Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz", Karlsruhe-Südweststadt; Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Grundvertrag zum städtebaulichen Vertrag

Vorlage: 2023/0370
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.04.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.05.2023

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 01 Freianlagenplanung
    Extrahierter Text

    6.30 8.00 5.00 3.00 < 2,5% < 2,5% 2,5% > 208 m² 158 m² 154 m² 106 m² 115,50 115,50 115,50 115,50 115,28 115,37 115,37 115,02 114,67 114.75 114,74 114,77 114,75 114,84 114,60 115,35 114,68 115,50 115,27 115,50 114,67 115,35 11512 115,00 114,85 115,30 115,30 114,85 114,80 114,80 114,80 114,80 114,95 114,90 115,12 115.00 114,95 115,00 114,90 115,05 114,85 115,50 115,50 115,50 115,50 115,50 115,50 OKE 114,94 UKE 114,77 OKE 114,97 UKE 114,80 OKE 114,97 UKE 114,84 OKE 115,00 UKE 114,78 OKE 115,00 UKE 114,79 OKE 114,84 UKE 114,79 X 114,93 X 114,56 X 114,77 X 114,46 X 114,70 X 114,96 X 115,06 X 114,75 X 114,70 X 114,84 X 115,39 X 114,91 X 114,95 a b g a n g u - b a h n rückstoßbereich 3-achser ein- / ausfahrt tiefgarage Grüne Mitte < 2,5% X 115,38 X 115,26 X 115,33 X 115,11 X 115,12 114,45 115,02 < 3,3% X 115,58 114,67 115,11 114,67 2,5% > 115,48 2,5% > < 2,5% 115,50 115,20 115,31 < 1,9% 115,46 X 115,51 X 115,51 X 115,42 2,2% > X 115,41 2,0% > X 115,29 X 115,34115,47 X 115,47 2,3% > X 114,55 114,67 2,0 > 114,84 114,72 X (114,60) 115,12 114,67 < 2,4% < 2,2% 115,48 115,35 115,48 115,35 115,19 115,46 115,50 115,20 X 115,22 115,09 115,14 X 114,96 X115,52 X 115,53 X 115,50 X115,51 X115,53 115,20 2,2% > 2,2% > X 115,44 115,92 115,20 115,33 115,50 115,50 115,20 114,68 114,65 114,71 114,79 114,65 114,70 114,69 114,73 114,79 114.78 114,84 114,78 114,88 115,09 X 114,81 114,89 X 114,85 < 2,5% 115,43 114,84 114,95 OK 115,92 OK 115,92 115,46 115,42 115,42 115,42 115,42 115,44 115,50 115,50 X 114,83 X 114,81 X 114,74 X 114,70114,64 X 114,77114,72 X 114,89114,84 X 114,87114,80 X 114,87114,77 X 114,87114,83 114,63 114,61 114,55 114.56 X 115,01 X 114,99 114,83 X 114,97 X 115,00 X 115,05 115,00 114,85 114,81 114,90 115.00 115.02 114,97 114,87 115,50 115,50 außenbereich kantine außenbereich kantine außenbereich bäckerei X 114,59 114,74 X 114,63 X 114,72 114,67 X 114,58 X 114,69 X 114,63 115,30 2.501.58 rigole rigole < 2,2% X 115,40 115,45 115,26 115,39 115,32 11512 überlauf überlauf 115,35 OK 115,92 115,42 115,42 rasenfugenpflaster schotterrasen wegebeleuchtung ergänzen aufzug denkmal brunnen fahrräder besucher bestandsbaum bestandsbäume V O R P L A T Z strahler notzufahrt rasenfugen fußweg blindenleitstreifen rasenfugen rasenfugen sitzen fahrräder schnitt b Beiertheimer Allee bestandsbäume boule fahrräder 2 p behindertenstellplätze erschließungsweg erschließungsweg aufenthalt | treffen fitness lockerer hain mit blütenbäumen mastleuchten 3,0-3,5m mastleuchten fahrräder anlieferung sitzen tischtennis einbringöffnung karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag sonderplattenbelag sonderplattenbelag poller feuerwehrzufahrt poller vorhalte müll fahrräder treppe spiegelfläche mit baumstandort sitzen Badenwerkstraße sitzen Mko versickerungsrinneversickerungsrinne rinnenplatte muldenrinne Pto Pca Mko "Kasig"-Linde Cau Pto Mko "Kasig"-Linde Csi Pto Pca Zse Pav Csi Cau Mko "Kasig"-Linde Pca Csi Pca Mko Zse Zse Pto "Kasig"-Linde Pto Cau fahnenmasten rinnenplatte Cau Sja Qhi Sja Gtr Gtr Qhi Gtr Sja sträucher stauden/sträucher stauden/sträucher wiese wiese wiese sitzen Cke Pac Pac Pac Pac Pac poller rasen mit frühjahrsblühern rasen mit frühjahrsblühern rasen mit frühjahrsblühern strahler fassadenbegrünung gräserpflanzung fassadenbegrünung gräserpflanzung fassadenbegrünung sitzen sitzen sitzen sitzen treffen sitzen rinne rinne strahler Pac sitzen tiefgaragenumgriff neu Pac chillen schotterrasen Qhi X 114.51 X 114.49 X 114.67 traufstreifen 2.50 3.77 Apl handlauf Pav 115,50 115,46 < 2,5% < 2,2% muldenrinne muldenrinne muldenrinne muldenrinne 115,27 115,15 3% > 115,25 KA-WLan KA-WLan blindenleitstreifen, bestand 115,31 X 115,47 X 115,47 114,59 X 114,47 X 114,41 X 114,54 X 114,58 X 114,70 114,67 3% > 3,2% > X 114,72 X 114,97 X 114,79 X 114,79 X (114,88) X 114,85 115,35 115,16 115,50 115,37 115,33 115,38 115,46 115,46 2,5% > < 2,0% < 2,5% < 1,9% 115,38 115,45 115,46 115,54 < 2,4% rinne rinne < 2,5% < 1,9% bestandsrinne bestandsrinne X 115,12 115,04 X 115,04 115,07 schotterrasen 1.25 1.86 2.81 schluckbrunnengem. GHJ/ARCADIS schluckbrunnengem. GHJ/ARCADIS entnahmebrunnen gem. GHJ/ARCADIS entnahmebrunnengem. GHJ/ARCADIS 6.50 4.50 2.00 Statue 115,39 115,43 115,43 115,42 115,43 115,41 115,43 rasenfugenpflaster Tco Tco Tco Tco Tco Tco X 115,38 X 115,41 X 115,43 X 115,23 X 115,30 115,43 X 115,25 115,35 115,36 115,35 X 115,38 X 115,40 X 115,42 X 115,42 X 115,40 X 115,40 X 115,26 X 115,06 114,78 X 114,74 114,82 X 114,78 114,84 X 114,80 114,84 X 114,80 lichtschacht lichtschacht lichtschacht lichtschacht lichtschacht 2,5% > Wiesenansaat LEGENDE Flurstücksgrenze Bestandsgebäude E N T W Ä S S E R U N G Gefälle, Planung B E L A G S F L Ä C H E N Höhenpunkt, Bestand Straßeneinlauf Gussrostabdeckung Höhenpunkt, Planung Gehwegpflaster Karlsruher Standardpflaster A U S S T A T T U N G SonderpflasterBeton, Reihenverband Rasenfugenpflaster Rasenliner Tiefbord Beton Hochbord Beton Leistenstein Beton Beleuchtung, Planung gem. Lichtplaner X 534,52 534,32 Neubau 2,5% > Kastenrinne Gussrostabdeckung Doppelschlitzrinne Ausgepflastert Rinnenplatte Breite 30 cm Muldenrinne 3-Zeiler, 50cm WGD in Rasenfugen- pflaster Rasenliner Wiesenansaat Grüne Mitte Stauden- und Sträucher- pflanzungen GräserpflanzungKriegsstraße Schotterrasen V E G E T A T I O N Fassadenbegrünung BestandsbäumeBaumneupflanzungBäume KASIG, Verpflanzung in die Grüne Mitte Bäume KASIG, Verpflanzung neue Standorte Retentionsboxen Zusatzbewässerung Hochbeete Erweiterung Wurzelraum Hochbeete BeleuchtungBestand PollerHandlaufFahrradbügelFitness- und Sportausstattung Möblierung Stühle, Tische, Bänke, Liegen Versickerungsrinne Gussrostabdeckung Treppe Fahnenmast Traufstreifen Gehwegpflaster Bestand Feuerwehr- aufstellflächen und -schleppkurven Bearbeitungsgrenze Fassadenrinne Anschluss im freien GeländeAnschluss im unterbauten Bereich Index Datum Beschreibung Bearbeiter 0 28.03.2023 Erstellung Lageplan für städtebaulichen Vertrag tdr ProjektPlannummerPlaninhaltBauherr Planverfasser Freigabe ProjektnummerDatum, Unterschrift BauherrDatum, Unterschrift Architekt Autor Ebene | Schnitt Bereich Index Status Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf m ü NN Maßstab Einheit Meter Planungsphase Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee Karlsruhe Bauteil Plantyp LPH Kreisverwaltung LandratsamtKarlsruhe Beiertheimer Allee 276137 Karlsruhe VORABZUG Freitext BA lohrer . hochrein landschaftsarchitekten und loho @ lohrer-hochrein.defax (+49) 089 / 2877 91-29tel (+49) 089 / 28 77 91- 0 stadtplaner gmbh www . lohrer-hochrein . de d - 80 796 münchen bauerstrasse 8 DBA_AUS_FB_X_LP_STAEBA_E00_00_3_VEntwurfsphase 1 / 200 Freianlagen - Lageplan

  • Anlage 02 Synopse TöB 230323
    Extrahierter Text

    BPl. „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Baden- werkstraße – Am Festplatz“ Hier: Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Fristende: 27.01.2023 Stand 23.03.2023 Inhaltsverzeichnis: ZJD, Untere Naturschutzbehörde ............................................................................... 2 ZJD, Abfallrechts- und Altlastenbehörde .................................................................... 4 ZJD, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde ............................................................. 4 ZJD, Untere Wasserbehörde ...................................................................................... 5 Nachbarschaftsverband Karlsruhe ............................................................................. 5 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen ........................ 6 KASIG ........................................................................................................................ 6 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH ............................................................................. 7 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Abteilung 3, Referat 32, Funkbetrieb (ASDBW) .................................................................................................................... 9 Polizeipräsidium Karlsruhe, Referat Prävention ......................................................... 9 Regionalverband Mittlerer Oberrhein .......................................................................... 9 IHK Karlsruhe ............................................................................................................. 9 Bundeswehr ................................................................................................................ 9 Stadtwerke Karlsruhe ............................................................................................... 10 Transnet BW GmbH ................................................................................................. 12 Netze BW GmbH ...................................................................................................... 12 Landkreis Karlsruhe, Gesundheitsamt ...................................................................... 12 Handwerkskammer ................................................................................................... 13 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden- Württemberg (NABU) ............................................................................................... 13 Landesamt für Denkmalpflege .................................................................................. 18 - 2 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA ZJD, Untere Naturschutzbehörde Bitte die unterstrichenen Stellen ergän- zen. Vögel 6.1 Anbringen von Nistkästen (Haus- rotschwanz, CEF-Maßnahme) „Die Nistkästen sind mindestens einmal jährlich außerhalb der Brutzeit zu reinigen und auf ihre Funktionsfähigkeit zu über- prüfen.“ Die Sicherung der erforderlichen CEF- Maßnahme erfolgt im Rahmen des städ- tebaulichen Vertrags, hierbei wird der Hinweis berücksichtigt. 6.4 Vogelschutzglas ändern in Verrin- gerung von Vogelschlag Bitte S. 2 in 6.4 streichen und durch die unterstrichenen Stellen ergänzen: „Es sind Maßnahmen zu treffen, die das Kollisionsrisiko von Vögeln an außenlie- genden Glasflächen der Gebäude so weit wie möglich reduzieren. Im Rahmen des Baugenehmigungsver- fahrens ist durch ein qualifiziertes Fach- büro in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, nachzuweisen...“ Die Festsetzung Nr. 6.2 (Nummerierung geändert) wird folgendermaßen gefasst: „Es sind Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von Vögeln an au- ßenliegenden Glasflächen der Gebäude zu treffen indem gestalterische Elemente so gegliedert werden, dass sie hochwirk- sam gegen Vogelschlag ausgeführt sind. Gestalterische Elemente gelten als hoch- wirksam, wenn sich die Testvögel im Wahlversuch zwischen einer markierten und unmarkierten Scheibe, zu weniger als 10% für die markierte Scheibe ent- scheiden würden. Die Muster sind in Schwarz-, Weiß- oder Graustufen zu wählen. Der Außenreflexionsgrad der Glasscheiben darf maximal bei 15 % lie- gen. Ausnahmen sind zulässig, sofern eine Wirksamkeit in gleichem Maße nach- gewiesen werden kann.“ Weitergehende Ausführungen werden in der Begründung in Kapitel 4.5.3 redaktio- nell ergänzt. - 3 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Den Absatz bitte weiter ergänzen durch: „An Stockwerken, die über die umge- bende Bebauung ragen, ist die nächtliche Beleuchtung ebenfalls durch ein qualifi- ziertes Fachbüro in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie zu prüfen, ob Maßnahmen zur Abschirmung des Lichtausfalls getroffen werden müssen, um einem Anlockungs- effekt von Zug- und Rastvögeln vorzu- beugen.“ Nach Rücksprache mit dem Amt für Um- welt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie zielt der Vorschlag auf Sicher- heitsbeleuchtungen sowie die Beleuch- tung in Treppenräumen und Fluren ab. Folgender Hinweis wird in den Bebau- ungsplan aufgenommen: „Die Sicher- heitsbeleuchtung von Gebäuden sollte zur Verringerung von Vogelschlag auf ein Minimum reduziert werden und so instal- liert werden, das der dadurch erzeugte Lichtschein so wenig wie möglich nach außen strahlt. Insektenschutz - Beleuchtung 6.3 Außenbeleuchtung bitte ändern in Fassaden- und Außenbeleuchtung Bitte den Anfang von S. 1 mit den unter- strichenen Stellen austauschen: „Bei allen Beleuchtungen an der Fas- sade, sowie bei den neu zu errichtenden Beleuchtungsanlagen rund um die öffent- lichen Straßen, Wegen und Plätze des neuen Gebäudekomplexes, ist durch...“ Wir bitten um Ergänzung folgenden Ab- satzes: „Im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr dürfen die Fassaden des neuen Gebäudekomplexes nicht beleuch- tet werden, sofern dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Zur Fassadenbeleuchtung zählen Strah- ler, die die Fassade anstrahlen sowie alle selbstleuchtenden oder indirekten Licht- quellen an der Fassade.“ Die Festsetzung Nr. 6.1 (Nummerierung geändert) wird entsprechend ergänzt. Die Festsetzung Nr. 6.1 wird entspre- chend ergänzt. Die genannten Zeiträume entsprechen den gesetzlichen Regelungen des § 21 Abs. 2 NatSchG BW. Die Festsetzung Nr. 6.1 wird um folgende Formulierung er- gänzt: „Darüber hinaus gelten die Bestim- mungen des § 21 NatSchG BW. Zur Fas- sadenbeleuchtung zählen Strahler, die die Fassade anstrahlen sowie alle selbst- leuchtenden oder indirekten Lichtquellen an der Fassade.“ Zudem wird ein Hinweis zur redaktionel- len Anpassung in der Begründung gege- ben (Formulierung). Die Begründung wird entsprechend re- daktionell ergänzt. - 4 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA ZJD, Abfallrechts- und Altlastenbehörde Altlasten sind nicht betroffen, es wird je- doch auf die grundsätzlichen abfallrechtli- chen Anforderungen hingewiesen. Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- nommen. Es werden redaktionelle Hinweise zur Be- gründung zum Bebauungsplan gegeben (Zusammenfassung der Ergebnisse der umwelttechnischen Untersuchung). Die Begründung wird in den Kapiteln Nr. 3.5 und 4.6 entsprechend redaktionell er- gänzt. ZJD, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde Die Geräuschimmissionen im Plangebiet und dessen Umgebung wurden in der Schallimmissionsprognose der Kurz und Fischer GmbH, Stand 27. Oktober 2022, Gutachten 14341-01 betrachtet. Wir ge- hen von der fachlichen Richtigkeit des Gutachtens aus, die seitens der Fach- dienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz nicht beanstandet wurde. Während die Auswirkungen der Planung durch Verkehrs- und Anlagenlärm sowie die Einwirkung auf das Plangebiet hin- sichtlich Anlagenlärm hiernach unproble- matisch sind, machen die auf das Plange- biet einwirkende Verkehrslärmimmissio- nen wegen der Überschreitung der maß- geblichen Orientierungswerte Schall- schutzmaßnahmen erforderlich. