Soziale Quartiersentwicklung: Förderung der Quartiersarbeit
| Vorlage: | 2023/0439 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Nordweststadt, Oberreut, Rintheim, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0439 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Soziale Quartiersentwicklung: Förderung der Quartiersarbeit Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 12.07.2023 6 a x Gemeinderat 18.07.2023 9.1 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Umwidmung der bisherigen För- derung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilligen Leistungen ab DHH 2024/25 zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie Quartiersarbeit. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Quartiersarbeit: 225.436 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Ergebnisse der Beratungen im Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung mit den Fraktionen Am 27. Februar und 16. März 2023 wurde die Vorlage Nr. 2022/2062 vom November 2022 in dem um die Gemeinderatsfraktionen erweiterten Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung (SQE) beraten. Außerdem fanden Austauschtreffen mit den Bürgervereinen am 7. Februar und am 8. Mai 2023 statt. Nunmehr wurden aus der ursprünglichen gemeinsamen Vorlage 2022/2062 zwei getrennte Beschlussvorlagen erarbeitet, so dass die Förderrichtlinie Quartiersar- beit (Vorlage 2023/0439) und die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser (Vorlage 2023/0568) separat beschlossen werden können. Im Begleitgremium wurden folgende Vereinbarungen getroffen: ▪ Die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser wird mit den abgestimmten Änderungen angepasst und dem Gemeinderat ebenfalls am 18. Juli 2023 separat zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Vorlage 2023/0568: Weiterentwicklung der bestehenden Förderung der Bürgerzentren zur Förderrichtline Stadtteilhäuser). ▪ Die Fördermöglichkeiten C werden konkretisiert und die Ausarbeitung in Anlage 3, Förder- möglichkeit C dargestellt. ▪ Das Schaubild „Fördermöglichkeiten der Sozialen Quartiersentwicklung“ wird überarbeitet und dieser Vorlage beigefügt (Anlage 2, Schaubild). ▪ Änderungen werden nachvollziehbar dargestellt (Anlage 5, Gegenüberstellung Vorlage alt und neu). ▪ Das Begleitgremium SQE tagt regelmäßig weiter. Die Fraktionen werden dazu eingeladen. 2. Einleitung In den Beschlussvorlagen GR 2020/0472 und GR 2020/0172 hat der Gemeinderat das Amt für Stadt- entwicklung und die Sozial- und Jugendbehörde beauftragt, zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung abgestimmte Fördermöglichkeiten zu erarbeiten. Diese umfassen ▪ die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser (bislang Bürgerzentren (Vorlage 2023/0568)), ▪ die Personalförderung Quartiersarbeit (Anlage 1, Förderrichtlinie Quartiersarbeit), ▪ Fördermöglichkeiten aus Mitteln der Altenhilfe, dem Budget der Stadtteilkoordination und NIS-Mitteln, die Aktivitäten in allen Stadtteilen unterstützen (Anlage 3, Übersicht über die Fördermöglichkeiten C) sowie Zusammenfassung: Die Soziale Quartiersentwicklung unterstützt und vernetzt bürgerschaftliches und hauptamtliches Engagement in den Stadtteilen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, Teilha- bechancen zu erhöhen und Benachteiligungen abzumildern. Die neuen Fördermöglichkeiten der Sozialen Quartiersentwicklung sollen sich ergänzen, um die vielfältigen sozialen Aktivitäten in allen Stadtteilen zu stärken. Die Stadt unterstützt das Engagement in den Stadtteilen durch ▪ die Neuausrichtung der Stadtteilhäuser, ▪ die Förderung von Quartiersarbeit, ▪ die finanzielle Förderung von Trägern und ehrenamtlichen Initiativen der Altenhilfe und ▪ Vernetzung, Beratung und Unterstützung in allen Stadtteilen und stadtteilübergreifend. Durch Priorisierung, Bündelung und Umschichtung vorhandener Ressourcen gelingt es, die Weiter- entwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung im Doppelhaushalt 2024/2025 haushaltsneutral zu gestalten. – 3 – ▪ die fachliche Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Aktiven in den Stadtteilen durch beide Fachämter. Erste Überlegungen wurden dem Sozialausschuss am 17. Juni 2021 mit der Informationsvorlage ‚Sozi- ale Quartiersentwicklung - weiteres Vorgehen‘ vorgestellt (Vorlage 2021/0688). Die aufeinander abgestimmten Fördermöglichkeiten stärken die Teilhabe erwachsener und älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft, fokussieren vulnerable Gruppen und unterstützen das En- gagement in den Stadtteilen. Neben gezielten finanziellen Förderungen wird die inhaltliche Arbeit in den Stadtteilen unterstützt, Vernetzung und Kooperationen werden angeregt sowie ein Ineinander- greifen von bürgerschaftlicher und hauptamtlicher Arbeit in den Stadtteilen gestärkt. Durch die prä- ventive Ausrichtung der Sozialen Quartiersentwicklung werden mögliche Folgekosten für die Kom- mune abgemildert und die Lebensqualität in den Stadtteilen erhöht. Auf diese Weise wird ein inte- griertes Konzept umgesetzt, das vor dem Hintergrund des demografischen und gesellschaftlichen Wandels Strukturen einer „Caring Community“ in Verantwortungsgemeinschaft verschiedener Part- ner*innen weiterentwickelt, um sowohl dem wachsenden Anteil an älteren Menschen als auch ande- ren Ziel- und Altersgruppen gerecht zu werden. In den Stadtteilen zeigen sich bereits jetzt positive Ef- fekte durch verstärkte Vernetzung und verbesserte Kommunikationswege. 3. Beteiligung Zur praxisorientierten Entwicklung der vorliegenden Förderrichtlinien wurde 2021 und 2022 ein inter- disziplinärer Teilnehmer*innenkreis aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, bürgerschaftlich Enga- gierten, Bürgervereinen, Initiativen und Praktiker*innen zu insgesamt drei Zukunftswerkstätten mit fünf Workshops eingeladen. Die insgesamt 200 Teilnehmer*innen repräsentieren diverse Zielgruppen und unterschiedliche Rollen in den Quartieren. Darüber hinaus wurde das fachliche Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung einbezogen, und einzelne Trägergespräche wurden geführt. Die Prakti- kabilität der Förderrichtlinien für Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren wurde mit dem entspre- chenden Arbeitskreis in zwei separaten Beteiligungsveranstaltungen konkretisiert. Die zum Teil kon- kurrierenden Interessen der Akteurinnen und Akteure wurden in den Workshops und Gesprächen an- hand der Fragen zu ungleichen Teilhabechancen, der Vergabegerechtigkeit, der Weiterentwicklung innovativer offener Seniorenarbeit und dem Zusammenspiel von ehren- und hauptamtlichem Engage- ment diskutiert. Die Ergebnisse wurden in der Ausarbeitung der Förderrichtlinien berücksichtigt durch ▪ die Bereitstellung einer Ansprechperson, die zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten berät, ▪ das Fokussieren auf Bedarfe sowie auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Teilhabe in allen Stadtteilen, ▪ die verlässliche und strukturell verankerte Zusammenarbeit von bürgerschaftlichen und hauptamtlichen Akteurinnen und Akteure und der Verwaltung, ▪ die Stärkung der Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren als Orte des Engagements und der Partizipation in allen Stadtteilen, ▪ die Stärkung einer vielseitigen offenen Seniorenarbeit in allen Stadtteilen, die das Zusam- menleben der verschiedenen Generationen in den Stadtteilen fördert, Ältere in ihrem Enga- gement einbezieht und die Verletzlichkeit des Alters berücksichtigt. 4. Abgestimmte Fördermöglichkeiten Das Schaubild (Anlage 2) stellt die einzelnen Fördermöglichkeiten in ihrer Verbindung zur Sozialen Quartiersentwicklung dar. Das Schaubild wurde auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft der Bürgerver- eine im Begleitgremium angepasst. Fördermöglichkeit A: Die Förderung von Stadtteilhäusern (bisherige Bürgerzentren) Die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser liegt dem Gemeinderat ebenfalls am 18. Juli 2023 zur Beschlussfas- sung vor (Vorlage 2023/0568). – 4 – Fördermöglichkeit B: Personalförderung der Quartiersarbeit (Anlage 1, Förderrichtlinie Quartiersar- beit) Die Auswahl von Gebieten, in denen Quartiersarbeit von Trägern der freien Wohlfahrtspflege städtisch gefördert werden kann, erfolgt indikatorenbasiert. Der Index „Soziale Quartiersentwicklung“ (Anlage 4) identifiziert die Bedarfe vulnerabler Bevölkerungsgruppen an Teilhabe und Unterstützung und er- möglicht bei begrenzten Ressourcen eine entsprechende Priorisierung. Gemäß den Fördergrundsätzen der Stadt Karlsruhe sind hier weiterhin vorrangig alle anderen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Der Index wird in einem regelmäßigen Turnus neu ermittelt, um Veränderungen zu erfassen und in einem geregelten Verfahren unter Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure Anpas- sungen vorzunehmen. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (grün) wird nach Ausschöpfung von Drittmitteln Quartiersarbeit mit jährlich bis zu 30.000 Euro gefördert. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (grün), in denen es bislang keine Quartiersarbeit gibt, wird durch einen öffentlichen Aufruf zu einer Interessensbekundung ein Träger gesucht. Um bereits vorhandene Quartiersarbeit und das damit verbundene große ehrenamtli- che und hauptamtliche Engagement weiterzuführen, wird in Stadtteilen mit einem durchschnittlichen Bedarf (gelb) die bereits vorhandene Quartiersarbeit nach der vorrangigen Ausschöpfung von Drittmit- teln mit bis zu 15.000 Euro gefördert. In diesen Stadtteilen befürwortet die Stadt darüber hinaus zu- künftig eine mögliche Drittmittelakquise für neue Projekte, kann jedoch eine Fortführung aus kommu- nalen Mitteln nicht zusichern. Stadtteile, die der Index für Quartiersarbeit priorisiert, sind in der folgenden Tabelle grün dargestellt: Förderung von Quartiersarbeit (Teilhaushalt 5000) Stadtviertel Gesamtindex 2024 2025 Mühlburger Feld & Rheinhafen (Noch keine Quartiersarbeit) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Oberreut - Waldlage (DW – Förderung Deutsches Hilfswerk (DHW)) Antrag läuft grün DHW DHW Rintheim - Rintheimer Feld (AWO - Bielefelder Modell) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Nordweststadt - Alter Flugplatz (DW - Förderung Stober Stiftung endete 31.12.2022) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Innenstadt-Ost - Südwestlicher Teil (AWO - Förderung Deutsches Hilfswerk (DHW), endet am 31.1.2025) grün DHW 30.000,00 € Daxlanden Rheinstrandsiedlung (Caritas - Bestehende Quartiersarbeit finanziert über Stadt KA) grün 30.000,00 € 30.000,00 € Bestehende Quartiersarbeit wird in reduzierter Form erhalten Gesamtindex 2024 2025 Waldstadt - Feldlage & Waldlage (BLV - Förderung DHW, Endet am 14.9.2023) gelb 15.000,00 € 15.000,00 € Südweststadt Östl. Teil & Westlicher Teil (BLV - Bestehende Quartiersarbeit finanziert über Stadt KA) gelb 15.000,00 € 15.000,00 € Durlach-Aue (DW – Förderung Deutsches Hilfswerk (DHW)) Antrag läuft gelb DHW DHW Gesamtbedarf 150.000,00 € 180.000,00 € Gesamtbedarf falls DHW bestehende Förderungen nicht verlängert 195.000,00 € 225.000,00 € Wie in der Tabelle dargestellt, sind für die Bezuschussung der Quartiersarbeit Finanzmittel in Höhe von 150.000 Euro im Jahr 2024 sowie 180.000 Euro im Jahr 2025 erforderlich. Sollte das Deutsche Hilfs- werk (DHW) die Verlängerung der Förderung der Quartiersprojekte in Oberreut und in Durlach-Aue nicht befürworten, steigt die benötigte Fördersumme für alle Projekte auf circa 225.000 Euro pro Jahr. Um die Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage haushaltsneutral zu ermöglichen, werden für den Doppelhaushalt 2024/2025 bestehende Haushaltsansätze zugunsten der Personalför- derung in der Quartiersarbeit umgewidmet. – 5 – Finanzierung Quartiersarbeit durch Umwidmung bestehender Haushaltsansätze (Teilhaushalt 5000) Derzeitiger Haushaltsansatz 2024 2025 Förderung Seniorenbegegnungsstätten 135.436,00 € 135.436,00 € Übergangsfinanzierung der Quartiersprojekte von BLV und Caritas 80.000,00 € 80.000,00 € Zur Deckung bereitgestellte Mittel der Altenhilfe 10.000,00 € 10.000,00 € Gesamtmittel 225.436,00 € 225.436,00 € Dies umfasst einer Abkehr von der Raumförderung der Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer indexbasierten Personalförderung für die Quartiersarbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege. Das dadurch generierte Mehr (Quartiersarbeit) geht mit einem Weniger an anderer Stelle (Seniorenbegeg- nungsstätten) einher. Quartiersarbeit ist ein Baustein in der Sozialen Quartiersentwicklung, durch den eine innovative, sozialraumorientierte Ausrichtung von Seniorenarbeit und die Teilhabe in den Stadttei- len gestärkt wird. Die Mittel der Altenhilfe (Anlage 3, Fördermöglichkeit C) stehen darüber hinaus für die weitere Seniorenarbeit anderer haupt- und ehrenamtlicher Aktiven in allen Stadtteilen zur Verfü- gung. Das Seniorenbüro unterstützt die Seniorenbegegnungsstätten darin, die ab 2024 vorhandenen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, um eine Fortführung der Angebote zu ermöglichen. Es wird an- gestrebt, die bisher bestehenden Angebote durch die Anwendung der neuen Fördermodule möglichst zu erhalten und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Fördermöglichkeit C: Finanzielle Förderung von Aktivitäten in den Stadtteilen Die Fördermöglichkeit C umfasst drei Förderschwerpunkte für Projekte und Aktivitäten in den Stadttei- len: ▪ Starke Netze (Netzwerk-, Bildungs- und Kooperationsveranstaltungen), ▪ Begegnung und Teilhabe (Offene Veranstaltungen, bei denen Menschen sich treffen kön- nen) sowie ▪ ambulante Unterstützung (Angebote für Menschen im Vorfeld und Umfeld von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit). Ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Institutionen können diese finanziellen Mittel nutzen, um Be- gegnung und Unterstützung in den Stadtteilen zu stärken. Denkbar ist sowohl die Verstetigung beste- hender Aktivitäten der Seniorenarbeit als auch die Erprobung neuer Projekte und Angebote. Die Fi- nanzmittel stehen bereits jetzt im Bereich der Altenhilfe und im Budget der Stadtteilkoordination zur Verfügung. Außerdem ist derzeit in zwei Stadtteilen eine Projektförderung durch das Förderprogramm „Nichtinvestive Städtebauförderung“ (NIS) möglich. Ziel ist es, dass diese bereits bestehenden Förder- möglichkeiten künftig stärker genutzt werden. Eine Übersicht über die Fördermöglichkeit C ist in der Anlage 3 dargestellt. Fördermöglichkeit D: Inhaltliche Unterstützung durch Beratung, Vernetzung und Fortbildungen (siehe Anlage 2) In den Workshops hat sich bestätigt, dass ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit in den Stadtteilen als unterstützende Rahmenbedingungen auch Beratung und Vernetzungsstrukturen benötigen. Ge- meinsames Ziel des Büros für Mitwirkung und Engagement, der Stadtteilkoordination und des Senio- renbüros hinsichtlich der inhaltlichen Unterstützung ist daher die Förderung von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung, Beratung und Unterstützung von Engagierten und Initiativen. Sie stehen dabei als aktive Ansprechpersonen für die Menschen und Initiativen aus den Stadtteilen zur Verfügung. Die Stadtteilkoordination dient hierbei als wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtteil und den unterschiedlichen Fachämtern der Verwaltung. Sie hat gemeinsam mit dem Se- niorenbüro besonders die Interessen und Bedarfe vulnerabler Gruppen sowie der älteren Generationen – 6 – im Blick. Durch das Büro für Mitwirkung und Engagement können Informationen über Engagement- möglichkeiten durch persönliche Beratung oder die städtische Plattform MitMachZentrale eingeholt werden. Kompetenzen werden durch das Fortbildungsprogramm für ehrenamtlich Tätige sowie das neue Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) gefördert. Stadtteil- und themenbezogener Austausch wird durch Stadtteilnetzwerke und verschiedene städtisch initiierte Arbeitskreise gestärkt. Bedarfe aus den Stadtteilen und Themen von besonderem Interesse, die die älteren Generationen betreffen, werden vom Seniorenbüro aufgegriffen und weitergetragen. Nachbarschaftliche und quartiersbezogene Initiativen sowie Angebote im Sinne von sorgenden Ge- meinschaften werden im Aufbau beraten, begleitet und unterstützt. 5. Fazit Mit den abgestimmten Fördermöglichkeiten gelingt es, die Weiterentwicklung der Sozialen Quartiers- entwicklung gegenwärtig haushaltsneutral umzusetzen. Die Zusammenarbeit der Ämter und der be- darfsgerechte und zielführende Einsatz bestehender Mittel unterstützen dies zusätzlich. Eine Ausweitung der Personalförderung für Quartiersarbeit auf weitere Stadtteile sowie ein flä- chendeckender Einsatz der Stadtteilkoordination sind derzeit aus finanziellen Gründen nicht rea- lisierbar. Bezüglich der über das Jahr 2025 hinausgehenden Fortführung der Sozialen Quartiers- entwicklung wird die Verwaltung im Rahmen der dann gegebenen finanziellen Möglichkeiten rechtzeitig mit dem Gemeinderat das weitere Vorgehen abstimmen. Dabei wird ebenfalls eru- iert, ob und in welchem Umfang beispielsweise Drittmittel zur Finanzierung realisiert werden können. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Umwidmung der bisheri- gen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilligen Leistungen ab DHH 2024/25 zu- gunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 1 beigefügte Förderricht- linie Quartiersarbeit.
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Förderrichtlinie Quartiersarbeit Auf der Grundlage des Konzepts Soziale Quartiersentwicklung Anlage 1 SozA 12.07.2023, TOP 6a 2 | Förderrichtlinie Quartiersarbeit Sozial- und Jugendbehörde | 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis................................................................................................................................................... 3 Inhaltliche Ausrichtung und Leitziele........................................................................................................................ 4 Aufgaben und Arbeitsweise .................................................................................................................................... 4 Index „Soziale Quartiersentwicklung“ ..................................................................................................................... 4 Auswahl der Stadtteile und Zuschusshöhe ............................................................................................................... 5 Fördermodalitäten ................................................................................................................................................. 5 Allgemeine Fördergrundsätze .................................................................................................................................. 6 Auszahlung der Förderung ...................................................................................................................................... 6 Verwendungsnachweis ........................................................................................................................................... 6 Inkrafttreten .......................................................................................................................................................... 6 4 | Förderrichtlinie Quartiersarbeit Inhaltliche Ausrichtung und Leitziele Diese Förderrichtlinie ist ein Fördermodul im Rahmen der Sozialen Quartiersentwicklung der Stadt Karlsruhe. Die Stadt fördert Quartiersarbeit in den Stadtteilen und -vierteln entsprechend der vorliegenden Förderrichtlinie. Die Erreichung der im Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung beschriebenen Leitziele wird von der Quartiersar- beit verfolgt. Die Leitziele sind ▪ das Entwickeln von inklusiven und generationengerechten Stadtteilen, ▪ das Stärken von Nachbarschaften, Orten und Angeboten der Begegnung, ▪ die Ermöglichung von Teilhabe, ▪ das Unterstützen, Fördern und Begleiten von Partizipation, Selbstorganisation und Engagement sowie das Verbessern von Informiertheit und Kommunikation. Aufgaben und Arbeitsweise Die Quartiersarbeit ist „soziale Arbeit im Stadtteil“. Sie steht im direkten Kontakt zur Bevölkerung, arbeitet mit der Stadtteilkoordination zusammen und ist im Stadtteilnetzwerk eingebunden. Sie ist wichtiger Bestandteil der inklusiven und generationengerechten Stadtteilentwicklung. Sie richtet sich an erwachsene und ältere Menschen in ihrer Vielfalt, in ihrem Gestaltungswillen und mit ihren Kompetenzen. Die Quartiersarbeit mit den beschriebe- nen Aufgaben und Zielen ist insbesondere geeignet, in Zukunft die offene Seniorenarbeit zu erbringen bezie- hungsweise bestehende Angebote zu integrieren und damit den zukünftigen Anforderungen an eine innovative Seniorenarbeit zu entsprechen. Die Arbeitsweise ist auf Menschen zugehend. Sie fördert ein „aktives Älter wer- den“ und unterstützt Einzelpersonen, aber auch Gruppen in ihren Aktivitäten und der Selbstorganisation. Ziel und Effekt der Arbeit ist es, soziale Netze zu stärken und Strukturen der nachbarschaftlichen Unterstützung zu fördern sowie Hilfe zur Selbsthilfe aufzubauen. Durch lebensweltorientierte Arbeitsweisen und Empowerment werden Menschen befähigt, sich entsprechend ihrer Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Sie leistet ebenso einen Beitrag, um Menschen mit Einschränkungen und Benachteiligungen einzubeziehen beziehungs- weise diese zu erreichen. Dabei verfolgt die Quartiersarbeit das Ziel, Zugänge zu vorhandenen Angeboten und zum Hilfe- und Unterstützungssystem in der Stadt Karlsruhe zu eröffnen. Um die Aufgaben erfüllen zu können, sind Kooperationen erwünscht und erforderlich. Aufgaben der Quartiersarbeit sind: ▪ Kontakt und Begegnung zu initiieren und zu stärken (intra- und intergenerationell sowie zwischen Men- schen verschiedener Lebensstile, Lebenslagen und kultureller Hintergründe), ▪ eigene Räume und Angebote als Begegnungsorte zu öffnen und dauerhaft offen zu halten sowie neue Räume zu erschließen, ▪ bürgerschaftliches Engagement auch im Sinne von „sorgenden Nachbarschaften/Gemeinschaften“ zu unterstützen, ▪ kontinuierlich (neue) Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen und ▪ die Selbstorganisation der Menschen und die Verwirklichung eigener Ideen zu unterstützen. Index „Soziale Quartiersentwicklung“ Die Förderung von Quartiersarbeit erfolgt vorrangig in Stadtteilen und Stadtvierteln mit erhöhtem Bedarf an Quartiersarbeit. Die erhöhten Bedarfe vulnerabler Bevölkerungsgruppen an Teilhabe und Unterstützung ermittelt die Stadt Karlsruhe durch den Einsatz eines Index „Soziale Quartiersentwicklung“ (Index SQE). Dieser setzt sich aus den vier Teilindices Altersdemographie (doppelt gewichtet), Armut, Kinder in benachteiligten Familien und Migration zusammen und bezieht alle Stadtviertel und Stadtteile in Karlsruhe ein. Der Index SQE wird durch Standardisierung (statistische Veränderung von Variablen, um sie miteinander vergleichen zu können) in einem Ampelsystem ausgegeben: grün – hoch (≥ 1), rot – niedrig (≤ -1), gelb–- durchschnittlich (zwischen -1 und 1). Er dient ausschließlich der Identifizierung der Bedarfe und stellt keine Aufgabenbeschreibung der Quartiersarbeit dar. Sozial- und Jugendbehörde | 5 Auswahl der Stadtteile und Zuschusshöhe Die Auswahl der Stadtteile, in denen Quartiersarbeit gefördert wird, erfolgt anhand des Index SQE auf Ebene der Stadtviertel. Wenn in einem Stadtteil mindestens ein Stadtviertel mit hohem Bedarf (grün) identifiziert wird, also die Ampel des Index SQE auf grün steht, so kann in diesem Stadtteil Quartiersarbeit vorbehaltlich der verfügba- ren städtischen Haushaltsmittel gefördert werden. Die Quartiersarbeit sollte sich auf den gesamten Stadtteil be- ziehen und ihren Schwerpunkt auf das oder die Stadtviertel mit hohem Bedarf legen. In Stadtteilen mit durch- schnittlichen Bedarfen wird nur bereits bestehende Quartiersarbeit in reduziertem Umfang weitergefördert. Stadtteile mit hohem Bedarf und bestehender Quartiersarbeit Wenn in einem Stadtteil mit hohem Bedarf bereits Quartiersarbeit besteht, so wird diese ohne neuerliches Aus- wahlverfahren mit einem Personalkostenzuschuss von bis zu 30.000 € jährlich ab dem Zeitpunkt gefördert, ab dem die Drittmittelförderung ausläuft. Der Aufgabenschwerpunkt hat dann in dem Stadtviertel mit hohem Be- darf zu liegen, unabhängig vom Standort der Quartiersarbeit. Stadtteile mit hohem Bedarf ohne bestehende Quartiersarbeit Gibt es in einem Stadtteil mit identifiziertem hohem Bedarf noch keine Quartiersarbeit, wird von der Stadt durch einen