Ausbau des Schulversuchs Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2023/24

Vorlage: 2023/0561
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Schulbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.07.2023

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0561 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Ausbau des Schulversuchs Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) an der Elisabeth- Selbert-Schule zum Schuljahr 2023/24 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 05.07.2023 3 X Gemeinderat 18.07.2023 11 X Beschlussantrag (Kurzfassung) I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat den Ausbau des Bildungsgangs Arbeitsvorbereitung dual (AVdual) an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2023/24 mit zwei Klassen. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt innerhalb des Fachamtes beziehungs- weise des Fachdezernats. II. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 30 Schulgesetz die Überführung des Bildungsgangs Berufseinstiegsjahr (BEJ) und einer Klasse des Bildungsgangs Vorbereitung Arbeit-Beruf (VAB) an der Elisabeth-Selbert-Schule in AVdual zum Schuljahr 2023/24. III. Über den weiteren Ausbau für die Schuljahre 2025/26 entscheidet der Gemeinderat nach Vor- lage einer fachlichen Evaluation auch unter Einbezug der Gesamtkosten für die Stadt Karlsruhe sowie die Darstellung der Folgen einer Nichtfortführung durch die Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.123.729 € Kosten 2023: 319.850 € Kosten 2024: 389.360 € Kosten 2025: 414.519 € Gesamteinzahlung (Landeszu- schuss): 431.100 € Ertrag 2023: 127.100 € Ertrag 2024: 152.000 € Ertrag 2025: 152.000 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe hat sich im Jahr 2015 dazu entschieden, Modellregion der Neugestaltung des Übergangs Schule – Beruf in Baden-Württemberg zu werden (Vorlage Nummer 2015/0274). Die Um- setzung der Neugestaltung wird vom Wirtschaftsministerium durch zwei zusammenhängende Pro- gramme anteilig gefördert: (1) die Einrichtung eines Regionalen Übergangsmanagements (RÜM) sowie (2) die verpflichtende Teilnahme am Schulversuch Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) mit der Be- reitstellung von kommunalen AVdual-Begleitungen an den Schulen. Das Regionale Übergangsmanagement ist beim Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe angesiedelt, die AVdual-Begleitungen bei der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH. Ziel des Modellvorhabens ist, mehr Jugendlichen den direkten Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen, schwächere Jugendliche bei diesem Übergang so gut wie möglich zu unter- stützen und den Übergangsbereich zu optimieren. Das Besondere am Modellvorhaben ist der Schulversuch „Ausbildungsvorbereitung dual“ (AVdual). Der Bildungsgang ist so konzipiert, dass die Schüler*innen mehrere Praktika absolvieren. Dabei wer- den sie von AVdual-Begleitungen unterstützt. Diese stellen ein Bindeglied zwischen Schule, Betrieb und Familie dar. Ihre Aufgabe ist, im interprofessionellen Team die Jugendlichen bei der Akquise, Vor- bereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung zu betreuen. Durch die individuelle Unterstützung mittels der AVdual-Begleitungen sollen die Chancen eines Praktikums voll ausgeschöpft werden und im besten Fall in eine Ausbildung mün- den („Klebeeffekt“). Gemäß der Förderrichtlinie des Modellvorhabens hat sich die Stadt dazu verpflichtet, die Bildungs- gänge „Vorbereitung Arbeit-Beruf“ (VAB), „Berufsvorbereitungsjahr“ (BVJ) und „Berufseinstiegsjahr“ (BEJ) sukzessive in AVdual umzuwandeln. Diese Umwandlung hat die Stadt mit Blick auf die Haushalts- lage seit 2015 defensiv verfolgt. Der Plan des Landes sieht vor, die Umwandlung der Bildungsgänge bis 2025 vorzunehmen und den Schulversuch landesweit in einen regulären Bildungsgang zu überfüh- ren. Im Zuge der kommenden Förderperiode 2023 bis 2025 soll deshalb ein weiterer Ausbauschritt er- folgen. Der Ausbauplan sieht vor, zum Schuljahr 2023/24 die Elisabeth-Selbert-Schule erstmals mit zwei Klas- sen aufzunehmen. Hierbei sollen zunächst die Klasse des Berufseinstiegjahrs (BEJ) und eine Klasse der Vorbereitung Arbeit-Beruf (VAB) in den Bildungsgang AVdual überführt werden. Damit ist die Aufsto- ckung von AVdual-Begleitungen um ein Vollzeitäquivalent