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und aus städte- baulichen Gründen ausscheiden und die hierzu getroffenen Aussagen schlüssig sind, sind die vorgesehenen Festsetzun- gen zum passiven Schallschutz insoweit folgerichtig und haben in die Plantexte Einzug gefunden worden. Ergänzend wurden im Zuge der Schal- limmissionsprognose Hinweise für die weitere Planung gemacht, die ebenfalls schlüssig erscheinen und sich im Vorent- wurf der Begründung wiederfinden. Vor diesem Hintergrund bestehen aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. - 5 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA ZJD, Untere Wasserbehörde Niederschlagswasser In den Hinweisen Seite 29 sollte man noch folgendes ergänzend einfügen: Die Versickerung der Niederschlagswasser- abflüsse darf nur über Boden erfolgen, der die Anforderungen der VwV Boden für die Einbaukonfiguration Z0 erfüllt. Ge- gebenenfalls ist ein Bodenaustausch er- forderlich. Die Schadstofffreiheit ist analy- tisch nachzuweisen. Der Sachverhalt ist bereits Gegenstand der örtlichen Bauvorschrift Nr. 8 (vormals Nr. 6). Energiekonzept Für den Einsatz von Grundwasser für energetische Zwecke sowie das Einbrin- gen von Stoffen in das Grundwasser / Grundwasserwechselbereich (wie Erdwärmesonden/Kollektoren) ist immer eine wasserrechtliche Einzelfallerlaubnis im pflichtgemäßen Bewirtschaftungser- messen nach den §§ 8, 9 und 12 WHG erforderlich. Über die Erlaubnisfähigkeit kann erst nach Vorliegen aller Unterlagen entschieden werden. Auch wenn eine konkrete Aussage im Energiekonzept die wasserrechtliche Entscheidung nicht be- einflusst, begrüßen wir die allgemeinen Formulierungen. Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- nommen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Flächennutzungsplan Unter 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung wird die Darstellung im Flächennutzungs- plan (FNP) des gesamten Planbereichs als „Gemischte Baufläche - Bestand“ an- gegeben. Die Ostseite des Plangebiets (zwischen Bestandsgebäude und Ettlin- ger Straße) ist jedoch als eine geplante gemischte Baufläche dargestellt. Wir bit- ten darum, die Formulierung in der Be- gründung entsprechend zu korrigieren. Da das Verfahren nach § 13a BauGB er- folgt, kann der FNP im Rahmen der Be- richtigung angepasst werden. Die Planungsstelle des Nachbarschafts- verbands stimmt den Planungen zu. Die Begründung wird in Kapitel Nr. 2.1 entsprechend angepasst. - 6 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen Das Plangebiet befindet sich an der Bun- desstraße B 10 im Erschließungsbereich der Ortsdurchfahrt. Aus diesem Grund haben wir weder Einwände, noch Anre- gungen hiergegen. Wird zur Kenntnis genommen. KASIG Lärm, Erschütterungen, Elektromagne- tismus Etwaige Konflikte aufgrund der Straßen- bahnanlagen durch Lärm, Erschütterun- gen, Elektromagnetismus sowie den Be- trieb der Straßenbahnanlagen etc. müs- sen ggf. durch geeignete Schutzvorkeh- rungen im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Das Plangebiet wird im Flächennutzungs- plan als gemischte Baufläche dargestellt. Im Rahmen des abgeschlossenen Plan- feststellungsverfahrens der KASIG zum Projekt Kombilösung Karlsruhe muss eine Prüfung der Verträglichkeit (z.B. Schall, Erschütterungen, Elektromagnetismus) mit den umliegenden Nutzungen unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Schutz- bedürftigkeit erfolgt sein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens wurde ein Schallgutachten erstellt, das Schallimmissionen im Zusammen- hang mit dem Betrieb der Straßenbahn berücksichtigt. Die schalltechnische Ver- träglichkeit ist unter Berücksichtigung der festgesetzten Schallschutzmaßnahme gegeben. Betrieb Straßenbahn Der Betrieb der Straßenbahnanlagen, der Haltestellen und des Stadtbahntunnels darf durch das Vorhaben weder in der Bauphase noch in der endgültigen Be- triebsphase beeinträchtigt werden. Die Zugänge und Aufgänge zu den Haltestel- len sind freizuhalten. Etwaige Entfluch- tungskonzepte, Feuerwehr- und Ret- tungsflächen sowie Betriebsbelange sind vorher abzustimmen. Die Hinweise sind im Rahmen der Objekt- planung und der nachfolgenden Bau- phase zu berücksichtigen. Planfeststellung Auf die Festsetzungen des Planfeststel- lungsbeschlusses vom 15.12.2008, Az.: 15-3871.1-KASIG/1 wird hingewiesen. Der Geltungsbereich schließt im Osten im Bereich des Vorplatzes an die Planfest- stellungsgrenze des Vorhabens Kombi- Lösung Karlsruhe, Teilprojekt Straßen- bahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße an. Durch den Geltungs- bereich werden Flächen für die Baustel- leneinrichtung gemäß o.g. Planfeststel- lung überlagert. Die betroffene Fläche für - 7 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA die Baustelleneinrichtung wird aufgrund der abgeschlossenen Bauarbeiten nicht mehr benötigt. Stadtbahntunnel Die Gründungstiefe und der Verbau sind auf den Stadtbahntunnel abzustimmen und zu überprüfen. Die bauzeitliche Grundwasserabsenkung ist anzugeben sowie die bauzeitliche und endgültige GW-Erhöhung sind zu bewerten. Die Hinweise sind im Rahmen der Objekt- planung zu berücksichtigen. Schienendenkmal Bei der Gestaltung des Vorplatzes ist das Schienendenkmal zu berücksichtigen. Das Schienendenkmal wird im Rahmen der Freianlagenplanung in die Gestaltung des Vorplatzes integriert. Die Umsetzung der Freianlagenplanung wird im städte- baulichen Vertrag gesichert. Karoline-Luise-Tunnel Der Karoline-Luise-Tunnel an der Kriegs- straße grenzt unmittelbar an das Plange- biet an. Beim Abbruch der Gebäude sind die Leitungen in diesem Bereich zu be- achten. Der Hinweis ist im Rahmen der Bauphase zu berücksichtigen. Beweissicherung Haltestelle Empfehlung einer Beweissicherung der Haltestelle Ettlinger Tor (ETU) sowie des Stadtbahntunnels bis Hermann-Billing- Straße. Der Sacherhalt wird im Rahmen des städ- tebaulichen Vertrags zwischen dem Landkreis Karlsruhe und der Stadt Karls- ruhe geprüft. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Immissionen Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Straßenbahn sind ent- schädigungslos zu dulden, hierzu gehö- ren auch Bremsstaub, Lärm, Erschütte- rungen und elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaß- nahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Straßenbahn haben auf Kos- ten des Bauherren zu erfolgen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- men. Werbung Die im Textteil erwähnten zulässigen be- leuchteten Werbeanlagen dürfen den Straßenbahnbetrieb nicht beeinträchtigen (Blendwirkung, Verwechslungsgefahr von Signalen). Die VBK ist am jeweiligen Ge- nehmigungsverfahren zu beteiligen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, ist jedoch nicht Regelungsgegen- stand des Bebauungsplans und im Rah- men des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen. - 8 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Fahrleitungsanlage, Fahrleitungsmast Durch die neue Lage der Tiefgaragenzu- fahrt muss die Fahrleitungsanlage umge- baut werden. Ein Fahrleitungsmast muss versetzt und das Spannwerk entspre- chend umgebaut werden. Die hierfür ent- stehenden Kosten sind vollständig vom Vorhabenträger zu tragen. Der VBK ist hierfür zwingend eine Kostenübernahme- erklärung durch den Vorhabenträger vor- zulegen. Diese muss der VBK bereits vor der Planung und Durchführung von Vor- abmaßnahmen vorliegen. Auch sämtliche sonstige Kosten, die aufgrund erforderli- cher Umbaumaßnahmen im Bereich der Straßenbahninfrastruktur aus dieser Maß- nahme entstehen, sind vollständig vom Vorhabenträger zu tragen. Die Planung der Fahrleitungsanlage muss mit ausrei- chend Vorlaufzeit bei den VBK angezeigt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, ist jedoch nicht Regelungsgegen- stand des Bebauungsplans. Der Umbau der Fahrleitungsanlage und die Verset- zung des Fahrleitungsmastes wird mit den VBK abgestimmt. Nach Rücksprache mit den VBK tragen die VBK die Kosten für die Versetzung. Zufahrt Tiefgarage Aus den vorliegenden Planunterlagen schließen wir, dass die Parkhaus-Zufahrt nach Westen unter das Gebäude WH3 verschoben wird. Damit liegt die Zufahrt gänzlich im nicht-überfahrbaren Bereich der Verkehrsinsel, bzw. der durchgezoge- nen Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen zur Straßenbahn hin. Wir weisen darauf hin, dass durch die Ein- und Ausfahrt keine Behinderungen und Erschwernisse für den Straßenbahnbetrieb entstehen dürfen. Es ist sicherzustellen, dass die Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage, wie im Plan erkennbar, nur „rechts rein, rechts raus“ erfolgen kann. Rangierfahrten oder Wenden dürfen keinesfalls über die Gleis- anlage erfolgen. Ein Überfahren der Gleisanlage ist baulich entsprechend zu verhindern. Eine Querung an dieser Stelle ist nicht zulässig. Für die geplante Tiefgaragenzu- und -ab- fahrt wurde ein Schleppkurvennachweis erbracht. Demnach ist, wie bereits im Be- stand, ein direktes Linksab- bzw. -einbie- gen ohne Inanspruchnahme nichtüber- fahrbarer Bereiche der Verkehrsinsel und ohne Wende- oder Rangierfahrten mög- lich. Zugang Tunnelhaltestelle Während der Baumaßnahme ist zu jeder Zeit die Zuwegungen zu den Eingängen der Tunnelhaltestelle Ettlinger Tor (hier insbesondere: Gehtreppen und Aufzug im Die Hinweise sind im Rahmen der Objekt- planung und der nachfolgenden Bau- phase zu berücksichtigen. - 9 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA nordöstlichen Bereich des Baufeldes) frei- zuhalten. Bei Abrissarbeiten sind die Hal- testellen, deren Zugänge, und die Infra- struktur der Straßenbahn gegen beson- dere Staubeinwirkungen zu schützen. Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Abteilung 3, Referat 32, Funk- betrieb (ASDBW) Richtfunknetz Der Abgleich der im Internet zur Verfü- gung gestellten Pläne mit den Daten des ASDBW hat ergeben, dass das BOS- Richtfunknetz betroffen ist. Mit der für den Richtfunk zuständigen Planungsfirma wurde ein Abstand von 250 Meter in alle Richtung festgelegt, um eine Betroffenheit ausschließen zu kön- nen. Daher wird vom ASBW eine gut- achterliche Betrachtung der Situation durch eine sicherheitsüberprüfte Fach- firma empfohlen. Nach erfolgter Abstimmung teilt der AS- DBW mit, dass auf Grund der geplanten Baumaßnahmen mit dem Wegfall des Standortes und der Kündigungen des Ge- stattungsvertrags für die Dachfläche des LRA KA auf ein Gutachten verzichtet wer- den kann, da die betroffenen Richtfunk- verbindungen künftig anders verlaufen werden und somit der Abstand zum Neu- bau des LRA ausreichend sein wird. Polizeipräsidium Karlsruhe, Referat Prävention Hinweise und Empfehlungen zur städte- baulichen Kriminalprävention bzgl.:  Gestaltung der Gebäude  Orientierung und Sichtbarkeit  Bepflanzung  Beleuchtung  Tiefgarage  ÖPNV Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- nommen, sind jedoch nicht Regelungsge- genstand des Bebauungsplans und im Rahmen des weiteren Planungsprozes- ses zu prüfen. Regionalverband Mittlerer Oberrhein Regionalplanerische Belange sind hier- von nicht berührt. Wird zur Kenntnis genommen. IHK Karlsruhe Seitens der IHK Karlsruhe bestehen keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. Bundeswehr Belange der Bundeswehr werden durch die Planung nicht berührt. Wird zur Kenntnis genommen. - 10 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Stadtwerke Karlsruhe Stromversorgung Innerhalb des Flurstücks 3387 verläuft eine 20-kV-Kabeltrasse, an welche aus- schließlich die kundeneigene Trafostation des Landratsamts angeschlossen ist. Nach Stilllegung der Trafostation soll die Kabeltrasse zunächst vom Areal entfernt werden. Details für die Stromversorgung der Neubebauung werden aktuell abge- stimmt. Der Hinweis wird im Rahmen der Bau- phase berücksichtigt und mit den Stadt- werken abgestimmt. Parallel zu den Gebäudevorderkanten in der Beiertheimer Allee und in der Baden- werkstraße verlaufen 1-kV- und 20-kV- Kabeltrassen, die u.a. der Versorgung der bestehenden Gebäude dienen und somit durchgängig benötigt werden. Der Hinweis wird im Rahmen der Bau- phase berücksichtigt. Gas- und Wasserversorgung Wir bitten um Beteiligung an den weiteren Planungen im Bereich des Vorplatzes (im Osten des BPlangebiets). Einige der hier verlegten Leitungen werden in den nächsten Jahren voraussichtlich das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreichen; sofern entsprechende Ersatz- trassen zur Verfügung gestellt werden, können die derzeitigen Leitungstrassen überplant werden. Andere Leitungen wur- den erst im Zuge der Kombilösung neu verlegt; hier bitten wir darum, dass Bäume bzw. sonstige gestalterische Ele- mente konfliktfrei zu unseren Leitungen geplant werden. Die Hinweise werden im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. Eine Prüfung der Baumstandorte hinsicht- lich unterirdischer Leitungen ist im Rah- men der Freianlagenplanung erfolgt. Zur Gewährleistung einer gewissen Flexibiliät hinsichtlich der festgesetzten Baumstand- orte kann bei Anpflanzungen um bis zu 5 m von dem festgesetzten Standort abge- wichen werden. Öffentliche Straßenbeleuchtung Hinweise zum Rückbau bzw. Umbau von Straßenbeleuchtungsanlagen in der Kriegsstraße und in der Beiertheimer Al- lee sowie Hinweis auf Beachtung der für die Planung von öffentlichen Straßenbe- leuchtungen gültigen Normen. Die Hinweise werden im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. Für die Straßenbeleuchtung der Beiert- heimer Allee, die sich zukünftig auf dem Grundstück der „Grünen Mitte“ befindet, wird ein Leitungsrecht in der Planzeich- nung ergänzt. Kommunikations- und Informations- technik In gleicher Trasse wie 20kV befindet sich ein Informationskabel zur Trafostation. Dieses Kabel muss in Verbindung mit der Der Sachverhalt wird im Rahmen der Bauphase berücksichtigt und mit den Stadtwerken abgestimmt. - 11 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Umlegung bzw. des Rückbaus der 20kV Kabeltrasse ebenfalls bearbeitet werden. Auf Seite der Badenwerksstr.- Am Festplatz Höhe Hs.7 befindet sich ein Kabelverteiler mit TK Kabel. Dieser Ver- teiler war Übergabepunkt für die Feuer- wehrleitstelle und wird aktuell nicht mehr benötigt. Bei Bedarf kann dieser Verteiler entfernt werden. Zur Abstimmung der Ar- beiten kontaktieren sie uns bitte rechtzei- tig. Fernwärmeversorgung Im dargestellten Planungsbereich ist Inf- rastruktur der Fernwärme vorhanden. Die Gebäude werden momentan durch Fern- wärme beheizt oder gekühlt. Die Trasse der Bestandsleitung Fernwärme ist zwi- schen Ettlinger Str. und Baugrenze (west- lich) des Gebäudes „Büro- und Verwal- tungszentrum“ im B-Plan mit Geh-Fahr und Leitungsrecht (mit Schutzstreifen) zu sichern. In diesem Bereich setzt der Bebauungs- plan eine öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Platz) fest. Die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts ist daher nicht erfor- derlich. Die Fernwärme-Leitung und Schacht (Nr. 450) entlang der Ettlinger Str in Richtung Innenstadt muss betriebsfähig bleiben. Dies ist bei der Planung des Verbaus zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt grundsätzlich für diese Leitungen: Rückverankerungen im Be- reich von Fernwärme-Leitungen bedürfen der detaillierten Konfliktklärung und schriftlichen Genehmigung. Die Leitungs- schutzanweisung der Stadtwerke Karls- ruhe ist zu beachten. Fernwärmeleitun- gen dürfen nicht durch bauliche Anlagen überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Neu zu pflanzende Bäume müssen zur Infrastruktur der Fernwärme einen Min- destabstand von 2,5 m einhalten. Außer- halb dieses Mindestabstandes sind Vor- gaben zur Vermeidung von Eingriffen in den Leitungsbestand durch das Wurzel- werk zu berücksichtigen. Die Hinweise werden im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. Eine Prüfung der Baumstandorte hinsicht- lich unterirdischer Leitungen ist im Rah- men der Freianlagenplanung erfolgt. Zur Gewährleistung einer gewissen Flexibili- tät hinsichtlich der festgesetzten Baum- standorte kann bei Anpflanzungen um bis zu 5 m von dem festgesetzten Standort abgewichen werden. Es ist sicher zu stellen, dass im Falle ei- ner Havarie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Austausch der Fern- wärme Infrastruktur grundsätzlich möglich Der Hinweis werden im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. - 12 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA ist. Zudem Hinweis auf Anlage mit weiter- hin zu beachtenden Bestimmungen. Der Hauszuleitungsstrang für die Be- standsgebäude kann von den Stadtwer- ken von der Verteilerleitung nach versor- gungszeitlicher Absprache am Abgang getrennt werden. Im Zuge der Baumaßnahmen kann die dann außer Betrieb befindliche Leitung der Fern- wärme vom Vorhabenträger der Neube- bauung im Zuge der baulichen Umset- zung auf seine Kosten ausgebaut und entsorgt werden. Der Hinweis wird im Rahmen der Bau- phase berücksichtigt. Diesem Zeitstrahl vorgelagert müssen die Absprachen zur konfliktfreien Trassenfin- dung zum Versorgungskonzept erfolgen, der Vorhabenträger hat sich hier frühzei- tig koordinierend um die entsprechenden Absprachen und Beauftragungen zu küm- mern. Der Hinweis werden im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. Dingliche Sicherungen Sofern gemäß der voranstehenden Ab- schnitte dingliche Sicherungen (be- schränkt persönliche Dienstbarkeiten) er- forderlich werden bitten wir Sie, zur Ab- stimmung der textlichen Inhalte und der entsprechenden Planunterlagen, um Kon- taktaufnahme. Der Hinweis werden im weiteren Pla- nungsprozess berücksichtigt. Transnet BW GmbH Von Seiten der Transnet BW GmbH be- stehen keine Einwände oder Bedenken zur Planung. Wird zur Kenntnis genommen. Netze BW GmbH Hinweis auf folgende Betriebsmittelarten und Nennspannungen im Plangebiet:  Nachrichtenwege  Schutzrohre Die angesprochenen Leitungen sind ent- weder stillgelegt oder werden im Zuge der Bauphase aus der zukünftigen „Grü- nen Mitte“ in die öffentliche Verkehrsflä- che (Beiertheimer Allee) verlegt. Landkreis Karlsruhe, Gesundheitsamt Von Seiten des Gesundheitsamts beste- hen keine Einwände oder Bedenken zur Planung. Wird zur Kenntnis genommen. - 13 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Handwerkskammer Die Handwerkskammer Karlsruhe unter- stützt die Errichtung des neuen Dienstge- bäudes für die Landkreisverwaltung. Wird zur Kenntnis genommen. