Breitbandverlegung im Rheinhafen, Anpassung der Baukosten
| Vorlage: | 2023/0407 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.06.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0407 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA/Wifö Breitbandverlegung im Rheinhafen, Anpassung der Baukosten Kostenübernahmeerklärung zur Vergabe von Tiefbauarbeiten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 15.06.2023 11 x vorberaten Gemeinderat 27.06.2023 19 x Beschlussantrag Der Gemeinderat erklärt sich nach Vorberatung im Bauausschuss mit der Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Breitbandverlegung im Rheinhafengebiet in einer Höhe von 6.000.000 Euro einverstanden. Diese Gesamtkosten werden mit 90 % vom Bund und Land gefördert, so dass sich der städtische Anteil um weitere 600.000 Euro erhöht und nun insgesamt bei rund 1.200.000 Euro liegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kostenübernahme zu erklären und erforderliche Vereinbarungen abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: bisher 5,2 Mio. €, neu 11,2 Mio. € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten:100.000 € kalkulatorische. Kosten: 50.000 € Gesamteinzahlung: bisher 4,6 Mio. €, neu 10,0 Mio. € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Bisheriger Sachstand Die Stadt Karlsruhe hat bereits im Juni 2019 Förderanträge im Rahmen der Breitbandförderprogramme von Bund und Land (Weiße-Flecken-Förderung) für das Hafengebiet Süd, Hafengebiet Nord sowie die Gewerbegebiete Schlehert und Koellestraße gestellt. Antragsberechtigt für das damalige Förderprogramm waren die Kommunen. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten durch den Bund. Das Land Baden-Württemberg beteiligte sich mit weiteren 40 Prozent, so dass der kommunale Eigenanteil 10 Prozent betrug. Im Rahmen der Antragstellung wurde für das Projekt im Jahr 2020 eine Kostenschätzung von 5.200.000 Euro aufgestellt. In diesem Rahmen liegen auch vorläufige Förderbescheide vor. Der Gemeinderat hat mit den Beschlüssen vom 24. März 2020 und 23. März.2021 die Grundsteine für das Projekt zur Breitbandversorgung im Rheinhafengebiet gelegt. Durch den Gemeinderat wurde beschlossen, diese Fördergebiete im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis bzw. der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe (BLK) auszubauen. Diese beinhaltet auch die Abwicklung des Vorhabens für die und auf Rechnung der Stadt Karlsruhe, insbesondere Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Rechnungsprüfung. Der Landkreis führt dies mit der eigens für die Breitbandverlegung im Kreisgebiet geschaffenen „Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH“ (kurz BLK) durch. Innerhalb der Stadt Karlsruhe liegt die Federführung bei Wirtschaftsförderung und Tiefbauamt. Die Förderbedingungen sahen zwei Ausschreibungsverfahren für die Fördergebiete vor. Eine Ausschreibung für den Betrieb der Glasfaserleitungen und eine Ausschreibung zur Errichtung der passiven Infrastruktur. Durch den Beitritt der Stadt Karlsruhe zur interkommunalen Zusammenarbeit des Landkreises beziehungsweis zur BLK entfiel die Ausschreibung eines Betreibers, da dieser bereits im Jahr 2014 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung durch den Landkreis ermittelt wurde. 2. Anpassungen in der Vergabe Die Vergabe des Auftrages zur Errichtung der passiven Infrastruktur ging an eine Fachfirma, welche als Generalübernehmer neben der baulichen auch die planerische Abwicklung des Projektes realisieren soll. Im Rahmen der Auftragserteilung wurden im Zuge der Abstimmungen zur Erarbeitung der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen verschiedene Leistungen identifiziert, welche aufgrund der besonderen Situation im Rheinhafen zur Umsetzung des Projektes zwingend notwendig werden, aber bei der Kostenschätzung und der Angebotserstellung des Bieters noch nicht einkalkuliert waren. Diese Kostenunsicherheit ist der