Alte Bahnlinie Neureut – Fahrradstraße
| Vorlage: | 2023/0396 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 06.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.04.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0179 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA, V Alte Bahnlinie Neureut - Fahrradstraße Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Neureut 18.04.2023 2 x Information (Kurzfassung) Die Stadtverwaltung hat eine Anfrage aus dem Ortschaftsrat Neureut zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße „Alte Bahnlinie“ erreicht. Nach den Vorgaben der bundeseinheitliche geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO), ist es nicht möglich Tempo 30 anzuordnen. Da über die Straße „Alte Bahnlinie“ eine Hauptroute des Radverkehrs läuft, kann eine Fahrradstraße mit ausnahmsweise freigegebenem Kfz-Verkehr umgesetzt werden. Einbegriffen ist dabei eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h. Der Ortschaftsrat nimmt die Information zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 7.000€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 18.04.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausweisung Fahrradstraße Im April wurde der Stadtverwaltung eine Anfrage zur Straße „Alte Bahnlinie“ aus dem Ortschaftsrat Neureut übermittelt. Angefragt wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Nach Prüfung durch das Ordnungsamt, liegen die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine Ausweisung von Tempo 30 nicht vor. Da über die Straße „Alte Bahnlinie“ eine Hauptroute des Radverkehrs läuft, hat die Stadtverwaltung ergänzend die Einrichtung einer Fahrradstraße, Kfz-Verkehr frei geprüft. Da das Ergebnis positiv ausgefallen ist, kann eine Förderung für den Radverkehr und eine Beruhigung des Kfz-Verkehrs kombiniert werden. In der Fahrradstraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Fahrradstraße auf der „Alten Bahnlinie“ soll zwischen dem Bocksdornweg und der Alten Kreisstraße eingerichtet werden. Im Süden beginnt/endet sie am bestehenden Ende der 30er Zone. Im Norden beginnt/endet sie am Knotenpunkt mit der Alten Kreisstraße. Die dort abknickende Alte Kreisstraße erhält zukünftig eine abknickende Vorfahrt damit die Haupt-Kfz-Verbindung verdeutlicht wird. Dies wird auf der Fahrbahn mittels Beschilderung und Markierungen umgesetzt. Durch die Ausweisung der Fahrradstraße ist von Süden kommend nun bis zur Einmündung Alte Kreisstraße eine Geschwindigkeit von maximal 30 km/h zugelassen. Da die Maßnahme ohne größere bauliche Eingriffe auskommt, kann diese zeitnah nach der Information im Ortschaftsrat umgesetzt werden. Die Straße „Alte Bahnlinie“ wird im zukünftigen Verkehrskonzept „Neureut, Zentrum III“ zu berücksichtigen sein. In diesem Zuge können sich weitere Anpassungen der Straße ergeben. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 7.000 € und werden über das Konto 1.660.54.10.01.01 finanziert. Belange Umweltschutz Die Stadtverwaltung hat zusätzlich eine Anfrage zur durchgehenden Öffnung der Straße „Alte Bahnlinie“ erreicht. Diese wird temporär für Amphibienwanderung für den gesamten Verkehr gesperrt. Nach der Prüfung durch den Umwelt- und Arbeitsschutz wird dies aus folgenden Gründen abgelehnt: Eine durchgehende Öffnung der Alten Bahnlinie für den Autoverkehr würde das alte Problem, nämlich vermeidbare Individuenverluste bei der besonders geschützten Erdkröte in diesem Gebiet, wieder entstehen lassen, nachdem es in den letzten drei Jahren durch materielle Aufwendungen und das Engagement freiwilliger Amphibienschützer zufrieden stellend gelöst werden konnte. Diese vermeidbaren Verluste sind rechtlich äußerst bedenklich. Als nach Bundesnaturschutzgesetz § 44 besonders geschützte Art dürfen Erdkröten nicht verletzt oder getötet werden. Eine Maßnahme, die eine solche Tötung zur Folge hätte wäre möglicherweise strafbar. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Information zur Kenntnis Anhang: Skizze Fahrradstraße Alte Bahnlinie Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Alte Bahnline Neureut - Fahrradstraße Vorlage Nr.: 2023/0179 Dienststelle/Dezernat Datum/Bearbeiter*in Anmerkung/Änderung Erledigt/ Notizen SPC, Frau Schlenker 07.03.2023 Mitzeichnung ohne Änderung Kenntnis TBA 17.03.2023 Kr Keine Einwände. Die geplante Fahrradstraße kann als Fahrradstraße 1.0 umgesetzt werden, wenn die Verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt. Kenntnis Kontierungsobjekt Sender Empfänger Verwaltungsinterner Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Neureut Das Gremium nimmt die Information zu Kenntnis II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR Neureut am 18.04.2023 III. z. d. A. 656.240 - Ordner 26 Radwege Neureut Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez. 5 Dez. 6 SPC STK OA TBA UA Amtsleitung Bereichsleitung V Sachbearbeitung Janick Friese R 6178 Beiblatt zur Vorlage – 2 – (nur für interne Bearbeitung)