Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung)
| Vorlage: | 2023/0476/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.07.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.07.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.07.2023 Vorlage Nr.: 2023/0476/1 Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden- Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 18.1 x Das Erbbaurecht für das Grundstück Nr. 2363, Durlacher Allee 100 wird für maximal 20 Jahre erteilt. Sachverhalt / Begrünung: Das Grundstück Nr.2363 an der Durlacher Allee 100 liegt direkt am Stadteingang Ost und ist somit von zentralem städtebaulichem Wert. Die Stadt Karlsruhe sollte sich die Möglichkeit offenhalten, diese Fläche entsprechend ihrer besonderen Lage zu entwickeln. Ein Erbbaurecht über 50 Jahre verwehrt der Stadt Karlsruhe auf lange Zeit eine solche Entwicklungsmöglichkeit. Für den Ausbau einer modernen LEA sehen wir an anderer Stelle in der Stadt positivere Entwicklungsmöglichkeiten. Aktuell ermöglicht die an der Durlacher Allee 100 sehr abgeschottete LEA keine positive Wahrnehmung dieser Institution innerhalb des Stadtgebietes. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0476/1 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Liegenschaftsamt Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18. Juli 2023 18.1 x Kurzfassung Bei einer Bestellung von Erbbaurechten ist die Dauer von 50 Jahren durchaus üblich mit Blick auf die Abschreibung der baulichen Maßnahmen. Die Nutzung des Erbbaurechts ist im Erbbauvertrag geregelt. Das Land ist verpflichtet, eine Landeserstaufnahmestelle zu errichten und zu betreiben. Kommt das Land dieser Verpflichtung nicht nach, steht der Stadt ein Heimfallanspruch zu. Zudem bestehen ein dingliches Vorkaufsrecht und ein Zustimmungsvorbehalt bei einem Verkauf des Erbbaurechtes. Es wird empfohlen, den Ergänzungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit
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