Änderung des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka)
| Vorlage: | 2023/0519 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.05.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.06.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0519 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.06.2023 11 x vorberaten Gemeinderat 27.06.2023 13 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH. Er ist damit einverstanden, dass Anpassungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Er ermächtigt den städtischen Vertreter/die städtische Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka), die zur Umsetzung der Neufassung erforderlichen Erklärungen abzugeben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit afka – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bei der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) soll die Möglichkeit einer elektronischen Ladung bzw. Beschlussfassung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. Des Weiteren soll die Befreiung der Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB eingeschränkt werden. Neben kleinen redaktionellen Anpassungen sollen insbesondere folgende Regelungen des Gesellschaftsvertrags angepasst bzw. ergänzt oder geändert werden: • § 5 des Gesellschaftsvertrages entfällt. § 14 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages regelt, dass die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ortsüblich bekanntzugeben sind. Die ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben wurden 2021 in der städtischen Bekanntmachungssatzung neu geregelt. Danach erfolgen ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben grundsätzlich durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe. Eine separate Bestimmung im Gesellschaftsvertrag ist deshalb nicht länger erforderlich. • § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages enthält die Ergänzung, dass die Ladung zu Gesellschafterversammlungen neben schriftlich auch fernschriftlich (per Telefax) oder elektronisch in Textform erfolgen kann. Näheres zur Form der Einberufung kann durch Gesellschafterbeschluss bestimmt werden. • § 7 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages wurde im Hinblick auf die elektronische Stimmabgabe in Textform bei Verhinderung einer Gesellschafterin / eines Gesellschafters ergänzt. Näheres zur Form der Beschlussfassung kann durch Gesellschafterbeschluss bestimmt werden. • In § 7 Abs. 8 die Zusendung der Niederschrift über die Gesellschafterversammlungen auch elektronisch in Textform ermöglicht. • Nach § 7 Abs. 9 können Widersprüche gegen die Niederschrift nun auch fernschriftlich (per Telefax) oder elektronisch in Textform erfolgen. • § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages regelt nunmehr die Möglichkeit, dass der Aufsichtsrat neben schriftlich auch fernschriftlich (per Telefax) oder elektronisch in Textform einberufen werden kann. Näheres zur Form der Einberufung kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestimmt werden. • § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages wird im Hinblick auf die Beschlussfassungen in Videokonferenzen getroffen. Falls kein Mitglied des Aufsichtsrats widerspricht und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder ihre Stimme abgeben, können Beschlussfassungen nunmehr außer wie bisher schriftlich oder fernschriftlich (per Telefax) auch elektronisch in Textform erfolgen. Näheres zur Form der Beschlussfassung kann durch Gesellschafterbeschluss bestimmt werden. • In § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages wird die Zusendung der Niederschrift per Post oder elektronisch in Textform ermöglicht, Widersprüche gegen Niederschriften von Aufsichtsratssitzungen können schriftlich, fernschriftlich (per Telefax) oder elektronisch in Textform erfolgen. – 3 – • § 12 Abs. 3 wird eingeschränkt, so dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch Beschluss für ein einzelnes Rechtsgeschäft oder Rechtsgeschäfte mit gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann, aber nicht mehr allgemein von den Begrenzungen des § 181 BGB. Diese Einschränkung ist notwendig, damit sich die Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) um Fördergelder bei bekannten Stiftungen und anderen Fördergeldgebern bewerben kann. Von diesen wird eine solche Einschränkung für eine Förderung vorausgesetzt. • § 13 Abs. 1 wird die Aufstellung des Wirtschaftsplanes an die Regelungen des neuen Eigenbetriebsgesetzes angepasst. Als Anlage 1 ist die zu beschließende neue Fassung des Gesellschaftsvertrages beigefügt. In Anlage 2 sind die Veränderungen zur bisherigen Fassung rot markiert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka). Er ist damit einverstanden, dass Anpassungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Er ermächtigt den städtischen Vertreter/die städtische Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der afka, die zur Umsetzung der Neufassung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
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Extrahierter Text
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Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) Vorlage: 2023/0519 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka). Er ist damit einverstanden, dass Anpassungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Er ermächtigt den städtischen Vertreter/die städtische Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der afka, die zur Umsetzung der Neufassung erforderlichen Erklärungen abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 20. Juni 2023. Da können wir gleich in den Beschluss einsteigen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Juli 2023