Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte - unsere Stimmen“ zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige

Vorlage: 2023/0574
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Migrationsbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.07.2023

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2023

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Petition komm. Wahlrecht Drittstaatsangehörige
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0574 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte - unsere Stimmen“ zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 13.07.2023 3 x vorberaten Gemeinderat 19.09.2023 9 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte – unsere Stimmen“ nach Vorberatung im Migrationsbeirat zu und beauftragt den Herrn Oberbürgermeister, die als Anlage 1 beigefügte Erklärung, zu unterzeichnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Einführung Einwohner*innen mit Migrationshintergrund, die weder die deutsche noch eine EU- Staatsangehörigkeit besitzen – fortan bezeichnet als Drittstaatsangehörige - sind in Deutschland bislang auf allen staatlichen Ebenen – Bund, Land und Kommune – von der Teilhabe an der politischen Willensbildung über Wahlen ausgeschlossen. Mit Einführung der Unionsbürgerschaft im Vertrag von Maastricht 1992 haben auf kommunaler Ebene bisher lediglich EU-Staatsangehörige das Recht, in dem Mitgliedsstaat, in dem sie gemeldet sind, das aktive und passive Wahlrecht auszuüben. Zum Stand 31.12.2022 waren in Karlsruhe 30.244 drittstaatsangehörige Personen im Alter ab 16 Jahren gemeldet. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von ca. 10 %. In 14 der 27 EU-Staaten können Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene über Wahlen an der politischen Willensbildung mitwirken. Hierunter befinden sich Länder wie Irland (seit 1963), Dänemark (seit 1971), Schweden (seit 1975), die Niederlande (seit 1983), Slowenien und die Slowakei (beide seit 2003), die Drittstaatsangehörigen das aktive und passive Wahlrecht einräumen. Andere Länder wie Estland (seit 1996), Litauen (seit 2004), Belgien (seit 2004) und Luxemburg (seit 2005) schränken die Beteiligung von Nicht-EU-Staatsangehörigen bei kommunalen Wahlen auf das aktive Wahlrecht ein. Mit der zunehmenden Internationalisierung der Gesellschaft und dem gewünschten und notwendigen Zuzug von Fachkräften und ihren Familien aus dem Ausland gewinnt das Thema der Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Drittstaatsangehörige im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe aller an den politischen Willensprozessen bundesweit erneut an gesellschaftspolitischer Aktualität. Mit rund 10% drittstaatsangehörigen Einwohner*innen beschäftigt dieses Thema auch die Stadtverwaltung Karlsruhe. Die Verwaltung erachtet es als wichtig, sich mit den bestehenden Möglichkeiten zu befassen, um die hohe Bedeutung gleichberechtigter Partizipation zum Ausdruck zu bringen. Nach den Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.1990 lässt das Grundgesetz in der aktuellen Fassung die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige durch einfaches Gesetz gleichwohl nicht zu. Hierzu wäre eine Verfassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit notwendig. Auf Initiative von Sachkundigen des Arbeitskreises Migrationsbeirat (AKMig) wurde in den Sitzungen des AKMig am 19.01.2023 und 16.03.2023 über die Prüfung einer Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte - unsere Stimmen“ zur Unterstützung der Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige in Deutschland (siehe Anlage) beraten. Der AKMig sprach sich für eine Unterzeichnung der Erklärung als politisches Symbol aus. Rechtsgrundlage zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige in Deutschland Ende der 1980er Jahre gab es Initiativen der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein, über Landesgesetze ein Kommunalwahlrecht für Ausländer*innen einzuführen. Mit seinen Grundsatzurteilen vom 31.10.1990 erklärte das Bundesverfassungsgericht ein „kommunales Ausländerwahlrecht“ durch einfaches (Landes-)Gesetz für verfassungswidrig (BVerfGE 83, 37 u. BVerfGE 83, 60). Die Zulässigkeit der Einführung eines solchen Wahlrechts erfordert eine Änderung des Grundgesetzes (GG), für die gemäß Artikel 79 Abs. 2 GG eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats erreicht werden muss. Eine formell von einer solchen erforderlichen Mehrheit getragene Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtlich dahingehend zu prüfen, ob durch eine solche Grundgesetzänderung „die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.“ – 3 – Eine Grundgesetzänderung, die die Artikel 1 (Menschenwürde) und 20 (Verfassungsgrundsätze) berührt, ist gemäß Artikel 79 Abs. 3 GG unzulässig (Ewigkeitsklausel). Ob die Einführung eines Kommunalwahlrechts für sog. Drittstaatsangehörige über eine Verfassungsänderung mit Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit den Verfassungsgrundsätzen aus Artikel 20 GG vereinbar ist, wird seither kontrovers diskutiert. Im Fokus dieser Kontroverse steht die Definition des „Volks“-Begriffs im Verfassungsgrundsatz des Artikel 20 Abs. 2 GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt.“), und ob bzw. inwieweit die Volkszugehörigkeit eine deutsche Staatsangehörigkeit voraussetzt. Mit der Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Ausländer*innen wurde die Verfassung geändert: Bestandteil der gesetzlichen Umsetzung des „Maastricht“-Vertrags der EU (1992) war die Einführung eines Kommunalwahlrechts für EU-Bürger*innen. Gemäß Artikel 79 Abs. 2 und 3 GG wurde der Artikel 28 Abs. 1 GG mit Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat entsprechend ergänzt und diese Änderung seitens des Bundesverfassungsgerichtes als zulässig in Bezug auf die Artikel 1 und 20 GG beurteilt. Diese Beschlussfassung folgte insbesondere dem Homogenisierungsprinzip der EU, das im Grundsatz Rechtsgleichheit innerhalb der EU für alle in ihr dauerhaft lebenden Menschen anstrebt. Dieses grundgesetzlich verankerte Ziel der europäischen Integration war seitens des Bundesverfassungsgerichts eine zentrale Begründung für das Urteil. Die erfolgte Verfassungsänderung zur Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Angehörige (1993) in Artikel 28 Absatz 1 GG wurde als verfassungskonform, d. h. die Verfassungsgrundsätze in Artikel 20 GG nicht berührend und deshalb als zulässig angesehen. Die jetzige Bundesregierung verfolgt das Ziel der verbesserten Partizipation durch schnellere Einbürgerungen und hat dazu im Mai 2023 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Kampagne „unsere Städte – unsere Stimmen“ / „Voting Rights for ALL Residents (VRAR)“ für die Einführung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige in Deutschland Vor dem Hintergrund einer stetigen Zunahme des Anteils Drittstaatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung, der gewünschten und erforderlichen Zuwanderung von Fachkräften und ihren Familien aus dem Ausland und einer insgesamt geringen Wahlbeteiligung gerade auch auf kommunaler Ebene mehren sich die Stimmen, v. a. aus der Zivilgesellschaft, lange hier lebenden Drittstaatsangehörigen den Zugang zum kommunalen Wahlrecht zu ermöglichen. Seit der Verfassungsänderung im Rahmen des Maastricht-Vertrags gab und gibt es Initiativen zu einer Erweiterung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatsangehörige, die über Landesvorstöße im Bundesrat, Fraktionsanträge im Bundestag oder Koalitionsvereinbarungen von Bundes- und Landesregierungen (zuletzt im Sommer 2022 durch die Berliner Landesregierung) erfolgten. Dies bislang, ohne dass sich daraus entsprechende Zweidrittelmehrheiten im Bundestag gemäß Artikel 79 Abs. 2 GG abgezeichnet hätten. In Deutschland setzt sich u. a. der Verein „Freiburger Wahlkreis 100% e.V.“ in enger Kooperation mit bundesdeutschen, europäischen und internationalen Partnern für die gleichberechtigte politische Teilhabe von Drittstaatsangehörigen bei Kommunalwahlen ein, organisiert in diesem Zusammenhang Informationskampagnen und wirbt für das Thema z. B. über die Durchführung symbolischer Wahlen. „Freiburger Wahlkreis 100 % e.V.“ ist seit 2017 Mitglied und in Deutschland Knotenpunkt des zivilgesellschaftlichen europäischen Kampagnennetzwerks „unsere Städte – unsere Stimmen“/ „Voting Rights for ALL Residents – VRAR“ (Wahlrecht für ALLE Einwohner_innen). VRAR hat sich im April 2020 als europäische Plattform für den Erfahrungsaustausch gegründet. – 4 – VRAR verfolgt das Ziel, gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige zu lenken und in diesem Zusammenhang deutsche Kommunen für die Unterzeichnung einer Erklärung zu gewinnen, siehe Anlage. In diesem Zusammenhang geht VRAR, maßgeblich vertreten durch den „Freiburger Wahlkreis 100 % e.V.“, in Deutschland aktiv auf Kommunen zu und bittet um Unterzeichnung der Erklärung. Ferner führt die Initiative verschiedene Infokampagnen zum Thema durch, so letztmalig eine Onlineveranstaltung im April 2023. Erklärung „unsere Städte – unsere Stimmen“ Mit einer Unterzeichnung der Erklärung „unsere Städte – unsere Stimmen“ senden die unterzeichnenden Städte ein politisches Signal aus, mit dem sie sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige aussprechen. Die Städte verpflichten sich mit Unterzeichnung der Petition dazu, „sich dafür einzusetzen, dass die Bürger*innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit das Wahlrecht auf kommunaler Ebene bzw. in Städten, die wie Berlin, Paris oder Wien eine Landeseinheit bilden, das Wahlrecht auf Landesebene - aktiv und passiv - erhalten“, siehe Anlage. Um dieses Ziel zu erreichen, unterzeichnen die Städte in der Erklärung, dass diese „über ihre Gremien und politischen Möglichkeiten eigeninitiativ werden und mit kommunalen wie überregionalen Organisationen zusammenarbeiten, die sich für eine gleichberechtigte politische Partizipation in unserem Sinne einsetzen. Bis zur Einführung des angestrebten Wahlrechts müssen die Städte einen Evaluierungsprozess einrichten und alle drei Jahre in ihrem Städteparlament über ihre Aktivitäten und Fortschritte Bericht erstatten“, siehe Anlage. Bislang haben in Deutschland die Stadtverwaltungen Mannheim (11.10.2022), Aalen (27.02.2023) und Freiburg (25.04.2023) die Erklärung unterzeichnet. Eine Unterzeichnung der Erklärung stellt einen politischen, symbolischen Akt dar, mit dem sich unterzeichnende Kommunen klar positionieren und gleichzeitig zu o.g. weiteren Handlungen verpflichten. Gleichwohl kann die Stadt Karlsruhe, als zuständige Behörde der Kommunalwahl, keine abweichenden Regelungen für Angehörige von Drittstaaten selbst zulassen. Eine zeitnahe Änderung der Rechtsgrundlage ist aktuell nicht absehbar. Daher ist eine Behandlung im Gemeinderat im dreijährigen Turnus aktuell nicht zielführend. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Evaluierungsprozess im AKMig zu behandeln. So kann dem Risiko, dass Teile der Bevölkerung, insbesondere jene ohne kommunales Wahlrecht, die Wirkung dieses Instruments überschätzen, entgegengewirkt werden. Gleichzeitig wird dem Thema die entsprechende Bedeutung beigemessen. Anlage: Erklärung „unsere Städte – unsere Stimmen“ des europäischen Netzwerkes „Voting Rights for ALL Residents (VRAR)“ zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige in Deutschland – 5 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte – unsere Stimmen“ nach Vorberatung im Migrationsbeirat zu und beauftragt den Herrn Oberbürgermeister, die als Anlage 1 beigefügte Erklärung, zu unterzeichnen.

