Sachstand kommunale Wärmeplanung in Grötzingen
| Vorlage: | 2023/0455 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 25.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.05.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Sachstand kommunale Wärmeplanung in Grötzingen CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 2023/0455 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 24.05.2023 7 ☐ ☐ Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz gibt das Land Baden-Württemberg allen Gemeinden die Chance, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und fortzuschreiben. Die großen Kreisstädte müssen den Regierungspräsidien bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan vorlegen. Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Die Wärmewende erfordert zunächst eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs unserer Gebäude. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen wir nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme decken, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen. Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Dabei kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu, die sie mit dem Prozess der Wärmeplanung erfüllen. Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung. (Kommunale Wärmeplanung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg (baden-wuerttemberg.de)). Da Grötzingen eines der Karlsruher EnergieQuartiere ist, sich hier aber einige Wohngebiete befinden, in denen die zulässigen Heizarten gemäß der jeweiligen Bebauungspläne stark eingeschränkt sind (z. Bsp. Bebauungsplan 590C: Ortsmitte – Rathaus-Bereich) und die bisher üblicherweise verwendeten Heizarten auf fossilen Brennstoffen beruhen, stellen sich für die CDU-Fraktion u.a. folgende Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Status der Entwicklung des kommunalen Wärmeplans in Karlsruhe und speziell in Grötzingen? 2. Welche Vorschläge sollen für die Gebiete mit Bebauungsplänen gemacht werden, in denen das Verbrennen von festen und flüssigen Stoffen zu Heizzwecken verboten ist und auf Grund der Bebauungsdichte der Einsatz von Wärmepumpen wenig praktikabel ist? 3. Ist geplant, diese Bebauungspläne entsprechend anzupassen oder muss jeder Eigentümer, der Änderungen seiner Wärmeversorgung plant, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen? Wir bitten um kurzfristige Behandlung unserer Anfrage. Anfrage
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0455 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Sachstand kommunale Wärmeplanung in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 24.05.2023 7 x Kurzfassung Die Verwaltung nimmt Stellung zur Anfrage der CDU-Ortschaftsratsfraktion. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Antwort zu Frage 1 Der Energieleitplan für die Stadt Karlsruhe mit integrierter kommunalen Wärmeplanung befindet sich in der Erarbeitung und wird im Laufe des Jahres fertiggestellt. Laut Klimagesetz BW muss die Kommunale Wärmeplanung spätestens bis zum 31.12.2023 beim Land eingereicht werden. Der Energieleitplan wird auf Basis der erhobenen Daten auch auf die Situation in Grötzingen eingehen. Antwort zu Frage 2 und 3 Eine Festsetzung, die das Verbrennen von festen und flüssigen Stoffen zu Heizzwecken verbietet, ist Inhalt einer Vielzahl von Bebauungsplänen in Karlsruhe. Eine Änderung all dieser B-Pläne ist aus Sicht des Stadtplanungsamts weder notwendig noch personell umsetzbar. Die angesprochenen Festsetzungen verbieten zwar das Nutzen fester und flüssiger Brennstoffe zu Heizzwecken, ermöglichen jedoch weiterhin die Nutzung aller anderer Heizarten wie bspw. das Heizen mit Gas, die Nutzung von Fernwärme oder die Installation einer Wärmepumpe. Zwischen all diesen, nicht untersagten Heizarten können die Eigentümer*innen nach wie vor wählen. Während Gasheizungen und Fernwärmeübergabestellen üblicherweise innerhalb des Gebäudes installiert werden, können Wärmepumpen flexibel auf dem gesamten Grundstück aufgestellt werden, sofern der Bebauungsplan die Aufstellung dieser nicht explizit einschränkt. Somit können Wärmepumpen in der Regel als Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 Baunutzungsverordnung auf dem gesamten Grundstück aufgestellt, in das Gebäude integriert oder auch auf dem Dach installiert werden.