öffentlichen Aufruf zu einer Interessensbekundung ein Träger gesucht, der sein Interesse an der Einrich- tung und Durchführung der Quartiersarbeit für den betroffenen Stadtteil darstellt und eine Drittmittelakquise durchführt. Die Interessensbekundung seitens eines Trägers hat eine Konzeption mit Personalbedarf zu enthal- ten, die verdeutlicht, dass das eingesetzte Personal, Arbeitsweisen und Standorte geeignet sind, um die hier be- schriebenen Ziele zu erreichen. Ist die Drittmittelakquise nicht erfolgreich, fördert die Stadt die Quartiersarbeit des ausgewählten Trägers mit bis zu 30.000 € jährlich als Personalkostenzuschuss. Bevor Träger der freien Wohl- fahrtspflege Zuschüsse, wie zum Beispiel Mittel der Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW), beantragen, muss ein Abstimmungsgespräch über den Bedarf und die räumliche Verortung der Quartiersarbeit mit der städtischen So- zialplanung stattfinden. Stadtteile mit durchschnittlichem Bedarf In Stadtvierteln, in denen es einen durchschnittlichen Bedarf gibt, also die Ampel des Index SQE auf gelb steht, wird ausschließlich bereits bestehende Quartiersarbeit für den Stadtteil ohne neuerliches Auswahlverfahren in Höhe von bis zu 15.000 € jährlich als Personalkostenzuschuss ab dem Zeitpunkt gefördert, ab dem die Drittmit- telförderung ausläuft. Fördermodalitäten Die jährliche Förderung wird zunächst für vier Kalenderjahre als Fachpersonalkostenzuschuss mit bis zu 15.000 beziehungsweise 30.000 Euro gewährt, maximal bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Arbeitgeberbrutto- aufwendungen. In einem vierjährigen Rhythmus wird der Index SQE von der Stadt neu berechnet, eine Neubewertung der Stadt- teile vorgenommen und über die Weiterfinanzierung der bisherigen Förderungen entschieden. Bei nicht ausrei- chenden Haushaltsmitteln wird vorrangig Quartiersarbeit in Stadtvierteln mit hohem Bedarf gefördert. Förderberechtigt sind die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Mitglieder als anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege (§ 5 Abs. 1 SGB XII) und die sonst als Träger der freien Wohlfahrtspflege öffentlich anerkannten Verbände. Die Beantragung von Zuschüssen Dritter (zum Bei- spiel Stiftung Deutsches Hilfswerk) für Quartiersarbeit ist Voraussetzung für eine städtische Förderung. Die Quartiersarbeit in einem Stadtteil soll aus einer Hand erbracht werden, daher kann grundsätzlich nur ein Trä- ger pro Stadtteil gefördert werden. Mit der Stadt Karlsruhe ist in jedem Fall ein Kooperationsgespräch zu führen. Bereits vorhandene und geeignete Angebote innerhalb der Stadt Karlsruhe und damit existierende Erfahrungen und Ressourcen der Träger in Bezug auf Quartiersarbeit werden bei der Auswahl berücksichtigt. In dem Ge- spräch werden die gemeinsamen Zielsetzungen und die Tätigkeitsschwerpunkte festgelegt. Der Träger ist 6 | Förderrichtlinie Quartiersarbeit verpflichtet, an von der Stadt eingerichteten Gremien- und Vernetzungstreffen, gesamtstädtisch und stadtteilbe- zogen, teilzunehmen. Allgemeine Fördergrundsätze Die Förderung wird im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe gewährt. Die Zuschüsse werden nur bewilligt, sofern im Haushalt der Stadt Karlsruhe entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch diese Richtlinie sowie durch die Veranschlagung der Mittel im Haus- halt nicht begründet. Die Stadt Karlsruhe kann im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig haushaltswirt- schaftliche Maßnahmen beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Richtlinie betroffen sein können. Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Über die bewilligte Förderung ergeht ein Förderbescheid. Auszahlung der Förderung Die Stadt Karlsruhe leistet angemessene Abschlagszahlungen auf die zu gewährende Förderung zum 1. April und 1. September eines Jahres. Verwendungsnachweis Entsprechend den Hinweisen im Förderbescheid ist über die Verwendung der Förderung in Form eines Verwen- dungsnachweises Rechnung zu legen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen Bericht, der auf die Angaben der Konzeption eingeht, und einem zahlenmäßigen statistischen Nachweis. Er ist bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzule- gen. Die in den Verwendungsnachweisen getätigten Angaben werden in regelmäßigen Abständen durch örtli- che Erhebungen von der Sozial- und Jugendbehörde anhand der Buchhaltungsunterlagen, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen bei den Trägern überprüft. Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung der Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sozial- und Jugendbehörde | 7 8 | Förderrichtlinie Quartiersarbeit © Stadt Karlsruhe | Layout: Vorreiter, Tschukewitsch | Titelbild: undrey/stock.adobe.com | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand August 2022
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© Stadt Karlsruhe | Layout: Vorreiter | Illustrationen: Personen: leremy/stock.adobe.com, Handschlag: David Khai, Rest: SJB | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: April 2023 Stadtverwaltung Projekte und Arbeitsgruppen Schlüssel personen Einrichtungen und Institutionen Initiativen, Vereine und Bürgervereine Stadtteil netzwerk(e) Quartiersarbeit Bürgerinnen und Bürger Stadtteil koordination Fördermöglichkeiten der Sozialen Quartiersentwicklung Beratung Vernetzung Fortbildungsprogramme Begleitende Arbeitskreise Unterstützung bürgerschaftliches Engagement Raummiete Betriebskosten Reinigungskosten Erstausstattung Indexbasierte Personalförderung Maßnahmen der Altenhilfe Projektförderungen Stadtteilbudget Ambulante Unterstützung Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Amt für Stadtentwicklung Seniorenbüro und Büro für Mitwirkung und Engagement Initiativen, Vereine und Bürgervereine C : F ö r d e r u n g v o n A k t i v i t ä t e n i n d e n S t a d t t e i l e n D : I n h a l t l i c h e U n t e r s t ü t z u n g A : F ö r d e r u n g v o n S t a d t t e i l h ä u s e r n B : Q u a r t i e r s a r b e i t d e r T r ä g e r Anlage 2 S ozA 12.7.2023, TOP 6a
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Seite 1 Übersicht über die Fördermöglichkeit C: Finanzielle Förderung von Aktivitäten in den Stadtteilen Gutes Leben und Älterwerden braucht vielfältige Angebote in lebendigen Stadtteilen. Die Finanzmittel für die Fördermöglichkeit C, über die das Team der Stadtteilkoordination und des Seniorenbüros verfügen, sind seit vielen Jahren im Haushalt eingestellt. Sie sind dazu da, Angebote in den Stadtteilen und Weiterentwicklungen selbst durchzuführen oder zu unterstützen. Sie sollen Aktivitäten ermöglichen, aber auch Impulse geben und Anreize schaffen, um die im Folgenden kurz umrissenen Ziele zu erreichen. Förderschwerpunkt: Starke Netze Es ist wichtig, dass die verschiedenen Angebote und Akteure – hauptamtlich und ehrenamtlich - voneinander wissen, sich kennen und bestenfalls Hand in Hand für die Menschen im Stadtteil da sind. Daher fördern wir Netzwerk-, Bildungs- und Kooperationsveranstaltungen sowie Anschaffungen zum Zwecke der Netzwerkarbeit. Wer kann die Mittel beantragen? Wir fördern selbstorganisierte oder städtisch begleitete Stadtteilnetzwerke oder Bündnisse und Kooperationspartnerschaften, die sich gemeinsam für die Menschen in ihrem Stadtteil einsetzen. Woher kommt das Geld? Und wieviel ist es? Aus den freiwilligen Leistungen der kommunalen Altenhilfe (72.000 Euro) und aus dem Stadtteilbudget der Stadtteilkoordination (15.000 Euro). Etwa die Hälfte des Budgets der kommunalen Altenhilfe ist bereits gebunden. Welche Kriterien gibt es? Es muss im Sinne der und mit den Ziele(n) der Sozialen Quartiersentwicklung gearbeitet werden. Maßnahmen, die nicht explizit auf die Zielgruppe der älteren Generationen ausgerichtet sind, können aus dem Stadtteilbudget der Stadtteilkoordination gefördert werden. Diese Mittel stehen für die beiden Förderschwerpunkte „Starke Netze“ und „Begegnung und Teilhabe“ zur Verfügung und sind auf 1.000 Euro pro Stadtteil und Jahr begrenzt. Die Förderung von Personalkosten durch das Stadtteilbudget ist nicht möglich. Maßnahmen, welche explizit auf die Zielgruppe der älteren Generationen ausgerichtet sind, können eine Förderung aus Mitteln der Altenhilfe erhalten. Die Förderung ist auf bis zu 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Fördermöglichkeit von „Starke Netze“ kann auch von den bisherigen Seniorenbegegnungsstätten genutzt werden und dabei helfen, bestehende Angebote zu erhalten. Ich wusste gar nicht, dass wir im Stadtteil so viel haben Anlage 3 SozA 12.07.2023, TOP 6a Seite 2 Förderschwerpunkt: Begegnung und Teilhabe Es sollen offene Veranstaltungen stattfinden, bei denen Menschen sich treffen können. Und auch solche, in denen sie Anregungen und Informationen erhalten oder in denen sie mitmachen und selbst gestalten können. Auch ist es wichtig, die Vielfalt im Alter zukünftig stärker zu berücksichtigen, generationenübergreifende Aktivitäten zu unterstützen und digitale Teilhabe im Alter zu ermöglichen. Wer kann die Mittel beantragen? Wir fördern eingetragene Vereine, Initiativen, bürgerschaftliche Gruppierungen und Bündnisse, gemeinnützige Organisationen und Institutionen. Woher kommt das Geld? Und wieviel ist es? Aus den freiwilligen Leistungen der kommunalen Altenhilfe (72.000 Euro) und aus dem Stadtteilbudget der Stadtteilkoordination (15.000 Euro). Etwa die Hälfte des Budgets der kommunalen Altenhilfe ist bereits gebunden. Welche Kriterien gibt es? Es muss im Sinne der und mit den Ziele(n) der Sozialen Quartiersentwicklung gearbeitet werden. Maßnahmen, die nicht explizit auf die Zielgruppe der älteren Generationen ausgerichtet sind, können aus dem Stadtteilbudget der Stadtteilkoordination gefördert werden. Diese Mittel stehen für die beiden Förderschwerpunkte „Starke Netze“ und „Begegnung und Teilhabe“ zur Verfügung und sind auf 1.000 Euro pro Stadtteil und Jahr begrenzt. Die Förderung von Personalkosten durch das Stadtteilbudget ist nicht möglich. Maßnahmen, welche explizit auf die Zielgruppe der älteren Generationen ausgerichtet sind, können eine Förderung aus Mitteln der Altenhilfe erhalten. Die Förderung ist auf bis zu 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Fördermöglichkeit von „Begegnung und Teilhabe“ kann auch von den bisherigen Seniorenbegegnungsstätten genutzt werden und dabei helfen, bestehende Angebote zu erhalten. (Lehrer) Ich habe jetzt guten Kontakt zur Seniorengruppe. Gemeinsam mit den Älteren wird soziales Lernen für alle lebendig Seite 3 Förderschwerpunkt: Ambulante Unterstützung Durch „kurze Wege im Quartier“ können Menschen im Stadtteil bei Problemen leichter Informationen oder Unterstützung erhalten. Das hat eine besonders hohe Bedeutung für die, die auf Grund ihres Alters, durch Einsamkeit oder anderer ungünstiger Lebenslagen verletzlich sind oder weniger persönliche Handlungsmöglichkeiten haben. Zur Vision von sorgenden Gemeinschaften in den Stadtteilen gehört, dass die vielfältigen Stärken von Ehrenamtlichen wie Kettenglieder mit den fachlichen Stärken des Hauptamts ineinandergreifen und unterstützende Angebote entstehen. Woher kommt das Geld? Und wieviel ist es? Aus den freiwilligen Leistungen der kommunalen "Ambulanten Unterstützung"(100.000 Euro). Kombination aus Mitteln der Stadt, des Landes und der Pflegekassen. Von Vorteil ist dabei, dass von der Stadt bereitgestellte Zuschüsse durch Zuwendungen des Landes und der Pflegekassen mindestens verdoppelt werden, so dass mehr Geld in den Stadtteilen und bei den Initiativen und somit bei den Menschen ankommt. Welche Kriterien gibt es? Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen regeln §§ 45c und d SGB XI in Verbindung mit der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO). Gefördert werden können Angebote für Menschen im Vor- und Umfeld von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Die Antragstellung wird durch das Seniorenbüro unterstützt. Wer kann die Mittel beantragen? Anträge stellen können Vereine, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder weitere gemeinnützige Institutionen und Träger. Durch mögliche Kofinanzierung mit Landesmitteln und/oder Mitteln der Pflegekassen liegt die Gesamtfördersumme meist zwischen 2.500 und 10.000 Euro je Angebot. Die Mittel sind abrufbar für alle Stadtteile. Die Fördermöglichkeit von „Ambulante Unterstützung“ kann auch von den bisherigen Seniorenbegegnungsstätten genutzt werden und kann dabei helfen, bestehende Angebote zu erhalten. Weitere Fördermöglichkeiten In den Stadtteilen Mühlburg (bis 2024) und Innenstadt-Ost (bis 2026) können Mittel über das Förderprogramm „Nichtinvestive Städtebauförderung“ (NIS) bei der Stadtteilkoordination beantragt werden. Die beantragten Fördermittel können maximal 5.000 Euro pro Projekt betragen. Als Angehörige kann ich durch die Demenzgruppe um die Ecke beruhigt zur Ärztin gehen. Bei der Seniorenfreizeit habe ich nette Menschen kennengelernt.