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesnaturschutz- verband Baden-Württemberg (LNV), Naturschutzbund Deutschland, Landesver- band Baden-Württemberg (NABU) Nutzungsspektrum Die weiteren angeführten Nutzungsmög- lichkeiten wie Verwaltungs- und Büronut- zung, Gastronomie, Kultur, soziale, kirch- liche und sportliche Einrichtungen sind al- lesamt vage und ohne nachvollziehbaren Bedarf aufgeführt. Insbesondere die Er- richtung weiterer Büros - noch dazu in ei- ner Zeit von mehr Homeoffice-Arbeitsplät- zen - wirft die Frage auf, wieviel Büroflä- chen in Karlsruhe jetzt schon leer ste- hen? Das angeführte Ziel einer Quartiers- belebung durch unterschiedliche Nut- zungsmöglichkeiten wird durch weitere Büroflächen gerade nicht erfüllt, hier wä- ren Wohnmöglichkeiten z.B. für Studie- rende weitaus zielführender und notwen- diger. Mit dem Bebauungsplan werden die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz dienenden Standort geschaffen. Von dem neuen Gebäude- komplex soll jedoch nicht nur das Land- ratsamt Karlsruhe profitieren. Das Land- ratsamt ist Hauptnutzer mit den größten Flächen und vereint in dem neuen Ge- bäude eine Vielzahl der Dienststellen, die derzeit noch auf verschiedene Außenstel- len verteilt sind. Aufgrund der Potenziale des Standortes und zur Belebung des Areals sollen neben der Nutzung als Ver- waltungssitz des Landratsamtes weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchliche, sozi- ale, gesundheitliche und sportliche Ein- richtungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine gebietsverträgli- che Erweiterung des Nutzungsspektrums für den innerstädtischen und hoch ver- dichteten Standort am Ettlinger Tor. Zu- dem soll eine öffentlich zugängliche „Grüne Mitte“ als Aufenthalts- und Erho- lungsraum geschaffen werden. Die Festsetzung eines Sondergebiets ohne Wohnen wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 26. Juli 2022 be- schlossen. Da es sich um einen Angebotsbebau- ungsplan handelt, können weitere Nut- zungsarten zum Zeitpunkt der Planerstel- lung nicht weiter konkretisiert werden. Zu- dem soll eine gewisse Flexibilität im Be- bauungsplan erhalten bleiben. - 14 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Minimierung CO2-Emissionen: Sanie- rung statt Abriss des Hochhauses Der Abriss der bestehenden Gebäude und der Neubau wird so wie aktuell ge- plant aufgrund der benötigten Energie für Baustoffe (Graue Energie) erhebliche Mengen an CO2 freisetzen. Die mit dem Bauvorhaben verbundenen CO2-Emissio- nen tragen zur Erderwärmung bei und konterkariert die Anstrengungen Karlsru- hes, Klimaneutralität zu erreichen. Es ist zu hinterfragen, ob das Bauvorhaben nicht viel zu groß dimensioniert ist: wer- den tatsächlich 70.000 m² Geschossflä- chen benötigt? Dies ist fast viermal so viel wie die derzeitige Fläche von ca. 20.000 m². Es ist nicht zu bezweifeln, dass Bauvor- haben immer CO2 negativ sind, insbe- sondere solche für die in klassischer Bau- weise, also vorwiegend aus Beton, Stahl, Aluminium, Glas hergestellt werden. Al- leine in den benötigten massiven Funda- menten eines Hochhauses stecken im- mense Mengen an Beton. Der BUND kri- tisiert in diesem Verfahren vor allem, dass bei der vorliegenden Planung und in dem damit verbundenen Bebau- ungsplan nicht einmal ansatzweise der Versuch ersichtlich ist, die CO2 Bilanz zu verbessern. Die Chance, durch den Er- halt des Hochhauses CO2-Emisionen in einer Größenordnung von geschätzten 20.000 t zu vermeiden, wird nicht genutzt. Dieses Einsparpotential ist größer als viele Maßnahmen des Klimaschutzkon- zeptes der Stadt. Laut Konzept dürfen im Jahr 2030 nur noch ca. 1.1 Mio. t CO2 freigesetzt werden. Alleine dieses Bau- vorhaben (Abriss und Neubau) schlägt mit geschätzt 70.000 t zu Buche. Der BUND fordert die Stadtverwaltung auf, darzustellen, wie dieses Bauvorhaben mit den Klimazielen vereinbar sein soll und – im Falle der Unvereinbarkeit – eine ent- sprechende Neuplanung vorzunehmen. Klimaneutrale Bauweise Aufgrund brandschutztechnischer Anfor- derungen und vorliegenden Schadstoff- belastungen müssten für eine Sanierung die Bauteile des Gebäudes bis hin zur Stahlkonstruktion abgetragen werden. Eine denkmalgerechte Sanierung wäre damit nicht möglich. Zudem sind Haus- technik und die energetischen Eigen- schaften überaltert und bedürfen der Mo- dernisierung. Aus städtebaulicher Sicht wird mit der ge- planten Bebauung eine für diesen zentral gelegenen innerstädtischen Standort, der bereits von einer hohen Bebauungsdichte geprägt wird, angemessene bauliche Dichte erzielt. Die geplante Bebauung fügt sich in den vorhandenen hoch ver- dichteten städtebaulichen Kontext ein. Klimafreundliches Bauen prägt das Vor- haben der Neugestaltung des Landrats- amt-Areals. Für das Projekt wird daher der „Leitfaden Nachhaltig Bauen " (LNB) angewandt. Dessen Grundidee ist es, Gebäude ökologisch und energetisch zu bewerten. Der Fokus wird dabei auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte ge- legt. Diese beinhalten zum Beispiel die Auswahl der Rohstoffe, die Verwertung der Abbruchmaterialien sowie die techni- sche Ausstattung des zukünftigen Baus. Derzeit ist geplant, das Gebäude in Holz- hybridbauweise zu errichten. Im Hinblick auf die Klimaschutzstrategie des Land- kreises mit dem ehrgeizigen Ziel „zeo- zweifrei 2035“ soll auch das geplante Vorhaben klimaneutral umgesetzt wer- den. Die im Zuge der geplanten Gebäudenut- zungen entstehenden Energiebedarfe und deren Deckung sowie Potenziale zur Energieerzeugung am Gebäude werden umfassend im Rahmen eines Gesamte- nergiekonzeptes betrachtet. Ziel ist dem- nach ein möglichst geringer Energiebe- darf bei einer möglichst hohen Deckung des Energiebedarfs aus regenerativen Energiequellen. - 15 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Weiterhin sind in den Unterlagen keine Festsetzungen zu klimaschonender Bau- weise zu finden. Insbesondere bei öffent- lichen Bauvorhaben sollte die Stadt hier eine Vorbildfunktion einnehmen und Ge- bäude so bauen und betreiben, dass die Emissionen so gering wie möglich gehal- ten werden. Hierzu zählt die Vermeidung von Baumaterialien, die große Menge an CO2 bei der Herstellung freisetzen (Be- ton, Stahl, Aluminium) und der Einsatz von klimaschonenden Baumaterialien (Holz). Mittlerweile sind Hochhäuser in Holz- oder Holz-Hybridbauweise keine Ausnahmen mehr (https://www.holzbauwelt.de/objektty- pen/holzhochhaeuser.html), ein Vorbild wird in Pforzheim gerade erstellt (https://carl.arlinger.de). Eine klassische Planung öffentlicher Gebäude Berück- sichtigung des CO2 Einsparpotentials im Jahr 2023 ist unverantwortlich gegenüber den zukünftigen Generationen und ze- mentieren das Weiter-So im Bauwesen. Der BUND fordert die Stadtverwaltung auf, jegliche Maßnahmen zu ergreifen, um die CO2-Emissionen schon während der Bauphase zu minimieren und dies auch textlich festzusetzen. Baumfällungen Für das Vorhaben werden 33 große und erhaltenswerte Bäume gefällt, als Ersatz sind 40 Neupflanzungen vorgesehen. Da 40 junge Bäume in ihrer klimatischen Wir- kung sowie der Habitatfunktion für die Fauna in den ersten Jahrzehnten ver- nachlässigbar sind gegenüber dem Baumbestand, regen wir an, als Kompen- sation weitere Bäume ggf. auch an an- dere Stalle im Stadtgebiet zu pflanzen. Dies sollte im Sinne des Biodiversitäts- konzepts sowie zur Verbesserung des Stadtklimas auf freiwilliger Basis gesche- hen, da in diesem Verfahren ja auf einen Umweltbericht verzichtet wurde. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungs- plans. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe kann entsprochen werden. Die Pflanzung weiterer Bäume außerhalb des Geltungsbereichs ist nicht Regelungsge- genstand des Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan weitere grünordnerische Maßnahmen im Geltungsbereich vor:  Herstellung einer „Grünen Mitte“ als weitgehend unversiegelter Rasenflä- che und einem Hain aus Blütenbäu- men  mindestens extensive Dachbegrü- nung mit kombinierter Photovolta- iknutzung auf Dachflächen im Bereich „WH1“ - 16 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA  Fassadenbegrünung für fensterlose zusammenhängende Fassadenberei- che über 80 qm Oberflächenwasser Die Versiegelung im Baugebiet nimmt um knapp 0,5 ha zu. Die Flächen zur Versi- ckerung von Regenwasser stehen noch nicht fest und können nicht beurteilt wer- den. Der BUND weist darauf hin, dass die Flächen ausreichend groß geplant wer- den sollten, um die Grundwasserneubil- dung nicht zu verschlechtern. Die derzeitige Versiegelung innerhalb des Geltungsbereichs umfasst ca. 64 % der Flächen. Durch den Bebauungsplan ist bauplanungs-rechtlich eine Versiegelung von maximal ca. 86 % der Flächen mög- lich (+20 %). Der Bebauungsplan sieht grünordneri- sche Festsetzungen vor, die sich ein- griffsmindernd auswirken. Hierzu zählen die Dach- und Fassadenbegrünung, die Pflicht zur Begrünung nicht bebaubarer Flächen der Baugrundstücke sowie der Festsetzungen zur Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen. Die Nieder- schlagswasserbewirtschaftung wurde um- fassend im Rahmen des Entwässerungs- konzeptes betrachtet. Abrissarbeiten und Schutz Der BUND kritisiert, dass die Abrissarbei- ten bereits in Gange sind, während die Festsetzungen zum Schutz von Vögeln noch erarbeitet werden. Gibt es eine Öko- logische Baubegleitung? Welche Ergeb- nisse wurden dabei erzielt? Wie und wann wurde die Präsenz von Fledermäu- sen und gebäudebrütenden Vogelarten (incl. Quartiere / Brutplätze) erfasst? Zu dem Bebauungsplan wurde eine spe- zielle artenschutzrechtliche Prüfung er- stellt. Dort sind Methodik und Ergebnisse der Erfassungen dokumentiert. Zur Ver- meidung des Eintretens der artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Ver- meidungsmaßnahmen, eine Ausgleichs- maßnahme und eine CEF-Maßnahme umzusetzen:  Rodung von Gehölzen außerhalb der Fortpflanzungszeit von europäischen Brutvogelarten im Zweitraum zwi- schen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar  Bauzeitenregelung beim Abriss der Dachbereiche  Anbringen von drei Nistkästen für Ni- schenbrüter (CEF-Maßnahme)  Anbringen eines Nistkastens für Wan- derfalken  Maßnahmen zur Verringerung von Vogelschlag an außenliegenden Glasflächen von Gebäuden  Außenbeleuchtung und Fassadenbe- leuchtung gemäß den Bestimmungen des § 21 Abs. 2 und 3 NatSchG BW. - 17 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Zu den Abrissarbeiten wurde eine ökolo- gische Baubegleitung durchgeführt. Vogelschlag / Beleuchtung In Hinblick auf die Vorgaben zu Vogel- schutz an Glas und zur Beleuchtung sind die nachfolgenden Leitfäden heranzuzie- hen und konkrete Vorgaben verbindlich festzusetzen:  Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ in seiner aktuel- len Auflage (2022),  Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungs- anlagen: Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung (BfN Schriften 543). Warum eine Fassadenbeleuchtung not- wendig sein sollte, ist nicht nachvollzieh- bar. Sie trägt zur Lichtverschmutzung bei, ist kontraproduktiv für den Insektenschutz und die Energieeinsparung und wird des- halb von uns abgelehnt. Im Rahmen der zum Bebauungsplan er- stellten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde eine Bewertung des Vo- gelschlagrisikos im Geltungsbereich des Bebauungsplans unter Zugrundelegung des derzeitigen Gebäudeentwurfs für den Neubau des Landratsamtes Karlsruhe vorgenommen. Dabei wurden Prinzipien der Konfliktvermeidung und -verminde- rung herausgearbeitet, die abschließende Risikobewertung erfolgt unter Zugrunde- legung der Bauantragsunterlagen. Nach den Festsetzungen des Bebau- ungsplans ist keine Fassadenbeleuch- tung umzusetzen. Eine mögliche Be- leuchtung von Fassaden ist Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. Grundsätzlich gelten bei der Beleuchtung von Fassaden die Bestimmungen des § 21 Abs. 2 und Abs. 3 NatSchG BW. Fledermäuse Insbesondere bei Abbrucharbeiten im Dachbereich, ist u.E. ein entsprechender Experte hinzuzuziehen. Beispielsweise Zwergfledermäuse nutzen auch oft Quar- tiere an unerwarteten Stellen. Zu dem Bebauungsplan wurde eine spe- zielle artenschutzrechtliche Prüfung er- stellt. Zur Vermeidung des Eintretens der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe- stände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche vornehmlich zwischen dem 01. November und dem 28./29. Februar durchzuführen. Die Abbrucharbeiten bein- halten zudem eine ökologische Baube- gleitung. Nisthilfen Drei Nisthilfen für Nischenbrüter erschei- nen als lächerlich wenig für ein Gebäude von diesen Ausmaßen und vermutlich die kleinstmögliche Anzahl, die angebracht werden muss. Im Biodiversitätskonzept der Stadt ist unter M-3a-8 festgehalten, dass bei Neubauten Einbaukästen und architektonische Lösungen zur Bereitstel- lung von Brutplätzen (z.B. Mauersegler, Sperlinge) gefördert werden sollen. Wir halten die Anbringung von 20 Brutplätzen für angemessen. Zu dem Bebauungsplan wurde eine spe- zielle artenschutzrechtliche Prüfung er- stellt. Zur Vermeidung des Eintretens der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe- stände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind drei Nistkästen für Nischenbrüter (CEF-Maßnahme) an Gebäuden anzu- bringen. Weitere Nisthilfen sind aus ar- tenschutzrechtlicher Sicht nicht erforder- lich. Die Sicherung der erforderlichen CEF-Maßnahmen erfolgt im Rahmen des städtebaulichen Vertrags. - 18 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Landesamt für Denkmalpflege Einen Hinweis auf Archäologische Funde, Kleindenkmale haben Sie bereits in Ihrem Bebauungsplan aufgenommen. Weitere Belange der Bau- und Kunst- denkmalpflege oder Archäologie sind vom Vorhaben nicht betroffen. Wird zur Kenntnis genommen.

