Teileinziehung Passagehof zur Nutzung als Fußgängerbereich

Vorlage: 2023/0518
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 23

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Plan Teileinziehung Passagehof Fußgängerbereich
    Extrahierter Text

    274 276 300 294 236 275 280 295 329 238 302 277 298 281 330 668 291 235 283 334 331 278 285 286 287 288 290 289 237 270 273 303 279 297 292 284 296 672 1 180 1 176 1 173 1 175 1 172 1 174 270/1 276/1 285/1 288/1 273/1 269/1 269/2 276/4 276/5 1 178/1 1 177/3 9 1 2 4 6 26 10 32 28 43 10 39 12 41 34 30 16 26 1 1 28 39 36 24 30 32 41 1 1 24 17 35 37 22 35 15 28 27 37 22 18 10 13 14 126 140 215 144 193 201 195 203 128 132 146 134 213 142 191 209 138 122 197 199 130 205 21 1 120 207 136 17a 124a 124b 124c HsNr .9 Passagehof Karlstraße Passagehof Kaiserstraße Ust Ghs Whs Ghs Whs Ghs Ghs Ghs Ghs Vwg Gar Ghs Whs Ghs Ghs Ghs Ghs Ghs Ghs Ghs Ghs Ghs Ghs Gar Ghs Ghs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs Schu WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs Lagg WGhs WGhs Btrg WGhs WGhs Lagg WGhs WGhs WGhs Btrg WGhs WGhs WGhs Btrg Btrg WGhs WGhs WGhs Lagg WBtrg V ergnst Prinz-Max-Palais S S HDL HDL HDL WBF HDL HDL HDL 304 234 268 1202 8 20 189 1 18 Kaiserpassage Phs Ghs Whs Whs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs S HDL HDL WBF HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL WBF HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL WBF HDL WEG HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL HDL ± Teileinziehung Passagehof Dieser Plan wurde über die "Geodaten-Auskunft Karlsruhe" erstellt. Er darf ohne Erlaubnis nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Bearbeiter/in: Gemarkung:Datum:Maßstab: 1:1.000 28.12.2022 Thorsten Metz Karlsruhe Tiefbauamt Stadt Karlsruhe

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0518 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Teileinziehung Passagehof zur Nutzung als Fußgängerbereich Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.07.2023 22 x Gemeinderat 18.07.2023 23 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die (Teil-)Einziehung der in Anlage 1 dargestellten Teilfläche des Passagehofes und Umwidmung der Fläche als beschränkt öffentlicher Weg zur Nutzung als Fußgängerbereich). 2. Der Gemeinderat erklärt sein Einvernehmen mit der Ausweisung des Passagehofs als Fußgängerzone gemäß Zeichen 242.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Zusatzzeichen 1020– 1030 „Berechtigte frei“ sowie Zusatzzeichen 1026-35 „Lieferverkehr frei“ und 1042-31 „werktags 8 bis 11 h“ Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1) Ablauf des Verfahrens bisher Der Gemeinderat hat nach Vorberatung im Planungsausschuss am 9. Februar 2023 in seiner Sitzung am 28. Februar 2023 unter TOP 14 gemäß Vorlage Nr. 2022/2434 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die formalen Voraussetzungen für die dauerhafte Umsetzung des von Mai bis Juli 2022 durchgeführten Reallabors in einem Teilbereich des Passagehofes zu schaffen. In der damaligen Vorlage wurde die konzeptionelle Neugestaltung des Passagehofs vorgestellt. In diesem Sinne wurde die grundsätzliche Umwidmung zum Fußgängerbereich beschlossen. Zugelassen – auch im Sinne der straßenrechtlichen Widmung der Fläche – werden sollen der zeitlich beschränkte Lieferverkehr von 8 bis 11 Uhr an Werktagen, sowie der Verkehr zu privaten Stellplätzen im Hinterhof. Ausgeschlossen soll der motorisierte Individualverkehr sein. Dies erfordert eine Teileinziehung des Passagehofes für den motorisierten Individualverkehr und eine Umwidmung der Fläche zu einem beschränkt öffentlichen Weg (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 c Straßengesetz Baden-Württemberg – im Folgenden: StrG), um die Fläche überwiegend als Fußgängerbereich nutzen zu können. 