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Indikatoren Index Soziale Quartiersentwicklung (Ampelsystem) Der Index ‚Soziale Quartiersentwicklung‘ setzt sich aus 4 Teilindices zusammen und bezieht quantitativ alle Stadtviertel und Stadtteile in Karlsruhe ein. 1. Teilindex Altersdemographie (Ohne Pflegeheime) – doppelte Gewichtung: ▪ Seniorenanteil Ü65 an der Gesamtbevölkerung ▪ Anteil Hochbetagte Menschen Ü85 an der Gesamtbevölkerung ▪ Anteil Einpersonenhaushalte Ü65 an der Bevölkerung Ü65 2. Teilindex Armut ▪ Anteil Menschen im SGB II-Bezug (15 – 65 Jahre) ▪ Anteil Menschen in Arbeitslosigkeit (15 – 65 Jahre) ▪ Anteil Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter Ü65 3. Teilindex Kinder in benachteiligten Familien ▪ Anteil Kinder im SGBII-Bezug (0 – 15 Jahre) ▪ Anteil Alleinerziehende im SGBII-Bezug an allen Haushalten mit Kindern ▪ Anteil Empfänger*innen von Hilfe zur Erziehung (0 – 18 Jahre) 4. Teilindex Migration ▪ Anteil Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an der Gesamtbevölkerung ▪ Anteil Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung ▪ Anteil Menschen in der Altersklasse Ü65 mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund oder ausländischer Staatsangehörigkeit an allen Menschen in der Altersklasse Ü65 Die Teilindices und auch der Index SQE werden durch Standardisierung (statistische Veränderung von Variablen, um sie miteinander vergleichen zu können) in einem Ampelsystem (grün hoch, rot niedrig, gelb nicht auffällig) ausgegeben. Anlage 4 SozA 12.07.2023, TOP 6a
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Gegenüberstellung Vorlage alt - neu Anlage 5 SozA 12.07.2023, TOP 6a Beschlussvorlage - Alt - Vorlage Nr.: 2022/2062 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB und AfSta (Dez. 2) Weiterentwicklung Soziale Quartiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodu- len Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.11.2022 4 x Hauptausschuss 06.12.2022 x Gemeinderat 20.12.2022 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Hauptausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung 1. die Umwidmung der bisherigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilli- gen Leistungen ab DHH 2024/25 zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 2 beigefügte Förderrichtlinie Quartiersarbeit sowie 2. die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie Bürgerzentren ablöst und 3. die prozessbegleitende Wiedereinberufung des Begleitgremiums zur Einarbeitung der im Sozialausschuss angemerkten Änderungen, welche dem Sozialausschuss in seiner Sit- zung am 12.07.2023 vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Stadtteilhäuser: 227.000 Euro (AfSta) Quartiersarbeit: 225.000 Euro (SJB) Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage - Neu - Vorlage Nr.: 2022/2062 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB und AfSta (Dez 2) Soziale Quartiersentwicklung: Förderung der Quartiersarbeit Weiterentwicklung Soziale Quar- tiersentwicklung mit aufeinander abgestimmten Fördermodulen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.11.2022 4 x Vertagt Sozialausschuss 05.12.2022 1 x Vorberaten Hauptausschuss 6.12.2022 5 x Vorberaten Gemeinderat 24.01.2023 8 X Sozialausschuss 12.07.2023 7a x Gemeinderat 18.07.2023 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Umwidmung der bisheri- gen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilligen Leistungen ab DHH 2024/25 zu- gunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 1 beigefügte Förderricht- linie Quartiersarbeit. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Stadtteilhäuser 227.000 Euro (AfSta) Quartiersarbeit: 225.000 Euro (SJB) Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Ergänzende Erläuterungen Zusammenfassung: Um die Soziale Quartierentwicklung weiterzuentwickeln und ihre Umsetzung zielgerichtet mit Res- sourcen zu unterlegen, hat die Stadtverwaltung in einem partizipativen Prozess vier aufeinander abgestimmte Fördermodule erarbeitet. Aktivitäten in den Stadtteilen sollen ab dem 1. Januar 2024 mit Hilfe von folgenden Fördermodulen unterstützt werden: ▪ Förderung von Stadtteilhäusern (Weiterentwicklung der bestehenden Förderung für Bür- gerzentren), ▪ Förderung der Quartiersarbeit der Träger in ausgewählten Stadtteilen (Umwidmung beste- hender Mittel), ▪ Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Stadtteilen über Projekte und über Maßnahmen der Altenhilfe (Bündelung bestehender Fördermöglichkeiten), ▪ Inhaltliche Unterstützung durch Beratung, Vernetzung und Fortbildungen. Durch Priorisierung, Bündelung und Umschichtung vorhandener Ressourcen gelingt es, die Weiter- entwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung im Doppelhaushalt 2024/2025 haushaltsneutral zu gestalten. Zusammenfassung: Die Soziale Quartiersentwicklung unterstützt und vernetzt bürgerschaftliches und hauptamtliches Engagement in den Stadtteilen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, Teilha- bechancen zu erhöhen und Benachteiligungen abzumildern. Die neuen Fördermöglichkeiten der Sozialen Quartiersentwicklung sollen sich ergänzen, um die vielfältigen sozialen Aktivitäten in allen Stadtteilen zu stärken. Die Stadt unterstützt das Engagement in den Stadtteilen durch ▪ die Neuausrichtung der Stadtteilhäuser, ▪ die Förderung von Quartiersarbeit, ▪ die finanzielle Förderung von Trägern und ehrenamtlichen Initiativen der Altenhilfe und ▪ Vernetzung, Beratung und Unterstützung in allen Stadtteilen und stadtteilübergreifend. Durch Priorisierung, Bündelung und Umschichtung vorhandener Ressourcen gelingt es, die Weiter- entwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung im Doppelhaushalt 2024/2025 haushaltsneutral zu gestalten. Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier 1. Ergebnisse der Beratungen im Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung mit den Fraktionen Am 27. Februar und 16. März 2023 wurde die Vorlage Nr. 022/2062 vom November 2022 in dem um die Gemeinderatsfraktionen erweiterten Begleit- gremium Soziale Quartiersentwicklung (SQE) beraten. Außerdem fanden Aus- tauschtreffen mit den Bürgervereinen am 7. Februar und am 8. Mai 2023 statt. Nunmehr wurden aus der ursprünglichen gemeinsamen Vorlage 2022/2062 zwei getrennte Beschlussvorlagen erarbeitet, so dass die Förder- richtlinie Quartiersarbeit (Vorlage 2023/0439) und die Förderrichtlinie Stadt- teilhäuser (Vorlage 2023/0568) separat beschlossen werden können. Im Begleitgremium wurden folgende Vereinbarungen getroffen: ▪ Die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser wird mit den abgestimmten Änderun- gen angepasst und dem Gemeinderat ebenfalls am 18. Juli 2023 separat zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Vorlage 2023/0568: Weiterentwick- lung der bestehenden Förderung der Bürgerzentren zur Förderrichtline Stadtteilhäuser). ▪ Die Fördermöglichkeiten C werden konkretisiert und die Ausarbeitung in Anlage 3, Fördermöglichkeit C dargestellt. ▪ Das Schaubild „Fördermöglichkeiten der Sozialen Quartiersentwicklung“ wird überarbeitet und dieser Vorlage beigefügt (Anlage 2, Schaubild). ▪ Änderungen werden nachvollziehbar dargestellt (Anlage 5, Gegenüber- stellung Vorlage alt und neu). ▪ Das Begleitgremium SQE tagt regelmäßig weiter. Die Fraktionen werden dazu eingeladen. 1. Einleitung 2. Einleitung In den Beschlussvorlagen GR 2020/0472 und GR 2020/0172 hat der Gemein- derat das Amt für Stadtentwicklung und die Sozial- und Jugendbehörde In den Beschlussvorlagen GR 2020/0472 und GR 2020/0172 hat der Gemein- derat das Amt für Stadtentwicklung und die Sozial- und Jugendbehörde be- auftragt, zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Sozialen beauftragt, zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersent- wicklung abgestimmte Fördermodule zu erarbeiten. Quartiersentwicklung aufeinander abgestimmte Fördermodule Fördermög- lichkeiten zu erarbeiten Diese integrieren Diese integrieren umfassen ▪ bestehende Förderungen der Bürgerzentren und entwickeln sie zur Förderrichtlinie Stadtteilhäuser weiter (Anlage 1, Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), ▪ die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser (bislang Bürgerzentren, (Vorlage 2023/0568)), ▪ die Förderungen der Maßnahmen der Altenhilfe und erweitern diese durch Personalförderung Quartiersarbeit (Anlage 2, Förderrichtlinie Quartiersarbeit) sowie ▪ die Personalförderung Quartiersarbeit (Anlage 21, Förderrichtlinie Quar- tiersarbeit ▪ Fördermöglichkeiten aus Mitteln der Altenhilfe, dem Budget der Stadtteil- koordination und NIS-Mitteln, die Aktivitäten in allen Stadtteilen unter- stützen (Anlage 3, Übersicht über die Fördermöglichkeiten C) sowie ▪ Maßnahmen zur inhaltlichen Unterstützung von sozialraumbezogener Arbeit mit erwachsenen Menschen. ▪ die fachliche Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Aktiven in al- len Stadtteilen durch beide Fachämter. Erste Überlegungen wurden dem Sozialausschuss am 17. Juni 2021 mit der Informationsvorlage ‚Soziale Quartiersentwicklung - weiteres Vorgehen‘ vor- gestellt. Erste Überlegungen wurden dem Sozialausschuss am 17. Juni 2021 mit der Informationsvorlage ‚Soziale Quartiersentwicklung - weiteres Vorgehen‘ vor- gestellt (Vorlage 2021/0688). Die Neuausrichtung der kommunalen Maßnahmen der Altenhilfe nach §71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) als ein zentrales Schwerpunkthema der Sozia- len Quartiersentwicklung ist verbunden mit einer Abkehr von der Raumförde- rung der Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer indexbasierten Perso- nalförderung für die Quartiersarbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht so eine haushaltsneutrale Umsetzung. Das dadurch gene- rierte Mehr (Quartiersarbeit) geht mit einem Weniger an anderer Stelle (Seni- orenbegegnungsstätten) einher. Quartiersarbeit ist geeignet, die zukünftige offene Seniorenarbeit zu integrieren und auszuweiten und damit den Anfor- derungen an eine innovative, sozialraumorientierte Ausrichtung der Arbeit gerecht zu werden. Stadtteilhäuser als künftig einzige städtische Die Neuausrichtung der kommunalen Maßnahmen der Altenhilfe nach §71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) als ein zentrales Schwerpunkthema der Sozia- len Quartiersentwicklung ist verbunden mit einer Abkehr von der Raumförde- rung der Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer indexbasierten Perso- nalförderung für die Quartiersarbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht so eine haushaltsneutrale Umsetzung. Das dadurch gene- rierte Mehr (Quartiersarbeit) geht mit einem Weniger an anderer Stelle (Seni- orenbegegnungsstätten) einher. Quartiersarbeit ist geeignet, die zukünftige offene Seniorenarbeit zu integrieren und auszuweiten und damit den Anfor- derungen an eine innovative, sozialraumorientierte Ausrichtung der Arbeit gerecht zu werden. Stadtteilhäuser als künftig einzige städtische Raumförderung sind aufgrund ihrer offenen Angebotsstruktur zentrale Orte des Engagements und der Partizipation. Raumförderung sind aufgrund ihrer offenen Angebotsstruktur zentrale Orte des Engagements und der Partizipation. Der modulare Aufbau der Förderungen stärkt insbesondere die Teilhabe er- wachsener und älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft, fokussiert vulnerable Gruppen und unterstützt das Engagement in den Stadtteilen. Ne- ben gezielten finanziellen Förderungen wird die inhaltliche Arbeit in den Stadtteilen unterstützt, Vernetzung und Kooperationen werden angeregt so- wie bürgerschaftliche und hauptamtliche Arbeit in den Stadtteilen zusam- mengeführt. Durch die präventive Ausrichtung der Sozialen Quartiersentwick- lung werden mögliche Folgekosten für die Kommune abgemildert und die Lebensqualität in den Stadtteilen erhöht. Auf diese Weise wird ein integrier- tes Konzept umgesetzt, das vor dem Hintergrund des demografischen und gesellschaftlichen Wandels Strukturen weiterentwickelt, um sowohl dem wachsenden Anteil an älteren Menschen als auch anderen Ziel- und Alters- gruppen gerecht zu werden. In den Stadtteilen zeigen sich bereits jetzt posi- tive Effekte durch verstärkte Vernetzung und verbesserte Kommunikations- wege. Die aufeinander abgestimmten Fördermöglichkeiten stärken die Teilhabe er- wachsener und älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft, fokussieren vulnerable Gruppen und unterstützen das Engagement in den Stadtteilen. Neben gezielten finanziellen Förderungen wird die inhaltliche Arbeit in den Stadtteilen unterstützt, Vernetzung und Kooperationen werden angeregt so- wie ein Ineinandergreifen von bürgerschaftlicher und hauptamtlicher Arbeit in den Stadtteilen gestärkt. Durch die präventive Ausrichtung der Sozialen Quartiersentwicklung werden mögliche Folgekosten für die Kommune abge- mildert und die Lebensqualität in den Stadtteilen erhöht. Auf diese Weise wird ein integriertes Konzept umgesetzt, das vor dem Hintergrund des demo- grafischen und gesellschaftlichen Wandels Strukturen einer „Caring Commu- nity“ in Verantwortungsgemeinschaft verschiedener Partner*innen weiterent- wickelt, um sowohl dem wachsenden Anteil an älteren Menschen als auch anderen Ziel- und Altersgruppen gerecht zu werden. In den Stadtteilen zei- gen sich bereits jetzt positive Effekte durch verstärkte Vernetzung und verbes- serte Kommunikationswege. 