Gewerbegebiet in der Ottostraße

Vorlage: 2023/0433
Art: Antrag
Datum: 19.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Wirtschaftsförderung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.05.2023

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.07.2023

    TOP: 1

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.04.2023 Vorlage Nr.: 2023/0433 Gewerbegebiet in der Ottostraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 16.05.2023 19 X Planungsausschuss 06.07.2023 1 x 1. Die Wirtschaftsförderung Karlsruhe führt Gespräche mit den im Gewerbegebiet vorhandenen Firmen und erstellt einen Entwicklungsplan für das Gebiet. 2. Die Stadt prüft, ob dafür der Bebauungsplan zu ändern ist, um die Entwicklung zu ordnen und störende Einflüsse zu verhindern. Dazu wird ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst. Begründung/Einordnung: Die Interessengemeinschaft des Gewerbegebiets Killisfeld mit wichtigen Firmen aus dem Gebiet bietet ein großes Potential für die Entwicklung der Arbeitsplätze in Karlsruhe. Investitionen sind getätigt worden beziehungsweise werden vorbereitet. Das Umfeld eines Standorts ist wichtig bei Personalrekrutierung und bei Kundenbesuchen. Es muss verhindert werden, dass es zu Abwanderungen kommt. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh Irene Moser

  • Protokoll GR TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Mai 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Gewerbegebiet in der Ottostraße Antrag: SPD Vorlage: 2023/0433 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 6. Juli 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Mai 2023

  • Stellungnahme SPD-Antrag Gewerbegebiet in der Ottostraße
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0433 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung Gewerbegebiet in der Ottostraße Antrag: SPD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 16.05.2023 19 X Planungsausschuss 06.07.2023 1 X Kurzfassung Die Verwaltung wird zu einem Austausch mit der IG Killisfeld einladen, an dem alle beteiligten Fachämter teilnehmen werden. Die beabsichtigte Änderung der vorhandenen Bebauungspläne würde eine planerische Feinsteuerung voraussetzen, die durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt sein müsste. Solche besonderen städtebaulichen Gründe sind im vorliegenden Fall nicht darstellbar. Die Verwaltung rät deshalb von einer Bebauungsplanänderung ab. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung: 1. Die Wirtschaftsförderung Karlsruhe führt Gespräche mit den im Gewerbegebiet vorhandenen Firmen und erstellt einen Entwicklungsplan für das Gebiet. Die Interessengemeinschaft von Firmen des Gewerbegebietes Killisfeld hat sich mit einem Schreiben zur Situation im Gewerbegebiet Ottostraße an Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup und weitere Behörden gewandt. In dem Schreiben wurden die örtlichen Begebenheiten aus Sicht der Unterzeichnenden beschrieben und um einen Dialog zu den aufgeworfenen Themen gebeten. Die Stadtverwaltung hat den Wunsch zu einem Austausch mit der IG Killisfeld, an dem alle beteiligten Fachämter teilnehmen werden, aufgenommen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Anliegen der IG Killisfeld nach einem attraktiven Umfeld ein berechtigtes Interesse, das ernst genommen wird. Über die Ergebnisse des Gesprächstermins wird die Verwaltung berichten. 2. Die Stadt prüft, ob dafür der Bebauungsplan zu ändern ist, um die Entwicklung zu ordnen und störende Einflüsse zu verhindern. Dazu wird ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst. Bei Bordellen und bordellartigen Betrieben handelt es sich formell um Gewerbebetriebe, die als solche in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig sind. Da weder der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 330b aus dem Jahr 1999 (Bereich nördlich der Ottostraße) noch der Bebauungsplan Nr. 721 (Bereich südlich der Ottostraße) Aussagen zur Zu- bzw. Nicht-Zulässigkeit von Bordellen treffen, sind diese im hier betrachteten Gewerbegebiet momentan zulässig. Aufgrund der großen Zahl an Gewerbegebieten im Stadtgebiet wurden im Steuerungskonzept Vergnügungsstätten, welches im September 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde, nur diejenigen (Bereiche von) Gewerbegebiete vertieft betrachtet, die durch Einzelhandel oder Vergnügungsstätten vorgeprägt sind. Die Festsetzungsempfehlungen der untersuchten Gewerbegebiete wurden in enger Abstimmung mit beteiligten städtischen Dienststellen erarbeitet. Im hier diskutierten Gewerbegebiet wurde der östliche Teil entlang der Ottostraße vertieft untersucht. Die Gefahr eines Trading-Down-Effekts wurde hier nicht erkannt und daher auch keine Empfehlung ausgesprochen, Bordelle dort zukünftig auszuschließen. Eine Änderung der vorhandenen Bebauungspläne mit dem Ziel, eine Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben in dem Gewerbegebiet zu verhindern, wäre nur im Wege einer planerischen Feinsteuerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zulässig. Solche besonderen städtebaulichen Gründe sind jedoch gerade auch vor dem Hintergrund der in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Aussagen des Vergnügungsstättenkonzeptes für das fragliche Gewerbegebiet nicht darstellbar. Die Verwaltung rät deshalb von einer Bebauungsplanänderung ab.