Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung)

Vorlage: 2023/0476
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0476 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden- Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.07.2023 20 x Gemeinderat 18.07.2023 18 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat genehmigt die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) bis zum 31.12.2073. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 127.001,70 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – I. Ausgangslage: Die Stadt Karlsruhe hat an dem Grundstück Nr. 2363 ein Erbbaurecht zugunsten des Landes Baden- Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) für die Dauer von 50 Jahren bestellt. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet am 15. Juni 2039. Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, das Erbbaugrundstück zur Einrichtung der Landeserstaufnahmestelle für Asylbewerber (LEA) zu nutzen. II. Dauer der Laufzeitverlängerung: Eine Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 soll auf Wunsch des Erbbauberechtigten bis 31.12.2073 erfolgen, da erhebliche Umbau- und Sanierungsarbeiten an den Gebäuden auf dem Erbbaugrundstück notwendig werden. III. Vertragskonditionen: Im Rahmen der Laufzeitverlängerung soll das Erbbaurecht gleichzeitig an die aktuellen städtischen Konditionen angepasst werden. Diese sehen Änderungen bzw. Anpassungen in folgenden Punkten vor: a) Anpassung des Erbbauzinses (siehe Punkt IV) b) Versicherung des Bauwerks: c) Veräußerung des Erbbaurechts d) Heimfallanspruch e) Ablauf des Erbbaurechts f) Sachmängelhaftung IV. Berechnung und Anpassung Erbbauzins: Es wird ein reduzierter Erbbauzins gewährt, solange das Grundstück für den Zweck „Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (LEA)“ genutzt wird. Der Erbbauzins basiert auf einem Verkehrswert von 300,00 €/m² gem. Verkehrswertkurzgutachten vom 08. November 2022 und errechnet sich wie folgt: Verkehrswert/m² um 30% reduziert: 210,00 €/m² Verkehrswert insgesamt bei 20.159 m²: 4.233.390,00 € Hiervon 3%: 127.001,70 €/jährlich Der Erbbauzins ist wertgesichert und wird jeweils nach Ablauf von fünf Jahren ab Vertragsbeurkundung an gerechnet nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Baden- Württemberg angepasst. Dies entspricht dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. Februar 2020. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss: 1. Der Gemeinderat genehmigt die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) bis zum bis zum 31.12.2073. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzuschließen.

  • Lageplan
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    Ostring Landgraben Landgraben Landgraben Ust Gar Gar Ust GarGar Ust Whs Whs Gar Vwg WVw g Btrg Tkst Btrg WVw g Btrg 102 100 2364 2363 19889 2364/1 2364/3 ́ Gemarkung Karlsruhe Planfertigung L1: Tolikas Datum: 13.12.2021 LEA Landes Erstaufnahmestelle Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Flurst.-Nr.: 2363 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Diese r Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt K arlsruhe nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe

  • Luftbild
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    Ostring Messplatz Landgraben Landgraben Ust Gar Gar Ust Gar Ust Gar Ust Whs Whs Gar Vwg WVw g Btrg Tkst Btrg WVw g Btrg 102 100 2364 2363 19889 2364/1 2364/3 ́ Legende Gemarkung Karlsruhe Planfertigung L1: Tolikas Datum: 13.12.2021 LEA Landes Erstaufnahmestelle Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Flurst.-Nr.: 2363 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Diese r Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt K arlsruhe nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe

  • Abstimmungsergebnis TOP 18 BV
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  • Protokoll GR TOP 18
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    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 18 der Tagesordnung: Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grund- stück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) Vorlage: 2023/0476 Punkt 18.1 der Tagesordnung: Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grund- stück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zugunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2023/0476/1 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 2363 mit 20.159 m² Gebäude- und Freifläche, Durlacher Allee 100, zu- gunsten des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) bis zum bis zum 31.12.2073. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzu- schließen. Abstimmungsergebnis: Mündlicher Antrag KAL/Die PARTEI (Antrag auf Vertagung: Bei 12 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Änderungsantrag KAL/Die PARTEI: Bei 10 Ja-Stimmen und 35 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Beschlussvorlage: Bei 35 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Juli 2023. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich zitiere: Die Durlacher Allee ist eine Visitenkarte für die Stadt. Für viele ist sie der erste Eindruck, den sie von Karlsruhe bekommen, und der ist dann nicht immer der allerbeste. Wir sollten das gesamte Potenzial der Straße zukünftig besser nutzen und den östlichen Stadteingang schlüssiger, ästhetischer und charakteristi- scher gestalten. Dieses Zitat fiel vor zehn Jahren, als wir einen ersten Wettbewerb für die Durlacher Allee durchgeführt hatten. Veränderungen fanden aber fast nur auf der nördli- chen Seite statt. Nun wäre es an der Zeit, dass wir uns um die südliche Seite kümmern, aber diese Seite haben wir fast vergessen. Wir haben uns noch keine Gedanken gemacht, was passiert mit dem Gelände der ESG Frankonia, wenn diese an die Stuttgarter Straße umgezogen ist. Was passiert mit dem Gelände der Deutschen Bahn, wenn der sogenannte Gleisbauhof von der Bahn nicht mehr genutzt wird. Wir haben das Gelände der Tankstelle für weitere zehn Jahre verpachtet, ohne uns Gedanken gemacht zu haben, was passiert danach. Jetzt soll das Gelände zwischen Tankstelle und der Bahnlinie für 50 Jahre an das Land verpachtet werden, bis 2073. Unserer Meinung nach würde bis 2048 genügen. Das bedeutet aber, dass kein schlüssiges Planungskonzept angedacht und umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat hat das Potenzial der Straße nicht mehr auf dem Schirm. Unsere Fraktion hat die Durlacher Allee aber weiter auf dem Schirm. Darum haben wir diesen An- trag gestellt, um der Mutter aller Karlsruher Straßen, wie sie einmal genannt wurde, eine Chance zu geben, aus dem stadtplanerischen Dornröschenschlaf zu erwachen. Gehen wir noch einmal in medias res und vertagen wir diesen Tagesordnungspunkt heute. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Ich denke, wenn wir diese Entscheidung jetzt vertagen würden, dann würden wir diese Entscheidung um einige Jahre vertagen, bis wir tatsächlich ein Ent- wicklungskonzept für diese ganze Achse erarbeitet hätten. Das ist jetzt nichts, was zwi- schen zwei Gemeinderatssitzungen über die Sommerpause erreicht werden könnte. Und Herr Kollege Cramer, was Sie jetzt grundsätzlich unterstellt haben in der Begründung Ihres Antrags, ist die Aussage effektiv, dass eine zukunftsfähige Entwicklung der Durlacher Allee nicht