  • Textfestsetzungen 230414
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    Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ett- linger Straße, Hermann-Billing- Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften – Entwurf – Planverfasser: Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ...................................................... 3 1. Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 3 2. Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 3 3. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................... 4 4. Bauweise ................................................................................................... 4 5. Stellplätze und Garagen ............................................................................ 4 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung....................................... 4 6.1 Pflanzgebote .............................................................................................. 4 6.2 Anforderungen an Baumpflanzungen innerhalb befestigter Flächen ......... 4 6.3 Pflanzerhaltung .......................................................................................... 5 6.4 Dachbegrünung ......................................................................................... 5 6.5 Fassadenbegrünung .................................................................................. 5 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................................................ 6 7.1 Fassaden- und Außenbeleuchtung ............................................................ 6 7.2 Verringerung von Vogelschlag ................................................................... 6 7.3 Rodung von Gehölzen ............................................................................... 6 7.4 Bauzeitregelung für Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche ....... 6 8. Schallschutz............................................................................................... 7 II. Örtliche Bauvorschriften ......................................................................... 9 1. Dächer ....................................................................................................... 9 2. Nebenanlagen ........................................................................................... 9 3. Einfriedungen............................................................................................. 9 4. Werbeanlagen und Automaten .................................................................. 9 5. Unbebaute Flächen ................................................................................. 10 6. Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 10 7. Niederspannungsfreileitungen ................................................................. 10 8. Niederschlagswasser ............................................................................... 10 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 10 Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebau- ungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ (§ 11 BauNVO) Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ dient vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen für Verwaltungen und Büronutzungen. Zulässig sind - Büro- und Verwaltungsgebäude, - Läden, Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sofern diese Nutzungen gegenüber der Büro- und Verwaltungs- nutzung in ihrer Geschossfläche untergeordnet sind. 2. Maß der baulichen Nutzung Die zulässige Höhe baulicher Anlagen wird durch die in der Planzeichnung eingetragenen Wandhöhen festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß zwi- schen dem Höhenbezugspunkt (Fertigfußboden Erdgeschoss - OK FFB 115,50 Meter ü. NHN) und dem Schnittpunkt der Außenwand mit dem oberen Abschluss der Wand (Oberkante der Attika). Eine Überschreitung der festgesetzten Wandhöhen durch technische Dach- aufbauten um maximal 3,0 Meter ist zulässig. Bezugspunkt für die zulässige Überschreitung ist der obere Abschluss der Wand (Oberkante der Attika). Hiervon ausgenommen sind Blitzschutz- und Antennenanlagen. Eine Über- schreitung der Wandhöhe entlang der festgesetzten Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ im Bereich „WH 1“ bis zu einer Tiefe von 5,0 Metern ist nicht zulässig. Photo- voltaikanlagen sind bis zu einer Tiefe von 1,0 Meter nicht zulässig. Im Bereich von „WH 1“ entlang der festgesetzten Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ gilt für auskragende Fassadenteile (zum Beispiel Doppelfassade) von bauli- chen Anlagen im Bereich von „WH 3“ auf der gesamten Breite und bis zu einer Tiefe von 1,0 Metern die für „WH 3“ festgesetzte Wandhöhe. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 4 - 3. Überbaubare Grundstücksfläche Die festgesetzte Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ kann von auskragende Fassadentei- len (zum Beispiel Doppelfassade) von baulichen Anlagen im Bereich von „WH 3“ auf der gesamten Breite und bis zu einer Tiefe von 1,0 Meter überschritten werden. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (zum Beispiel Einbrin- gungsöffnungen für technische Anlagen, Lagerflächen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in den gemäß Planeintrag festgesetz- ten Flächen zulässig. 4. Bauweise Abweichende Bauweise Innerhalb der durch Baugrenzen und einer Baulinie festgesetzten überbauba- ren Grundstücksflächen können Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge er- richtet werden. An die Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ muss beidseitig bis zur gemäß Ziffer 2 fest- gesetzten Wandhöhe für „WH 1“ herangebaut werden. 5. Stellplätze und Garagen Tiefgaragen sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten Flä- che zulässig. Die Tiefgaragenzufahrt und -abfahrt für Kfz ist nur innerhalb des zeichnerisch festgesetzten Ein- und Ausfahrtsbereichs zulässig. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1 Pflanzgebote Die gemäß Planeintrag festgesetzten zu pflanzenden Bäume sind mit einem Stammumfang von 18/20 cm, gemessen in 1 m Höhe als hochstämmige, standortgerechte und möglichst heimische Laubbäume 1., 2. oder 3. Wuchs- ordnung zu pflanzen. Der Standort der festgesetzten Bäume kann um bis zu 5 m verschoben werden. Es sind Baumpflanzungen als Solitäre zulässig. Bei der Pflanzung von Solitä- ren gilt eine Mindestpflanzhöhe von 200 cm – 250 cm. Die Baumpflanzungen sind fachgerecht zu unterhalten, zu pflegen und bei Ab- gang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu erset- zen. 6.2 Anforderungen an Baumpflanzungen innerhalb befestigter Flächen Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baum- scheiben von mind. 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindestens 36 m³ je Baum zu betragen. Eine teil- weise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen o- der funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baum- pflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat zu verfüllen. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 5 - Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Bäume, die möglichen Beschädigungen durch den Verkehr ausgesetzt sind, müssen einen Anfahrschutz erhalten. 6.3 Pflanzerhaltung Die gemäß Planeintrag zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft und fachgerecht zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang spätestens in der da- rauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. 6.4 Dachbegrünung Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeich- nung „WH1“ sind zu mindestens 68 Prozent (mindestens extensiv) zu begrü- nen . Die Stärke der Vegetationstragschicht oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Die Bepflanzung der Extensivbegrünung hat mit einer artenreichen Kräuter- Mischung in naturraumtypischer Zusammensetzung zu erfolgen. Die für die Stadt Karlsruhe abgestimmte Liste kann den Hinweisen entnommen werden. Die Kombination von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung mit der extensiven Dachbegrünung ist zulässig. Die Anlagen sind so anzubringen, dass die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Befestigungen von Photo- voltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestal- ten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Bei intensiven Dachbegrünungen hat die Stärke der Vegetationstragschicht oberhalb einer Drän- und Filterschicht in gesetztem Zustand mindestens - 30 cm für Rasen und Bodendecker, - 80 cm für Sträucher und Bäume 3. Ordnung - 100 cm für Bäume 2. Ordnung zu betragen. 6.5 Fassadenbegrünung Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung „WH 1“ sind Fassadenbereiche mit mehr als 80 m² zusammenhängender und fenster- loser Wandfläche flächig mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Die Fassadenbegrünung ist dauerhaft zu unterhalten und kann fassadenge- bunden oder bodengebundenen ausgeführt werden. Die Fassadenbegrünung mit Hilfe eines Rankgerüsts vor der Fassade ist zulässig. Fassadenflächen mit integrierten Photovoltaikmodulen sind von der Begrü- nungspflicht ausgenommen. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 6 - 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft 7.1 Fassaden- und Außenbeleuchtung Bei allen Beleuchtungsanlagen an der Fassade sowie bei den neu zu errich- tenden Beleuchtungsanlagen rund um die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze des neuen Gebäudekomplexes ist durch Ausrichtung und Abschirmung der größtmögliche Anteil des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche zu fokussieren und nicht in die Umwelt zu emittieren. Die Abstrahlung nach oben ist zu vermeiden. Bei der Beleuchtung des Freiraums ist die Lichtpunkthöhe entsprechend der räumlichen Anforderungen möglichst niedrig zu wählen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des § 21 NatSchG BW. Zur Fassa- denbeleuchtung zählen Strahler, die die Fassade anstrahlen sowie alle selbst- leuchtenden oder indirekten Lichtquellen an der Fassade. Hinsichtlich der nächtlichen Lichtquellen wird zum Schutz von Insekten die Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln (LED) nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Dies bedeutet eine maximale Lichtfarbe von 3.000 Kelvin mit möglichst geringen Blauanteilen, staubgeschützte Leuchtengehäuse ge- gen das Eindringen von Spinnen und Insekten und niedrige Oberflächentem- peraturen der Leuchtengehäuse (maximal 40°C). 7.2 Verringerung von Vogelschlag Es sind Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von Vögeln an au- ßenliegenden Glasflächen der Gebäude zu treffen, indem gestalterische Ele- mente so gegliedert werden, dass sie hochwirksam gegen Vogelschlag ausge- führt sind. Gestalterische Elemente gelten als hochwirksam, wenn sich die Testvögel im Wahlversuch zwischen einer markierten und unmarkierten Scheibe, zu weniger als 10% für die markierte Scheibe entscheiden würden. Die Muster sind in Schwarz-, Weiß- oder Graustufen zu wählen. Der Außenre- flexionsgrad der Glasscheiben darf maximal bei 15 % liegen. Ausnahmen sind zulässig, sofern eine Wirksamkeit in gleichem Maße nachgewiesen werden kann. 7.3 Rodung von Gehölzen Die Entfernung von Gehölzen sowie Gehölzrückschnitte sind zum Schutz von Brutvögeln außerhalb der Fortpflanzungszeit von europäischen Brutvogelarten im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem 28./29. Februar durchzufüh- ren. 7.4 Bauzeitregelung für Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche sind vornehmlich zwischen dem 01. November und dem 28./29. Februar durchzuführen. Der Brutbereich des Wanderfalken ist im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Ja- nuar und vor Beginn der Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche zu verschließen. Können die Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche sowie das Ver- schließen des Brutbereichs des Wanderfalken nicht innerhalb der oben ge- nannten Zeiträume durchgeführt werden, ist durch eine ökologische Baube- Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 7 - gleitung ein Vorkommen von Fledermäusen / Vögeln zu prüfen. Hierbei ist si- cherzustellen, dass keine Tiere bei Arbeiten während der Aktivitätsperiode und Brutzeit zu Schaden kommen. Potenzielle Spaltenverstecke im Bereich der At- tika und an den Fassadenecken sind nach einer Überprüfung mit Negativ- nachweis zu verschließen. 8. Schallschutz In den in nachfolgender Abbildung gekennzeichneten Bereichen (grüne Schraffur) sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erfor- derlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufent- haltsräumen nach den in der nachfolgenden Abbildung bezeichneten Außen- lärmpegeln der DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ Ausgabe Juli 2016, Abschnitt 4.45 auszubilden. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämm-Maße ist im Baugenehmigungs- verfahren nach dem in der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ Ausgabe Juli 2016, i.V.m. E DIN 4109-1/A1 vom Ja- nuar 2017 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnut- zungsart und Raumgröße zu erbringen. Von den in der nachfolgenden Abbildung dargestellten Außenlärmpegeln kann abgewichen werden, sofern im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er- bracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als in der nachfolgenden Abbildung dokumentierten Situation, unter Berücksichti- gung freier Schallausbreitung. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 re- duziert werden. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 8 - Abbildung: Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 und Abgren- zung Bereich für Festsetzung passiver Schallschutzmaßnah- men (Kurz & Fischer, Beratende Ingenieure, 2022) Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 9 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Dächer Dachform Im Geltungsbereich sind Flachdächer mit einer Dachneigung bis maximal 10 ° zulässig. Dachaufbauten Technische Dachaufbauten wie z.B. Photovoltaikanalgen, solarthermische An- lagen oder Anlagen für Lüftung und Kühlung sind bis zu einer Bauteilhöhe von maximal 3,00 m zulässig. Höhenbezugspunkt für die Bestimmung der Bauteil- höhe ist der obere Abschluss der Wand (Oberkante Attika). Hiervon ausge- nommen sind Umwehrungen und Überdachungen von Dachterrassen, sofern die festgesetzte Wandhöhe inkl. zulässiger Überschreitung gemäß textlicher Festsetzung Nr. 2 nicht überschritten wird. Weiterhin sind technische Dachaufbauten um das Maß ihrer Bauteilhöhe von der Gebäudeaußenkante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestalteten Umhausung zu umgeben. Hiervon ausgenommen sind Umwehrungen und Überdachungen von Dachter- rassen. 2. Nebenanlagen Überdachte Nebenanlagen sind unzulässig. 3. Einfriedungen Einfriedungen sind unzulässig. Hiervon ausgenommen sind Einfriedungen als Sichtschutz für Abfallbehälterstandplätze außerhalb von Gebäuden gemäß örtlicher Bauvorschrift Nr. 6. 4. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur im Bereich des Erdgeschosses zulässig. Werbeanlagen sind flach auf den Fassaden- bzw. Fensterelementen anzubrin- gen und horizontal auszuführen. Folgende Größen für Werbeanlagen dürfen nicht überschritten werden: - Größe bis max. 2 qm, Höhe bis max. 0,60 m - (hinterleuchtete) Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite; Die maximal zulässige Größe bis 2 qm gilt auch für Werbeanlagen in Einzel- buchstaben. Hier bemisst sich die Größe der Werbeanlage nach der Flä- che des fiktiven Rechtecks, das die Werbeanlage umschreibt. Ausnahmsweise zulässig sind Werbeanlagen im Bereich „WH 1“ am Ettlinger Tor (Ostfassade) im 1. Obergeschoss auf einer Fläche von 15 m Länge und 1,50 m Höhe als (hinterleuchtete) Einzelbuchstaben bis max. 1,00 m Höhe und/oder eine Fläche für z.B. ein Logo von bis zu 2,00 qm Größe. Werbeanlagen an Fenstern und Türen, z.B. durch Zukleben, Zuhängen, Zu- stellen, Zustreichen sind bis zu einem Anteil von bis zu 20 % an der Fenster- fläche bzw. Tür von innen zulässig. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 10 - Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. „Digitale Werbeanlagen“ und aus Fenstern oder Schaufenstern herauswir- kende Werbeanlagen in Form von Projektionsflächen und Monitoren sind pro Nutzungseinheit einmalig bis zu einer Größe von 2 qm zulässig. Automaten sind nur in Fassaden integriert zulässig. 5. Unbebaute Flächen Nicht überbaute Flächen sind mit Ausnahme erforderlicher Zugänge, Zufahr- ten, Wege, Fahrradabstellanlagen, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungs- flächen sowie der PKW-Stellplätze als Vegetationsflächen anzulegen und dau- erhaft zu unterhalten. 6. Abfallbehälterstandplätze Dauerhafte Standorte für Sammelabfallbehälter sind in Gebäude zu integrie- ren oder auf dem Baugrundstück herzustellen, mit einem Sichtschutz zu um- geben und zu begrünen, sofern sie von öffentlichen Straßen oder Wegen sichtbar sind. 7. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 8. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i.S.d. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Um eine schadlose Versickerung zu gewährleisten, darf die Versickerung der Niederschlagswasserabflüsse nur über Boden erfolgen, der die Anforderungen der VwV Boden für die Einbaukonfiguration Z0 erfüllt. Gegebenenfalls ist ein Bodenaustausch erforderlich. Die Schadstofffreiheit ist analytisch nachzuwei- sen. Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbo- denschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Ar- beitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ettlinger Straße“ (Nr. 182), in Kraft getreten am 19.09.1929, der Bebauungsplan „Südstadt – Nördlicher Teil“ (Nr. 256), in Kraft getreten am 14.08.1956, der Bebauungs- plan „Ettlinger Straße“ (Nr. 341), in Kraft getreten am 08.03.1968, der Bebau- ungsplan „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße“ (Nr. 397), in Kraft getreten am 26.10.1973, der Bebauungsplan „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ (Nr. 785a), in Kraft getreten am 19.12.2008 und der Bebauungsplan „Kriegsstraße Mitte, Straßen- bahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ (Nr. 785c), in Kraft getreten am Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 11 - 19.12.2008 werden in den Teilbereichen verdrängt, die durch diesen Bebau- ungsplan (einschließlich der örtlichen Bauvorschriften) neu geregelt werden. Karlsruhe, den 19. September 2022 Fassung vom 14. April 2023 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner  

  • Begründung
