Konzeptbeschluss: Variantenentscheidung für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle "Hübschstraße" sowie Umgestaltung des gesamten Straßenraums
| Vorlage: | 2023/0425 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Messung Bereich bis Magadamfl228che Messung Bereich bis Magadamfl228che u. Baumart Linde teilweis von 2008 u. Baumart Linde teilweis von 2008 Asphalt Asphalt Asphalt Rasen Asphalt Platten Pflaster L K KK K K K K K K K K K K K K K K K K K K K Verbundpflaster Eingang Einfahrt Eingang Einfahrt Einfahrt Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Einfahrt Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Einfahrt Einfahrt Einfahrt Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Kellerfenster Einfahrt Einfahrt Einfahrt Einfahrt Lade- schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Gr252n Gr252n Gr252n Gr252n Gr252n Gr252n Gr252n Gr252n Gr252n Gr252n Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Stra223enbahn- Stra223enbahn- Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster pflaster pflaster pflaster pflaster pflaster Rasengitterstein Rasengitterstein Rasengitterstein Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Betonplatten Magadam Magadam f252r Abflachung Hochbord Magadam Ferngas Ferngas Wasserabsperr- Trafohaus Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Pflaster Asphalt Pflaster Sperrfläche Asphalt Asphalt Asphalt Rasen Pflaster Asphalt Asphalt Asphalt Pflaster Pflaster Sperrfläche Asphalt Asphalt Asphalt ÖV ÖV ÖV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV Asphalt Gr252n Pflaster Asphalt SO +34 SO +18 SO +34 SO +18 3.50 3.50 4.00 3.00 5.50 29.50 3.00 15.30 2.00 1.50 2.27 1.58 2.15 2.86 2.15 1.58 2.27 1.50 2.00 1.35 2.50 56.30 56.35 29.55 3.00 15.30 5.50 3.00 2.50 2.50 4.35 4.00 4.00 0.30 2.43 1.85 2.32 1.87 4.94 1.75 2.47 1.85 2.38 0.20 0.30 0.20 2.48 1.85 2.42 1.75 4.96 1.85 2.28 1.85 2.49 Querprofil Bunsenstraße Hübschstraße Weltzienstraße Liebigstraße HS Hübschstraße Kühler Krug Weinbrennerplatz Eingang Eingang Eingang Eingang Einfahrt Schacht Plattenbelag Plattenbelag Asphalt Asphalt Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster pflaster Betonplatten Betonplatten Betonplatten Fallrohr Fallrohr Fallrohr 4.00 K K K K K K K K K K Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Lade- schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Schacht Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Asphalt Asphalt Asphalt Asphalt Gr252n Gr252n Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Verbundpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster Sandsteinpflaster pflaster pflaster Betonplatten Betonplatten Betonplatten Magadam f252r Abflachung Hochbord Wasserabsperr- Schacht Schacht Schacht Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr IV IV IV IV IV SO +34 SO +18 SO +34 SO +18 3.50 3.50 4.00 3.00 5.50 29.50 3.00 15.30 2.00 1.50 2.27 1.58 2.15 2.86 2.15 1.58 2.27 1.50 2.00 1.35 2.50 56.30 56.35 29.55 3.00 15.30 5.50 3.00 2.50 2.50 4.35 K K Eingang Eingang Eingang Eingang Eingang Schacht Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag Verbundpflaster Verbundpflaster pflaster Betonplatten Betonplatten Betonplatten Magadam Ferngas Ferngas Fallrohr Fallrohr Fallrohr Fallrohr ÖV 4.00 2.486.014.965.99 21.93 Parken / GrünGehwegGehwegFahrbahnFahrbahn 1.85 1.852.281.851.752.42 Gebäude Bestand Gebäude Bestand 2.49 Radfahr- streifen Radfahr- streifen Westl. Kriegsstraße Haltestelle Hübschstraße V O R P L A N U N G 14.02.2023 Charakteristik Variante A: . - Verschiebung Gleislage um ca. 20 cm (Nordseite) bzw. 30 cm (Südseite) - Erhalt Schrägparkstände - Entfall Längsparkstände - Straßenbündiger Bahnkörper - Führung Radverkehr auf Radfahrstreifen - Erhalt Gehwegbreite je 2,50 m - Querungsstellen inkl. Aufstellflächen in Mittelinseln an allen querenden Straßen (an Liebigstraße (westl.), Weltzienstraße (östl.) und Hübschstraße (östl.)) - Querungshilfe Weltzienstraße zusätzlich mit LSA gesichert (Aufstellfläche hier nur mögl. bei Einschränkung der Fahrbeziehungen von Müllffahrzeugen) - Bilanz Bestandsbäume: ca. -6 (siehe Tabelle) (Anzahl neuer Baumstandorte: ca. 6) - Bilanz Parkstände: ca. -122 (siehe Tabelle) - Kostenschätzung 6.100.000 € netto: - inkl. Fahrleitungen, Beleuchtung, gesamthafte Erneuerung Asphaltdecke - exkl. Lichtsignalanlage, sonstige Ausrüstungstechnik, ggf. Leitungsverlegungen Variante A Fußgängerquerung LiebigstraßeHaltestelle HübschstraßeFußgängerquerung Bunsenstraße Schüßler-Plan Legende Parkfläche Fahrbahn Bahnsteig Gehweg Radweg Grünfläche Neubau Gleise geschlossene Bauweise, Asphalt Bestandsbäume Geplanter Baumstandort Anlage A zur Beschlussvorlage
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0425 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Konzeptbeschluss: Variantenentscheidung für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle „Hübschstraße“ mit Gleis- und Fahrleitungserneuerung zwischen Kühler Krug und Weinbrennerplatz sowie Umgestaltung des gesamten Straßenraums Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 14.09.2023 3 X vertagt Planungsausschuss 05.10.2023 4 X vorberaten Gemeinderat 23.01.2024 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt der geplanten Vorzugsvariante zu und beauftragt die VBK mit der Entwurfs- planung und der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme ca. 250.000 EUR – 300.000 EUR Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung erfolgt durch vorhandenen Sammelan- satz des TBA. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit StwKa, VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Vorhabensbeschreibung Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) plant den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Hübsch- straße“ sowie die Gleissanierung einschließlich Erneuerung der Fahrleitung in der Westlichen Kriegs- straße zwischen Kühler Krug und Weinbrennerplatz. Der gesetzlichen Forderung zur vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV folgen die VBK in ihrer Zustän- digkeit mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen im städtischen Straßen- und Stadtbahnnetz und des Liniennetzes der Busse. Derzeit erfolgt der Ein- und Ausstieg an der Haltstelle „Hübschstraße“ im Westen der Stadt Karlsruhe direkt auf die Straßenfahrbahn mit einem Höhenunterschied von 34 cm. Um auch an dieser Haltestelle den stufenlosen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, ist der Bau von zwei Bahnsteigen mit einer Höhe von 34 cm über Schienenoberkante mit barrierefreiem Zugang erforderlich. Für die bestehende Bus- haltestelle ist ein passender Bussteig vorzusehen. Außerdem muss aufgrund dringend erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen die Schieneninfra- struktur in der Kriegsstraße zwischen Kühler Krug und Weinbrennerplatz erneuert werden. Gleichzei- tig sollen die regelmäßig durch den ruhenden Verkehr erzeugten Betriebsstörungen des Straßenbahn- betriebs baulich unterbunden bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Die Ursache hierfür ist der Überhang von im Mittelstreifen parkender, zu langer Kraftfahrzeuge. Ebenso ist die vorhandene Fahr- leitung für die Straßenbahn zwingend zu erneuern. Aufgrund der heutigen statischen Anforderungen und des gestiegenen Energiebedarfs der Straßenbahnfahrzeuge ist eine