Prostitution in Durlach

Vorlage: 2023/0380
Art: Anfrage
Datum: 04.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.05.2023

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 Anfrage Prostitution in Durlach
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Ortschaftsrat Andreas Seidler (AfD) eingegangen am: 03.04.2023 Vorlage Nr.: 2023/0380 Verantwortlich: Dez 1 u. 2 Dienststelle: OA Prostitution in Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.05.2023 7 x Nicht nur die mögliche Umnutzung eines Immobiliengebäudes in der Ottostraße zu einem Großbordell, für die eine Bauvoranfrage vorliegt, sondern auch die Straßenprostitution im Gewerbegbiet Kilisfeld, vornehmlich der Ottostraße, stößt unter den Durlacher Bürgern auf merkliche Kritik; eine Bürgerinitiative ist zwischenzeitlich aktiv geworden. Die Straßenprostitution im Gewerbegebiet Killisfeld existiert seit vielen Jahren. Zuletzt wurde die Straßenprostitution in Karlsruhe im Jahr 2014 durch eine Beschränkung auf die Zeit nachts ab 22 Uhr begrenzt. Um ein Lagebild der derzeitigen Situation in Durlach zu erhalten, werden nachfolgende Fragen gestellt: 1. Wo findet derzeit in Durlach Prostitution im öffentlichen Raum (Straßenprostitution) und im nicht öffentlichen Raum statt ? 2. Wieviele Prostituierte sind derzeit in Durlach tätig ? Falls dies nicht bekannt ist, welche Anzahl wurde bei der letzten Erhebung ermittelt bzw. geschätzt ? Hat deren Anzahl im Vergleich zu vorherigen Erhebungen zu- oder abgenommen ? 3. Wurden Prostituierte im vergangenen Jahr 2022 bzw. im letzten Erhebungszeitraum Opfer von Straftaten bzw. wurden Anzeigen von möglichen Straftaten gestellt ? Wenn ja, in welchen Fällen und wie oft ist dies geschehen ? 4. Wird die Tätigkeit der Prostituierten von Polizei, Ordnungsamt bzw. weiterer Ämter regelmäßig kontrolliert ? Wenn ja, wie häufig ? Wurden dabei Ordnungswidrigkeiten festgestellt oder Anzeigen bzgl. möglicher Straftaten gestellt ? Wenn ja, um welche Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten handelte es sich und wieviele waren es im vergangenen Jahr 2022 bzw. im letzten Erhebungszeitraum ? Gez. Andreas Seidler, Ortschaftsrat, AfD Karlsruhe, den 03.04.2023