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing- Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt beigefügt: Begründung und Hinweise – Entwurf – Planverfasser: Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ...................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 8 3.5 Belastungen ............................................................................................... 8 4. Planungskonzept ..................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................................... 10 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 11 4.3 Erschließung ............................................................................................ 13 4.3.1 ÖPNV ...................................................................................................... 13 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 14 4.3.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 14 4.3.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 15 4.3.5 Energiekonzept ........................................................................................ 16 4.3.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 16 4.3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ............................................................... 18 4.4 Gestaltung ............................................................................................... 19 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 21 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 21 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................... 22 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz ............................................................. 23 4.6 Belastungen ............................................................................................. 23 5. Umweltbericht ........................................................................................ 27 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan ......................................................... 27 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung ............................................................. 27 6.2 Sozialplan ................................................................................................ 27 7. Statistik ................................................................................................... 27 7.1 Flächenbilanz .......................................................................................... 27 Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 3 - 7.2 Bodenversiegelung ................................................................................ 27 8. Bodenordnung ....................................................................................... 27 9. Kosten .................................................................................................... 28 10. Übersicht der erstellten Gutachten ...................................................... 28 B. Hinweise ................................................................................................. 29 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 29 2. Entwässerung .......................................................................................... 29 3. Niederschlagswasser ............................................................................... 30 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 30 5. Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung von Treppenräumen und Fluren .. 31 8. Artenliste Dachbegrünung ....................................................................... 31 9. Altlasten ................................................................................................... 32 10. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 32 12. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 32 13. Erneuerbare Energien ............................................................................. 32 14. Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................... 32 Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt den Abriss und Neubau seines Dienstgebäudes in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe. Das Plangebiet befindet sich westlich der markanten „Via triumphalis“, zwischen Schloss und Hauptbahnhof in direkter Nähe zum Ettlinger Tor und damit in einer städtebaulich herausragenden Lage an einem der zentralen Orte der Stadt. Neben der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des neuen Dienstgebäudes für die Landkreisverwaltung wird mit der Planung die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals, unter Einbeziehung weiterer Nutzungen sowie der vorhandenen Frei- und Verkehrsflächen verfolgt. Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich im Eigentum des Landkreises und der Stadt Karlsruhe. Grundlage für die Planungskonzeption war ein Werkstattverfahren – das städtebauliche Entwicklungskonzept Ettlinger Tor (SEKET) und ein sich hieran anschließender Realisierungswettbewerb mit Ideenteil. Ziel des Werkstattverfahrens war es, die besten Möglichkeiten bei der Entwicklung des Areals auszuloten, etwa hinsichtlich der Nutzungsmischung, des Bauvolumens oder der Höhenentwicklung. Eckpunkte des Werkstattverfahrens flossen maßgeblich in die Auslobung des Realisierungswettbewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. Der Siegerentwurf aus dem Wettbewerbsverfahren war Grundlage für die Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Gemäß dem Siegerentwurf ist für das Plangebiet die Errichtung eines überwiegend 5- geschossigen Gebäudekomplexes mit zwei Hochpunkten vorgesehen. Die baulichen Höhen der Hochpunkte sollen maximal 90,00 m und 50,00 m betragen. Zwischen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee im Süden entsteht eine „Grüne Mitte“ als öffentlich nutzbare Freifläche. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung werden auch der Platz am Ettlinger Tor und Teile der Badenwerkstraße neugestaltet. Der Platz am Ettlinger Tor befindet sich nicht vollständig innerhalb des Geltungsbereichs. Entsprechende Regelungen zur Gestaltung des Platzes am Ettlinger Tor sowie weitere Aspekte der Planung werden in Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landratsamt getroffen. Neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes sollen Möglichkeiten für weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten für z.B. Gastronomie, Kultur, soziale, kirchliche, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen geschaffen werden. Mit der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten am Standort wird das Ziel einer Belebung des Quartiers verfolgt. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan wird gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ festgesetzt. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 5 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der wirksame Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als „Gemischte Baufläche – Bestand“ und im nordöstlichen Teilbereich als „Gemischte Baufläche – Planung“ dar. Das Spektrum der in dem Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ festgesetzten Nutzungen entspricht überwiegend dem üblichen Nutzungsspektrum in gemischten Baugebietstypen der BauNVO, jedoch sind keine Wohnnutzungen im Geltungsbereich zulässig, sodass der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist. Da das Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt, kann der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung angepasst werden. Das Planungskonzept sieht den Abriss des Landratsamtes Karlsruhe in der Beiertheimer Allee 2 und die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes vor. Aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen und vorliegenden Schadstoffbelastungen müssten für eine Sanierung die Bauteile des Gebäudes bis hin zur Stahlkonstruktion abgetragen werden. Eine denkmalgerechte Sanierung wäre damit nicht möglich. Zudem sind Haustechnik und die energetischen Eigenschaften überaltert und bedürfen der Modernisierung. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz dienenden Standort geschaffen. Neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes sollen weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine gebietsverträgliche Erweiterung des Nutzungsspektrums für den innerstädtischen und hoch verdichteten Standort am Ettlinger Tor. Da sich das vorgesehene Nutzungsspektrum wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet, ist die Festsetzung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO erforderlich. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“ befindet sich vollständig oder teilweise im Geltungsbereich folgender Bebauungspläne: 1. Bebauungsplan 182 „Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ettlinger Straße mit Rechtskraft vom 19.09.1929, der für den Geltungsbereich Baufluchten festsetzt. 2. Bebauungsplan 256 „Südstadt – Nördlicher Teil“ mit Rechtskraft vom 14.08.1956, Baufluchtenplan, der von dem Geltungsbereich des Bebauungsplans im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor überlagert wird und in diesem Bereich keine Festsetzung trifft. 3. Bebauungsplan 341 „Ettlinger Straße“ mit Rechtskraft vom 08.03.1968, der für einen nordöstlichen Teilbereich ein reines Wohngebiet und öffentliche Grünflächen festsetzt. 4. Bebauungsplan 397 „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße“ mit Rechtskraft vom 26.10.1973, der für den westlichen Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 6 - Teil des Geltungsbereichs Gehwege, eine Fahrbahn, Parkierungsflächen und öffentliches Grün festsetzt. 5. Bebauungsplan 785a „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ mit Rechtskraft vom 19.12.2008, der für den nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs eine öffentliche Grünfläche, eine Fahrbahn und Gehwege festsetzt. 6. Bebauungsplan 785c „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ mit Rechtskraft vom 19.12.2008, der für den nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs eine öffentliche Grünfläche, Gehwege und bestehende Bäume festsetzt. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne verdrängt. Der Geltungsbereich schließt im Osten im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor an die Planfeststellungsgrenze des Vorhabens Kombi-Lösung Karlsruhe, Teilprojekt Straßenbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße an. Durch den Geltungsbereich werden Flächen für die Baustelleneinrichtung gemäß o.g. Planfeststellung überlagert. Die betroffene Fläche für die Baustelleneinrichtung wird aufgrund der abgeschlossenen Bauarbeiten von der KASIG nicht mehr benötigt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,99 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Südweststadt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet befindet sich in zentraler innerstädtischer und stark verdichteter Lage. Als Verwaltungssitz des Landkreises Karlsruhe ist das Gebiet bereits bebaut und weist demzufolge einen vergleichsweise hohen Anteil versiegelter Flächen auf. Eine unversiegelte Rasenfläche befindet sich zwischen dem bestehenden Langbau des Landratsamtes und dem nördlichen Abschluss der Beiertheimer Allee. Zudem befinden sich 57 Bäume im Geltungsbereich. Der vorhandene Baumbestand wurde im Rahmen eines Baumgutachtens zum Bebauungsplan durch Herrn Dipl.-Ing. Forstwirt Dutschmann untersucht. Es handelt sich überwiegend um Platanen und Ahorne. Zu Eingriffen in den Baumbestand und mit der Planung verbundene Baumpflanzungen wird auf Kapitel 4.5 verwiesen. Die Geländehöhen betragen flächendeckend ca. 114,50 Meter ü. NHN bis ca. 116,00 m ü. NHN. Somit weist das Plangebiet ein weitgehend einheitliches Geländeniveau mit vergleichsweise geringen Höhenunterschieden auf. Die Bodenbeschaffenheit am Standort wurde im Rahmen eines geo- und umwelttechnischen Gutachtens durch das Büro GHJ – Geotechnik und Umwelttechnik untersucht. Der Untergrundaufbau ist demnach oberflächennah von künstlichen Auffüllungen geprägt. Der unter den Auffüllungen anstehende natürliche Boden ist aus Sanden und Kiesen zusammengesetzt. Die Sande Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 7 - und Kiese sind grundsätzlich für die Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit des Bebauungsplans im Sinne des § 44 BNatSchG wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Ökologische Leistungen Fußer erstellt. Die Ergebnisse der hierbei durchgeführten Bestandserfassungen werden nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Die vorhandene Habitatausstattung wurde hinsichtlich ihrer Eignung für geschützte Arten und der daraus potenziell resultierenden Betroffenheit aufgenommen und bewertet. Eine Betroffenheit europäischer Vogelarten sowie von Fledermäusen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes konnte im Ergebnis der Relevanzprüfung nicht ausgeschlossen werden. Daher wurden insgesamt fünf Brutvogelkartierungen durchgeführt. Während der Erfassungen konnten acht Vogelarten festgestellt werden, davon fünf Arten mit Brutrevier im Geltungsbereich. An dem bestehenden Hochhaus des Landratsamtes befindet sich ein Nistplatz des Wanderfalken, der jedoch unbesetzt ist. Fledermausvorkommen wurden im Rahmen von drei Detektorbegehungen untersucht. Dabei konnten nur wenige Zwergfledermäuse im Plangebiet festgestellt werden. Darüber hinaus gelang eine einmalige Aufnahme einer Rauhaut- / Weißrandfledermaus. Rufaufnahmen erfolgten mittels eines automatischen Aufnahmegeräts auf dem Dach des bestehenden Hochhauses (batlogger). Aufgrund der geringen Zahl an Rufaufnahmen über einen Zeitraum von sieben Nächten kann davon ausgegangen werden, dass die Aufnahmen von wenigen Einzeltieren stammen. Für Fledermäuse ist das Gebiet insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Lage, der kleinräumigen Dimensionierung und der Ausprägung im Hinblick auf die nachgewiesenen Arten ist nicht mit essenziellen Nahrungshabitaten zu rechnen. Ebenfalls auszuschließen sind wichtige Leitstrukturen. Quartiere wurden nicht nachgewiesen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass während der Aktivitätsphase von Frühjahr bis Herbst Tagesverstecke an den Gebäuden von Fledermäusen genutzt werden. Eine artenschutzrechtliche Verträglichkeit des Bebauungsplanes ist unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen, einer Ausgleichsmaßnahme sowie einer CEF-Maßnahme gegeben (siehe Kapitel 4.5.3). 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Vor dem Beginn der bereits laufenden Rückbauarbeiten befand sich innerhalb des Plangebietes ein Ensemble aus vier Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes Karlsruhe. Dieses bestand aus den Baukörpern „Hochhaus“, „Langbau“, „Zwischenbau“ sowie einem „Casinogebäude“ und einer Tiefgarage. Der Gebäudekomplex aus dem Jahr 1965 wurde als Konzernzentrale der Badenwerk AG gebaut und ist seit 1997 im Eigentum des Landkreises Karlsruhe. Mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 20.800 m² sind an diesem Standort derzeit ca. 730 Personen beschäftigt. Das Gesamtensemble ist gemäß dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) denkmalgeschützt. Es wurde festgestellt, dass für das Gebäude eine Generalsanierung notwendig ist. Im Ergebnis gutachterlicher Untersuchungen stellte sich heraus, dass eine denkmalgerechte Sanierung nicht möglich ist. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 8 - Das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg hat dem geplanten Abbruch und Neubau zugestimmt. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch wurde am 09.02.2021 erteilt. Der Geltungsbereich umfasst einen größeren Grünflächenanteil im Osten und kleinere Grünbereiche im Süden und Westen, die jedoch eine geringe Aufenthaltsqualität bieten. Nördlich des Standortes befindet sich in direkter Nachbarschaft das 2005 eröffnete Ettlinger Tor Center, ein Einkaufszentrum mit ca. 62.000 m² Geschossfläche, und das ehemalige Postscheckamt aus dem Jahr 1973, das überwiegend als Verwaltungs- und Bürogebäude genutzt wird. Letzteres liegt im Sanierungsgebiet Innenstadt Ost. Das östliche Gegenüber des Plangebiets bildet das Badische Staatstheater, das in den kommenden Jahren saniert und erweitert wird. Die neue Gestaltung des Theaters und seine städtebauliche Setzung wurden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ermittelt. Auch der Hermann-Levi-Platz am Staatstheater soll ein neues Gesicht erhalten, für den ein freiraumplanerischer Ideenwettbewerb mit Realisierungslupen im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Im Süden grenzt ein denkmalgeschützter Wohnblock des Architekten Hermann Billing aus dem Jahr 1929 an den Geltungsbereich an. Weiter südlich der Hermann-Billing-Straße befindet sich das Novotel-Hotel sowie das Festplatz-Ensemble, bestehend aus Stadthalle, Konzerthaus, Nancyhalle, Schwarzwaldhalle und Vierordtbad. Im Westen grenzt die Badenwerkstraße und eine achtgeschossige Wohnbebauung aus den 1970er Jahren an das Plangebiet an. Diese wird im Norden an der Ecke Kriegsstraße / Badenwerkstraße durch ein Hotel mit zehn Vollgeschossen ergänzt, welches derzeit errichtet wird. Als innere Erschließungsstraße fungiert die Beiertheimer Allee. Die Anbindung an das übergeordnete Hauptstraßennetz der Stadt Karlsruhe ist mit der Kriegsstraße im Norden sowie der Ettlinger Straße im Osten gegeben. Der Standort verfügt aufgrund der zentralen innerstädtischen Lage über eine sehr gute ÖPNV-Anbindung sowie Anbindung an das städtische Fuß- und Radwegenetz. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Grundstück Flst. Nr. 3387 befindet sich im Eigentum des Landkreises Karlsruhe. Die übrigen Flurstücke im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das geplante Verwaltungsgebäude des Landkreises überbaut Teilflächen von im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken. Die Stadt ist bereit, die hiervon betroffenen Teilflächen sowie die im Eigentum der Stadt stehenden Flächen der geplanten „Grünen Mitte“ vertraglich an den Landkreis zu übertragen. 3.5 Belastungen Lärm Durch die Lage am Ettlinger Tor mit der Kriegsstraße im Norden und der Ettlinger Straße im Osten wirken insbesondere Verkehrslärmimmissionen (Kfz und Straßenbahn) auf das Plangebiet ein. Einwirkungen durch Anlagenlärm Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 9 - entsteht durch umliegende Nutzungen (Hotel, Einkaufszentrum, Messe- und Kongresszentrum). Die schalltechnische Verträglichkeit des Bebauungsplanes wurde im Rahmen einer Schallimmissionsprognose durch das Büro Kurz und Fischer untersucht. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung werden zusammenfassend in Kapitel 4.6 wiedergegeben. Klima / Luft Das Stadtgebiet von Karlsruhe befindet sich mit seiner Lage im Oberrheingraben in einem bioklimatisch hoch belasteten Gebiet. Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung der Stadt bezeichnet das Plangebiet überwiegend als „Bereich mit Großstrukturen“. Die Badenwerkstraße mit ihrer prägenden Platanenallee wird als „Trittstein als kleinräumiger Erholungsraum“ sowie als „Einwirkungsbereich von Kaltluft“ dargestellt. Der Bereich des Platzes am Ettlinger Tor im Nordosten des Geltungsbereichs wird als „zu entwickelnder Trittstein und Erholungsraum“ bezeichnet. Mögliche thermische und strömungsdynamische Veränderungen durch die Umsetzung des Bebauungsplans wurden durch das Büro Ökoplana im Rahmen eines Mikroklimatischen Gutachtens durchgeführt. Die Ergebnisse des Mikroklimatischen Gutachtens werden zusammenfassend in Kapitel 4.6 wiedergegeben. Altlasten Eine altlastenrechtliche Bewertung des Plangebietes wurde im Rahmen des Geo- und umwelttechnischen Gutachtens durch das Büro GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik vorgenommen. Die am Projektstandort anstehenden Auffüllungen sind größtenteils nicht frei verwertbar (Zuordnungsklasse Z0 nach VwV Boden bis DK0 nach DepV, Z1.1 nach RC-Erlass). Darüber hinaus ist eine überschüttete, teerhaltige Schwarzdecke vorhanden und damit mit einem gefährlichen Abfall zu rechnen (AVV 17 03 01*). Nach altlastenrechtlichen Kriterien liegt aus gutachterlicher Sicht auf Grundlage der ermittelten Analysebefunde keine Gefährdung von Schutzgütern und damit kein weiterer Handlungsbedarf vor. Kampfmittel Das Plangebiet befindet sich in einem bombardierten Bereich von Karlsruhe. Zum Umgang mit Kampfmitteln wird auf Kapitel 4.6 verwiesen. 4. Planungskonzept Das Planungskonzept sieht den Abriss des Landratsamtes Karlsruhe in der Beiertheimer Allee 2 und die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes vor. Neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes sollen weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen geschaffen werden. Das Planungskonzept beinhaltet auch die umgebenden Freiflächen, die im Sinne einer Gesamtentwicklung des Areals neugestaltet bzw. weiterentwickelt werden. Zur Erläuterung des freiraumplanerischen Konzeptes für die drei Bereiche Platz am Ettlinger Tor, „Grüne Mitte“ und Badenwerkstraße – Am Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 10 - Festplatz wird auf das Kapitel 4.4 verwiesen. Grundlage für die Planungskonzeption war ein Werkstattverfahren – das städtebauliche Entwicklungskonzept Ettlinger Tor und ein sich hieran anschließender Realisierungswettbewerb mit Ideenteil. Ziel des Werkstattverfahrens war es, die besten Möglichkeiten bei der Entwicklung des Areals auszuloten, etwa hinsichtlich der Nutzungsmischung, des Bauvolumens oder der Höhenentwicklung. Eckpunkte des Werkstattverfahrens flossen maßgeblich in die Auslobung dieses Wettbewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. Gemäß dem Siegerentwurf aus dem Realisierungswettbewerb ist für das Plangebiet die Errichtung eines überwiegend 5-geschossigen Gebäudekomplexes vorgesehen. Dieser entwickelt sich linear entlang der angrenzenden Straßen (Badenwerkstraße und Kriegsstraße) und schwingt im östlichen Bereich (Ettlinger Straße) um 180 Grad zurück. Hierdurch entsteht eine grüne Freifläche, die „Grüne Mitte“, zwischen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee. Der Gebäudekomplex erhält zwei Hochpunkte mit einer maximal zulässigen Höhe von 90,00 m und 50,00 m. Die zulässige Gebäudehöhe des als 5- geschossiger Baukörper geplanten „Flachbaus“ beträgt maximal 21,00 m. Der Gebäudekomplex fügt sich damit in den städtebaulichen Kontext ein, dessen Bebauung weitgehend durch eine 3- bis 5-geschossige, geschlossene Bauweise geprägt ist, aus der vereinzelt Hochpunkte emporragen. Andererseits wird das zukünftige Gebäude aber auch als ein eigenständiges, Gebäude wahrgenommen, das mit seiner Ausrichtung zum Ettlinger Tor und dem markanten Hochhaus einen Akzent mit Fernwirkung setzt und eine klare Adressbildung schafft. Die Dachflächen werden als Flachdach ausgebildet, sodass mit Ausnahme der Dachflächen der zwei Hochhäuser Möglichkeiten zur Dachbegrünung mit kombinierter Photovoltaiknutzung und Regenwasserretention genutzt werden können. Die geplante Kita soll ihre Außenflächen auf dem Dach eines 4-geschossigen Gebäudeteils erhalten. Mit der Gebäudekonfiguration wird der Blockrand zur Badenwerk- und Kriegsstraße durch klare Raumkanten definiert und geschlossen. Dabei wird ein respektvoller Abstand zu dem südlich des Neubaus befindlichen denkmalgeschützten Wohnblocks des Architekten Hermann Billing unter Einhaltung der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung gewahrt. Zwischen beiden Gebäudekomplexen entsteht durch die Ausformulierung des neuen Gebäudeensembles eine zusammenhängende und für die Öffentlichkeit zugängliche „Grüne Mitte“ mit hoher Aufenthaltsqualität, die einen Mehrwert für die Wohnbevölkerung vor Ort, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen sowie deren Besucherinnen und Besucher darstellt. Über den Platz am Ettlinger Tor und die „Grüne Mitte“ wird der Hauptzugang zum neuen Landratsamt mit seiner klaren Adressbildung hin zum Ettlinger Tor erreicht. 