Bauantrag Werrabronner Straße 5

Vorlage: 2023/0438
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2023

    TOP: 5.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5.4 Bauantrag Werrabronner Str. 5 ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2023/0438 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 26.04.2023 5.4 ☒ ☐ Bauantrag: Nutzungsänderung von Bürofläche in Wohnnutzung Werrabronner Str. 5, Flurstück 8868 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 506 – Grötzingen Nord I - Ost §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umnutzung von Gewerbe (Bürofläche) in Wohnen. Im Bebauungsplan ist Reines Wohnen als Nutzung festgesetzt und Gewerbe nur als Ausnahme zulässig. Das Bauvorhaben entspricht daher den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage