Weiterentwicklung der bestehenden Förderung der Bürgerzentren zur Förderrichtlinie Stadtteilhäuser
| Vorlage: | 2023/0568 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.05.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Knielingen, Mühlburg, Nordweststadt, Oberreut, Südstadt, Südweststadt |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0568 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Weiterentwicklung der bestehenden Förderung der Bürgerzentren zur Förder- richtlinie Stadtteilhäuser Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 12.07.2023 6 b x Gemeinderat 18.07.2023 9.2 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie Bürgerzentren ablöst. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Zuschüsse Stadtteilhäuser: 227.000 Euro (budge- tiert) Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ergebnisse der Beratungen im Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung mit den Fraktio- nen zur Förderrichtlinie der Stadtteilhäuser Am 27. Februar und 16. März 2023 wurde die Vorlage GR 2022/2062 in dem um die Gemein- deratsfraktionen erweiterten Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung (SQE) beraten. Au- ßerdem fand ein Austausch mit den Bürgervereinen am 7. Februar und 8. Mai 2023 statt. Im Be- gleitgremium wurden folgende Vereinbarungen zur Förderrichtlinie der Stadtteilhäuser getrof- fen: • Grundsätzlich soll die Wertschätzung des Ehrenamtes an geeigneten Passagen der För- derrichtlinie stärker zum Ausdruck kommen. • Die Förderrichtlinie wird hinsichtlich der Förderkriterien und der Modulsystematik gemäß den Änderungen angepasst, die dem Fachlichen Begleitgremium und den Fraktionen am 16. März 2023 vorgestellt wurden (Anlage 1, Förderrichtlinie Stadtteilhäuser). • Änderungen werden nachvollziehbar dargestellt und dieser Vorlage beigefügt (Anlage 2, Synopse Stadtteilhäuser alt neu). 2. Einleitung zur Förderkonzeption der Stadtteilhäuser Bereits mit der Bestandsaufnahme der Bürgerzentren in den Stadtteilen (GR Vorlage 2014/0102) wurde der Anspruch formuliert, Bürgerzentren als ein Instrument einer kommunalen, präventiv orientierten Sozialpolitik einzusetzen. Als verbindendes Element von bürgerschaftlichen Aktivitä- ten und professionellen Angeboten nehmen die Bürgerzentren eine zentrale Rolle im Stadtteil ein. Die Evaluation der Grundsätze zur Förderung von Bürgerzentren in Karlsruhe (GR Vorlage 2020/0472) bestätigte die Wirksamkeit der einzelnen Bürgerzentren, zeigte jedoch gleicherma- ßen den Bedarf auf, die bestehenden Fördergrundsätze im Kontext der gesamtstädtischen Kon- zeption zur Sozialen Quartiersentwicklung inhaltlich weiterzuentwickeln. In den Beschlussvorlagen GR 2020/0472 und GR 2020/0172 hat der Gemeinderat das Amt für Stadt- entwicklung und die Sozial- und Jugendbehörde beauftragt, zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung abgestimmte Fördermodule zu erarbeiten. Die Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser bildet darin eine der vier Fördermöglichkeiten (Fördermöglichkeit A). Sie löst die beste- henden Grundsätze zur Förderung von Bürgerzentren ab (Anlage 1, Förderrichtlinie Stadtteilhäuser). Erste Überlegungen wurden dem Sozialausschuss am 17. Juni 2021 mit der Informationsvorlage ‚Sozi- ale Quartiersentwicklung - weiteres Vorgehen‘ vorgestellt. Stadtteilhäuser sind künftig die zentrale städtische Raumförderung und aufgrund ihrer offenen und breiten Angebotsstruktur zentrale Orte des Engagements und der Partizipation. Zusammenfassung: Die Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser basiert auf den Praxiserfahrungen und der Evaluation der Grundsätze zur Förderung von Bürgerzentren. Sie zielt auf die Förderung von Teilhabe, Engage- ment und Partizipation ab. Die Neuaufsetzung der Förderrichtlinie fokussiert über ihre Modulsyste- matik und der damit verbundenen Angebotsstruktur explizit Zielgruppen, die bisher nicht einheitli- cher Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit von Bürgerzentren waren. Über die unterschiedlichen Module der Förderkonzeption gelingt es, Freiraum für Innovation und Individualität zu geben und gleichermaßen einen Rahmen in Form qualitativer Standards für das vorzuhaltende Portfolio eines Stadtteilhauses zu definieren. Um der erwartbaren, steigenden Nachfrage von interessierten Fördernehmenden gerecht werden zu können und den stadtweiten Ausbau von Stadtteilhäusern zu forcieren, empfiehlt die Verwal- tung in den Folgejahren Mittel in den Haushalt einzustellen. – 3 – 3. Beteiligung Bei der praxisorientierten Entwicklung der vorliegenden Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser und der Ge- samtkonzeption der Sozialen Quartiersentwicklung waren die Träger der bestehenden Bürgerzentren in den Teilnehmendenkreis der drei Zukunftswerkstätten mit fünf Workshops geladen (26. Februar 2021, 16. Juli 2021, inhaltsgleich am 9. und 13. April 2022). In zwei separaten Beteiligungsveranstal- tungen mit dem Arbeitskreis der bestehenden Bürgerzentren wurde explizit die Praktikabilität der För- derrichtlinie für Stadtteilhäuser konkretisiert (inhaltsgleich am 25. und 26. April 2022 sowie am 24. Oktober 2022). Neben der Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen in der neuen Förder- konzeption und der Handhabbarkeit der Förderregularien wurde ebenfalls die Modulsystematik zur Angebotsstrukturierung erörtert. Die zum Teil konkurrierenden Interessen der Akteure wurden in den Workshops und Gesprächen anhand der Fragen zu ungleichen Teilhabechancen, der Vergabegerech- tigkeit, der Weiterentwicklung innovativer offener Seniorenarbeit, der neuen Förderkonzeption für Stadtteilhäuser und dem Zusammenspiel von ehren- und hauptamtlichem Engagement diskutiert. Die zentralen Ergebnisse der Workshops wurden in der Ausarbeitung der Förderrichtlinie für Stadtteilhäu- ser berücksichtigt. 4. Die Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser (Anlage 1) Die im Rahmen der politischen Gremien eingebrachten Kritikpunkte an der vorherigen Beschlussvor- lage und der Fördersystematik für Stadtteilhäuser wurden berücksichtigt und entsprechende Inhalte und Passagen modifiziert (Anlage 2, Synopse Stadtteilhäuser alt neu). Die neue Version der Beschluss- vorlage sowie die Überarbeitung der Förderrichtlinie basieren auf der Diskussion im Fachlichen Begleit- gremium mit den Fraktionen, in dem die Anpassungsvorschläge des Amts für Stadtentwicklung allseits gut aufgefasst wurden. Die (Einstiegs-)Hürden für Förderinteressierte und etwaige Träger eines Stadt- teilhauses wurden gesenkt. Durch das Förderschema für Stadtteilhäuser wird das Ehrenamt nicht über- fordert. Die Modifizierungen der Förderrichtlinie betreffen insbesondere den Ausdruck zur Wertschät- zung des Ehrenamtes an geeigneten Passagen der Förderrichtlinie sowie folgende Kapitel: Anlass und Ziel der Förderrichtlinie (Seite 4), Leitbild der Stadtteilhäuser (Seite 4 / 5), Antragsberechtigung (Seite 5), Zuschussarten (Seite 6), Inhaltliche Unterstützung (Seite 7), Modulbaukasten (Seite 8), Fördersyste- matik (Seite 8), Basismodule (Seite 10), Aufbaumodule (Seite 12), Kooperationsgespräche (Seite 14), Nutzungskonzept (Seite 15). Im Fachlichen Begleitgremium wurden seitens der Verwaltung zwei weitere Diskussionsthemen aufge- griffen. Zum einen war der Förderansatz einer Raumförderung von mehreren Standorten im Stadtteil für den Betrieb und das Vorhalten von Angeboten eines Stadtteilhauses Gegenstand der Diskussion. Diese Förderoption ergänzender Räumlichkeiten gibt es in den aktuellen Fördergrundsätzen für Bür- gerzentren nicht. Zum anderen wurde der Ansatz einer Personalförderung in Form eines Mini-Jobs für die Erledigung anfallender Aufgaben in rein ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäuser thematisiert. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, diese Themen nach dem Prozess der Haushaltssicherung wiederaufzugreifen und in die politischen Gremien zu bringen. Neben den in der Förderrichtlinie festgeschriebenen Grundsätzen zur Förderung als Stadtteilhaus wird Interessierten eine niedrigschwellige Informationsbroschüre über Stadtteilhäuser und deren Angebote zur Verfügung gestellt. Modulsystematik Die inhaltliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinie sieht eine Strukturierung der vorzuhaltenden An- gebote unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen eines Stadtteilhauses vor. Dies wird durch einen modulartigen Aufbau in Form von sogenannten Basis- und Aufbaumodulen sichergestellt. Stadtteilhäuser erhalten über die Modulsystematik eine breite inhaltliche Basis und die Vorgabe vielfältige Angebote für unterschiedliche Zielgruppen in den Stadtteilhäusern zu offerieren. Durch die Modulsystematik werden Stadtteilhäuser stärker in die kommunale Sozialpolitik mit präven- tiver Orientierung eingerückt, wodurch sie den formulierten Zielen des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.10.2014 zur Bestandsaufnahme der Bürgerzentren entsprechen. Über die Module ist überdies si- chergestellt, dass Themen, die im Rahmen der drei Zukunftswerkstätten des Beteiligungsprozesses viel- fach als zentral erachtet wurden, in den Stadtteilhäusern Raum finden. Sie definieren die – 4 – Anforderungen an die Stadtteilhäuser und bieten Orientierung für die inhaltliche Ausgestaltung. Für die Entwicklung und den sukzessiven Aufbau der Angebotsstruktur gemäß der Förderrichtlinie besteht für die Träger von Stadtteilhäusern ab Erhalt des Zuwendungsbescheides insgesamt 24 Monate Zeit. In diesem Zeitraum bietet das Büro für Mitwirkung und Engagement fachliche Unterstützung und Beglei- tung. Die sechs Bürgerzentren, die sich in einer städtischen Raumförderung befinden, können sich bis zum Jahr 2026 zum Stadtteilhaus weiterentwickeln. Die Betriebsform (rein ehrenamtlich oder mit hauptamtlicher Unterstützung) bildet, gemäß der Evaluation der Förderrichtlinie für Bürgerzentren aus dem Jahr 2020 (Beschlussvorlage GR 2020/0472), die Grundlage zur Erfüllung der Module. Fördervolumen für Stadtteilhäuser In der Fortführung des Doppelhaushalts 2022/2023 sind im Doppelhaushalt 2024/2025 aktuell pro Jahr jeweils Transferaufwendungen in Höhe von 227.000 Euro zur Förderung von Stadtteilhäusern vorgesehen. Die Jahressumme für die sechs aktuell geförderten Einrichtungen beträgt insgesamt rund 151.000 Euro pro Jahr (Stand 2022). Aufgeschlüsselte Förderung Bürgerzentren aktuell (Teilhaushalt 1200): Mühlburg 69.406,80 Euro Knielingen 20.763,12 Euro Nordweststadt 16.656,00 Euro Südweststadt 16.378,40 Euro Südwerk 15.000,00 Euro Daxlanden 12.764,80 Euro Durch die Neuordnung und das Auslaufen der Förderung von Seniorenbegegnungsstätten ist eine Raumförderung künftig ausschließlich in Form einer Förderung als Stadtteilhaus möglich. Dadurch ist eine steigende Nachfrage zur Realisierung von Stadtteilhäusern anzunehmen. Dem Amt für Stadtentwicklung werden die aktuell geltenden Richtwerte als Berechnungsgrundlage der jährlichen Zuschusshöhe pro Zuschussempfänger durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirt- schaft zur Verfügung gestellt. Durch die steigenden Energie- und Nebenkosten ist von einer sukzessi- ven Erhöhung der Teilzuschüsse für Betriebskosten pro Stadtteilhaus auszugehen (2,50 Euro pro Quadratmeter für das Jahr 2022). Gleichermaßen erhöht die jährlich notwendige Anpassung der Reini- gungskostenpauschale gemäß städtischen Kostenschlüssels sukzessiv den Teilzuschuss für die Reini- gungskosten pro Stadtteilhaus (von 2,85 Euro pro Quadratmeter für das Jahr 2022 auf 3,15 Euro für das Jahr 2023 auf 3,25 Euro für das Jahr 2024). Ab dem Jahr 2024 stehen noch 60.000 Euro pro Jahr zur Förderung zukünftiger Stadtteilhäuser zur Verfügung. Dies ermöglicht je nach Größe des jeweiligen förderfähigen Standortes eine Förderung von maximal zwei bis drei zusätzlichen Stadtteilhäusern (Annahme: 20.000 bis 30.000 Euro pro Stadtteil- haus, abhängig von Nutzungsfläche). Etwaige Zuschüsse zur Erstausstattung des jeweiligen neuen Stadtteilhauses reduzieren allerdings das zur Verfügung stehende Gesamtbudget. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Miet- und Mietnebenkosten zu rechnen, was sich in der Ausschöpfung des Ge- samtbudgets für Stadtteilhäuser niederschlagen wird. Sind nach Ausschöpfung des Förderbudgets für die Förderung eines neuen Stadtteilhauses zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich, entscheidet der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung über die Förderung weiterer Stadtteilhäuser. Aufgrund begrenzter Ressourcen und zur Gleichbehandlung künftiger Stadtteilhäuser im Vergleich zu den bereits in einer Raumförderung befindlichen Bürgerzentren wird die maximale förderfähige Größe eines Standortes für ein Stadtteilhaus auf den Richtwert von 300 Quadratmetern Nutzungsfläche fest- gelegt. Der definierte Richtwert orientiert sich am Bestand der aktuell städtisch geförderten Bürgerzen- tren. Er entspricht dem Standort, an dem die meisten Quadratmeter Nutzungsfläche bezuschusst wer- den (Bürgerzentrum Mühlburg mit 298 Quadratmeter Nutzfläche; rein ehrenamtlicher Betrieb). Der Richtwert von maximal 300 Quadratmetern dient als Handlungshilfe und Maßgabe, um das verfüg- bare Förderbudget zu deckeln und die Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser gangbar zu machen. Durch – 5 – individuelle fachliche Einzelfallprüfungen von eingereichten Nutzungskonzepten können begründete Ausnahmen zugelassen werden, sofern der Bedarf aus fachlicher Sicht bestätigt wird. 5. Koordinierungsstelle Wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger der Wohlfahrtspflege in den Beteili- gungsworkshops ist eine transparente und unbürokratische Vergabe möglicher Fördermittel und Un- terstützungsangebote. Die Koordinierungsstelle soll diese Aufgabe erfüllen und ist im Rahmen der So- zialen Quartiersentwicklung als Anlaufstelle für alle Anfragen zu städtischen Fördermöglichkeiten zu verstehen. Diese Koordinierungstätigkeit soll zukünftig wie in der Vorlage GR 2022/2062 beschrieben im Büro für Mitwirkung und Engagement bei der Sachbearbeitungsstelle „Förderung Bürgerzentren“ angesiedelt sein. Durch die Koordinierungsstelle erhalten Interessierte Unterstützung in Form von fach- licher Beratung, Hilfe beim Aufbau von Netzwerken und Kooperationen, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbil- dungen, Anerkennungskultur, Klärung rechtlicher und versicherungstechnischer Fragen und Informati- onsweitergabe zu aktuellen Entwicklungen sowie Förder- und Projektmöglichkeiten. 6. Evaluation Nach der abgeschlossenen Etablierung der Fördergrundsätze von Stadtteilhäusern durch die sich trans- formierenden Bürgerzentren (bis zum Jahr 2026) und der anschließenden Erprobung der Förderkon- zeption über den Zeitraum von fünf Jahren ist eine Evaluation der Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser vorgesehen. Die Praxiserfahrungen der Träger und Engagierten können in die zukünftige Weiterent- wicklung der Förderrichtlinie einfließen. 7. Fazit Die Neuaufsetzung der Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser trägt dafür Sorge, dass künftig Angebote und Dienstleistungen für Zielgruppen geschaffen werden, die bisher nicht im Fokus waren. Mit der Modulsystematik der Förderkonzeption gelingt es, Freiraum für Innovation und Individualität zu geben und gleichermaßen einen Rahmen in Form qualitativer Standards für das vorzuhaltende Portfolios ei- nes Stadtteilhauses zu definieren. Um der erwartbaren, steigenden Nachfrage von interessierten För- dernehmenden gerecht werden zu können und den stadtweiten Ausbau von Stadtteilhäusern zu for- cieren, empfiehlt die Verwaltung in den Folgejahren Mittel in den Haushalt einzustellen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie Bürgerzentren ablöst.