funktionalen Ausschreibung geschuldet, die jedoch bei derartigen Glasfaserprojekten üblicherweise angewandt wird und auch in diesem Fall von der BLK gewählt wurde. Unter anderem hat die Baugrunderkundung im Zuge der Planung des Generalübernehmers ergeben, dass ein Großteil der Aufbruch- und Aushubmaterialien belastet beziehungsweise kontaminiert sind und teilweise sogar als gefährlicher Abfall entsorgt werden müssen. – 3 – Durch die Baugrunderkundungen wurde ebenfalls festgestellt, dass die bestehenden Asphaltschichten um ein Vielfaches stärker als üblich angenommen waren. Da im Gebiet des Rheinhafen in einigen Bereichen keine Gehwege vorhanden sind, oder diese bereits durch andere Leitungsträger verwendet werden, müssen die Leitungen in der Straße verlegt werden. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten beim Aufbruch und der Entsorgung des Asphalts. Aufgrund der Struktur des Straßennetztes sowie der vielen vorhanden Leitungen können lediglich in einem kleinen Teilbereich kostengünstigere, alternative Verlegeverfahren umgesetzt werden. Der überwiegende Teil der Leitungsgräben muss in offener Bauweise ausgeführt werden. Nach Wertung all dieser Punkte wurde vom Generalunternehmer ein überarbeitetes Angebot in Höhe von 11,2 Millionen Euro vorgelegt. Nach Verhandlungen mit dem Fördergeber und einem langwierigen Prüfungsprozess des Fördergebers, konnte erreicht werden, dass die Fördermittel für den Rheinhafen aufgestockt werden und im Rahmen von vorläufigen Förderbescheiden bewilligt wurden. Die Aufstockung der Fördersumme zieht nun automatisch eine Erhöhung des von der Stadt zu tragenden Eigenanteils in Höhe von 10 Prozent des voraussichtlichen Gesamtvolumens von 11,2 Millionen Euro nach sich. Dies bedeutet, die bisher freigegebenen Eigenmittel von 600.000 Euro erhöhen sich um weitere circa 600.000 Euro auf rund 1,2 Millionen Euro. 3. Finanzierung: Beim Projekt 7.667010 -Breitbandverlegung im Rheinhafen- stehen bislang 5,2 Millionen Euro für investive Auszahlungen und 4,6 Millionen Euro an Zuwendungen zur Verfügung. Die zusätzlichen Auszahlungen von 6 Millionen Euro und Fördermittel von 5,4 Millionen Euro werden im Doppelhaushalt 2024/2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung aufgenommen. Solange dieser nicht rechtskräftig ist, werden die Beträge durch vorhandene Verpflichtungsermächtigungen innerhalb des Deckungskreises im THH 6600 gedeckt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat erklärt sich nach Vorberatung im Bauausschuss mit der Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Breitbandverlegung im Rheinhafengebiet in einer Höhe von 6.000.000 Euro einverstanden. Diese Gesamtkosten werden mit 90 % vom Bund und Land gefördert, so dass sich der städtische Anteil um weitere 600.000 Euro erhöht und nun insgesamt bei rund 1.200.000 Euro liegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kostenübernahme zu erklären und erforderliche Vereinbarungen abzuschließen.
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Niederschrift 51. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juni 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 19 der Tagesordnung: Breitbandverlegung im Rheinhafen, Anpassung der Baukosten Kostenübernahmeerklärung zur Vergabe von Tiefbauarbeiten Vorlage: 2023/0407 Beschluss: Der Gemeinderat erklärt sich nach Vorberatung im Bauausschuss mit der Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Breitbandverlegung im Rheinhafengebiet in einer Höhe von 6.000.000 Euro einverstanden. Diese Gesamtkosten werden mit 90 % vom Bund und Land gefördert, so dass sich der städtische Anteil um weitere 600.000 Euro erhöht und nun insgesamt bei rund 1.200.000 Euro liegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kostenübernahme zu erklären und erforderliche Vereinbarungen abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss am 15. Juni 2023. Auch da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Juli 2023