2. Beteiligung 3. Beteiligung Zur praxisorientierten Entwicklung der vorliegenden Förderrichtlinien wurde ein interdisziplinärer Teilnehmer*innenkreis aus Trägern der freien Wohl- fahrtspflege, bürgerschaftlich Engagierten, Bürgervereinen, Initiativen und Praktiker*innen zu insgesamt drei Zukunftswerkstätten mit fünf Workshops eingeladen. Die insgesamt 200 Teilnehmer*innen repräsentieren diverse Ziel- gruppen und unterschiedliche Rollen in den Quartieren. Darüber hinaus wurde das fachliche Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung einbezo- gen und einzelne Trägergespräche wurden geführt. Die Praktikabilität der Förderrichtlinien für Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren wurde mit dem entsprechenden Arbeitskreis in zwei separaten Beteiligungsveranstaltungen konkretisiert. Die zum Teil konkurrierenden Interessen der Akteure wurden in den Workshops und Gesprächen anhand der Fragen zu ungleichen Teilha- bechancen, der Vergabegerechtigkeit, der Weiterentwicklung innovativer Zur praxisorientierten Entwicklung der vorliegenden Förderrichtlinien wurde 2021 und 2022 ein interdisziplinärer Teilnehmer*innenkreis aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, bürgerschaftlich Engagierten, Bürgervereinen, Initia- tiven und Praktiker*innen zu insgesamt drei Zukunftswerkstätten mit fünf Workshops eingeladen. Die insgesamt 200 Teilnehmer*innen repräsentieren diverse Zielgruppen und unterschiedliche Rollen in den Quartieren. Darüber hinaus wurde das fachliche Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung ein- bezogen, und einzelne Trägergespräche wurden geführt. Die Praktikabilität der Förderrichtlinien für Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren wurde mit dem entsprechenden Arbeitskreis in zwei separaten Beteiligungsveranstaltun- gen konkretisiert. Die zum Teil konkurrierenden Interessen der Akteurinnen und Akteure wurden in den Workshops und Gesprächen anhand der Fragen zu ungleichen Teilhabechancen, der Vergabegerechtigkeit, der offener Seniorenarbeit und dem Zusammenspiel von ehren- und hauptamtli- chem Engagement diskutiert. Die Ergebnisse wurden in der Ausarbeitung der Förderrichtlinien berücksichtigt durch Weiterentwicklung innovativer offener Seniorenarbeit und dem Zusammen- spiel von ehren- und hauptamtlichem Engagement diskutiert. Die Ergebnisse wurden in der Ausarbeitung der Förderrichtlinien berücksichtigt durch ▪ die Bereitstellung einer Ansprechperson, die zu Förder- und Unter- stützungsmöglichkeiten berät, ▪ die Bereitstellung einer Ansprechperson, die zu Förder- und Unterstüt- zungsmöglichkeiten berät, ▪ das Fokussieren auf Bedarfe sowie auf die Stärkung des sozialen Zu- sammenhalts und der Teilhabe in allen Stadtteilen, ▪ das Fokussieren auf Bedarfe sowie auf die Stärkung des sozialen Zusam- menhalts und der Teilhabe in allen Stadtteilen, ▪ die verlässliche und strukturell verankerte Zusammenarbeit von bür- gerschaftlichen und hauptamtlichen Akteuren und der Verwaltung, ▪ die verlässliche und strukturell verankerte Zusammenarbeit von bürger- schaftlichen und hauptamtlichen Akteurinnen und Akteure und der Ver- waltung, ▪ die Stärkung der Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren als Orte des Engagements und der Partizipation in allen Stadtteilen, ▪ die Stärkung der Stadtteilhäuser respektive Bürgerzentren als Orte des En- gagements und der Partizipation in allen Stadtteilen, ▪ eine integrierte offene Seniorenarbeit, die das Zusammenleben der verschiedenen Generationen in den Stadtteilen stärkt, Ältere in ihrem Engagement einbezieht und die Verletzlichkeit des Alters berücksich- tigt. ▪ die Stärkung einer vielseitigen offenen Seniorenarbeit in allen Stadtteilen, die das Zusammenleben der verschiedenen Generationen in den Stadttei- len fördert, Ältere in ihrem Engagement einbezieht und die Verletzlichkeit des Alters berücksichtigt. 3. Abgestimmte Fördermodule 4. Abgestimmte Fördermöglichkeiten Das Schaubild im Anhang (Anlage 3) stellt die einzelnen Fördermodule in ih- rer Verbindung zur Sozialen Quartiersentwicklung dar. Das Schaubild im Anhang (Anlage 2) stellt die einzelnen Fördermöglichkeiten in ihrer Verbindung zur Sozialen Quartiersentwicklung dar. Das Schaubild wurde auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft der Bürgervereine im Begleit- gremium angepasst. Modul A: Die Förderung von Stadtteilhäusern (bisherige Bürgerzen- tren) (Anlage 1) Fördermöglichkeit A: Die Förderung von Stadtteilhäusern (bisherige Bür- gerzentren) (Anlage 1) Stadtteilhäuser übernehmen als Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung eine zentrale Rolle für Engagement, Beratung und Begegnung in den Stadt- teilen. Die Bezeichnung Stadtteilhäuser löst die Begrifflichkeit Bürgerzentren ab. Durch einen frei wählbaren Namen für das Stadtteilhaus wird die Identifi- kation der Stadtteilbevölkerung mit diesem gestärkt, und es werden Zielgrup- pen adressiert, die sich mittels der Begrifflichkeit „Bürgerzentren“ bislang nicht angesprochen gefühlt haben. Aktuell städtisch geförderte Träger Die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser liegt dem Gemeinderat ebenfalls am 18. Juli 2023 zur Beschlussfassung vor (Vorlage 2023/0568). Stadtteilhäuser übernehmen als Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung eine zentrale Rolle für Engagement, Beratung und Begegnung in den Stadt- teilen. Die Bezeichnung Stadtteilhäuser löst die Begrifflichkeit Bürgerzentren ab. Durch einen frei wählbaren Namen für das Stadtteilhaus wird die Identifi- kation der Stadtteilbevölkerung mit diesem gestärkt, und es werden können ihre Bürgerzentrumskonzepte in fortlaufender Abstimmung mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement gemäß den Förderrichtlinien Stadtteil- häuser weiterentwickeln. Die individuelle Fördersumme pro Stadtteilhaus ist von der Nutzfläche in Quadratmetern abhängig und setzt sich aus zweckge- bundenen Teilzuschüssen zusammen. Zielgruppen adressiert, die sich mittels der Begrifflichkeit „Bürgerzentren“ bislang nicht angesprochen gefühlt haben. Aktuell städtisch geförderte Trä- ger können ihre Bürgerzentrumskonzepte in fortlaufender Abstimmung mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement gemäß den Förderrichtlinien Stadtteilhäuser weiterentwickeln. Die individuelle Fördersumme pro Stadtteil- haus ist von der Nutzfläche in Quadratmetern abhängig und setzt sich aus zweckgebundenen Teilzuschüssen zusammen. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinien sieht eine Strukturie- rung der vorgehaltenen Angebote unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen eines Stadtteilhauses vor. Dies wird durch einen modul- artigen Aufbau in Form von sogenannten Basis- und Wahlmodulen sicherge- stellt. Die Betriebsform (rein ehrenamtlich oder mit hauptamtlicher Unterstüt- zung) bildet hierbei, gemäß der Evaluation der Förderrichtlinien für Bürger- zentren aus dem Jahr 2020 (Beschlussvorlage GR 2020/0472), die Grundlage zur Erfüllung der Module. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinien sieht eine Strukturie- rung der vorgehaltenen Angebote unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen eines Stadtteilhauses vor. Dies wird durch einen modul- artigen Aufbau in Form von sogenannten Basis- und Wahlmodulen sicherge- stellt. Die Betriebsform (rein ehrenamtlich oder mit hauptamtlicher Unterstüt- zung) bildet hierbei, gemäß der Evaluation der Förderrichtlinien für Bürger- zentren aus dem Jahr 2020 (Beschlussvorlage GR 2020/0472), die Grundlage zur Erfüllung der Module. In der Fortführung des Doppelhaushalts 2022/2023 sind im Doppelhaushalt 2024/2025 aktuell pro Jahr jeweils Transferaufwendungen in Höhe von 227.000 Euro zur Förderung von Stadtteilhäusern vorgesehen. Die Jahres- summe für die sechs aktuell geförderten Einrichtungen beträgt insgesamt rund 147.000 Euro pro Jahr (Stand 2021). In der Fortführung des Doppelhaushalts 2022/2023 sind im Doppelhaushalt 2024/2025 aktuell pro Jahr jeweils Transferaufwendungen in Höhe von 227.000 Euro zur Förderung von Stadtteilhäusern vorgesehen. Die Jahres- summe für die sechs aktuell geförderten Einrichtungen beträgt insgesamt rund 147.000 Euro pro Jahr (Stand 2021). Aufgeschlüsselte Förderung Bürgerzentren aktuell (Teilhaushalt 1200): Aufgeschlüsselte Förderung Bürgerzentren aktuell (Teilhaushalt 1200): Mühlburg 67.296,96 Euro Knielingen 20.763,12 Euro Nordweststadt 16.089,60 Euro Südweststadt 15.821,40 Euro Südwerk 15.000,00 Euro Daxlanden 12.292,80 Euro Mühlburg 67.296,96 Euro Knielingen 20.763,12 Euro Nordweststadt 16.089,60 Euro Südweststadt 15.821,40 Euro Südwerk 15.000,00 Euro Daxlanden 12.292,80 Euro Durch die Neuordnung und das Auslaufen der Förderung von Seniorenbe- gegnungsstätten ist eine Raumförderung künftig ausschließlich in Form einer Durch die Neuordnung und das Auslaufen der Förderung von Seniorenbe- gegnungsstätten ist eine Raumförderung künftig ausschließlich in Form einer Förderung als Stadtteilhaus möglich. Dadurch ist eine steigende Nachfrage zur Realisierung von Stadtteilhäusern anzunehmen. Die Weiterentwicklung ehemaliger Seniorenbegegnungsstätten zu Stadtteilhäusern sowie davon un- abhängige Interessensbekundungen von Stadtteilinitiativen zum Aufbau von Stadtteilhäusern weisen aufgrund des aktuellen Gesamtbudgets für Bürger- zentren Grenzen der Realisierbarkeit auf. Es stehen noch 80.000 Euro pro Jahr zur Förderung zukünftiger Stadtteilhäuser zur Verfügung. Dies ermög- licht eine Förderung von maximal drei bis vier zusätzlichen Stadtteilhäusern (Annahme: 15.000 bis 20.000 Euro pro Stadtteilhaus, abhängig von Nut- zungsfläche). Etwaige Zuschüsse zur Erstausstattung des jeweiligen neuen Stadtteilhauses reduzieren allerdings das zur Verfügung stehende Gesamt- budget. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Miet- und Mietnebenkos- ten zu rechnen, was sich in der Ausschöpfung des Gesamtbudgets für Stadt- teilhäuser niederschlagen wird. Förderung als Stadtteilhaus möglich. Dadurch ist eine steigende Nachfrage zur Realisierung von Stadtteilhäusern anzunehmen. Die Weiterentwicklung ehemaliger Seniorenbegegnungsstätten zu Stadtteilhäusern sowie davon un- abhängige Interessensbekundungen von Stadtteilinitiativen zum Aufbau von Stadtteilhäusern weisen aufgrund des aktuellen Gesamtbudgets für Bürger- zentren Grenzen der Realisierbarkeit auf. Es stehen noch 80.000 Euro pro Jahr zur Förderung zukünftiger Stadtteilhäuser zur Verfügung. Dies ermög- licht eine Förderung von maximal drei bis vier zusätzlichen Stadtteilhäusern (Annahme: 15.000 bis 20.000 Euro pro Stadtteilhaus, abhängig von Nut- zungsfläche). Etwaige Zuschüsse zur Erstausstattung des jeweiligen neuen Stadtteilhauses reduzieren allerdings das zur Verfügung stehende Gesamt- budget. