Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO BW für den Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch
| Vorlage: | 2023/0371 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.04.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.05.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0371 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: OV Wettersbach Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO BW für den Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 02.05.2023 1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Herr Tilman Pfannkuch aufgrund seiner mehr als 10-jährigen Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat Wettersbach und aufgrund seines Lebensalters von der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde entbunden werden kann (§16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO). Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Tilman Pfannkuch zum Ortschaftsrat Wettersbach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.05.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Herr Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch bittet mit Schreiben vom 19.03.2023 um die Entlassung aus dem Ortschaftsrat Wettersbach zum 30.04.2023. Die Entlassung aus dem Ortschaftsrat bedarf der förmlichen Anerkennung. Die Entscheidung und Feststellung darüber trifft der Ortschaftsrat. Die Feststellungsverfügung ist zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen und förmlich zuzustellen bzw. gegen Unterschrift zu eröffnen. Mit Hinweis auf die Gemeindeordnung BW stellt Frau Ortsvorsteherin Tron fest, dass Herr Pfannkuch seit 01.09.1994 dem Ortschaftsrat Wettersbach angehört. Des Weiteren vollendete er am 25.01.2023 sein 70. Lebensjahr und erfüllt somit die Voraussetzung für eine Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Herr Tilman Pfannkuch aufgrund seiner mehr als 10-jährigen Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat Wettersbach und aufgrund seines Lebensalters von der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde entbunden werden kann (§16 (1) Ziff. 3 und Ziff. 6 GemO). Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Tilman Pfannkuch zum Ortschaftsrat Wettersbach.