2) Tatbestandsvoraussetzungen von § 7 Abs. 1 StrG und Abwägung Nach § 7 Abs. 1 StrG kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Die Teileinziehung einer Straße kann angeordnet werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit für eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungskreise oder Benutzungszwecke vorliegen. Vorliegend erfolgt die Einziehung aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit. Voraussetzung hierfür ist eine Abwägung, aufgrund derer sich ein Übergewicht für die Einziehung entsprechenden öffentlichen Belange über die entgegenstehenden öffentlichen oder privaten Belange ergibt, wozu auch das Nutzungsrecht privater Anlieger gehören kann. Im Rahmen der Abwägung hat die Stadt Karlsruhe insbesondere berücksichtigt, dass es sich vorliegend „lediglich“ um eine Teileinziehung der betreffenden Straße handelt. Die Straße steht demnach im Rahmen der Widmung auch weiterhin dem Verkehr offen, insofern handelt es sich nicht um eine vollständige Einziehung. Insbesondere den schützenswerten Interessen der Straßenanlieger an der betreffenden Fläche hat die Stadt Karlsruhe dadurch Rechnung zu tragen versucht, indem der Anliegerverkehr mit gewissen Einschränkungen auch weiterhin motorisiert erfolgen kann. Insofern soll sichergestellt sein, dass der betreffende Bereich auch weiterhin – wenn auch nicht in dem zuvor gegebenen Umfang – für die Andienung der betroffenen Grundstücke zur Verfügung steht. Dabei ist aus Sicht der Stadt Karlsruhe auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Passagehof faktisch um eine zusätzliche Andienung der betreffenden Gebäude handelt. Im Rahmen der Abwägung wurde berücksichtigt, dass Erschließung und Andienung nicht nur rückwärtig über den Passagehof erfolgen können, sondern vielmehr auch – zumindest in der weit überwiegenden Zahl der Fälle – aufgrund der umgebenden Straßen. Die Absicht der Teileinziehungsabsicht wurde im Internet am 8. März 2023 veröffentlicht. Innerhalb der Einwendungsfrist von 3 Monaten nach Veröffentlichung ist eine Einwendung eingegangen. Die Einwendung macht im Wesentlichen geltend, dass aus Sicht der einwendenden Person für ein sogenanntes „Totalverbot“ im Passagehof für den Radverkehr keine Notwendigkeit bestehe und ein solches auch keinen Sinn machen würde. Das Durchfahrtsverbot für Fahrräder widerspreche einer vermuteten Einheitlichkeit der Radnutzung innerhalb der Innenstadt. Darüber hinaus wird geltend gemacht, dass mit einer erheblichen Anzahl an Verkehrsverstößen zu rechnen sei. – 3 – Die Verwaltung hat diese Einwendung entgegengenommen und im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt. Gleichwohl führt die Einwendung nicht zu einer Änderung der vorgesehenen Planungen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ausweislich der konzeptionellen Neuausrichtung des Bereiches vorliegend insbesondere Aufenthaltsqualität innerhalb der Stadt geschaffen werden soll. Insofern ist es eine bewusst planerische Entscheidung, vorliegend den Radverkehr auszuschließen, um den Aufenthaltscharakter der Fläche stärker zu konturieren. Tatsächlich würde der Aufenthaltscharakter der Fläche zumindest geschwächt, wenn gleichzeitig umfassender Radverkehr an dieser Stelle zugelassen werden würde. Darüber hinaus ist die Fläche für den Radverkehr auch nicht unbedingt erforderlich. Insbesondere auf Grundlage der historischen Entwicklung sollte der Passagehof selbst insbesondere die rückwärtige Andienung der dortigen Gebäude ermöglichen. Es handelt sich also nicht um eine für den Durchgangsverkehr bedeutenden Fläche, sondern um eine Fläche die auch in der Vergangenheit keine größeren Verkehrsströme aufnehmen musste. Der Passagehof ist kein Bestandteil des Radverkehrsnetzes und hat keine wichtige Verbindungsfunktion. Insofern kann die Einwendung auch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für den Radverkehr belegen, sondern mahnt diesbezüglich lediglich eine – aus Sicht der Verwaltung nicht gegebene – Vergleichbarkeit mit anderen Flächen an. So sind auch die Fußgängerzonen am Ludwigsplatz und in der