Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO BW für den Ortschaftsrat Otmar John
| Vorlage: | 2023/0467 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.07.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0467 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO BW für den Ortschaftsrat Otmar John Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 11.07.2023 1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Herr Otmar John aufgrund seiner mehr als 10-jährigen Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat Wettersbach und aufgrund seines Lebensalters von der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde entbunden werden kann (§16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO). Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Otmar John zum Ortschaftsrat Wettersbach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 11.07.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Herr Ortschaftsrat Otmar John bittet mit Schreiben vom 25.04.2023 um die Entlassung aus dem Ortschaftsrat Wettersbach zum 30.06.2023. Die Entlassung aus dem Ortschaftsrat bedarf der förmlichen Anerkennung. Die Entscheidung und Feststellung darüber trifft der Ortschaftsrat. Die Feststellungsverfügung ist zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen und förmlich zuzustellen bzw. gegen Unterschrift zu eröffnen. Mit Hinweis auf die Gemeindeordnung BW stellt Frau Ortsvorsteherin Tron fest, dass Herr John seit 22.09.2009 dem Ortschaftsrat Wettersbach angehört. Des Weiteren vollendete er am 22.06.2023 sein 70. Lebensjahr und erfüllt somit die Voraussetzung für eine Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Entlassungsgründe nach § 16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO vorliegen. Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Otmar John zum Ortschaftsrat Wettersbach.