Nachrücken von Hans-Peter Nagel als Nachfolger für den ausscheidenden Ortschaftsrat Otmar John

Vorlage: 2023/0468
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.07.2023

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage_2023_0468_Nachrücken_Nagel
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0468 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Nachrücken von Hans-Peter Nagel als Nachfolger für den ausscheidenden Ortschaftsrat Otmar John Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 11.07.2023 2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Hans-Peter Nagel als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der CDU/FW zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolger des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Otmar John für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Herrn Hans-Peter Nagel kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 11.07.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Otmar John festgestellt. Nach dem Ausscheiden von Herrn John rückt gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der CDU/FW zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 Herr Hans-Peter Nagel, Ulmer Str. 6, 76228 Karlsruhe für die restliche Amtszeit nach. Herr Nagel ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat mit Schreiben vom 28.04.2023 schriftlich benachrichtigt worden und hat daraufhin am 03.05.2023 mitgeteilt, dass er die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat er erklärt, dass kein Hinderungsgrund für seinen Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1-4) i. V. mit § 72 GemO vorliegt. Diese Erklärung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Herrn Nagel ein Hinderungsgrund gegeben ist. Diese Feststellung hat der Ortschaftsrat zu treffen. Beschluss: Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Hans-Peter Nagel als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der CDU/FW zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolger des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Otmar John für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Herrn Hans-Peter Nagel kein Hinderungsgrund vorliegt. – 3 – Ergänzende Erläuterungen Herr Ortschaftsrat Otmar John bittet mit Schreiben vom 25.04.2023 um die Entlassung aus dem Ortschaftsrat Wettersbach zum 30.06.2023. Die Entlassung aus dem Ortschaftsrat bedarf der förmlichen Anerkennung. Die Entscheidung und Feststellung darüber trifft der Ortschaftsrat. Die Feststellungsverfügung ist zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen und förmlich zuzustellen bzw. gegen Unterschrift zu eröffnen. Mit Hinweis auf die Gemeindeordnung BW stellt Frau Ortsvorsteherin Tron fest, dass Herr John seit 22.09.2009 dem Ortschaftsrat Wettersbach angehört. Des Weiteren vollendete er am 22.06.2023 sein 70. Lebensjahr und erfüllt somit die Voraussetzung für eine Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Entlassungsgründe nach § 16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO vorliegen. Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Otmar John zum Ortschaftsrat Wettersbach.