möglich ist, wenn dort ein Standort der Landeserstaufnahme verortet ist. Und das ist schon ein starkes Stück, dass man grundsätzlich sagen würde, eine solche Einrichtung schadet der Entwicklung dieses Standorts. Ich denke, diese Haltung sollten wir als Gemein- derat nicht unterstreichen und sollten, wenn wir uns mit einer Entwicklung dieser Achse auseinandersetzen, das an der Stelle berücksichtigen. Denn es gibt dort, und wir haben auch einige Flächen angenommen, viel mehr Flächen, die vielleicht auf eine zukünftige Ent- wicklung warten, bevor man sozusagen an die Bestandsgebäude, die heute eine Nutzung haben, rangehen müsste. Und wenn das Land jetzt diese Erbpacht um 50 Jahre verlängern möchte, mit der Motivation, den Zustand des Gebäudes zu verbessern, das Gebäude zu sa- nieren, dann will das Land ganz eindeutig die Bedingungen für die Menschen, die dort un- tergebracht sind, verbessern. Das ist grundsätzlich ein Ziel, das wir hier in Karlsruhe nur un- terstützen können. Wir kennen das Gebäude wahrscheinlich in großen Teilen, das ist jetzt nicht unbedingt das Herausragendste von seiner Gebäudesubstanz. Wenn dort eine Sanierung stattfindet, dann ist das auch ein Ziel, was wir unterstützen sollten. Deswegen sollten wir dem Land auch die Planungssicherheit geben, die an der Stelle benötigt wird. Denn wir gehen grundsätzlich nicht davon aus, dass wir in den nächsten 50 Jahren keine LEA oder keine LEA in der Größe brauchen. Wir erleben so viele globale Krisen, gewaltsame Konflikte auf dieser Welt, – 3 – dass diese Migrationsbewegungen, die wir aktuell vorfinden, sicherlich nicht weniger wer- den. Wenn sie doch ein wenig weniger werden, dann geht es vielleicht zunächst an die Provisorien und weiteren Anmietungen im Land oder teilweise auch hier in der Stadt, bei denen man dann von dieser Nutzung wieder abweichen würde. Von daher unterstützen wir die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Lieber Kollege Cramer, nördliche Durlacher Allee, vielleicht sollten Sie sich bei der LEA informieren, was wir am Alten Schlachthof erreicht haben. Die CDU- Fraktion steht weiterhin zum Messplatz. Nur das noch als kleine Anekdoten dazu. Das Grundstück, von dem wir reden, Herr Löffler hat es eben gesagt, es sind 20.000 Quadratmeter, sprich 2 Hektar, liegt an einem sehr stark befahrenen Netzgleis der Deutschen Bahn. Ich verstehe eigentlich im Moment diesen Antrag überhaupt nicht. Es geht letztendlich um eine reine formale Sache der Verwaltung. Wir sollen ein Grundstück verlängern, wo das Land Baden-Württemberg der Eigentümer bzw. der Baurechtnehmer ist. Es geht um ein Gebäude, das ist sanierungsbedürftig, das Land möchte investieren, und jetzt wollen sie natürlich eine gewisse Sicherheit. Wir sagen, selbstverständlich müssen wir auch in diesem Bereich ein verlässlicher Partner sein. Deshalb gibt es unserer Meinung nach gar keine Diskussion, über dieses Gelände zu diskutieren. Eine Entwicklung ist, glaube ich, in naher Ferne nicht möglich und kann auch gar nicht rea- lisiert werden. Herr Cramer, das wissen Sie so genau wie wir im gesamten Bereich. Deshalb Zustimmung zu diesem Punkt für die Verwaltungsvorlage. Stadtrat Høyem (FDP): Wir haben das gestern im Ältestenrat diskutiert. Ich war und bin ein bisschen in Zweifeln, weil ich verstehe, dass LEA sehr wichtig ist. Wir wollen das sehr gerne dort behalten. Ich verstehe auch, was KAL meint, dass 20 Jahre eigentlich eine lange Zeit ist. Das bedeutet nicht, dass wir noch 20 Jahren LEA behalten wollen. Es bedeutet nur eine gewisse Freiheit. Wir denken deshalb, dass wir dem KAL-Antrag zustimmen sollten. Stadträtin Melchien (SPD): Für die SPD-Fraktion kann ich es kurz machen. Wir stehen zu unserer Verantwortung als Erstaufnahmestadt. Die Situation der Menschen wird sich dort verbessern. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Beschlussvorlage und lehnen den Än- derungsantrag ab. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir den Antrag der KAL teilen, aber nicht, weil wir die LEA als hinderlich für eine Stadtentwicklung sehen würden, sondern eher umgekehrt, weil sich uns die Frage stellt, ob der Standort da drau- ßen außerhalb der Stadt nicht besonders gut angebunden und dazu noch an dieser ICE- Trasse wirklich ein Standort ist, wo man langfristig möchte, dass Menschen teilweise einen Monat lang ausharren müssen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich möchte erst einmal den Ergänzungsantrag in meiner Rede ansprechen. Mich hat es irritiert, dass das Thema LEA zur Diskussion stehen soll. Ich ver- stehe die 20 Jahre zu Recht, aber die gleiche Diskussion ist, was passiert mit LEA. Dieser Er- gänzungsantrag ist so offen, auch die Aussprache, die Herr Kollege Cramer gesagt hat, wir haben die Durlacher Allee vergessen, wir haben sie tatsächlich vergessen. Wir haben ein Stückelswerk an der Durlacher Allee mit IKEA, mit Mann Mobilia. Was auf der anderen Seite kommt, kann noch Jahrzehnte dauern. Wir sehen, wie sich das in der Stuttgarter Straße entwickelt. Und wenn eine Entwicklung neben der LEA passiert, da können wir alle – 4 – mit leben, denn wenn wir die Diskussion anfangen, dann müssten wir nach neuen Stand- orten suchen, und ob es einen idealeren an dieser Achse gibt, mit ÖPNV anfahrbar, von der Straßenbahn, kurze Wege nach Durlach, kurze Wege nach Karlsruhe. Und von der Stadt auch noch dem Land zu signalisieren, ihr könnt euch dort nicht weiterentwickeln, würde ich heute als falsches Signal verstehen. Darum lehnen wir das ab. Wir könnten es verstehen, wenn man darüber noch einmal diskutieren würde. Aber da hat der Kollege Löffler absolut Recht, eine Diskussion würde das Thema noch viel zu weit hin- wegschieben und die Sicherheiten wegnehmen. Deshalb von unserer Seite die Ablehnung zum Antrag, und die Zusage zu der Vorlage der Verwaltung. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Im Grundgesetz § 16 steht, politisch Verfolgte genießen Asyl- recht und dann aber auch gleich, auf Abs. 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mit- gliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem sicheren Drittstaat einreist. Ich habe jetzt den letzten Begriff stark verkürzt, aber das steht sinngemäß da drin. Jetzt haben wir die Situation, dass wir zurzeit in Deutschland pro Monat zwischen 25.000 und 30.000, 32.000 waren es sogar im Januar, und damit mehr als in den USA, Asylanträge haben von Leuten, die genauso eingereist sind. Das heißt mit anderen Worten, wir sind dabei, etwas zu tun, was das Grundgesetz nicht vorsieht. Unser Bundeskanzler hat vor kurzem gesagt, er möchte irreguläre Migration begrenzen. Vor ein paar Tagen hat er das auch wieder ge- sagt. Wir würden uns wünschen, dass er illegale Migration beendet. Das ist auch die Forde- rung vieler Bürger in diesem Land. Es muss ein Ende geben für die illegale Migration. Wenn ich von Herrn Löffler höre, dass wir die LEA die nächsten 50 Jahre noch brauchen, müssen wir einfach hochrechnen, wenn wir jetzt von 350.000 Leuten ausgehen und das die nächsten 50 Jahre, also vor dem Hintergrund können wir dem nicht zustimmen. (Stadtrat Hofmann/CDU: Thema verfehlt!) Stadträtin Fenrich (pl): Das ist so nicht richtig, was der Kollege Schmidt gesagt hat. Es geht nicht darum, ob man die LEA noch 50 Jahre braucht oder nicht, sondern es geht darum, so habe ich auch den Ergänzungsantrag von KAL verstanden, muss