gesamthafte Anpassung der Oberleitung erforderlich, sodass die Befestigungen an den Hausfassaden zu entfernen sind. Die Pla- nung sieht vor, einzelne Masten im öffentlichen Verkehrsraum aufzustellen und das Fahrleitungssys- tem an die anschließenden Abschnitte anzupassen. Die Dringlichkeit zur Realisierung der Maßnahme, insbesondere der Gleissanierung, hat der Havariefall im Juni 2022 gezeigt: Es kam zu einem Gleisschaden, der eine Sperrung der stadteinwärts führenden Richtungsfahrbahn zur Folge hatte und ad hoc Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden muss- ten. In der Konsequenz kann es bei Nichtdurchführung der vollumfänglichen Grunderneuerungs-maß- nahme jederzeit wieder zu einem Havariefall kommen, sodass langfristig ein sicherer Straßenbahnbe- trieb nicht gewährleistet werden kann. Mit Einstellung des Straßenbahnbetriebs aufgrund von potenti- eller Gleisschäden ist auch eine sichere Befahrbarkeit der westl. Kriegsstraße durch den Kfz-Verkehr und Radverkehr nicht mehr gegeben. Zur wirtschaftlichen Nutzung von Synergien hat die Stadt Karlsruhe, hier das Stadtplanungsamt, die Absicht, im Zuge der Maßnahme die Verkehrssicherheit des Radverkehrs zu erhöhen und durch eine Neuordnung des Straßenraums an die Straßenabschnitte am Kühler Krug und Weinbrennerplatz anzu- schließen und somit ein durchgehendes Radfahrangebot in beide Fahrtrichtungen zu schaffen. Des Weiteren planen die Stadtwerke Karlsruhe, einzelne Leitungserneuerungen im Schatten der Gesamt- baumaßnahme durchzuführen. Um Synergieeffekte bei Bau und Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen zu generieren, erfolgte eine Zusammenlegung aller Einzelmaßnahmen. In Diskussion und Abstimmung mit den städtischen Ämtern hat die VBK eine Vorzugsvariante mit folgenden Hauptanforderungen entworfen: • die Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs für den ÖPNV, • ein regelkonformes Radverkehrsangebot und • Erhalt des Altbaumbestandes. – 3 – 2. Verfahren Der Umbau der Straßenbahnhaltestelle, der Gleis- und Fahrleitungserneuerung der VBK sowie den durch die städt. Ämter geforderten Anpassungen an die Straßenflächen bedürfen einer Planfeststel- lung gemäß § 28 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Lan- desverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Zuständig für das Anhörungsverfahren wird vsl. die Stadt Karlsruhe sein. Zuständige Behörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe – ab Dezember 2023 vorgesehen. 3. Aktueller Planungsstand ▪ Haltestelle Hübschstraße Die Straßenbahn- und Bushaltestelle Hübschstraße liegt in der westlichen Kriegsstraße der Kreuzung Hübschstraße. Die Bahnsteige liegen jeweils in Fahrtrichtung vor dem Knotenpunkt Kriegsstraße / Hübschstraße. Die noch nicht barrierefreie Haltestelle wird durch die Buslinie 55, im 20-Minuten-Takt, und der Straßenbahnlinie 5 im 10-Minuten-Takt bedient. Der barrierefreie Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle ist zwischen den beiden Kreuzungen zur Weltzienstraße und Hübschstraße vorgesehen. Die Bahnsteige werden mit einer Höhe von 34 cm und Breite von ca. 2,50 m und über eine Länge von 30 m barrierefrei ausgebaut. Direkt an die Bahnsteige schließt der Bussteig mit 18 cm Zustiegshöhe an. Die barrierefreien Zugangswege sind an den Bahn- steigenden oder über die Hinterkanten gewährleistet. Jeweils an den Kreuzungen zur Hübsch- und Weltzienstraße werden Fahrbahn- und Gleisquerungen, z.T. signalisiert, für Fußgänger angelegt. Die Haltestelle erhält die im VBK-Netz übliche Ausstattung wie z.B. Fahrplaninformation und Sitzmöglich- keiten. Aufgrund der erforderlichen Breite von Gehweg, Radweg, Bahn- / Bussteig und