  • TOP 7 Stellungnahme Prostitution in Durlach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Ortschaftsrat Andreas Seidler (AfD) eingegangen am: 03.04.2023 Vorlage Nr.: 2023/0380 Verantwortlich: Dez 1 u. 2 Dienststelle: OA Prostitution in Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.05.2023 7 x 1. Wo findet derzeit in Durlach Prostitution im öffentlichen Raum (Straßenprostitution) und im nicht öffentlichen Raum statt? In Durlach gilt, wie im gesamten Stadtgebiet außerhalb des Sperrbezirks für Straßenprostitution, dass Straßenprostitution im öffentlichen Raum von 22 Uhr bis 6 Uhr erlaubt ist. Informationen zur Sperrbezirkverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe für das Stadtgebiet von Karlsruhe finden sich unter folgendem Link: https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl- eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2ODEyNjI1MzksImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsI nVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X 1JhdGhhdXMvMDEzX1ZlcndhbHR1bmdfdW5kX1N0YWR0cG9saXRpay9TdGFkdHJlY2h0LzFfT0VmZmV udGxpY2hlX1NpY2hlcmhlaXRfdW5kX09yZG51bmcvMS04X1ZlcmJvdF9Qcm9zaXR1dGlvbi5wZGYiLCJ wYWdlIjo3MH0.djQYZHjC9NilhfuGzhYXKr1lcijErRAWIUeiKKjRmZo/1-8_Verbot_Prositution.pdf In Durlach ist nach dieser Rechtsverordnung kein Sperrbezirk für Wohnungsprostitution vorhanden, so dass Prostitution in Wohnungen grundsätzlich überall erlaubt ist. Eine Erlaubnispflicht besteht nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes ausschließlich für gewerblich betriebene Prostitutionsstätten. Darüber hinaus können auch in sonstigen Wohnungen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Die nicht gewerbliche Wohnungsprostitution ist nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes nicht erlaubnispflichtig. 2. Wieviele Prostituierte sind derzeit in Durlach tätig? Falls dies nicht bekannt ist, welche Anzahl wurde bei der letzten Erhebung ermittelt bzw. geschätzt? Hat deren Anzahl im Vergleich zu vorherigen Erhebungen zu- oder abgenommen? Derartige Zahlen werden aufgrund fehlender Validität von der Stadtverwaltung Karlsruhe nicht erhoben. 3. Wurden Prostituierte im vergangenen Jahr 2022 bzw. im letzten Erhebungszeitraum Opfer von Straftaten bzw. wurden Anzeigen von möglichen Straftaten gestellt? Wenn ja, in welchen Fällen und wie oft ist dies geschehen? Die Strafverfolgung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. Die Frage wurde daher an die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe weitergeleitet. Das Polizeipräsidium Karlsruhe teilte uns hierzu Folgendes mit: In den Jahren 2018 bis 2022 gelangten ein Fall des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung zur Anzeige sowie drei Fälle der Zwangsprostitution. Die Ermittlungsverfahren wurden jedoch eingestellt und führten nicht zu Verurteilungen. Im Jahr 2022 wurden von drei Prostituierten, die der Straßenprostitution nachgingen, Strafanzeigen wegen – 2 – Handtaschenraubes erstattet. Nach aktuellem Ermittlungsstand handelte es sich in allen drei Fällen um denselben Täter. 4. Wird die Tätigkeit der Prostituierten von Polizei, Ordnungsamt bzw. weiterer Ämter regelmäßig kontrolliert? Wenn ja, wie häufig? Wurden dabei Ordnungswidrigkeiten festgestellt oder Anzeigen bzgl. möglicher Straftaten gestellt? Wenn ja, um welche Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten handelte es sich und wieviele waren es im vergangenen Jahr 2022 bzw. im letzten Erhebungszeitraum? Prostituierte werden von Seiten des Polizeivollzugsdienstes sowie des Ordnungsamtes kontrolliert. Der Kommunale Ordnungsdienst sucht die bekannten Örtlichkeiten im Rahmen der Bestreifung regelmäßig auf und achtet im Rahmen seiner Streifentätigkeit auch in anderen Gebieten auf entsprechende Auffälligkeiten. Ordnungswidrigkeiten konnten in jüngster Zeit von Seiten des Kommunalen Ordnungsdienstes im Stadtteil Durlach nicht festgestellt werden. Sofern in der Vergangenheit Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden, handelte es sich in der Regel um Verstöße der Prostituierten gegen die Anmeldepflicht nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes. Zur Frage nach möglichen festgestellten Straftaten wurde das hierfür zuständige Polizeipräsidium um Rückmeldung gebeten. Das Polizeipräsidium teilte uns hierzu Folgendes mit: Die Prostitutionstätigkeit im nicht öffentlichen Raum wird regelmäßig von der AG Rotlicht der Kriminalpolizei Karlsruhe in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe kontrolliert. Die Tätigkeit der Straßenprostitution wird sowohl von der Polizei, als auch vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Karlsruhe überwacht. Hierbei wurden in den zurückliegenden Jahren nur wenige Verstoße festgestellt. In der Mehrzahl handelte es sich hierbei um Verstöße gegen die Abgabenordnung. Sowohl die Regelungen zur Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz, als auch zur zeitlichen Befristung der Straßenprostitution nach der Sperrbezirksverordnung werden von der Mehrzahl der Prostituierten eingehalten