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Synopse Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser – alt – | – neu – Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement Hinterlegungen = Änderungen/Ergänzungen © PantherMedia/Norbert Buchholz Anlage 2 Impressum Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leitung: Christoph Riedel Bereich: Büro für Mitwirkung und Engagement Jan Lange Bearbeitung: Fabienne Schill Layout: Stefanie Groß Titelbild: © PantherMedia/Norbert Buchholz Telefon: 0721 133-1270 Fax: 0721 133-1279 E-Mail: bme@afsta.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/bme Stand: Mai 2023 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 3 Inhalt Anlass und Ziel der Förderrichtlinie 4 Leitbild 4 Antragsberechtigung 6 Zuschussarten 7 Inhaltliche Unterstützung 8 Modulbaukasten 9 Fördersystematik 11 Basismodule 12 (Wahlmodule) Aufbaumodule 13 Kooperationsgespräche 14 Nutzungskonzept 16 4 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Stadtteilhäuser – alt –Stadtteilhäuser – neu – Anlass und Ziel der Förderrichtlinie alt: Seite 4 neu: Seite 4 Im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung zielen Stadtteilhäuser in ihrer Funktion darauf ab Orte und Angebote der Begegnung und Beziehungsgestaltung zu schaffen, Beteiligungsmöglichkeiten zu offerieren, Selbstorganisation, Engagement und Partizipation zu unterstützen und zu begleiten, die raum-, zielgruppen- und themenbezogene Bedarfsorientierung im Stadtteil sicherzustellen, die Teilhabe aller Menschen zu fördern, die Verantwortungsgemeinschaft durch aktive Netzwerkarbeit und Kooperationen im Stadtteil und im gesamten Stadtgebiet zu stärken, die Zugangswege zu Beratung und Informationen zu erleichtern. Im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung zielen Stadtteilhäuser zielen in ihrer Funktion darauf ab Orte und Angebote der Begegnung und Beziehungsgestaltung zu schaffen, Beteiligungsmöglichkeiten zu offerieren, Selbstorganisation, Engagement und Partizipation zu unterstützen und zu begleiten, die raum-, zielgruppen- und themenbezogene Bedarfsorientierung im Stadtteil sicherzustellen, die Teilhabe aller Menschen zu fördern, die Verantwortungsgemeinschaft durch aktive Netzwerkarbeit und Kooperationen im Stadtteil und im gesamten Stadtgebiet zu stärken, die Zugangswege zu Beratung und Informationen zu erleichtern. Leitbild alt: Seite 4 und 5 neu: Seite 4 und 5 Eine Stadtgesellschaft braucht Orte, an denen Gemeinschaft gelebt und erlebt werden kann. Stadtteilhäuser strahlen eine offene Willkommenskultur aus und verstehen sich als geschützter, neutraler und konfessionsfreier Raum für soziale Belange und Bedarfe aus dem Stadtteil. Ihnen obliegt die unabhängige und individuelle Ausgestaltung ihrer Aktivitäten mit der Prämisse Partizipation zu fördern. Sie wirken in den Stadtteil und die Quartiere hinein und greifen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner auf. Stadtteilhäuser sind Orte, an denen der Zusammenhalt im Stadtteil gestärkt wird, Gemeinsamkeiten entdeckt werden und ein interkultureller und generationsübergreifender Austausch entsteht. Sie bieten räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung. Folgendes Leitbild und die damit verbundenen Grundsätze sind für eine Förderung als Stadtteilhaus obligatorisch: Stadtteilhäuser machen sich stark für Begegnung Stadtteilhäuser fördern die Begegnung und den Austausch zwischen den Generationen und Gruppen unterschiedlicher Herkunft. Sie sind inklusiv, niedrigschwellig sowie barrierefrei zugänglich. Durch fünf regelmäßige Öffnungstage pro Woche (exklusive etwaiger Schließzeiten beispielsweise aufgrund von Ferien und sonstigen äußeren Umständen), vorrangig offene Angebote sowie eine einladende Gestaltung der Räume werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils optimal angesprochen. Eine Stadtgesellschaft braucht Orte, an denen Gemeinschaft gelebt und erlebt erlebt und gelebt werden kann. Stadtteilhäuser strahlen eine offene Willkommenskultur aus und verstehen sich als geschützter, neutraler und konfessionsfreier geschützter Raum für soziale Belange und Bedarfe aus dem Stadtteil. Ihnen obliegt die unabhängige und individuelle Ausgestaltung ihrer Aktivitäten mit der Prämisse Partizipation zu fördern. Sie wirken in den Stadtteil und die Quartiere hinein und , greifen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner auf und Sie bieten räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung. Stadtteilhäuser sind Orte, an denen der Zusammenhalt im Stadtteil gestärkt wird, Gemeinsamkeiten entdeckt werden und ein interkultureller und generationsübergreifender lebendiger Austausch entsteht. Sie begünstigen das Zusammenwachsen der Stadtteilbevölkerung in Anerkennung ihrer Diversität. Die facettenreichen Angebote profitieren von den individuellen Besonderheiten und Unterschieden der Menschen. Stadtteilhäuser als Orte der Vielfalt ermöglichen gezielt Teilhabe, ermöglichen gezielte Teilhabe und Selbstbestimmung. Barrierefreiheit wird nicht nur als Voraussetzung für und im Kontext von Inklusion verstanden und praktiziert, sondern wird nach Möglichkeit auch in baulicher Hinsicht des auszuwählenden Standortes für ein Stadtteilhaus berücksichtigt. Stadtteilhäuser bringen über generationen-verbindende Angebote Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und leisten einen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen verschiedenen Altersgruppen. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 5 Partizipation und Teilhabe In den Stadtteilhäusern besteht für die Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und sich zu beteiligen. Im Stadtteilhaus werden die Menschen in ihrem Wunsch nach Mitgestaltung gestärkt und stadtteilrelevante Themen durch die Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen. Es gibt abhängig von der Auslastung der Stadtteilhäuser angemessen große Zeitfenster, in denen Freiräume für Ideenwerkstätten, offene Treffen und selbstinitiierte Aktivitäten zur Verfügung stehen. Information und Beratung Stadtteilhäuser sind erste niedrigschwellige Anlaufstellen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile. Sie können dort unkompliziert und wohnortnah Beratungs- angebote wahrnehmen oder weiterführende Informationen und Kontakte erhalten. Über Aktionen, Veranstaltungen und Projekte im Stadtteil informiert das Stadtteilhaus die Stadtteilbevölkerung in geeigneter Form. Engagement Zivilgesellschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt und die Stärkung des demokratischen Miteinanders von großer Bedeutung. In Stadtteilhäusern wird zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und begleitet. Ehrenamtlich Interessierte werden bei der Umsetzung von Projektideen beraten. Engagierte können in den Betrieb der Stadtteilhäuser oder dort stattfindenden Angebote eingebunden werden. Vernetzung und Kooperation Stadtteilhäuser sind im Stadtteil mit den unterschiedlichen Einrichtungen vernetzt, ein fester Bestandteil des Stadtteilnetzwerkes und stadtweit im Austausch mit anderen Stadtteilhäusern. Durch die Kooperationen mit Akteuren aus dem Stadtteil ist die Angebots- palette breit aufgestellt. Die Kooperation mit weiteren Akteuren der Sozialen Quartiers- entwicklung im Stadtteil (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Kinder- und Jugendhäuser) ist wünschenswert, die Kooperation mit Trägern von Quartiersprojekten im Stadtteil sowie der Stadtteilkoordination ist obligatorisch. Vernetzung und Kooperation sind dabei als allgegenwärtige Dimensionen des Praxisalltags eines Stadtteilhauses zu verstehen und werden für dessen Betrieb, Organisation und Angebotsstruktur vorausgesetzt. Neben der Vernetzung mit den unterschiedlichen Einrichtungen im Stadtteil, sind Stadtteilhäuser ein fester Bestandteil des Stadtteilnetzwerkes und stadtweit im Austausch mit anderen Stadtteilhäusern. Die Kooperation mit weiteren Akteuren der Sozialen Quartiersentwicklung (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Kinder- und Jugendhäuser) wird angestrebt. Die Kooperation mit Trägern von Quartiersprojekten im Stadtteil sowie der Stadtteilkoordination wird vorausgesetzt. Stadtteilhäuser orientieren sich alle an gemein- samen Zielvorstellungen. Das Leitbild und dessen Querschnittsthemen sind das einende Band in Anerkennung der Unterschiedlichkeit und Individu- alität der Stadtteilhäuser. Sie geben dem Prozess neu entstehender Stadtteilhäuser einen Rahmen. Folgendes Leitbild und die damit verbundenen Grundsätze sind für eine Förderung als Stadtteilhaus obligatorisch: Stadtteilhäuser machen sich stark für Begegnung Stadtteilhäuser fördern die Begegnung und den Austausch zwischen den Generationen und Gruppen unterschiedlicher Herkunft. Sie sind inklusiv, niedrigschwellig sowie barrierefrei zugänglich. Durch fünf regelmäßige Öffnungstage pro Woche (exklusive etwaiger Schließzeiten beispielsweise aufgrund von Ferien und sonstigen äußeren Umständen), vorrangig offene Angebote sowie eine einladende Gestaltung der Räume werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils optimal angesprochen. Partizipation und Teilhabe In den Stadtteilhäusern besteht für die Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und sich zu beteiligen. Im Stadtteilhaus werden die Menschen in ihrem Wunsch nach Mitgestaltung gestärkt und stadtteilrelevnate Themen durch die Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen. offen vernetzend kooperativ niedrigschwellig barrierefrei Stadtteilhäuser sind ... inklusiv konfessionsfrei interkulturell integrativ generationsverbindend 6 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Es gibt abhängig von der Auslastung der Stadtteilhäuser angemessen große Zeitfenster, in denen Freiräume für Ideenwerkstätten, offene Treffen und selbstinitiierte Aktivitäten zur Verfügung stehen. Information und Beratung Stadtteilhäuser sind erste niedrigschwellige Anlaufstellen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile. Sie können dort unkompliziert und wohnortnah Beratungsangebote wahrnehmen oder weiterführende Informationen und Kontakte erhalten. Über Aktionen, Veranstaltungen und Projekte im Stadtteil informiert das Stadtteilhaus die Stadtteilbevölkerung in geeigneter Form. Engagement Zivilgesellschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt und die Stärkung des demokratischen Miteinanders von großer Bedeutung. In Stadtteilhäusern wird zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und begleitet. Ehrenamtlich Interessierte werden bei der Umsetzung von Projektideen beraten und Engagierte in den Betrieb der Stadtteilhäuser oder dort stattfindenden Angebote eingebunden. Antrags- berechtigung alt: Seite 5 neu: Seite 6 Antragsberechtigt sind juristische Personen wie eingetragene Vereine, eingetragene Verbände, gemeinnützige GmbHs, Zusammenschlüsse von Akteuren in Form eines Trägervereins und andere Rechtsformen, die mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen, gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abgabenordnung verfolgen, die zweckentsprechende wirtschaftliche Mittelverwendung gewährleisten, die fachlichen Voraussetzungen für die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Einrichtung bieten, kontinuierliche Aktivitäten zur Stärkung des Zusammenhalts leisten, angemessene Eigenleistungen und Ressourcen erbringen. Von den Antragstellenden wird vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und eine in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Betriebs des Stadtteilhauses gewährleistet ist. Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachzuweisen und eine Kontinuität und Solidität der stadtteilbezogenen Arbeit sicherzustellen. Grundsätzlich sind sich selbsttragende und/ oder kooperative Trägerschaftsmodelle, die der Verstetigung eines Stadtteilhauses dienen, wünschenswert und werden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt und befürwortet. Verantwortungsgemeinschaften sind gegenüber einer Einzelträgerschaft bevorzugt anzustreben. Antragsberechtigt sind juristische Personen wie eingetragene Vereine, eingetragene Verbände, gemeinnützige GmbHs, Zusammenschlüsse von Akteuren in Form eines Trägervereins und andere Rechtsformen, die mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen, gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abgaben- ordnung verfolgen (nicht-gemeinnützige Trägermodelle sind nicht per se förderschädlich. Die Leitbildkonformität ist ausschlaggebend.), die zweckentsprechende wirtschaftliche Mittelverwendung gewährleisten, die fachlichen Voraussetzungen für die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Einrichtung bieten, kontinuierliche Aktivitäten zur Stärkung des Zusammenhalts leisten,angemessene Eigenleistungen und Ressourcen erbringen (in Form von ehrenamtlicher Arbeit, dem Einwerben von Spendengeldern und/oder durch projektbezogene Mittel). Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 7 Von den Antragstellenden wird erwartet, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und eine in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Betriebs des Stadtteilhauses gewährleistet ist. Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachzuweisen und eine Kontinuität und Solidität der stadtteilbezogenen Arbeit sicherzustellen. Zuschussarten alt: Seite 6 neu: Seite 7 Die Berechnungsgrundlage der Zuschusshöhe ist die Nutzfläche des Stadtteilhauses in Quadratmetern. Die Teilzuschüsse für die Miet-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie der einmalige Zuschuss für Kosten der Erstausstattung sind zweckgebunden. Minderausgaben werden mittels Rückforderungs- bescheid an die Stadt Karlsruhe zurückerstattet. Bezuschusst werden Mietkosten in Höhe der zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Stadt Karlsruhe üblichen maximalen Mietkostenobergrenze (Quadratmeterpreis für die Kaltmiete), Reinigungskosten auf Basis des bei der Stadt Karlsruhe üblichen Kostenschlüssels, Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung auf Basis des bei der Stadt Karlsruhe üblichen Kostenschlüssels, Kosten der Erstausstattung in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Es obliegt der Stadtverwaltung, etwaige Anpassungen von Teilzuschüssen und Pauschalen gemäß den jeweils aktuell geltenden städtischen Vorgaben und Kostenschlüssel vorzunehmen. Eine Anpassung bei bestehenden Förderungen kann nach Antragstellung des Trägers bis zu den jeweils bei der Stadt Karlsruhe aktuell geltenden Obergrenzen als Verwaltungshandeln erfolgen, ohne eine erneute Beschlussfassung im Hauptausschuss. Nicht bezuschusst werden Grunderwerb (Bodenwertanteil), Investitionen, Kosten der Instandhaltung, Schönheits- reparaturen (zum Beispiel Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen). Die Berechnungsgrundlage der Zuschusshöhe ist die Nutzfläche des Stadtteilhauses in Quadratmetern. Die Teilzuschüsse für die Miet-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie der einmalige Zuschuss für Kosten der Erstausstattung sind zweckgebunden. Minderausgaben werden mittels Rückforderungs- bescheid an die Stadt Karlsruhe zurückerstattet. Bezuschusst werden Räumlichkeiten mit einer Richtgröße von maximal 300 Quadratmetern mit angemessener Auslastung und Angebots- strukturierung (begründete Ausnahmen können zugelassen werden, sofern der Bedarf aus fachlicher Sicht bestätigt wird), Mietkosten in Höhe der zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Stadt Karlsruhe üblichen maximalen Mietkostenobergrenze (Quadratmeterpreis für die Kaltmiete), Reinigungskosten auf Basis des bei der Stadt Karlsruhe üblichen Kostenschlüssels, Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebs- kostenverordnung auf Basis des bei der Stadt Karlsruhe üblichen Kostenschlüssels, Kosten der Erstausstattung in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Es obliegt der Stadtverwaltung, etwaige Anpassungen von Teilzuschüssen und Pauschalen gemäß den jeweils aktuell geltenden städtischen Vorgaben und Kostenschlüssel vorzunehmen. Eine Anpassung bei bestehenden Förderungen kann nach Antragstellung des Trägers bis zu den jeweils bei der Stadt Karlsruhe aktuell geltenden Obergrenzen als Verwaltungshandeln erfolgen, ohne eine erneute Beschlussfassung im Hauptausschuss. Nicht bezuschusst werden Grunderwerb (Bodenwertanteil), Investitionen, Kosten der Instandhaltung, Schönheits- reparaturen (zum Beispiel Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen). 