sie dort sein, kann man irgendwas anderes aus diesem Grundstück machen, und kann man die LEA irgendwo an- ders installieren. Um das geht es eigentlich. Ich bin auch der Meinung, 50 Jahre ist eine lange Zeit. Man weiß eigentlich gar nicht, wo sich die Stadt hin entwickelt. Wir wissen alle, dass wir mehr Wohnungsbau bewerkstelligen müssten. Das schaffen wir im Moment nicht. Aber wir müssten doch als Stadt froh sein, wenn wir Möglichkeit haben, innerhalb des Stadtgebietes, und zwar des engeren Stadtgebietes, Wohnungen bauen zu können. Viel- leicht ist das ein Grund. Was mich ein bisschen nachdenklich gemacht hat, ist, Sie schreiben auf der Seite 2, der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, das Erbbaugrundstück zur Einrichtung der Landeserstaufnahmestelle zu nutzen. Klar, wenn die LEA nicht mehr gebraucht wird, dann sagt das Land mit Sicherheit, brauche ich nicht mehr, bitte Stadt, übernimm das. Ich gebe es zurück und die Stadt sagt dann, danke, dann kann ich etwas damit machen. Was mir jetzt fehlt, ist die Aussage darüber, wenn das Land tatsächlich Investitionen tätigen will, also umbauen will, renovieren will, ob das nicht auch möglich ist innerhalb von 20 Jahren. Ich sage ganz ehrlich, mir persönlich wäre es wohler, 20 Jahre, unabhängig davon LEA, das ist gar nicht die Diskussion, ob man die jetzt braucht oder nicht. Die könnte unter – 5 – Umständen auch woanders errichtet werden.. Deswegen hätte mir jetzt eine Aussage vom Land dazu gefehlt, ja, mit 20 Jahren können wir auch leben. Denn das, was wir hier erneu- ern wollen, das ist machbar. Das übersteigt auch nicht unseren Haushalt. Also von daher kann ich dem Änderungsantrag von KAL durchaus was abgewinnen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Herr Kollege Löffler, Sie haben jetzt, wie Sie hoffentlich gemerkt haben, im Grunde genommen der AfD eine Steilvorlage mit Ihrer Argumentation gemacht, indem Sie mir Dinge in den Mund gelegt haben, die ich überhaupt nicht gesagt habe. Sie haben mir unterstellt, und großer Beifall in der Fraktion, dass ich gegen die LEA wäre. Also das finde ich dann schon... (Zuruf) - So haben Sie es ganz klar gesagt. Also gut, ich muss ehrlich sagen, da brauche ich mich Ihnen gegenüber in keiner Weise zu rechtfertigen. Aber es ist für mich bemerkenswert, eine Sache, die ich mitnehme für die nächste Zeit. Wenn man die Vorlage genau gelesen hat, der Vertrag mit dem Land besteht noch bis 2039. Es ist nicht so, dass jetzt auf einmal die LEA weg soll. Uns geht es darum in dem An- trag, dass wir uns Gedanken machen über die Bahntrasse bis zur Autobahn, über die südli- che Seite der Durlacher Allee. Die größte Anzahl der Grundstücke gehört der Stadt im Ge- gensatz zu dem, was im nördlichen Teil war, bei dem ersten Wettbewerb vor zehn Jahren. Und es ist doch ganz klar, in dem Moment, wo wir langfristige Verträge haben, mit wel- chen Nutzern auch immer, haben wir weniger Möglichkeiten, weniger Einfluss, dort gestal- terisch, stadtplanerisch im Sinne der Stadt Karlsruhe zu agieren. Das ist der Hintergrund unserer Anfrage. Darum geht es. Ich kann es ankündigen, wir werden auch nach der heutigen Abstimmungsniederlage, wo- mit ich absolut gerechnet habe, weil Sie sich gar nicht so reindenken wollen, um was es ei- gentlich geht in der Durlacher Allee, einen Antrag stellen, dass ein weiterer Wettbewerb durchgeführt wird, und dann werden wir sehen. Dann können wir hoffentlich ohne Emoti- onen, was Geflüchtete anbelangt, die Sache diskutieren. Der Vorsitzende: Es ist schon spannend, Herr Stadtrat Cramer, dass Sie durch Ihren Antrag diese Diskussion ausgelöst haben. Wir haben es gestern wirklich im Ältestenrat versucht