Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen für die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerichten Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2028

Vorlage: 2023/0413/1
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.05.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.05.2023

    TOP: 3.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: gewählt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0413/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen für die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerichten Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2028 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 16.05.2023 3.1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach jeweils Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertretungen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Hierbei sind für den Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe fünf Vertrauenspersonen und die gleiche Anzahl an stellvertretenden Vertrauenspersonen sowie für den Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe-Durlach vier Vertrauenspersonen und die gleiche Anzahl an stellvertretenden Vertrauenspersonen zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Einwohnerinnen und Einwohner als Vertrauenspersonen sowie als stellvertretende Vertrauenspersonen in die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Gemäß § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 hat die Stadt Karlsruhe für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Karlsruhe fünf und für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach vier Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer sowie die jeweils gleiche Anzahl an stellvertretenden Vertrauenspersonen zu benennen. Diese Personen sind vom Gemeinderat aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Wie bei der Schöffenwahl 2018 sind die Gemeinderatsfraktionen aufgefordert, Einwohnerinnen und Einwohner für die Wahl als Vertrauensperson vorzuschlagen. Auf Grundlage des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers und der errungenen Stimmenzahlen bei der Kommunalwahl 2019 kann die Verteilung der nach der Verwaltungsvorschrift Schöffen vom 8. Dezember 2022 (AZ.: 3222-6/2) festgelegten Anzahl der Vertrauenspersonen wie folgt bestimmt werden. Beachtet wurde hierbei der Zusammenschluss von KAL und Die PARTEI zu einer Fraktion sowie der Zusammenschluss von FDP, FÜR Karlsruhe und Freie Wähler zu einer Zählgemeinschaft. Die sich daraus ergebende Anzahl an Personenvorschlägen ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: Divisor/ Fraktion GRÜNE CDU SPD Zählgemeinschaft FDP+ Freie Wähler + FÜR Karlsruhe AfD DIE LINKE. KAL + Die PARTEI 1 1.802.237 1.122.013 856.649 793.649 427.155 420.361 576.454 3 600.746 374.004 285.550 264.550 142.385 140.120 192.151 5 360.447 224.403 171.330 158.730 85.431 84.072 115.291 Für den Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe, welcher unter anderem das Karlsruher Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Durlach, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Grünwettersbach und Palmbach umfasst, werden fünf Vertrauenspersonen aus dem Stadtkreis benötigt. Diese werden auf Basis der obigen Berechnung nach folgender Verteilung von den Fraktionen benannt: Fraktion Anzahl Vertrauenspersonen GRÜNE 2 CDU 1 SPD 1 Zählgemeinschaft FDP + Freie Wähler + FÜR Karlsruhe 1 Für den Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe-Durlach, welcher unter anderem die Karlsruher Stadtteile Durlach, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Grünwettersbach und Palmbach umfasst, werden vier Vertrauenspersonen aus dem Stadtkreis benötigt. Diese werden auf Basis der obigen Berechnung nach folgender Verteilung von den Fraktionen benannt: Fraktion Anzahl Vertrauenspersonen GRÜNE 1 CDU 1 SPD 1 Zählgemeinschaft FDP + Freie Wähler + FÜR Karlsruhe 1 – 3 – Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe wurden als Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen vorgeschlagen: Von der Fraktion GRÜNE: - als erste Vertrauensperson: Frau Renate Rastätter, geb. 1947, 76185 Karlsruhe - als deren Stellvertretung: Herr Johannes Honné, geb. 1957, 76137 Karlsruhe - als zweite Vertrauensperson: Herr Thorsten Frewer, geb. 1975, 76133 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Frau Christine Großmann, geb. 1956, 76135 Karlsruhe Von der Fraktion CDU: - als Vertrauensperson: Frau Karin Wiedemann, geb. 1948, 76185 Karlsruhe - als deren Stellvertretung: Frau Dr. Rahsan Dogan, geb. 1975, 76139 Karlsruhe Von der Fraktion SPD: - als Vertrauensperson: Herr Dieter Moser, geb. 1951, 76149 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Frau Yvette Melchien, geb. 1986, 76135 Karlsruhe Von der Zählgemeinschaft bestehend aus FDP, Freie Wähler und FÜR Karlsruhe: - als Vertrauensperson: Herr Thomas Hock, geb. 1965, 76139 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Frau Eva-Sophie Großkinsky, geb. 1987, 76139 Karlsruhe Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wurden als Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen vorgeschlagen: Von der Fraktion GRÜNE: - als Vertrauensperson: Herr Benjamin Bauer, geb. 1989, 76227 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Herr Niko Riebel, geb.1987, 76227 Karlsruhe Von der Fraktion CDU: - als Vertrauensperson: Herr Andreas Kehrle, geb.: 1982, 76227 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Herr Johannes Krug, geb. 1966, 76227 Karlsruhe Von der Fraktion SPD: - als Vertrauensperson: Frau Susanne Oppelt, geb. 1960, 76227 Karlsruhe - als deren Stellvertretung: Frau Elke Ernemann, geb. 1959, 76228 Karlsruhe Von der Zählgemeinschaft bestehend aus FDP, Freie Wähler und FÜR Karlsruhe: - als Vertrauensperson: Herr Jürgen Wenzel, geb. 1962, 76227 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Frau Rena Thormann, geb. 1962, 76227 Karlsruhe – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach jeweils Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertretungen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Einwohnerinnen und Einwohner als Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen in die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach.

  • Protokoll GR TOP 3.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Mai 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3.1 der Tagesordnung: Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen für die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerichten Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2028 Vorlage: 2023/0413 Beschluss: Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbe- zirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach jeweils Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertre- tungen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens je- doch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Einwohnerinnen und Einwohner als Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauens- personen in die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Karlsruhe und Karlsruhe-Dur- lach. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3.1 zur Behandlung auf: Hier haben wir die Vor- lage nochmals ausgetauscht. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist Einstimmigkeit. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Mai 2023