Kinder- und Jugendflohmarkt in Durlach
| Vorlage: | 2023/0377 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.04.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0377 Dienststelle: StaDu Kinder- und Jugendflohmarkt in Durlach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 19.04.2023 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt das Konzept für einen Kinder- und Jugendflohmarkt in Durlach zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und Durchführung der beiden testweise durchzuführenden Veranstaltungen am 24. Juni 2023 und am 30. September 2023. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In seiner Sitzung am 22. Juni 2022 beauftragte der Ortschaftsrat aufgrund eines Antrags der B‘90/DIE GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion die Verwaltung ein Konzept zur testweisen Durchführung eines Kinder- und Jugend Flohmarktes in Durlach zu erarbeiten. Inzwischen haben sich die Arbeitsgemeinschaft Durlacher und Auer Vereine, die mit der Durchführung der Kruschtlmärkte bereits große Erfahrung haben sowie das Kinder- und Jugendhaus Durlach bereit erklärt, als Kooperationspartner gemeinsam mit dem Stadtamt Durlach zwei Kinder- und Jugendflohmärkte in Durlach in diesem Jahr durchzuführen. Als Termine sind die beiden Samstage am 24. Juni und 30. September, jeweils von 9:00 bis 14:00 Uhr auf dem Karlsburgvorplatz verbindlich vereinbart. Für die testweise Durchführung ist folgendes Konzept vorgesehen: Teilnahmebedingungen: - Altersbeschränkung der teilnehmenden Anbieter/innen auf 17 Jahre. - Maximal 3 m Standfläche. - Kindgerechte Angebote, keine Neuwaren. - Keine Voranmeldung notwendig. - es werden keine Standplätze vorreserviert. - Vergabe der Standplätze ab 8:00 Uhr erfolgt durch Mitglieder der ARGE/ Stadtamt. - Die Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände ist nur mit einem PKW bist spätestens 8:30 Uhr erlaubt. - Vom Veranstalter können keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, jeder Aussteller muss sich selbst um einen Stellplatz außerhalb des Veranstaltungsgeländes kümmern. - Ordnungsgemäße Müllentsorgung durch die anbietenden Kinder und Jugendlichen. Das Benutzen der öffentlichen Mülleimer für die Entsorgung übriggebliebener Flohmarktartikel und Kartonage ist untersagt. - Der Platz muss bis spätestens 15:00 Uhr sauber verlassen werden. - Bei Unwetter, Sturm, Regen etc. fällt die Veranstaltung ohne Ersatztermin aus. Vom Verkauf ausgeschlossen sind: - Lebensmittel und Gebäck aller Art. - sämtliche Artikel des Wochenmarktes. - Waffen und Kriegsspielzeug aller Art. - Motorfahrzeuge und deren Anhänger aller Art. - Dienstleistungen jeglicher Art. - Pflanzen, Blumen und Gewächse. - lebende Tiere. - Modeschmuck, Kerzen, Wolle, Sonnenbrillen etc. in größeren Mengen. - sowie das Verteilen von Informationsmaterial. - Das Warenangebot soll ausschließlich von und für Kinder sein. Nach Möglichkeit findet eine Bewirtung durch einen Mitgliedsverein der Arbeitsgemeinschaft Durlacher und Auer Vereine statt. – 3 – Kosten - Antrag Genehmigung Veranstaltung im öffentlichen Raum. - Plakatierungsgenehmigung. - Plakate gegebenenfalls Flyer - werden vom Stadtamt Durlach übernommen. Werbung: - Social Media. - Digitaler Schaukasten vor dem Rathaus. - Veranstaltungskalender. - Homepage Stadt Karlsruhe. - Karlsruhe App. - Plakate. - Pressemitteilung durch den städtischen Verteiler. - Werbung und Kooperation an den Durlacher Schulen über die Abteilung Jugend und Soziales beim Stadtamt Durlach. Beschluss: 1. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt das Konzept für einen Kinder- und Jugendflohmarkt in Durlach zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und Durchführung der beiden testweise durchzuführenden Veranstaltungen am 24. Juni 2023 und am 30. September 2023.