8 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Inhaltliche Unterstützung alt: Seite 7 neu: Seite 8 Für die Träger eines Stadtteilhauses, dort ehrenamtlich involvierte Personen, Engagierte und Initiativen bietet das Büro für Mitwirkung und Engagement unterschiedliche Möglichkeiten der fachlichen Unterstützung in Form von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung und Beratung. In jährlichen Kooperationsgesprächen mit den Trägern der Stadtteilhäuser werden Bedarfe der Antragstellenden aufgegriffen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Stadtteilhauses identifiziert und konkretisiert. Der exklusive Arbeitskreis der Stadtteilhäuser tagt mehrmals jährlich und vereint alle Träger städtisch geförderter Stadtteilhäuser sowie weiterer sozialer Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung. Ziel und Zweck des Arbeitskreises ist das gegenseitige Kennenlernen und Unterstützen, das Voneinanderlernen und Miteinanderwachsen. Es gibt einen anlass- und/oder themenbezogenen Erfahrungs- und Wissensaustausch, von dem die Teilnehmenden hinsichtlich ihrer eigenen Arbeit profitieren können. Zur fachlichen und/oder inhaltlichen Profil- schärfung eines Stadtteilhauses kann seitens des Büros für Mitwirkung und Engagement Hilfestellung bei der Angebotsstrukturierung gegeben und etwaige Kooperationspartner und/oder Nutzergruppen vermittelt werden. Über die MitMachZentrale, eine Plattform für Gesuche und Angebote für ehrenamtliche Tätigkeiten, werden ehrenamtlich Interessierte vermittelt und Engagementmöglichkeiten sichtbar gemacht, zum Beispiel in einem Stadtteilhaus. Durch das jährliche Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche können Engagierte ihre individuellen Kompetenzen erweitern. Angeboten werden unter anderem Kurse zu Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen, Recht, Kommunikation und Organisation. Das Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) hat zum Ziel, Teilnehmer- innen und Teilnehmer dabei zu unterstützen, einzeln, in Gruppen oder in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren eigenständig nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeiten zu konzipieren und durchzuführen. Mittels der Organisation von quartiers- bezogenen Qualifizierungsangeboten durch das Büro für Mitwirkung und Engagement wird ein Beitrag zum stadtteilbezogenen Wissenstransfer und Hilfestellung für die praktische Arbeit vor Ort geleistet. Darüber hinaus können Netzwerkaktivitäten und -angebote im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung genutzt werden, zum Beispiel Stadtteilnetzwerke und Fachtage. Ehrenamtliche bringen sich für das Gemeinwohl ein, verbinden Menschen miteinander und stärken die Demokratie. Dieses Engagement gilt es langfristig zu fördern und abzusichern. Ökonomische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen stellen das Ehrenamt zunehmend vor Herausforderungen. Die Verwaltung leistet einen Beitrag zur Gestaltung bestmöglicher Rahmenbedingungen für die wertvolle Arbeit von Ehrenamtlichen und Engagierten im Stadtteil. Dabei sollen die Autonomie und der Gestaltungsspielraum der Engagierten erhalten und die Freiräume für Eigensinn und Ausprobieren gefördert werden. Das Büro für Mitwirkung und Engagement ermutigt Ehrenamtliche Fragen zu stellen, Informationen einzuholen und das persönliche Engagementprofil weiter zu entwickeln. Es bietet, je nach Interessen und Perspektiven der ehrenamtlich Engagierten, konkrete Unterstützung und Hilfestellung, damit die richtigen Informationen die richtigen Menschen erreichen. Gezielt für die Träger eines Stadtteilhauses, dort ehrenamtlich involvierte Personen, Engagierte und Initiativen bietet das Büro für Mitwirkung und Engagement unterschiedliche Möglichkeiten der fachlichen Unterstützung in Form von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung und Beratung. In jährlichen Kooperationsgesprächen mit den Trägern der Stadtteilhäuser werden Bedarfe der Antragstellenden aufgegriffen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Stadtteilhauses identifiziert und konkretisiert. Der exklusive Arbeitskreis der Stadtteilhäuser tagt mehrmals jährlich und vereint alle Träger städtisch geförderter Stadtteilhäuser sowie weiterer sozialer Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung. Ziel und Zweck des Arbeitskreises ist das gegenseitige Kennenlernen und Unterstützen, das Voneinanderlernen und Miteinanderwachsen. Es gibt einen anlass- und/oder themenbezogenen Erfahrungs- und Wissensaustausch, von dem die Teilnehmenden hinsichtlich ihrer eigenen Arbeit profitieren können. Zur fachlichen und/oder inhaltlichen Profil- schärfung eines Stadtteilhauses kann seitens des Büros für Mitwirkung und Engagement Hilfestellung bei der Angebotsstrukturierung gegeben und etwaige Kooperationspartner und/oder Nutzergruppen vermittelt werden. Hierfür steht den Trägern von Stadtteilhäusern eine dauerhafte Ansprechperson vom Büro für Mitwirkung und Engagement beratend und begleitend zur Seite. Sie hält zu jedem Stadtteilhaus Kontakt und bespricht bei Bedarf, welche Maßnahmen nötig und welche Schritte zur Weiterentwicklung möglich sind. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 9 Über die MitMachZentrale, eine Plattform für Gesuche und Angebote für ehrenamtliche Tätigkeiten, werden ehrenamtlich Interessierte vermittelt und Engagementmöglichkeiten sichtbar gemacht, zum Beispiel in einem Stadtteilhaus. Durch das jährliche Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche können Engagierte ihre individuellen Kompetenzen erweitern. Angeboten werden unter anderem Kurse zu Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen, Recht, Kommunikation und Organisation. Das Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) hat zum Ziel, Teilnehmer- innen und Teilnehmer dabei zu unterstützen, einzeln, in Gruppen oder in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren eigenständig nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeiten zu konzipieren und durchzuführen. Mittels der Organisation von quartiers- bezogenen Qualifizierungsangeboten durch das Büro für Mitwirkung und Engagement wird ein Beitrag zum stadtteilbezogenen Wissenstransfer und Hilfestellung für die praktische Arbeit vor Ort geleistet. Darüber hinaus können Netzwerkaktivitäten und -angebote im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung genutzt werden, zum Beispiel Stadtteilnetzwerke und Fachtage. Modulbaukasten alt: Seite 8 neu: Seite 9 Um die Diversität der Stadtteile und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen eines jeden Stadtteilhauses zu berücksichtigen, wird die Flexibilität zur inhaltlichen Ausrichtung eines Stadtteilhauses über einen Modulbaukasten gewährleistet. Dieser bietet den Antragstellenden einen Spielraum zur Ausgestaltung des individuellen Profils gemäß ihrer Philosophie und den diversen sozialen Bedarfen im Quartier. Zur Strukturierung der Angebote eines Stadtteilhauses wird eine Kategorisierung in thematische Module vorgenommen. Sie sind zielgruppenübergreifend oder zielgruppenspezifisch umsetzbar. Im jeweiligen Leistungskatalog werden sowohl die einzelnen Module und deren Turnus beschrieben als auch geeignete Praxisbeispiele aufgeführt. Die Basismodule bilden hierbei die Grundlage der inhaltlichen Arbeit von Stadtteilhäusern (siehe 6.2 Basismodule). In Ergänzung dazu legen die Wahlmodule unterschiedliche Themen fest, für die in individueller Kombination Angebote vorgehalten werden können (siehe 6.3 Wahlmodule). Folgende Definitionen liegen dem Modulbaukasten sowie dem Leistungskatalog der Basis- und Wahlmodule zugrunde: Offenes Angebot Angebote eines Stadtteilhauses, die der Stadtteilbevölkerung offeriert werden und Um die Diversität der Stadtteile und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen eines jeden Stadtteilhauses zu berücksichtigen, wird die Flexibilität zur inhaltlichen Ausrichtung eines Stadtteilhauses über einen Modulbaukasten gewährleistet. Dieser bietet den Antragstellenden einen Spielraum zur Ausgestaltung des individuellen Profils gemäß ihrer Philosophie und den diversen sozialen Bedarfen im Quartier. Zur Strukturierung der Angebote eines Stadtteilhauses wird eine Kategorisierung in thematische Module vorgenommen. Sie sind zielgruppenübergreifend oder zielgruppenspezifisch umsetzbar. Im jeweiligen Leistungskatalog werden sowohl die einzelnen Module und deren Turnus beschrieben als auch geeignete Praxisbeispiele aufgeführt. Die Basismodule bilden hierbei die Grundlage der inhaltlichen Arbeit von Stadtteilhäusern (siehe 6.2 6.1 Basismodule). In Ergänzung dazu legen die Wahlmodule Aufbaumodule unterschiedliche Themen fest, für die in individueller Kombination Angebote vorgehalten werden können (siehe 6.3 Wahlmodule 6.2 Aufbaumodule). Die Einstiegshürden für neu entstehende Stadtteilhäuser werden geringgehalten, indem ein sukzessiver Auf- und Ausbau der Angebots- struktur vorgesehen ist. Stadtteilhäuser und deren Angebote brauchen Zeit, um sich zu etablieren und zu entwickeln. Der antragstellende 10 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) öffentlich zugänglich sind. Sie sind für alle Interessierten barrierefrei und niedrigschwellig nutzbar. Es ist ein Mehrwert ohne limitierende Faktoren für die Gesamtheit der Bewohnerinnen und Bewohner Stadtteils erkennbar. Praxisbeispiele: Gesprächskreise, Nachbarschaftsfeste, Eltern-Kind-Treffs. Geschlossenes Angebot Nicht öffentliche Veranstaltungen und Angebote, die oder Parteizugehörigkeit erfordern. Gleiches gilt für Zusammenkünfte und Treffen mit einem geladenen Teilnehmendenkreis oder Vermietungen für Privatfeiern. Praxisbeispiele: Sportangebote eines Sportvereins, Vorstands- sitzungen, Sitzungen einer Ortspartei, trägerinterne Sitzungen, Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern. Regelmäßige Angebote Angebote und Veranstaltungen, die einen wiederkehrenden und dauerhaften Charakter haben (wöchentlich, 14-tägig, monatlich, quartalsweise, halbjährlich, in einem sonstigen unregelmäßig wiederholenden Rhythmus). Diese sind unbefristet angelegt oder werden über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt. Einzelveranstaltungen Offene Veranstaltungen, die einmalig (pro Jahr) stattfinden und möglichst viele Menschen im Stadtteil ansprechen. Einzelveranstaltungen werden über das übliche Maß an regulärer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hinaus analog und digital im Stadtteil beworben. Träger strebt eine angemessene Auslastung des Stadtteilhauses bis spätestens 24 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides an. Folgende Definitionen liegen dem Modulbaukasten sowie dem Leistungskatalog der Basis- und Wahlmodule Aufbaumodule zugrunde: Zielgruppenorientierung Die Basis- und Aufbaumodule sind zielgruppenübergreifend oder zielgruppenspezifisch umsetzbar. Zielgruppen können beispielsweise sein: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Alleinerziehende, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Menschen mit Beeinträchtigungen. Offenes Angebot Angebote eines Stadtteilhauses, die der Stadtteilbevölkerung offeriert werden und öffentlich zugänglich sind. Sie sind für alle Interessierten barrierefrei und niedrigschwellig nutzbar. Es ist ein Mehrwert ohne limitierende Faktoren für die Gesamtheit der Bewohnerinnen und Bewohner Stadtteils erkennbar. Praxisbeispiele: Gesprächskreise, Nachbarschaftsfeste, Eltern-Kind-Treffs. Geschlossenes Angebot Nicht öffentliche Veranstaltungen und Angebote, die eine Vereinsbindung, definierte Gruppenzugehörigkeit oder Parteizugehörigkeit erfordern. Gleiches gilt für Zusammenkünfte und Treffen mit einem geladenen Teilnehmendenkreis oder Vermietungen für Privatfeiern. Praxisbeispiele: Sportangebote eines Sportvereins, Vorstandssitzungen, Sitzungen einer Ortspartei, trägerinterne Sitzungen, Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern. Regelmäßige Angebote Angebote und Veranstaltungen, die einen wiederkehrenden und dauerhaften Charakter haben (wöchentlich, 14-tägig, monatlich, quartalsweise, halbjährlich, in einem sonstigen unregelmäßig wiederholenden Rhythmus). Diese sind unbefristet angelegt oder werden über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt. Einzelveranstaltungen Offene Veranstaltungen, die einmalig (pro Jahr) stattfinden und möglichst viele Menschen im Stadtteil ansprechen. Einzelveranstaltungen werden über das übliche Maß an regulärer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hinaus analog und digital im Stadtteil beworben. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 11 Fördersystematik alt: Seite 8 neu: Seite 10 Die Betriebsform des Stadtteilhauses legt die Mindestanzahl der zu erfüllenden Wahlmodule fest. Hier wird zwischen rein ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäusern und Stadtteilhäusern mit hauptamtlicher Unterstützung unterschieden. Als rein ehrenamtlich betriebene Stadtteilhäuser werden jene Stadtteilhäuser verstanden, die beispielweise von einer bürgerschaftlichen Initiative, einem Bürgerverein, einer Bürgergemeinschaft oder einem eigens gegründeten Trägerverein getragen werden und in alleiniger Verantwortung für den Betrieb und die Organisation zuständig sind. Die Räumlichkeiten und auch die Anzahl der Aktiven in den jeweiligen Häuser sind sehr unterschiedlich. Ehrenamtliches Engagement bildet die Grundlage und das Rückgrat dieser Stadtteilhäuser. Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung sind von gemeinnützigen Verbänden, Kirchengemeinden, Einrichtungen oder Vereinen getragen, die zur Erfüllung konkreter Aufgaben gegründet wurden und dafür in der Regel hauptamtliches Personal beschäftigen. Sie finanzieren sich aus unterschiedlichen Zuschussquellen. Ihre jeweiligen thematischen Schwerpunkte (Integrationsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Senioren, Familienselbsthilfe) bieten sie für das gesamte Stadtgebiet an und werden so auch stadtweit wahr- und angenommen. Zugleich erfüllen sie mit dem Betrieb eines Stadtteilhauses und dessen Angeboten die Funktion eines Stadtteilhauses im Sinne dieser Konzeption und gestalten so das Leben in den Stadtteilen mit. Ehrenamtlich betriebene Stadtteilhäuser sind verpflichtet mindestens vier von acht Wahlmodulen (4/8), Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung sechs von acht Wahlmodulen (6/8) vorzuhalten. Pro Kalenderjahr sind je Wahlmodul zwei regelmäßige Angebote, wovon mindestens eines offen sein muss, und eine Einzelveranstaltung innerhalb des Nutzungsangebotes des Stadtteilhauses zu realisieren. Die Betriebsform des Stadtteilhauses legt die Mindestanzahl der zu erfüllenden Wahlmodule Aufbaumodule fest. Hier wird zwischen rein ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäusern und Stadtteilhäusern mit hauptamtlicher Unterstützung unterschieden. Als rein ehrenamtlich betriebene Stadtteilhäuser werden jene Stadtteilhäuser verstanden, die beispielweise von einer bürgerschaftlichen Initiative, einem Bürgerverein, einer Bürgergemeinschaft oder einem eigens gegründeten Trägerverein getragen werden und in alleiniger Verantwortung für den Betrieb und die Organisation zuständig sind. Die Räumlichkeiten und auch die Anzahl der Aktiven in den jeweiligen Häuser sind sehr unterschiedlich. Ehrenamtliches Engagement bildet die Grundlage und das Rückgrat dieser Stadtteilhäuser. Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung sind von gemeinnützigen Verbänden, Kirchengemeinden, Einrichtungen oder Vereinen getragen, die zur Erfüllung konkreter Aufgaben gegründet wurden und dafür in der Regel hauptamtliches Personal beschäftigen. Sie finanzieren sich aus unterschiedlichen Zuschussquellen. Ihre jeweiligen thematischen Schwerpunkte (Integrationsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Senioren, Familienselbsthilfe) bieten sie für das gesamte Stadtgebiet an und werden so auch stadtweit wahr- und angenommen. Zugleich erfüllen sie mit dem Betrieb eines Stadtteilhauses und dessen Angeboten die Funktion eines Stadtteilhauses im Sinne dieser Konzeption und gestalten so das Leben in den Stadtteilen mit. Ehrenamtlich betriebene Stadtteilhäuser sind verpflichtet mindestens vier von acht Wahlmodulen (4/8) zwei von fünf Aufbaumodulen (2/5), Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung sechs von acht Wahlmodulen (6/8) drei von fünf Aufbaumodulen (3/5) vorzuhalten. Pro Kalenderjahr sind je Wahlmodul Aufbaumodul als ehrenamtlich betriebenes Stadtteilhaus mindestens ein offenes Angebot pro Aufbaumodul zu realisieren. Als Stadtteilhaus mit hauptamtlicher Unterstützung sind mindestens zwei offene Angebote pro Aufbaumodul vorzuhalten. Diese können entweder regelmäßige Angebote oder Einzelveranstaltungen sein. 12 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Basismodule alt: Seite 10 neu: Seite 11 Die Basismodule lehnen sich an das Leitbild der Stadtteilhäuser an. Sie sind verpflichtend und ausnahmslos zu erbringen. Vernetzung und Kooperation sind dabei als allgegenwärtige Querschnittsdimensionen im Praxisalltag eines Stadtteilhauses zu verstehen und werden für dessen Betrieb, Organisation und Angebotsstruktur vorausgesetzt. Basismodul 1: Begegnung Stadtteilhäuser sind in ihrem Stadtteil präsent und dienen als bekannte Anlaufstelle im Quartier. An mindestens fünf Tagen in der Woche ist das Stadtteilhaus zur Durchführung und Nutzung von Angeboten geöffnet und für die Stadtteilgesellschaft zugänglich. Stadtteilhäuser fördern Geselligkeit sowie Begegnung und ermöglichen Kontakt und Austausch. Basismodul 2: Partizipation und Teilhabe Stadtteilhäuser laden zum Mitmachen und Teilhaben ein. Sie bieten neben vielfältigen Angeboten gleichermaßen (Frei)Raum für Innovation, um den Ideenreichtum und selbstinitiierte Aktivitäten der Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner zu fördern: Sich in Ideenwerkstätten gegenseitig inspirieren, Impulsen folgen, kreativ und offen für Neues sein und gemeinsam neue Wege gehen. In diesem Sinne sind Stadtteilhäuser starke Kooperations- und Netzwerkpartner. Exklusive Austauschtreffen der Nutzergruppen eines Stadtteilhauses stärken die Identifikation untereinander und mit dem Stadtteil. Basismodule 3: Information und Beratung Stadtteilhäuser sind Dreh- und Angelpunkt für stadtteilbezogene Informationen und Auskünfte jeglicher Art. Rat- und Hilfesuchende können dort niedrigschwellig Erstkontakt herstellen und offene Angebote der