  • Anlage Erklärung Unsere Städte, unsere Stimmen
    Extrahierter Text

    ERKLÄRUNG Wir, die unterzeichnenden Städte verstehen uns als Orte der Menschenrechte und sind überzeugt, dass für eine lebendige und resiliente Demokratie die Beteiligung aller Menschen in unseren Stadtgesellschaften existenziell ist. Wir, als Städte, verstehen Migration nicht als Ausnahmezustand, sondern als Normalfall der Menschheitsgeschichte. Insbesondere Städte sind Zielorte der Zuwanderung und als erste, direkteste demokratische Einheit gefragt und herausgefordert, die demokratische Teilhabe der Zugewanderten sicherzustellen. Das demokratische Zusammenleben ist eine Aufgabe für Zugewanderte wie für die aufnehmende Gesellschaft. Als Städte sehen wir uns in der Verantwortung, Bedingungen herzustellen, die Zugewanderte als „Gleiche unter Gleichen“ versteht oder - wo noch nicht gegeben - sie dazu macht. Wir begrüßen, wenn Bürger*innen die Staatsangehörigkeit unseres Landes annehmen, aber wollen nicht, dass Bürger*innen aufgrund ihrer Passzugehörigkeit von der gleichberechtigten demokratischen Beteiligung in unserer Kommune/ Gemeinwesen ausgeschlossen sind. In unserem Handeln schauen wir auf die Bürger*innen unserer Städte nicht nach ihrer Passzugehörigkeit, sondern verstehen alle Einwohner*innen als Bürger*innen. Wir als unterzeichnende Städte wollen mehr Demokratie in unseren Städten und befürworten die politische Beteiligung aller unserer Bürger*innen - unabhängig vom Pass. Seit mehr als 25 Jahren sind Bürger*innen mit EU-Pass als Wähler*innen und Stadträt*innen aktiv. Das kommunale Wahlrecht für die gesamte Stadtbevölkerung stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt, Zugehörigkeit und unsere Demokratie. Partizipation auf Augenhöhe ist die demokratische Antwort auf Rechtsnationalismus und Ausgrenzung. Wir plädieren mit dieser Erklärung für die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen in unseren Ländern, die alle Bürger*innen in unseren Städten mit den gleichen demokratischen Beteiligungsrechten ausstattet und sie zu „Gleichen unter Gleichen“ macht. In 14 von 27 EU-Staaten ist dies bereits unaufgeregte Praxis. Wir werden uns dafür einsetzen, dass unsere Bürger*innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit das Wahlrecht auf kommunaler Ebene bzw. in Städten, die wie Berlin, Paris oder Wien eine Landeseinheit bilden, das Wahlrecht auf Landesebene - aktiv und passiv - erhalten. Um unser Ziel zu erreichen, werden wir als Städte über unsere Gremien und politischen Möglichkeiten eigeninitiativ werden und mit kommunalen wie überregionalen Organisationen zusammenarbeiten, die sich für eine gleichberechtigte politische Partizipation in unserem Sinne einsetzen. Bis zur Einführung des angestrebten Wahlrechts werden wir einen Evaluierungsprozess einrichten und alle drei Jahre in unserem Städteparlament über unsere Aktivitäten und Fortschritte Bericht erstatten. unsere Städte unsere Stimmen europäische Initiative für mehr Demokratie in unseren Städten Datum Stadt stellvertr. für den Stadtrat ANHANG Als Anhang zu unserer Erklärung verweisen wir auf folgende internationale und lokale Beschlüsse, die als mögliche Optionen einer Umsetzung verstanden werden können. „Die unterzeichneten Städte setzen sich für eine Erweiterung des aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts auf alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger ein, die länger als zwei Jahre in der jeweiligen Stadt ihren Wohnsitz haben. Teil II, Artikel VIII Die in dieser Charta aufgeführten Rechte gelten für alle Menschen, die in den unterzeichneten Städten leben, unabhängig von ihrer Nationalität. Diese werden im folgenden als Bürgerinnen und Bürger der Städte bezeichnet.“ Teil I, Artikel II Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt, angenommen bei der Konferenz „Städte für Menschenrechte“, St. Denis (F) 2002; bisher sind 400 Städte beigetreten https://www.dropbox.com/s/wlcnnimgbu0nygk/charta_menschenrechte_dt.pdf?dl=0 „Das Europäische Parlament erachtet es als erforderlich, ... den Ausländern, die sich seit langer Zeit (drei Jahren) rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und Staatsangehörige von Drittländern sind, das aktive und passive Wahlrecht für die Kommunalwahlen sowie für die Wahlen zum Europäischen Parlament einzuräumen„ Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2002) (2002/2013(INI)), angenommen 04.09.2003 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-5-2003-0281_DE.html - - - - - „unsere Städte - unsere Stimmen“/ „our cities - our votes“ ist eine Initiative des europäischen Netzwerks „Voting Rights for All Residents/ VRAR“. Zum Verbund des Netzwerks gehören nationale und regionale Organisationen in Frankreich, Österreich, Belgien, Schweiz, Italien und Deutschland. contact@votingrightsforall.net http://votingrightsforall.net

