Ausscheiden des Ortschaftsrates Otmar John; Verpflichtung von Hans-Peter Nagel
| Vorlage: | 2023/0469 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.07.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0469 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Ausscheiden des Ortschaftsrates Otmar John; Verpflichtung von Hans-Peter Nagel Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 11.07.2023 3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 11.07.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Otmar John festgestellt. Unter Tagesordnungspunkt 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung getroffen, dass Herr Hans-Peter Nagel, Ulmer Str. 6, 76228 Karlsruhe gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der CDU/FW für die restliche Amtszeit nachrückt. Herr Nagel hat am 03.05.2023 schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Ortschaftsrat annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch der als Ersatzperson festgestellte Bewerber zum Zeitpunkt seines Nachrückens durch die Ortsvorsteherin für die Dauer seiner Amtszeit verpflichtet werden. Die Verpflichtung der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte durch die Ortsvorsteherin gilt nur für die Dauer der Amtszeit, so dass bei wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt. Für die Verpflichtung schlägt die GemO BW folgenden Wortlaut vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll der Gewählte die Verpflichtung durch die von ihm gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird eine von ihm entsprechende Niederschrift unterschrieben.