Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl der 1. Stellvertretung der Ortsvorsteherin für die Ortschaft Wettersbach durch den Gemeinderat

Vorlage: 2023/0420
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.05.2023

    TOP: 6

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0420 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl der 1. Stellvertretung der Ortsvorsteherin für die Ortschaft Wettersbach durch den Gemeinderat Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 02.05.2023 6 x Gemeinderat 16.05.2023 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach dem Ausscheiden von Tilman Pfannkuch als 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter zum 30.04.2023 nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Ortschaftsrätinnen bzw. Ortschaftsräte zur Wahl der 1. Stellvertreterin bzw. des 1. Stellvertreters der Ortsvorsteherin vorzuschlagen: 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter: Ortschaftsrat Roland Jourdan Die Wahl wird geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.05.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 71 GemO wird für die Ortsvorsteherin vom Gemeinderat nach Anhörung des Ortschaftsrates aus dessen Mitte ein oder mehrere Stellvertreter*innen der Ortsvorsteherin gewählt. Ihre Amtszeit richtet sich nach den für die Ortsvorsteherin geltenden Grundsätzen. Sind mehrere Stellvertreter*innen bestellt, sind diese nicht gleichzeitig und nebeneinander vertretungsberechtigt und zur Vertretung verpflichtet, sondern nur jeweils derjenige, an dem die Reihenfolge der Stellvertretung ist. Diese Reihenfolge wird bei der Bestellung bestimmt. Bei der Verhinderung der Ortsvorsteherin ist zunächst die erste Stellvertretung vertretungsberechtigt; erst wenn eine Verhinderung der ersten Stellvertretung vorliegt, tritt an diese Stelle die zweite Stellvertretung usw. Die Stellvertreter*innen der Ortsvorsteherin werden durch Wahl nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO bestellt. Die Möglichkeit der vorherigen Einigung unter den Wählervereinigungen über die Besetzung der Stellvertreterstellen ist nicht ausgeschlossen; eine solche Einigung kann als „offene“ Wahl i. S. von § 37 Abs. 7 Satz 1, 2. Halbsatz GemO betrachtet werden. Werden mehrere Stellvertreter*innen der Ortsvorsteherin bestellt, wird jeder in einem getrennten Wahlgang gewählt. Es ist also unzulässig, in einem Wahlgang alle Stellvertreter*innen zu wählen. Bei der Wahl einer jeden Stellvertretung ist durch die Zahl der von ihm gewählten Stellvertreter*innen festgelegt, in welcher Reihenfolge diese zur Vertretung berufen sind, d. h. es wird zunächst die erste, dann die zweite Stellvertretung gewählt. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Wahl als Stellvertreter*innen der Ortsvorsteherin vorgeschlagenen Ortschaftsrätinnen bzw. Ortschaftsräte bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht befangen. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Tilman Pfannkuch festgestellt. Dieser fungierte als 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter. Somit ist die 1. Ortsvorsteher-Stellvertretung neu zu wählen. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach dem Ausscheiden von Tilman Pfannkuch als 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter zum 30.04.2023 nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Ortschaftsrätinnen bzw. Ortschaftsräte zur Wahl der 1. Stellvertreterin bzw. des 1. Stellvertreters der Ortsvorsteherin vorzuschlagen: 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter: Ortschaftsrat Roland Jourdan Die Wahl wird geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.