Ausscheiden des Ortschaftsrates Tilman Pfannkuch; Verpflichtung von Marianne Köpfler
| Vorlage: | 2023/0375 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.05.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0375 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Ausscheiden des Ortschaftsrates Tilman Pfannkuch; Verpflichtung von Marianne Köpfler Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 02.05.2023 3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.05.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Tilman Pfannkuch festgestellt. Unter Tagesordnungspunkt 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung getroffen, dass Frau Marianne Köpfler, 76228 Karlsruhe gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als überübernächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der CDU/FW für die restliche Amtszeit nachrückt. Frau Köpfler hat am 05. April 2023 schriftlich erklärt, dass sie die Wahl zum Ortschaftsrat annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch die als Ersatzperson festgestellte Bewerberin zum Zeitpunkt ihres Nachrückens durch die Ortsvorsteherin für die Dauer ihrer Amtszeit verpflichtet werden. Die Verpflichtung der Ortschaftsrätinnen bzw. Ortschaftsräte durch die Ortsvorsteherin gilt nur für die Dauer der Amtszeit, so dass bei wiedergewählten Ortschaftsrätinnen bzw. Ortschaftsräten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt. Für die Verpflichtung schlägt die GemO BW folgenden Wortlaut vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll die Gewählte die Verpflichtung durch die von ihr gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird eine von ihr entsprechende Niederschrift unterschrieben.