  • Abstimmungsergebnis TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. September 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte - unsere Stimmen“ zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige Vorlage: 2023/0574 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte – unsere Stimmen“ nach Vorberatung im Migrationsbeirat zu und beauftragt den Herrn Ober- bürgermeister, die als Anlage 1 beigefügte Erklärung, zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (29 JA-Stimmen, 15 NEIN-Stimmen) Der Vorsitzende setzt um 17:25 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Migrationsbeirat am 13. Juli 2023. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Wir begrüßen die Beschlussvorlage, die die Bedeutung einer gleichberechtigten kommunalpolitischen Teilhabe auch von Drittstaats- angehörigen herausstreicht. EU-Staatsangehörige haben nach dem Grundsatz der Rechts- gleichheit durch eine Verfassungsänderung seit mehr als 25 Jahren das kommunale Wahl- recht. Drittstaatsangehörige dagegen dürfen nur in 14 von 27 EU-Staaten wählen. In Deutschland wird ihnen, auch wenn sie seit Jahren bzw. Jahrzehnten hier leben und arbei- ten, dies bisher nicht gewährt. Um die entsprechende und auch folgerichtige Gleichbe- handlung dieser Zielgruppe auf den Weg zu bringen, wäre erneut eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Diese wird zwar immer wieder kontrovers diskutiert, ist aktuell aber nicht absehbar. Um dennoch das Ziel zumindest auf kommunaler Ebene weiterzuverfolgen, unterstützen wir die Empfehlung des AK Migrationsbeirates, die Erklärung der europä- ischen Initiative „Unsere Städte – unsere Stimmen“ als politisches Signal zu unterzeichnen und über die entsprechenden Gremien Aktivitäten zu entwickeln. Argumente, die für eine Erweiterung des kommunalen Wahlrechts sprechen, gibt es viele. In Zeiten einer zuneh- menden Internationalisierung, insbesondere auch der stetigen Zunahme von Drittstaats- – 2 – angehörigen sowie des Arbeits- und Fachkräftemangels, ist die politische Partizipation ein sichtbares Bekenntnis zur Einbeziehung und Gleichbehandlung aller langfristig aufenthalts- berechtigten Menschen. Gerade in diesen für die Demokratie herausfordernden Zeiten ist es eine Botschaft an die Betroffenen, aber auch an die Mehrheitsgesellschaft, dass Zugewanderte als Mitbürger*innen und als Gleiche unter Gleichen wahrgenommen und geschätzt werden. Ein entscheidender Schritt in diese Richtung für mehr Partizipation geht auch der vor vier Wochen vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, das schnellere Einbürgerungen ermöglicht und Mehrstaatigkeit zulässt. Wir hoffen auf eine schnelle Umsetzung, danke. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Auch wenn es heute lediglich um die Unterzeichnung einer Erklärung auf Wunsch einer Initiative geht, debattieren wir letztlich über die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts. Den Initiatoren geht es dabei um die Integration der seit Jahren hier lebenden Ausländer aus Nicht-EU-Staaten. Im Kern geht es aber um das Prinzip, Integration durch Wahlrecht. Für unsere Fraktion nimmt das Thema Integration eine entscheidende Rolle ein. Wir unterstützen Maßnahmen für eine gelingende Integration durch eine Vielzahl guter Projekte hier im Rat und in unserer Stadt. Entscheidend ist, dass wir uns intensiv um eine gelingende Integration bemühen, und nicht so tun, als ob mit Gewährung eines Wahlrechts Integration funktioniere. Das Wahlrecht bildet das Kernstück, schon immer, der politischen Beteiligung in einer Demokratie. Wer sich nach einer gelungenen Integration zu unserem Land, unserer Werteordnung und unserem Grundgesetz bekennt und sich einbürgern lässt, was ja nun auch durch die neue Einbürgerungsreform erleichternd möglich ist, kann folgerichtig auch das größte Privileg unserer Demokratie, nämlich das Wahlrecht auf allen Ebenen, für sich beanspruchen. Damit steht für uns das Wahlrecht am Ende einer gelungenen Integration, nicht an ihrem Anfang. Die Tatsache, dass EU-Bürger seit 1992 ein Wahlrecht haben, führt keineswegs zu einer Ungleichbehandlung, denn dieses Wahlrecht ist Ausdruck einer Verpflichtung der europäischen Integration, wie sie in der Präambel des Grundgesetzes erwähnt ist, und in diesem Licht steht auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990. Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts verfassungswidrig ist, da dies einer Verfassungsänderung bedarf, einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat, und dass Kom- munen gegenüber den Ländern und dem Bund keine Sonderstellung bei dieser Frage genießen. Eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts erfordert also eine einheitliche Legitimationsgrundlage. Diese bildet nach dem Grundgesetz die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk. Unsere Verwaltung sieht in ihrer Beschlussvorlage durchaus diese Argumentation, führt sie richtig an, spricht sich dann aber, für uns in sich widersprüchlich, für eine Unterzeichnung der Erklärung aus, für uns nicht nachvollziehbar in der Argumentationskette. Auch das Bundesverfassungsgericht meint mit dem Begriff des Volkes durchgängig das deutsche Volk, definiert über die Staatsangehörigkeit, und von diesem Prinzip ist das Bundesverfassungsgericht nicht abgewichen. Für uns ist auch nicht die Rechtslage in anderen Staaten maßgeblich, sondern unser Grundgesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung in unserem Land. Die Behauptung, Migranten ohne Wahlrecht seien von der Gesellschaft ausgeschlossen, ist falsch, denn gesellschaftliche Teilhabe ist vielschichtig. Sie zeigt sich im Zusammenleben unserer Stadt, dem Mitwirken in Vereinen, im Integrationsausschuss, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bereichern – 3 – unser soziales und kulturelles Leben. Dem widerspricht es aus unserer Sicht in keiner Weise, das Privileg des Wahlrechts an die Einbürgerung zu knüpfen. Daher lehnen wir die Vorlage ab. Stadtrat Zeh (SPD): Ja, nächstes Jahr ist wieder Kommunalwahl. Da dürfen natürlich alle EU-Bürger, sowohl aktiv wie passiv, daran teilnehmen, aber natürlich, und das ist eine erschreckend hohe Zahl, leben in Karlsruhe über 30.000 Menschen, die nicht EU-Bürger sind, sogenannte hier Drittstaatsangehörige. Sie sind sehr wohl integriert, Frau Dogan. Sie sind Studenten hier, sie sind Arbeitnehmer hier. Bei Siemens habe ich mit sehr vielen Menschen aus anderen Ländern zusammengearbeitet. Sie sind Unternehmer hier. Ich erinnere nur, wenn Sie durch die Innenstadt gehen, Sie können in einem China-Restaurant essen, einen türkischen Döner-Laden besuchen oder auch viele Handy-Läden zum Beispiel haben durchaus ausländische Unternehmer. Das heißt, sie zahlen auch Steuern und Abgaben hier. Sie nutzen vom Abfallsystem Karlsruhe über Wohnungen und Straßen hier in Karlsruhe bis zum Zoo alle Einrichtungen. Sie können aber hier über Kosten von Abfall- gebühren oder Zooeintritten nicht mitbestimmen. Das ist natürlich ein Manko, weil sie eben hier keine EU-Bürger sind. Letztendlich ist in EU-Staaten auch dieses Handhaben sicherlich unterschiedlich. Sie haben natürlich vollkommen Recht, wir auf kommunaler Ebene können hier nichts ändern. Es ist durch das Bundesverfassungsgericht an eine Grundgesetzänderung gekoppelt, aber es wäre natürlich eine gute Möglichkeit, hier ein politisches Signal zu setzen, dass wir durchaus wollen, dass auch diese Menschen aus den anderen Staaten mitbestimmen können. Daher wollen wir das politische Signal setzen, auch nach Vorberatung im Migrationsbeirat, und diese Resolution unterschreiben, um dementsprechend auch da ein Signal nach außen, nach Berlin zu senden, dass hier Möglichkeiten der Änderung gegeben sind. Stadtrat Høyem (FDP): Dieses Thema ist kontrovers, und deshalb stimmen wir auch in meiner Fraktion unterschiedlich ab, aber lassen Sie mich meine Meinung deutlich sagen. Wenn ich in Oxford und in München und in Karlsruhe mich in Kommunalpolitik einge- mischt habe, seit jetzt 28 Jahren, dann haben sogar kluge, intelligente Kollegen in dem europäischen Schulsystem gesagt: „Ah, bist Du jetzt Staatsbürger dort?“ Die haben dieses EU-Wahlrecht überhaupt nicht gekannt, und in meinem eigenen Heimatland haben wir seit 1971 das Wahlrecht für die sogenannten Städte, und wir haben nur gute Erfahrungen damit. Klar müssen Regeln sein, aber das diskutieren wir nicht in der Kommunalpolitik. Das diskutiert man im Bundestag und sogar Bundesrat, aber in Dänemark ist es so, dass man ab vier Jahren in einer bestimmten Kommune an der Wahl teilnehmen kann. Hier in Karlsruhe habe ich seit 2000, als ich hierhergekommen bin, versucht, hier in diesem Saal, so gut ich kann, sowohl ein aktiver Karlsruher Bürger, aber auch von meinem eigenen Land Dänemark zu sein. Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft, ich versuche, mich einzubringen, so gut ich kann. Ich habe immer als meinen Wahlslogan gehabt, interna- tional, lokal, beide Dinge, aber leider habe ich, und das ist wahrscheinlich eine andere Perspektive, als die meisten hier haben, viele internationale Familien in den europäischen Schulen gehabt, die überhaupt nicht interessiert waren an Karlsruhe. Denen war es total egal, ob die in Karlsruhe waren, ob die in Straßburg waren, ob die in Bern waren, denn die konnten sich mit Stimmrecht nicht integrieren. Dann sagt man, na ja, die sollen Staats- bürger so schnell wie möglich sein. Das ist nicht so einfach, wie man sagt. Ich wurde das erste Mal für ein politisches Amt hier in München gewählt vor 18 Jahren, und dort war ich, klar, nicht deutscher Staatsbürger, denn das hat Dänemark nicht erlaubt. Erst 2015 war es – 4 – möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen. Bedeutet das, dass in diesen vielen Jahren seit 1997, wo ich das erste Mal gewählt wurde, war ich ein nicht so guter Politiker wie alle anderen, weil ich die deutsche Staatsbürgerschaft noch nicht hatte wie jetzt? Also ich denke, dieses ist eine symbolische, eine wichtige symbolische Handlung. Falls Sie das normale politische Tempo in allen Ländern, nicht nur in Deutschland, kennen, dann erlebe ich nicht, dass Ausländer dann hier ein Stimmrecht bekommen, aber das wäre eine sehr gute symbolische Handlung jetzt, und das wäre eine echte Integration. Integration ist nicht nur reden und nette Worte zu sagen. Integration ist, dass man Mitbestimmung und Mitverantwortlichkeit hat, und das kann diese heute symbolische Entscheidung vielleicht ein bisschen später weiterbringen. Das ist zumindest meine Lebenserfahrung, danke. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Unsere Vorlage, ich musste jetzt noch mal meine Brille aufsetzen, geht ja eigentlich darum, ob wir der Unterzeichnung der Erklärung „Unsere Städte – unsere Stimmen“ zustimmen oder nicht zustimmen, aber wir haben ja das hohe Lied hier der großen Politik angeschlagen. Das will ich versuchen, jetzt ein bisschen zu dämpfen und auch in Erinnerung, 175 Jahre seit 1848, in dem Deutschland auch auf blutige Weise sich das Wahlrecht erkämpft hat. Dass ich, das hatte ich ja auch schon angekündigt, dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen kann, versuche ich jetzt zu dämpfen, indem ich auch klar mache, und das sagen auch sehr viele Migrationsforscher, das Wahlrecht sollte stets an die Staatsangehörigkeit gebunden sein, und es ist ja auch ein guter Schritt, was die Bundesregierung gemacht hat, die Einbürgerung, die Integration, da hatten wir heute schon gesprochen, zu erleichtern. Ich denke, das ist richtig und zitiere hier, erst mal nicht selber, auf gut Badisch, „was nichts kostet, ist nichts wert“, aber ich zitiere das jetzt mal auf verständliche Art und Weise, des Bremers Migrationsforschers Dr. Stefan Luft, der aktuell heute, nachdem das Thema im hessischen Wahlkampf aufgepoppt ist, dazu befragt und gemeint hat mit einigen Kollegen, hier das Zitat: „Grundsätzlich sollte das Wahlrecht an die Staatsangehörigkeit gebunden sein.“ Für EU-Bürger gebe es bereits eine Sonderstellung, so Luft. Diese Sonderstellung jetzt auf alle auszuweiten, entwertet die Einbürgerung, es untergräbt den Zusammenhang von erfolgter Integration und Staatsangehörigkeit und Wahlrecht, denn der letzte Schritt der Integration sollte das erkämpfe Wahlrecht sein und noch mal, was nichts kostet, ist nichts wert. Deshalb von meiner Seite, wie meine Kollegen letztlich abstimmen werden, kann ich nicht sagen, die Ablehnung dieses Antrags. Stadtrat Schnell (AfD): Die Stoßrichtung dieser Vorlage ist doch sonnenklar, perspektivisch mehr Stimmen für LINKS-GRÜN bei künftigen Wahlen. So will die deutsche Innenministerin, die aktuell als Spitzenkandidatin der SPD für das Amt der hessischen Ministerpräsidentin kandidiert, dort das kommunale Wahlrecht gravierend ausweiten. Auch Flüchtlinge, die mindestens sechs Monate in Deutschland leben, sollen ihrer Ansicht nach dann wählen dürfen. Noch deutlicher sagt es Axel Steier, ein selbsternannter Seenotretter. Er twitterte am 25. Juni dieses Jahres: „Hätte es genug Zuzug aus dem Ausland gegeben, zum Beispiel indem man die Visa-Pflicht für Afghanen und andere Verfolgte abschafft, und hätte man diesen Menschen sofort das Wahlrecht eingeräumt, wäre Sonnenberg heute kein Thema. Deshalb Grenzen auf.“ Soweit dieser Twitter-Betrag. Mit Sonnenberg spielt er auf die Wahlen des AfD-Landrats in diesem Landkreis an, das zur Erklärung. Die AfD lehnt solche wahlkampftaktischen Spielchen auf das Entschiedenste ab und hält weiterhin die Koppelung des Wahlrechts an die Staatsangehörigkeit für sinnvoll und unabdingbar. Wir sind da völlig auf der Linie des hessischen CDU-Generalsekretärs Manfred Pentz, der dazu – 5 – sagte: „Das Wahlrecht ist kein Spielball für Wahlkämpfe, sondern einer unserer höchsten demokratischen Werte und muss Angehörigen unseres Staates vorbehalten bleiben. Dieses Wahlrecht beliebig zu öffnen und nur noch an den bloßen Aufenthalt statt an die Staatsangehörigkeit zu koppeln, widerspricht unseren demokratischen Grundsätzen und lehnen wir als CDU klar ab“, soweit der hessische Generalsekretär. Wir schließen uns dem an, vielen Dank. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich kenne tatsächlich einige Menschen in Karlsruhe, die deutlich länger in dieser Stadt wohnen und diese Stadt schon deutlich länger ihr Zuhause nennen und trotzdem von politischer Partizipation, vielleicht abgesehen von Petitionen oder so etwas, völlig ausgeschlossen sind und die natürlich auch eine Meinung haben zu Dingen und die natürlich auch ganz akut von den Entscheidungen, die wir hier treffen, betroffen sind und da auch eine Stellung zu haben und eine Stellung beziehen wollen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, wenn wir schon EU-Bürgern, was absolut richtig ist, diesen Schritt einräumen, dass das eben auch für Menschen gilt, die aus anderen Ländern kommen und hier auch immer auf die Einweisung zu verweisen, da muss man an dieser Stelle auch wieder sagen, es gibt Länder, die gewähren eine doppelte Staatsbürgerschaft, es gibt Länder, die gewähren das nicht, zum Beispiel die Volksrepublik China. Da muss man sich dann entscheiden, und vielleicht hat man aber eine Familie, die man visafrei besuchen möchte, und dann würde ich die chinesische Staatsbürgerschaft auch nicht so einfach aufgeben, aber trotzdem habe ich ja vielleicht eine Meinung zu Dingen, die hier passieren. Und jetzt noch mal wirklich ganz ernsthaft an die rechts außen, also ich verknüpfe die Gewährung an Wahlrechte nicht an die Frage, was Menschen wählen. Das ist zutiefst undemokratisch. Das dürfen die dann im zweiten Schritt entscheiden. Also an dieser Stelle kann ich nur noch mal mein Entsetzen äußern. Sollen dann eben auch noch alle, die links wählen oder grün wählen, in Zukunft auch kein Wahlrecht mehr haben oder so? Also das finde ich ganz schwierig, und ich glaube, es ist ein ganz wichtiger Schritt, den wir hier eben als Stadt tun können, auch diesen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, die in dieser Stadt schon so lange leben, dass wir sie eben auch mit ihren Stimmen als wichtig ansehen und auch hoffen, dass das Bundes- und Landesebene, also Bundesebene jetzt an dieser Stelle natürlich, das auch an dieser Stelle so sehen wird. Stadträtin Fenrich (pl.): Ich darf zitieren aus dem SPD-Wahlprogramm in Hessen zunächst, jetzt wörtlich. „Wir wollen uns auf Bundesebene und im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten.“ Es ist also so, dass dort vorgesehen ist, dass es den Bewohnenden, den Einwohnern einer Kommune freisteht, zu wählen oder nicht zu wählen, aber nicht den Bürgern. Wir drehen hier aber gar nicht das große Rad. Das steht der Kommune überhaupt nicht zu, sondern das macht hier der Bund letztendlich, denn da sind Grundgesetzänderung und gesetzliche Änderungen erforderlich, aber ich meine noch aus einem anderen Grund, Herr Oberbürgermeister, dürften Sie dieses Papier gar nicht unterschreiben, und zwar aus mehreren Gründen. Es ist einmal von volljährigen Bürgern, aber die setzen Bürger mit Einwohnern eigentlich gleich, das steht an einer anderen Stelle, volljährige Bürger sollen das Wahlrecht erhalten, und dann sollen die volljährigen Bürger einmal zwei Jahre Aufenthalt hier nachweisen können oder drei Jahre Aufenthalt, also Bürger wieder Einwohner. Das ist die Gleichsetzung. Das widerspricht unserem Gesetz, und wenn Sie das unterschreiben und das auch entsprechend forcieren, dass volljährige Bürger erst wählen können/sollen, dann hätten wir – 6 – ein Zweiklassenwahl-recht, denn wir haben hier das Wahlrecht, das aktive und passive Wahlrecht, ab 16 Jahren. Da kommen noch ein paar andere Voraussetzungen dazu, und hier hätten wir dann das, was diese Initiative möchte, nur für volljährige Bürger. Wir wollen doch eigentlich, von dem abgesehen, Bürokratieabbau betreiben und nicht noch mehr reglementieren und noch mehr Unterschiede bringen. Deswegen ist es eigentlich falsch, dass hier auf eine Volljährigkeit Bezug genommen wird. Andererseits, Herr Oberbürger- meister, sagen Sie, also die Initiative schlägt vor, Entschuldigung, die Initiative schlägt vor, dass dem Gemeinderat immer berichtet wird, dass evaluiert wird und dass der Gemeinde- rat sich beschäftigt und dass er dann vielleicht Vorschläge bringt, wie auch immer. Sie aber wollen nicht, dass der Gemeinderat das