Planfeststellung der Änderung der Oberleitungsanlagen und punktuelle Anpassung von Gleisanlagen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe auf der Strecke 11300, Eckenerstraße bis Waidweg in Karlsruhe-Grünwinkel und Karlsruhe-Daxlanden

Vorlage: 2023/0379
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Grünwinkel

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.05.2023

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1_Übersichtslageplan
    Extrahierter Text

  • Anlage 2_Querschnitte
    Extrahierter Text

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0379 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Planfeststellung der Änderung der Oberleitungsanlagen und punktuelle Anpassung von Gleisanlagen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe auf der Strecke 11300, Eckenerstraße bis Waidweg in Karlsruhe-Grünwinkel und Karlsruhe-Daxlanden Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 11.05.2023 11 x Gemeinderat 16.05.2023 5 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt der Planung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe zur Änderung der Oberleitungs- anlagen und Anpassung von Gleisanlagen und der beantragten Planfeststellung zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VBK, SWK – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Vorhabensbeschreibung Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) planen an der VBK-eigenen Strecke Nr. 11300 Eckener- straße bis Waidweg eine Änderung der Oberleitungsanlagen und punktuelle Anpassung von Gleisanla- gen durchzuführen. Die Planung sieht vor, zwischen den Haltestellen Eckenerstraße und Waidweg auf einer Gesamtlänge von ca. 4.600 m die Fahrleitungsaufhängungen und vorhandenen Masten zurückzubauen und neue Fahrleitungsmasten auf öffentlichen Grundstücken zu errichten. Hierfür entfallen insbesondere im Be- reich zwischen den Haltestellen Ankerstraße und Hammweg die heutigen Fahrleitungsaufhängungen über Quersseile an den Hausfassaden. Insgesamt werden 133 Maste zurückgebaut und 135 neu ge- baut. Weiter erfolgt der ersatzlose Rückbau des nicht mehr benötigten Gleiswechsels in der Daxlande- ner Straße, die trassierungsbedingte Verschiebung des Gleiswechsels am Hammweg um ca. 22 m in südlicher Richtung sowie Anpassungen in der Wendeschleife. Aus dem als Anlage 1 beigefügten Über- sichtsplan geht der räumliche Umgriff der Gesamtmaßnahme hervor. Den Querschnitten in Anlage 2 kann die schematische Darstellung der neuen Masten entnommen werden. Die Strecke wurde 1928 in Betrieb genommen. Die Gleisanlagen wurden zwar zwischenzeitlich mehr- fach instandgesetzt, die Fahrleitungsmasten stammen teilweise aber noch von der Erstinbetriebnahme. Sie entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und haben ihre maximale Lebensdauer erreicht. Die Maßnahme ist daher erforderlich um einen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Die Maßnahme soll im Rahmen einer umfassenden Gesamtmaßnahme zweckmäßiger Weise zeitlich gebündelt mit verschiedenen anderen Baumaßnahmen erfolgen. Dazu gehören der barrierefreien Aus- bau der Haltestellen zwischen Eckener Straße und Rappenwörtstraße, für den am 5. August 2020 der Planfeststellungsbeschluss erging, weitere verfahrensfreie Gleissanierungsarbeiten (Erneuerung von Oberbau und Gleisbau, Anpassung von Gleislage und Austausch von Weichen) sowie Maßnahmen Dritter (Straßensanierung durch das Tiefbauamt, Leitungserneuerungen durch die Stadtwerke Karls- ruhe). Die Straßenbeleuchtung wird zukünftig teilweise in die Fahrleitungsmaste integriert. Die Durchführung ist im Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen. Im Ortskern von Daxlanden können die umfangreichen Maßnahmen aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur unter zeitweiser Voll- sperrung des Straßenbahnbetriebs und Umleitung des KFZ-Verkehrs erfolgen. Die temporären Stra- ßensperrungen und Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem Ord- nungsamt und der Polizei abgestimmt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend in- formiert. Die Kosten für den Umbau der Oberleitungsanlage betragen ca. 4 Mio. EUR und für die Gleisbaumaß- nahmen ca. 0,7 Mio. EUR. Die Gesamtkosten der Maßnahmen sind in der Wirtschaftsplanung veran- schlagt II. Verfahren Das Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 28 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Zuständig für das Anhörungsverfahren ist die Stadt Karlsruhe, zuständige Behörde für die Entscheidung über die Zuläs- sigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Entscheidung vom 4. August 2022 festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gleichwohl wurden von der Vorhabenträgerin Umweltauswirkungen des Vorhabens untersucht und insbesondere ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt sowie eine schalltechnische Untersu- chung und eine erschütterungstechnische Untersuchung durchgeführt. – 3 – Vom 16. Januar bis einschließlich 15. Februar 2023 lagen die Antragsunterlagen beim Stadtplanungs- amt und im Internet öffentlich aus. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. III. Bewertung Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Einwände. Allerdings wurde seitens des städtischen Tiefbauamts, des Gartenbauamts und des Stadtplanungsamts Prüfungs- und Änderungsbedarf bezüglich des Standorts mehrerer Fahrleitungsmasten gesehen, um den Baumschutz und den Schutz vorhandener Versorgungsleitungen bei der Mastgründung sicherzu- stellen sowie die Lage im Verkehrsraum zu optimieren. Die VBK haben diese Forderungen geprüft und eine Anpassung der Maststandorte zugesagt. Mit den städtischen Dienststellen stehen die VBK für die Detailabstimmung im Austausch. Eingriffe in Gehölzbestände und den Boden sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Hierfür wur- den seitens der städtischen Fachämter Nebenbestimmungen formuliert. Die ursprünglich geplante Ein- richtung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Albgrün muss unter Vermeidungs- und Minimierungs- gesichtspunkten verlegt werden. In geringfügigem Umfang muss im Bereich der Haltestelle Hammweg durch Gehölzrückschnitte in das Naturschutzgebiet „Fritschlach“ eingegriffen werden. Der hierfür notwendigen Erteilung einer Befrei- ung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde zugestimmt. Aus arten- schutzrechtlichen Gründen werden zudem Schutzmaßnahmen für Mauereidechsen erforderlich, die mit der Naturschutzverwaltung abgestimmt werden. Der Bürgerverein Daxlanden begrüßt die Maßnahme grundsätzlich, da sie der Behebung aktueller Mängel der Straßenbahntrasse dient. Gleichwohl sieht der Bürgerverein mit Blick auf den erheblichen Umfang der Baumaßnahmen einen hohen Informations- und Abstimmungsbedarf, um die Belastun- gen für die Anwohnerinnen und Anwohner auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Insbesondere wünscht der Bürgerverein, dass der VBK die Entfernung der nicht mehr benötigten Wandanker in den Fassaden auf eigene Kosten auferlegt wird. Die VBK werden die Wandanker, so- weit vom Eigentümer gewünscht und bautechnisch vertretbar, vom sichtbaren Fassadenteil entfernen. Eine komplette Entfernung in den alten Gemäuern ist nach dortiger Einschätzung weder wirtschaftlich noch verhältnismäßig. Risiken für die Bausubstanz sind ebenfalls nicht auszuschließen. Durch das Be- lassen der Wandanker ergibt sich dahingehend in der Regel kein Nachteil für den Eigentümer. In allen Fällen wird im Rahmen der Ausführungsplanung eine Einzelfallentscheidung getroffen. Wegen der Nähe der Oberleitungsmasten zu bestehenden Gebäuden und der damit verbundenen Sorge, dass es beim Masteinbau zu Beschädigungen kommen könnte, wünscht der Bürgerverein vor- sorgliche Überwachungsmessungen in allen fraglichen Fällen auf Kosten des Vorhabenträgers. Gemäß Erschütterungsgutachten sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Insbesondere für Gebäude, die im Einflussbereich mehrerer Mastgründungen stehen, empfiehlt der Gutachter jedoch Überwachungsmessungen. Die VBK werden die Kosten für Fachgutachten und Überwachungsmessun- gen, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, übernehmen. Hinsichtlich der Lärmauswirkungen stellt die Erneuerung der Oberleitungsanlagen keine wesentliche Änderung der Schienenwege im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) dar. Es be- steht daher kein Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm. Hinsichtlich des zu erwarten- den Baulärms werden Schutzmaßnahmen erforderlich. – 4 – Einzelne Privateinwender haben Bedenken bezüglich spezifischer Maststandorte und der als zu intensiv empfundenen Beleuchtung erhoben. Die Prüfung der VBK hat ergeben, dass hinsichtlich der Mast- standorte weitgehend Abhilfe geschaffen werden kann. Die Beleuchtung übernehmen die Stadtwerke, welche Optimierungsmöglichkeiten prüfen. Im Übrigen werden die eingegangenen Anregungen und Einwendungen im Erörterungstermin am 25. Mai 2023 im Detail diskutiert und soweit keine Klärung möglich sein sollte im weiteren Verfahren an das Regierungspräsidium weitergegeben, das über den Planfeststellungsantrag zu entscheiden hat. Kosten entstehen für die Stadt Karlsruhe nicht, da es sich um eine Maßnahme der VBK handelt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Realisierung der Maßnahmen, mit Blick auf den erforderlichen Defizitausgleich bei der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) im Rahmen des Querverbundes, abhängig von der jeweiligen Finanzsituation der Stadt ist. Dem Gemeinderat kann daher empfohlen werden, der Planung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe zur Änderung der Oberleitungsanlagen und Anpassung von Gleisanlagen und der beantragten Planfest- stellung zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss Der Gemeinderat stimmt der Planung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe zur Änderung der Oberleitungs- anlagen und Anpassung von Gleisanlagen und der beantragten Planfeststellung zu.

  • Abstimmungsergebnis TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Mai 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Planfeststellung der Änderung der Oberleitungsanlagen und punktuelle Anpassung von Gleisanlagen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe auf der Strecke 11300, Eckenerstraße bis Waidweg in Karlsruhe-Grünwinkel und Karlsruhe-Daxlanden Vorlage: 2023/0379 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Planung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe zur Änderung der Oberleitungsanlagen und Anpassung von Gleisanlagen und der beantragten Planung zu. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 11. Mai 2023: Da können wir gleich abstimmen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist einstimmige Zustim- mung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Juni 2023