Vermittlungs- und/oder Fachberatung mit sozialem Zuschnitt in Anspruch nehmen. Basismodul 4: Engagement Stadtteilhäuser leben mit, durch und für bürgerschaftliches Engagement. Die Potentiale und Kompetenzen von Ehrenamtlichen werden gefördert und die Interessen aus dem Stadtteil aufgegriffen und repräsentiert. Durch dezentrale Engagementberatungen durch das Büro für Mitwirkung und Engagement und den einmal jährlich stattfindenden MitMachTag im Stadtteilhaus werden Engagementmöglichkeiten im Stadtteil sichtbar und die Identifikation mit der Stadtteilgesellschaft gestärkt. Die Basismodule lehnen sich an das Leitbild der Stadtteilhäuser an. Sie sind verpflichtend und ausnahmslos zu erbringen. Vernetzung und Kooperation sind dabei als allgegenwärtige Quer- schnittsdimensionen im Praxisalltag eines Stadtteil- hauses zu verstehen und werden für dessen Betrieb, Organisation und Angebotsstruktur vorausgesetzt. Basismodul 1: Begegnung Stadtteilhäuser sind in ihrem Stadtteil präsent und dienen als bekannte Anlaufstelle im Quartier. An mindestens fünf Tagen in der Woche ist das Stadtteilhaus zur Durchführung und Nutzung von Angeboten geöffnet und für die Stadtteilgesellschaft zugänglich. Stadtteilhäuser fördern Geselligkeit sowie Begegnung und ermöglichen Kontakt und Austausch. Basismodul 2: Partizipation und Teilhabe Stadtteilhäuser laden zum Mitmachen und Teilhaben ein. Sie bieten neben vielfältigen Angeboten gleichermaßen (Frei)Raum für Innovation, um den Ideenreichtum und selbst- initiierte Aktivitäten der Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner zu fördern: Sich in Ideenwerkstätten gegenseitig inspirieren, Impulsen folgen, kreativ und offen für Neues sein und gemeinsam neue Wege gehen. In diesem Sinne sind Stadtteilhäuser starke Kooperations- und Netzwerkpartner und vermitteln Interessierte bei Bedarf an die städtische Stadtteilkoordination und/oder das Büro für Mitwirkung und Engagement. Exklusive Austauschtreffen der Nutzergruppen eines Stadtteilhauses stärken die Identifikation untereinander und mit dem Stadtteil. Sie dienen der internen Organisation des Tagesgeschäfts eines Stadtteilhauses, der Realisierung gemeinsamer Projekte und/oder Absprachen der Nutzergruppen untereinander. Basismodule 3: Information und Beratung Stadtteilhäuser sind Dreh- und Angelpunkt für stadtteilbezogene Informationen und Auskünfte jeglicher Art. Rat- und Hilfesuchende können dort niedrigschwellig Erstkontakt herstellen und offene Angebote der Vermittlungs- und/oder Fachberatung mit sozialem Zuschnitt in Anspruch nehmen. Basismodul 4: Engagement Stadtteilhäuser leben mit, durch und für bürger- schaftliches Engagement. Die Potentiale und Kompetenzen von Ehrenamtlichen werden gefördert und die Interessen aus dem Stadtteil aufgegriffen und repräsentiert. Durch dezentrale Engagementberatungen durch das Büro für Mitwirkung und Engagement und den einmal jährlich stattfindenden MitMachTag im Stadtteilhaus werden Engagementmöglichkeiten im Stadtteil sichtbar und die Identifikation mit der Stadtteilgesellschaft gestärkt. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 13 (Wahlmodule) Aufbaumodule alt: Seite 12 neu: Seite 13 Zusätzlich zu den Basismodulen gibt es acht thematische Wahlmodule, die vom Antrag- stellenden frei wählbar und kombinierbar sind. Wahlmodul 1: Unterstützungsangebote Stadtteilhäuser bilden eine Plattform und zentrale Anlaufstelle für die Organisation nachbarschaftlicher und individueller Hilfen und leisten einen ideellen, praktischen und/ oder räumlichen Beitrag zu deren Realisierung. Unterstützungsangebote tragen vor allem zur Entlastung von Personen mit besonderem Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Alltag bei. Besonders vulnerable Personengruppen können beispielsweise Alleinerziehende, Arbeitslose, ältere und hochaltrige Personen, pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Personen sein. Wahlmodul 2: Bildungsangebote In Stadtteilhäusern werden Informationen und Wissen unterschiedlicher Art vermittelt und Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren in Form konkreter Angebote offeriert. Bildungsangebote ermöglichen sowohl alltagsnahe und informelle Bildungserfahrungen als auch die individuelle Förderung von Medienkompetenz. Sie zielen auf Wissensvermittlung und Weiterbildung ab und unterstützen ein altersgerechtes, gemeinsames und lebenslanges Lernen. Wahlmodul 3: Kulturangebote Stadtteilhäuser tragen dazu bei Kultur zu erhalten, zu leben und der Stadtteilgesellschaft zugänglich zu machen. Kulturschaffenden wird die Möglichkeit gegeben, im Stadtteil präsent und greifbar zu sein. Kulturangebote können einen multi- oder interkulturellen Bezug haben. Zentrale Bereiche sind Musik, Gesang, Kunst, Tanz, Theater und Poesie. Wahlmodul 4: Generationenverbindende Angebote Stadtteilhäuser bringen über generationen- verbindende Angebote Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und leisten einen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungstransfer von allen Altersgruppen. Im Fokus steht die Förderung der gegenseitigen Verantwortung und des füreinander Daseins der Generationen im Rahmen außerfamiliärer Beziehungen. Wahlmodul 5: Gesundheitsförderung Sta Stadtteilhäuser tragen durch ihr Portfolio zur Förderung einer gesunden Lebensweise sowie Gesundheitsvorsorge bei und regen zum bewussten Umgang mit Körper und Psyche an. Angebote der Gesundheitsförderung stärken individuelle Gesundheitsressourcen und -potentiale und steigern das allgemeine Zusätzlich zu den Basismodulen gibt es acht fünf thematische Wahlmodule Aufbaumodule, die vom Antragstellenden frei wählbar und kombinierbar sind. Wahlmodul Aufbaumodul 1: Unterstützungsangebote Stadtteilhäuser bilden eine Plattform und zentrale Anlaufstelle für die Organisation nachbarschaftlicher und individueller Hilfen und leisten einen ideellen, praktischen und/ oder räumlichen Beitrag zu deren Realisierung. Unterstützungsangebote tragen vor allem zur Entlastung von Personen mit besonderem Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Alltag bei. Besonders vulnerable Personengruppen können beispielsweise Alleinerziehende, Arbeitslose, ältere und hochaltrige Personen, pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Personen sein. Wahlmodul Aufbaumodul 2: Bildungsangebote In Stadtteilhäusern werden Informationen und Wissen unterschiedlicher Art vermittelt und Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren in Form konkreter Angebote offeriert. Bildungsangebote ermöglichen sowohl alltagsnahe und informelle Bildungserfahrungen als auch die individuelle Förderung von Medienkompetenz. Sie zielen auf Wissensvermittlung und Weiterbildung ab und unterstützen ein altersgerechtes, gemeinsames und lebenslanges Lernen. Wahlmodul Aufbaumodul 3: Kulturangebote Stadtteilhäuser tragen dazu bei Kultur zu erhalten, zu leben und der Stadtteilgesellschaft zugänglich zu machen. Kulturschaffenden wird die Möglichkeit gegeben, im Stadtteil präsent und greifbar zu sein. Kulturangebote können einen multi- oder interkulturellen Bezug haben. Zentrale Bereiche sind Musik, Gesang, Kunst, Tanz, Theater und Poesie. Wahlmodul 4: Generationenverbindende Angebote Stadtteilhäuser bringen über generationen- verbindende Angebote Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und leisten einen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungstransfer von allen Altersgruppen. Im Fokus steht die Förderung der gegenseitigen Verantwortung und des füreinander Daseins der Generationen im Rahmen außerfamiliärer Beziehungen. Wahlmodul 5 Aufbaumodul 4: Gesundheitsförderung Stadtteilhäuser tragen durch ihr Portfolio zur Förderung einer gesunden Lebensweise sowie Gesundheitsvorsorge bei und regen zum bewussten Umgang mit Körper und Psyche an. 14 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Wohlbefinden. Zentrale Bereiche sind Bewegung, Sport, Ernährung sowie Angebote zur Suchtprävention und zur Förderung der psychischen Gesundheit. Wahlmodul 6: Angebote der Integration Stadtteilhäuser begünstigen das Zusammen- wachsen der Stadtteilgesellschaft in Anerkennung ihrer Diversität. Angebote der Integration fokussieren einerseits die Zielgruppen Menschen mit Migrationshintergrund, ausländischer Nationalität oder Fluchterfahrungen, andererseits die gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse von Identität und Zugehörigkeit in diesem Kontext. Wahlmodul 7: Angebote der Inklusion Stadtteilhäuser sind Orte der Vielfalt. Die facettenreichen Angebote profitieren von den individuellen Besonderheiten und Unterschieden der Menschen, sei es Alter, Gesundheit und geistige Verfassung, materielle Lage, soziale Herkunft, kulturelle und religiöse Prägung oder sexuelle Orientierung. Durch die Angebote der Inklusion werden gezielt Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung ermöglicht und so ein Beitrag zur Bereicherung eines bunten Portfolios geleistet. Wahlmodul 8: Stadtteilbezogene Angebote Als zentrale Kristallisationspunkte von Engagement und Partizipation im Stadtteil öffnen sich Stadtteilhäuser bewusst ins Quartier. Stadtteilbezogene Angebote finden entweder im Stadtteilhaus oder im öffentlichen Raum statt und haben einen Mehrwert für die Anwohnerschaft und Stadtteilgesellschaft. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit lokalen Quartiersprojekten sowie der städtischen Stadtteilkoordination wird grundsätzlich und insbesondere bei jeglichen stadtteilbezogenen Aktivitäten und Aktionen vorausgesetzt. Wahlmodul 4: Generationenverbindende Angebote Stadtteilhäuser bringen über generationen- verbindende Angebote Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und leisten einen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungstransfer von allen Altersgruppen. Im Fokus steht die Förderung der gegenseitigen Verantwortung und des füreinander Daseins der Generationen im Rahmen außerfamiliärer Beziehungen. Angebote der Gesundheitsförderung stärken individuelle Gesundheitsressourcen und -potentiale und steigern das allgemeine Wohlbefinden. Zentrale Bereiche sind Bewegung, Sport, Ernährung sowie Angebote zur Suchtprävention und zur Förderung der psychischen Gesundheit. Wahlmodul 6: Angebote der Integration Stadtteilhäuser begünstigen das Zusammen- wachsen der Stadtteilgesellschaft in Anerkennung ihrer Diversität. Angebote der Integration fokussieren einerseits die Zielgruppen Menschen mit Migrationshintergrund, ausländischer Nationalität oder Fluchterfahrungen, andererseits die gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse von Identität und Zugehörigkeit in diesem Kontext. Wahlmodul 7: Angebote der Inklusion Stadtteilhäuser sind Orte der Vielfalt. Die facettenreichen Angebote profitieren von den individuellen Besonderheiten und Unterschieden der Menschen, sei es Alter, Gesundheit und geistige Verfassung, materielle Lage, soziale Herkunft, kulturelle und religiöse Prägung oder sexuelle Orientierung. Durch die Angebote der Inklusion werden gezielt Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung ermöglicht und so ein Beitrag zur Bereicherung eines bunten Portfolios geleistet. Wahlmodul 8 Aufbaumodul 5: Stadtteilbezogene Angebote Als zentrale Kristallisationspunkte von Engagement und Partizipation im Stadtteil öffnen sich Stadtteilhäuser bewusst ins Quartier. Stadtteilbezogene Angebote finden entweder im Stadtteilhaus oder im öffentlichen Raum statt und haben einen Mehrwert für die Anwohnerschaft und Stadtteilgesellschaft. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit lokalen Quartiersprojekten sowie der städtischen Stadtteilkoordination wird grundsätzlich und insbesondere bei jeglichen stadtteilbezogenen Aktivitäten und Aktionen vorausgesetzt. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 15 Kooporations- gespräche alt: Seite 14 neu: Seite 15 Zwischen dem Antragsstellenden und dem Büro für Mitwirkung und Engagement finden jährliche Kooperationsgespräche statt. Diese dienen unter anderem dazu die Fördersystematik und die vom Stadtteilhaus gewählten Module zu reflektieren. Neben der Gewährleistung der im Leitbild festgeschriebenen Grundsätze von Stadtteil- häusern und Identifikation von Weiterent- wicklungsmöglichkeiten der inhaltlichen Arbeit im Stadtteil dienen die Kooperationsgespräche den Antragsstellenden als offenes Gesprächs- angebot zur fachlichen Begleitung und Unterstützung durch das zuständige Fachamt. Zudem werden fachliche Einzelfallentscheidungen bezüglich der Zuordnung von Angeboten zu Basis- oder Wahlmodulen sowie gleichermaßen die Kategorisierung von Angeboten als offen oder geschlossen thematisiert. Die Kooperationsgespräche erfolgen nach fristgerechter Einreichung des jährlichen Verwendungsnachweises durch den Antrag- stellenden. Etwaige Anpassungen der inhaltlichen Arbeit eines Stadtteilhauses werden unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten im Kooperationsgespräch gemeinsam erörtert und festgelegt. Sonderregelungen müssen mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement abgestimmt werden. Der Träger verpflichtet sich zur Umsetzung der inhaltlichen Anpassungen. Das Nichterfüllen der Anpassungen muss mittels schriftlicher Stellungnahme begründet und angezeigt werden. Gründe der Notwendigkeit für inhaltliche Anpassungen der Angebotsstruktur können sein: Nichterfüllung der Grundsätze von Stadtteilhäusern Fehlende inhaltliche Ausrichtung gemäß dem Leitbild der Stadtteilhäuser Einfluss durch widrige Umstände, zum Beispiel pandemiebedingte Schließzeiten und Einschränkungen von Angeboten Temporärer oder dauerhafter Wegfall von Ehrenamtlichen oder Raumressourcen Fehlende Inanspruchnahme von Angeboten Wegfall von Angeboten und die damit einhergehende Nichterfüllung eines Basis- oder Wahlmoduls Änderung einer Angebotsfrequenz, zum Beispiel von halbjährlich auf einmal jährlich Nicht ausgeglichenes Verhältnis von offenen und geschlossenen Angeboten. Bleibt die vereinbarte inhaltliche Anpassung der Angebotsstruktur ohne Begründung aus, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, aussetzen, zurückfordern oder gänzlich einstellen. Zwischen dem Antragsstellenden und dem Büro für Mitwirkung und Engagement finden jährliche Kooperationsgespräche statt. Diese dienen unter anderem dazu die Fördersystematik und die vom Stadtteilhaus gewählten Module zu reflektieren. Sie haben überdies die Funktion den regelmäßigen Austausch mit den Trägern der Stadtteilhäuser sicherzustellen, um einen Abgleich der Interessen zu ermöglichen und in einem fortwährenden Dialog zu bleiben. Neben der Gewährleistung der im Leitbild festgeschriebenen Grundsätze von Stadtteil- häusern und Identifikation von Weiterent- wicklungsmöglichkeiten der inhaltlichen Arbeit im Stadtteil dienen die Kooperationsgespräche den Antragsstellenden als offenes Gesprächs- angebot zur fachlichen Begleitung und Unterstützung durch das zuständige Fachamt. Zudem werden fachliche Einzelfallentscheidungen bezüglich der Zuordnung von Angeboten zu Basis- oder Wahlmodulen Aufbaumodulen sowie gleichermaßen die Kategorisierung von Angeboten als offen oder geschlossen thematisiert. Die Weiterentwicklung der jeweiligen Stadtteil- häuser zielt auf eine Entwicklung im Sinne des gemeinsamen Leitbilds ab und knüpft an die bestehenden Ausgangslagen, Ressourcen und Bedarfe der Träger und einzelnen Standorte an. Die Kooperationsgespräche erfolgen nach fristgerechter Einreichung des jährlichen Verwendungsnachweises durch den Antrag- stellenden. Etwaige Anpassungen der inhaltlichen Arbeit eines Stadtteilhauses werden unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten im Kooperationsgespräch gemeinsam erörtert und festgelegt. Sonderregelungen müssen mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement abgestimmt werden. Der Träger verpflichtet sich zur Umsetzung der inhaltlichen Anpassungen. Das Nichterfüllen der Anpassungen muss mittels schriftlicher Stellungnahme begründet und angezeigt werden. Gründe der Notwendigkeit für inhaltliche Anpassungen der Angebotsstruktur können sein: Nichterfüllung der Grundsätze von Stadtteilhäusern Fehlende inhaltliche Ausrichtung gemäß dem Leitbild der Stadtteilhäuser Einfluss durch widrige Umstände, zum Beispiel pandemiebedingte Schließzeiten und Einschränkungen von Angeboten Temporärer oder dauerhafter Wegfall von Ehrenamtlichen oder Raumressourcen Fehlende Inanspruchnahme von Angeboten Wegfall von Angeboten und die damit einhergehende Nichterfüllung eines Basis- oder Wahlmoduls Aufbaumoduls 16 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Änderung einer Angebotsfrequenz, zum Beispiel von halbjährlich auf einmal jährlich Nicht ausgeglichenes Verhältnis von offenen und geschlossenen Angeboten. Bleibt die vereinbarte inhaltliche Anpassung der Angebotsstruktur ohne Begründung aus, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, aussetzen, zurückfordern oder gänzlich einstellen. Nutzungskonzept alt: Seite 15 neu: Seite 16 Das Nutzungskonzept ist mit der Stadtverwaltung, gegebenenfalls dem Bürgerverein des Stadtteils, der Ortsverwaltung und anderen wichtigen örtlichen Akteuren abgestimmt und auf die Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil ausgerichtet. Für die Planung und Realisierung etwaiger vorgeschalteter Prozesse und Vorhaben zur stadtteilbezogenen Bürgerbeteiligung kann Unterstützung durch das Büro für Mitwirkung und Engagement in Anspruch genommen werden. Das Nutzungskonzept ist mit der Stadtverwaltung Verwaltung, gegebenenfalls und anderen wichtigen örtlichen Akteuren, wie dem Bürgerverein des Stadtteils, Stadtteilinitiativen, Quartiersmanagement und anderen mehr, abgestimmt und auf die Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil ausgerichtet. Für die Planung und Realisierung etwaiger vorgeschalteter Prozesse und Vorhaben zur stadtteilbezogenen Bürgerbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung kann Unterstützung durch das Büro für Mitwirkung und Engagement in Anspruch genommen werden.
