Weiterentwicklung Karlstraße auf Basis des Reallabors

Vorlage: 2023/0386/3
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.06.2023

    TOP: 16.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.09.2023

    TOP: 5.4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2023

    TOP: 16.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0386/3 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Weiterentwicklung Karlstraße auf Basis des Reallabors Änderungsantrag: SPD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 16 x Hauptausschuss 12.09.2023 5.4 X Gemeinderat 19.09.2023 16.4 x Kurzfassung Bisher war das Verfahren so angelegt, dass eine detaillierte Planung erst mit Start des Planfeststellungsverahrens erfolgt, um unnötige Planungsschritte und Doppelarbeit zu vermeiden. Die eingeforderten Abstimmungen und Detailplanungen sind aber selbstverständlich Teil des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens. Die Verwaltung empfiehlt daher, an dem vorgesehehen Verfahren festzuhalten. In der Hauptausschusssitzung kann jedoch die im Planungsausschuss vom 07.04.2022 beauftragte Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau des Europaplatzes, des Straßenraumes und der Haltestelle (einschließlich Verlegung der Gleise) der KASIG vorgestellt werden. Die genannten Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt wie im Abschnitt „Ergänzende Erläuterungen“ dargestellt beantwortet werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Siehe „finanzielle Rahmenbedingungen“ Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KME, VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Wie kann die Zufahrt für Lieferverkehre gewährleistet werden? Die geplante Fußgängerzone soll für den Lieferverkehr (wie auch teilweise in anderen Fußgängerzonen) freigegeben sein. Die Straßen- bzw. Durchfahrtsbreiten vor allem an den Engstellen im Bereich der geplanten Haltstelle sind so gewählt, dass das Vorbeifahren von Lieferfahrzeugen an haltenden Lieferfahrzeugen gewährleistet ist. 2. Wie kann die Zufahrt für mobilitätseingeschränkte Personen und Krankentransporte gewährleistet werden? Die geplante Fußgängerzone soll auch für den Anliegerverkehr freigegeben sein. Dazu zählen auch unter anderem Krankentransporte. Inwiefern Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge mobilitätseingeschränkter Personen in die Fußgängerzone integriert werden können, wird in einer detaillierten Vorplanung geprüft. Die Planungen werden, wie auch schon im Planungsprozess des Reallabors, mit den Behindertenvertretungen abgestimmt. 3. Wie sieht die gesamte Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden aus? Geplant ist eine Fußgängerzone die sowohl für den Radverkehr als auch für den Anlieger- und Lieferverkehr freigegeben sein soll. Die Verkehrsteilnehmenden sind dann im Rahmen der Fußgängerzone im Mischverkehr unterwegs, so das Zufußgehende Vorrang haben. Die Breite der Fußgängerzone sind so gewählt, dass Behinderungen vermieden werden sollen.

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0386/3 Weiterentwicklung Karlstraße auf Basis des Reallabors Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2023 16.3 X Hauptausschuss 12.09.2023 5.4 X Gemeinderat 19.09.2023 16.4 x Der Beschluss wird wie folgt geändert: Der Gemeinderat nimmt die Evaluation des Reallabors zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung mit der Planung der Verschiebung der oberirdischen Haltestelle Europaplatz in die Karlstraße zwischen Amalien- und Stephanienstraße zur Fußgängerzone fortzuführen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Umsetzung der Planung werden die folgenden Fragen geklärt: 1. Wie kann die Zufahrt für Lieferverkehre gewährleistet werden? 2. Wie kann die Zufahrt für mobilitätseingeschränkte Personen und Krankentransporte gewährleistet werden? 3. Wie sieht die gesamte Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden aus? Sobald die Fragen beantwortet sind, wird die Entscheidung über die Umsetzung der Planung dem Gemeinderat erneut fortgelegt. Darüber hinaus soll der Planungsprozess unter Einbeziehung der Öffentlichkeit stattfinden. Begründung Die Verkehrssituation in der Karlstraße ist sehr beengt und bedarf deshalb einer genauen und sorgsamen Prüfung. Für die SPD-Fraktion ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich, ob die im Antrag aufgelisteten Punkte durch die Planung gelöst werden können. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh