Sporthalle Oberreut, Neubau einer zweifachen Dreifeldsporthalle am Schulzentrum Südwest inkl. Photovoltaikanlage, RWA/Glasdach

Vorlage: 2023/0579
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erwähnte Stadtteile: Oberreut

Beratungen

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.06.2023

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0579 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Sporthalle Oberreut, Neubau einer zweifachen Dreifeldsporthalle am Schulzentrum Südwest inkl. Photovoltaikanlage Vergabe von Metallbau- und Verglasungsarbeiten (RWA/Glasdach) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 15.06.2023 4 X Beschlussantrag Der Bauausschuss genehmigt die Vergabe folgender Arbeiten: Sporthalle Oberreut, Neubau einer zweifachen Dreifeldsporthalle am Schulzentrum Südwest inkl. Photovoltaikanlage Metallbau- und Verglasungsarbeiten (RWA/Glasdach) an die Firma: Alfred Vankorb, Laufersweiler Auftragssumme: 949.756,98 € Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 36.242.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1.433.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Sporthalle Oberreut, Neubau einer zweifachen Dreifeldsporthalle am Schulzentrum Südwest inkl. Photovoltaikanlage Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten (RWA/Glasdach) Projektbetreuung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Architektenleistungen Ingenieurleistungen Raum Z Architekten, Frankfurt Bauzeit 28.07.2023 – 26.09.2024 Die bereits im Bauausschuss am 11. Mai 2023 unter der Vorlagennummer 2023/0319 vorgelegte Entscheidung wurde aufgrund einer innerhalb der Einspruchsfrist eingegangenen Rüge überprüft. Das von der Firma Vankorb angebotene Produkt als ein einheitliches Bauteil erschien zunächst nicht vergaberechtskonform. Bei der erneuten Prüfung wurde festgestellt, dass es zulässig war, die beiden Positionen zusammen als ein einheitliches Bauteil anzubieten und dass das Bauteil technisch gleichwertig ist. Der Einspruch der Firma Vankorb war daher berechtigt und der Rüge war abzuhelfen. Die revidierte Entscheidung wird in dieser Vorlage dem Bauausschuss am 15. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Ausschreibung nach VOB Art der Vergabe Offenes Verfahren Ende Zuschlagsfrist (verlängert) 30. Juni 2023 Anzahl interessierter Firmen 13 Anzahl eingereichter Angebote 5 Prüfung der Angebote Bieter Ausschlussgrund Rechtsgrundlage 5. platzierter Bieter Nicht nachgelieferte Unterlagen §16a EU Abs.5 VOB/A Rangfolge der wertbaren Angebote: Firmen Endpreis (brutto) Prozent 1. Fa. Alfred Vankorb, Laufersweiler 949.756,98 € 100 % 2. Fa. B 983.165,15 € 104 % 3. Fa. C 1.017.909,34 € 107 % 4. Fa. D 1.073.336,45 € 113 % – 3 – Angebotsbeurteilung des zu beauftragenden Angebotes Ja Nein Wirtschaftlichstes Angebot nach §127 GWB X Eignung vorhanden X Kostenvergleich Summe Kostenermittlung 674.325,40 € Summe wirtschaftlichstes Angebot 949.756,98 € Mehrbetrag 275.431,58 € Begründung Mehrbetrag Der Mehrbetrag resultiert aus der derzeitigen Konjunktur sowie der Preis- und Lohnsteigerungen. Die Angebote der Bieter weisen nur leichte Abweichungen zueinander auf. Dies lässt darauf schließen, dass marktgerechte Preise kalkuliert wurden. Der Mehrbetrag kann innerhalb des Gesamtbudgets aufgefangen werden. Stoffpreisgleitklausel Im Bauvertrag für dieses Gewerk wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart. Daher kann sich aufgrund der vertraglich vereinbarten Indizierung die Abrechnungssumme von der Angebotssumme unterscheiden. Betrachtung der CO 2 -Relevanz Das Projekt wurde im Bauausschuss vorgestellt bevor die Bewertung der CO 2 -Relevanz verpflichtend eingeführt wurde. Die Verwaltung wird die Relevanz nach Abschluss der Maßnahme ermitteln und das Projekt dem Bauausschuss nochmals vorstellen.