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Extrahierter Text
Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Stadtteilhäuser Orte des Engagements und der Partizipation Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement Anlage 1 SozA 12.07.2023, Vorlage 2023/0568 Impressum Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leitung: Christoph Riedel Bereich: Büro für Mitwirkung und Engagement Jan Lange Bearbeitung: Fabienne Schill Layout: Stefanie Groß Titelbild: © PantherMedia/Norbert Buchholz Telefon: 0721 133-1270 Fax: 0721 133-1279 E-Mail: bme@afsta.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/bme Stand: Mai 2023 © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 3 Inhalt 1 Anlass und Ziel der Förderrichtlinie 4 2 Leitbild der Stadtteilhäuser 4 3 Allgemeine Fördergrundsätze 6 4 Antragsberechtigung 6 5 Förderung der Stadtteilhäuser 7 5.1 Zuschussarten 7 5.2 Förderbedingungen für Erstausstattung 7 5.3 Verwendung von Einnahmen 8 5.4 Inhaltliche Unterstützung 8 6 Modulbaukasten 9 Die Fördersystematik im Überblick 10 6.1 Basismodule 11 6.2 Aufbaumodule 13 6.3 Kooperationsgespräche 15 7 Antragstellung 16 7.1 Nutzungskonzept 16 7.2 Zuschussbescheid 16 8 Verwendungsnachweis 17 8.1 Abgabefrist 17 8.2 Bestandteile 17 8.3 Belegwesen 17 9 Weitere Pflichten des Antragstellenden 18 10 Inkrafttreten 18 4 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) 1 Anlass und Ziel der Förderrichtlinie Als wichtiger Baustein und zentraler Kristallisationspunkt des Engagements und der Partizipation im Stadtteil tragen Stadtteilhäuser zur Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger bei. Das individuelle Profil eines Stadtteilhauses orientiert sich an den stadtteilbezogenen Bedarfen und Herausforderungen. Die Angebote und Dienstleistungen der Stadtteilhäuser zielen dabei stets darauf ab, Begegnung ohne Konsumzwang, Inklusion, Integration und Vernetzung der Akteure im Stadtteil zu ermöglichen, die Identifikation mit dem Stadtteil zu stärken, das bürgerschaftliche Engagement sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Gestaltungsprozessen im Stadtteil zu unterstützen. Die Idee ist es, dass alle Menschen des Stadtteils an dessen Entwicklung teilhaben können. Stadtteilhäuser und deren Angebote stehen vorrangig den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Karlsruhe zur Verfügung. Die Angebote und Dienstleistungen der Stadtteilhäuser sollen beitragsfrei oder gegen geringe Kostenbeiträge zugänglich sein. Stadtteilhäuser zielen darauf ab Orte und Angebote der Begegnung und Beziehungsgestaltung zu schaffen, Beteiligungsmöglichkeiten zu offerieren, Selbstorganisation, Engagement und Partizipation zu unterstützen und zu begleiten, die raum-, zielgruppen- und themenbezogene Bedarfsorientierung im Stadtteil sicherzustellen, die Teilhabe aller Menschen zu fördern, die Verantwortungsgemeinschaft durch aktive Netzwerkarbeit und Kooperationen im Stadtteil und im gesamten Stadtgebiet zu stärken, die Zugangswege zu Beratung und Informationen zu erleichtern. 2 Leitbild der Stadtteilhäuser Eine Stadtgesellschaft braucht Orte, an denen Gemeinschaft erlebt und gelebt werden kann. Stadtteilhäuser strahlen eine offene Willkommenskultur aus und verstehen sich als geschützten Raum für soziale Belange und Bedarfe aus dem Stadtteil. Ihnen obliegt die individuelle Ausgestaltung ihrer Aktivitäten mit der Prämisse Partizipation zu fördern. Sie wirken in den Stadtteil und die Quartiere hinein, greifen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner auf und bieten räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Öffentlichkeitsbeteiligung. Stadtteilhäuser sind Orte, an denen der Zusammenhalt im Stadtteil gestärkt wird, Gemeinsamkeiten entdeckt werden und ein lebendiger Austausch entsteht. Sie begünstigen das Zusammenwachsen der Stadtteilbevölkerung in Anerkennung ihrer Diversität. Die facettenreichen Angebote profitieren von den individuellen Besonderheiten und Unterschieden der Menschen. Stadtteilhäuser als Orte der Vielfalt ermöglichen gezielt Teilhabe, ermöglichen gezielt Teilhabe und Selbstbestimmung. Barrierefreiheit wird nicht nur als Voraussetzung für und im Kontext von Inklusion verstanden und praktiziert, sondern wird nach Möglichkeit auch in baulicher Hinsicht des auszuwählenden Standortes für ein Stadtteilhaus berücksichtigt. Stadtteilhäuser bringen über generationenverbindende Angebote Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und leisten einen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen verschiedenen Altersgruppen. Vernetzung und Kooperation sind dabei als allgegenwärtige Dimensionen des Praxisalltags eines Stadtteilhauses zu verstehen und werden für dessen Betrieb, Organisation und Angebotsstruktur vorausgesetzt. Neben der Vernetzung mit den unterschiedlichen Einrichtungen im Stadtteil, sind Stadtteilhäuser ein fester Bestandteil des Stadtteilnetzwerkes und stadtweit im Austausch mit anderen Stadtteilhäusern. Die Kooperation mit weiteren Akteuren der Sozialen Quartiersentwicklung (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Kinder- und Jugendhäuser) wird angestrebt. Die Kooperation mit Trägern von Quartiersprojekten im Stadtteil sowie der Stadtteilkoordination wird vorausgesetzt. Stadtteilhäuser orientieren sich alle an gemeinsamen Zielvorstellungen. Das Leitbild und dessen Querschnittsthemen sind das einende Band in Anerkennung der Unterschiedlichkeit und Individualität der Stadtteilhäuser. Sie geben dem Prozess neu entstehender Stadtteilhäuser einen Rahmen. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 5 Folgendes Leitbild und die damit verbundenen Grundsätze sind für eine Förderung als Stadtteilhaus obligatorisch: Stadtteilhäuser machen sich stark für Begegnung Stadtteilhäuser fördern die Begegnung und den Austausch zwischen den Generationen und Gruppen unterschiedlicher Herkunft. Sie sind inklusiv, niedrigschwellig sowie barrierefrei zugänglich. Durch fünf regelmäßige Öffnungstage pro Woche (exklusive etwaiger Schließzeiten beispielsweise aufgrund von Ferien und sonstigen äußeren Umständen), vorrangig offene Angebote sowie eine einladende Gestaltung der Räume werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils optimal angesprochen. Partizipation und Teilhabe In den Stadtteilhäusern besteht für die Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und sich zu beteiligen. Im Stadtteilhaus werden die Menschen in ihrem Wunsch nach Mitgestaltung gestärkt und stadtteilrelevante Themen durch die Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen. Es gibt abhängig von der Auslastung der Stadtteilhäuser angemessen große Zeitfenster, in denen Freiräume für Ideenwerkstätten, offene Treffen und selbstinitiierte Aktivitäten zur Verfügung stehen. Information und Beratung Stadtteilhäuser sind erste niedrigschwellige Anlaufstellen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile. Sie können dort unkompliziert und wohnortnah Beratungsangebote wahrnehmen oder weiterführende Informationen und Kontakte erhalten. Über Aktionen, Veranstaltungen und Projekte im Stadtteil informiert das Stadtteilhaus die Stadtteilbevölkerung in geeigneter Form. Engagement Zivilgesellschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt und die Stärkung des demokratischen Miteinanders von großer Bedeutung. In Stadtteilhäusern wird zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und begleitet. Ehrenamtlich Interessierte werden bei der Umsetzung von Projektideen beraten und Engagierte in den Betrieb der Stadtteilhäuser oder dort stattfindenden Angebote eingebunden. offen vernetzend kooperativ niedrigschwellig barrierefrei Stadtteilhäuser sind ... inklusiv konfessionsfrei interkulturell integrativ generationsverbindend 6 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) 3 Allgemeine Fördergrundsätze Die Stadt Karlsruhe fördert im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Stadtteilhäuser in den Stadtteilen mit Zuschüssen zu Miet-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie Kosten der Erstausstattung. Für die Förderung gilt insbesondere die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg sowie diese Fördergrundsätze. Soweit die einschlägigen Vorschriften nichts anderes bestimmen, können keine Rechtsansprüche auf finanzielle oder sonstige Förderungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Die Zuschüsse für Stadtteilhäuser sind freiwillige Leistungen der Stadt Karlsruhe. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung der Stadt Karlsruhe haushaltswirtschaftliche Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse nach diesen Grundsätzen betroffen sein können. Die Förderrichtlinie für Stadtteilhäuser in Karlsruhe, die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan und gewährte Zuschüsse begründen keinen Rechtsanspruch auf eine dauerhafte, künftige Förderung. Die Dauer der Förderung ist grundsätzlich an den jeweiligen Doppelhaushalt der Stadt Karlsruhe gekoppelt und auf maximal zwei Haushaltsjahre beschränkt. Der Zuschuss wird bis zu einer festgesetzten Bewilligungshöhe zur Deckung eines Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt, sofern der Zuschussempfänger die zuschussfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. Der Zuschuss wird subsidiär gewährt. Mögliche Finanzierungsmittel anderer Stellen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel Europäische Union, Bund, Länder, Landkreise, Umlandgemeinden, Verbände und weitere). Einnahmen zur Deckung der bezuschussten Positionen werden vom Zuschuss abgezogen. Die Zuschüsse der Stadt Karlsruhe sind wirtschaftlich und zweckentsprechend zu verwenden. Werden die Zuschüsse nicht zweckentsprechend verwendet, sind sie in voller Höhe zurückzuerstatten. In diesem Fall kann die Bewilligung widerrufen und der Zuschuss unverzüglich zurückgefordert werden. Dasselbe gilt, wenn die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verletzt sind oder sich die Voraussetzungen für den Zuschuss geändert haben. In jedem Stadtteil kann nur ein Stadtteilhaus gefördert werden. Der Entscheid zur Zuschussbewilligung erfolgt nach individueller Einzelfallprüfung. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Hauptausschuss. 4 Antragsberechtigung Grundsätzlich sind sich selbsttragende und/oder kooperative Trägerschaftsmodelle, die der Verstetigung eines Stadtteilhauses dienen, wünschenswert und werden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt und befürwortet. Verantwortungsgemeinschaften sind gegenüber einer Einzelträgerschaft bevorzugt anzustreben. Antragsberechtigt sind juristische Personen wie eingetragene Vereine, eingetragene Verbände, gemeinnützige GmbHs, Zusammenschlüsse von Akteuren in Form eines Trägervereins und andere Rechtsformen, die mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen, gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abgabenordnung verfolgen (nicht-gemeinnützige Trägermodelle sind nicht per se förderschädlich. Die Leitbildkonformität ist ausschlaggebend.), zweckentsprechende wirtschaftliche Mittelverwendung gewährleisten, fachliche Voraussetzungen für die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Einrichtung bieten, kontinuierliche Aktivitäten zur Stärkung des Zusammenhalts leisten, angemessene Eigenleistungen und Ressourcen erbringen (in Form von ehrenamtlicher Arbeit, dem Einwerben von Spendengeldern und/oder durch projektbezogene Mittel). Von den Antragstellenden wird erwartet, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und eine in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Betriebs des Stadtteilhauses gewährleistet ist. Die Antragstellenden müssen in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 7 nachzuweisen und eine Kontinuität und Solidität der stadtteilbezogenen Arbeit sicherzustellen. 5 Förderung der Stadtteilhäuser 5.1 Zuschussarten Die Berechnungsgrundlage der Zuschusshöhe ist die Nutzfläche des Stadtteilhauses in Quadratmetern. Die Teilzuschüsse für die Miet-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie der einmalige Zuschuss für Kosten der Erstausstattung sind zweckgebunden. Minderausgaben werden mittels Rückforderungsbescheid an die Stadt Karlsruhe zurückerstattet. Bezuschusst werden Räumlichkeiten mit einer Richtgröße von maximal 300 Quadratmetern mit angemessener Auslastung und Angebots- strukturierung (begründete Ausnahmen können zugelassen werden, sofern der Bedarf aus fachlicher Sicht bestätigt wird), Mietkosten in Höhe der zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Stadt Karlsruhe üblichen maximalen Mietkosten- obergrenze (Quadratmeterpreis für die Kaltmiete), Reinigungskosten auf Basis des bei der Stadt Karlsruhe üblichen Kostenschlüssels, Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung auf Basis des bei der Stadt Karlsruhe üblichen Kostenschlüssels, Kosten der Erstausstattung in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Es obliegt der Stadtverwaltung, etwaige Anpassungen von Teilzuschüssen und Pauschalen gemäß den jeweils aktuell geltenden städtischen Vorgaben und Kostenschlüssel vorzunehmen. Eine Anpassung bei bestehenden Förderungen kann nach Antragstellung des Trägers bis zu den jeweils bei der Stadt Karlsruhe aktuell geltenden Obergrenzen als Verwaltungshandeln erfolgen, ohne eine erneute Beschlussfassung im Hauptausschuss. Nicht bezuschusst werden Grunderwerb (Bodenwertanteil), Investitionen, Kosten der Instandhaltung, Schönheitsreparaturen (zum Beispiel Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen). 5.2 Förderbedingungen für Erstausstattung Kosten für die Erstausstattung eines neuen Stadtteilhauses beziehungsweise bei Umzug in neue Räumlichkeiten können mit einem Betrag von maximal 10.000 Euro je Stadtteilhaus bezuschusst werden, wenn die Anschaffungen für den Betrieb eines Stadtteilhauses notwendig und die Höhe der Kosten angemessen sind. Notwendige Anschaffungen können insbesondere Möblierung (zum Beispiel Tische, Stühle, Schranksysteme) und Präsentations- und Moderationstechnik (zum Beispiel Pinnwand, Flipchart, Beamer, Leinwand) sein. Die Antragstellung ist unterjährig möglich. Mit der Antragstellung ist eine Kostenaufstellung mit Angeboten für die notwendigen Anschaffungen zur Erstausstattung einzureichen. Insbesondere sind bei Lieferungen und Leistungen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Das heißt, dass die Kostenaufstellung folgende Vorgaben zwingend beinhalten muss: Bei geplanten Lieferungen und Leistungen mit einem Gesamtauftragswert von bis 1.000 Euro netto sind eine formlose, zum Beispiel telefonische, Preisermittlung bei mindestens drei Anbietern und eine entsprechende schriftliche Dokumentation erforderlich. Bei geplanten Lieferungen und Leistungen mit einem Gesamtauftragswert ab 1.000 Euro netto ist ein schriftliches Einholen von Angeboten bei mindestens drei geeigneten Anbietern zur Preisermittlung erforderlich. Preisabfragen im Internet stellen keine Vergleichsangebote dar. Es ist grundsätzlich das günstigste Angebot zu wählen. Geplante Abweichungen von diesem Grundsatz sind bei der Antrag- stellung schriftlich zu begründen. Die Anschaffung vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides ist förderschädlich. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendungen ist ausgeschlossen. Reduzieren sich die nachgewiesenen Kosten gegenüber der Bewilligung verringert sich der Zuschuss entsprechend. Die bewilligten Fördermittel für Kosten der Erstausstattung sind noch innerhalb des Kalenderjahres der Antragstellung auszugeben und können nur einmalig beantragt werden. Die Mittel für Zuschüsse für eine Erstausstattung werden aus dem vorhandenen Transferkostenbudget bereitgestellt. Zuschüsse für Mietkosten sind vorrangig zu gewähren. 