Nachrücken von Marianne Köpfler als Nachfolgerin für den ausscheidenden Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch

Vorlage: 2023/0374
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.05.2023

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0374 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Nachrücken von Marianne Köpfler als Nachfolgerin für den ausscheidenden Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 02.05.2023 2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Frau Marianne Köpfler als überübernächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der CDU/FW zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Tilman Pfannkuch für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Andre Schramm und Hans- Gert Bollian Hinderungsgründe vorliegen und bei Frau Marianne Köpfler kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.05.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Tilman Pfannkuch festgestellt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Pfannkuch rückt gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als überübernächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der CDU/FW zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 Frau Marianne Köpfler, 76228 Karlsruhe für die restliche Amtszeit nach. Bei der als nächsten Ersatzperson festgestellten Person Andre Schramm und als übernächsten Ersatzperson festgestellten Person Hans-Gert Bollian liegen wichtige Gründe für eine Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 5 GemO BW vor. Frau Köpfler ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat mit Schreiben vom 31.03.2023 schriftlich benachrichtigt worden und hat daraufhin am 05.04.2023 mitgeteilt, dass sie die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass kein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1-4) i. V. mit § 72 GemO vorliegt. Diese Erklärung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Frau Köpfler ein Hinderungsgrund gegeben ist. Diese Feststellung hat der Ortschaftsrat zu treffen. Beschluss: Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Frau Marianne Köpfler als überübernächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der CDU/FW zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Tilman Pfannkuch für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Andre Schramm und Hans- Gert Bollian Hinderungsgründe vorliegen und bei Frau Marianne Köpfler kein Hinderungsgrund vorliegt.