Klimaanpassungsstrategie in der Innenstadt: Pilotprojekte für Fassadenbegrünungen

Vorlage: 2023/0471
Art: Antrag
Datum: 27.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.06.2023

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.09.2023

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.04.2023 Vorlage Nr.: 2023/0471 Klimaanpassungsstrategie in der Innenstadt: Pilotprojekte für Fassadenbegrünungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 28 X Planungsausschuss 06.07.2023 1 x 1. Das Bebauungsplanverfahren für die Einführung einer Grünsatzung in der Innenstadt wird beschleunigt. Mit den Erfahrungen aus der Erarbeitung und Umsetzung dieser ersten Grünsatzung kann dieses Instrument auf andere städtische Quartiere mit Bedarf für Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeweitet werden. 2. Begleitend dazu werden im Geltungsbereich drei städtische Gebäude ausgewählt, die als Pilotprojekte zeitnah vertikal begrünt werden. Priorisiert wird eine bodengebundene Fassadenbegrünung, die kostengünstiger sowie ökologischer ist als eine reine Wandbegrünung. 3. Es werden Rank- und Kletterpflanzen ausgewählt, die neben ihrer Klimawirkung einen hohen Nutzen für Insekten und Vögel haben. 4. Weitere Gebäudeeigentümer*innen im Geltungsbereich werden motiviert, beraten und unterstützt, parallel ebenfalls Fassadenbegrünungen umzusetzen. 5. Bei allen aktuellen Neubauten und Sanierungen von Gehwegen an Hausmauern werden an dafür günstigen Stellen potenzielle Pflanzlöcher für eine bodengebundene Fassadenbegrünung berücksichtigt. Anträge für Pflanzlöcher direkt an der Hauswand im Gehweg werden wohlwollend geprüft. Fassadenbegrünung hat in der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie einen hohen Stellenwert. Sie verbessert das Stadt- und Mikroklima durch Verdunstungskühlung und erhöht dadurch die Lebensqualität. Feinstaub und Lärm werden reduziert, Sauerstoff wird produziert und CO2 wird gebunden. Bedeutsam sind auch die Förderung der Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger*innen sowie die Ermöglichung des Naturerlebens im verdichteten Raum. Fassadenbegrünung kann als ökologischer Ausgleich für Flächenverluste genutzt werden, sie trägt zum Wassermanagement bei, steigert die Biodiversität von Flora und Fauna, schützt die Bausubstanz gegen Sonnenstrahlung, Temperaturextreme, Wind- und Regenwirkung und reduziert im Idealfall sogar die Betriebskosten für Heizung und Kühlung. Die Stadt Karlsruhe tut schon einiges für die Begrünung der Stadt. So gibt sie Zuschüsse für die Begrünung von privaten Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen, siehe https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/stadtgruen-wald/gebaeudebezogenes- gruen/foerderprogramm-zur-begruenung-von-hoefen-daechern-und-fassaden Im Projekt „Green GROWnership“ wird eine Grünsatzung entwickelt, die finanzielle Förderung der Begrünung optimiert und eine Kommunikationsstrategie erarbeitet. Aber der Klimawandel schreitet viel schneller voran als die derzeitigen städtischen Maßnahmen. Eigentlich müsste alles schon gestern fertig sein. Begründung/Sachverhalt – 2 – Die grüne Fraktion hält es deshalb für notwendig, dass das Bebauungsplanverfahren für die Grünsatzung in der Innenstadt beschleunigt wird. So kann sie zeitnah in die anderen Stadtteile ausgeweitet werden und u. a. Fassadenbegrünung vorgeschrieben werden. Diese Grünsatzung wird aber nur für Neubauten und umfangreiche Sanierungen gelten, also für einen sehr geringen Teil der Bebauung. Für