darzustellen. Es ist jetzt nicht die Zeit, darüber zu spekulieren, ob wir an der Stelle in 50 Jahren noch eine Landeserstaufnahme haben oder nicht, sondern es geht dabei um ein Erbbaurecht, das übrigens das Land noch bis 2039 hat, also noch 16 Jahre. Die sagen, sie haben kein wirtschaftliches Interesse, diese zum Teil auch in einem schlechten Zustand be- findliche Anlage zu sanieren, wenn sie nicht eine Verlängerung des Erbbaurechtes bekom- men. Deswegen kriegen sie jetzt vom Jahr 2023 ab 50 Jahre, das heißt, vom Jahr 2039 ab noch einmal, das kann ich fast gar nicht so schnell ausrechnen, jedenfalls deutlich weniger. Wir könnten uns alle diese Diskussion geben, aber dann müssten wir entweder erklären, dass wir als Landeserstaufnahmestadt auf diesen Status verzichten wollten, oder wir müss- ten erklären, wo wir dann unter anderen Umständen genau diese Zahl an Geflüchteten ge- nauso sicher wieder unterbringen sollen. Da, Herr Stadtrat Dr. Schmidt, geht es überhaupt nicht darum, wo die herkommen oder sonst was. Auch derjenige, der hier herkommt und eigentlich nicht das Recht hat, hat aber das Recht, anständig behandelt zu werden und die – 6 – entsprechenden Themen dann auch rechtlich abzuklopfen. Hier zu suggerieren, wir könn- ten irgendeine illegale Zuwanderung verändern, indem wir jetzt den Erbpachtvertrag mit dem Land nicht verlängern, also das ist schon eine ganz wilde Geschichte. Vor allem, wenn ich überall anderswo in Karlsruhe unterwegs bin und dann in vielleicht etwas besseren Um- gebungen versuche, diese rund 1.000 Geflüchteten unterzubringen. Dann will ich einmal hören, was da los ist. Herr Stadtrat Cramer, auch diese Sache mit der Durlacher Allee, natürlich haben wir noch kein Konzept für das Gelände der ESG Frankonia. Nur wir müssen sie auch erst verlegen, und Sie wissen, wie langwierig sich dieser Prozess gestaltet. Wir haben mit gutem Gewis- sen auch die Tankstelle um zehn Jahre verlängern können, weil wir im Moment wegen der ganzen anderen ungeklärten Fragen noch gar nicht wissen können, was wir mit dem Grundstück dort anfangen. Es macht doch keinen Sinn, da eine Tankstellenruine stehen zu haben. Also Ihre Vorwürfe gehen aus meiner Sicht ins Leere, weil wir einfach die Fakten anerkennen müssen, dass es sowohl mit dem Umzug der ESG Frankonia als auch vieler an- derer Dinge an der Stelle nicht so schnell funktioniert. Sie suggerieren, dass im Grunde eine endgültige Verbesserung der Gesamtsituation der Durlacher Allee erst durch den Wegfall der Landeserstaufnahmestelle erreichbar ist. Das finde ich schon eine schwierige Argumen- tation, weil wir auf der anderen Seite den Menschen sagen wollen, auch Landeserstauf- nahme zu sein, ist einfach die Normalität in einer Großstadt. Sich mit Geflüchteten zu be- schäftigen, ist die Normalität in einer Großstadt, und das hat viel mit unseren Grundrech- ten zu tun. Warum soll das nicht auch in einen attraktiven Stadteingang integrierbar sein, was sicherlich nicht so einfach ist wie eine andere Nutzung, aber es muss dann auch mög- lich sein. Also ich finde, Sie tun auch Ihrer Sache des vernünftigen Umgangs mit Geflüchte- ten mit Ihrer Argumentation an dieser Stelle keinen Gefallen. Ich würde jetzt doch meinen, wenn Sie auf einen Vertagungsantrag bestehen, dann würde ich den jetzt gerne zur Abstimmung stellen, weil ich glaube, die Dinge sind ausgereizt. Ich sehe auch nicht, dass wir bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ein Entwicklungskonzept Durlacher Allee vorstellen können oder etwas Ähnliches, was die Position zu einer Verlän- gerung eines Erbbauvertrags noch mal wesentlich beeinflussen könnte. