Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas

Vorlage: 2023/0454
Art: Antrag
Datum: 25.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.06.2023

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.07.2023

    TOP: 5

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Sozialausschuss/Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.10.2023

    TOP: 8

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.04.2023 Vorlage Nr.: 2023/0454 Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 27 X Hauptausschuss 11.07.2023 5 X Der Gemeinderat möge beschließen: Das pädagogische Personal in den Kitas der Stadt wird entlastet, um die Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten und damit die Personalgewinnung zu fördern. Dazu bitten wir die Stadtverwaltung den folgenden Sachverhalt in Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu evaluieren, die vorgeschlagenen Möglichkeiten zu prüfen und eine Umsetzung vorzuschlagen, um der Personalnot in den Kitas der Stadt entgegen zu wirken. 1. Wir bitten um Aufstellung der fachfremden Aufgaben, die derzeit vom pädagogischen Personal und den Kitaleitungen in städtischen Kitas und bei den freien Trägern erledigt werden müssen, die jedoch nichts mit der originären pädagogischen Arbeit der Erzieher*innen und nichts mit dem Auftrag zur frühkindlichen Bildung zu tun haben. Bitte beschreiben Sie Art und zeitlichen Umfang der jeweiligen Tätigkeit. 2. Wir bitten um Vorschläge, wie diese Tätigkeiten an Verwaltungsangestellte oder auch an hauswirtschaftliches Personal in den jeweiligen Kitas oder auch in einem Verbund von Kitas (ähnlich einer gemeinsamen Sekretariatsstelle) übertragen werden können, um das pädagogische Personal zu entlasten? 3. Wir bitten um Auskunft, welche (zusätzlichen) finanziellen Aufwände dadurch entstehen würden und wie diese neuen – nicht pädagogischen – Stellen in der Kitafinanzierung mit Bund und Land abgerechnet werden könnten? 4. Wir bitten um Prüfung, wie solche Modelle auch auf die freien Träger angewendet werden können? Wie könnte hierfür die Finanzierung aussehen? Begründung: Wir sehen die Notwendigkeit, zunächst das vorhandene Kita-Personal zu entlasten und damit die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem die pädagogischen Mitarbeiter*innen von fachfremden Aufgaben entlastet werden und sich ihren originären pädagogischen Aufgaben, Sprachförderung, Inklusion und frühkindlicher Bildung widmen können. – 2 – Dies dürfte auch ein Gewinn für die Kinder sein, die bei (gleichbleibendem Personalschlüssel für die pädagogischen Mitarbeiter*innen) eine intensivere Beschäftigung und Zuwendung erfahren. Ein weiteres Ziel ist, damit auch die Gewinnung von neuen Mitarbeiter*innen zu fördern, indem die Tätigkeit insgesamt eine neue Attraktivität erfährt. Außerdem dürften die damit zu schaffenden Stellen im Verwaltungs- oder Hauswirtschaftsbereich wesentlich leichter zu besetzen sein, als die auf dem Arbeitsmarkt sehr gesuchten pädagogischen Fachkräfte. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel

  • Protokoll GR TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 27 der Tagesordnung: Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/0454 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 11. Juli 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juli 2023