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Miet- und Mietnebenkos- ten zu rechnen, was sich in der Ausschöpfung des Gesamtbudgets für Stadt- teilhäuser niederschlagen wird. Modul B: Indexbasierte Personalförderung der Quartiersarbeit (Anlage 2) Fördermöglichkeit B: Indexbasierte Personalförderung der Quartiersar- beit (Anlage 1, Förderrichtlinie Quartiersarbeit) Die Auswahl von Gebieten, in denen Quartiersarbeit von Trägern der freien Wohlfahrtspflege gefördert werden kann, erfolgt indikatorenbasiert und identifiziert die Bedarfe vulnerabler Bevölkerungsgruppen an Teilhabe und Unterstützung durch den Einsatz eines Index „Soziale Quartiersentwicklung“ (Anlage 4). Auf der Grundlage des Index ist eine Vergabesystematik entwi- ckelt worden, die den Einsatz von Quartiersarbeit in Karlsruhe transparent und bedarfsorientiert regelt. Der Index wird in einem regelmäßigen Turnus neu ermittelt und in einem geregelten Verfahren unter Beteiligung aller rele- vanten Akteure zur Anwendung gebracht. Die Auswahl von Gebieten, in denen Quartiersarbeit von Trägern der freien Wohlfahrtspflege städtisch gefördert werden kann, erfolgt indikatorenbasiert und identifiziert die Bedarfe vulnerabler Bevölkerungsgruppen an Teilhabe und Unterstützung durch den Einsatz eines Index „Soziale Quartiersentwick- lung“: Der Index „Soziale Quartiersentwicklung“ (Anlage 4) identifiziert die Bedarfe vulnerabler Bevölkerungsgruppen an Teilhabe und Unterstützung und ermöglicht bei begrenzten Ressourcen eine entsprechende Priorisierung. Gemäß den Fördergrundsätzen der Stadt Karlsruhe sind hier weiterhin vor- rangig alle anderen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Der Index wird in einem regelmäßigen Turnus neu ermittelt, um Veränderungen zu er- fassen und in einem geregelten Verfahren unter Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure Anpassungen vorzunehmen. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (grün) wird nach Ausschöpfung von Dritt- mitteln Quartiersarbeit mit jährlich bis zu 30.000 € finanziert. In Stadtteilen mit Bedarf, in denen es bislang keine Quartiersarbeit gibt, wird durch einen öffentlichen Aufruf zu einer Interessensbekundung ein Träger gesucht. Um darüber hinaus vorhandene dezentrale Strukturen und Angebote, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind, weiter zu führen, wird in Stadtteilen mit einem durchschnittlichen Bedarf (gelb) bereits vorhandene Quartiersarbeit nach Ausschöpfung von Drittmitteln mit bis zu 15.000 € gefördert. In Stadt- teilen mit unterdurchschnittlichem Bedarf (rot) wird keine Quartiersarbeit ge- fördert und auch keine Drittmittelakquise befürwortet. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (grün) wird nach Ausschöpfung von Dritt- mitteln Quartiersarbeit mit jährlich bis zu 30.000 Euro finanziert gefördert. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (grün), in denen es bislang keine Quartiers- arbeit gibt, wird durch einen öffentlichen Aufruf zu einer Interessensbekun- dung ein Träger gesucht. Um bereits vorhandene Quartiersarbeit und das da- mit verbundene große ehrenamtliche und hauptamtliche Engagement weiter- zuführen, wird in Stadtteilen mit einem durchschnittlichen Bedarf (gelb) die bereits vorhandene Quartiersarbeit nach der vorrangigen Ausschöpfung von Drittmitteln mit bis zu 15.000 Euro gefördert. In diesen Stadtteilen befürwor- tet die Stadt darüber hinaus zukünftig eine mögliche Drittmittelakquise für neue Projekte, kann jedoch eine Fortführung aus kommunalen Mitteln nicht zusichern. In Stadtteilen mit unterdurchschnittlichem Bedarf (rot) wird keine Quartiersarbeit gefördert und auch keine Drittmittelakquise befürwortet. Stadtteile, die der Index für Quartiersarbeit qualifiziert, sind in der folgenden Tabelle grün dargestellt: Stadtteile, die der Index für Quartiersarbeit qualifiziert priorisiert, sind in der folgenden Tabelle grün dargestellt: Tabelle Förderung von Quartiersarbeit (Teilhaushalt 5000) Tabelle Förderung von Quartiersarbeit (Teilhaushalt 5000) Tabelle Tabelle (angepasst) Wie in der Tabelle dargestellt, sind für die Bezuschussung der Quartiersarbeit Finanzmittel in Höhe von 165.000 Euro im Jahr 2024 sowie 180.000 Euro im Jahr 2025 erforderlich. Sollte das Deutsche Hilfswerk (DHW) die Verlänge- rung der Förderung der Quartiersprojekte in Oberreut (2024) und in der In- nenstadt-Ost (2024 und 2025) nicht befürworten, steigt die benötigte För- dersumme für alle Projekte auf circa 225.000 Euro pro Jahr. Wie in der Tabelle dargestellt, sind für die Bezuschussung der Quartiersarbeit Finanzmittel in Höhe von 150.000 Euro im Jahr 2024 sowie 180.000 Euro im Jahr 2025 erforderlich. Sollte das Deutsche Hilfswerk (DHW) die Verlänge- rung der Förderung der Quartiersprojekte in Oberreut und in Durlach-Aue nicht befürworten, steigt die benötigte Fördersumme für alle Projekte auf circa 225.000 Euro pro Jahr. Um die Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage haus- haltsneutral zu ermöglichen, werden für den Doppelhaushalt 2024/2025 be- stehende Haushaltsansätze zugunsten der Personalförderung in der Quar- tiersarbeit umgewidmet. Um die Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage haus- haltsneutral zu ermöglichen, werden für den Doppelhaushalt 2024/2025 be- stehende Haushaltsansätze zugunsten der Personalförderung in der Quar- tiersarbeit umgewidmet. Tabelle Finanzierung durch Umwidmung bestehender Haushaltsansätze (bleibt) Tabelle Dies umfasst einer Abkehr von der Raumförderung der Seniorenbegegnungs- stätten zugunsten einer indexbasierten Personalförderung für die Quartiersar- beit der Träger der freien Wohlfahrtspflege. Das dadurch generierte Mehr (Quartiersarbeit) geht mit einem Weniger an anderer Stelle (Seniorenbegeg- nungsstätten) einher. Quartiersarbeit ist ein Baustein in der Sozialen Quartier- sentwicklung, durch den eine innovative, sozialraumorientierte Ausrichtung von Seniorenarbeit und die Teilhabe in den Stadtteilen gestärkt wird. Die Mit- tel der Altenhilfe (Anlage 3, Fördermöglichkeit C) stehen darüber hinaus für die weitere Seniorenarbeit anderer haupt- und ehrenamtlicher Aktiven in al- len Stadtteilen zur Verfügung. Das Seniorenbüro unterstützt die Seniorenbe- gegnungsstätten darin, die ab 2024 vorhandenen Fördermöglichkeiten aus- zuschöpfen, um eine Fortführung der Angebote zu ermöglichen. Es wird an- gestrebt, die bisher bestehenden Angebote durch die Anwendung der neuen Fördermodule möglichst zu erhalten und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Tabelle Finanzierung durch Umwidmung bestehender Haushaltsansätze Tabelle Finanzierung durch Umwidmung bestehender Haushaltsansätze rutscht nach oben Tabelle Tabelle Es wird angestrebt, die bisher bestehenden Angebote durch die Anwendung der neuen Fördermodule möglichst zu erhalten und gegebenenfalls weiterzu- entwickeln. Es wird angestrebt, die bisher bestehenden Angebote durch die Anwendung der neuen Fördermodule möglichst zu erhalten und gegebenenfalls weiterzu- entwickeln. Modul C: Finanzielle Förderung der inhaltlichen Arbeit Fördermöglichkeit C: Finanzielle Förderung von Aktivitäten in den Stadtteilen Bestehende Förderungen werden in diesem Modul zusammengefasst und je- weils entsprechend ihrer Ausrichtung im Kontext der Sozialen Quartiersent- wicklung zum Einsatz gebracht. Der Fokus von Stadtteilbudget und NIS-Gel- dern liegt auf Initiativen des Stadtteils, während die Altenhilfe und die ambu- lante Unterstützung sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der älteren Die Fördermöglichkeit C umfasst drei Förderschwerpunkte für Projekte und Aktivitäten in den Stadtteilen: ▪ Starke Netze (Netzwerk-, Bildungs- und Kooperationsveranstaltungen), ▪ Begegnung und Teilhabe (Offene Veranstaltungen, bei denen Menschen sich treffen können) sowie Generationen im Stadtteil ausrichten. Die Förderung einer innovativen und dezentral angelegten offenen Seniorenarbeit im Sinne des §71 SGB XII Maß- nahmen der Altenhilfe, weitere Projektförderungen und die inhaltlichen Un- terstützungsangebote in den Stadtteilen werden so sichergestellt. ▪ ambulante Unterstützung (Angebote für Menschen im Vorfeld und Um- feld von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit). Ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Institutionen können diese finanziellen Mittel nutzen, um Begegnung und Unterstützung in den Stadtteilen zu stär- ken. Denkbar ist sowohl die Verstetigung bestehender Aktivitäten der Senio- renarbeit als auch die Erprobung neuer Projekte und Angebote. Die Finanz- mittel stehen bereits jetzt im Bereich der Altenhilfe und im Budget der Stadt- teilkoordination zur Verfügung. Außerdem ist derzeit in zwei Stadtteilen eine Projektförderung durch das Förderprogramm „Nichtinvestive Städtebauförde- rung“ (NIS) möglich. Ziel ist es, dass diese bereits bestehenden Fördermög- lichkeiten künftig stärker genutzt werden. Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten C ist in der Anlage 3 dargestellt. Modul D: Inhaltliche Unterstützung durch Beratung, Vernetzung und Fortbildungen Fördermöglichkeit D: Inhaltliche Unterstützung durch Beratung, Vernet- zung und Fortbildungen In den Workshops hat sich bestätigt, dass ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit in den Stadtteilen als unterstützende Rahmenbedingungen auch Bera- tung und Vernetzungsstrukturen benötigen. Gemeinsames Ziel des Büros für Mitwirkung und Engagement, der Stadtteilkoordination und des Seniorenbü- ros hinsichtlich der inhaltlichen Unterstützung ist daher die Förderung von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung, Beratung und Unterstützung von Engagierten und Initiativen. Sie stehen da- bei als aktive Ansprechpersonen für die Menschen und Initiativen aus den Stadtteilen zur Verfügung. Die Stadtteilkoordination dient hierbei als wichti- ges Bindeglied zwischen dem Stadtteil und den unterschiedlichen Fachämtern der Verwaltung. Sie hat gemeinsam mit dem Seniorenbüro besonders die In- teressen und Bedarfe vulnerabler Gruppen sowie der älteren Generationen im Blick. Durch das Büro für Mitwirkung und Engagement können Informatio- nen über Engagementmöglichkeiten durch persönliche Beratung oder die städtische Plattform MitMachZentrale eingeholt werden. Kompetenzen In den Workshops hat sich bestätigt, dass ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit in den Stadtteilen als unterstützende Rahmenbedingungen auch Bera- tung und Vernetzungsstrukturen benötigen. Gemeinsames Ziel des Büros für Mitwirkung und Engagement, der Stadtteilkoordination und des Seniorenbü- ros hinsichtlich der inhaltlichen Unterstützung ist daher die Förderung von stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Vernetzung, Weiterbildung, Beratung und Unterstützung von Engagierten und Initiativen. Sie stehen da- bei als aktive Ansprechpersonen für die Menschen und Initiativen aus den Stadtteilen zur Verfügung. Die Stadtteilkoordination dient hierbei als wichti- ges Bindeglied zwischen den Stadtteilen und den unterschiedlichen Fachäm- tern der Verwaltung. Sie hat gemeinsam mit dem Seniorenbüro besonders die Interessen und Bedarfe vulnerabler Gruppen sowie der älteren Generatio- nen im Blick. Durch das Büro für Mitwirkung und Engagement können Infor- mationen über Engagementmöglichkeiten durch persönliche Beratung oder die städtische Plattform MitMachZentrale eingeholt werden. Kompetenzen werden durch das Fortbildungsprogramm für ehrenamtlich Tätige sowie das neue Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) geför- dert. werden durch das Fortbildungsprogramm für ehrenamtlich Tätige sowie das neue Ausbildungsprogramm BiSs (Bürgerschaft im Stadtteil stärken) geför- dert. Stadtteil- und themenbezogener Austausch wird durch Stadtteilnetzwerke und verschiedene städtisch initiierte Arbeitskreise gestärkt. Bedarfe aus den Stadtteilen und Themen von besonderem Interesse, die die älteren Generatio- nen betreffen, werden vom Seniorenbüro aufgegriffen und weitergetragen. Nachbarschaftliche und quartiersbezogene Initiativen sowie Angebote im Sinne von sorgenden Gemeinschaften werden im Aufbau beraten, begleitet und unterstützt. Stadtteil- und themenbezogener Austausch wird durch Stadtteilnetzwerke und verschiedene städtisch initiierte Arbeitskreise gestärkt. Bedarfe aus den Stadtteilen und Themen von besonderem Interesse, die die älteren Generatio- nen betreffen, werden vom Seniorenbüro aufgegriffen und weitergetragen. Nachbarschaftliche und quartiersbezogene Initiativen sowie Angebote im Sinne von sorgenden Gemeinschaften werden im Aufbau beraten, begleitet und unterstützt. 