eine breite Wirkung ist es notwendig, dass die Stadtverwaltung mit zusätzlichen Maßnahmen mehr Schwung in die Entwicklung von Fassadenbegrünung im Bestand bringt. Wir halten dafür erste Pilotprojekte an städtischen Gebäuden in der Innenstand als Vorbild für wichtig. Beim Gartenträume-Wettbewerb 2022 des Gartenbauamts war auch eine Fassadenbegrünung in den Geroldsäckern unter den ersten Preisträgern. Andere Städte stehen bei der Fassadenbegrünung auch erst am Anfang, trotz teilweise beeindruckender Vorzeigeprojekte, wie das neue Gebäude der Calwer Passage in Stuttgart. An der Fassade gibt es über 2.000 Pflanzkübel mit 41 verschiedenen Pflanzen. Siehe www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/gruene-fassade-gegen-hitze-in-stuttgart- 100.html Solche gewerblich finanzierten Prestigeprojekte können angesichts des Pflegeaufwands und der Kosten jedoch nicht als Vorbilder für uns dienen. Wir setzen auf bodengebundene Kletter- und Rankpflanzen, die leichter zu pflegen sind und keine hohen Kosten verursachen. Bei guter Auswahl können sie erheblich zur Biodiversität und sogar in der Kombination mit Photovoltaik zum Klimaschutz beitragen, wie der NABU und BUND eindrucksvoll aufzeigen, siehe www.bund- bawue.de/fileadmin/Dokumente/PDFundTexte/Folien_Amany_PV_und_Naturschutz_am_Gebaeude_Vo rtrag_Donau_Iller.pdf www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und- garten/grundlagen/dach-wand/28541.html Wir würdigen ausdrücklich die bisherigen Bemühungen der Stadtverwaltung. Trotzdem sind wir sehr besorgt, dass die übliche Umsetzungsgeschwindigkeit hier nicht ausreicht. Die Klimakrise wartet nicht und auf den Klimanotstand muss mit höchster Geschwindigkeit reagiert werden. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer Christina Bischoff Christine Weber Christine Großmann

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0471 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Gartenbauamt Klimaanpassungsstrategie in der Innenstadt: Pilotprojekte für Fassadenbegrünungen Antrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 14.9.2023 1 X Kurzfassung Die Verwaltung begrüßt und unterstützt grundsätzlich die im Antrag der Grünen formulierten Inhalte. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: können noch nicht beziffert werden Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: dto. Gesamteinzahlung: dto. Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen zu den einzelnen Thesen des Antrags 1. Das Bebauungsplanverfahren für die Einführung einer Grünsatzung in der Innenstadt wird be- schleunigt. Mit den Erfahrungen aus der Erarbeitung und Umsetzung dieser ersten Grünsatzung kann dieses Instrument auf andere städtische Quartiere mit Bedarf für Klimaanpassungsmaß- nahmen ausgeweitet werden. Der Bebauungsplan "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" befindet sich im Verfahren und wird prioritär behandelt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Sommer letzten Jahres durchgeführt. Der nächste Verfahrensschritt nach Überarbeitung ist der Auslegungsbe- schluss bzw. anschließend die Offenlage. Wie in der Sitzung des Planungsausschuss vom 30.03.2023 (Vorlage-Nr. 2023/2323) aufgezeigt, wird das Verfahren in Priorität 1 behandelt. Die Vorbereitung zur Ausweitung des Bebauungsplans „Grünordnung und Klimaanpassung“ auf weitere Stadtteile läuft be- reits parallel im Gartenbauamt. Die Grundlagenanalyse ist derzeit in Bearbeitung. 