  • Protokoll TOP 5 HA_11.07.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Sitzung Hauptausschuss 11. Juli 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas Antrag: Die LINKE. Vorlage: 2023/0454 Beschluss: Weitere Behandlung im Jugendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) teilt mit, dass sie mit der Antwort der Verwaltung nicht einver- standen sei, da klar sei, dass Personalnot bestehe und auch immer mehr Frauen überlegen aus dem Beruf auszusteigen, da sie die Belastung nicht mehr aushalten. Dieser Prozess sei vergleichbar mit dem, der aus der Pflege gekannt werde. Es solle daher rasch ein Prozess in Gang gesetzt werden, bei dem die Attraktivität wieder erkennbar werde, da ihr bekannt sei, dass das Land infolge der Bundesgesetzgebung annährend 500 Mio. Euro erhalten habe. Daher sei ihr wichtig mit den Trägern zu klären, von welchen Aufgaben das pädagogische Personal entlastet werden könne. Sie möchte, dass das Thema weiter im Jugendhilfeaus- schuss behandelt werde. Stadträtin Wolf (GRÜNE) erläutert, dass gute Arbeitsbedingungen wichtig für die Entlastung des Personals seien, um einerseits neues Personal zu bekommen aber auch das bestehende Personal zu halten. Durch die große Trägervielfalt in Karlsruhe sei es leider kaum möglich, einheitliche Aufgaben zur Entlastung trägerübergreifend zu definieren. Stadtrat Hofmann (CDU) berichtet, dass die Stadt am Beginn eines trägerübergreifenden Prozesses stehe und dass man sich auch weiter mit dem Thema beschäftigen werde. Es müsse nun geschaut werden, was rechtlich machbar sei und wo Personal gewonnen werden könne. – 2 – Stadträtin Melchien (SPD) teilt mit, dass wohl Einigkeit darüber bestehe, dass das pädagogi- sche Personal entlastet werden müsse. Sie bittet darum, der Verwaltung nicht noch mehr Ar- beit zu machen. Es werde bereits diskutiert wie entsprechende Anpassungen vorgenommen werden könnten. Bürgermeister Lenz berichtet, dass die Verwaltung in permanentem Austausch mit den Trä- gern seien. Ideen und Lösungsansätze werden in den entsprechenden Gremien derzeit bera- ten. Insgesamt müsse auf die vorhandenen Potentiale geschaut und von Eltern, Wirtschaft und öffentlicher Hand gemeinsam an einem Strang gezogen werden. Die Stadt alleine könne diese Problematik nicht lösen. Der Vorsitzende bestätigt, dass die einzelnen Trägerstrukturen völlig unterschiedlich seien. Die Aufgabe der Stadt sei es deshalb zu klären, wie die einzelnen Konzepte bezuschusst werden können und ggf. Fachberatung anzubieten. Er sagt zu, die Information über das an- gesprochene 500-Mio-Euro-Programm nachzuliefern. Nachdem keine weiteren Wortmel- dungen vorliegen, stellt er die weitere Behandlung im Jugendhilfeausschuss fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 24. Juli 2023

