Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung (unselbständige Stiftung), Sanierung der Stiftungsimmobilie "Bürklinstraße 4"
| Vorlage: | 2023/0436 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.05.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0436 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung (unselbständige Stiftung), Sanierung der Stiftungsimmobilie "Bürklinstraße 4" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.05.2023 3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss genehmigt die Kostenübernahme für die Sanierung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten in der Bürklinstraße 4 mit einem geplanten Gesamtaufwand von 1.082.000 Euro. Die Sanierung wird von der Volkswohnung Karlsruhe GmbH, mit der ein Fremdverwaltervertrag besteht, durchgeführt. Für die Sanierung werden ausschließlich die liquiden Mittel der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann- Stiftung in Anspruch genommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Volkswohnung Karlsruhe GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Stiftungsvermögen der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung, die nach dem Tod des Ehepaars Brenkmann im November 2019 errichtet wurde, befindet sich insbesondere ein Wohnhaus in der Bürklinstraße 4 mit sieben Wohneinheiten, das einen erheblichen Sanierungsstau aufweist. Die Lohr- Architekten wurden von der Volkswohnung Karlsruhe GmbH als der Fremdverwalterin der Stiftungsimmobilien beauftragt, eine Kostenschätzung zu erstellen. Der Sanierungsaufwand liegt demnach bei 1.082.000 Euro. Das Honorar der Volkswohnung Karlsruhe GmbH ist inkludiert. Die Arbeiten werden in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt. Die notwendigen Maßnahmen umfassen insbesondere • Umfassende Sanierung der Fassade Instandsetzung der Natursteinfassadenelemente, Reinigungs- und Reparaturarbeiten an den Putz- und Klinkerflächen, Instandsetzung der Balkone auf der Hofseite • Behebung des Wasserschadens sowie Überarbeitung der Oberflächen im Treppenhaus, Austausch der Heizungsanlage, Erneuerung Elektroinstallation, Energetische Modernisierung der Fenster und Holzrolladen, Grundlegende Modernisierung der Wohnungen mit Strangsanierung der Nasszellen und Modernisierung der Bäder SPC hat die Kostenschätzung geprüft. Die geplanten Maßnahmen sind aufgrund der eingereichten Unterlagen gut nachvollziehbar. Die angesetzten Preise bewegen sich überwiegend im unteren Preisniveau und werden als auskömmlich bezeichnet. SPC bewertet die geplante Modernisierung des Objektes als wirtschaftliche Maßnahme. Ob Fördermöglichkeiten und gegebenenfalls in welcher Höhe bestehen in Bezug auf die Beschaffung der Wärmepumpe bzw. für die Reparatur der Natursteinfassade im Rahmen der Denkmalförderung wird von der Volkswohnung Karlsruhe GmbH geprüft und gegebenenfalls beantragt. Das Grundstockvermögen der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung bleibt durch diese Baumaßnahme vollständig erhalten. Nach § 5 Nr. 13 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss für die Vergabe bzw. analog für die Genehmigung von Kostenübernahmen ab 500 TEUR bis 2.000 TEUR zuständig. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss genehmigt die Kostenübernahme für die Sanierung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten in der Bürklinstraße 4 mit einem geplanten Gesamtaufwand von 1.082.000 Euro. Die Sanierung wird von der Volkswohnung Karlsruhe GmbH, mit der ein Fremdverwaltervertrag besteht, durchgeführt. Für die Sanierung werden ausschließlich die liquiden Mittel der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann- Stiftung in Anspruch genommen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 40. Sitzung Hauptausschuss 9. Mai 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung (unselbständige Stif- tung), Sanierung der Stiftungsimmobilie „Bürklinstraße 4“ Vorlage: 2023/0436 Beschluss: Der Hauptausschuss genehmigt die Kostenübernahme für die Sanierung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten in der Bürklinstraße 4 mit einem geplanten Gesamtaufwand von 1.082.000 Euro. Die Sanierung wird von der Volkswohnung Karlsruhe GmbH, mit der ein Fremdverwaltervertrag besteht, durchgeführt. Für die Sanierung werden ausschließlich die liquiden Mittel der Renate-und-Rolf-G.-Brenk- mann-Stiftung in Anspruch genommen. Abstimmungsergebnis: Bei einer Gegenstimme mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) stellt infrage, ob sich die vorgesehenen Investitionen amortisieren würden. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bei einer Gegen- stimme die mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Mai 2023