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Das möchte ich jetzt doch zurückweisen, wirklich scharf zurückweisen, Herr Oberbürgermeister. Das hätte ich von Ihnen nicht erwartet, dass Sie mir im Grunde genommen genau das unterstellen, was die GRÜNEN mir unterstellt haben, dass ich irgendetwas gegen die LEA habe oder gegen die Geflüchteten. Ich habe nur ge- sagt, wir sollen uns nicht mit einem so langfristigen Vertrag binden, weil wir dadurch weni- ger Möglichkeiten haben, stadtplanerisch. Ich muss ganz ehrlich sagen, jetzt werde ich mal persönlich, Sie haben mich richtig enttäuscht, dass Sie diese perfide Argumentation jetzt aufgegriffen haben und mir das auch im Grunde genommen so untergejubelt haben. Das ist unglaublich letztendlich. (Unruhe) Der Vorsitzende: Ich habe Ihnen nichts untergejubelt. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich lasse mir das so nicht bieten, Herr Oberbürgermeis- ter. Ich lasse mir es von Ihnen nicht bieten und auch nicht von den GRÜNEN ganz klar nicht. – 7 – Der Vorsitzende: Das brauchen Sie sich von mir auch nicht bieten lassen, weil ich es nicht gemacht habe. Wer an der LEA an dieser Stelle rührt, der rührt an der Wahrnehmung, der Bereitschaft, weiter Landeserstaufnahmestadt zu sein, denn Sie müssten Alternativen vor- schlagen können. Wir stehen im Moment unter der Erwartung des Landes, dass wir eher noch mehr Geflüchtete als Landeserstaufnahmestelle aufnehmen oder dass wir dann in größeren Kontingenten in die Anschlussunterbringung gehen. Wo soll ich denn dann diese 1.000 Plätze? (Zurufe) Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Sie hören nicht auf. Sie hören nicht auf, zu argumentie- ren, mir Dinge zu unterstellen, die ich mir nicht unterstellen lasse. Die ich mir nicht unter- stellen lasse von Ihnen, nicht von da oben, und da unten schon gar nicht. Der Vorsitzende: Ja, ist doch okay. Stadtrat Hock (FDP): Herr Oberbürgermeister, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, der Herr Cramer hat Recht. Das muss ich Ihnen ganz offen sagen, weil die Diskussion, die Sie hier auslösen, macht es noch schlimmer, ganz ehrlich, weil das, was er vorgetragen hat, ist mit- nichten dem, wie Sie jetzt argumentiert haben, dagegen. Sorry, es tut mir leid. Also das Verständnis habe ich nicht. Wo Sie das hernehmen, ist mir schleierhaft und dass man das hier noch im Rat in diese Richtung lenkt, ist meines Erachtens nicht in Ordnung. Es ging, so wie der Herr Cramer selber sagte, um diesen Bereich der Durlacher Allee, die wir eventuell entwickeln wollen. Man weiß das nicht, kann das heute nicht sagen. Wenn Sie selber sa- gen, die haben noch 16 Jahre, wenn ich das richtig gehört habe, dann noch 50 Jahre dazu... (Zurufe) Ab jetzt 50 Jahre, aber dann ist doch der Vorschlag, den Herr Cramer macht, nichts Schlim- mes oder Außergewöhnliches, dass er sagt, er gibt 20 Jahre. Das verstehe ich nicht, Herr Oberbürgermeister. Der Vorsitzende: Die Konsequenz aus dem, ich sage es noch mal, wäre, dass das Land dort nicht diese Gebäude saniert. Das heißt, die Geflüchteten bleiben 16 Jahre in einem untrag- baren Zustand. Das ist so, Herr Hock. Sie wollen die Realitäten nicht anerkennen, und ich kann das Land verstehen. Stadtrat Hock (FDP): Also wie lange sanieren Sie denn so was? 16, 20 Jahre, 25 Jahre? Der Vorsitzende: Die wollen dort investieren, um das besser auszustatten. Und das tun sie nicht, wenn sie das nur noch 16 Jahre nutzen können, die Sicherheit haben. Das ist ganz simpel. Was die städtebauliche Qualität betrifft, kann ich der Argumentation von Herrn Cramer in Ansätzen noch sehr gut folgen, weil ich den damaligen Wettbewerb kenne. Aber in der Konsequenz hieße das im Moment, eine in einem schlechten Zustand