Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche

Vorlage: 2023/0429
Art: Informationsvorlage
Datum: 18.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.06.2023

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0429 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 13.06.2023 3 x Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt die Informationen zur Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Sitzung wird das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, einen Sachvortrag zur Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche mit folgenden Punkten halten: 1. Wertigkeit von Steinbrüchen/der Wettersbacher Steinbrüche im Speziellen 2. Freistellen der Felswand im großen Steinbruch „Ob der Eichhälden“ 3. Herauspflegen von Neophyten (insb. Kirschlorbeer) 4. Belassen der übrigen Steinbrüche (Wahrung der Verkehrssicherheit) 5. Vorgesehene Information der Öffentlichkeit (keine Ablagerungen von Gartenabfällen) per Flyer, Ortsblättchen 6. Finanzierungsmöglichkeiten Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Informationen zur Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche zur Kenntnis.