Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen
| Vorlage: | 2023/0414 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 14.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.06.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0414 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.06.2023 5 x Information (Kurzfassung) Der Planungsausschuss nimmt die Informationen über das Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger von Karlsruher Firmen zur Kenntnis. Die Deckung wird über den Sammelansatz Klimaschutzkonzept beim Umweltamt THH 3100 bereitgestellt und in den THH 6100 entsprechend den in 2023 erteilten Förderbescheiden umgesetzt. Die Mittel könnten dann bei Bedarf nach 2024 übertragen werden und würden dann zur Auszahlung bereitstehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 75.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz- Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es soll auch möglichst viel Wirtschaftsverkehr auf E-Lastenräder und E-Lastenanhänger verlagert werden. Mit dem Mikro-Hub in der Kreuzstraße wurde ein erster Baustein im Bereich der City-Logistik gelegt. Bereits 2016 hat eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt gezeigt, dass 8 bis 23% der gewerblichen Fahrten mit einem E-Lastenrad durchgeführt werden könnten. Dieses Verlagerungspotenzial soll mit dem „Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen“ erschlossen werden. Das Förderprogramm sieht vor, dass 25% des Neupreises eines E-Lastenrades oder E-Lastenanhängers bis zu einer Höhe von 2.500 Euro gefördert werden können. Die Karlsruher Förderung ist mit der Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in gleicher Höhe kombinierbar. Voraussetzung, um die Förderung der Stadt Karlsruhe zu erhalten ist, dass der Bewerber einen positiven Förderbescheid der Bundesförderung vorweisen kann. Die Förderkriterien des Bundes haben sich über Jahre den aktuellen Anforderungen angepasst und bewährt. Der Förderrahmen beträgt insgesamt 75.000 Euro und wird mit nichtgenutzten übertragenen Mitteln aus 2022 ergänzt. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Dadurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden, die letztes Jahr bei den Betrieben zu Verzögerungen bei der Bestellung und Lieferung der E-Lastenräder geführt haben. Sollte das Budget zum 15. Oktober nicht durch Anträge von Firmen ausgeschöpft sein, werden auch Anträge von Karlsruher Vereinen und Initiativen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Um Firmen die Einsatzmöglichkeiten von E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern aufzuzeigen, wurde von der Stadt Karlsruhe das Projekt „flottes Gewerbe“ initiiert. Dabei wird die Stadt von Kreishand- werkerschaft, HWK und IHK unterstützt. Im Rahmen dieses Projektes haben Firmen die Möglichkeit, E-Lastenräder für fünf Wochen zu testen. Dabei werden sie von der Presse begleitet, um höhere Bekanntheit der Maßnahme zu erreichen. Zeitplan Am 28. Juni 2023 wird von 12 bis 17 Uhr ein großer Testparcours mit zahlreichen aktuellen E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern im Schlachthofareal durchgeführt. Hier haben Firmen die Möglichkeit, die aktuellen Modelle zu testen und sich herstellerunabhängig zu informieren. Die Online-Antragsstellung für das Karlsruher Förderprogramm wird voraussichtlich vom 30. Juni bis 15. Oktober 2023 möglich sein. Die Ausstellung der Förderbescheide erfolgt nach Prüfung der vollständig eingegangenen Antragsunterlagen. Die Auszahlung des Fördergeldes ist nach Kauf und Einreichung der Unterlagen ab Januar 2024 möglich. Beim Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen 2023 handelt es sich um einen Haushaltsvollzug, da die Mittel in Höhe von 75.000 Euro über das Klimaschutzkonzept mit Hinweis auf das Förderprogramm im HH-Plan beschlossen wurden. Voraussetzung für die Um- setzung und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel ins Jahr 2024 ist, dass die Förderbescheide an die Firmen 2023 erteilt werden. Anlage: Förderkriterien zum Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt die Informationen über das Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger von Karlsruher Firmen zur Kenntnis.