  • Stellungnahme mit Ergänzung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0454 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 27 X Hauptausschuss 11.07.2023 5 X Jugendhilfeausschuss 18.10.2023 8 X Kurzfassung Die Stadtverwaltung steht am Beginn eines gesamtstädtischen, trägerübergreifenden Prozesses, der auch das Thema Entlastung des pädagogischen Personals aufgreifen wird. Dieser Prozess kann nicht durch eine einmalige Evaluation abgekürzt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag als er- ledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Wir bitten um Aufstellung der fachfremden Aufgaben, die derzeit vom pädagogischen Personal und den Kitaleitungen in städtischen Kitas und bei den freien Trägern erledigt werden müssen, die jedoch nichts mit der originär pädagogischen Arbeit der Erzieher*innen und nichts mit dem Auftrag zur früh- kindlichen Bildung zu tun haben. Bitte beschreiben Sie Art und zeitlichen Umfang der jeweiligen Tätig- keit. Eine Abgrenzung von rein pädagogischen Aufgaben zu „fachfremden Aufgaben“ im Kita-Bereich ist nicht grundsätzlich möglich, sondern allenfalls träger- oder einrichtungsbezogen. Die Trägervielfalt und die pädagogischen Konzepte im Stadtgebiet sind so vielfältig und heterogen, dass eine abschließende und einmalige Zusammenstellung fachfremder Aufgaben nicht zielführend sein kann. Jede betriebserlaubte Kinderbetreuungseinrichtung erhält vom Kommunalverband für Jugend und So- ziales Baden-Württemberg (KVJS) einen einrichtungsspezifischen Stellenplan, der den Mindestperso- nalschlüssel für die jeweilige Einrichtung ausweist. Dieser beruht auf gesetzlichen Grundlagen und ist je nach Betreuungsangebot (Verlängerte Öffnungszeiten, Ganztagesangebote, et cetera) verschieden. Mit welchen Professionen dieser einrichtungsspezifische Stellenschlüssel personalisiert werden kann, ist im Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) unter § 7 ausgeführt. Herauslösen von Aufgaben und kon- sequentes Übertragen an Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte bedeutet eine Personalmehrung. Der Stellenschlüssel muss weiterhin mit Personen erfüllt werden, die über eine im KiTaG § 7 genannte Profession verfügen. Zusätzlich steht es jedem Träger frei, einen „Overhead“ vorzuhalten, der Verwaltungsaufgaben über- nimmt. Hierzu zählen zum Beispiel eine verwaltungs- und abrechnungskompetente Instanz, Sekretariat oder ein Gebäudemanagement. Ob der Overhead aus ehrenamtlich tätigen Eltern wie beispielsweise bei einer Elterninitiative besteht, an einen Verbund ausgelagert wird wie etwa die Gesamtkirchenge- meinde Karlsruhe oder innerhalb einer GmbH bearbeitet wird wie bei frei-gewerblichen Trägern, ist dem Betriebsträger jeder Kita freigestellt. Entsprechend den organisationalen Möglichkeiten und Zielen sind Aufgaben und Tätigkeiten mal an pädagogische Fachkräfte, mal an Kita-Leitungen delegiert oder verbleiben im Overhead. Eine unmittelbare Förderung der Overheadkosten gibt es aktuell in Karlsruhe nicht. Die Förderung der Alternative 1 der Richtlinie, die alle Karlsruher Kita-Träger gewählt haben, ori- entiert sich an verschiedenen Förderbausteinen. Die Bezuschussung der (Fach-)Personalkosten stellt hierbei die Hauptförderung dar. Hier werden Personalkosten mit einer Förderquote bezuschusst. Indi- rekt können so auch „Overheadkosten“ gedeckt werden. Dies entspricht bereits jetzt der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Was in das Aufgabengebiet einer pädagogischen Fachkraft und Kita-Leitung zählt, ist abhängig von der pädagogischen Konzeption und dem Overhead. In einigen Kitas ist beispielsweise das Zubereiten von Frühstück und Nachmittags-Vesper eine klassische pädagogische Arbeit, die unter anderem auf den Orientierungsplan 3.1. Bildungs- und Entwicklungsfeld: Körper und 3.2 Sinne Bezug nimmt. Die pädagogischen Fachkräfte übernehmen diese Tätigkeit in diesen Einrichtungen nicht isoliert, sondern gemeinsam mit den Kindern. Die Aufgabe wird zum Bildungsangebot, bei dem Sprache gefördert wird und Beziehungspflege stattfindet. In diesen Kitas können das Zubereiten von Frühstück/Vesper und alle damit verbundenen Tätigkeiten nicht aus der pädagogischen Arbeit herausgelöst und an Zusatz- kräfte delegiert werden. Ein Bildungsangebot durchzuführen ist vielmehr das, was Fachkräfte an der pädagogischen Arbeit motiviert. Andere Einrichtungen haben für diese Tätigkeit konzeptionell begrün- det eine Hauswirtschaftskraft