Karlsruher Integrationsmanagement: Regelstrukturen, Maßnahmen und Projekte im Bereich Geflüchtete
| Vorlage: | 2023/0575 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.05.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Büro für Integration |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Migrationsbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.07.2023
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0575 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Karlsruher Integrationsmanagement: Regelstrukturen, Maßnahmen und Projekte im Bereich Geflüchtete Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 13.07.2023 4 x Hauptausschuss 12.09.2023 Beschlussantrag Der Hauptausschuss beschließt nach Vorberatung im Migrationsbeirat: 1. Die Verlängerung des Projektes „Deutsch für ukrainische Kinder im Vorschulalter ohne Kita- Platz“ der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. bis zum 31.12.2023 2. Die Verwaltung zu beauftragen, freiwillige Maßnahmen und Projekte im Handlungsfeld Geflüchtete zu evaluieren und, im Hinblick auf die notwendige Haushaltskonsolidierung, Doppelstrukturen aufzulösen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 4.900 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Inhalt und Ziel der Vorlage Die Vorlage gibt einen Gesamtüberblick über das Karlsruher Integrationsmanagement im Bereich Geflüchtete, d.h. über geschaffene Regelstrukturen, finanziert durch Bund und Land, sowie zusätzliche freiwillige Maßnahmen und Projekte der Stadt Karlsruhe im Bereich Geflüchtete. Im Hinblick kommunaler Sparvorgaben und zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden erste Handlungsempfehlungen seitens der Verwaltung benannt. 2. Zusammenfassung - Im Zuge der erhöhten Zuwanderung von Geflüchteten seit 2015 sowie der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine seit 2022, wurden von Bund und Land finanzierte Regelstrukturen ausgebaut und neu geschaffen. Aufgrund der sich dadurch veränderten Bedarfslage sowie neuer rechtlicher Zuständigkeiten ist, auch vor dem Hintergrund kommunaler Sparvorgaben, eine Überprüfung der zusätzlichen freiwilligen Leistungen für Geflüchtete erforderlich. - Die Stadt Karlsruhe ist Aufnahmestadt für ukrainische Geflüchtete. Für diese Geflüchteten gibt es daher einen kommunalen Versorgungsauftrag, im Gegensatz zu anderen Zielgruppen mit Migrationshintergrund (siehe Punkt 3): ▪ Unterscheidung zwischen gesetzlichen kommunalen Versorgungsauftrag für Geflüchtete, in der Zuständigkeit Sozial- und Jugendbehörde (SJB), Abteilung Soziales und Teilhabe (SoTei) und dem Büro für Integration (BfI), und freiwilliger Integrationsarbeit des Büros für Integration. ▪ Im Rahmen dieses kommunalen Versorgungsauftrages mussten neue Regelstrukturen etabliert und ausgebaut werden, für die eine gesicherte Gegenfinanzierung durch das Land existiert. - Projekte können als freiwillige kommunale Leistungen nur als Ergänzung bestehender Regelangeboten gefördert werden. Für die Zielgruppe der Geflüchteten aus der Ukraine wurden durch das Land finanzierte Regelstrukturen geschaffen, um die Kommunen zu entlasten und landeseinheitliche Strukturen zu gewährleisten. Zusätzliche Projekte, die ausschließlich als Zielgruppe Geflüchtete aus der Ukraine haben, wurden in der Krise 2022 initiiert und waren notwendig. Ohne das haupt- und ehrenamtliche Engagement der vielen Träger und Vereine, hätte die Stadt die Krisensituation 2022 nicht bewältigen können. - Für das Jahr 2023 sind die Mittel des Integrations- und Flüchtlingsfonds vollständig ausgeschöpft. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zielgruppe der Geflüchteten aus der Ukraine in die Regelstrukturen und bereits bestehende Maßnahmen und Projekte der Stadt zu überführen (siehe Punkt 4) - Die Integration von Geflüchteten ist eine wichtige Aufgabe des BfI. Ein überdurchschnittlich hoher prozentualer Anteil der beim BfI verwalteten freiwilligen Leistungen wird für die Zielgruppe der Geflüchteten verwendet, im Vergleich zu anderen Bereichen, die womöglich unterversorgt sind. Im Hinblick auf die von Bund und Land neu geschaffenen Regelstrukturen sind daher die zukünftigen Bedarfe zu ermitteln. (siehe Punkt 5) - Eine systematische Überprüfung bereitgestellter ergänzender Angebote (zu den Regelstrukturen) ist durchzuführen, um zukünftig ressourceneffizient kommunalpolitischen Herausforderungen im Bereich der Integrationsarbeit begegnen zu können und Doppelstrukturen zu vermeiden. – 3 – 3. Regelstrukturen für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Mit Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie im Zuge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, hat auch die Stadt Karlsruhe als LEA-Standort Schutzsuchende aus der Ukraine aufzunehmen. Stand Mai 2023 sind dies 4.400 Personen. Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt nach einem dreistufigen System. Geflüchtete aus der Ukraine, die auf Grundlage von § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland Aufnahme finden, werden in Baden-Württemberg nach den Regelungen des baden- württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen und – wenn ihnen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht – bei Bedarf in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, danach den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugewiesen und dort vorläufig untergebracht. Nach bis zu sechs Monaten vorläufiger Unterbringung folgt die kommunale Anschlussunterbringung in den kreisangehörigen Gemeinden. Als Stadtkreis ist Karlsruhe somit sowohl für die vorläufige als auch die Anschlussunterbringung zuständig. Für die Soziale Beratung und Betreuung (SBB) von Geflüchteten in dieser kommunalen Unterbringung gibt das Land Regelstrukturen vor, die auch in Karlsruhe umgesetzt werden. Hierfür wurde im Sommer 2022 ein entsprechendes Konzept vom Büro für Integration erarbeitet und umgesetzt: 1. Vorläufige Unterbringung (VU): In den ersten 6 Monaten 1 der kommunalen Unterbringung, in der sog. vorläufigen Unterbringung (VU), ist eine angemessene qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit durch die aufnehmende Kommune zu erbringen. Die Kosten hierfür können über die FlüAG Pauschale abgerechnet werden. Aufgaben und Qualifikation der Flüchtlingssozialarbeit stehen in der Anlage der FlüAG DVO (Verordnung des Justizministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes). Die AWO wurde von der Stadt mit der Sozialberatung und Betreuung beauftragt. 2. Anschlussunterbringung (AU): Ab dem 7. Monat in Deutschland erfolgt die Soziale Beratung und Betreuung im Rahmen der vom Land teilfinanzierten IntegrationsmanagerInnen in der sog. Anschlussunterbringung (AU). Darunter fallen auch Personen in Privatwohnungen. Auch hier gibt es klare Vorgaben vom Land hinsichtlich der Qualifikation der MitarbeiterInnen in der Sozialen Beratung und Betreuung von Geflüchteten. Der Caritasverband Karlsruhe e.V. ist seit 2018 mit der Umsetzung beauftragt. Karlsruhe hat seit 2018 eine/n IntegrationsmanagerIn. Die geringe Stellenanzahl ist auf das LEA-Privileg zurückzuführen. Die Stadt Karlsruhe ergänzt die Zuwendung des Landes aus eigenen Mitteln, sodass die Anstellung eines Integrationsmanagers mit einer 100%-Stelle, so wie vom Land vorgegeben, möglich ist. 3. Soforthilfe für Geflüchtete aus der Ukraine: Im Jahr 2022 kamen im Rahmen der „Soforthilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“ drei weitere vom Land vollfinanzierte Stellendeputate für IntegrationsmanagerInnen für den Stadtkreis Karlsruhe hinzu. Bei diesen zusätzlichen Stellen vom Land handelt es sich um eine Ausweitung des bisherigen Integrationsmanagements auf die Zielgruppe der Geflüchteten aus der Ukraine. Eine Ausweitung des bisherigen Stellendeputats war nach Vorgabe vom Land nur bei dem Träger möglich, der bereits das bisherige Integrationsmanagement im Auftrag der Stadt durchführt. Der Caritasverband Karlsruhe e.V. setzt dies seit dem 1. Oktober 2022 entsprechend um. 1 Für Asylbewerber*innen dauert die vorläufige Unterbringung maximal 24 Monate, für sonstige Personengruppen (Ortskräfte, Kontingentgeflüchtete, Ukrainer:innen) 6 Monate. – 4 – Der Verwaltung liegen seitens des Landes Informationen vor, dass einerseits die „Soforthilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“ über 2023 hinaus verlängert, andererseits das reguläre Integrationsmanagement für bisherige LEA-Standorte ausgebaut werden soll. 4. Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienst (MBE/JMD): Unabhängig vom Unterbringungsstatus sowie außerhalb der kommunalen Unterbringung, d.h. bspw. für privat aufgenommene Geflüchtete aus der Ukraine, sind grundsätzlich die vom Bund finanzierten Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer ab 27 Jahren, als Anlaufstellen für aufenthaltsrechtliche oder Alltagsfragen, zuständig. Der Jugend- migrationsdienst ist für jüngere Zugewanderte der zuständige Ansprechpartner. Angeboten wird die MBE von unterschiedlichen Trägern (Ökumenischer Migrationsdienst von Caritas und Diakonie, AWO, Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V., Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V., Jüdische Kultusgemeinde). Diese werden vom Bund finanziert. Seit drei Jahren wird hier ebenfalls ein einzelfallbezogenes Casemanagement angeboten. Der Internationale Bund ist Träger des Jugendmigrationsdienstes. Die folgende Darstellung zeigt ein geordnetes, koordiniertes und übergreifendes System der Sozialen Beratung und Begleitung (SBB) der Geflüchteten aus der Ukraine beim Wechsel von der Vorläufigen Unterbringung (VU) in die Anschlussunterbringung (AU) in städtischer Verantwortung. Abb. 1 Personen in der VU sind in städtischen Unterkünften untergebracht (dies können städtische Wohnheime, städtisch angemietete Hotels oder städtisch angemietete Wohnungen sein). Ab dem 7. Monat erfolgt nach dem FlüAG die Anschlussunterbringung. In Stadtkreisen erfolgt mit dem Wechsel in die AU (aus praktischen Gründen) keine räumliche Trennung. Für die Dauer der kommunalen Unterbringung, d.h. VU und AU ist eine angemessene Flüchtlingssozialarbeit gesetzlich vorgeschrieben. Personen im privaten Wohnraum werden grundsätzlich durch das Integrationsmanagement betreut, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer in Karlsruhe. – 5 – 4. Projekte für Geflüchtete aus der Ukraine Der Gemeinderat hat in seinem Grundsatzbeschluss am 26.04.2022 genehmigt, dass die Verwaltung erforderliche Dienstleistungen im Rahmen der Aufnahmen von Geflüchteten aus der Ukraine beauftragen kann. Die Verwaltung hat dies, soweit erforderlich, zügig umgesetzt. Im Jahr 2022 wurden aufgrund der Krisensituation sieben Projekte im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine durch die Verwaltung bewilligt. Die Höhe der Bewilligung betrug insgesamt 108.985 Euro. Drei dieser Projekte haben für 2023 einen Antrag auf Verlängerung um 12 Monate gestellt. Alle Projekte wurden zunächst bis Ende Juli 2023 durch die Verwaltung bewilligt. Die Höhe der Bewilligung betrug insgesamt 50.500 Euro. Verwaltungsvorschlag: Aufgrund der unter Punkt 3 dargestellten zwischenzeitlich erfolgten Etablierung der durch das Land finanzierten Regelstrukturen, schlägt die Verwaltung vor, die Zielgruppe der Geflüchteten aus der Ukraine ab August 2023 in bereits bestehende Maßnahmen und Projekte zu überführen. Für die Stadt ergibt sich dadurch eine Kostenersparnis für das Jahr 2023 in Höhe von 27.200 Euro. Lediglich das Angebot „Deutsch für ukrainische Kinder im Vorschulalter ohne Kita-Platz“ der Landesmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. soll zunächst bis zum 31.12.2023 verlängert werden, da für diese Zielgruppe seitens des Landes bedarfsorientierte Unterstützung fehlt und die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 4.900 Euro vorhanden sind. Im Folgenden werden die drei Verlängerungsanträge kurz dargestellt. 4.1 Personalaufstockung Jüdische Kultusgemeinde (JKG) zur niederschwelligen Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine Die Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe erhält über den städtischen Haushalt einen jährlichen Personalkostenzuschuss von 90.700 Euro zur Förderung von MitarbeiterInnen für sozialarbeiterische Tätigkeiten innerhalb der Jüdischen Gemeinde. Ergänzend hierzu wurde im Jahr 2022, im Zuge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine als kurzfristige Krisenmaßnahme, eine weitere Vollzeitstelle für 12 Monate zur niederschwelligen Unterstützung neuankommender ukrainischer Geflüchteter geschaffen. Die Stelle wurde von Seiten der Verwaltung um vier Monate bis zum 31.07.2023 verlängert. - Förderzeitraum insgesamt: 01.04.2022 bis 31.07.2023 - Kosten für 16 Monate: 60.900 Euro Die durchgeführten Aufgaben in 2022 entsprachen einer Ankunftslotsin und damit dem Zweck der einmaligen Personalaufstockung in 2022 für die niederschwellige Unterstützung bei der Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat sich die JKG nicht auf die