beste- hende LEA noch 16 Jahre zu haben. Wenn wir kurzfristig dem Land eine Alternative anbie- ten könnten, dann müssten wir es jetzt tun, damit die dann besser dort sanieren als hier, haben wir aber nicht. Und wir stehen eher in der Erwartung, dass wir sogar noch mehr – 8 – Kapazitäten, entweder in der Anschlussunterbringung oder als Landeserstaufnahmestelle aufnehmen, übrigens ein Begehr, das das Land im Moment an alle Stadt- und Landkreise völlig berechtigterweise gerichtet hat. Insofern ist der Antrag, es auf 20 Jahre zu verkürzen, dann brauchen wir auch im Grunde gar nichts machen, weil 16 Jahre haben sie noch, mit Konsequenzen verbunden, die ich in einen solchen Antrag einfach auch miteinbeziehen muss. Sorry, ich kann nicht sagen, ich blende alle anderen Themen aus und konzentriere mich nur auf die städtebauliche Qualität des Stadteingangs. Das finde ich an der Stelle schwierig, und mehr habe ich nicht gesagt. Und es fällt uns am Ende aber auch, und es fällt den Geflüchteten teilweise auch negativ auf die Füße. Damit habe ich überhaupt nicht unterstellt, dass Herr Cramer etwas gegen Geflüchtete hätte. Ich weiß, dass das nicht so ist. Das ist überhaupt nicht das Thema. Aber es wäre eine Entscheidung, und er sagt selber, er rechnet gar nicht damit. Dann frage ich mich, warum wir diese Diskussion an der Stelle so führen müssen, aber es ist okay. Nur dann muss man eben auch auf die daraus abzuleitenden Konsequenzen in der öffentlichen Wahrnehmung, im Verhältnis mit dem Land, als Landeserstaufnahmestadt, auch anspre- chen dürfen, auch wenn es der Antragsteller nicht sehen will, nicht wahrhaben will, in die Argumentation einbezogen haben will. Das ist okay aus seiner Sicht. Aber ich muss alle Ebenen betrachten. Stadträtin Fenrich (pl): Ich weiß gar nicht, vielleicht sind die Zahlen jetzt durcheinanderge- gangen, es ist doch so, wenn ich es recht verstehe, die Beschlussvorlage und den Ände- rungsantrag, dann ist es so, bei der Beschlussvorlage bis 2073. Das heißt, bis 2029 hat das Land sowieso das Erbbaurecht. So, 2073 minus 2039, da geht es um 34 Jahre. Bei dem Änderungsantrag der KAL, die das 20 Jahre haben will, geht es eigentlich nur bis 2059. Also ist es... (Zurufe) - Doch. Bis 2039 ist das Land sowieso drin. Da diskutieren wir doch gar nicht drüber. Das steht ja fest. Der jetzige Erbbaurechtsvertrag geht bis 2039. Wenn KAL noch 20 Jahre ha- ben möchte, dann ginge der neue Erbbaurechtsvertrag bis 2059. Die Differenz beträgt also nach Adam Riese genau 14 Jahre. Und das ist die Frage, ob die Stadt nicht damit leben kann. Und was Sie sagen, Herr Oberbürgermeister, dass das Land damit nicht leben kann, weil sie sanieren will, das steht aber so in der Beschlussvorlage nicht drin. Deswegen, ich habe es vorhin schon gesagt, wäre es mir eigentlich recht gewesen, wenn das Land vielleicht dazu befragt werden könnte oder worden wäre in der Vergangenheit. Also noch mal, es geht 2073 oder 2059. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Wir kommen hier an der Stelle nicht wei- ter. Herr Stadtrat Cramer, gibt es einen Vertagungsantrag von Ihnen? Gibt es einen Ge- schäftsordnungsantrag? Okay, es gibt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Entscheidung, und ich bitte um das Votum ab jetzt. – Das ist mehrheitliche Ablehnung. Dann kommt der Änderungsantrag der KAL/Die PARTEI, und da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist eine Ablehnung. – 9 – Dann kommt die eigentliche Beschlussvorlage der Verwaltung. Die unveränderte Beschluss- vorlage der Verwaltung, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehr- heitliche Annahme. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2023