2. Begleitend dazu werden im Geltungsbereich drei städtische Gebäude ausgewählt, die als Pilot- projekte zeitnah vertikal begrünt werden. Priorisiert wird eine bodengebundene Fassadenbegrü- nung, die kostengünstiger sowie ökologischer ist als eine reine Wandbegrünung. Die Verwaltung ist bestrebt, bodengebundene Fassadenbegrünungen im Zuge von Sanierungsmaß- nahmen im städtischen Gebäudebestand zu realisieren. Hierfür werden bestehende städtische Ge- bäude, welche von Sanierungsmaßnahmen betroffen sind, in den Blick genommen. Bei Neu- und Um- bauten wird stets die Aufgabenstellung „Fassadenbegrünung“ in die Auslobung von Wettbewerben aufgenommen. In den Preisgerichtsentscheidungen spiegelt sich diese Anforderung jedoch nicht im- mer wieder. Die Auswahl dreier städtischer Gebäude im Geltungsbereich bedarf einer näheren Prüfung. Die Ver- waltung ist bestrebt, bodengebundene Fassadenbegrünungen im Zuge von Sanierungsmaßnahmen im städtischen Gebäudebestand zu realisieren. Dies ist aufgrund des Baualters, angrenzender Unterbau- ungen und der intensiven öffentlichen Nutzung mit Fenster- und Schaufenstereinteilungen im Erdge- schossbereich mit Einschränkungen verbunden. Im Zuge der technischen Sanierungen des JUBEZ und des Ständehauses wird derzeit die Baukonstruk- tion der Fassaden überprüft. Ob signifikante Fassadenanteile angesichts der Fenster- und Schaufens- tersituation begrünt werden können, muss im Detail geprüft werden. Im Zuge der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek am Ständehaus ist die Integration der Fassadenbegrünung Entwurfsauf- gabe der planenden Architektinnen und Architekten. Am Rathauserweiterungsgebäude besteht bedingt durch Anpassungen der Erdgeschosszone die Mög- lichkeit, zumindest auf der Südseite zur Zähringerstraße eine Fassadenbegrünung nachzurüsten. Im Rathaushof sind bereits Teile der Fassade begrünt. Die West- und Nordfassade scheidet aufgrund un- mittelbar angrenzender Unterbauungen aus. Das Gebäude an der Fritz-Erler-Straße 7-11 befindet sich in städtischem Teileigentum bzw. Teileigen- tum der KFG. Eine Fassadenbegrünung entlang der Westseite ist aufgrund der durchgängigen Schau- fensteröffnungen und Zugängen nicht möglich, an der Ostseite scheidet zu den Innenhöfen hin eine Begrünung der Wand aufgrund der offenporigen Gebäudestruktur für die Garagenbelüftung aus. Ob eine wandgebundene Begrünung ohne Erdanschluss auf der Nordseite zum Brückenbauwerk über die Fritz-Erler-Straße realisierbar ist, kann die Eigentümergemeinschaft gemeinsam mit dem Amt für Hoch- bau und Gebäudewirtschaft überprüfen lassen. Die Erneuerung der Fassadenbegrünung am Dienstgebäude des Amts für Hochbau und Gebäudewirt- schaft, das sich allerdings nicht in städtischem Eigentum befindet, ist in Zusammenarbeit mit dem Ei- gentümer geplant. – 3 – Bei Neu- und Umbauten wird regelmäßig die Aufgabenstellung „Fassadenbegrünung“ in die Planver- fahren und Auslobung von Wettbewerben aufgenommen. Es wird empfohlen die Gewichtung des Auslobungskriteriums „Fassaden- bzw. Vertikalbegrünung“ in Wettbewerbsverfahren zukünftig zu er- höhen. 3. Es werden Rank- und Kletterpflanzen ausgewählt, die neben ihrer Klimawirkung einen hohen Nutzen für Insekten und Vögel haben. Die für die bodengebundenen Bauweise zur Verwendung kommenden ausdauernden Kletterpflanzen haben alle einen hohen Nutzen für Insekten und/oder Vögel. 