Bauantrag Werrabronner Straße 5
| Vorlage: | 2023/0438 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2023/0438 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 26.04.2023 5.4 ☒ ☐ Bauantrag: Nutzungsänderung von Bürofläche in Wohnnutzung Werrabronner Str. 5, Flurstück 8868 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 506 – Grötzingen Nord I - Ost §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umnutzung von Gewerbe (Bürofläche) in Wohnen. Im Bebauungsplan ist Reines Wohnen als Nutzung festgesetzt und Gewerbe nur als Ausnahme zulässig. Das Bauvorhaben entspricht daher den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage