1. Nachtragsänderung des Vertrages bezüglich des Restmülltransports zwischen dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
| Vorlage: | 2023/0531 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
1 Anlage 2 Gegenüberstellung der Änderungen bezüglich des ursprünglichen Vertrages Änderungen in § 1 Absatz 1: Alt: Vertragsgegenstand ist der Transport und der Umschlag von Müllcontainern durch die AVG zwischen dem Containerbahnhof Karlsruhe, Wolfartsweierer Str. 38, 76137 Karlsruhe und der Entladestation der Müllverbrennungsanlage der MVV RHE AG in Mannheim (Mannheim-Industriehafen, Otto-Hahn-Straße, 68169 Mannheim, Gleis48/49). Neu: Vertragsgegenstand ist der Transport von mit Restmüll und/oder Sperrmüll befüllten Transportcontainern durch die AVG zwischen dem Containerterminal DUSS Karlsruhe und der Müllverbrennungsanlage der MVV in Mannheim (Mannheim-Industriehafen an Gleis 48 bei der Entladestation, Otto-Hahn-Straße 1, 68169 Mannheim). Änderungen in § 1 Absatz 4: Alt: Das jährliche Transportvolumen beträgt z. Zt. des Vertragsabschlusses ca. 50.00 Tonnen bei ca. 250 Fahrtagen im Kalenderjahr. Neu: Das jährliche Transportvolumen beträgt zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Nachtrages ca. 35.000 Mg bis 50.000 Mg/a. Dies bei ca. 250 Fahrtagen im Kalenderjahr. Die jährliche Transportmenge kann je nach Ausgestaltung des Entsorgungsvertrages und künftiger Mengenschwankungen variieren. Änderungen in § 2 Absatz 2: Alt: Die AVG stellt das erforderliche Triebfahrzeug, die erforderlichen Betriebsstoffe sowie Tragwagen (10 Stück + 1 Reservewagen) zur Verfügung. Wartung, Unterhaltung und Versicherung der Wagen sowie des Triebfahrzeuges erfolgt durch die AVG. Neu: Die AVG stellt ein dem ökologischen Standard entsprechendes Triebfahrzeug mit Personal, die erforderlichen Betriebsstoffe sowie die notwendigen Containertragwagen zur Verfügung. Wartung und Unterhaltung des Triebfahrzeugs und der Wagen erfolgen in Verantwortung der AVG. 2 Anlage 2 Gegenüberstellung der Änderungen bezüglich des ursprünglichen Vertrages Änderungen in § 2 Absatz 3: Alt: Die AVG kauft im eigenen Namen als Anlage zur monatlichen Abrechnung eine Auflistung der umgeschlagenen Containernummern (Eingang und Ausgang), die Betriebsnummern der Umschlagfahrzeuge mit Einfahrt- und Ausfahrtzeiten und des täglichen Zugbelegungsplan (inkl. Containernummern). Neu: Die AVG kauft im eigenen Namen die erforderliche Umschlags- und Abstellleistung beim Karlsruher Containerterminal DUSS (als Erfüllungsgehilfe der AVG) ein. Dieser Aufwand wird monatlich durch einen Aufschlag von 5 % auf den jeweiligen Rechnungsbetrag an TSK weitergeben. Der Jahresfahrplan der nach und von Mannheim verkehrenden Züge wird TSK nach Bestätigung durch DB Netz mitgeteilt. Änderungen in § 3 Absatz 1: Alt: Das AfA stellt für den Bahntransport zugelassene Transportcontainer (LoTos- Container-System, technisches Datenblatt siehe in Anlage 2 dieses Vertrages) zur Verfügung und sorgt für einen betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Behälter. Neu: TSK stellt Transportbehälter (bahngängige Abrollcontainer nach DIN 30722) zur Verfügung. Weiterhin stellt TSK sicher, dass sich die Behälter in einem betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass der hydraulisch betätigte Deckel der bahngängigen Abrollcontainer geschlossen und doppelt verriegelt ist. Änderungen in § 3 Absatz 2: Alt: Die Abfallfahrzeuge des AfA bringen die befüllten Behälter im Rahmen des AfA- Betriebsablaufes zum Containerbahnhof und stellen sie entweder selbst an der zugewiesenen Stelle ab oder ermöglichen direkt den Umschlag des Behälters mittels