Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche
| Vorlage: | 2023/0429 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 18.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.06.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0429 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 13.06.2023 3 x Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt die Informationen zur Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Sitzung wird das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, einen Sachvortrag zur Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche mit folgenden Punkten halten: 1. Wertigkeit von Steinbrüchen/der Wettersbacher Steinbrüche im Speziellen 2. Freistellen der Felswand im großen Steinbruch „Ob der Eichhälden“ 3. Herauspflegen von Neophyten (insb. Kirschlorbeer) 4. Belassen der übrigen Steinbrüche (Wahrung der Verkehrssicherheit) 5. Vorgesehene Information der Öffentlichkeit (keine Ablagerungen von Gartenabfällen) per Flyer, Ortsblättchen 6. Finanzierungsmöglichkeiten Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Informationen zur Wertigkeit und Pflege der Wettersbacher Steinbrüche zur Kenntnis.