4. Koordinierungsstelle 5. Koordinierungsstelle Wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger der Wohl- fahrtspflege in den Beteiligungsworkshops ist eine transparente und unbüro- kratische Vergabe möglicher Fördermittel und Unterstützungsangebote. Die Koordinierungsstelle soll diese Aufgabe erfüllen und ist im Rahmen der Sozia- len Quartiersentwicklung als Anlaufstelle für alle Anfragen zu städtischen För- dermöglichkeiten zu verstehen. Als vorgeschaltetes Element der bestehenden Fördermodule umfassen ihre Aufgaben die Klärung und Verortung der vorge- brachten Projektideen, die Beratung und das Informieren potentieller An- tragsstellender sowie deren Weitervermittlung an die betreffenden Ämter und Ansprechpartner*innen geeigneter Förderprogramme. Wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger der Wohl- fahrtspflege in den Beteiligungsworkshops ist eine transparente und unbüro- kratische Vergabe möglicher Fördermittel und Unterstützungsangebote. Die Koordinierungsstelle soll diese Aufgabe erfüllen und ist im Rahmen der Sozia- len Quartiersentwicklung als Anlaufstelle für alle Anfragen zu städtischen För- dermöglichkeiten zu verstehen. Als vorgeschaltetes Element der bestehenden Fördermodule umfassen ihre Aufgaben die Klärung und Verortung der vorge- brachten Projektideen, die Beratung und das Informieren potentieller An- tragsstellender sowie deren Weitervermittlung an die betreffenden Ämter und Ansprechpartner*innen geeigneter Förderprogramme. Diese Koordinierungstätigkeit soll zukünftig im Büro für Mitwirkung und En- gagement bei der Sachbearbeitungsstelle „Förderung Bürgerzentren“ ange- siedelt sein (die Planstelle ist aktuell befristet bis zum 14. November 2024; eine Entfristung wird zu gegebener Zeit angestrebt). Durch die Koordinie- rungsstelle der Stadt erhalten Interessierte Unterstützung in Form von fachli- cher Beratung, Hilfe beim Aufbau von Netzwerken und Kooperationen, Öf- fentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Anerkennungskultur, Klärung rechtlicher Diese Koordinierungstätigkeit soll zukünftig im Büro für Mitwirkung und En- gagement bei der Sachbearbeitungsstelle „Förderung Bürgerzentren“ ange- siedelt sein (die Planstelle ist aktuell befristet bis zum 14. November 2024; eine Entfristung wird zu gegebener Zeit angestrebt). Durch die Koordinie- rungsstelle der Stadt erhalten Interessierte Unterstützung in Form von fachli- cher Beratung, Hilfe beim Aufbau von Netzwerken und Kooperationen, Öf- fentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Anerkennungskultur, Klärung rechtlicher und versicherungstechnischer Fragen und Informationsweitergabe zu aktuel- len Entwicklungen sowie Förder- und Projektmöglichkeiten. und versicherungstechnischer Fragen und Informationsweitergabe zu aktuel- len Entwicklungen sowie Förder- und Projektmöglichkeiten. 5. Fazit 5. Fazit Mit den abgestimmten Fördermodulen gelingt es, die Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung gegenwärtig haushaltsneutral umzusetzen. Die Zusammenarbeit der Ämter und der bedarfsgerechte und zielführende Einsatz bestehender Mittel unterstützen dies zusätzlich. Mit den abgestimmten Fördermöglichkeiten gelingt es, die Weiterentwick- lung der Sozialen Quartiersentwicklung gegenwärtig haushaltsneutral umzu- setzen. Die Zusammenarbeit der Ämter und der bedarfsgerechte und zielfüh- rende Einsatz bestehender Mittel unterstützen dies zusätzlich. Um die positiven Effekte der Sozialen Quartiersentwicklung auf die Gesamt- stadt ausweiten zu können, werden in den Folgejahren finanzielle Mittel für den Ausbau der Stadtteilhäuser, die bedarfsgerechte Personalförderung von Quartiersarbeit und den flächendeckenden Einsatz der Stadtteilkoordination notwendig. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung konsequent weiter zu verfolgen und in den Folgejahren Mittel dafür in den Haushalt einzustellen. Darüber hinaus wird die Akquise von weiteren Drittmitteln angestrebt. Um die positiven Effekte der Sozialen Quartiersentwicklung auf die Gesamt- stadt ausweiten zu können, werden in den Folgejahren finanzielle Mittel für den Ausbau der Stadtteilhäuser, die bedarfsgerechte Personalförderung von Quartiersarbeit und den flächendeckenden Einsatz der Stadtteilkoordination notwendig. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung konsequent weiter zu verfolgen und in den Folgejahren Mittel dafür in den Haushalt einzustellen. Darüber hinaus wird die Akquise von weiteren Drittmitteln angestrebt. Bezüglich der über das Jahr 2025 hinausgehenden Fortführung der Sozialen Quartiersentwicklung wird die Verwaltung im Rahmen der dann gegebenen finanziellen Möglichkeiten rechtzeitig mit dem Gemeinderat das weitere Vor- gehen abstimmen. Dabei wird ebenfalls eruiert, ob und in welchem Umfang beispielsweise Drittmittel zur Finanzierung realisiert werden können.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 9 der Tagesordnung: Soziale Quartiersentwicklung: Punkt 9.1 der Tagesordnung: Soziale Quartiersentwicklung: Förderung der Quartiersarbeit Vorlage: 2023/0439 Punkt 9.2 der Tagesordnung: Weiterentwicklung der bestehenden Förderung der Bürger- zentren zur Förderrichtlinie Stadtteilhäuser Vorlage: 2023/0568 Beschluss: 9.1 Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die Umwidmung der bis- herigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten aus freiwilligen Leistungen ab DHH 2024/25 zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit und die als Anlage 1 beige- fügte Förderrichtlinie Quartiersarbeit. 9.2 Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss zur Weiterentwicklung der Sozialen Quartiersentwicklung die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe (Förderrichtlinie Stadtteilhäuser), welche ab 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie Bürgerzentren ablöst. Abstimmungsergebnis: 9.1 Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) 9.2 Mehrheitliche Zustimmung (43 JA-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Sozialausschuss am 12. Juli 2023. Bürgermeister Lenz: Ja, Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ich darf sagen, lieber Kollege Käuflein, eine spannende Wegstrecke, um es positiv zu formulieren, findet – 2 – heute voraussichtlich ihren ersten großen Abschluss. Lieber Kollege Käuflein, ich glaube, wir haben beide noch nie so intensiv und so lang und im guten Einvernehmen gearbeitet, dafür auch herzlichen Dank. Schließlich ist es ja auch begeisternd zu sehen, wie viel ehren- amtlich und natürlich auch hauptamtlich engagierte Menschen sich in unseren Stadtteilen für die Menschen im Quartier bzw. in den Quartieren im Stadtteil einsetzen. Dieses Enga- gement bestmöglich zu stärken, ist eben das Kernanliegen der sozialen Quartiersentwick- lung und eben nunmehr auch der beiden Vorlagen. Sie erinnern sich, wir hatten eine sehr kontroverse Diskussion zum Ende letzten Jahres. Sie hatten zwar die Fördermöglichkeiten im Gemeinderat am 24. Januar grundsätzlich beschlossen, aber um es mal salopp zu for- mulieren, uns ein ganz schönes Pflichtenheft aufgetragen, und ich kann auch feststellen, Sie hatten uns gleichzeitig damit auch den Auftrag gegeben, gemeinsam mit den Vertre- ter*innen, vor allem der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, alle Engagierten in Vereinen, Verbänden und Initiativen, unserer Planungsabteilung und dann vor allem, und dieses Engagement ist quasi auf Augenhöhe mit dem in den Stadtteilen, nämlich von Ihnen, der Politik. Das ist doch ganz außergewöhnlich und Sie haben ja auch zugesagt, die- ses Begleitgremium, das wir ins Leben gerufen hatten, auch weiter zu begleiten. Dafür sage ich auch jetzt schon mal herzlichen Dank für die zurückliegende Zeit. Es war ein sehr konstruktiver Dialog. Es wurden alle Änderungsvorschläge in die beiden Vorlagen eingear- beitet. Ja und zur besseren Nachvollziehbarkeit, ich hatte es ja schon angedeutet, haben Sie nunmehr zwei Vorlagen, aber die wurden nicht dünner, die wurden eher noch ein biss- chen dicker, aber alles kurzum, es entsteht nun Hand in Hand mit dem Ehrenamt ein gro- ßer Mehrwert für die Menschen in den Quartieren, mit dem politischen, mit dem fachlich, ja, mit dem ehrenamtlichen, Rückenwind, was so eine gewaltig herausfordernde Arbeit, denke ich, auch braucht. Deswegen bleibt mir nur zum Schluss noch einmal herzlichen Dank für diese außerge- wöhnliche Koproduktion, für den etwas langen Prozess, aber ich glaube, es hat sich ge- lohnt, diese Geduld. Wir haben ja im Sozialausschuss, mit dem ich jetzt auch mit einer ein- stimmigen Empfehlung heute da bin - das war ja im Januar nicht der Fall - noch einmal et- was festgestellt, nämlich die Potenziale, die wir in den Stadtteilen sehen, die werden wir mehr denn je brauchen. Deswegen freue ich mich mit diesem einstimmigen Empfehlungs- votum von Dezernat 2, Dezernat 3 und allen Beteiligten, Ihnen heute die Annahme der bei- den Vorlagen empfehlen zu können. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Gut, dass wir nach einer längeren Diskussion über die soziale Quartiersentwicklung und die Stadtteilhäuser nun zu einer Einigung gekommen sind. Diese Debatte war förderlich, sie hat Unklarheiten beseitigt. Alle Beteiligten kennen sich in die- sem Fachgebiet jetzt besser aus, und es wurden Verbesserungen, vor allem im Bereich der Module, für die Stadtteilhäuser erreicht. Es ist richtig, dass die Stadt, zum Beispiel bei den Stadtteilhäusern durch Vorgaben steuert. Allerdings muss die Balance gut gehalten werden zwischen einer motivierenden, die Kreativität unterstützenden und auch leisere Gruppen berücksichtigenden Steuerung und andererseits im Gegensatz erdrückenden, zu schwierig zu erreichenden Vorgaben. Diese Balance ist jetzt erreicht worden, und daran hat Irene Moser einen gewichtigen Anteil. Klar ist, wir werden in der Zukunft schauen, was die Praxis besagt, ob bei den Konzepten nachgesteuert werden muss. Klar ist auch, dass soziale Quartiersarbeit als auch Stadtteilhäuser, sobald es finanziell möglich ist, weiter ausgebaut werden sollten, auf die ganze Stadt. Darauf werden wir achten und auch den Vorschlag der Bürgervereine diskutieren und berücksichtigen, die Stadtteilhäuser perspektivisch durch – 3 – bezahlte Honorarkräfte zu unterstützen, immer daran denken, dass Ehrenarbeit für uns äu- ßerst wichtig ist und gleichzeitig vor Überforderung geschützt werden muss, danke. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Soziale Quartiersentwicklung verbindet und unterstützt ehren- amtliches, bürgerschaftliches und hauptamtliches Engagement. Dies halten wir für einen sehr wichtigen Aspekt in allem, vor allem auch die Betonung auf die ehrenamtliche Tätig- keit, denn die ist, glaube ich, in den Quartieren ein ganz wesentlicher Bestandteil, dass die soziale Quartiersentwicklung auch zu einem Erfolg führen kann, und das ist ja auch das Ziel, die Bündelung der Kräfte, die in so einem Bereich vorhanden sind und tätig sind. Jetzt liegt uns eine Beschlussvorlage vor, die nun jetzt klarer, verständlicher und auch geprägt ist von den Anregungen vieler Engagierter. Ich glaube, es war gut, dass wir noch ein paar Schleifen gedreht haben, auch wenn es anfangs sehr holprig war und auch manchmal mit sehr steilen Kontroversen behaftet, aber ich glaube, es hat sich gelohnt, und es hat jetzt auch einen Erfolg gebracht, weil sich doch, und ich glaube, das muss man auch berück- sichtigen, sehr viele engagiert eingebracht haben in dieses Problem, das nicht ganz einfach ist und es auch ein kompliziertes Unterfangen ist, aber wir haben uns doch alle damit be- schäftigt, und vor allem war es gut, dass die Bürgervereine vermehrt eingebunden wurden. Das war ja auch immer eine Forderung der CDU-Fraktion, dies stärker zu tun, und auch die Betonung auf ehrenamtliches Engagement auch in den Vorlagen deutlicher hervorgetreten ist. Dies ist geglückt und ich glaube, dass wir damit auch, obwohl die Haushaltslage natür- lich vieles noch uns abverlangt, dass wir vieles, was wir wünschenswert erachten, nicht tun können, aber ich glaube, es ist jetzt wichtig, dass wir den Weg beschreiten, anfangen. Die soziale Quartiersentwicklung gibt uns die Möglichkeit, in dieser Stadt nicht alles kom- plett über die Stadt zu ziehen, sondern vor allem die Bedürfnisse, und die sind in verschie- denen Stadtteilen unterschiedlich, auch zu berücksichtigen mithilfe der Stadtteilkoordinato- ren und dass es dann weiterhin in diesen einzelnen Quartieren vor allem darum geht, ko- operativ und zusammen für diesen Stadtteil das Richtige zu entwickeln. Wir sind auch froh, dass dies möglich ist, jetzt auch, mit den Seniorenbegegnungsstätten in anderer Form und mit anderer Förderung, dass für die Senioren auch in diesen Gebieten auf jeden Fall ein Fortbestand der Arbeit stattfinden wird. Vielen Dank. Stadträtin Moser (SPD): Zuerst möchte ich mich für uns, für die SPD-Fraktion, stellvertre- tend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei Frau Langeneckert von der SJB und bei Herrn Lange vom Amt für Stadtentwicklung bedanken. Es ist gelungen, die soziale Quar- tiersentwicklung zu überarbeiten und eine Überarbeitung vorzulegen, der wir gerne zu- stimmen. Soziale Quartiersentwicklung ist ein anspruchsvolles Thema, das eine ausführliche Diskussion erfordert. Die Schleifen, die wir gedreht haben, haben sich gelohnt, wie wir schon auch von Ihnen, Herr Bürgermeister Lenz, gehört haben und von meinen Kollegin- nen/Kollegen vorher. Den Begriff Caring Community in der Vorlage finde ich sehr passend für die Quartiersentwicklung, denn er beschreibt gut, worum es geht, eine sich um Men- schen sorgende und unterstützende Gemeinschaft. Die Trennung der Förderung von Quar- tiersarbeit und der Weiterentwicklung der bestehenden Förderung von Bürgerzentren zu Stadtteilhäusern begrüßen wir. Das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement wird stärker betont und die Anforderungen an die ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäuser ge- senkt. Dies war mir sehr wichtig, denn die Ehrenamtlichen müssen das geforderte Pensum auch bewältigen können, vielen Dank dafür. Deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Ak- teure vor Ort in den Stadtteilen wie Bürgervereine, Initiativen, Quartiersmanagement und andere einbezogen und miteinander abgestimmt werden. Als SPD-Fraktion begrüßen wir – 4 – die Einbeziehung von Fraktionsmitgliedern im Begleitgremium. Allerdings gibt es auch Schattenseiten, denn die Weiterentwicklung zu Stadtteilhäusern geht auf Kosten der Seni- orenbegegnungsstätten, aber da bin ich zuversichtlich, dass wir in der Fördermöglichkeit C eine Lösung finden können. Ich könnte beide Änderungen benennen, aber die Zeit reicht dafür nicht. In die Zukunft gedacht wünschen wir uns eine personelle Unterstützung in Form eines Minijobs für die ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäuser, ebenso wie ein Budget für die Stadtteile analog des Stadtgeburtstages 2015. Ich formuliere das zurückhal- tend, wissend, dass die Haushaltssituation es erfordert, sich zurückzuhalten. Die zu be- schließenden Vorlagen haben von allen Beteiligten viel abverlangt. Vielen Dank für die Ge- duld und die Bereitschaft, diesen Weg zu gehen. Stadtrat Høyem (FDP): Kontrovers, weiß ich nicht, in Latein, contraversus, also ein Streitge- spräch, das war eigentlich nicht, was richtig gewünscht war. Es ist richtig, wir haben eine extra Zeit benutzt. Wir haben das Begleitgremium gemacht, aber eigentlich waren wir doch alle einig, Sie auch, in dem Sinne, dass wir bewahren wollen, was gut ist, und dann wollen wir den ehrenamtlichen Einsatz auch schätzen, aber den politischen Teil, die De- batte, auch stärker unterstreichen. Eigentlich denke ich, dass wir alle zufrieden sein können mit dieser Entwicklung und auch mit dieser extra Zeit, die es gedauert hat. Ich denke, dass die soziale Quartiersentwicklung generell positiv ist und absolut nicht von niemandem hier als kontrovers gesehen. Wir wollten nur sichergehen, dass die Bürgervereine aktiv dabei waren, dass die Bündelung so stattgefunden hat, dass das, was schon gut war, auch blei- ben könnte. Also Gratulation an Herrn Käuflein, an Sie Herr Lenz und an uns alle. Kontro- vers, finde ich, war nicht der Sinn. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich glaube, es ist eine gute Vorlage, es sind zwei gute Vorla- gen, und ich möchte mich an erster Stelle tatsächlich bei den Mitarbeiterinnen der Stadt- verwaltung sehr herzlich bedanken, auch bei den Bürgervereinen, für diese Arbeit, die da geleistet wird, die dann von den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung aufgegriffen wurde und tatsächlich weiterentwickelt wurde in diesem Konzept, das uns jetzt vorliegt, wohlwis- send, dass das Konzept weiterentwickelt werden wird im Laufe der Jahre, weil die Stadttei- lentwicklung ist keine abgeschlossene Sache, die Quartiersentwicklung keine abgeschlos- sene Sache. Unsere Gesellschaft verändert sich, und dementsprechend wird dem auch mit diesem Konzept ein Stück weit Rechnung getragen. Ich muss auch sagen, ich finde es wichtig, dass tatsächlich die Forderungen oder die Vorschläge der Bürgervereine weiter mit berücksichtigt werden, weil alleine in der Südstadt kann ich es einfach deutlich machen. Die besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Quartieren, nämlich der neuen Südstadt und der alten Südstadt. Sie taucht jetzt hier in dem Konzept nicht auf, weil das zusammenbe- trachtet eine Gemengelage gibt, die jetzt, sage ich mal, nicht brennt, aber wenn ich die Quartiere auseinandernehme, dann sehe ich sehr wohl, dass in der einen Hälfte der Süd- stadt durchaus mehr Bedarf da wäre. Die andere Hälfte ist erst mal noch ganz gut situiert, sage ich mal. Vor dem Hintergrund sehe ich, dass wir natürlich an diesem Konzept weiter arbeiten werden, es weiter entwickelt werden muss. Wichtig erscheint mir halt wirklich diese Vernetzung von vorhandenen Strukturen, von Initiativen, von Projekten und der Wei- terentwicklung für alle Menschen, die in diesen Quartieren, in diesen Stadtteilen leben. Ich bin einfach auch dankbar, dass es gelungen ist, doch viele Anregungen aus den Reihen des Gemeinderats, aus den Reihen der Bürgervereine mit aufzunehmen und umzusetzen, und da habe ich großen Respekt vor dieser Arbeit, die da geleistet wurde. Vielen Dank. – 5 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich bin froh, dass die Vorlage jetzt so ist, wie sie ist, weil jetzt kann ich sie verstehen. Die vorige Vorlage war ein wissenschaftliches Werk, und jetzt ist es eine Vorlage. Vielen Dank dafür, das zeigt mir, dass die Dinge doch im Fluss sind, wunder- bar. Ich glaube, das Geheimnis von dieser ganzen Quartiersentwicklung ist, dass die Schätze verborgen liegen in den Stadtteilen. Die sind da, die müssen wir nicht schaffen, die müssen wir nicht kaufen. Die sind einfach da, und die zu entdecken, das ist die größte Auf- gabe in der Quartiersentwicklung, zu gucken, welche Potenziale haben wir hier in den Stadtteilen und die zu fördern, dass sie zusammenkommen, und das zum Besten und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen, das ganze Konzept hat Zukunft, es ist rela- tiv günstig für die Stadt, und es lässt sich vor allen Dingen immer weiterentwickeln, je nachdem, welche Bedarfe da sind, in den einzelnen Stadtteilen. Maßgeblicher Schlüssel wird sein, wie wir die Schlüsselpositionen besetzen. Wer sozusagen ist der Koordinator, wer vernetzt, das wird sehr entscheidend sein, ob die einzelnen Player im Stadtteil Ver- trauen gewinnen oder nicht. Deswegen möchte ich darauf hinweisen, dass wir da höchs- ten Wert drauflegen müssen, hier qualifizierte und vertrauenswürdige Personen einzuset- zen. Stadtteilhäuser brauchen wir natürlich, wir müssen uns auch treffen, wir müssen uns Räume schaffen. Das ist ja gar keine Frage, aber das Problem wird lösbar sein, da bin ich zuversichtlich. Aber jetzt kommt meine Hauptforderung und da haben wir es schon mit Herrn Bürgermeister Lenz drüber gehabt, also es muss über ganz Karlsruhe ausgebreitet werden, dieses System, und es muss nicht von der Stadt verantwortet werden. In Stadttei- len sind manchmal Schlüsselpersonen schon da. Von deren Einflussbereich kann das alles entwickelt werden. Das müssen wir entdecken als Stadt, dass nicht alles von uns initiiert werden muss. Es kann auch gefördert werden und begleitet werden, sicher, aber entschei- dend ist, dass die Personen da sind und dass wir die entdecken, und dann glaube ich, wird es eine super Sache für ganz Karlsruhe, und Karlsruhe wird dadurch lebendiger und wird besser blühen. Danke schön. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Also, wir erkennen keine großen Unterschiede zu dem vorheri- gen Papier. Da sind zwar vielleicht ein paar Textbausteine geändert worden, aber wir blei- ben bei unserer kritischen Haltung. Was beschließen wir hier eigentlich? Was steht denn in der Vorlage eigentlich drin? Unter 9.1 steht, Umwidmung der bisherigen Förderung von Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer Personalförderung für Quartiersarbeit. Wir se- hen das kritisch. Hier steht in der Vorlage dann weiter hinten, dies umfasst eine Abkehr von der Raumförderung der Seniorenbegegnungsstätten zugunsten einer Index-basierten Personalförderung für die Quartiersarbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege. Das be- deutet also, dass wir in Zukunft mehr Hauptamtliche haben werden, die mit den Ehrenamt- lichen zusammenarbeiten sollen, und da sehen wir Probleme auf uns zukommen. Wenn wir jetzt zu der anderen Vorlage gehen, wir verabschieden uns von der Förderrichtlinie der Bürgerzentren und wollen in Zukunft Stadtteilhäuser fördern. Auch da haben wir die Be- fürchtung, dass es am Ende schwierig wird, weil, es steht ja in der Vorlage drin, alles, was gefördert wird, muss im Sinne der und mit den Zielen der sozialen Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Wir haben die Befürchtung, dass das Ganze jetzt sehr zentralistisch von- seiten der Stadt aufgestellt wird. Es sollen ja die Zuschüsse eingeworben werden, also was dann fehlt in Zukunft, so verstehen wir das, was dann an Raumförderung für die Senioren- begegnungsstätten fehlt, soll dann mithilfe der Hauptamtlichen an Zuschüssen eingewor- ben werden. Also wir fragen uns, ob das wirklich klappt, weil die Zuschüsse..., also ich meine..., na ja gut, wir werden das sehen. Jedenfalls haben wir die Befürchtung, dass in den Bereich der Ehrenamtlichen immer weiter reinregiert wird und dass am Ende viele Eh- renamtliche vor Ort nachher gar nicht mehr so engagiert bei der Sache sind wie bisher. Das – 6 – ist unsere Befürchtung, und wenn man sich jetzt mal anschaut, bei den Stadtteilhäusern, da ist ja jetzt gerade in Oberreut das Problem aufgetreten, dass es seit zwei Jahren einen Träger gibt für das Stadtteilhaus. Die Evangelische Kirche Karlsruhe und die Katholische Kir- che Südwest von Karlsruhe wollten als Träger das Stadtteilhaus betreiben. Es gab eine zwei Jahre dauernde Öffentlichkeitsbeteiligung. Alles wurde besprochen, und man war sich ei- nig, und jetzt haben wir gehört, alles wieder zurück, die Stadt möchte, dass andere Träger zum Zug kommen. Das kann natürlich wirklich nicht im Sinn der Sache sein. Wir wollen nicht, dass denen, die sich vor Ort engagieren, am Ende vonseiten der Stadt reinregiert wird, auch wenn es vielleicht gut gemeint ist, und dass am Ende dann die Ehrenamtlichen, die in den Stadtteilen bisher ihre Arbeit getan haben, sagen, unter den Umständen machen wir nicht weiter oder unter den Umständen sind wir nicht mehr so engagiert, wie bisher, und wir sehen, dass mit dieser Vorlage die Gefahr besteht, und deswegen werden wir heute dagegen stimmen. Vielen Dank. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe auf 9.1, Soziale Quartiers- entwicklung, Förderung der Quartiersarbeit, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe auf 9.2, Weiterentwicklung der bestehenden Förderung der Bürgerzentren zur För- derrichtlinie Stadtteilhäuser. Auch hier bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist mehrheitliche Zustimmung. Vielen Dank an alle, die an diesem doch, glaube ich, sehr partizipativen Prozess in allen Richtungen teilgenommen haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juli 2023