Kran. Ist der volle Container entladen, nimmt das städtische Fahrzeug den zur Verfügung gestellten leeren Container entweder selbst auf (Hakenlift -Fahrzeug) oder dieser wird mittels Kran auf das Fahrzeug aufgesetzt (Müllfahrzeug). Neu: Die TSK-Fahrzeuge bringen die befüllten Container im Rahmen des TSK- Betriebsablaufes zum Containerterminal DUSS Karlsruhe und stellen diese entweder 3 Anlage 2 Gegenüberstellung der Änderungen bezüglich des ursprünglichen Vertrages selbst an der zugewiesenen Stelle ab oder ermöglichen direkt den Umschlag des Behälters. Leere Behälter werden von TSK übernommen und auf der Umladestation „Im Schlehert“ befüllt und verladen. TSK stellt sicher, dass die heckseitige Pendelklappe sicher verschlossen und verriegelt ist. Der Pendeltransport der gefüllten bzw. geleerten bahngängigen Abrollcontainer zwischen Umladestation „Im Schlehert“ und Containerterminal DUSS Karlsruhe wird durch TSK organisiert. Änderungen in § 4 Absatz 1: Alt: Das AfA bezahlt für die Leistungen der AVG unabhängig von der Anzahl der Betriebstage einen Preis in Höhe von 299.829,70 €/a (fixer Bestandteil). Beginnt oder endet dieser Vertrag unterjährig so reduziert sich der fixe Bestandteil des Preises pro vertragslosem Monat um ein Zwölftel. Neu: TSK bezahlt für die Transportleistungen der AVG unabhängig von der Anzahl der Betriebstage einen jährlichen Preis in Höhe von 400.592,00 Euro netto (rückwirkend zum 01.01.2023). Beginnt oder endet dieser Vertrag unterjährig, so reduziert sich der fixe Bestandteil des Preises pro vertragslosen Monat um ein Zwölftel. Änderungen in § 4 Absatz 2: Alt: Zusätzlich erhält die AVG für jeden Tag, an dem eine Fahrt Karlsruhe-Mannheim und eine Fahrt Mannheim-Karlsruhe durchgeführt wird (Betriebstag), einen Preis in Höhe von 1.089,29 € (variabler Bestandteil pro Betriebstag). Neu: Zusätzlich erhält die AVG für jeden Tag, an dem eine Fahrt Karlsruhe-Mannheim und eine Fahrt Mannheim-Karlsruhe durchgeführt wird (Betriebstag), einen Preis in Höhe von 2.047,00 Euro netto, variabler Bestandteil pro Betriebstag (rückwirkend zum 01.01.2023). Änderungen in § 4 Absatz 3: Alt: Die Umschlagsleistungen der DUSS mbH werden gem. § 2 Abs. 3 berechnet und betragen zur Zeit des Vertragsabschlusses 22,50 € netto pro Containerumschlag. Änderungen der Umschlagskosten werden von AVG dem AfA unverzüglich mitgeteilt. Neu: 4 Anlage 2 Gegenüberstellung der Änderungen bezüglich des ursprünglichen Vertrages Die Umschlagsleistungen der DUSS mbH werden gemäß § 2 Abs. 3 und der jeweils aktuellen Preisblätter „DUSS Entgeltliste ...“ und „Konditionen für die Zwischenabstellung zum Weitertransport ...“ - reguliert durch die BNetzA und veröffentlicht unter: https://www1.deutschebahn.com/ecm2-duss/nutzungsbedingungen/download_fuer_duss_kunden- 714582 von der AVG an TSK weiterverrechnet. Änderungen dieser DUSS-Entgelte werden von der AVG unverzüglich an TSK weitergemeldet. Änderungen in § 4 Absatz 4: Alt: Das AfA leistet Abschlagszahlungen auf den in § 4 (1) genannten fixen Preis zum 15. eines Monats in Höhe von 1/12 einer Jahressumme auf das Konto 9208000 bei der Sparkasse Karlsruhe, BLZ 66050101 mit dem Hinweis „zu Gunsten Debitor 13054“. Neu: TSK leistet monatlich Abschlagszahlungen auf den in § 4 Abs. 1 genannten fixen Preis von 1/12 einer Jahressumme auf Grundlage einer von der AVG erstellten Abschlagsrechnung. Änderungen in § 5 Absatz 1: Alt: Die Vertragspartner gehen davon aus, dass der Betrieb i. d. R. an allen Werktagen außer Samstag durchgeführt wird. Neu: Die Vertragspartner gehen davon aus, dass der Betrieb i.d.R. an allen Werktagen außer samstags durchgeführt wird. In Feiertagswochen (mindestens 1 Feiertag an einem Werktag) kann der Betrieb zusätzlich ersatzweise auch an Samstagen durchgeführt werden, wenn es sich bei diesen nicht selbst auch um einen Feiertag handelt. TSK bestellt diese „Nachfahrtage“ mit einem möglichen zeitlichen Vorlauf von 4 Wochen bei AVG, später wird hierzu ein entsprechender Jahresplan am Ende eines jeden laufenden Jahres der AVG zur Verfügung gestellt. Änderungen in § 5 Absatz 2: Alt: Werden abweichend zu den in § 2 (1) vereinbarten Leistungen planbare Mehrleistungen gem. Abs. 5 an weiteren Tagen (Samstage, Sonntage oder Feiertage) 5 Anlage 2 Gegenüberstellung der Änderungen bezüglich des ursprünglichen Vertrages erforderlich, so werden diese Betriebstage mit einem Preis von 1.189,29 €/Zugpaar abgegolten. Ein Zugpaar besteht aus der Fahrt Karlsruhe-Mannheim zusammen mit der Fahrt Mannheim-Karlsruhe. Neu: Werden abweichend zu den in § 1 Abs. 4 und § 5 Abs. 1 vereinbarten Leistungen planbare Mehrleistungen gem. Abs. 4 an weiteren Tagen (Samstage, Sonntage oder Feiertage) erforderlich, so werden diese Betriebstage mit einem Preis von 2.047,00 Euro netto (Basisjahr: 2023) abgegolten. Entstehen Kosten bei Dritten (z.B. Besetzung Fahrdienstleiter oder DUSS-Terminal) werden diese von der AVG an TSK weiterberechnet. Ein Zugpaar besteht aus der Fahrt Karlsruhe-Mannheim zusammen mit der Fahrt Mannheim-Karlsruhe. Änderungen in § 5 Absatz 3: Alt: Werden abweichend zu den in § 2 (1) vereinbarten Leistungen planbare Minderleistungen an bis zu 50 Tagen im Kalenderjahr erforderlich, so entfallen die planmäßigen Züge ohne Stornokosten sowie das variable Entgelt gem. § 4 (1) von 1.089,29 €/Zugpaar für diese Züge. Neu: Werden abweichend zu den in § 1 Abs. 4 vereinbarten Leistungen planbare Minderleistungen an bis zu 50 Tagen im Kalenderjahr erforderlich, so entfallen die planmäßigen Züge ohne Stornokosten sowie das variable Entgelt gem. § 4 Abs. 2 von 2.047,00 Euro netto/Zugpaar für diese Züge. Änderungen in § 6 Absatz 1 (Preisgleitklausel): Alt: F= delta D x 0,09 + delta P x 0,27 + delta W x 0,09 + delta F x 0,35 + delta T x 0,20 delta = Preis neu Preis alt Neu: F= delta A x 0,06 + delta B x 0,332 + delta C x 0,06 + delta D x 0,086 + delta E x 0,123 + delta F x 0,1+ delta X x 0,293 delta = Preis neu Preis alt 6 Anlage 2 Gegenüberstellung der Änderungen bezüglich des ursprünglichen Vertrages Änderungen in § 6 Absatz 2: Alt: Die vereinbarten Preise werden jährlich zum 01.01. angepasst*, erstmals am 01.01.2010. Der Referenzzeitraum ist die Zeit zwischen dem 31.12. des Vorvorjahres und dem 31.12. des Vorjahres. Die Anpassung zum 01.01.2010 ermittelt sich z.B. aus der Preissteigerung vom 31.12.2008 zum 31.12.2009. Neu: Die vereinbarten Preise werden jährlich zum 01.01. angepasst, das erste Mal zum 01.01.2024. Der Referenzzeitraum ist die Zeit zwischen dem 31.12. des Vorvorjahres und dem 31.12. des Vorjahres. Die Anpassung zum 01.01.2024 ermittelt sich z. B. aus der Preissteigerung vom 31.12.2022 zum 31.12.2023. Änderungen in § 6 Absatz 3: Alt: Die Preisgleitformel in § 6 (1) wird nach jeweils 5 Jahren überprüft und ggfs. einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien angepasst; erstmals 01.01.2013. Neu: Die Preisgleitformel in § 6 Abs. 1 wird nach jeweils 5 Jahren überprüft und ggfs. einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien angepasst; das nächste Mal zum 01.01.2029. Änderungen in § 6 Absatz 6: Alt: Bei einer wesentlichen Änderung (ab +/- 20%) der zu transportierenden Restmüllmenge gemäß § 2 (4) besteht für die Vertragspartner dahingehend ein Vertragsanpassungsanspruch, dass die Transportlogistik optimiert wird. Neu: Bei einer wesentlichen Änderung (ab +/- 20 % außerhalb des festgelegten Rahmens) der zu transportierenden Restmüllmenge gemäß § 1 Abs. 4 besteht für die Vertragspartner dahingehend ein Vertragsanpassungsanspruch, dass die Transportlogistik optimiert wird.