis am Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete. Schwerpunkte der Überarbeitung: • keine Beschränkung der gewerblich genutzten Fläche • keine Beschränkung nur auf inhabergeführte Gewerbeeinheiten • Umnutzung Wohnen in Gewerbe ist nicht förderfähig • Mietpreisbindung bei vermietetem Wohnraum orientiert sich am maximal oberen Wert gemäß Mietpreisspiegel – 3 – Finanzierung Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des jeweiligen Budgets im Haushalt. Mit der Anpassung sind keine Änderungen der Finanzierung verbunden. Weiteres Vorgehen Die geänderten/angepassten Förderkriterien werden ab sofort in den innerstädtischen Sanierungsgebieten angewandt. Betrachtung der CO 2 -Relevanz Ziel und Schwerpunkt der Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen ist die energetische Sanierung von Gebäuden. Gerade ältere Bestandgebäude bergen ein erhebliches, energetisches Modernisierungspotential. Daher kommt der energetischen Sanierung dieser eine große Bedeutung zu. Die umfassende Modernisierung im Bestand liefert somit einen erheblichen Beitrag zur CO 2 - Reduzierung und ist ein Schritt zur Erreichung der Karlsruher Klimaschutzziele. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss Die Richtlinien über die „Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen“ werden für die zwei innerstädtischen Sanierungsgebiete Innenstadt Ost und Kaiserstraße-West bezüglich der Förderkriterien für gewerbliche Nutzungseinheiten angepasst und die Mietpreisbindung bei vermietetem Wohnraum angehoben. Die Änderungen kommen ab 31. Juli 2023 (Tag der Antragstellung) zur Anwendung.

  • Abstimmungsergebnis TOP 26
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 26
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 26 der Tagesordnung: Anpassung der Richtlinien zur Förderung privater Modernisie- rungsmaßnahmen für gewerbliche Nutzungseinheiten in den Sanierungsgebieten Innen- stadt-Ost und Kaiserstraße West sowie Anhebung der Mietpreisbindung Vorlage: 2023/0586 Beschluss: Die Richtlinien über die „Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen“ werden für die zwei innerstädtischen Sanierungsgebiete Innenstadt Ost und Kaiserstraße-West bezüglich der Förderkriterien für gewerbliche Nutzungseinheiten angepasst und die Mietpreisbindung bei vermietetem Wohnraum angehoben. Die Änderungen kommen ab 31. Juli 2023 (Tag der Antragstellung) zur Anwendung. Abstimmungsergebnis: Bei 41 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 6. Juli 2023. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir hatten es ein paar Tagesordnungspunkte zuvor bei dem Wohnungslosen-Gesamtkonzept, dass günstiger Wohnraum in Karlsruhe Mangelware ist. Jetzt machen wir hier eine Anpassung, mit dem öffentliche Gelder dazu eingesetzt werden, Mieten weiter zu steigern. Also das finde ich an dieser Stelle sehr schwierig. Es geht hier um 0,5 bis 2 Euro pro Quadratmeter. Wenn man das auf eine Wohnung hochrechnet, ist das gar nicht so wenig. Dazu noch im Sanierungsgebiet Oststadt, wo wir uns eh fragen müssen, ob man da nicht eine besondere Verantwortung hat, das auch als Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu erhalten. Und ob die 2 Euro mehr jetzt der große Anreiz für Mieterinnen und Mieter ist, zu sanieren, wage ich eher zu bezweifeln. Öffentli- che Gelder dafür einzusetzen, dass Mieten steigen, ist an der Stelle nicht zu befürworten. – 2 – Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Wir starten jetzt mit den Anträgen. Um 19:00 Uhr ist die zweite Pause üblicherweise. Meine Bitte wäre, dass wir die auf 20 Minuten verkürzen und dann um 19:15 Uhr auch pünktlich anfangen. Dann schaffen wir den Rest nämlich noch, wenn wir uns ein bisschen anstrengen. Also Unterbrechung der Sitzung bis 19:15 Uhr und ich bitte, dass wir dann pünktlich weitermachen. (Unterbrechung der Sitzung von 18:55 bis 19:15 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2023