installiert. Bei wieder anderen Einrichtungen, zum Beispiel dem Schulkin- dergarten, fällt die Aufgabe gar nicht an, da die Kinder von zu Hause ihr Frühstück mitbringen. Eine Evaluation mit allen Trägern und Trägerverbünden im Detail ist daher sehr zeitaufwändig und lässt keine Einheitlichkeit erwarten. – 3 – Im Zuge des gesamtstädtischen, trägerübergreifenden Prozesses zur Kita-Situation wird (jedoch) auch die Frage der Entlastung von pädagogischen Fachkräften besprochen werden. Große Belastung erfahren Fachkräfte durch offene Stellen (vakant oder übergangsweise krankheitsbe- dingt frei) im pädagogischen Bereich und daraus resultierende Konflikte mit Erziehungsberechtigten. Diesen Sachverhalt wird der begonnene gesamtstädtische Prozess aufgreifen. 2. Wir bitten um Vorschläge, wie diese Tätigkeiten an Verwaltungsangestellte oder auch an haus- wirtschaftliches Personal in den jeweiligen Kitas oder auch in einem Verbund von Kitas übertragen werden können, um das pädagogische Personal zu entlasten. Einige Träger praktizieren bereits unterschiedliche Modelle, die durch städtische Mittel refinanzierbar sind oder in der Gesamtkalkulation der Träger querfinanziert werden. Flankierende Maßnahmen mit dem Ziel, Leitungen zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten, sind bei vielen Trägern oder Trägerverbünden bereits übliche Praxis. Genannt werden kann das Her- auslösen von Verwaltungsaufgaben und Coaching/Fachberatungsaufgaben, die klassisch bei Kita-Lei- tungen verortet waren, in den Overhead des Trägers oder an externe Fachberatungen und Dienstleis- ter. Ebenfalls übliche Praxis ist der Zusammenschluss von Kita-Trägerschaften in Trägerverbände, ge- nannt werden kann beispielsweise die evangelische und katholische Kirche. Generelle, alle Träger umfassende Vorschläge zum Einsatz von Hauswirtschafts- und Verwaltungskräf- ten können aus diesen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Bestehende Praxis ist, dass Hauswirtschaftskräfte seit 2013 oder 2014 indirekt gefördert werden kön- nen. Die Frage der Entlastung von Kita-Personal wird jedoch im Zuge des trägerübergreifenden Prozesses zur Kita-Landschaft in Karlsruhe besprochen werden. 3. Wir bitten um Auskunft, welche (zusätzlichen) finanziellen Aufwände dadurch entstehen würden und wie diese neuen – nicht pädagogischen – Stellen in der Kitafinanzierung mit Bund und Land abgerechnet werden könnten? Für eine Darstellung zusätzlicher finanzieller Aufwände fehlt aktuell die Grundlage. Jede Kita hat einen einrichtungsbezogenen Mindestpersonalschlüssel, der nicht unterschritten werden darf. Auslagern von Aufgaben und Tätigkeiten würde eine Personalmehrung zur Folge haben. Da die ausgelagerten Aufgaben und Tätigkeiten nicht zu einer Reduzierung der Stellenanteile für pädagogi- sche Fachkräfte führen dürfen, ist mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Um diese zu quantifizieren bedarf es unter anderem konkreter Eingruppierungsempfehlungen auf Grundlage von Stellenbeschrei- bungen und Festsetzungen von Stundenumfängen. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisiert werden. 4. Wir bitten um Prüfung, wie solche Modelle auch auf die freien Träger angewendet werden kön- nen? Wie könnte hierfür die Finanzierung aussehen? Da noch kein Modell angeboten werden kann, kann keine Transferlösung erarbeitet werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Ergebnisse aus dem trägerübergreifenden Prozess abzuwarten. Ergänzung nach Hauptausschuss 11. Juli 2023 Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit ins- gesamt rund vier Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur – 4 – Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und die Länder entscheiden, in welche Handlungsfelder sie investieren und welche konkreten Maß- nahmen sie ergreifen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg hat sich entschieden, die Förderung aus dem vorherigen „Gute-Kita-Gesetz“ zu übernehmen und insbeson- dere in den qualifizierten Fachkräftebedarf, in eine starke Leitung, in die sprachliche Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege zu investieren. Somit handelt es sich bei den rund 500 Millionen Euro für Baden-Württemberg um zweckgebundene Fördermittel, die durch die Stadt Karlsruhe grundsätz- lich nicht individuell zu verausgaben sind. Insofern ist nach aktuellem Kenntnisstand von keiner Ver- schlechterung aber auch keiner Verbesserung der derzeitigen Situation auszugehen.