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0531 TOP 15 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe 1. Nachtragsänderung des Vertrages bezüglich des Restmülltransports zwischen dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 08.11.2023 nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat 28.11.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, dem Änderungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) zum Vertrag über den Güterzugbetrieb zwischen dem Containerbahnhof Karlsruhe und der Entladestation der Müllverbrennungsanlage der MVV Umwelt Asset GmbH (MVV) in Mannheim aus dem Jahr 2007 zuzustimmen. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrages mit der AVG (Anlage 1) ermächtigt, nicht wesentliche Änderungen können dabei noch vorgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Transport und Umschlag: ca. 1,36 Mio. € brutto ab 2023 jährlich plus Indexierung Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit AVG – 2 – Erläuterungen Seit 2007 werden die Siedlungsabfälle, Restmüll und Restsperrmüll, der Stadt Karlsruhe von der AVG per Bahn zur Müllverbrennungsanlage (MVA) der MVV in Mannheim verbracht. Der damals zwischen dem Amt für Abfallwirtschaft (AfA) und der AVG abgeschlossene Vertrag regelt den Containerumschlag am Containerbahnhof Karlsruhe sowie den Bahntransport zur Entladestation der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Mannheim und zurück. Alle hierbei auflaufenden Kosten fallen im Gebührenbereich an. Im Zuge der Umstellung von LoTos-Container auf Standardbahncontainer wurden die betrieblichen Prozesse AVG intern neu bewertet und neu kalkuliert. Dabei zeigte sich, dass u.a. die veränderte Kostenstruktur innerhalb der AVG eine Anpassung der Kalkulation und der Preisgleitung erforderlich machte. Diese Veränderung wird bereits seit der Umstellung auf die LoTos-Container zwischen den Parteien verhandelt/kam erstmals in diesem Rahmen auf und wird daher auf Basis der Kalkulation 2021 berechnet. Sie soll nun mit Wirkung zum 1. Januar 2023 greifen. Die Preisanpassung wirkt sich in erster Linie auf die variablen Aufwendungen (Fahrpersonal, Fahrzeug- bzw. Tragwagenreparaturen) aus. Im Einzelnen verändern sich die Kosten auf Basis Kalkulation 2021 wie folgt und sind dann auf das Jahr 2023 indexgebunden hochzurechnen: Kosten 2021 alt Kosten 2021 neu % Veränderung Transport Anteil (fix) Infrastrukturkosten (Trassen-und Abstellkosten) 5.096 € Fahrzeugabhängige Kosten (Lok und Tragwagen) 295.570 € 243.089 € Personalkosten Disponent 18.200 € sonst. Kosten (Versicherung, Verwaltung) 62.919 € 96.634 € Summe Preis Bahntransport fix 358.489 € 363.019 € +1,26% Transport Anteil (variabel) Infrastrukturkosten (Trassen- und Abstellkosten) 87.813 € 70.939 € Fahrzeugabhängige Kosten (Lok und Tragwagen) 152.402 € 244.819 € Fahrpersonal 94.379 € 117.468 € sonst. Kosten (ausschließlich Wagnis) 4.029 € 32.400 € Summe Preis Bahntransport variabel 338.623 € 465.626 € +37,51% Gesamtkosten netto 697.112 € 828.645 € +18,87% Die Kostenanstiege begründen sich in erster Linie durch gesetzliche geänderte Vorgaben, Werkstattleistungen in Fremdvergaben, nicht monetären Tarifabschlüssen (Ruhezeiten, Lenkzeitverordnung etc.) und dadurch erhöhten Personalbedarf sowie mit einer geänderten internen Kostenstruktur und angepassten Zuschlägen. Die AVG bedient sich der Fa. Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße mbH (DUSS) für den Containerumschlag als Subunternehmen. Deren Kosten werden nach dem Vertrag an die Stadt zuzüglich eines marktüblichen Zuschlags durchgereicht. Die Preisanstiege der DUSS richten sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen der DUSS und sind nicht Gegenstand der Vertragsänderungen. Für die Zukunft soll die Preisgleitung im Vertrag entsprechend realitätsnäher angepasst werden, eine solche Anpassung sieht der Vertrag auch selbst vor. Die signifikanten Preisanpassungen machen – 3 – deutlich, dass die vertraglich festgelegte Preisanpassungsklausel nicht mehr mit den aktuellen Gegebenheiten zusammenpasst. Um den Vertrag möglichst langlebig zu gestalten, wurde deshalb beschlossen die Preisgleitklausel entsprechend anzupassen. Wichtigste Änderungen in der Preisgleitklausel ist die Einführung der Komponente „Fixkosten“ mit einem Anteil von 29,3%. Hierin sind alle nicht anpassungsfähigen Kosten enthalten, sodass dieser Kostenblock entgegen allen anderen Komponenten nicht dynamisiert wird. Darüber hinaus sind in der neuen Preisgleitklausel die Komponenten „Trassennutzung“ und „Schienenfahrzeug“ deutlich geringer gewichtet (ca. 14% und 23%) als in der vorherigen. Begründet ist dies durch den deutlich gesunkenen Anteil der dort verorteten Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten. Gestiegen ist vor allem die Komponente „Personal“ (von 27% auf 33,2%), was den steigenden Personalkostenblock im Vergleich zu den Gesamtkosten in der Dienstleistung der AVG wiederspiegelt. Neben der Kostenanpassung wird durch die 1. Nachtragsänderung (Änderungen siehe Anlage 2) die bereits vollzogene Umstellung des Restmülltransports von sogenannten LoToS-Containern (Logistisches Transportsammelsystem) auf bahngängige Abrollcontainer vertraglich festgeschrieben und dementsprechend angepasst, wodurch der Vertrag wieder den aktuellen betrieblichen Gegebenheiten entspricht (siehe hierzu den Beschluss des Hauptausschusses vom 6. Dezember 2022 - Vorlage 2022/2210). Mittlerweile wird der gesamte Siedlungsabfall mit konventionellen Sammelfahrzeugen zur Umladestation „Im Schlehert“ in Karlsruhe transportiert. Dort wird der Siedlungsabfall mittels Radlader in bahngängige Container umgeschlagen und danach zum DUSS- Containerterminal in Karlsruhe gebracht, wo der Umschlag auf geeignete Containertragwagen erfolgt. Danach transportiert die AVG die befüllten Container vom DUSS-Containerterminal per Bahn zur MVA in Mannheim. Die leeren Container nehmen anschließend den umgekehrten Weg wieder zurück. Für den Bahntransport kommen nur noch neue bahngängige Abrollcontainer nach DIN 30722 zum Einsatz, die die bisherigen reparaturanfälligen LoToS-Container ersetzen. Die 1. Nachtragsänderung wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 abgeschlossen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen In Summe ergeben sich für den Bahntransport in 2023 aus den drei Preis-Komponenten (variable, fixe Kosten, sowie Umschlagskosten) für das Jahr Gesamtkosten von ca. 1,36 Mio. € brutto (Prognose) das sind ca. 0,2 Mio.€ mehr als 2022. Dieser Betrag wird dann für die Folgejahre auf Grundlage des Index fortgeschrieben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, dem Änderungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) zum Vertrag über den Güterzugbetrieb zwischen dem Containerbahnhof Karlsruhe und der Entladestation der Müllverbrennungsanlage der MVV Umwelt Asset GmbH (MVV) in Mannheim aus dem Jahr 2007 zuzustimmen. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrages mit der AVG (Anlage 1) ermächtigt, nicht wesentliche Änderungen können dabei noch vorgenommen werden.