verbunden. Dies stellt keine freiwillige Leis- tung der Stadt Karlsruhe dar, sondern ist eine Umsetzung der Förderrichtlinie des Landes. Aufgrund der dadurch für die Antragsstellung veränderten Kostensituation wird ein Beschluss des Ge- meinderats für den Ausbau von AVdual notwendig. Aktueller Ausbaustatus AVdual Schuljahr Schule alter Bildungsgang neuer Bildungsgang Klassen VZÄ AVdual- Begleitung 2022/23 Carl-Hofer-Schule VAB AVdual 2 1 Gewerbeschule Durlach VAB AVdual 3 1,5 gesamt 5 2,5 In der Stadt Karlsruhe werden die in AVdual umzuwandelnden Bildungsgänge an der Carl-Hofer- Schule, der Gewerbeschule Durlach und der Elisabeth-Selbert-Schule vorgehalten. Aktuell sind an der Carl-Hofer-Schule zwei Klassen und an der Gewerbeschule Durlach drei Klassen AVdual eingerichtet mit insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalenten AVdual-Begleitung. Der Betreuungsschlüssel der AVdual- – 3 – Begleitungen liegt bei 1:40 (das entspricht einer Vollzeitstelle pro zwei Klassen). Bei einer Abweichung im Betreuungsverhältnis wird die anteilige Förderung durch das Land entsprechend reduziert. Ausbauplan für die Förderperiode 2023/24 bis 2024/25 Förderantrag Schuljahre 2023/24 und 2024/25 – Ausbauplan Schuljahr Schule alter Bildungsgang neuer Bildungsgang Klassen VZÄ AVdual- Begleitung 2023/24 Carl-Hofer-Schule AVdual 2 1,0 Gewerbeschule Durlach AVdual 3 1,5 neu Elisabeth-Selbert-Schule BEJ AVdual 1 0,5 neu Elisabeth-Selbert-Schule VAB AVdual 1 0,5 gesamt 7 3,5 2024/25 Carl-Hofer-Schule AVdual 2 1,0 Gewerbeschule Durlach AVdual 3 1,5 Elisabeth-Selbert-Schule AVdual 2 1,0 gesamt 7 3,5 Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsituation weicht der Ausbauplan für die Stadt Karlsruhe weiterhin von der Perspektive ab, die Bildungsgänge bereits 2025 umzustellen und streckt diesen Pro- zess bis zum übernächsten Doppelhaushalt beziehungsweise dem Schuljahr 2026/27. In den kommenden beiden Schuljahren soll die Schülerzahlenentwicklung betrachtet werden, die möglicherweise Implikationen auf den personellen Ressourceneinsatz der AVdual-Begleitungen hat. Zudem soll der Bildungsgang auf seine Wirksamkeit hin evaluiert werden. Der vollständige Ausbau könnte dann zum Schuljahr 2026/27 erfolgen. Hierüber ist zu gegebener Zeit mit Blick auf die Ergebnisse der Evaluation erneut Beschluss zu fassen. Ausblick: Förderantrag Schuljahre 2025/26 und 2026/27 – Möglicher Ausbauplan Schuljahr Schule alter Bildungsgang neuer Bildungsgang Klassen VZÄ AVdual- Begleitung 2025/26 Carl-Hofer-Schule AVdual 2 1,0 Gewerbeschule Durlach AVdual 3 1,5 Elisabeth-Selbert-Schule AVdual 2 1,0 gesamt 7 3,5 2026/27 Carl-Hofer-Schule VAB AVdual (+2) 4 (+1,0) 2,0 Gewerbeschule Durlach VAB AVdual (+1) 4 (+0,5) 2,0 Elisabeth-Selbert-Schule VAB AVdual (+3) 5 (+1,5) 2,5 gesamt 13 6,5 Personalkosten für die Förderperiode 2023/24 bis 2024/25 nach Haushaltsjahren Die AVdual-Begleitungen werden vom Wirtschaftsministerium mit maximal 30.000 Euro pro Vollzeit- äquivalent gefördert und die Koordinationsstelle für das Regionale Übergangsmanagement mit maxi- mal 47.000 Euro. – 4 – Mehrkosten für die Haushaltsjahre 2023 – 2025 Haushalts- jahr Bereich Gesamt-kos- ten Förderung Land Anteil Stadt in den Haushalt bereits eingestellt Mehrkosten 2023 RÜM 86.300 € 42.100 € 44.200 € AVdual 233.550 € 85.000 € 148.550 € gesamt 319.850 € 127.100 € 192.750 € 295.000 € 24.850 € 2024 RÜM 90.300 € 47.000 € 43.300 € AVdual 299.060 € 105.000 € 194.060 € gesamt 389.360 € 152.000 € 237.360 € 295.000 € 94.360 € 2025 RÜM 95.580 € 47.000 € 48.580 € AVdual 318.939 € 105.000 € 213.939 € gesamt 414.519 € 152.000 € 262.519 € 295.000 € 119.519 € Für die kommenden Haushaltsjahre sind pro Jahr 295.000 Euro für das Regionale Übergangsmanage- ment (RÜM) und die AVdual-Begleitungen eingestellt. Für den Ausbau an der Elisabeth-Selbert-Schule entstehen im Jahr 2023 Mehrkosten von 24.850 Euro, die aus dem laufenden Haushalt des Schul- und Sportamtes finanziert werden. Es verbleiben Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2024 von 94.360 Euro und das Haushaltsjahr 2025 von 119.519 Euro. Hier erfolgt die Gegenfinanzierung durch eine Um- schichtung von Mitteln innerhalb des Dezernats. Nichtausbau von AVdual Für die Stadt Karlsruhe bestehen nur zwei Alternativen für die Antragsstellung der kommenden För- derperiode Schuljahr 2023/24 