Konzeptbeschluss Sanierung Pfarrer-Blink-Straße

Vorlage: 2023/0498
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.09.2023

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Konzeptbeschluss Sanierung Pfarrer-Blink-Str
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0498 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Konzeptbeschluss Sanierung Pfarrer-Blink-Straße Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 14.09.2023 2 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Die Pfarrer-Blink-Straße muss grundlegend saniert werden. Die 110 KV-Leitung vom Durlach-Center nach Aue wird derzeit erneuert, auch die Erneuerung von Strom, Gas und Wasser sind vorgesehen. Der Bürgerverein hat darum gebeten bei Sanierung die Defizite der Barrierefreiheit, die sich auf Grund der Querneigungen, insbesondere für NutzerInnen mit Rollatoren oder Gehstöcken ergeben, technisch zu lösen. Die Verwaltung empfiehlt die Realisierung der Variante 1, niveaugleicher Ausbau, und bittet den Planungsausschuss um die Beauftragung des Tiefbauamtes zur Erstellung der Entwurfsplanung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 310.000,00 – 610.000,00 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 30.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 13.09.2023 OR Durlach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1.Ausgangssituation Die Pfarrer-Blink-Straße in der Untermühlsiedlung muss grundlegend saniert werden. Die 110 KV- Leitung vom Durlach-Center nach Aue wird derzeit erneuert, auch die Erneuerung von Strom, Gas und Wasser sind vorgesehen. Der Bestandsquerschnitt weist Defizite in der Barrierefreiheit auf, da die Gehwege im Bereich der Zufahrten für Menschen mit Rollator oder Gehstock zu große Querneigungen haben. Die Parkierungssituation im öffentlichen Raum führt an den Wochenenden zu Konflikten zwischen den den Anwohnenden und Nutzenden der Kleingartenanlage, da diese im gesamten Umfeld parken. Es wird im Bestand einseitig auf der Straße geparkt. Der Radverkehr findet auf der Fahrbahn statt. Bestand: 2. Planung Die Verwaltung hat drei Varianten für den Straßenraum entwickelt. Der Bürgerverein hat darum gebeten bei Sanierung die Defizite der Barrierefreiheit, die sich auf Grund der Querneigungen insbesondere für NutzerInnen Rollatoren oder Gehstöcken ergeben, technisch zu lösen. Der Bürgerverein hat sich auf Grund der Nähe zur Kleingartenanlage in der Untermühlsiedlung und der Parkierungssituation an Wochenenden und bei schönem Wetter für den Erhalt von möglichst vielen Stellplätzen im Straßenraum ausgesprochen, da ansonsten die Zufahrten zu den Häusern und Garagen zugeparkt werden. Auf Grund des engen Straßenquerschnittes und dem notwendigen Platzbedarf für die Leitungen sind keine Bäume möglich. Ein niveaugleicher Ausbau würde die Planung und Umsetzung für die Leitungsträger auch im Hinblick auf die 110 KV-Leitung erheblich erleichtern. Variante 1: niveaugleicher Ausbau mit einseitiger Parkierung und Versatz – 3 – Lageplan Variante 1: Bei dieser Variante bleiben beidseitig Gehwege in der heutigen Breite erhalten (1,50 Meter). Die Parkierung, 18 Stellplätze, ist wechselseitig angeordnet um das Geschwindigkeitsniveau gering zu halten. Auf Grund des niveaugleichen Ausbaus werden die Zufahrten zu den Häusern mit Pfosten geschützt, um ein Überfahren dieser Bereiche durch begegnende Kraftfahrzeuge zu verhindern. Variante 2: einseitiger Gehweg und einseitige Parkierung Lageplan Variante 2: Diese Variante sieht einen einseitigen Gehweg mit 2,50 Metern vor. Die Parkierung, 20 Stellplätze, ist einseitig angeordnet. Um ein Überfahren des einseitig durchlaufenden Gehweges durch begegnende Kraftfahrzeuge zu verhindern, werden die Zufahrten zu den Häusern mit Pfosten geschützt. Gegenüberliegend sind die Zufahrten durch die Parkierung geschützt. Die Festlegung des Gehweges auf die Ost- oder Westseite ist erst im Anschluss nach Absprache mit den Stadtwerken möglich. – 4 – Variante 3: Einbahnstraße und Gehwege gemäß der Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen: Bei dieser Variante sind die Gehwege beidseitig gemäß der Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen mit einer Breite von 2,50 Metern ausgebildet. Die Parkierung muss auf Grund des engen Querschnittes entfallen und die Straße muss als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Die Verwaltung hat diese Variante auf Grund der notwendigen Einbahnstraße und fehlenden Möglichkeit auch nur temporär als Auto halten zu können nicht weiterverfolgt, zudem kann aufgrund der 110 KV-Leitung kein beidseitiger Bordstein gesetzt werden, da in diesem Bereich die Leitung verläuft. 3.Abstimmung Bei der Planung wurde neben den städtischen Ämtern auch die Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung sowie die Stadtwerke beteiligt. Die Bürgergemeinschaft steht den Varianten 1 und 2 offen gegenüber, spricht sich aber prinzipiell für den Erhalt von möglichst vielen Stellplätzen aus. Die Stadtwerke favorisieren den niveaugleichen Ausbau da dies die Leitungsplanung und Bau erleichtert. Aus fachlicher Sicht des Verkehrsrechts, der Verkehrsplanung und des Tiefbaus wird ebenfalls der niveaugleiche Ausbau, die Variante 1, präferiert. Diese Variante stellt den größtmöglichen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Anwohnenden und den technischen, rechtlichen und verkehrsplanerischen Aspekten dar: Das Geschwindigkeitsniveau wird möglichst gering gehalten, ein großes Maß an Parkierung bleibt erhalten, die im Bestand vorhandenen Defizite in der Gehwegnutzung werden minimiert und die technische Umsetzung des Tiefbaus im Zusammenhang mit den Leitungsträgern wird erleichtert. 4.Kosten Für die Varianten1 und 2 hat das Tiefbauamt Kosten in Höhe von 660.000.- bis 860.000.- Euro ermittelt. Die Leitungsträger werden an den Baukosten beteiligt, die detaillierte Abstimmung erfolgt zum Projektbeginn. Die von den Leitungsträgern zu übernehmenden Kosten werden sich auf 250. - 350.000 Euro belaufen. Das Projekt wird im Haushalt mit dem städtischen Anteil im Sammelkonto 7.661002 -Umbau und Verbesserung Gemeindestraße- veranschlagt. 5. Umsetzung Die Umsetzung hängt von den weiteren Planungsschritten ab, kann aber bereits im kommenden Doppelhaushalt erfolgen. Konzeptbeschluss: – 5 – Die Verwaltung empfiehlt die Realisierung der Variante 1, niveaugleicher Ausbau, und bittet den Planungsausschuss um die Beauftragung des Tiefbauamtes zur Erstellung der Entwurfsplanung.