Weiterentwicklung Karlstraße auf Basis des Reallabors
| Vorlage: | 2023/0386/7 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.09.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.09.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0386/7 Eingang: 19.09.2023 Weiterentwicklung Karlstraße auf Basis des Reallabors Änderungsantrag: SPD Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 19.09.2023 öffentlich Entscheidung 1.) Ergänze: zur Fußgängerzone oder zu einem verkehrsberuhigten Bereich 2.) Ergänze: Am Ende des Prozesses muss der Gemeinderat über das Ergebnis der Planung beschließen. In der neuen Beschlussvorlage insgesamt: Der Gemeinderat nimmt die Evaluation zur Kenntnis und spricht sich für eine Verschiebung der oberirdischen Haltestelle Europaplatz in die Karlstraße und eine Ausweisung der Karlstraße zwischen Amalien- und Stephanienstraße zur Fußgängerzone oder zu einem verkehrsberuhigten Bereich unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse des Reallabors aus. Am Ende des Prozesses muss der Gemeinderat über das Ergebnis der Planung beschließen. Der Gemeinderat stimmt somit der Stellung eines Antrags auf Änderung des Planfeststellungbeschlusses „Stadtbahntunnel unter der Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße“ (Kombilösung) durch die KASIG zu (vgl. Vorlage 2022/0111). Zudem beschließt der Gemeinderat die formale Einleitung der Teileinziehung der Karlstraße für den Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Stephanienstraße. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh Sibel Uysal
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0386/7 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Weiterentwicklung Karlstraße auf Basis des Reallabors Änderungsantrag: SPD Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 19.09.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Beide Ergänzungen können in den Beschluss mit geringfügigen Anpassungen aufgenommen werden. Die erste Ergänzung kann wortwörtlich übernommen werden. Bezüglich der zweiten Ergänzung empfiehlt die Verwaltung eine Umformulierung. Der Beschluss lautet dann wie folgt: Der Gemeinderat nimmt die Evaluation zur Kenntnis und spricht sich für eine Verschiebung der oberirdischen Haltestelle Europaplatz in die Karlstraße und eine Ausweisung der Karlstraße zwischen Amalien- und Stephanienstraße zur Fußgängerzone oder zu einem verkehrsberuhigten Bereich unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse des Reallabors aus. Die Entscheidung zu einer Fußgängerzone oder einem verkehrsberuhigten Bereich und weiteren Planungsdetails muss der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt beschließen. Der Gemeinderat stimmt somit der Stellung eines Antrags auf Änderung des Planfeststellungbeschlusses „Stadtbahntunnel unter der Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße“ (Kombilösung) durch die KASIG zu (vgl. Vorlage 2022/0111). Zudem beschließt der Gemeinderat die formale Einleitung der Teileinziehung der Karlstraße für den Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Stephanienstraße. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Ergänzung „zur Fußgängerzone oder zu einem verkehrsberuhigten Bereich“ kann in den Beschluss integriert werden, da eine Entscheidung darüber für den Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach Einschätzung der VBK nicht zwingend notwendig ist. Zudem schließt der geplante niveaugleiche Ausbau keine der beiden Optionen aus. Die Ergänzung „Am Ende des Prozesses muss der Gemeinderat über das Ergebnis der Planung beschließen.“ muss klarer formuliert sein und darf sich nicht auf den Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beziehen, sondern ausschließlich auf die Entscheidung über eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich. Über die Planung und alle Details die in der Planung herausgearbeitet werden, wird der Gemeinderat zu einem gegebenen Zeitpunkt die Möglichkeit haben einen Beschluss fassen zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher stattdessen den Satz „Die Entscheidung zu einer Fußgängerzone oder einem verkehrsberuhigten Bereich und weiteren Planungsdetails muss der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt beschließen.“ in den Beschluss mitaufzunehmen.