Kreuzstraße (Bereich Kaiserstraße) nicht für Rad fahrende zugelassen. Darüber hinaus ist auch das Argument des Regelverstoßes nicht geeignet, eine inhaltliche Änderung der Planung herbeizuführen. Die im Rahmen der verkehrlichen Anordnung zutreffenden Ge- und Verbote sind grundsätzlich einzuhalten. Aus der möglichen Verletzung dieser Vorschriften kann keine Änderung der Planung abgeleitet werden. Vielmehr müssen die betroffenen Bürger*innen ihr Verhalten entsprechend den gesetzlichen Regelungen ausrichten. Aus den genannten Gründen überwiegend im vorliegenden Fall die Gründe des Wohls der Allgemeinheit an der Teileinziehung die weiteren öffentlich oder privat geschützten Rechtsposition von Dritten. 3) Weiterer Fortgang des Verfahrens Im weiteren Verfahren erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Teileinziehung in Form einer Allgemeinverfügung. Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden. Nach Rechtskraft der Teileinziehung ist im nächsten Schritt die Anpassung der Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen 1/10 dem Gemeinderat vorzulegen. Nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StVO treffen die Straßenverkehrsbehörden auch die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von Fußgängerbereichen. Nach § 45 Abs. 1 b Satz 2 StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden unter anderem die Kennzeichnung von Fußgängerbereichen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Zur Absicherung des Verfahrens wird dieser Beschluss vorliegend separat eingeholt, auch wenn die Stadt Karlsruhe selbst Straßenverkehrsbehörde ist. – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die (Teil-)Einziehung der in Anlage 1 dargestellten Teilfläche des Passagehofes und Umwidmung der Fläche als beschränkt öffentlicher Weg zur Nutzung als Fußgängerbereich. Die innerhalb der Einwendungsfrist eingegangenen Einwendungen werden abgewogen. 2. Der Gemeinderat erklärt sein Einvernehmen mit der Ausweisung des Passagehofes als Fußgängerzone gemäß Zeichen 242.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Zusatzzeichen 1020–1030 „Anlieger frei“ sowie Zusatzzeichen 1026-35 „Lieferverkehr frei“ und 1042-31 „werktags 8 bis 11 h“

  • Abstimmungsergebnis TOP 23 Ziffer 1
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  • Abstimmungsergebnis TOP 23 Ziffer 2
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  • Abstimmungsergebnis TOP 23 mündlicher Änderungsantrag AfD
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  • Protokoll GR TOP 23
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    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 23 der Tagesordnung: Teileinziehung Passagehof zur Nutzung als Fußgängerbereich Vorlage: 2023/0518 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die (Teil-)Einziehung der in Anlage 1 dargestellten Teil- fläche des Passagehofes und Umwidmung der Fläche als beschränkt öffentlicher Weg zur Nutzung als Fußgängerbereich. Die innerhalb der Einwendungsfrist einge- gangenen Einwendungen werden abgewogen. 2. Der Gemeinderat erklärt sein Einvernehmen mit der Ausweisung des Passagehofes als Fußgängerzone gemäß Zeichen 242.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Zu- satzzeichen 1020–1030 „Anlieger frei“ sowie Zusatzzeichen 1026-35 „Lieferverkehr frei“ und 1042-31 „werktags 8 bis 11 h“ Abstimmungsergebnis: Mündlicher Änderungsantrag AfD: Bei 19 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Beschlussvorlage Ziffer 1: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Beschlussvorlage Ziffer 2: Bei 26 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen mehrheitlich zuge- stimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Juli 2023. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Ich glaube, im Grunde kann man es kurz machen. An der Stelle muss man fast schon loben, nach dem Reallabor im Sommer letzten Jahres kommt etwas weniger als ein Jahr später zumindest ein Teil, ein erster oder ein zweiter Schritt der Umset- zung. Manchmal würde man sich solch schnelle Verwaltungsprozesse häufiger wünschen. Andererseits ist es jetzt auch nicht so super flott, aber ich glaube, wenn wir das bei allen Konzepten hätten, dann könnten wir damit auch sehr gut leben. An der Stelle ist es die – 2 – formale Möglichkeit des Gemeinderats, diese Fläche teilweise einzuziehen und umzuwid- men, um sie für einen anderen Zweck zu widmen, nämlich für den Zweck, der sich für den Passagehof als deutlich geeigneter herauskristallisiert hat, nämlich den Zweck des Aufent- halts, eine Fußgängerzone dort einzurichten, die natürlich mit allen Ausnahmen für Liefer- verkehr etc. dann auch versehen ist, damit der KFZ-Verkehr auf das Notwendigste be- schränkt wird, der Durchgangsverkehr auf das Notwendigste beschränkt wird und dieser Hof, der lange in der Diskussion war, endlich wieder ein bisschen stärker in Erscheinung treten und damit auch ein positives Beispiel für andere Höfe in der Stadt sein kann. Es gab durchaus einmal ein Konzept für die Karlsruher Höfe, das noch nicht so ganz ge- fruchtet hat. Vielleicht ist es irgendwann an der Zeit, es wieder aufzugreifen, aber zu die- sem formalen Beschluss unsere Zustimmung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Der Kollege Löffler vereinfacht vieles jetzt gerade, aber wir sind uns in der Zielrichtung insoweit einig, dass der ÖRMI-Prozess einen Vorschlag gebracht hat, der in diesem Fall wirklich eine große Übereinstimmung gebracht hat. Das war ein klares Bekenntnis für eine Fußgängerzone. Insofern haben wir eine sehr gute Diskussion geführt, die nicht ganz mit der Zustimmung der GRÜNEN einherging, und dass das jetzt so klappt und dass wir da eine echte Fußgängerzone daraus machen, das finde ich einen ganz gro- ßen Gewinn. Denn wir alle sind überzeugt, dass die Stadtraumqualität an dieser Stelle wirklich gewinnen kann, wenn wir die Verkehre herausnehmen, die Konflikte bringen. Das ist auch der Fahrradverkehr, und das ist eingesehen worden. Von daher glaube ich, ist das eine sehr gute Entwicklung, die wir gerne verfolgen. Aber eines muss man auch sehen, und das ist im Hinterkopf einer CDU-Fraktion und muss es auch bleiben, dass die Gewerbetreibenden dort weiterhin Geld verdienen können. Ohne das geht es nicht. Das wird auch den Platz nicht beleben, wenn dort die Geschäfte gar nicht funktionierten oder florierten. Von daher haben wir nie eingesehen und einsehen können, warum man die Zeiten, in denen Anliegerverkehr möglich ist, so eng gefasst hat, wie sie nun in dieser Vorlage gefasst sind. Herr Oberbürgermeister, vor dem Hintergrund bitten wir, getrennt abzustimmen, denn wir wollen nicht mittragen, dass die Zeiten so eng gefasst sind, weil sie die Gewerbetreibenden faktisch behindern. Das ist uns zurückgespie- gelt worden von nicht nur einer, sondern von vielen Stimmen aus diesem Bereich. Ich glaube, hier wäre eine gute Möglichkeit gewesen, Einvernehmen für alle zu erzielen, wenn man sich an die Zeiten gehalten hätte, auch in der Vorlage, die dann in der praktischen An- wendung des Labors durchgeführt wurden. Die haben sich wohlbewährt, und das wäre ein Kompromiss. Wir verstehen nicht, warum man es darauf nicht hat hinlenken können. Stadtrat Zeh (SPD): Auch wenn das Reallabor schon ein Jahr rum ist, ist die Belebung im Passagehof nach wie vor zu spüren. Diese Holzbühne wird nach wie vor genutzt, die hier vorhanden ist. Ich glaube, wenn im Herbst dann der Jazzclub im Bereich der Kinemathek öffnet oder auch der Monninger endlich wieder aufmacht, direkt am Eck und dort auch den Biergarten zum Passagehof hat, wird es eine wirkliche Belebung des ganzen Hofes ge- ben. Auch die großen Bäume sind weitere positive Bestandteil. Es geht hier wohl der CDU um den Lieferverkehr, aber wir meinen, es sollen in Karlsruhe überall die gleichen Lieferverkehrszeiten gelten. In der Kaiserstraße kann bis 11:00 Uhr be- liefert werden. Auch bei der Karlstraße und der Erbprinzenstraße geht es nur bis 11:00 Uhr, weil danach in der Mittagszeit die Belebung gerade an dieser Engstelle sehr – 3 – deutlich mit Fußgänger da sein wird und auch den Lieferverkehr eher stört. Deshalb sollten in Karlsruhe einheitliche Zeiten für Lieferverkehre in Fußgängerzonen sein. Daher bleiben wir bei 11:00 Uhr als Schluss für den Lieferverkehr. Stadtrat Høyem (FDP): Ich denke, dass Ministerpräsident Kretschmann Recht hat, wenn er meint, dass die GRÜNEN - seine GRÜNEN - sehr oft alte Feindbilder bekämpfen. Ich denke, eigentlich hat auch Finanzminister Bayaz Recht, dass sich die GRÜNEN auch mit Autos ver- söhnen müssen. Aber gerade hier haben die Autos nichts zu suchen. Deshalb sind wir übereins, was hier passiert. Wir müssen auch sagen, die größte und stärkste Lobbygruppe in Karlsruhe sind klar die Radfahrer. Wir haben für die Fußgänger absolut keine Lobby- gruppe. Hier muss man sagen, in Zukunft wird der größte Konflikt nicht zwischen Autos und Radfahrern sein, sondern zwischen Radfahrern und Fußgängern. In dem Fußgängerbe- reich haben die Radfahrer nichts zu suchen, auch nicht in der Kaiserstraße und auch nicht auf dem Marktplatz. Hier finden wir einen ersten Schritt, das ist sehr gut, dass die Fußgän- ger endlich ein bisschen Recht, ein bisschen Platz bekommen haben. Deshalb stimmen wir dem zu. Aber wir wollen auch gerne mit der CDU die getrennte Abstimmung haben. Stadträtin Lorenz (FDP): Zunächst muss ich feststellen, dass anhand der leicht hitzigen De- batte zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt um die LEA und das Grundstück jetzt doch eine neue Klassifizierung der Verwaltung in flott und super flott erfolgt ist. Also das muss man auch einmal positiv bewerten, hier in diesem Raum, herzlichen Glückwunsch. Zum Passagenhof, ich glaube, es war die große Mehrheit des Gemeinderats für die Umwid- mung. Letztendlich ist es heute die logische Konsequenz, was wir tun. Nichtsdestotrotz ha- ben auch wir uns damals dafür ausgesprochen, dass die Anlieferungszeiten so, wie im Feld- versuch, nicht verkürzt werden. Ich kann auch Ihre Argumentation verstehen, dass Sie sa- gen, es ist eine Fußgängerzone, und da sollte es einheitlich sein. Die Frage ist, warum kann man da nicht eine Ausnahme machen? Wenn Sie morgens zum Passagenhof unterwegs sind, dann werden Sie feststellen, dass da noch nicht der Bär tobt, dass eigentlich der späte Nachmittag und der Abend eher die Zeit ist, wo der Hof gut frequentiert wird. Daher sehen wir eigentlich auch kein Problem, wenn wir die Anlieferungszeiten für die Gewerbetreiben- den verlängern. Es muss nicht in Stein gemeißelt sein. Wenn wir feststellen, es ist nichts, dann können wir das noch einmal beraten. Wir würden uns der CDU anschließen und würden auch um getrennte Abstimmung bitten. Stadtrat Schnell (AfD): Also vom grundsätzlichen Konzept, so wie das im Reallabor war, stimmen wir dem Ganzen auch vollständig zu. Das Thema bleibt aber der Zulieferverkehr, der im Reallabor bis 14:00 Uhr war und jetzt auf den Bereich bis 11:00 Uhr begrenzt wer- den soll. Deshalb stellen wir einen Änderungsantrag, die Lieferzeiten von 8:00 bis 14:00 Uhr zu erweitern, so wie es im Reallabor auch war. Wenn das nicht durchgeht, bit- ten wir ebenfalls um getrennte Abstimmung. Stadträtin Fenrich (pl): Im Grundsatz bin ich auch sehr froh, dass das Reallabor zu diesem Ende geführt hat. Das ist sehr positiv, das ging auch sehr schnell. Das ist eine wunderbare Sache für die Bürger, denn es ist ein Platz, wo man sich dann auch gerne aufhält, wo man sitzen kann, wo man etwas trinken kann, essen kann oder auch nur so sich verweilen kann. – 4 – Was mich jetzt an sich ein bisschen irritiert hat, ist die Aussage vom Herrn Kollegen Pfann- kuch wegen der Anlieferzeit. Ich kann mich noch gut erinnern, wir haben seinerzeit oft darüber diskutiert und ich war genauso der Meinung, dass man die Anlieferzeiten erwei- tern sollte. Was mich jetzt aber wirklich