Fahrbahn entfallen die im Bestand vorhandenen Schrägparkplätze im Mittelstreifen zwischen Weltzienstraße und Hübsch- straße. ▪ Flächen für Kfz und Radverkehr Der straßenbündige Gleiskörper – Straßenbahn und Kfz teilen sich den gleichen Verkehrsraum – wird beibehalten. Für den Radverkehr wird, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in der Vorzugsvari- ante ein eigener Radfahrstreifen / Schutzstreifen angeboten. Im Bereich der Haltestellen liegt der Rad- weg im Seitenbereich hinter den Bahnsteigen. Zur Gewährleistung eines sicheren Straßenbahnbetrieb ist es notwendig Störungen des Verkehrsflus- ses in der Kriegsstraße zu vermeiden. Da es erforderlich ist, die Mindestmaße für den fließenden Ver- kehr einzuhalten, kommt es zum Entfall der Längsparkierung entlang beider Fahrbahnen. In der Vor- zugsvariante bleiben die Pkw-Stellplätze im Mittelstreifen erhalten. Die Gesamtanzahl verfügbarer Stellplätze reduziert sich gegenüber dem heutigen Zustand um 122. Der geplante Entfall von Stellplätzen in der Kriegsstraße hat Auswirkungen auf das Gesamtangebot des Parkraums innerhalb der Bewohnerzone K1 südlich der Kriegsstraße. Diese entspricht dann nicht mehr den rechtlichen Voraussetzungen. Eine Anpassung der Bewohnerparkzone ist erforderlich. Der- zeit hat die Zone K1 insgesamt 615 Stellplätze, davon stehen für die Bewohner tagsüber 307 und nachts 463 Stellplätze zur Verfügung. Das Ordnungsamt hat für die Zone K1 430 Bewohnerparkaus- – 4 – weise (Stand April 2023) ausgegeben. Die Überarbeitung kann erfolgen sobald Variantenbeschluss er- folgt ist. Diese berücksichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Stellplatzanzahl, wie auch die Abwägung der Bedürfnisse der Anwohnenden und Gewerbetreibenden in Bezug auf die Stellplatzverteilung innerhalb der Zone. Auch nördlichen der Kriegsstraße herrscht nachts hoher Park- druck, dieser Bereich wird im Rahmen des IQ-Projektes „Parkraumkonzept und -management“ detail- liert untersucht, um festzustellen, ob auch hier eine Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parksitua- tion für Bewohner umgesetzt werden kann. Die Verwaltung geht nach erster Einschätzung davon aus, dass hier die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewohnerparkzone gegeben sind. Die rechtlich notwendigen Untersuchungen zur Ausweisung und Aufteilung einer neuen Bewohnerparkzone kön- nen erst nach Fertigstellung des Straßenbahnprojektes und dem tatsächlichen Entfall der Stellplätze erfolgen. Erst zu diesem Zeitpunkt lassen sich die Verlagerungen der parkenden Fahrzeuge in angren- zende Bereiche oder den privaten Raum erfassen. ▪ Flächen für Fußgänger Die vorhandenen Gehwege bleiben wie im Bestand erhalten. Die Gehwegbreiten werden in Teilberei- chen (Bahnsteig, Kreuzungen) angepasst. An allen Kreuzungen und Einmündungen sind Fußgänger- querungen vorgesehen. ▪ Grünflächen und Bäume In der Vorzugsvariante bleibt der Baumbestand im Mittelstreifen weitestgehend erhalten. Lediglich im Bereich der Haltstelle kann, aufgrund der erforderlichen Verkehrsflächenbreiten, der heutige Baumbe- stand nicht erhalten bleiben. Variante A (Vorzugsvariante): 4. Kosten Für die Vorzugsvariante (Variante A) werden die Baukosten (Stand 03/2023) auf rund 6,0 Mio. ge- schätzt. Es ist vorgesehen, für das Bauvorhaben Zuwendungen beim Land Baden-Württemberg über das Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen. Die Aufteilung der Kosten sieht wie folgt aus: - Verkehrsbetriebe Karlsruhe: Kosten für Haltestelle, Gleisbau und Fahrleitung sowie direkte Fol- gemaßnahmen (L-GVFG, bis zu 75% im Haltestellenbereich, außerhalb bis zu 50%) - Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt: Kosten für Herstellung eines richtlinienkonformen Radverkehrsan- gebotes (Fahrbahnmarkierungen und Anpassung Nebenflächen) In der Kostenschätzung auf der Grundlage der Vorplanung sind Kosten für Lichtsignalanlagen und Lei- tungsverlegungen / -erneuerungen nicht enthalten. Planungskosten sind mit pauschal 200.000 EUR berücksichtigt und beinhalten sowohl externe als auch interne Planungsaufwendungen. – 5 – Der städtische Kostenanteil beträgt somit 250.000 – 300.000 EUR und wird über den vorhandenen Sammelansatz des TBA gegenfinanziert. 