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Extrahierter Text
Anlage 1 1. Nachtragsänderung zum Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe - Eigenbetrieb TEAM SAUBERES KARLSRUHE - - nachfolgend „TSK“ genannt - vertreten durch die Betriebsleitung des Team Sauberes Karlsruhe (TSK), Doris Schönhaar und Olaf Backhaus und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH - nachfolgend „AVG“ genannt - vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon und Christian Höglmeier über den Güterzugbetrieb zwischen dem Containerterminal DUSS Karlsruhe und der Entladestation der Müllverbrennungsanlage der MVV Umwelt Asset GmbH (nachfolgend „MVV“ genannt) in Mannheim vom 19.11.2007. 2 Präambel Die Siedlungsabfälle der Stadt Karlsruhe werden seit Juni 2007 von der AVG per Bahn zur Müllverbrennungsanlage der MVV in Mannheim verbracht, wobei TSK seit 01.01.2023 den Part des ehemaligen Amts für Abfallwirtschaft übernommen hat. Geänderte Kostenstrukturen und Kalkulationsansätze innerhalb der AVG, Wechsel des Containersystems, Veränderungen am Markt und überproportional gestiegene Energie- und Rohstoffpreise erfordern eine entsprechende Anpassung der Konditionen des zwischen der Stadt Karlsruhe und der AVG bestehenden Vertrages vom 19.11.2007, weswegen beide Parteien hiermit die vorliegende 1. Nachtragsänderung rückwirkend zum 01.01.2023 vereinbaren. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Vertragsgegenstand ist der Transport von mit Restmüll und/oder Sperrmüll befüllten Transportcontainern durch die AVG zwischen dem Containerterminal DUSS Karlsruhe und der Müllverbrennungsanlage der MVV in Mannheim (Mannheim-Industriehafen an Gleis 48 bei der Entladestation, Otto-Hahn-Straße 1, 68169 Mannheim). § 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert: Das jährliche Transportvolumen beträgt zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Nachtrages ca. 35.000 Mg bis 50.000 Mg/a. Dies bei ca. 250 Fahrtagen im Kalenderjahr. Die jährliche Transportmenge kann je nach Ausgestaltung des Entsorgungsvertrages und künftiger Mengenschwankungen variieren. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Die AVG stellt ein dem ökologischen Standard entsprechendes Triebfahrzeug mit Personal, die erforderlichen Betriebsstoffe sowie die notwendigen Containertragwagen zur Verfügung. Wartung und Unterhaltung des Triebfahrzeugs und der Wagen erfolgen in Verantwortung der AVG. § 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die AVG kauft im eigenen Namen die erforderliche Umschlags- und Abstellleistung beim Karlsruher Containerterminal DUSS (als Erfüllungsgehilfe der AVG) ein. Dieser Aufwand wird monatlich durch einen Aufschlag von 5 % auf den jeweiligen Rechnungsbetrag an TSK weitergeben. Der Jahresfahrplan der nach und von Mannheim verkehrenden Züge wird TSK nach Bestätigung durch DB Netz mitgeteilt. 3 § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: TSK stellt Transportbehälter (bahngängige Abrollcontainer nach DIN 30722) zur Verfügung. Weiterhin stellt TSK sicher, dass sich die Behälter in einem betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass der hydraulisch betätigte Deckel der bahngängigen Abrollcontainer geschlossen und doppelt verriegelt ist . § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Die TSK-Fahrzeuge bringen die befüllten Container im Rahmen des TSK- Betriebsablaufes zum Containerterminal DUSS Karlsruhe und stellen diese entweder selbst an der zugewiesenen Stelle ab oder ermöglichen direkt den Umschlag des Behälters. Leere Behälter werden von TSK übernommen und auf der Umladestation „Im Schlehert“ befüllt und verladen. TSK stellt sicher, dass die heckseitige Pendelklappe sicher verschlossen und verriegelt ist. Der Pendeltransport der gefüllten bzw. geleerten bahngängigen Abrollcontainer zwischen Umladestation „Im Schlehert“ und Containerterminal DUSS Karlsruhe wird durch TSK organisiert. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert: TSK bezahlt für die Transportleistungen der AVG unabhängig von der Anzahl der Betriebstage einen jährlichen Preis in Höhe von 400.592,00 Euro netto . Beginnt oder endet dieser Vertrag unterjährig, so reduziert sich der fixe Bestandteil des Preises pro vertragslosen Monat um ein Zwölftel. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Zusätzlich erhält die AVG für jeden Tag, an dem eine Fahrt Karlsruhe-Mannheim und eine Fahrt Mannheim-Karlsruhe durchgeführt wird (Betriebstag), einen Preis in Höhe von 2.047,00 Euro netto, variabler Bestandteil pro Betriebstag. § 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Umschlagsleistungen der DUSS mbH werden gemäß § 2 Abs. 3 und der jeweils aktuellen Preisblätter „DUSS Entgeltliste ...“ und „Konditionen für die Zwischenabstellung zum Weitertransport ...“ - reguliert durch die BNetzA und veröffentlicht unter: https://www1.deutschebahn.com/ecm2-duss/nutzungsbedingungen/download_fuer_duss_kunden- 714582 von der AVG an TSK weiterverrechnet. Änderungen dieser DUSS-Entgelte werden von der AVG unverzüglich an TSK weitergemeldet. 4 § 4 Absatz 4 wird wie folgt geändert: TSK leistet monatlich Abschlagszahlungen auf den in § 4 Abs. 1 genannten fixen Preis von 1/12 einer Jahressumme auf Grundlage einer von der AVG erstellten Abschlagsrechnung. § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die Vertragspartner gehen davon aus, dass der Betrieb i.d.R. an allen Werktagen außer samstags durchgeführt wird. In Feiertagswochen (Mindestens 1 Feiertag an einem Werktag) kann der Betrieb zusätzlich ersatzweise auch an Samstagen durchgeführt werden, wenn es sich bei diesen nicht selbst auch um einen Feiertag handelt. TSK bestellt diese „Nachfahrtage“ mit einem möglichen zeitlichen Vorlauf von 4 Wochen bei AVG, später wird hierzu ein entsprechender Jahresplan am Ende eines jeden laufenden Jahres der AVG zur Verfügung gestellt. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Werden abweichend zu den in § 1 Abs. 4 und § 5 Abs. 1 vereinbarten Leistungen planbare Mehrleistungen gem. Abs. 4 an weiteren Tagen (Samstage, Sonntage oder Feiertage) erforderlich, so werden diese Betriebstage mit einem Preis von 2.047,00 Euro netto (Basisjahr: 2023) abgegolten. Entstehen Kosten bei Dritten (z.B. Besetzung Fahrdienstleiter oder DUSS-Terminal) werden diese von der AVG an TSK weiterberechnet. Ein Zugpaar besteht aus der Fahrt Karlsruhe-Mannheim zusammen mit der Fahrt Mannheim-Karlsruhe. § 5 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Werden abweichend zu den in § 1 Abs. 4 vereinbarten Leistungen planbare Minderleistungen an bis zu 50 Tagen im Kalenderjahr erforderlich, so entfallen die planmäßigen Züge ohne Stornokosten sowie das variable Entgelt gem. § 4 Abs. 2 von 2.047,00 Euro netto/Zugpaar für diese Züge. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Der Einnahmeanspruch der AVG nach §§ 4 und 5 wird nach folgender Formel fortgeschrieben: F= delta A x 0,06 + delta B x 0,332 + delta C x 0,06 + delta D x 0,086 + delta E x 0,123 + delta F x 0,1+ delta X x 0,293 delta = Preis neu Preis alt A Grundpreis der Anmietung von Abstellflächen (Stations- und Abstellgebühren) bei der AVG Infrastruktur, oder deren Rechtsnachfolger, in der die Abstellung nach 5 diesem Vertrag entsprechenden Preisgruppe (Gleismeter nicht elektrifiziert; überdacht). Hierbei gilt das Basisjahr 2020 = 100 B Eisenbahnverkehr spezifischer Personalkostenindex PKI-SPNV. Der Index wird jährlich über die Homepage des Bundesverbands SchienenNahverkehr veröffentlicht. (https://www.schienennahverkehr.de/veroeffentlichungen/personalkostenindex- spnv/) C Verbraucherpreisindex des Landes Baden-Württemberg, welcher auf der Homepage des Statistischen Landesamtes veröffentlicht ist (https://www.statistik- bw.de/GesamtwBranchen/KonjunktPreise/VPI-LR.jsp) D Grundpreises der Anmietung von Trassen (Trassenpreis) bei der DB Netz AG, oder deren Rechtsnachfolger, in der die Zugfahrten nach diesem Vertrag entsprechenden Preisgruppe (Güterverkehr; ohne Taktzuschlag). Hierbei gilt das Basisjahr 2020 = 100. E Index H587 (Schienenfahrzeuge) der Fachserie 17 (Erzeugerpreisindex) des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden F Index H176 (Dieselkraftstoff) der Fachserie 17 (Erzeugerpreisindex) des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden X Fixkosten welche keiner Dynamisierung innerhalb des Vertragszeitraums unterliegen § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Die vereinbarten Preise werden jährlich zum 01.01. angepasst, das erste Mal zum 01.01.2024. Der Referenzzeitraum ist die Zeit zwischen dem 31.12. des Vorvorjahres und dem 31.12. des Vorjahres. Die Anpassung zum 01.01.2024 ermittelt sich z. B. aus der Preissteigerung vom 31.12.2022 zum 31.12.2023. 6 § 6 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Preisgleitformel in § 6 Abs. 1 wird nach jeweils 5 Jahren überprüft und ggfs. einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien angepasst; das nächste Mal zum 01.01.2029. § 6 Absatz 6 wird wie folgt geändert: Bei einer wesentlichen Änderung (ab +/- 20 % außerhalb des festgelegten Rahmens) der zu transportierenden Restmüllmenge gemäß § 1 Abs. 4 besteht für die Vertragspartner dahingehend ein Vertragsanpassungsanspruch, dass die Transportlogistik optimiert wird. Dieser 1. Nachtragsänderungsvertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Sofern in dieser Nachtragsänderung nichts Abweichendes geregelt ist, verbleibt es bei den Regelungen des Vertrages vom 19.11.2007. Karlsruhe, den_________________ Stadt Karlsruhe vertreten durch TSK Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH ____________________ _____________________________ Olaf Backhaus Prof. Dr. Alexander Pischon Betriebsleiter Geschäftsführer _____________________ _____________________________ Doris Schönhaar Christian Höglmeier Betriebsleiterin Geschäftsführer
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. November 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: 1. Nachtragsänderung des Vertrages bezüglich des Restmüll- transports zwischen dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe und der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH Vorlage: 2023/0531 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfall- wirtschaft und Stadtreinigung, dem Änderungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) zum Vertrag über den Güterzugbetrieb zwischen dem Containerbahnhof Karlsruhe und der Entladesta- tion der Müllverbrennungsanlage der MVV Umwelt Asset GmbH (MVV) in Mannheim aus dem Jahr 2007 zuzustimmen. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrages mit der AVG (Anlage 1) ermächtigt, nicht wesentliche Änderungen können dabei noch vorgenom- men werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (44 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 8. November 2023: Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Dezember 2023