irritiert, ist, die Teileinziehungsabsicht wurde veröf- fentlicht, und nach dieser Veröffentlichung gab es nur eine Einwendung. Das war die Ein- wendung, dass Radfahrer da weiter durchfahren sollten, was die Stadt nicht gemacht hat. Das ist soweit in Ordnung, dass die Fußgänger da freie Bahn haben. Ich wollte jetzt eigent- lich ehrlich gesagt einmal wissen, weil jetzt auch von anderer Seite befürwortet wird, dass man getrennt abstimmt: Sind die Geschäftsinhaber denn wirklich unglücklich über die An- lieferzeiten, die begrenzt sind von 8:00 bis 11:00 Uhr? Weil sonst hätten die sich ja gemel- det. Also ich bin jetzt ehrlich gesagt irritiert. Ich weiß es nicht, wie Sie jetzt dazu kommen, dass die Ladeninhaber jetzt doch darauf drängen, dass der Lieferverkehr erweitert wird. Der Vorsitzende: Ich kann es Ihnen auch nicht erklären, Frau Stadträtin. Ich habe den Ein- druck, dass alle Dinge, die man im Hauptausschuss zum Teil klären könnte, jetzt zuneh- mend hier in den Gemeinderat schwappen und möchte einfach auf diese schwierige Ent- wicklung hinweisen. Das ist das Erste. Jetzt habe ich einen Änderungsantrag. Ich habe eine Bitte um getrennte Abstimmung, das machen wir natürlich. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Anlieferung auch in der Fußgängerzone nur bis 11:00 Uhr ist. Wenn Sie es jetzt im Passagehof bis 14:00 Uhr ma- chen, ist doch klar, was dann die nächste Forderung sein wird. Insofern würde ich es gerne stadtweit einvernehmlich regeln und das, finde ich, reicht mir als Argumentation völlig aus, unabhängig davon, was während des Reallabors für eine Zeit vorgesehen war oder nicht. Stadtrat Hofmann (CDU): Entschuldigung, ich weiß jetzt nicht, was die Debatte gerade sollte, denn wir hatten es das letzte Mal schon. Wir hatten es schon einmal eingebracht. Wir haben dann die Abstimmung verloren, und deswegen bitten wir jetzt um getrennte Abstimmung. Ich denke, es ist auch genau das Gleiche wie dieser Änderungsantrag. Von daher braucht man den meiner Ansicht nach überhaupt nicht, sondern es reicht eigentlich eine getrennte Abstimmung, weil es genau das Gleiche ist. Der Vorsitzende: Na ja, ein Änderungsantrag könnte etwas verändern. Eine getrennte Ab- stimmung führt zu Ablehnung oder Zustimmung. Insofern ist es schon etwas anderes. Meine Bemerkung bezog sich jetzt gar nicht darauf, dass Sie das getrennt abstimmen las- sen wollen. Die Position kennen wir ja. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wenn das getrennt abgestimmt wird und der zweite Punkt abge- lehnt werden sollte, also der Lieferverkehr frei zwischen 8:00 und 11:00 Uhr, dann ist über- haupt kein Lieferverkehr dort im Passagehof erlaubt. Das würde ich vielleicht der CDU noch einmal mit zu überdenken geben, welche Konsequenz ein bestimmtes Abstimmungsverhal- ten hat. Stadtrat Hofmann (CDU): Da hat der Herr Löffler Recht in diesem Fall, also stellen wir na- türlich dann den Änderungsantrag, dass wir die Zeiten, so hatten wir es auch begründet, genauso wie beim Reallabor wollen. – 5 – Der Vorsitzende: Gut, also wir haben zwei identische Änderungsanträge, nämlich unter der Ziffer 2, werktags von 8:00 bis 14:00 Uhr, statt, wie es jetzt vorgesehen ist, 8:00 bis 11:00 Uhr. (Zurufe) Wir machen jetzt die Abstimmung, würde ich sagen. Entschuldigung, aber ich glaube, dass wir da jetzt nicht weiterkommen. (Unruhe) Wir machen jetzt diesen Änderungsantrag. Der steht jetzt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Also, es ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann war die Bitte um getrennte Abstimmung. Also wenn der Antrag auf getrennte Ab- stimmung aufrechterhalten wird, dann machen wir das jetzt so. Das kam auch von der AfD-Gruppe. Ich rufe die Ziffer 1 der unveränderten Vorlage der Stadtverwaltung zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmig. Dann rufe ich die Ziffer 2 auf, in der unveränderten Weise, und bitte um das Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. August 2023