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Stand: Juni 2023 1 Zielsetzung der Förderung Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es soll auch möglichst viel Wirtschaftsverkehr auf E-Lastenräder und E-Lastenanhänger verlagert werden. Mit dem Mikro-Hub in der Kreuzstraße wurde ein erster Baustein im Bereich der City-Logistik gelegt. Bereits 2016 hat eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt gezeigt, dass 8 bis 23 Prozent der gewerblichen Fahrten mit einem E-Lastenrad durchgeführt werden könnten. Dieses Verlagerungspotenzial soll mit dem „Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen“ erschlossen werden. Die geförderten Lastenräder sollen durch ihre optisch auffallende Form alternative Transportmöglichkeiten sichtbar machen. Dadurch werden folgende Ziele verfolgt: Anzahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern Emissionen und Lärm vermeiden mehr Menschen zum Rad fahren animieren Lastenräder als praktisches Verkehrsmittel für den Alltag im Wirtschaftsverkehr sichtbar machen den Kfz-Bestand im Stadtgebiet reduzieren 2 Was wird gefördert? Gefördert wird der Kauf eines fabrikneuen zwei- oder dreirädrigen in Serie hergestellten Fahrrads oder Lastenanhängers mit elektrischer Tretunterstützung, das speziell zum Transport im Wirtschaftsverkehr konzipiert wurde und angeboten wird und sich auch optisch vom klassischen Fahrrad unterscheidet. Dies wird durch einen positiven Förderbescheid des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA - E-Lastenfahrräder) nachgewiesen . Förderbedingungen: positiver BAFA-Förderbescheid StVZO-konforme Ausstattung eine maximale elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung (Pedelec25) Nicht gefördert werden gebrauchte E-Lastenräder und -hänger, Prototypen oder Einzelanfertigungen. 3 Wer wird gefördert? Gefördert werden Firmen, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltag ändern möchten und Wege suchen, ihre Fahrzeug- flotte durch Lastenräder zu ergänzen oder zu ersetzen. Pro Firma werden pro Jahr maximal zwei Lastenräder gefördert. Der Firmensitz muss in der Stadt Karlsruhe liegen. Wirtschaftsbereiche, in denen eine hohe Fahrleistung erbracht wird, sollen gezielt gefördert werden. Gefördert werden: Karlsruher Firmen, die darlegen, zu welchem Zweck sie das E-Lastenrad oder den E-Lastenanhänger nutzen wollen und wie viel Kfz-Kilometer sie gegenüber heute durch E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger einsparen würden Karlsruher Firmen, die in einer der Kammern (Handwerkskammer, IHK) Mitglied sind Sollten durch die unter Ziffer 2 genannten Gruppen die Mittel nicht ausgeschöpft werden, können auch weitere Karlsruher Firmen, aber auch Karlsruher Vereine und Initiativen bezuschusst werden. 4 Wie hoch ist die Förderung? Der Kauf eines Lastenrades oder Lastenanhängers mit E-Unterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 Euro gefördert. Gefördert wird das Grundmodell des Lastenrades. Dabei wird sich an der Förderung durch das BAFA orientiert. Förderrichtlinie E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen 2 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Förderrichtlinie „E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen“ 5 Sonstige Zuschussbestimmungen Leasing ist nicht möglich. Für das E-Lastenrad oder den E-Lastenanhänger darf Förderung aus einem anderen Programm des Landes Baden- Württemberg, des Bundes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt werden. Dieser Antrag darf nicht vor dem 1. Juni 2023 gestellt worden sein. Alle Förderanträge sind anzuzeigen. Die Summe aller beantragten Fördermittel darf 50 Prozent beziehungsweise 5.000 Euro nicht überschreiten. E-Lastenräder und E-Lastenanhänger, die vor Ausstellung des Karlsruher Förderbescheids gekauft wurden, können nicht durch die Stadt Karlsruhe gefördert werden. Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich zum sichtbaren Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger. Hierzu ist die Teilnahme an einem öffentlichkeitswirksamen Pressetermin mit allen Geförderten vorgesehen. Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, etwa ein Jahr später an einer Mobilitätsbefragung teilzunehmen. Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, das geförderte E-Lastenrad oder den E-Lastenanhänger mindestens drei Jahre in der eigenen Firma zu nutzen. Bei Verkauf des E-Lastenrades oder des E-Lastenanhängers vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Verkauf muss dem Stadtplanungsamt vorab gemeldet werden. Ein Wechsel des E-Lastenrades oder des E-Lastenanhängers an einen anderen Firmenstandort außerhalb Karlsruhes ist nur mit Zustimmung der Stadt Karlsruhe zulässig. Ein Wechsel des Firmenstandortes während der drei Jahre hat keine Auswirkungen auf die Förderung. 6 Antragstellung und Verfahren Besorgen Sie sich bei Ihrer Kammer (IHK, Handwerkskammer) eine Bescheinigung über die Kammerzugehörigkeit. Verwendungsbeschreibung: Beschreiben Sie formlos zu welchem Zweck sie das E-Lastenrad oder den E-Lasten- anhänger nutzen wollen und wie viel Kfz-Kilometer sie gegenüber heute durch das E-Lastenrad oder den E-Lasten- anhänger einsparen würden. Besorgen Sie sich beim Radhandel oder Hersteller Ihrer Wahl ein schriftliches Angebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende Modell (inkl. Angabe der Modellbezeichnung). Besorgen Sie sich eine Förderbescheinigung des BAFA. Füllen Sie den Förderantrag unter www.karlsruhe.de/radverkehr aus und laden Sie diesen zusammen mit den Anlagen „Kammerbescheinigung“, „Verwendungsbeschreibung“, „Angebot“ und „BAFA-Förderbescheid“ hoch. Sie erhalten mit dem Formular umgehend eine automatische Einreichungsbestätigung auf der letzten Seite. Eine Antragstellung ist frühestens ab 30. Juni 2023 um 12:00 Uhr möglich. Die Antragstellung muss spätestens bis 15. Oktober 2023 erfolgen. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Die Stadt Karlsruhe prüft die Anträge und sendet Ihnen bei positivem Ergebnis einen Förderbescheid mit Verwendungsnachweis, solange das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist. Abgelehnte Anträge werden negativ beschieden. Sollte das Budget zum 15. Oktober nicht durch Anträge von Firmen ausgeschöpft sein, werden auch Anträge von Initiativen und Vereinen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Das E-Lastenrad beziehungsweise der E-Lastenanhänger muss bis zum 31. Januar 2024 bestellt werden. Der Förderbescheid ist bis zum 30. Juni 2024 gültig. Bis zum 30. Juni 2024 müssen die vollständigen Abrechnungs- unterlagen beim Stadtplanungsamt eingegangen sein. Am 1. Juli 2024 verfällt der Förderbescheid. Sollten Lieferverzögerungen auftreten, ist dies dem Stadtplanungsamt vor dem 1. Juli 2024 zu melden. Nach dem Kauf des E-Lastenrades beziehungsweise des E-Lastenanhängers reichen Sie, zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Rechnung über das Lastenrad und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Barzahlung wird nicht akzeptiert; auch Kontoauszug der ggf. geleisteten Anzahlung) per Mail beim Stadtplanungsamt ein. Eine Auszahlung des Zuschusses ist frühestens ab 1. Januar 2024 möglich. Falschangaben oder ein vorzeitiger Weiterverkauf des E-Lastenrades beziehungsweise des E-Lastenanhängers ohne Meldung an das Stadtplanungsamt werden als Subventionsbetrug geahndet. Wir empfehlen vor dem Kauf eine händler- und herstellerunabhängige Beratung. Für Fragen erreichen Sie uns unter lastenrad@stpla.karlsruhe.de