Unterstützung von Jüdischen Geflüchteten beschränkt, sondern bot allen Geflüchteten aus der Ukraine frühzeitige Hilfe an. Insbesondere wurden durch die Jüdische Kultusgemeinde Geflüchtete betreut, die in der städtischen Unterkunft im Eisenhafengrund in Durlach untergebracht sind. Zwischenzeitlich gibt es die klare Regelung, dass die AWO die Betreuung in der VU und das Integrationsmanagement der Caritas die Betreuung in der AU übernimmt. Nach Darstellung der JKG im Projektantrag, findet die Arbeit der Stelleninhaberin in erster Linie im Gemeindezentrum statt und nicht in den kommunalen Unterkünften. Eine Einstufung der Tätigkeit im Rahmen einer vom Land finanzierten Sozialarbeit in der VU und somit einer Abrechnung über das FlüAG kann nicht erfolgen, da der Stelleninhaberin hierzu die vom Land geforderte notwendige Qualifikation fehlt. Inhaltlich entsprechen die Aufgaben laut Verlängerungsantrag nicht mehr einer – 6 – „Ankunftslotsin“, sondern Unterstützungsmaßnahmen zur mittel- bis langfristigen Integration. Diese Unterstützung kann nach Vorgaben des Landes nur durch qualifizierte SozialarbeiterInnen erfolgen, die im Rahmen des Integrationsmanagements zur Verfügung gestellt wird. Mittlerweile wurden in der Stadt Regelstrukturen für die Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine geschaffen. Für die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Gemeinde erhält diese weiter den jährlichen städtischen Zuschuss für sozialarbeiterische Tätigkeiten. 4.2 UNESON: Ehrenamtskoordination des Projektes „Ukraine-Hilfe des LERNFREUNDE-Hauses“ Im Zuge der kurzfristigen Krisenmaßnahme ging die Stadt auf UNESON mit dem Ziel zu, eine adäquate Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten zu erreichen. UNESON und das LERNFREUNDEHAUS haben bis zu diesem Zeitpunkt keine städtischen Zuschüsse erhalten. - Förderung einer 50%-Stelle Ehrenamtskoordination - Koordination der Ehrenamtlichen, die sich um die Erstversorgung von Geflüchteten kümmern mit anschließender Verweisberatung sowie Begleitung; Koordination der Bildungsprojekte für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine; Zielgruppe sind vor allem Mütter mit ihren Kindern - Förderzeitraum: 01.05. bis 31.07.2022 sowie 01.09. bis 31.07.2023 - Kosten für 14 Monate: 25.650 Euro Zielgruppe der Beratungs- und Bildungsangebote des LERNFREUNDE-Hauses sind Mütter mit Kindern im Alter von 6 bis 16 Jahren aus der LEA, die sowohl aus dem Stadt- und Landkreis kommen. Entsprechende Kooperationen hat UNESON mit den Landeserstaufnahmestellen sowie der örtlichen Sozial- und Verfahrensberatung. Zu überprüfen ist, ob im Gegensatz zu 2022 die meisten Kinder spätestens ab September 2023 einen Schulplatz haben und daher keine weiteren alternativen „Schul“-Angebote benötigen. 4.3 Landesmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. Die Landesmannschaft wurde unmittelbar nach Kriegsbeginn mit Unterstützungsangeboten für Geflüchtete aus der Ukraine tätig und erhielt hierfür städtische Mittel. - Aufstockung des laufenden Haushalts-Zuschusses zum Ausbau von Angeboten speziell für Familien, die aus der Ukraine geflüchtet sind, z.B. Einrichtung von zwei weiteren Spielgruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren; Ausbau der Schulkinderbetreuung; Elternarbeit inklusive Elternberatungen; Durchführung von Arbeitsgruppen an Schulen mit hohem Migrantenanteil sowie VKL-Klassen, um niederschwelligen Kontakt zu Eltern herzustellen und gegebenenfalls über weitere Angebote zu informieren. - Neu hinzugekommen ab 2023 ist das Angebot „Deutsch für ukrainische Kinder im Vorschulalter ohne Kita-Platz“ (2 Gruppen mit jeweils 10 Kindern) - Förderzeitraum: 01.04.2022 bis 31.07.2023 - Kosten für 15 Monate: 24.600 Euro - Kosten für weitere 5 Monate bis 31.12.2023 für die spielerische Deutschförderung von Kindern im Vorschulalter ohne Kita-Platz: 4.900 Euro – 7 – Die Landesmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. erhält über den städtischen Haushalt einen jährlichen Zuschuss von 59.000 Euro für die Entwicklung und Durchführung von integrativen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und Senioren. Diese Angebote stehen grundsätzlich auch den Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung. Aufgrund der ausgeschöpften Mittel ist daher eine Verlängerung der Aufstockung des