5. Variantenbewertung In der Vorplanungsphase zur Umgestaltung des gesamten Verkehrsraums der Westl. Kriegsstraße wur- den mehrere Varianten erarbeitet und auf technische Machbarkeit geprüft. In zahlreichen fachlichen Beratungen und Abstimmungen aller beteiligten Ämter und Fachbehörden der Stadt Karlsruhe er- folgte die abschließende Entscheidung zu der hier vorgestellten Vorzugsvariante. Die übrigen Varian- ten erfüllten nicht die genannten Hauptanforderungen (vgl. Kap. 1), insbesondere zu einem sicheren und störungsfreien Betriebsablauf sowie Sicherheitsanforderungen aller Verkehrsteilnehmer. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die gewählte Vorzugsvariante (Variante A) die kostengünstigste Maßnah- menumsetzung. Die zeichnerische Darstellung der Variante A ist als Anlage beigefügt. Nachfolgend sind die ausgeschiedenen Varianten aufgeführt: Variante B: • kein durchgehendes Radverkehrsangebot und damit keine sichere Radverkehrsführung, • keine Verbesserung gegenüber Bestand, • größtmögliches Parkplatzangebot gegenüber anderer Varianten, Kostengruppe Kostenschätzung (netto) KG 100 – Grundstück 0 KG 200 – Herrichten und Erschließen 200.000 KG 300 – Bauwerk (Konstruktion) 4.300.000 KG 400 – Bauwerk (techn. Anlage) 1.300.000 KG 500 – Außenanlagen 0 KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke 0 KG 700 – Baunebenkosten 200.000 KG 800 – Finanzierung 0 Summe 6.000.000 Anteil VBK 5.500.000 Anteil TBA 500.000 abzgl. Fördermittel nach LGVFG in Höhe von vsl. 50 % der angegebenen Kosten – 6 – • Investitionskosten ca. 10 % höher als Vorzugsvariante Variante C • kein Erhalt des Altbaumbestandes, einzelne Baumstandorte nur zwischen Längsparkständen, • vollständige Neuordnung des Straßenquerschnitts: Gleise straßenbündig in Mittellage, • städtebaulich schlechteste Variante, insbesondere aus Sicht des StPlA und GBA, • Aufwand Leitungsumbau (noch) nicht abschätzbar wegen längslaufender Leitungen unter dem Gleiskörper (Folge: nicht abschätzbare Folgekosten); • Parkplatzangebot reduziert gegenüber Bestand (Wegfall Schrägparker), • größte Investitionskosten: ca. 40 % höher als Vorzugsvariante Für die Varianten B und C ist in der aktuellen Haushaltslage keine Finanzierung darstellbar. 6. Zeitplan Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle soll zeitgleich mit einer Gleissanierung auf dem gesamten Streckenabschnitt ab 2026 durchgeführt werden. Die Durchführung des Haltestellenausbaus ist nur tagsüber vorgesehen, sodass keine lärmintensiven Nachtarbeiten notwendig werden. Temporäre Straßensperrungen und Umleitungsverkehre sollen im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem Ordnungsamt und der Polizei abgestimmt werden. Da das Vorhaben im Bereich der bisherigen Trasse und der bestehenden Bahnanlagen ausgeführt wird, sind sowohl durch den Bau als auch durch den Betrieb nur geringfügige Umweltauswirkungen zu erwar- ten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss Der Gemeinderat stimmt der geplanten Vorzugsvariante zu und beauftragt die VBK mit der Entwurfs- planung und der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.