und 2024/25: (1) der Ausbau von AVdual oder (2) der Ausstieg aus dem Modellvorhaben. Eine Weiterführung von AVdual in der bestehenden Ausbaustufe ist von Landesseite ausgeschlossen. Bei einem Ausstieg würden die im Haushalt eingeplanten Gesamtkosten für die derzeitige Ausbau- stufe von jährlich 295.000 Euro zukünftig eingespart und Fördermittel vom Land in Höhe von 75.000 Euro nicht abgerufen. Die Bildungsgänge Berufseinstiegsjahr (BEJ) und Vorbereitung Arbeit-Beruf (VAB) sowie das bereits be- stehende AVdual würden vom Land in den Bildungsgang „Arbeitsvorbereitung“ (AV) umgewandelt. Dies geschieht bei allen Stadt- und Landkreisen, die nicht Teil des Modellvorhabens sind (aktuell gibt es 31 Modellregionen). Im Bildungsgang AVdual werden die umfangreichen Praxisphasen von AVdual-Begleitungen geleistet; im AV müssen von Seiten des Landes entsprechend mehr Lehrkräfte gestellt werden. Damit besteht der wesentliche Unterschied in der individuellen berufs- und sozialpädagogischen Begleitung am Schnittpunkt Familie, Schule und Betrieb, die dann zukünftig wegfällt. Die AVdual-Begleitung ist je- doch gerade der Mehrwert für die Jugendlichen, weshalb das Modellvorhaben landesweit positiv eva- luiert und vom Modell in eine Regelphase übernommen werden soll. Mit einem Ausstieg wäre auch verbunden, dass die Stelle der Koordination des Regionalen Übergangs- managements nicht mehr vorgehalten wird, die die strategische Steuerung am Übergang Schule – Be- ruf in Kooperation mit den Rechtskreisen, den Kammern und freien Trägern maßgeblich unterstützt und durch die Netzwerkarbeit kommunal einen bedeutsamen Mehrwert für die jungen Menschen mit – 5 – Unterstützungsbedarf am Übergang in die Ausbildung leistet gemäß dem Ziel: „kein junger Mensch darf in der Stadt Karlsruhe verloren gehen“. Schulische Beschlüsse Die Gesamtlehrerkonferenz der Elisabeth-Selbert-Schule hat dem Ausbau von AVdual am 21.03.2023 mehrheitlich zugestimmt (69 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen), die Schulkonferenz am 21.03.2023 einstimmig. Die Zustimmung des Gesamtelternbeirats liegt ebenso vor. Da AVdual bislang ein Schul- versuch ist, löst die Neueinrichtung keine Regionale Schulentwicklung aus. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat den Ausbau des Bildungsgangs Arbeitsvorbereitung dual (AVdual) an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2023/24 mit zwei Klassen. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt innerhalb des Fachamtes beziehungs- weise des Fachdezernats. II. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 30 Schulgesetz die Überführung des Bildungsgangs Berufseinstiegsjahr (BEJ) und einer Klasse des Bildungsgangs Vorbereitung Arbeit-Beruf (VAB) an der Elisabeth-Selbert-Schule in AVdual zum Schuljahr 2023/24. III. Über den weiteren Ausbau für die Schuljahre 2025/26 entscheidet der Gemeinderat nach Vor- lage einer fachlichen Evaluation auch unter Einbezug der Gesamtkosten für die Stadt Karlsruhe sowie die Darstellung der Folgen einer Nichtfortführung durch die Stadt Karlsruhe.

  • Abstimmungsergebnis Top 11
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  • Protokoll GR TOP 11
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 11 der Tagesordnung: Ausbau des Schulversuchs Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2023/24 Vorlage: 2023/0561 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat den Ausbau des Bildungsgangs Arbeitsvorbereitung dual (AVdual) an der Elisabeth-Selbert-Schule zum Schuljahr 2023/24 mit zwei Klassen. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt innerhalb des Fachamtes beziehungsweise des Fachdezernats. 2. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat gemäß § 30 Schulgesetz die Überführung des Bildungsgangs Berufseinstiegsjahr (BEJ) und einer Klasse des Bildungsgangs Vorbereitung Arbeit-Beruf (VAB) an der Elisabeth-Selbert- Schule in AVdual zum Schuljahr 2023/24. 3. Über den weiteren Ausbau für die Schuljahre 2025/26 entscheidet der Gemeinderat nach Vorlage einer fachlichen Evaluation auch unter Einbezug der Gesamtkosten für die Stadt Karlsruhe sowie die Darstellung der Folgen einer Nichtfortführung durch die Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat am 5. Juli 2023: Auch hier stimmen wir ab, ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2023