8 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) 5.3 Verwendung von Einnahmen Einnahmen aus Untervermietung, Teilnahmegebühren, Eintrittsgeldern und weiterem sind für die Zwecke des Stadtteilhauses im Sinne der Ziffer 1 dieser Richtlinien zu verwenden. Sie können für Aktivitäten des Stadtteilhauses eingesetzt oder zur Bildung einer Betriebsmittelrücklage verwendet werden. Diese ist bis zu einer Höhe von bis zu 6/12 des jährlichen städtischen Zuschusses förderunschädlich. Darüberhinausgehende Betriebsmittelrücklagen müssen grundsätzlich vorrangig zur Finanzierung der Mietkosten eingesetzt werden. 5.4 Inhaltliche Unterstützung Ehrenamtliche bringen sich für das Gemeinwohl ein, verbinden Menschen miteinander und stärken die Demokratie. Dieses Engagement gilt es langfristig zu fördern und abzusichern. Ökonomische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen stellen das Ehrenamt zunehmend vor Herausforderungen. Die Verwaltung leistet einen Beitrag zur Gestaltung bestmöglicher Rahmenbedingungen für die wertvolle Arbeit von Ehrenamtlichen und Engagierten im Stadtteil. Dabei sollen die Autonomie und der Gestaltungsspielraum der Engagierten erhalten und die Freiräume für Eigensinn und Ausprobieren gefördert werden. Das Büro für Mitwirkung und Engagement ermutigt Ehrenamtliche Fragen zu stellen, Informationen einzuholen und das persönliche Engagementprofil weiter zu entwickeln. Es bietet, je nach Interessen und Perspektiven der ehrenamtlich Engagierten, konkrete Unterstützung und Hilfestellung, damit die richtigen Informationen die richtigen Menschen erreichen. Gezielt für die Träger eines Stadtteilhauses, dort ehrenamtlich involvierte Personen, Engagierte und Initiativen bietet das Büro für Mitwirkung und Engagement unterschiedliche Möglichkeiten der fachlichen Unterstützung in Form von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung und Beratung. In jährlichen Kooperationsgesprächen mit den Trägern der Stadtteilhäuser werden Bedarfe der Antragstellenden aufgegriffen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Stadtteilhauses identifiziert und konkretisiert. Der Arbeitskreis der Stadtteilhäuser tagt mehrmals jährlich und vereint alle Träger städtisch geförderter Stadtteilhäuser sowie weiterer sozialer Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung. Ziel und Zweck des Arbeitskreises ist das gegenseitige Kennenlernen und Unterstützen, das Voneinanderlernen und Miteinanderwachsen. Es gibt einen anlass- und/oder themenbezogenen Erfahrungs- und Wissensaustausch, von dem die Teilnehmenden hinsichtlich ihrer eigenen Arbeit profitieren können. Zur fachlichen und/oder inhaltlichen Profilschärfung eines Stadtteilhauses kann seitens des Büros für Mitwirkung und Engagement Hilfestellung bei der Angebotsstrukturierung gegeben und etwaige Kooperationspartner und/oder Nutzergruppen vermittelt werden. Hierfür steht den Trägern von Stadtteilhäusern eine dauerhafte Ansprechperson vom Büro für Mitwirkung und Engagement beratend und begleitend zur Seite. Sie hält zu jedem Stadtteilhaus Kontakt und bespricht bei Bedarf, welche Maßnahmen nötig und welche Schritte zur Weiterentwicklung möglich sind. Über die MitMachZentrale, eine Plattform für Gesuche und Angebote für ehrenamtliche Tätigkeiten, werden ehrenamtlich Interessierte vermittelt und Engagementmöglichkeiten sichtbar gemacht, zum Beispiel in einem Stadtteilhaus. Durch das jährliche Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche können Engagierte ihre individuellen Kompetenzen erweitern. Angeboten werden unter anderem Kurse zu Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen, Recht, Kommunikation und Organisation. Das Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) hat zum Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei zu unterstützen, einzeln, in Gruppen oder in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren eigenständig nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeiten zu konzipieren und durchzuführen. Mittels der Organisation von quartiersbezogenen Qualifizierungsangeboten durch das Büro für Mitwirkung und Engagement wird ein Beitrag zum stadtteilbezogenen Wissenstransfer und Hilfestellung für die praktische Arbeit vor Ort geleistet. Darüber hinaus können Netzwerkaktivitäten und -angebote im Kontext der Sozialen Quartiersentwicklung genutzt werden, zum Beispiel Stadtteilnetzwerke und Fachtage. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 9 6 Modulbaukasten Um die Diversität der Stadtteile und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen eines jeden Stadtteilhauses zu berücksichtigen, wird die Flexibilität zur inhaltlichen Ausrichtung eines Stadtteilhauses über einen Modulbaukasten gewährleistet. Dieser bietet den Antragstellenden einen Spielraum zur Ausgestaltung des individuellen Profils gemäß ihrer Philosophie und den diversen sozialen Bedarfen im Quartier. Zur Strukturierung der Angebote eines Stadtteilhauses wird eine Kategorisierung in thematische Module vorgenommen. Im jeweiligen Leistungskatalog werden sowohl die einzelnen Module und deren Turnus beschrieben als auch geeignete Praxisbeispiele aufgeführt. Die Basismodule bilden hierbei die Grundlage der inhaltlichen Arbeit von Stadtteilhäusern (siehe 6.1 Basismodule). In Ergänzung dazu legen die Aufbaumodule unterschiedliche Themen fest, für die in individueller Kombination Angebote vorgehalten werden können (siehe 6.2 Aufbaumodule). Die Einstiegshürden für neu entstehende Stadtteilhäuser werden geringgehalten, indem ein sukzessiver Auf- und Ausbau der Angebotsstruktur vorgesehen ist. Stadtteilhäuser und deren Angebote brauchen Zeit, um sich zu etablieren und zu entwickeln. Der antragstellende Träger strebt eine angemessene Auslastung des Stadtteilhauses bis spätestens 24 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides an. Folgende Definitionen liegen dem Modulbaukasten sowie dem Leistungskatalog der Basis- und Aufbaumodule zugrunde: Zielgruppenorientierung Die Basis- und Aufbaumodule sind zielgruppenübergreifend oder zielgruppenspezifisch umsetzbar. Zielgruppen können beispielsweise sein: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Alleinerziehende, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Menschen mit Beeinträchtigungen. Offenes Angebot Angebote eines Stadtteilhauses, die der Stadtteilbevölkerung offeriert werden und öffentlich zugänglich sind. Sie sind für alle Interessierten barrierefrei und niedrigschwellig nutzbar. Es ist ein Mehrwert ohne limitierende Faktoren für die Gesamtheit der Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise für eine definierte Zielgruppe des Stadtteils erkennbar. Praxisbeispiele: Gesprächskreise, Nachbarschaftsfeste, Eltern-Kind-Treffs. Geschlossenes Angebot Nicht öffentliche Veranstaltungen und Angebote, die eine Vereinsbindung, definierte Gruppenzugehörigkeit oder Parteizugehörigkeit erfordern. Gleiches gilt für Zusammenkünfte und Treffen mit einem geladenen Teilnehmendenkreis oder Vermietungen für Privatfeiern. Praxisbeispiele: Sportangebote eines Sportvereins, Vorstandssitzungen, Sitzungen einer Ortspartei, trägerinterne Sitzungen, Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern. Regelmäßige Angebote Angebote und Veranstaltungen, die einen wiederkehrenden und dauerhaften Charakter haben (wöchentlich, 14-tägig, monatlich, quartalsweise, halbjährlich, in einem sonstigen unregelmäßig wiederholenden Rhythmus). Diese sind unbefristet angelegt oder werden über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt. Einzelveranstaltungen Offene Veranstaltungen, die einmalig (pro Jahr) stattfinden und möglichst viele Menschen im Stadtteil ansprechen. Einzelveranstaltungen werden über das übliche Maß an regulärer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hinaus analog und digital im Stadtteil beworben. Fördersystematik Die Betriebsform des Stadtteilhauses legt die Mindestanzahl der zu erfüllenden Aufbaumodule fest. Hier wird zwischen rein ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäusern und Stadtteilhäusern mit hauptamtlicher Unterstützung unterschieden. Als rein ehrenamtlich betriebene Stadtteilhäuser werden jene Stadtteilhäuser verstanden, die beispielweise von einer bürgerschaftlichen Initiative, einem Bürgerverein, einer Bürgergemeinschaft oder einem eigens gegründeten Trägerverein getragen werden und in alleiniger Verantwortung für den Betrieb und die Organisation zuständig sind. Die Räumlichkeiten und auch die Anzahl der Aktiven in den jeweiligen Häuser sind sehr unterschiedlich. Ehrenamtliches Engagement bildet die Grundlage und das Rückgrat dieser Stadtteilhäuser. Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung sind von gemeinnützigen Verbänden, Kirchengemeinden, Einrichtungen oder Vereinen getragen, die zur Erfüllung konkreter Aufgaben gegründet wurden und dafür in der Regel hauptamtliches Personal beschäftigen. Sie finanzieren sich aus unterschiedlichen Zuschussquellen. Ihre jeweiligen thematischen Schwerpunkte (Integrationsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Senioren, Familienselbsthilfe) bieten sie für das gesamte Stadtgebiet an und werden so auch stadtweit wahr- und angenommen. Zugleich erfüllen sie mit dem Betrieb eines Stadtteilhauses und dessen Angeboten die Funktion eines Stadtteilhauses im Sinne dieser Konzeption und gestalten so das Leben in den Stadtteilen mit. Ehrenamtlich betriebene Stadtteilhäuser sind verpflichtet mindestens zwei von fünf Aufbaumodulen (2/5), Stadtteilhäuser mit hauptamtlicher Unterstützung drei von fünf Aufbaumodulen (3/5) vorzuhalten. Pro Kalenderjahr sind je Aufbaumodul als ehrenamtlich betriebenes Stadtteilhaus mindestens ein offenes Angebot pro Aufbaumodul zu realisieren. Als Stadtteilhaus mit hauptamtlicher Unterstützung sind mindestens zwei offene Angebote pro Aufbaumodul vorzuhalten. Diese können entweder regelmäßige Angebote oder Einzelveranstaltungen sein. 10 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Die Fördersystematik im Überblick Ehrenamtlich betriebenes Stadtteilhaus Stadtteilhaus mit hauptamtlicher Unterstützung 4 Basismodule gemäß Leistungskatalog 6 regelmäßige offene Angebote + 1 Einzelveranstaltung = 7 Angebote + 2 interne Nutzergruppentreffen 2 von 5 Aufbaumodulen gemäß Leistungskatalog Mindestens ein Angebot pro Aufbaumodul = 2 Angebote 3 von 5 Aufbaumodulen gemäß Leistungskatalog Mindestens zwei Angebote pro Aufbaumodul = 6 Angebote Aufbaumodule: freie Wahl zwischen regelmäßigen offenen Angeboten oder Einzelveranstaltungen Summe aller vorzuhaltenden Angebote (exklusive der internen Nutzergruppentreffen): 6 bis 8 regelmäßige Angebote 1 bis 3 Einzelveranstaltungen = 9 Angebote 6 bis 12 regelmäßige Angebote 1 bis 7 Einzelveranstaltungen = 13 Angebote Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 11 6.1 Basismodule Die Basismodule lehnen sich an das Leitbild der Stadtteilhäuser an. Sie sind verpflichtend und ausnahmslos zu erbringen. Basismodul 1: Begegnung Stadtteilhäuser sind in ihrem Stadtteil präsent und dienen als bekannte Anlaufstelle im Quartier. An mindestens fünf Tagen in der Woche ist das Stadtteilhaus zur Durchführung und Nutzung von Angeboten geöffnet und für die Stadtteil- gesellschaft zugänglich. Stadtteilhäuser fördern Geselligkeit sowie Begegnung und ermöglichen Kontakt und Austausch. Basismodul 2: Partizipation und Teilhabe Stadtteilhäuser laden zum Mitmachen und Teilhaben ein. Sie bieten neben vielfältigen Angeboten gleichermaßen (Frei)Raum für Innovation, um den Ideenreichtum und selbstinitiierte Aktivitäten der Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner zu fördern: Sich in Ideenwerkstätten gegenseitig inspirieren, Impulsen folgen, kreativ und offen für Neues sein und gemeinsam neue Wege gehen. In diesem Sinne sind Stadtteilhäuser starke Kooperations- und Netzwerkpartner und vermitteln Interessierte bei Bedarf an die städtische Stadtteilkoordination und/oder das Büro für Mitwirkung und Engagement. Exklusive Austauschtreffen der Nutzergruppen eines Stadtteilhauses stärken die Identifikation untereinander und mit dem Stadtteil. Sie dienen der internen Organisation des Tagesgeschäfts eines Stadtteilhauses, der Realisierung gemeinsamer Projekte und/oder Absprachen der Nutzergruppen untereinander. Basismodul 3: Information und Beratung Stadtteilhäuser sind Dreh- und Angelpunkt für stadtteil- bezogene Informationen und Auskünfte jeglicher Art. Rat- und Hilfesuchende können dort niedrigschwellig Erstkontakt herstellen und offene Angebote der Vermittlungs- und/oder Fachberatung mit sozialem Zuschnitt in Anspruch nehmen. Basismodul 4: Engagement Stadtteilhäuser leben mit, durch und für bürgerschaftliches Engagement. Die Potentiale und Kompetenzen von Ehrenamtlichen werden gefördert und die Interessen aus dem Stadtteil aufgegriffen und repräsentiert. Durch dezentrale Engagementberatungen durch das Büro für Mitwirkung und Engagement und den einmal jährlich stattfindenden MitMachTag im Stadtteilhaus werden Engagementmöglichkeiten im Stadtteil sichtbar und die Identifikation mit der Stadtteilgesellschaft gestärkt. 12 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Basismodule PraxisbeispieleTurnus 1 Begegnung Angebote, die die Begegnung ohne Konsumzwang ermöglichen und Geselligkeit im Stadtteil fördern. Das Stadtteilhaus ist an fünf Tagen pro Woche mit einer angemessenen Auslastung geöffnet, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu ermöglichen und im Stadtteil präsent zu sein. Offene Angebote für die Stadtteilgesellschaft stehen in einem ausgeglichenen Verhältnis zu geschlossenen Angeboten (Privatvermietungen, Angeboten mit Vereinsbindung und weiteren). Spielegruppen, Eltern-Kind-Treffs, Erzählcafé oder Gesprächskreise für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Handarbeitsgruppen, Mittagstisch, Cafe, Bistro, ... Zwei regelmäßige, offene Angebote 2 Partizipation und Teilhabe Das Stadtteilhaus hält, je nach Auslastung, angemessen große Zeitfenster zur freien Nutzung durch ehrenamtliche Gruppen aus dem Stadtteil zur Verfügung (mindestens jedoch ein regelmäßiges offenes Zeitfenster pro Stadtteilhaus). In dieser Zeit können spontane Treffen von Initiativen zur Entwicklung von eigenen Ideen, Projekten und Angeboten stattfinden. Zudem wird die Identifikation der Nutzungsgruppen mit dem Stadtteilhaus durch gemeinsame Projekte oder Austauschtreffen gestärkt. Selbstinitiierte Aktivitäten und Ideenwerkstätte von und für Bürgerinitiativen, Nutzungsgruppentreffen, Beteiligungsangebote, ... Mindestens ein regelmäßiges, offenes Zeitfenster für Stadtteil- initiativen, regelmäßige interne Treffen der Nutzer-gruppen des Stadtteilhauses (mindestens zweimal jährlich) 3 Information und Beratung Angebote zur gezielten Weitergabe von Informationen, Vermittlungsberatung oder Fachberatung mit sozialem Zuschnitt. Zudem werden die stadtteilrelevanten Informationen in geeigneter Form (zum Beispiel Schwarzes Brett, Homepage, Flyer) weitergetragen. Fachberatungsangebote durch Kooperationspartner oder städtische/öffentliche Fachstellen, zum Beispiel Lebens- und Sozialberatung, Pflegeberatung, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Psychologische Beratung, Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatung, Selbsthilfegruppen, ... Zwei regelmäßige, offene Angebote 4 Engagement Gelebte Kooperationen und die vielfältigen Engagementmöglichkeiten im Stadtteil werden durch einen MitMachTag, der gemeinsam von allen Nutzungsgruppen des Stadtteilhauses organisiert wird, bekannt gemacht. Durch dezentrale Engagementberatungen vor Ort können interessierte Freiwillige in den Betrieb des Stadtteilhauses eingebunden, an Engagementmöglichkeiten im Stadtteil vermittelt oder bei eigenen Projekten begleitet und beraten werden. Die Zusammenarbeit mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement der Stadt Karlsruhe wird vorausgesetzt. MitMachTag, dezentrale Engagementberatungen zum Beispiel durch das Büro für Mitwirkung und Engagement Eine Einzelveranstaltung und ein regelmäßiges, offenes Angebot zur dezentralen Engagement beratung (mindestens zweimal jährlich) Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 13 6.2 Aufbaumodule Zusätzlich zu den Basismodulen gibt es fünf thematische Aufbaumodule, die vom Antragstellenden frei wählbar und kombinierbar sind. Aufbaumodul 1: Unterstützungsangebote Stadtteilhäuser bilden eine Plattform und zentrale Anlaufstelle für die Organisation nachbarschaftlicher und individueller Hilfen und leisten einen ideellen, praktischen und/oder räumlichen Beitrag zu deren Realisierung. Unterstützungsangebote tragen vor allem zur Entlastung von Personen mit besonderem Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Alltag bei. Besonders vulnerable Personengruppen können beispielsweise Alleinerziehende, Arbeitslose, ältere und hochaltrige Personen, pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Personen sein. Aufbaumodul 2: Bildungsangebote In Stadtteilhäusern werden Informationen und Wissen unterschiedlicher Art vermittelt und Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren in Form konkreter Angebote offeriert. Bildungsangebote ermöglichen sowohl alltagsnahe und informelle Bildungserfahrungen als auch die individuelle Förderung von Medienkompetenz. Sie zielen auf Wissensvermittlung und Weiterbildung ab und unterstützen ein altersgerechtes, gemeinsames und lebenslanges Lernen. Aufbaumodul 3: Kulturangebote Stadtteilhäuser tragen dazu bei Kultur zu erhalten, zu leben und der Stadtteilgesellschaft zugänglich zu machen. Kulturschaffenden wird die Möglichkeit gegeben, im Stadtteil präsent und greifbar zu sein. Kulturangebote können einen multi- oder interkulturellen Bezug haben. Zentrale Bereiche sind Musik, Gesang, Kunst, Tanz, Theater und Poesie. Aufbaumodul 4: Gesundheitsförderung Stadtteilhäuser tragen durch ihr Portfolio zur Förderung einer gesunden Lebensweise sowie Gesundheitsvorsorge bei und regen zum bewussten Umgang mit Körper und Psyche an. Angebote der Gesundheitsförderung stärken individuelle Gesundheitsressourcen und -potentiale und steigern das allgemeine Wohlbefinden. Zentrale Bereiche sind Bewegung, Sport, Ernährung sowie Angebote zur Suchtprävention und zur Förderung der psychischen Gesundheit. Aufbaumodul 5: Stadtteilbezogene Angebote Als zentrale Kristallisationspunkte von Engagement und Partizipation im Stadtteil öffnen sich Stadtteilhäuser bewusst ins Quartier. Stadtteilbezogene Angebote finden entweder im Stadtteilhaus oder im öffentlichen Raum statt und haben einen Mehrwert für die Anwohnerschaft und Stadtteilgesellschaft. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit lokalen Quartiersprojekten sowie der städtischen Stadtteilkoordination wird grundsätzlich und insbesondere bei jeglichen stadtteilbezogenen Aktivitäten und Aktionen vorausgesetzt. 14 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) Aufbaumodule PraxisbeispieleTurnus 1 Unterstützungsangebote Angebote, die zur Entlastung im Alltag von Personen mit besonderem Hilfe- und Unterstützungsbedarf beitragen. Besonders vulnerable Personengruppen können beispielsweise Alleinerziehende, Arbeitslose, ältere und hochaltrige Personen, pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Personen sein. Einkauf- und Haushaltshilfe, Begleit- und Besuchsdienste, Fahrdienste, Hol- und Bring- dienste, Demenz-Gruppe, Vorlese-Patenschaften mit Seniorinnen und Senioren, Gesprächskreise für pflegende Angehörige, Lotsenprojekte, Nachbarschaftsprojekte zum Beispiel „Wohnen für Hilfe“ Studenten erhalten Wohnraum gegen Unterstützung im Haushalt, Kinderbetreuung, ... 2 Bildungsangebote Angebote, die Wissensvermittlung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen fokussieren. Schüler-Nachhilfe, Lese-Club für Kinder, Lesepatenschaften, Media-Lab für Jugendliche, Sprachkurse, IT-Café für Seniorinnen und Senioren, Fachvorträge, Fortbildungen, ... 3 Kulturangebote Angebote, die einen (multi- oder inter-)kulturellen Bezug haben. Zentrale Bereiche sind Musik, Gesang, Kunst, Tanz, Theater und Poesie. Lesungen, Kunstausstellungen, Vernissagen, Konzerte, Chorgesang, Mal- oder Zeichenkurse, Gottesdienste, Public Viewing, Open Air Kino, ... 4 Gesundheitsförderung Angebote, die zur Stärkung von individuellen Gesundheitsressourcen und -potentialen sowie zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens beitragen. Zentrale Bereiche sind Gesundheitsvorsorge, Bewegung, Sport, Ernährung sowie Angebote zur Suchtprävention und zur Förderung der psychischen Gesundheit. Yogakurse, Kochkurse, Gesprächskreise zu gesundheitsbezogenen Themen, Angebote zum richtigen Umgang mit Stress, Angebote zur Resilienzförderung von Kindern und Erwachsenen, Gedächtnistraining für Seniorinnen und Senioren, Sportangebot speziell für Ältere zum Beispiel Sturzprophylaxe, Sitzgymnastik, Aufklärungskampagnen/-aktionen/-projekte zu suchtrelevanten Themen, ... 5 Stadtteilbezogene Angebote Angebote, die entweder im Stadtteilhaus oder im öffentlichen Raum stattfinden und einen Mehrwert für die Anwohnerschaft und Stadtteilgesellschaft haben. Dies kann beispielsweise in Form von stadtteilbezogenen Angeboten, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Projekten oder dauerhaften Kooperationen mit Stadtteilakteuren erfolgen. Die kooperative Zusammenarbeit mit lokalen Quartiersprojekten sowie der städtischen Stadtteilkoordination wird vorausgesetzt. Yogakurse, Kochkurse, Gesprächskreise zu gesund- heitsbezogenen Themen, Angebote zum richtigen Umgang mit Stress, Angebote zur Resilienz- förderung von Kindern und Erwachsenen, Gedächtnis- training für Seniorinnen und Senioren, Sportangebot speziell für Ältere zum Beispiel Sturzprophylaxe, Sitzgymnastik, Aufklärungskampagnen/-aktionen/- projekte zu suchtrelevanten Themen, ... Als ehrenamtlich betriebenes Stadtteilhaus ist mindestens ein offenes Angebot pro Aufbaumodul zu realisieren. Als Stadtteilhaus mit hauptamtlicher Unterstützung sind mindestens zwei offene Angebote pro Aufbaumodul vorzuhalten. Diese können entweder regelmäßige Angebote oder Einzelveranstaltungen sein. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 15 6.3 Kooperationsgespräche Zwischen dem Antragstellenden und dem Büro für Mitwirkung und Engagement finden jährlich Kooperationsgespräche statt. Diese dienen unter anderem dazu die Fördersystematik und die vom Stadtteilhaus gewählten Module zu reflektieren. Sie haben überdies die Funktion den regelmäßigen Austausch mit den Trägern der Stadtteilhäuser sicherzustellen, um einen Abgleich der Interessen zu ermöglichen und in einem fortwährenden Dialog zu bleiben. Neben der Gewährleistung der im Leitbild festgeschriebenen Grundsätze von Stadtteilhäusern und Identifikation von Weiterentwicklungsmöglichkeiten der inhaltlichen Arbeit im Stadtteil dienen die Kooperationsgespräche den Antragstellenden als offenes Gesprächsangebot zur fachlichen Begleitung und Unterstützung durch das zuständige Fachamt. Zudem werden fachliche Einzelfallentscheidungen bezüglich der Zuordnung von Angeboten zu Basis- oder Aufbaumodulen sowie gleichermaßen die Kategorisierung von Angeboten als offen oder geschlossen thematisiert. Die Weiterentwicklung der jeweiligen Stadtteilhäuser zielt auf eine Entwicklung im Sinne des gemeinsamen Leitbilds ab und knüpft an die bestehenden Ausgangslagen, Ressourcen und Bedarfe der Träger und einzelnen Standorte an. Die Kooperationsgespräche erfolgen nach fristgerechter Einreichung des jährlichen Verwendungsnachweises durch den Antragstellenden. Etwaige Anpassungen der inhaltlichen Arbeit eines Stadtteilhauses werden unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten im Kooperationsgespräch gemeinsam erörtert und festgelegt. Sonderregelungen müssen mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement abgestimmt werden. Der Träger verpflichtet sich zur Umsetzung der inhaltlichen Anpassungen. Das Nichterfüllen der Anpassungen muss mittels schriftlicher Stellungnahme begründet und angezeigt werden. Gründe der Notwendigkeit für inhaltliche Anpassungen der Angebotsstruktur können sein: Nichterfüllung der Grundsätze von Stadtteilhäusern Fehlende inhaltliche Ausrichtung gemäß dem Leitbild der Stadtteilhäuser Einfluss durch widrige Umstände, zum Beispiel pandemiebedingte Schließzeiten und Einschränkungen von Angeboten Temporärer oder dauerhafter Wegfall von Ehrenamtlichen oder Raumressourcen Fehlende Inanspruchnahme von Angeboten Wegfall von Angeboten und die damit einhergehende Nichterfüllung eines Basis- oder Aufbaumoduls Änderung einer Angebotsfrequenz, zum Beispiel von halbjährlich auf einmal jährlich Nicht ausgeglichenes Verhältnis von offenen und geschlossenen Angeboten Bleibt die vereinbarte inhaltliche Anpassung der Angebotsstruktur ohne Begründung aus, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, aussetzen, zurückfordern oder gänzlich einstellen. © PantherMedia/Norbert Buchholz 16 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) 7 Antragstellung Förderanträge sind schriftlich bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, einzureichen. Hierfür stellt die Stadt Karlsruhe ein digitales Antragsformular zur Verfügung. Die Antragstellung ist unterjährig möglich. Die Förderung beginnt ab dem Genehmigungszeitpunkt. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich. Der Förderantrag beinhaltet den Namen und die Organisationsform des Trägers, den Namen des Stadtteilhauses, er soll zum entsprechenden Stadtteil passen, von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort im normalen Sprachgebrauch verwendet werden und die Identifikation mit dem Stadtteil und dem Stadtteilhaus stärken. Daher kann der Name von den Antragstellenden in Rücksprache mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement bei der Antragstellung frei gewählt werden. Der Namensvorschlag muss einen Stadtteilbezug aufweisen. Als Untertitel ist der Begriff „Stadtteilhaus“ zu wählen. ein abgestimmtes Nutzungskonzept (siehe 7.1 Nutzungskonzept), einen Finanzplan mit Aufstellung der voraussichtlichen Miet-, Betriebs-, Reinigungskosten sowie der voraussichtlichen Einnahmen, gegebenenfalls eine Kostenaufstellung mit Angeboten für die notwendigen Anschaffungen zur Erstausstattung, bei Mieträumen der Mietvertrag, einen Grundriss des Gebäudes, die Darstellung der ÖPNV-Anbindung, Barrierefreiheit und Stellplatzsituation. 7.1 Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept ist mit der Verwaltung und anderen wichtigen örtlichen Akteuren, wie dem Bürgerverein des Stadtteils, Stadtteilinitiativen, Quartiersmanagement und anderen mehr, abgestimmt und auf die Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil ausgerichtet. Für die Planung und Realisierung etwaiger vorgeschalteter Prozesse und Vorhaben zur stadtteilbezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung kann Unterstützung durch das Büro für Mitwirkung und Engagement in Anspruch genommen werden. Das Nutzungskonzept enthält die Darstellung der Bedarfe des Stadtteils auf Grundlage soziodemografischer Daten, die über das Amt für Stadtentwicklung angefragt werden können, und/oder stadtteilbezogene Bürgerbeteiligungsprozesse, die Beschreibung und Kategorisierung der Angebote und Dienstleistungen gemäß dem Modulkatalog, den voraussichtlichen Belegungsplan (Auslastung und Öffnungszeiten), die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung, eine Übersicht der bestehenden Kooperationen und Kooperationsvorhaben mit sozialen und kulturellen Einrichtungen und/oder mit Gewerbetreibenden. 7.2 Zuschussbescheid Über die Förderung ergeht ein schriftlicher Bewilligungs- bescheid, der von den Zuschussnehmenden anzuerkennen ist. Mit dem Bewilligungsbescheid legt die Stadt Karlsruhe die Zweckbestimmung der Zuschüsse, die Art der Förderung und der Finanzierung und sonstige Bedingungen und Pflichten (zum Beispiel Mitteilungspflichten) fest. Mit der Annahme des Zuschusses werden diese, soweit nichts anderes bestimmt wird, vom Zuschussnehmenden akzeptiert. Die Auszahlung der Zuschüsse zu den Miet-, Mietneben- und/oder Reinigungskosten erfolgt an den jeweiligen Träger des Stadtteilhauses in monatlichen Raten zum 15. eines Monats. Die Auszahlung der Zuschüsse zur Erstausstattung erfolgt an den jeweiligen Träger einmalig nach Vorlage der Originalrechnungen entsprechend der bewilligten Zuschusshöhe, gegebenenfalls unter Abzug der geringeren Kosten gegenüber dem Zuschussbescheid. Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 17 8 Verwendungsnachweis 8.1 Abgabefrist Über die Verwendung des Zuschusses ist Rechnung zu legen und ein Verwendungsnachweis bis zum 31. März des auf den Zuschusszeitraum folgenden Jahres dem Büro für Mitwirkung und Engagement der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, vorzulegen. Kann ein vollständiger Verwendungsnachweis innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt werden, ist auf begründeten Antrag eine Fristverlängerung (von maximal 30 Tagen) möglich. 8.2 Bestandteile Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht über die Aktivitäten des Stadtteilhauses und dessen Entwicklung mit Fokus auf Veränderungen zum Vorjahr, zum Beispiel Wegfallen oder Neuhinzukommen von Angeboten, einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (zahlenmäßiger Nachweis) mit entsprechenden Belegen, einer statistischen Auflistung über die Belegung der Einrichtung sowie die Nutzungsart (regelmäßige Angebote und Einzelveranstaltung, offene und geschlossene Angebote), sowie den Originalrechnungen der Anschaffungen der Erstausstattung. Hierfür stellt die Stadt Karlsruhe digitale Vordrucke zur Verfügung. 8.3 Belegwesen Die Stadt Karlsruhe ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse und Einnahmen durch Untervermietungen durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuschussnehmenden sind verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. Sind Zuschüsse auch von staatlichen oder anderen kommunalen Stellen bewilligt worden, wird die Stadt in der Regel nur in Absprache mit diesen Stellen von ihrem Prüfungsrecht Gebrauch machen. Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. 18 | Stadtteilhäuser – Orte des Engagements und der Partizipation | Grundsätze für die Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) 9 Weitere Pflichten des Antragstellenden Die Antragstellenden sind verpflichtet, die Räume der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Zweckbestimmung bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in angemessenem Umfang und in geeigneter Weise über das Stadtteilhaus, dessen Angebote und Dienstleistungen sowie über die Förderung der Stadt Karlsruhe zu informieren. Neben der anlassbezogenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls eine beständige und spürbare Präsenz mittels analoger und digitaler Medien im Stadtteil zu gewährleisten. Bei den Veröffentlichungen ist das Logo der Stadt Karlsruhe und die Formulierung zu verwenden: „Unterstützt durch die Stadt Karlsruhe“, die aktuellen Belegungspläne auf der Internetseite der Einrichtung zu veröffentlichen und für deren regelmäßige Aktualisierung Sorge zu tragen, die Konditionen und Entgeltordnung für die Untervermietung der Räume mit der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Der Stadt Karlsruhe sind anzuzeigen: Investitionsvorhaben und die daraus entstehenden Folgekosten, Projekte mit anderen Zuschussgebern vor dem Abschluss einer Vereinbarung, Änderungen der Zweckbestimmung des Stadtteilhauses. 10 Inkrafttreten Die vorstehenden Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe gelten ab dem 1. Januar 2024 und ersetzen die Förderrichtlinie Bürgerzentren vom 1. Januar 2019.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 9 der Tagesordnung: Soziale Quartiersentwicklung: Punkt 9.1 der Tagesordnung: Soziale Quartiersentwicklung: Förderung der Quartiersarbeit Vorlage: 2023/0439 Punkt 9.2 der Tagesordnung: Weiterentwicklung der bestehenden Förderung der Bürger- zentren zur Förderrichtlinie Stadtteilhäuser Vorlage: 2023/0568 Beschluss: 9.1 Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Umwidmung der bis- herigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilligen Leistungen ab DHH 2024/25 zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 1 beige- fügte Förderrichtlinie Quartiersarbeit. 9.2 Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie Bürgerzentren ablöst. Abstimmungsergebnis: 9.1 Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) 9.2 Mehrheitliche Zustimmung (43 JA-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Sozialausschuss am 12. Juli 2023. Bürgermeister Lenz: Ja, Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ich darf sagen, lieber Kollege Käuflein, eine spannende Wegstrecke, um es positiv zu formulieren, findet – 2 – heute voraussichtlich ihren ersten großen Abschluss. Lieber Kollege Käuflein, ich glaube, wir haben beide noch nie so intensiv und so lang und im guten Einvernehmen gearbeitet, dafür auch herzlichen Dank. Schließlich ist es ja auch begeisternd zu sehen, wie viel ehren- amtlich und natürlich auch hauptamtlich engagierte Menschen sich in unseren Stadtteilen für die Menschen im Quartier bzw. in den Quartieren im Stadtteil einsetzen. Dieses Enga- gement bestmöglich zu stärken, ist eben das Kernanliegen der sozialen Quartiersentwick- lung und eben nunmehr auch der beiden Vorlagen. Sie erinnern sich, wir hatten eine sehr kontroverse Diskussion zum Ende letzten Jahres. Sie hatten zwar die Fördermöglichkeiten im Gemeinderat am 24. Januar grundsätzlich beschlossen, aber um es mal salopp zu for- mulieren, uns ein ganz schönes Pflichtenheft aufgetragen, und ich kann auch feststellen, Sie hatten uns gleichzeitig damit auch den Auftrag gegeben, gemeinsam mit den Vertre- ter*innen, vor allem der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, alle Engagierten in Vereinen, Verbänden und Initiativen, unserer Planungsabteilung und dann vor allem, und dieses Engagement ist quasi auf Augenhöhe mit dem in den Stadtteilen, nämlich von Ihnen, der Politik. Das ist doch ganz außergewöhnlich und Sie haben ja auch zugesagt, die- ses Begleitgremium, das wir ins Leben gerufen hatten, auch weiter zu begleiten. Dafür sage ich auch jetzt schon mal herzlichen Dank für die zurückliegende Zeit. Es war ein sehr konstruktiver Dialog. Es wurden alle Änderungsvorschläge in die beiden Vorlagen eingear- beitet. Ja und zur besseren Nachvollziehbarkeit, ich hatte es ja schon angedeutet, haben Sie nunmehr zwei Vorlagen, aber die wurden nicht dünner, die wurden eher noch ein biss- chen dicker, aber alles kurzum, es entsteht nun Hand in Hand mit dem Ehrenamt ein gro- ßer Mehrwert für die Menschen in den Quartieren, mit dem politischen, mit dem fachlich, ja, mit dem ehrenamtlichen, Rückenwind, was so eine gewaltig herausfordernde Arbeit, denke ich, auch braucht. Deswegen bleibt mir nur zum Schluss noch einmal herzlichen Dank für diese außerge- wöhnliche Koproduktion, für den etwas langen Prozess, aber ich glaube, es hat sich ge- lohnt, diese Geduld. Wir haben ja im Sozialausschuss, mit dem ich jetzt auch mit einer ein- stimmigen Empfehlung heute da bin - das war ja im Januar nicht der Fall - noch einmal et- was festgestellt, nämlich die Potenziale, die wir in den Stadtteilen sehen, die werden wir mehr denn je brauchen. Deswegen freue ich mich mit diesem einstimmigen Empfehlungs- votum von Dezernat 2, Dezernat 3 und allen Beteiligten, Ihnen heute die Annahme der bei- den Vorlagen empfehlen zu können. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Gut, dass wir nach einer längeren Diskussion über die soziale Quartiersentwicklung und die Stadtteilhäuser nun zu einer Einigung gekommen sind. Diese Debatte war förderlich, sie hat Unklarheiten beseitigt. Alle Beteiligten kennen sich in die- sem Fachgebiet jetzt besser aus, und es wurden Verbesserungen, vor allem im Bereich der Module, für die Stadtteilhäuser erreicht. Es ist richtig, dass die Stadt, zum Beispiel bei den Stadtteilhäusern durch Vorgaben steuert. Allerdings muss die Balance gut gehalten werden zwischen einer motivierenden, die Kreativität unterstützenden und auch leisere Gruppen berücksichtigenden Steuerung und andererseits im Gegensatz erdrückenden, zu schwierig zu erreichenden Vorgaben. Diese Balance ist jetzt erreicht worden, und daran hat Irene Moser einen gewichtigen Anteil. Klar ist, wir werden in der Zukunft schauen, was die Praxis besagt, ob bei den Konzepten nachgesteuert werden muss. Klar ist auch, dass soziale Quartiersarbeit als auch Stadtteilhäuser, sobald es finanziell möglich ist, weiter ausgebaut werden sollten, auf die ganze Stadt. Darauf werden wir achten und auch den Vorschlag der Bürgervereine diskutieren und berücksichtigen, die Stadtteilhäuser perspektivisch durch – 3 – bezahlte Honorarkräfte zu unterstützen, immer daran denken, dass Ehrenarbeit für uns äu- ßerst wichtig ist und gleichzeitig vor Überforderung geschützt werden muss, danke. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Soziale Quartiersentwicklung verbindet und unterstützt ehren- amtliches, bürgerschaftliches und hauptamtliches Engagement. Dies halten wir für einen sehr wichtigen Aspekt in allem, vor allem auch die Betonung auf die ehrenamtliche Tätig- keit, denn die ist, glaube ich, in den Quartieren ein ganz wesentlicher Bestandteil, dass die soziale Quartiersentwicklung auch zu einem Erfolg führen kann, und das ist ja auch das Ziel, die Bündelung der Kräfte, die in so einem Bereich vorhanden sind und tätig sind. Jetzt liegt uns eine Beschlussvorlage vor, die nun jetzt klarer, verständlicher und auch geprägt ist von den Anregungen vieler Engagierter. Ich glaube, es war gut, dass wir noch ein paar Schleifen gedreht haben, auch wenn es anfangs sehr holprig war und auch manchmal mit sehr steilen Kontroversen behaftet, aber ich glaube, es hat sich gelohnt, und es hat jetzt auch einen Erfolg gebracht, weil sich doch, und ich glaube, das muss man auch berück- sichtigen, sehr viele engagiert eingebracht haben in dieses Problem, das nicht ganz einfach ist und es auch ein kompliziertes Unterfangen ist, aber wir haben uns doch alle damit be- schäftigt, und vor allem war es gut, dass die Bürgervereine vermehrt eingebunden wurden. Das war ja auch immer eine Forderung der CDU-Fraktion, dies stärker zu tun, und auch die Betonung auf ehrenamtliches Engagement auch in den Vorlagen deutlicher hervorgetreten ist. Dies ist geglückt und ich glaube, dass wir damit auch, obwohl die Haushaltslage natür- lich vieles noch uns abverlangt, dass wir vieles, was wir wünschenswert erachten, nicht tun können, aber ich glaube, es ist jetzt wichtig, dass wir den Weg beschreiten, anfangen. Die soziale Quartiersentwicklung gibt uns die Möglichkeit, in dieser Stadt nicht alles kom- plett über die Stadt zu ziehen, sondern vor allem die Bedürfnisse, und die sind in verschie- denen Stadtteilen unterschiedlich, auch zu berücksichtigen mithilfe der Stadtteilkoordinato- ren und dass es dann weiterhin in diesen einzelnen Quartieren vor allem darum geht, ko- operativ und zusammen für diesen Stadtteil das Richtige zu entwickeln. Wir sind auch froh, dass dies möglich ist, jetzt auch, mit den Seniorenbegegnungsstätten in anderer Form und mit anderer Förderung, dass für die Senioren auch in diesen Gebieten auf jeden Fall ein Fortbestand der Arbeit stattfinden wird. Vielen Dank. Stadträtin Moser (SPD): Zuerst möchte ich mich für uns, für die SPD-Fraktion, stellvertre- tend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei Frau Langeneckert von der SJB und bei Herrn Lange vom Amt für Stadtentwicklung bedanken. Es ist gelungen, die soziale Quar- tiersentwicklung zu überarbeiten und eine Überarbeitung vorzulegen, der wir gerne zu- stimmen. Soziale Quartiersentwicklung ist ein anspruchsvolles Thema, das eine ausführliche Diskussion erfordert. Die Schleifen, die wir gedreht haben, haben sich gelohnt, wie wir schon auch von Ihnen, Herr Bürgermeister Lenz, gehört haben und von meinen Kollegin- nen/Kollegen vorher. Den Begriff Caring Community in der Vorlage finde ich sehr passend für die Quartiersentwicklung, denn er beschreibt gut, worum es geht, eine sich um Men- schen sorgende und unterstützende Gemeinschaft. Die Trennung der Förderung von Quar- tiersarbeit und der Weiterentwicklung der bestehenden Förderung von Bürgerzentren zu Stadtteilhäusern begrüßen wir. Das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement wird stärker betont und die Anforderungen an die ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäuser ge- senkt. Dies war mir sehr wichtig, denn die Ehrenamtlichen müssen das geforderte Pensum auch bewältigen können, vielen Dank dafür. Deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Ak- teure vor Ort in den Stadtteilen wie Bürgervereine, Initiativen, Quartiersmanagement und andere einbezogen und miteinander abgestimmt werden. Als SPD-Fraktion begrüßen wir – 4 – die Einbeziehung von Fraktionsmitgliedern im Begleitgremium. Allerdings gibt es auch Schattenseiten, denn die Weiterentwicklung zu Stadtteilhäusern geht auf Kosten der Seni- orenbegegnungsstätten, aber da bin ich zuversichtlich, dass wir in der Fördermöglichkeit C eine Lösung finden können. Ich könnte beide Änderungen benennen, aber die Zeit reicht dafür nicht. In die Zukunft gedacht wünschen wir uns eine personelle Unterstützung in Form eines Minijobs für die ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäuser, ebenso wie ein Budget für die Stadtteile analog des Stadtgeburtstages 2015. Ich formuliere das zurückhal- tend, wissend, dass die Haushaltssituation es erfordert, sich zurückzuhalten. Die zu be- schließenden Vorlagen haben von allen Beteiligten viel abverlangt. Vielen Dank für die Ge- duld und die Bereitschaft, diesen Weg zu gehen. Stadtrat Høyem (FDP): Kontrovers, weiß ich nicht, in Latein, contraversus, also ein Streitge- spräch, das war eigentlich nicht, was richtig gewünscht war. Es ist richtig, wir haben eine extra Zeit benutzt. Wir haben das Begleitgremium gemacht, aber eigentlich waren wir doch alle einig, Sie auch, in dem Sinne, dass wir bewahren wollen, was gut ist, und dann wollen wir den ehrenamtlichen Einsatz auch schätzen, aber den politischen Teil, die De- batte, auch stärker unterstreichen. Eigentlich denke ich, dass wir alle zufrieden sein können mit dieser Entwicklung und auch mit dieser extra Zeit, die es gedauert hat. Ich denke, dass die soziale Quartiersentwicklung generell positiv ist und absolut nicht von niemandem hier als kontrovers gesehen. Wir wollten nur sichergehen, dass die Bürgervereine aktiv dabei waren, dass die Bündelung so stattgefunden hat, dass das, was schon gut war, auch blei- ben könnte. Also Gratulation an Herrn Käuflein, an Sie Herr Lenz und an uns alle. Kontro- vers, finde ich, war nicht der Sinn. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich glaube, es ist eine gute Vorlage, es sind zwei gute Vorla- gen, und ich möchte mich an erster Stelle tatsächlich bei den Mitarbeiterinnen der Stadt- verwaltung sehr herzlich bedanken, auch bei den Bürgervereinen, für diese Arbeit, die da geleistet wird, die dann von den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung aufgegriffen wurde und tatsächlich weiterentwickelt wurde in diesem Konzept, das uns jetzt vorliegt, wohlwis- send, dass das Konzept weiterentwickelt werden wird im Laufe der Jahre, weil die Stadttei- lentwicklung ist keine abgeschlossene Sache, die Quartiersentwicklung keine abgeschlos- sene Sache. Unsere Gesellschaft verändert sich, und dementsprechend wird dem auch mit diesem Konzept ein Stück weit Rechnung getragen. Ich muss auch sagen, ich finde es wichtig, dass tatsächlich die Forderungen oder die Vorschläge der Bürgervereine weiter mit berücksichtigt werden, weil alleine in der Südstadt kann ich es einfach deutlich machen. Die besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Quartieren, nämlich der neuen Südstadt und der alten Südstadt. Sie taucht jetzt hier in dem Konzept nicht auf, weil das zusammenbe- trachtet eine Gemengelage gibt, die jetzt, sage ich mal, nicht brennt, aber wenn ich die Quartiere auseinandernehme, dann sehe ich sehr wohl, dass in der einen Hälfte der Süd- stadt durchaus mehr Bedarf da wäre. Die andere Hälfte ist erst mal noch ganz gut situiert, sage ich mal. Vor dem Hintergrund sehe ich, dass wir natürlich an diesem Konzept weiter arbeiten werden, es weiter entwickelt werden muss. Wichtig erscheint mir halt wirklich diese Vernetzung von vorhandenen Strukturen, von Initiativen, von Projekten und der Wei- terentwicklung für alle Menschen, die in diesen Quartieren, in diesen Stadtteilen leben. Ich bin einfach auch dankbar, dass es gelungen ist, doch viele Anregungen aus den Reihen des Gemeinderats, aus den Reihen der Bürgervereine mit aufzunehmen und umzusetzen, und da habe ich großen Respekt vor dieser Arbeit, die da geleistet wurde. Vielen Dank. – 5 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich bin froh, dass die Vorlage jetzt so ist, wie sie ist, weil jetzt kann ich sie verstehen. Die vorige Vorlage war ein wissenschaftliches Werk, und jetzt ist es eine Vorlage. Vielen Dank dafür, das zeigt mir, dass die Dinge doch im Fluss sind, wunder- bar. Ich glaube, das Geheimnis von dieser ganzen Quartiersentwicklung ist, dass die Schätze verborgen liegen in den Stadtteilen. Die sind da, die müssen wir nicht schaffen, die müssen wir nicht kaufen. Die sind einfach da, und die zu entdecken, das ist die größte Auf- gabe in der Quartiersentwicklung, zu gucken, welche Potenziale haben wir hier in den Stadtteilen und die zu fördern, dass sie zusammenkommen, und das zum Besten und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen, das ganze Konzept hat Zukunft, es ist rela- tiv günstig für die Stadt, und es lässt sich vor allen Dingen immer weiterentwickeln, je nachdem, welche Bedarfe da sind, in den einzelnen Stadtteilen. Maßgeblicher Schlüssel wird sein, wie wir die Schlüsselpositionen besetzen. Wer sozusagen ist der Koordinator, wer vernetzt, das wird sehr entscheidend sein, ob die einzelnen Player im Stadtteil Ver- trauen gewinnen oder nicht. Deswegen möchte ich darauf hinweisen, dass wir da höchs- ten Wert drauflegen müssen, hier qualifizierte und vertrauenswürdige Personen einzuset- zen. Stadtteilhäuser brauchen wir natürlich, wir müssen uns auch treffen, wir müssen uns Räume schaffen. Das ist ja gar keine Frage, aber das Problem wird lösbar sein, da bin ich zuversichtlich. Aber jetzt kommt meine Hauptforderung und da haben wir es schon mit Herrn Bürgermeister Lenz drüber gehabt, also es muss über ganz Karlsruhe ausgebreitet werden, dieses System, und es muss nicht von der Stadt verantwortet werden. In Stadttei- len sind manchmal Schlüsselpersonen schon da. Von deren Einflussbereich kann das alles entwickelt werden. Das müssen wir entdecken als Stadt, dass nicht alles von uns initiiert werden muss. Es kann auch gefördert werden und begleitet werden, sicher, aber entschei- dend ist, dass die Personen da sind und dass wir die entdecken, und dann glaube ich, wird es eine super Sache für ganz Karlsruhe, und Karlsruhe wird dadurch lebendiger und wird besser blühen. Danke schön. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Also, wir erkennen keine großen Unterschiede zu dem vorheri- gen Papier. Da sind zwar vielleicht ein paar Textbausteine geändert worden, aber wir blei- ben bei unserer kritischen Haltung. Was beschließen wir hier eigentlich? Was steht denn in der Vorlage eigentlich drin? Unter 9.1 steht, Umwidmung der bisherigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit. Wir se- hen das kritisch. Hier steht in der Vorlage dann weiter hinten, dies umfasst eine Abkehr von der Raumförderung der Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer Index-basierten Personalförderung für die Quartiersarbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege. Das be- deutet also, dass wir in Zukunft mehr Hauptamtliche haben werden, die mit den Ehrenamt- lichen zusammenarbeiten sollen, und da sehen wir Probleme auf uns zukommen. Wenn wir jetzt zu der anderen Vorlage gehen, wir verabschieden uns von der Förderrichtlinie der Bürgerzentren und wollen in Zukunft Stadtteilhäuser fördern. Auch da haben wir die Be- fürchtung, dass es am Ende schwierig wird, weil, es steht ja in der Vorlage drin, alles, was gefördert wird, muss im Sinne der und mit den Zielen der sozialen Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Wir haben die Befürchtung, dass das Ganze jetzt sehr zentralistisch von- seiten der Stadt aufgestellt wird. Es sollen ja die Zuschüsse eingeworben werden, also was dann fehlt in Zukunft, so verstehen wir das, was dann an Raumförderung für die Senioren- begegnungsstätten fehlt, soll dann mithilfe der Hauptamtlichen an Zuschüssen eingewor- ben werden. Also wir fragen uns, ob das wirklich klappt, weil die Zuschüsse..., also ich meine..., na ja gut, wir werden das sehen. Jedenfalls haben wir die Befürchtung, dass in den Bereich der Ehrenamtlichen immer weiter reinregiert wird und dass am Ende viele Eh- renamtliche vor Ort nachher gar nicht mehr so engagiert bei der Sache sind wie bisher. Das – 6 – ist unsere Befürchtung, und wenn man sich jetzt mal anschaut, bei den Stadtteilhäusern, da ist ja jetzt gerade in Oberreut das Problem aufgetreten, dass es seit zwei Jahren einen Träger gibt für das Stadtteilhaus. Die Evangelische Kirche Karlsruhe und die Katholische Kir- che Südwest von Karlsruhe wollten als Träger das Stadtteilhaus betreiben. Es gab eine zwei Jahre dauernde Öffentlichkeitsbeteiligung. Alles wurde besprochen, und man war sich ei- nig, und jetzt haben wir gehört, alles wieder zurück, die Stadt möchte, dass andere Träger zum Zug kommen. Das kann natürlich wirklich nicht im Sinn der Sache sein. Wir wollen nicht, dass denen, die sich vor Ort engagieren, am Ende vonseiten der Stadt reinregiert wird, auch wenn es vielleicht gut gemeint ist, und dass am Ende dann die Ehrenamtlichen, die in den Stadtteilen bisher ihre Arbeit getan haben, sagen, unter den Umständen machen wir nicht weiter oder unter den Umständen sind wir nicht mehr so engagiert, wie bisher, und wir sehen, dass mit dieser Vorlage die Gefahr besteht, und deswegen werden wir heute dagegen stimmen. Vielen Dank. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe auf 9.1, Soziale Quartiers- entwicklung, Förderung der Quartiersarbeit, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe auf 9.2, Weiterentwicklung der bestehenden Förderung der Bürgerzentren zur För- derrichtlinie Stadtteilhäuser. Auch hier bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist mehrheitliche Zustimmung. Vielen Dank an alle, die an diesem doch, glaube ich, sehr partizipativen Prozess in allen Richtungen teilgenommen haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juli 2023