4. Weitere Gebäudeeigentümer*innen im Geltungsbereich werden motiviert, beraten und unter- stützt, parallel ebenfalls Fassadenbegrünungen umzusetzen. Im Rahmen des 2022 aufgestockten Förderprogramms zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassa- den werden private Eigentümerinnen und Eigentümer gefördert und vom Gartenbauamt beraten. In den laufenden Sanierungsgebieten wird seitens der Stadtverwaltung die Förderung von Begrünungs- maßnahmen besonders beworben. Im Forschungsprojekt „GreenGROWnership“ werden durch moti- vierende Instrumente (Wettbewerb, Workshops und Kampagne) Eigentümerinnen und Eigentümer ge- zielt angesprochen und beraten. Das Projekt beinhaltet jedoch keine Grünsatzung, wie im Antrag formuliert. Unter dem Arbeitstitel „Grünsatzung“ werden Bebauungspläne mit dem speziellen Ziel der Grünordnung und Klimaanpas- sung erarbeitet und ins Verfahren gebracht. Das Forschungsprojekt GreenGROWnership dient beglei- tend der Prüfung und Entwicklung rechtlicher und planerischer Steuerungsmöglichkeiten (z.B. Studien- projekt am Lehrstuhl öffentliches Recht an der TU Kaiserslautern) und beinhaltet unter anderem ein Motivations- und Beratungskonzept für Begrünungsthemen auf privaten Grundstücken. 5. Bei allen aktuellen Neubauten und Sanierungen von Gehwegen an Hausmauern werden an da- für günstigen Stellen potenzielle Pflanzlöcher für eine bodengebundene Fassadenbegrünung be- rücksichtigt. Anträge für Pflanzlöcher direkt an der Hauswand im Gehweg werden wohlwollend geprüft. Das oben erwähnte Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden kommt auch bei Grenzbebauungen zur Anwendung. Greifen Pflanzgruben für die Fassadenbegrünung in den öf- fentlichen Raum ein, wie das bei Grenzbebauungen der Fall ist, wird straßenrechtlich eine Sondernut- zungserlaubnis notwendig. Diese wird durch das Tiefbauamt wohlwollend geprüft und unter Verzicht auf eine Sondernutzungsgebühr (erhoben wird nur die Mindestverwaltungsgebühr) ausgestellt, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Solche wären beispielsweise eine zu geringe Restgehweg- breite oder der Verlauf vorhandener Leitungen unter der Pflanzgrube. Die Beantragung erfolgt formlos per E-Mail, nach interner Prüfung wird die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Werden im Sanierungsgebiet Straßen umgebaut, werden die Eigentümer*innen aktiv angeschrieben und zur Begrünung der Fassade motiviert und gezielt gefragt, ob eine Pflanzöffnung im Gehweg vor- gesehen werden soll. Auf Beantragung wird die Grube durch das Tiefbauamt im Zuge der Straßenbau- maßnahme unentgeltlich hergestellt. Das Gartenbauamt berät die interessierten Eigentümerinnen und Eigentümer zum Standort und zur Pflanzenauswahl. Eine grundsätzliche Berücksichtigung von Pflanzgruben bei der Sanierung von Gehwegen ohne vorhe- rigen Antrag von Eigentümerinnen und Eigentümern ist nicht möglich, da die offenen Gruben bei aus- bleibender Bepflanzung ein Verkehrssicherungsproblem mit sich bringen. Sollten sich Eigentümerinnen und Eigentümer nachträglich zur Herstellung einer Fassadenbegrünung entschließen, kann die erfor- derliche Pflanzgrube auch unkompliziert nachgerüstet werden. Die Kosten müssen dann allerdings – 4 – vom Antragsstellenden getragen werden. Auch hier sind stets eine ausreichende Restbreite des Geh- wegs und die Konfliktfreiheit in Bezug auf Leitungen Voraussetzung für die Genehmigung.

  • Protokoll GR TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 28 der Tagesordnung: Klimaanpassungsstrategie in der Innenstadt: Pilotprojekte für Fassadenbegrünungen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0471 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 6. Juli 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juli 2023