macht, aus welchen Gründen auch immer, das steht Ihnen anheim, sondern dass sich der Arbeitskreis Migrationsbeirat damit beschäftigt, auch nicht mal der Migrationsbeirat selbst, sondern der Arbeitskreis Migrationsbeirat. Sie begründen das dann, dass dadurch keine Erwartungen genährt werden sollen. Also, aus meiner Sicht sind hier viele, viele Ungereimtheiten. Von daher ist es aus meiner Sicht rechtlich bedenklich, wenn Sie das unterschreiben, und einfach nur immer so Zeichen setzen, wenn ich höre, wir setzen Zeichen, wir setzen Zeichen. Ich finde, wir sollten keine Zeichen setzen, sondern da, wo es erforderlich ist, sollten wir handeln. Da, wo es eine Verbesserungsmöglichkeit für Ausländer, hier lebende Ausländer gibt, sollten wir das tun, aber nicht Zeichen setzen und keinen Opportunismus betreiben. Stadtrat Høyem (FDP): Liebe Frau Fenrich, hier habe ich eine ganz andere Meinung. Das ist gerade über ein Zeichen, was wir hier diskutieren, das ist symbolisch, und wenn jemand jetzt einbringt, ein Beispiel mit sechs Monaten und so, Entschuldigung, das ist Galimathias. Wir sprechen hier über eine symbolische Handlung, wo wir sagen, an die, die dann die Verantwortlichkeit haben, unsere Kollegen im Bundestag und im Bundesrat, und die sind so klug und intelligent wie wir, dass die die Bedingungen festsetzen sollen, das war eine von meinen drei Bemerkungen. Die zweite ist, seit 1971 haben wir das in Dänemark gehabt, nach vier Jahren in einer Kommune, da gibt es keine, man muss doch auch der Realität und den Erfahrungen ein bisschen zuhören, da gibt es keine, keine einzige Erfahrung, die negativ ist und auch nicht in Irland, wo es zwei Jahre vorher war. Also wieder auch ein bisschen außerhalb von Deutschland gucken und sehen, wie andere Länder die Systeme behandelt, und dann sage ich nicht, wie dänischer Humor, aber mit ein bisschen Rezension. Wenn wir immer sagen, dass wir Ausländer, dass wir Ausländer links sind, dann ist die Argumentation ganz anders. Ich bin nicht links und die Diskussion in Dänemark und anderen Ländern ist, vielleicht sind doch die Ausländer am meisten rechts. Also diese Diskussion links-rechts, das hat keinen Sinn. Der Vorsitzende: Ich möchte das noch mal unterstreichen. Ich kann das gut unter-zeichnen, weil das nicht das SPD-hessische Wahlprogramm ist, sondern eine Erklärung, und die Unterstellung, dass es nur was mit dem Wahlkampf zu tun hat, wenn Sie mal auf die Seite 2 schauen, da steht unten drin, dass es ein europäisches Netzwerk ist, das in vielen Ländern aufgebaut wird. Das heißt, es ist völlig unabhängig von irgendwelchen aktuellen Wahlentscheidungen. Zweites Ding, ich setze mich, seitdem ich überhaupt in der Politik bin, für das kommunale Wahlrecht ein. Insofern hat es mit dem aktuellen Wahlkampf auch nichts zu tun, also müssen Sie mir das zumindest glauben. Seit 1994 streite ich dafür, und wir haben auch so Themen wie Migrationsbeiträge und so was immer auch als Behelfs- krücke genommen, damit man wenigstens einen direkten Zugang der Menschen hier zum Gemeinderat schafft, die sonst über das normale Wahlrecht keine Möglichkeit haben. Ich will das einfach an dieser Stelle auch sagen, wir haben auch in unserer eigenen Partei – 7 – immer wieder Leute, die aktiv mithelfen, und wenn es dann darum geht, Kommunalwahl- listen aufzustellen, wieder ganz bedeppert wahrnehmen müssen, dass sie zwar seit Jahr- zehnten aktiv sind, aber keine Chance haben, hier mal auf diese Wahlliste zu kommen oder auch sich aktiv zu beteiligen. Insofern hat das schon ganz viel mit dem konkreten Angebot zu tun, hier auch mit allen Rechten und Pflichten dazuzugehören, und deswegen habe ich hier kein Problem, das zu unterschreiben, wenn der Gemeinderat quasi uns dazu autorisiert. Es geht auch nicht nur um Symbol, sondern es geht darum, dass man das als Ziel hat, und natürlich muss man das Ziel am Ende umsetzen, und da muss man diskutieren, ob sechs Monate, zwei Jahre, vier Jahre. Das ist gar nicht unser Thema heute, und vor allem, man muss es dann natürlich auch den jeweiligen kommunalen Wahlgesetzen der einzelnen Bundesländer anpassen. Da gibt es ja möglicherweise Unterschiede, aber das ist auch kein Grund zu sagen, deswegen kann man da jetzt nicht mitgehen. Die Initiative kam von zwei Sachkundigen aus dem Migrationsbeirat, und wir haben den Migrationsbeirat eingerichtet, um genau solche Themen in die Politik zu bringen, und dann müssen wir das hier auch ernst nehmen. Deswegen bringen wir das hier ein, und Sie entscheiden jetzt, ob Sie das eben mittragen können oder nicht. Damit kommen wir hier zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Oktober 2023