städtischen Zuschusses nur für die Fortführung des Angebots der „spielerischen Deutschförderung von ukrainischen Kindern im Vorschulalter ohne Kita-Platz“ möglich. Grundsätzlich obliegt eine bedarfsorientierte Unterstützung bzw. Sprachförderung von Kindern vor der Einschulung dem Land. Die Fortführung dieses Angebots sollte daher zunächst bis Ende des Jahres erfolgen bis von der Landesregierung entsprechende Konzepte und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 4.4 Projekte für Geflüchtete aus der Ukraine 2022 Einen Überblick über die städtisch geförderten Projekte für Geflüchtete aus der Ukraine im Jahr 2022 wurde bereits im Rahmen eines Kurzberichtes in der Migrationsbeiratssitzung im Dezember 2022 vom Büro für Integration vorgestellt. Zur Vollständigkeit werden diese Projekte, die im Jahr 2022 durchgeführt wurden und auf eine Verlängerung der Mittelbezuschussung in 2023 verzichtet haben, im Folgenden kurz genannt: Als einer der ersten Träger in Karlsruhe nahm die Flüchtlingshilfe die Unterstützung und Begleitung von Geflüchteten aus der Ukraine, insbesondere bei Behördengängen sowie der Vermittlung in kurzfristigen Wohnraum, auf. Die AWO Karlsruhe hat in einem Elterntreff eine niederschwellige Beratung- und Anlaufstelle mit Kinderbetreuung, in Kooperation mit dem Ukrainischen Verein und dem IBZ, für ukrainische Eltern geschaffen. Die Ankunftslotsin des Caritasverband Karlsruhe e.V. hat Geflüchtete aus der Ukraine beim Ankommen in der Stadt unterstützt und hauptamtlich tätige SozialarbeiterInnen entlastet. Ukrainische Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter konnten durch eine kurzfristige Aufstockung der Maßnahme Quereinsteiger, Förderunterricht in Deutsch erhalten. 5. Sonstige freiwillige Maßnahmen und Projekte für Geflüchtete Die Stadt unterstützt seit vielen Jahren zivilgesellschaftliche Organisationen durch freiwillige Leistungen bei ihrem Engagement für Geflüchtete. Einen Überblick über die städtisch geförderte Angebotsstruktur im Bereich Geflüchtete wurde bereits im Rahmen eines Sachstandsberichtes in der Migrationsbeiratssitzung im März 2021 vom Büro für Integration vorgestellt. Abbildung 2 zeigt, dass ein überdurchschnittlich hoher prozentualer Anteil der städtischen Zuschüsse im Jahr 2022 für Projekte mit der Zielgruppe Geflüchtete verwendet wurde, im Vergleich zu anderen Bereichen, die womöglich unterversorgt sind, da hier keine Regelstrukturen durch Bund oder Land finanziert werden. Aufgrund dessen sollte aufgrund der veränderten Bedarfslage sowie rechtlicher Zuständigkeiten eine Überprüfung und Anpassung der freiwilligen Leistungen für Projekte mit der Zielgruppe Geflüchtete hinsichtlich der Notwendigkeit und Zweckbestimmung der Zuschüsse erfolgen. – 8 – Abb. 2: in Anlehnung an die Handlungsfelder der ersten Fortschreibung des Integrationsplans 6. Fazit Die Migration nach Deutschland und Karlsruhe hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Insbesondere mit den Fluchtbewegungen 2015 und 2022 haben Bund und Land reagiert und Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten auf den Weg gebracht. So wurden auch Regelstrukturen aufgebaut, die sich kommunal auswirken. Zudem bestehen neben diesen Regelstrukturen bereits etablierte zusätzliche freiwillige Maßnahmen und Projekte. Die Stadt ist im Jahr 2022, im Zuge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, in Vorleistung gegangen bis Bund und Land mit entsprechenden Allokationen nachgezogen haben. Durch die Schaffung von finanzierten Regelstrukturen seitens Bund und Land, kann sich die Stadt im Handlungsfeld Geflüchtete stückweise zurückziehen. Ausnahme bildet das vom Land teilfinanzierte Integrationsmanagement. Bedingung für den Erhalt der Landesförderung ist eine Kofinanzierung durch die Stadt. Ohne das haupt- und ehrenamtliche Engagement der vielen Träger und Vereine, die proaktiv und schnell gehandelt haben, hätte die Stadt die Krisensituation 2022 nicht bewältigen können. Im Hinblick auf diese migrationspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre, sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, die zusätzlichen freiwilligen Leistungen im Handlungsfeld Geflüchtete hinsichtlich ihrer Verwendung, Zielsetzung und Wirkung u.a. im Hinblick auf veränderte Bedarfe und mögliche Doppelstrukturen zu überprüfen und anzupassen.