4.1 Art der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ auf Grundlage des § 11 BauNVO festgesetzt. Das Gebiet dient vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen für Verwaltungen und Büronutzungen. Mit der definierten allgemeinen Zweckbestimmung des Sondergebietes werden die Büro- und Verwaltungsnutzungen als die den Gebietscharakter maßgeblich Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 11 - bestimmenden Hauptnutzungen festgelegt. Das darüber hinaus zulässige Nutzungsspektrum wird gegenüber dieser Hauptnutzung auf bestimmte Geschosse oder hinsichtlich seiner Geschossfläche beschränkt. Da sich die Zweckbestimmung und das vorgesehene Nutzungsspektrum somit wesentlich von den Baugebieten gemäß §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheiden, ist die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich. Die zulässigen Büro- und Verwaltungsgebäude werden zur Belebung und flexibleren Nutzbarkeit des Standortes durch Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss sowie dem ersten und zweiten Obergeschoss ergänzt. So werden z.B. Ladengeschäfte und gastronomische Nutzungen zur Belebung und Aufwertung des Stadtraums ermöglicht. Des Weiteren sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig, sofern diese Nutzungen gegenüber der Hauptnutzung in ihrer Geschossfläche untergeordnet sind. Damit wird das zulässige Nutzungsspektrum gebietsverträglich erweitert und den Nutzungsansprüchen des innerstädtischen Standortes angemessen Rechnung getragen. So können z.B. Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen wie die in dem Gebäude vorgesehene Kindertagesstätte im Gebiet angesiedelt oder Angebote zur sportlichen Betätigung für die am Standort Beschäftigen sowie die Wohnbevölkerung geschaffen werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 entspricht dem Orientierungswert für Sondergebiete gemäß § 17 BauNVO und ermöglicht die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts. Für den innerstädtischen, hoch verdichteten Standort wird damit eine angemessene städtebauliche Dichte erzielt. Innerhalb der durch Baugrenzen und einer Baulinie festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche werden für die unterschiedlichen Teilbereiche mit der Bezeichnung WH 1, WH 2 und WH 3 zulässige Wandhöhen in Meter als Höchstmaß festgesetzt. Die Ausbildung von Hochpunkten wird somit planungsrechtlich ermöglicht und innerhalb des Plangebietes räumlich fixiert, sodass die Blickachse zwischen Schlossturm und Landratsamt nicht beeinträchtigt wird. Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche und der Wandhöhen stellt die Ausbildung der beabsichtigten städtebaulichen Figur am Standort gemäß dem Siegerentwurf des Wettbewerbs und des hieraus entwickelten städtebaulichen Konzeptes sicher. Die Lage und Höhe der geplanten Hochpunkte entspricht auch dem Konzept für Höhenentwicklung in Karlsruhe. Demnach befindet sich der Standort in einem Bereich der Stadt, in welchem eine situative Höhenentwicklung, z.B. durch eine Akzentuierung wichtiger institutioneller Einrichtungen, erfolgen soll. Dabei sollen u.a. historische Sichtbezüge berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des vorgeschalteten Werkstattverfahrens sowie Wettbewerbs erfolgt. Das geplante Hochhaus des Landratsamtes erhält eine zulässige Wandhöhe WH von maximal 90 m. Der zweite Hochpunkt im Südwesten des Geltungsbereichs wird mit einer Wandhöhe von maximal 50 m festgesetzt. In Orientierung an die das vorhandene städtebauliche Umfeld und entsprechend des Karlsruher Höhenentwicklungskonzepts wird für den übrigen Gebäudekomplex eine Wandhöhe bis maximal 21 m festgesetzt. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 12 - Zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung WH 1 und WH 3 kann die festgesetzte Baugrenze durch auskragende Fassadenteile (z.B. Doppelfassade) von baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche WH 3 bis zu einer Tiefe von 1,0 m überschritten werden (siehe Abb.1). Zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung der Nordfassade im Bereich WH 3 sind auf dem Dach des Gebäudes im Bereich WH 1 Photovoltaikanlagen bis zu einer Tiefe von 1 m und andere technische Dachaufbauten bis zu einer Tiefe von 5 m unzulässig (siehe Abb.1). Abb.1: Schematische Darstellung zu Textlicher Festsetzung Nr. 2 und Nr. 3 Mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, der GRZ und der Wandhöhen werden ausreichende Maßfestsetzungen für das Sondergebiet getroffen, sodass auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) verzichtet wird. Aus den festgesetzten Wandhöhen für die Bereiche WH 1, WH 2 und WH 3 lässt sich jeweils eine Vollgeschossanzahl ableiten (WH 1, 21 m: 5 Vollgeschosse, WH 2, 90 m: 24 Vollgeschosse, WH 3, 50 m: 13 Vollgeschosse). Unter Zugrundelegung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche des Bebauungsplans und der Anzahl der Vollgeschosse ergibt sich eine Geschossfläche für das Sondergebiet von ca. 70.000 m². Bei einer Größe des Sondergebietes von 13.500 m² entspricht dies rechnerisch einer GFZ von ca. 5,2. Die Baumassenzahl (BMZ) beträgt ca. 20,9. Damit werden die Orientierungswerte für Sondergebiete gemäß § 17 S. 1 BauNVO von 2,4 (GFZ) und 10,0 (BMZ) überschritten. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist aus den nachfolgend genannten Gründen am Standort vertretbar. Das Plangebiet befindet sich an einem zentral gelegenen innerstädtischen Standort der bereits von einer hohen Bebauungsdichte geprägt wird. Unter Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 13 - Berücksichtigung dieser Lage im Stadtgefüge wurde ein Wettbewerb zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtareals mit der Ausbildung von zwei Gebäudehochpunkten ausgelobt. Der Siegerentwurf aus dem Wettbewerb war Grundlage für die Erarbeitung des diesem Bebauungsplan zu Grunde liegende Planungskonzepts. Mit der geplanten Bebauung wird eine für diesen Standort angemessene bauliche Dichte erzielt, die sich in den vorhandenen hoch verdichteten städtebaulichen Kontext einfügt. Zudem werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Nutzungen ist im Ergebnis der erstellten Schallimmissionsprognose unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen gegeben (siehe Kapitel 4.6). Die ausreichende Belüftung wird gemäß des erstellten Mikroklimatischen Gutachtens gewährleistet. Die Belüftungsintensität nimmt demnach nur kleinräumig im Bereich der „Grünen Mitte“ sowie in eng begrenzten Teilbereichen der Hermann-Billing-Straße und Kriegsstraße ab. Die verbleibende Belüftungsintensität ist jedoch ausreichend, um eine großflächige Luftstagnation zu vermeiden. Insgesamt kann mit dem Bebauungsplan ein ortstypisches Belüftungsniveau gesichert werden (siehe Kapitel 4.6). Die ausreichende Besonnung für die benachbarten Fassaden ist gegeben oder führt gegenüber der aktuellen Bebauung im Plangebiet zu keiner schlechteren Einordnung hinsichtlich der Mindestbesonnung gemäß DIN EN 17037 (siehe Kapitel 4.6). Weiterhin werden nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt durch grünordnerische Maßnahmen als Gunstfaktoren für Klima / Luft, Wasser, Lebensräume für Tiere und Pflanzen und das Stadtbild verringert. Geplant sind extensive und intensive Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, die Schaffung einer weitgehend unversiegelten „Grünen Mitte“ sowie die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen. Dies führt mit Umsetzung der Planung zu einer gegenüber der Bestandssituation höheren Baumanzahl im Plangebiet. Für die Flachdächer der Gebäudeteile mit der Bezeichnung WH 1 ist die Ausbildung von Retentionsdächern vorgesehen, die in Kombination mit den unversiegelten Flächenanteilen zur Niederschlagswasserrückhaltung beitragen. Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, sind bauliche Anlagen zulässig, durch die das Grundstück unterbaut wird. Damit soll die Unterbauung von Flächen z.B. durch Einbringungsöffnungen für technische Anlagen und Lageräume ermöglicht werden. Die festgesetzten Flächen für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche befinden sich im Bereich der Umfahrung der „Grünen Mitte“ sowie in einem Teilbereich der Badenwerkstraße. Dieser ist bereits durch die bestehende Tiefgarage des Landratsamtes unterbaut. 4.3 Erschließung 4.3.1 ÖPNV Durch die zentrale Lage im Stadtgebiet verfügt der Standort über eine sehr gute ÖPNV-Anbindung. Im Umkreis von 500 m um den Standort befinden sich Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 14 - insgesamt vier Straßenbahn- und S-Bahn-Haltestellen. Die nächstgelegenen Haltestellen befinden sich oberirdisch an der Kriegsstraße und der dort im Zuge der Kombilösung Karlsruhe neu geschaffenen Straßenbahntrasse. Weiterhin erhielt die Ettlinger Straße eine unterirdische Straßenbahntrasse. Ein Zugang zur neuen unterirdischen Haltestelle „Ettlinger Tor“ besteht mit der Treppen- bzw. Aufzugsanlage im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor unmittelbar vor dem Haupteingang des neuen Landratsamtes. Insgesamt verkehren zehn Straßenbahn- und Stadtbahnlinien, wovon sechs Linien werktags mindestens im 20-Minuten-Takt fahren. Der Hauptbahnhof Karlsruhe mit Anschluss an den regionalen Schienenverkehr sowie den Schienenfernverkehr befindet sich in einer Entfernung zum Plangebiet von ca. 1.200 m. Insgesamt sieben Bahnlinien verkehren zwischen dem Hauptbahnhof und den Haltestellen Ettlinger Tor / Staatstheater bzw. Karlstor / Bundesgerichtshof. Damit ist eine sehr gute Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs gegeben. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Anbindung an das übergeordnete Hauptstraßennetz der Stadt Karlsruhe ist mit der Kriegsstraße im Norden sowie der Ettlinger Straße im Osten gegeben. Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung waren Gegenstand einer Verkehrsuntersuchung durch das Büro Koehler und Leutwein. Darin wurde unter anderem die Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte Ettlinger Straße / Hermann-Billing-Straße und Ettlinger Straße untersucht. Im Ergebnis können die Knotenpunkte unter Zugrundelegung der zusätzlich induzierten Verkehrsbelastungen ausreichend leistungsfähig betrieben werden. Als innere Erschließungsstraße fungiert weiterhin die Beiertheimer Allee, die umgestaltet wird und eine Rückstoßmöglichkeit für das Wenden von bis zu 3- achsigen Fahrzeugen und Kfz erhält. Die Beiertheimer Allee inkl. des Rückstoßbereichs wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Teilbereiche der Badenwerkstraße innerhalb des Geltungsbereichs erhalten die Festsetzung als Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung Fuß- und Radweg. Innerhalb des Sondergebietes wird die Möglichkeit zur Umfahrung der „Grünen Mitte“ geschaffen, um Rettungsfahrzeugen oder Dienstleistern, z.B. zur Gebäudereinigung, die Vorfahrt direkt vor das Gebäude zu ermöglichen. Für den Bereich der Umfahrung sieht der Bebauungsplan die Festsetzung entsprechenden Fahrrechts vor. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich notwendige Anzahl herzustellender PKW- und Fahrradstellplätze richtet sich nach § 37 der Landesbauordnung Baden- Württemberg i.V.m. VwV Stellplätze. Eine beispielhafte Stellplatzberechnung ist in dem zum Bebauungsplan durch das Büro Koehler & Leutwein erstellten Mobilitätskonzepts dokumentiert. Im Ergebnis des Mobilitätskonzeptes kann die nach VwV Stellplätze erforderliche Anzahl an Pkw-Stellplätzen aufgrund der sehr guten Erschließung des Plangebiets im ÖPNV um 70 % reduziert werden (siehe Kapitel 4.3.1). Dabei kann bei der Ermittlung der Stellplätze für Büro- und Verwaltungsräume der Berechnungsansatz von einem Stellplatz pro 40 m² Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 15 - Nutzfläche zugrunde gelegt werden. Der Stellplatznachweis ist abschließend im Baugenehmigungsverfahren des jeweiligen Vorhabenträgers zu führen. Die notwendigen Pkw-Stellplätze werden in der mit zwei Untergeschossen konzipierten Tiefgarage nachgewiesen. Die Lage der Tiefgarage wird durch die zeichnerisch festgesetzte mit „TGa“ bezeichnete Fläche gesichert. Derzeit stehen in der Beiertheimer Allee auf dem öffentlichen Grundstück der Stadt Karlsruhe 50 Bewohnerstellplätze (Zone D1) zur Verfügung, die montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr zusätzlich durch andere Verkehrsteilnehmende gebührenpflichtig genutzt werden können. Montags bis freitags jeweils ab 18 Uhr sowie samstags und sonntags stehen die Stellplätze ausschließlich als Bewohnerstellplätze zur Verfügung. Mit dem Wegfall der Stellplätze ist eine Neuabgrenzung der Bewohnerparkzone D1 durch die Stadt Karlsruhe erforderlich. Es können zudem Parkplätze in der Tiefgarage durch den Tiefgaragenbetreiber kostenpflichtig bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden die in der Beiertheimer Allee vorhandenen zwei Behindertenparkplätze erhalten. Eine ausreichende Ausstattung von Stellplätzen mit der derzeit rechtlich erforderlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird berücksichtigt. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich im Südwesten des Plangebiets an der Hermann-Billing-Straße. Die Erschließung über die Hermann-Billing- Straße war aufgrund verkehrlicher Untersuchungen Vorgabe im Werkstattverfahren (SEKET) und im Realisierungswettbewerb. Zur räumlichen Fixierung der Tiefgarageneinfahrt und –ausfahrt wird ein Bereich für die Ein- und Ausfahrt zeichnerisch festgesetzt. Durch die Unterbringung der notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage und der Lage der Tiefgaragenzufahrt im südwestlichen Randbereich kann der (Parksuch- )Verkehr im Plangebiet auf ein Minimum reduziert und die „Grüne Mitte“ als Aufenthaltsort gestärkt werden. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Fahrradstellplätze werden in der geplanten Tiefgarage zur Verfügung gestellt. Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet gemäß der beispielhaften Stellplatzberechnung im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ein Bedarf in Höhe von 261 Fahrradstellplätzen. Darüber hinaus können Fahrradstellplätze oberirdisch für Besucher im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor, der „Grünen Mitte“ und in der Badenwerkstraße angeordnet werden. 4.3.4 Geh- und Radwege Das Plangebiet wird von allen Seiten von öffentliche Geh- und Radwegen berührt. Bei der Kriegsstraße und Ettlinger Straße handelt es sich um Hauptrouten des städtischen Radwegenetzes, bei der Badenwerkstraße innerhalb des Geltungsbereichs und der Hermann-Billing-Straße südlich des Geltungsbereichs um Nebenrouten. Die Anbindung an das Radwegenetz ist daher als sehr gut zu bezeichnen. Die Fuß- und Radwege innerhalb des Geltungsbereichs werden erhalten und in Teilbereichen erweitert. Die Badenwerkstraße erhält einen Anschluss an den zur Querung der Kriegsstraße vorhandenen Radweg. Eine zusätzliche fußläufige Ost-West- Verbindung wird zwischen dem Platz am Ettlinger Tor und der Badenwerkstraße geschaffen. Das Gebäude erhält hierzu einen Durchgang. Im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor ist eine gemeinsame Nutzung für den Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 16 - Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Der bestehende Fußweg an der Kriegsstraße außerhalb des Geltungsbereichs erhält eine größere Breite. Infolgedessen verläuft ein Teilbereich zukünftig innerhalb des Geltungsbereichs im Norden, zwischen der Geltungsbereichsgrenze und dem festgesetzten Sondergebiet. Der zukünftige Fußweg wird als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Fußweg“ festgesetzt. Mit der Festsetzung eines Gehrechts zugunsten der Allgemeinheit im Bereich der „Grünen Mitte“ wird die öffentliche Nutzbarkeit dieses Bereichs bauplanungsrechtlich gesichert. Die Durchlässigkeit des Gebietes und die Erreichbarkeit von Einrichtungen an dem Standort sowie der umliegenden ÖPNV-Haltestellen wird durch die Wegeführung und die Anschlüsse an das bestehende Fuß- und Radwegenetz gewährleistet. 4.3.5 Energiekonzept Die im Zuge der geplanten Gebäudenutzungen entstehenden Energiebedarfe und deren Deckung sowie Potenziale zur Energieerzeugung am Gebäude werden umfassend im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes durch das Büro Transsolar betrachtet. Ziel ist demnach ein möglichst geringer Energiebedarf bei einer möglichst hohen Deckung des Energiebedarfs aus regenerativen Energiequellen. Die Wärme- und Kälteerzeugungstechnologie ist zum derzeitigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Aufgrund der Gegebenheiten am Standort scheiden die Umweltquellen Geothermie, Abwasser und Eisspeicher aus. Eine Fernkälteversorgung durch den lokalen Energieversorger wurde ebenfalls geprüft, jedoch für diesen Standort nicht in Aussicht gestellt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Wärme- und Kälteversorgung der Gebäude im Geltungsbereich durch Fernwärme und einer Kälteerzeugung mit Kompressionskältemaschinen sowie einer direkten Gebäudeabwärmenutzung durch ein Wärmepumpensystem erfolgen. Das Wärmekonzept soll durch die Nutzung der Brunnen in Verbindung mit einem Sprinklertank im Plangebiet ergänzt werden. Die CO2-Emissionen sollen im Betrieb soweit wie möglich minimiert werden. Geeignete Dachflächen werden mit Photovoltaikmodulen ausgestattet. 4.3.6 Ver- und Entsorgung Entwässerung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Entwässerungskonzept durch das Büro Arcadis erstellt. Die Ergebnisse werden detailliert in dem Entwässerungskonzept dargestellt und nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Für alle Flächen innerhalb der Bebauungsplangrenzen wurden Oberflächenarten mit spezifischen Abflussbeiwerten festgelegt und entsprechend der Bestands- und Planungssituation Anschluss- /Zuordnungspunkte für die Entwässerung definiert. Die Entwässerung der zukünftigen Gebäudeflächen wurde in zwei Entwässerungsabschnitte unterteilt. Beide Abschnitte entwässern in ein eigenes Rigolen-System, das aus Zwischenspeicher, Filterschächten und Rigolenkörper bestehet. Die Dachflächen sowie Fassadenflächen in Richtung Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 17 - „Grüner Mitte“ entwässern direkt in die Rigolen-Systeme. Teile der Dachflächen werden als Retentionsdach geplant. Dort anfallendes Niederschlagswasser wird gedrosselt den Rigolen-Systemen zugeführt. Teile der Freiflächen sollen gemäß der bestehenden Entwässerungssituation über das öffentliche Mischwassersystem in Richtung des Karlsruher Klärwerks entwässert werden, da eine Ableitung in einen geeigneten Vorfluter getrennt von Schmutzwasser nicht möglich ist. Fassadenflächen des Gebäudes, die nicht zur „Grünen Mitte“ ausgerichtet sind, sollen in das öffentliche Mischwassersystem abgeleitet werden. Die flurstücksübergreifend geplante „Grüne Mitte“ wurde entsprechend der Wegebeziehungen in verschiedene Einzugsgebiete aufgeteilt. Die Fläche wird als Grünfläche mit Versickerungsmulden (Tiefe max. 5 cm) ausgebildet, um in der „Grünen Mitte“ und angrenzenden Flächen anfallendes Niederschlagswasser örtlich zu versickern. Im Rahmen des Entwässerungskonzepts wurde zudem ein Überflutungsnachweis für ein 100-jährlichen Regenereignis geführt. Der Überflutungsnachweis kommt zu dem Ergebnis, dass mit der „Grünen Mitte“ ein ausreichendes Rückhaltevolumen besteht. Abfallentsorgung Es wird auf die gültige Abfallentsorgungssatzung verwiesen (siehe Hinweis Nr. 1). Abfallbehälter werden in Müllräumen im Gebäude untergebracht und am Tag der Leerung ebenerdig auf einer mit Team Sauberes Karlsruhe abgestimmten und in nachfolgender Abbildung dargestellten Fläche in der Badenwerkstraße bereitgestellt. Geh- und Radwege sind hiervon nicht betroffen und werden freigehalten. Abb. 2: Bereitstellungsfläche Abfallsammelbehälter Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 18 - 4.3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Der Bebauungsplan setzt folgende Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb des Sondergebietes fest. Gehrecht „Grüne Mitte“ und Durchgang Für die öffentliche zugängliche „Grüne Mitte“ und den Durchgang zwischen „Grüner Mitte“ und Badenwerkstraße wird ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Das festgesetzte Gehrecht umfasst den in nachfolgender Abbildung dargestellten Bereich. Abb. 3: Gehrecht „Grüne Mitte“ (Darstellung in rot) Fahrrecht Umfahrung „Grüne Mitte“ Für die Umfahrung der „Grünen Mitte“ wird ein Fahrrecht zugunsten von Rettungsdiensten und technischen Dienstleistern festgesetzt. Das festgesetzte Fahrrecht umfasst den in nachfolgender Abbildung dargestellten Bereich. Abb. 4: Fahrrecht Umfahrung „Grüne Mitte“ (Darstellung in rot) Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 19 - Geh,- Fahr- und Leitungsrechte Es werden drei Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Versorgungsträger festgesetzt. Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erfassen x Mischwasserkanal (Nr. 1) x Geplante Straßenbeleuchtung Beiertheimer Allee (Nr. 2) x Leitungen Strom, Kommunikation, Beleuchtung Verkehr (Nr. 3) und sind nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Abb. 5: Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (Darstellung in rot) 4.4 Gestaltung Die wesentlichen Gestaltungsabsichten sind in der Beschreibung des Planungskonzeptes enthalten. Dächer Als zulässige Dachform im Geltungsbereich wird das Flachdach festgesetzt. Damit können umfassende Möglichkeiten zur Nutzung der Dachflächen ausgeschöpft werden. Die Dachfläche des Hochhauses mit der Bezeichnung „WH 2“ gemäß Planeintrag soll eine Dachterrasse erhalten. Zudem soll die geplante Kita ihre Außenflächen auf dem Dach eines 4-geschossigen Gebäudeteils erhalten. Für 68 % der Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ wird eine mindestens extensive Dachbegrünung festgesetzt. Die Begrünung kann auch als intensive Dachbegrünung erfolgen. Der Flächenanteil ergibt sich aus der potenziell begrünbaren Fläche unter Berücksichtigung erforderlicher Flächen für technische Dachaufbauten. Aus brandschutztechnischen Gründen wird für die Dachflächen der zwei Hochhäuser keine Begrünungspflicht festgesetzt. Darüber hinaus sind die Dachflächen für erforderliche technische Dachaufbauten und Photovoltaikanlagen bzw. solarthermische Anlagen nutzbar. Dabei können Photovoltaikanlagen bzw. solarthermische Anlagen mit der extensiven Dachbegrünung kombiniert werden. Technische Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 20 - Dachaufbauten sind zur Reduzierung der Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum um das Maß der jeweiligen Bauteilhöhe, gemessen ab der Oberkante der Attika, von den Außenkanten der Fassaden abzurücken. Die zulässigen Wandhöhen dürfen dabei durch technische Dachaufbauten um maximal 3,00 m überschritten werden. Fassaden Fassaden im Bereich „WH 1“ mit mehr als 80 m² zusammenhängender und fensterloser Wandfläche erhalten eine Fassadenbegrünung, die mittels textlicher Festsetzung planungsrechtlich gesichert wird. Freianlagen Der Umgriff der Freianlagenplanung geht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus. Zur Sicherung der Freianlagenplanung werden daher ergänzende Regelungen in dem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Landkreis und der Stadt Karlsruhe getroffen. Das freiraumplanerische Konzept lässt sich in die drei Zonen Platz am Ettlinger Tor, „Grüne Mitte“ und Badenwerkstraße – Am Festplatz unterteilen. Im Zusammenspiel mit dem Hermann-Levi-Platz bildet der Platz am Ettlinger Tor den Auftakt entlang der bedeutsamen historischen Achse. Bis hier noch stärker grün geprägt, beginnt am Ettlinger Tor die steinerne Innenstadt. Der Platz am Ettlinger Tor wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Platz“ festgesetzt. In Korrespondenz zum gemäß Wettbewerbsverfahren umzugestaltenden Hermann-Levi-Platz präsentiert sich der neue Platz am Ettlinger Tor vor dem Landratsamt als offene, mit großen Baumgruppen überstandene Adresse. Mit der Gestaltung soll ein kommunikativer öffentlicher Raum für Begegnung, Aufenthalt und Repräsentation geschaffen werden. Ein adäquater Platzbelag berücksichtigt zum einen die diversen Bewegungsrichtungen, zum anderen wird auf eine angemessene Versiegelung, mit Versickerung des Oberflächenwassers, geachtet. Für Rettungs- und Sonderfahrzeuge besteht die Möglichkeit der Zufahrt über die Ettlinger Straße. Der bestehende Brunnen, das Gleisdenkmal und die U-Bahn-Aufgänge werden bei der Platzgestaltung berücksichtigt. Der Innenhof zwischen Neubebauung und Wohnen zeigt sich im Gegenzug als öffentlich zugängliche ruhige „Grüne Mitte“. Entlang der Gebäude führen Erschließungswege in den erforderlichen Breiten. Die „Grüne Mitte“ selbst wird versickerungsoffen ausgebildet und mit einem lichten Hain mit Blütenbäumen überstellt. Die bestehende Baumreihe im Bereich der Beiertheimer Allee wird erhalten. Die Baumallee an der Badenwerkstraße aus großgewachsenen Platanen wird nach Norden mit der Pflanzung weiterer Platanen ergänzt. Vier Platanen im Südwestend des Geltungsbereichs können aufgrund zu erwartender Eingriffe in den Wurzel- und Kronenbereich aufgrund der zukünftigen Bebauung nicht erhalten werden. Die Bäume werden in diesem Bereich durch Baumpflanzungen in gleicher Anzahl ersetzt. Beabsichtigt ist, dass gastronomische Nutzungen in der Erdgeschosszone des künftigen Neubaus nach Westen in der Badenwerkstraße und im Norden an der Kriegsstraße bestuhlen können. Ein Durchgang zum Hof vernetzt hier die Grüne Mitte nach Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 21 - Nordwesten. Eine Durchfahrung der Badenwerkstraße für Müll- und Rettungsfahrzeuge ist möglich. Werbeanlagen Die unkontrollierte Aufstellung von Werbeanlagen kann das Stadtbild beeinträchtigen und die städtebauliche Qualität eines Gebietes verringern. Zur Vermeidung von erheblichen negativen Auswirkungen wird daher ein Gestaltungsrahmen für Werbeanlagen festgesetzt. Dabei ist vorgesehen, dass Werbeanlagen unter Einhaltung bestimmter Größenbeschränkungen im Bereich der Erdgeschosszonen angebracht werden können. Zusätzlich ist eine Werbeanlage im Bereich „WH 1“ an der Fassade in Orientierung zum Ettlinger-Tor-Platz im 1. Obergeschoss zulässig. Damit soll ein erweiterter Spielraum für Werbeanlagen im Bereich des Hauptzugangs zu dem neuen Landratsamt geschaffen werden. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Das freiraumplanerische Konzept für die Grün- und Freiflächen wird in Kapitel 4.4 beschrieben. Bei der Entwicklung des freiraumplanerischen Konzeptes wurde der Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes ein hoher Stellenwert beigemessen. Der vorhandene Baumbestand wurde im Rahmen eines Baumgutachtens durch Herrn Dipl.-Forstwirt Dutschmann untersucht. Es handelt sich überwiegend um Platanen und Ahorne. Hinsichtlich der Baumbilanz aus zu erhaltenden Bäumen und Baumpflanzungen wird auf Kapitel 4.5.2 verwiesen. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Die zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume werden durch zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Die weitere Anpflanzung von Bäumen ist in einem Teilbereich des Platzes am Ettlinger Tor außerhalb des Geltungsbereichs vorgesehen. Weitgehend unversiegelte und begrünte Flächen befinden sich im Bereich der „Grünen Mitte“ sowie in Teilbereichen des in der Badenwerkstraße festgesetzten Fuß- und Radwegs. Auf den nutzbaren Dachflächen werden mit Ausnahme der Dachflächen der künftigen Hochhäuser extensive und intensive Dachbegrünungen umgesetzt. Der Umfang der Dachbegrünung ist in Kapitel 4.4 beschrieben. Zusammenfassend sind folgende grünordnerische Maßnahmen am Gebäude und im Bereich der Freiflächen vorgesehen: Platz am Ettlinger Tor: Offene Adresse mit Baumgruppen durch Erhaltung von sieben Bäumen und Ergänzung des Baumbestandes. Es ist vorgesehen, weitere neun Bäume im Bereich des Platzes, teilweise außerhalb des Geltungsbereichs, zu pflanzen. Ihre Sicherung erfolgt durch Festsetzung im Bebauungsplan oder Rahmen des städtebaulichen Vertrags. „Grüne Mitte“: Weitgehend unversiegelte Rasenfläche und Hain aus Blütenbäumen. Anpflanzung von 30 Bäumen (davon vier durch die KASIG im Zuge der Kombilösung Karlsruhe im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor gepflanzte und in die „Grüne Mitte“ verlagerte Bäume). Erhaltung von sieben Bäumen entlang der Beiertheimer Allee. Ausbildung von Wegen und Spielflächen in wassergebundener Decke. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 22 - Badenwerkstraße – Am Festplatz: Die westliche Reihe der bestehenden Platanenallee wird erhalten. Die östliche Reihe der Platanenallee (fünf Bäume) kann aufgrund der Nähe zu der Baugrenze im Bereich „WH 3“ und damit verbundenen Eingriffen in den Kronen- und Wurzelbereich gemäß dem erstellten Baumgutachten nicht erhalten werden. Jedoch ist die Anpflanzung von neun Bäumen in der Badenwerkstraße vorgesehen. Dabei wird die bestehende Platanenallee nach Norden erweitert. Teilweise befinden sich geplante Baumpflanzungen in durch die Tiefgarage unterbauten Bereichen der Badenwerkstraße. Bei der Bepflanzung von Tiefgaragendächern ist eine fachgerechte Substratstärke in Abhängigkeit des Vegetationstyps zu verwenden. Bei Baumpflanzungen hat die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht mindestens 120 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Gebäude: Mindestens extensive oder intensive Dachbegrünung für Dachflächen im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung „WH 1“. Fassadenbegrünung für zusammenhängende und fensterlose Fassadenflächen > 80 qm im Bereich „WH 1“. Die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen dienen der Durchgrünung des Areals und schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Darüber hinaus tragen diese zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB bei. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Da der vorliegende Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird, ist eine Bilanzierung des Eingriffs und dessen Ausgleich nicht erforderlich. Der Geltungsbereich umfasst 57 Bäume, die gemäß dem erstellten Baumgutachten überwiegend als erhaltenswert eingestuft werden. Davon können 24 Bäume erhalten werden. 33 Bäume können durch Umsetzung des mit der Planung verbundenen städtebaulichen Konzeptes nicht erhalten werden. Hiervon wurden bereits neun Bäume gemäß erteilter Fällgenehmigung vom 18.02.2022 gefällt. Darüber hinaus wurden 6 Bäume mit der Fällgenehmigung vom 15.02.2023 gefällt. Weitere 18 Bäume sind zu fällen. Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe sind für die gefällten bzw. die noch zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen zu leisten. Gemäß zeichnerischer Festsetzung sieht der Bebauungsplan die Anpflanzung von 40 Bäumen im Geltungsbereich vor. Der zu fällende Baumbestand wird damit ersetzt und, bezogen auf den Geltungsbereich, um weitere 7 Baumpflanzungen ergänzt. Bei vier der anzupflanzenden Bäume handelt es sich um vergleichsweise junge Linden, die im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor außerhalb des Geltungsbereichs entnommen und in die „Grüne Mitte“ verpflanzt werden. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Bauphase werden vier Bäume an der Kriegsstraße außerhalb des Geltungsbereichs beansprucht. Diese werden im Anschluss an die Bauphase an gleicher Stelle ersetzt. Ihre Sicherung erfolgt im städtebaulichen Vertrag. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 23 - 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit des Bebauungsplans wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Ökologische Leistungen Fußer erstellt. Zur Vermeidung des Eintretens der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Vermeidungsmaßnahmen, eine Ausgleichsmaßnahme und eine CEF-Maßnahme umzusetzen. Ihre Sicherung erfolgt durch Festsetzung im Bebauungsplan oder durch Regelung im Rahmen des städtebaulichen Vertrags: x Rodung von Gehölzen außerhalb der Fortpflanzungszeit von europäischen Brutvogelarten im Zweitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar x Bauzeitenregelung beim Abriss der Dachbereiche x Anbringen von drei Nistkästen für Nischenbrüter (CEF-Maßnahme) x Anbringen eines Nistkastens für Wanderfalken x Insektenfreundliche Außenbeleuchtung und Fassadenbeleuchtung gemäß den Bestimmungen des § 21 Abs. 2 und 3 NatSchG BW x Maßnahmen zur Verringerung von Vogelschlag an außenliegenden Glasflächen von Gebäuden Bei unmarkierten oder unstrukturierten außenliegenden Glasflächen von Gebäuden, verglasten Ecken sowie Durchsichten aus Glas ist mit erhöhtem Vogelschlag zu rechnen. Es sind daher Maßnahmen zu treffen, die das Kollisionsrisiko von Vögeln an außenliegenden Glasflächen so weit wie möglich reduzieren. Entsprechende Glaselemente sind so zu gestalten, dass sie für Vögel erkennbar sind, z.B. durch Markierung der Glasscheibe durch Muster, die nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 als hochwirksam getestet wurden. Ein Muster wurde gemäß ONR 191040 als hochwirksam eingestuft, wenn sich die Vögel in dem durchgeführten Flugtunneltest zwischen einer markierten und unmarkierten Scheibe zu weniger als 10% für die markierte Scheibe entschieden haben. Alternativ können auch Schriftzüge, Logos oder kreative Grafiken/Muster in enger Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden, sofern eine Wirksamkeit in gleichem Maße nachgewiesen werden kann (z.B. Milchglas, engmaschige Punktraster oder flächendeckende Anstriche/Schriftzüge). 4.6 Belastungen Die Ergebnisse der Untersuchungen und die notwendigen Maßnahmen werden detailliert in den jeweiligen Fachgutachten dargestellt und nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Lärm Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch das Büro Kurz und Fischer erstellt. Dabei wurde die Geräuscheinwirkung auf das Plangebiet durch Verkehrs- und Anlagenlärm sowie die Auswirkungen der Planung durch Anlagenlärm und den planbedingten Mehrverkehr im öffentlichen Straßenraum auf die schützenswerte Bebauung im Umfeld des Bebauungsplans untersucht. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 24 - Die Schallimmissionsprognose kommt zu dem Ergebnis, dass in einem Teilbereich im Norden des Geltungsbereichs entlang der Kriegsstraße die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch Verkehrsgeräusche überschritten werden. Dementsprechend wurden aktive und passive Schallschutzmaßnahmen geprüft. Die Errichtung einer Lärmschutzwand als aktive Schallschutzmaßnahme scheidet aus städtebaulichen Gründen an dem Standort aus (erforderliche Höhe des Bauwerks, zentrale, städtebaulich bedeutsame Lage in der Innenstadt). Es werden daher passive Schallschutzmaßnahmen in der Gestalt von Anforderungen an Außenbauteile von Aufenthaltsräumen der künftigen Bebauung vorgeschlagen und im Bebauungsplan durch textliche Festsetzung planungsrechtlich gesichert. Aufgrund von Einwirkungen durch Anlagenlärm im Plangebiet sind keine Konflikte zu erwarten und dementsprechend keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bezüglich der Auswirkungen des planbedingten Anlagenlärms zeigen die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose, dass unter der Annahme typischer Betriebsmodelle für die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Dabei werden Hinweise für die weitere Planung zu nachfolgend genannten Sachverhalten gegeben. Der Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen gemäß TA Lärm ist abschließend im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. x Minderung der Schallabstrahlung im Bereich der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt (Schallabsorbierende Verkleidung der Wände und der Decke im Öffnungsbereich der Ein- und Ausfahrten bis zu einer Tiefe von 6 m mit einem Absorptionskoeffizienten von α 500 ≥ 0,99 bei 500 Hz) x Lärmarme Abdeckung der Regenrinne gemäß Stand der Lärmminderungstechnik x Lärmarme Ausführung des Tiefgaragentors Stand der Lärmminderungstechnik x Andienungsverkehr durch Lkw > 3,5 t ausschließlich im Tagzeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr x Parkierungsverkehr durch gewerbliche Nutzungen im Bereich oberirdischer Stellplätze ausschließlich im Tagzeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr x Minderung der Geräuscheinwirkungen durch Lüftungs- und Kälteanlagen in der umliegenden schützenswerten Nachbarschaft durch entsprechende Lage bzw. Abstrahlrichtung oder durch technische Maßnahmen Die Pegelzunahmen infolge des planbedingten Mehrverkehrs im öffentlichen Straßenraum werden als nicht wesentlich und zumutbar eingestuft. Besonnung Hinsichtlich der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Besonnungsdauer der benachbarten Bebauung wurde eine Besonnungsstudie durch das Büro Transsolar erstellt. Untersucht wurde der Aspekt Besonnung jeweils für die Bestandssituation sowie die mögliche Bebauung nach dem Vorentwurf des Bebauungsplans. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 25 - Die ausreichende Besonnung für die benachbarten Fassaden westlich, nördlich und östlich des Geltungsbereichs ist demnach gegeben. Die Nordwestfassade des Hermann-Billing-Baus wurde als einzige benachbarte Fassade identifiziert, für die eine vertiefende Analyse der Besonnungsdauer gemäß DIN EN 17037 erforderlich ist. Ergebnis der vertiefenden Untersuchung für diese Fassade ist, dass eine ausreichende Besonnung überwiegend gewährleistet werden kann. Ein Teil der Wohnungen in der Beiertheimer Allee Nr. 7 und Nr. 9 erfüllen die Kriterien zur Mindestbesonnung gemäß DIN EN 17037 jedoch bereits unter Zugrundelegung der Bestandssituation nicht. Die zulässige Bebauung nach dem Entwurf des Bebauungsplans führt für diese Wohnungen zu keiner Einordnung in eine schlechtere Kategorie hinsichtlich der Besonnungsdauer gemäß DIN EN 17037. Klima / Luft Es wurde ein Mikroklimatisches Gutachten durch das Büro Ökoplana erstellt. Demnach wird das derzeitige Niveau der thermischen Umgebungsbedingungen verbessert. Die Belüftungsintensität nimmt nur kleinräumig im Bereich der Grünen Mitte, sowie in eng begrenzten Teilbereichen der Hermann-Billing-Straße und Kriegsstraße ab. Die verbleibende Belüftungsintensität ist jedoch ausreichend, um eine großflächige Luftstagnation zu vermeiden. Insgesamt kann mit dem Bebauungsplan ein ortstypisches Belüftungsniveau gesichert werden. Problematische Windkomfortbedingungen sind auf Grundlage der Ergebnisse der orientierenden Strömungssimulationen im fußläufigen Bereich nicht zu erwarten. Folgende Maßnahmen der Klimaanpassung werden ergriffen: x Mindestens extensive Dachbegrünung mit kombinierter Photovoltaiknutzung auf Dachflächen im Bereich „WH1“ x Retentionsdächer auf Dachflächen im Bereich „WH 1“ x Fassadenbegrünung für fensterlose zusammenhängende Fassadenbereiche über 80 qm x Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen x Gestaltung von Wegen in der „Grünen Mitte“ mit wassergebundener Decke x Nutzung der weitgehend unversiegelten „Grünen Mitte“ als Fläche zur Versickerung von Niederschlagswasser Darüber hinaus wird empfohlen, für die Fassaden Oberflächenfarben zu verwenden, die möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzwelliger Strahlung vermeiden. Dazu eignen sich helle Farbtöne. Der Farbton der Fassaden sollte einen Hellbezugswert von mindestens 70 haben (RALDesign-System). Eine abweichende Farbgebung sollte auf maximal 10 % der jeweiligen Fassadenfläche beschränkt sein. Von dieser Vorgabe kann insbesondere abgewichen werden, wenn Fassadenfarben aufgrund der Materialeigenschaften bzw. Farbeigenschaften einen vergleichbar hohen Albedo-Wert haben („cool colors“) oder Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften, beispielsweise Holz, verwendet werden. Ebenfalls Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 26 - sollten Wege, Plätze und Terrassen flächig in hellen Farbtönen gestaltet werden, ohne die Verwendung schwarzer oder dunkelgrauer Beläge. Altlasten Im Hinblick auf die Bauausführung ist aus umwelttechnischer Sicht zu beachten, dass laut geo- und umwelttechnischer Untersuchung eine teerhaltige und demzufolge als gefährlicher Abfall einzustufende Schwarzdeckenschicht mit einem hohen PAK-Gehalt festgestellt wurde, deren flächige Ausdehnung bisher nicht bekannt ist. Der Bereich ist in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz näher zu erkunden. Die vorhandenen Auffüllungen können aus umwelttechnischer Sicht prinzipiell vor Ort belassen werden, sind aber bei einer eventuellen Abfuhr von Aushubmaterialien aus abfallrechtlicher Sicht zum Teil nicht frei verwertbar (erwarteter Belastungsgrad: bis Einbauklasse >Z2 nach VwV Boden / Z1.1 nach RC-Erlass). Die Abfuhr von Bodenmaterialien erfordert generell eine verbindliche abfallrechtliche Deklaration. Gemäß der geo- und umwelttechnischen Untersuchung wird empfohlen, in die Ausschreibung von Erdarbeiten neben Positionen für die Separierung und Bereitstellung von Aushubmaterial auch Positionen für die Entsorgung von Aushubmaterial aufzunehmen. Bei den Positionen für die Entsorgung ist zu berücksichtigen, dass ab 01. August 2023 die VwV Boden und der RC-Erlass durch die Ersatzbaustoffverordnung abgelöst werden und eine geänderte Deponieverordnung gilt. Kampfmittel Die Aussagen des geo- und umwelttechnischen Gutachtens zum Umgang mit möglichen Kampfmitteln im Plangebiet werden nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Gemäß Abstimmungen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zum Rückbau des Langbaus kann der Abriss des Gebäudes bis zu den Kellerwänden durchgeführt werden. Vor dem Rückbau der Kellerwände und der Bodenplatte wird mit dem Baggerpersonal eine Sicherheitsbelehrung durchgeführt. Bohrungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die über eine Erlaubnis nach §7 SprengG und Befähigungsschein nach §20 SprengG verfügen. Sofern die Kampfmittelsituation des Baufelds nicht vorab z. B. durch eine Oberflächendetektion geklärt werden kann, wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst üblicherweise gefordert, dass die Aushubarbeiten durch einen Feuerwerker mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG begleitet werden. Im Fall von Bohrarbeiten sowie Ramm- und Rüttelarbeiten für die Herstellung von Verbauten und deren Rückverankerung wird erfahrungsgemäß gefordert, dass Verbauachsen und Bohrachsen vorab mit Hilfe von Kampfmittelbohrungen (Schneckenbohrungen) freigemessen werden. Im Rahmen der durchgeführten Erkundungsbohrungen (BS 1 bis BS 4) müssen alle Aufschlusspunkte vorab mit Hilfe von Kampfmittelbohrungen (Schneckenbohrungen) untersucht und freigegeben werden. Die ergänzende Schurferkundung wurde von einem Feuerwerker begleitet. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 27 - 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend genannten Aspekte berücksichtigt: x Barrierefreie Zugänglichkeit der Gebäude x „Grüne Mitte“ als öffentlich zugänglicher Freiraum x Zulässigkeit von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke 6.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz 7.2 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche ca. 1,99 ha 100 % derzeitige Versiegelung ca. 1,27 ha 64 % durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 1,72 ha 86 % Hinweis: - In den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen ist eine mindestens extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und die Anpflanzung von Bäumen vorgeschrieben. 8. Bodenordnung Die Grundstücke im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum des Landkreises Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe. Für einzelne Grundstücksteile werden die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Landkreis Karlsruhe und der Stadt vertraglich neu geregelt (siehe Kapitel 3.4). 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche ergibt sich aus den festgesetzten Verkehrsflächen, der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung und der maximal überbaubaren Flächen (auch mit Nebenanlagen) der Baugrundstücke (80 %). Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ ca. 1,35 ha 67,8 % öffentliche Verkehrsfläche ca. 0,11 ha 5,5 % Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ca. 0,53 ha 26,7 % Gesamt ca. 1,99 ha 100,00 % Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 28 - 9. Kosten Es wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe geschlossen, in welchem die Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen sowie die anfallenden Kosten abschließend geregelt werden. 10. Übersicht der erstellten Gutachten 1. Schallimmissionsprognose vom 27.10.2022, Kurz und Fischer - Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden 2. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 20.12.2022, Ökologische Leistungen Fußer, Rintheimer Straße 50, 76131 Karlsruhe 3. Baumgutachten vom 25.11.2022, Dipl.-Forstwirt Dutschmann, Rochusstraße 37, 76669 Bad Schönborn 4. Mikroklimatisches Gutachten, Juni 2022, Ökoplana – Klimaökologie, Lufthygiene, Umweltplanung, Seckenheimer Hauptstraße 98, 68239 Mannheim 5. Geo- und umwelttechnisches Gutachten vom 14.06.2022, GHJ – Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik, Am Hubengut 4, 76149 Karlsruhe 6. Verkehrsuntersuchung vom 13.12.2022, Koehler & Leutwein – Ingenieurbüro für Verkehrswesen, Greschbachstraße 12, 76229 Karlsruhe 7. Mobilitätskonzept vom 30.01.2023, Koehler & Leutwein – Ingenieurbüro für Verkehrswesen, Greschbachstraße 12, 76229 Karlsruhe 8. Energiekonzept vom 08.02.2023, TRANSSOLAR Energietechnik, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart 9. Besonnungsstudie vom 28.11.2022, TRANSSOLAR Energietechnik, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart 10. Fachgutachten Entwässerung vom 14.12.2022, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe Karlsruhe, den 14. April 2023 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner   Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 29 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Sofern Standplätze nicht ebenerdig zugänglich sind (z.B. Standplatz im Untergeschoss), sind sämtliche Abfallbehälter rechtzeitig am Tag der Leerung am Fahrbahnrand in der Badenwerkstraße bereitzustellen und nach der Leerung wieder zurück zu stellen. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung (TrinkwV) ist allgemein zu beachten, dass Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben sind. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser haben sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, welche im Kontakt mit dem Trinkwasser keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, den Geruch oder den Geschmack nicht nachteilig beeinträchtigen oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Einhaltung der a.a.R.d.T unvermeidbar sind. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anforderungen der § 5 bis 7 entsprechen. Die Qualität des Trinkwassers gem. § 5 bis 7 Trinkwasserverordnung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Es wird empfohlen vor Inbetriebnahme mikrobiologische Trinkwasserproben (Kaltwasser) einschl. der Parameter E. coli, Coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22/ und Pseudonionas aeruginosa von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zu lassen. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 30 - Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Rigolen und Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 31 - einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 5. Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung von Treppenräumen und Fluren Die Sicherheitsbeleuchtung von Gebäuden sollte zur Verringerung von Vogelschlag auf ein Minimum reduziert werden und so installiert werden, dass der dadurch erzeugte Lichtschein so wenig wie möglich nach außen strahlt. Die Beleuchtung von Treppenaufgängen und Fluren sollte nach Möglichkeit als bewegungsgesteuerte Beleuchtung installiert werden. 6. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7. Baumpflanzungen, Baumpflanzgruben Bei der Überbauung von Baumpflanzgruben ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten (s. textliche Festsetzungen). Eine fachgerechte Befüllung erfolgt z. B. bei Befüllung mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung. Bäume die sich oberhalb einer Tiefgarage befinden, haben keinen Bodenanschluss und müssen in Trockenperioden gegebenenfalls bewässert werden. Deshalb wird empfohlen, eine automatische Bewässerungsanlage vorzusehen. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat bei der Pflanzung von Bäumen oberhalb von Tiefgaragen mindestens 120 cm im gesetzten Zustand zu betragen. 8. Artenliste Dachbegrünung Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Kräutern. Hierzu können z.B. verwendet werden: Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 32 - Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 9. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 10. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 11. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 12. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 13. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 14. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 14.04.2023 - 33 - „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Zwischen der Unterkante des PV-Moduls und der Oberkante des Substrats sind auf der tieferen Seite der PV-Module mindestens 35 cm Abstand einzuhalten. Auf der höheren Seite der PV-Module sind mindestens 65 cm Abstand erforderlich. Zwischen den einzelnen Modulreihen sind mindestens 80 cm breite Pflegezonen einzuhalten. Jedes PV-Modul muss von beiden langen Seiten zugänglich sein, d.h. eine einreihige Aufstellung ist erforderlich.

  • Anlage 03 Synopse Öffentlichkeit
    Extrahierter Text

    BPl. Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB (STN im Nachgang zur Bürgerversammlung vom 26.09.22) Fristende: 17.10.2022 Stand 23.03.2023 Inhaltsverzeichnis: Bürger 1 ...................................................................................................................... 1 Bürger 2 ...................................................................................................................... 1 Bürger 3 ...................................................................................................................... 2 Bürger 4 ...................................................................................................................... 6 Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Bürger 1 Die Gestaltung des Vorplatzes sollte Sitz- gelegenheiten um den vorhandenen Brunnen bieten. Wasserspender, Infota- feln, Wetterstationen, Überdachungen, Zeitanzeigen wären sinnvolle Ergänzun- gen. Die Gestaltung und Ausstattung des Vor- platzes ist Gegenstand der Freianlagen- planung. Der Vorentwurf der Freianlagen- planung sieht bereits Sitzgelegenheiten, verteilt auf dem Vorplatz sowie in der Nähe des Brunnens vor. Weitere Ausstat- tungselemente werden im Rahmen der Entwurfserarbeitung in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe geprüft. Bürger 2 Der vorliegende Entwurf ist aus mehreren Gründen abzulehnen: 1. Er sieht eine erhebliche Reduktion der vorhandenen Flächen innerstädtischen Grüns um ca. 50% vor. Dies widerspricht der Aufgabe, in Anbetracht des Klima- wandels lebenswerte städtische Grün- räume zu erhalten. Unter anderem sollen auch 31 große Bäume gerodet werden, für die die Neuanpflanzungen auf Jahr- zehnte keinen Ersatz darstellen werden. Zudem ist vorgesehen, die bisherige Grünfläche in Richtung Ettlinger Tor zu einem gepflasterten Platz umzuwandeln. Auch dies widerspricht allen Anliegen des Umwelt- und Klimaschutzes. Ich möchte Die derzeitige Versiegelung innerhalb des Geltungsbereichs umfasst ca. 64 % der Flächen. Durch den Bebauungsplan ist bauplanungsrechtlich eine Versiegelung von maximal ca. 86 % der Flächen mög- lich (+20 %). Der Bebauungsplan sieht grünordneri- sche Festsetzungen vor, die sich ein- griffsmindernd auswirken. Hierzu zählen die Dach- und Fassadenbegrünung, die Pflicht zur vegetativen Gestaltung nicht bebaubarer Flächen der Baugrundstücke sowie der Festsetzungen zur Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen. Zwar können 33 Bestandsbäume nicht erhalten werden, jedoch sieht der Bebauungsplan die Anpflanzung von 40 Bäumen vor. Ge- genüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch - 2 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA dagegen vorschlagen, die östliche Ein- gangsfassade des Neubaus in westlicher Richtung soweit zurückzunehmen, dass die meisten Bäume erhalten bleiben kön- nen, die sonst gefällt werden müssten. die Umsetzung des Bebauungsplans. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe kann entsprochen werden. 2. Es ist nicht sinnvoll, die Einfahrt zur Tiefgarage in der Hermann-Billing-Straße zu belassen. Durch eine Verlegung in die Kriegsstraße könnten die Wohnstraßen H.-Billing-Straße, Ettlinger Straße, Ritter- straße, Gartenstraße, A.-Dürr-Straße und Mathystraße vom Zufahrtsverkehr entlas- tet werden, zumal aufgrund der enormen Steigerung der Büroflächen davon auszu- gehen ist, dass der Verkehr durch Ange- stellte und Besucher sich deutlich ver- mehren wird. Wie kann im Zuge des Klimawandels so stark in die Natur eingegriffen werden (Fällung von Bäumen und Versiegelung von Flächen), das geht mir nicht in den Kopf. Die Erschließung über die Hermann-Bil- ling-Straße war aufgrund verkehrlicher Untersuchungen Vorgabe im Werkstatt- verfahren (SEKET) und im Realisierungs- wettbewerb. Die mit Umsetzung der Pla- nung verbundene Verkehrszunahme wurde im Rahmen des Verkehrsgutach- tens untersucht und in der Schallimmissi- onsprognose berücksichtigt. Gemäß der Verkehrsuntersuchung können die umlie- genden Knotenpunkte ausreichend Leis- tungsfähig betrieben werden. Die Schal- limmissionsprognose stuft den planbe- dingten Mehrverkehr als nicht wesentlich ein. Hinsichtlich Versiegelung und Fällung von Bäumen siehe Anmerkungen S. 1. Bürger 3 Wir begrüßen, dass die Stadt beabsichtigt diesen Teilabschnitt der Beiertheimer Al- lee als verkehrsberuhigte Zone zu etab- lieren. Wir möchten aber darauf hinwei- sen, dass die vom Planungsamt vorgese- hene Parkplatznutzung in doppelter Hin- sicht widersprüchlich ist: Zum einen sol- len in Höhe der Beiertheimer Allee 1 Kurzzeitparkplätze für den beabsichtigten Kindergarten installiert werden, obwohl in der Bürgerbeteiligung mehrfach betont wurde, dass die überwiegende Anzahl der Kinder von Beschäftigten des Land- ratsamtes sein wird und diese anderen Zugangswege nutzen können (Tiefga- rage, öffentliche Verkehrsmittel, etc.). Zum anderen beabsichtigen Sie Park- plätze für Schwerbehinderte, die den größtmöglichen Abstand zum Eingang des Service-Centers des Landratsamtes haben. Es erscheint absolut widersprüch- lich, Eltern einen möglichst kurzen Weg zwischen PKW und Eingang der Kinder- Nach Überarbeitung der Planung ist nun vorgesehen, zunächst keine Kurzzeit- parkplätze herzustellen. Da die Aufteilung des Straßenraums allerdings nicht Rege- lungsgehalt des Bebauungsplans ist, wäre eine spätere Nachjustierung mög- lich. Die bereits vorhandenen öffentlichen Be- hindertenparkplätze werden erhalten und im Bereich der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche bereitgestellt. Behinder- tenparkplätze im Zusammenhang mit dem Neubau des neuen Landratsamtes werden in der geplanten Tiefgarage vor- gesehen. - 3 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA tagesstätte zu ermöglichen und gleicher- maßen die Strecke für Schwerbehinderte maximal auszulegen. Insbesondere Per- sonen mit körperlichen Einschränkungen sind auf möglich kurze Wege angewiesen um ohne große Anstrengungen barriere- frei ihr Ziel zu erreichen. Hiermit ergeben sich gleich zweierlei Fehlplanungen: Die Parkplätze für die Kindertagesstätte sind aus unserer Sicht völlig unnötig und de- platziert und sorgen ausschließlich für vermeidbaren Individualverkehr in einer verkehrsberuhigten Straße und anderer- seits wären die Parkplätze für Schwerhin- derte besser an der Kriegsstraße zu in- stallieren um Laufwege und Hindernisse auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Nach Aussagen in der Bürgerbeteiligung sollen in der Kriegsstraße Möglichkeiten zum Kurzparken geschaffen werden. In der Bürgerbeteiligung wurde außerdem nochmal der Vorschlag des Gestaltungs- wettbewerbes und der geplante Neubau vorgestellt. Und auch in diesem Falle ergab sich unsere große Verwunderung: Zum einen wurden bereits vor einiger Zeit Baumbestände in der Beiertheimer Alle unmittelbar neben dem Eingangsbereich des Landratsamtes ohne weiteren Nutzen gefällt und dienen heute ausschließlich zur Präsentation des Neubauschildes vor dem Eingangsbereich. Zum anderen ist das geplante Gebäude des Landesratsamtes um ein Vielfaches größer als im ursprünglichen Siegerent- wurf vorgesehen. Es zerschneidet den „Billingbau“ in Richtung Stadtmitte und sorgt in der vorhandenen Fläche (Gebäu- deensemble Landratsamt + Beiertheimer Allee) für eine dunkle Ecke, die auch durch eine grüne Mitte nicht ausgeglichen wird (dazu später). Hier lässt sich konsta- tieren, dass durch den geplanten Neubau des Landratsamtes der denkmalge- schützte „Billingbau“ nicht mehr in der von Hermann Billing geplanten Strahlkraft in Richtung Stadtmitte hervorhebt. Durch den Grundstückstausch der Stadt Karls- Zwar können 33 Bestandsbäume nicht er- halten werden, jedoch sieht der Bebau- ungsplan die Anpflanzung von 40 Bäu- men vor. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Be- bauungsplans. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe kann entsprochen werden. Das Plangebiet befindet sich an einem zentral gelegenen innerstädtischen Standort der bereits von einer hohen Be- bauungsdichte geprägt wird. Unter Be- rücksichtigung dieser Lage im Stadtge- füge wurde ein Werkstattverfahren durch- geführt und ein Wettbewerb zur städte- baulichen Entwicklung des Gesamtareals mit der Ausbildung von zwei Gebäude- hochpunkten ausgelobt. Der Hochpunkt im Südwesten des Geltungsbereichs wird mit einer Wandhöhe von maximal 50 m festgesetzt. Die mögliche Gebäudehöhe von 50 m an dieser Stelle ist Ergebnis des vorangegangenen Werkstattverfah- rens. Mit der geplanten Bebauung wird eine für diesen Standort angemessene bauliche Dichte erzielt, die sich in den vorhande- nen hoch verdichteten städtebaulichen - 4 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA ruhe mit dem Landkreis und der geplan- ten Nutzung als Verwaltungsgebäude – welches 10m höher als ursprünglich vor- gesehen wird – verpasst die Stadt Karls- ruhe eine sinnvolle Gestaltung und Erhö- hung von dringend benötigter Wohnfläche im Stadtgebiet. Sicherlich wäre es emp- fehlenswerter gewesen das ehemalige Postgiroamt für eine Büro-/Verwaltungs- fläche zu nutzen, wie dies nun interims- mäßig durch das Landratsamt sowieso vorgesehen ist. Kontext einfügt. Die Abstandsflächen ge- mäß Landesbauordnung werden einge- halten. Zudem werden – wie in der Begründung zum Bebauungsplan in Kapitel 4.2 und Kapitel 4.6 ausgeführt – die Anforderun- gen an gesunde Wohn- und Arbeitsver- hältnisse durch die Planung nicht beein- trächtigt (Schall, Besonnung, Belüftung). Die Stadt schlägt für die Nachnutzung der bisher als Parkplatz genutzten Fläche vor dem Landratsamt Karlsruhe eine „grüne Mitte“ vor. Zum einen vermindert sich nach unserer Wahrnehmung die bisher vorhandene Grünfläche immens im Ver- gleich zum Status Quo der bisherigen Be- bauung. Zum anderen wird durch den überdimensionierten Neubau eine Grün- fläche geschaffen, die Nutzungen gestat- tet, die nicht gewünscht sind. Es ergeben sich durch den Neubau des Verwaltungs- gebäudes, das enge Heranrücken des Neubaus an die Beiertheimer Allee 1 und den schmalen Durchgang zur Baden- werkstraße ideale Nutzungsmöglichkeiten für ein unerwünschtes Klientel. Insgesamt führt dies zu drei engen und dunklen Ein- gangsbereichen, die nicht einladend sind für Bewohner*innen oder Gäste der Stadt, die zum Verweilen einladen. Ein negatives Beispiel ist hier am Nym- phengarten bereits vorhanden. Die derzeitige Versiegelung innerhalb des Geltungsbereichs umfasst ca. 64 % der Flächen. Durch den Bebauungsplan ist bauplanungs-rechtlich eine Versiegelung von maximal ca. 86 % der Flächen mög- lich (+20 %). Der Bebauungsplan sieht grünordneri- sche Festsetzungen vor, die sich ein- griffsmindernd auswirken. Hierzu zählen die Dach- und Fassadenbegrünung, die Pflicht zur Begrünung nicht bebaubarer Flächen der Baugrundstücke sowie der Festsetzungen zur Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen. Zwar können 33 Bestandsbäume nicht erhalten wer- den, jedoch sieht der Bebauungsplan die Anpflanzung von 40 Bäumen, der Groß- teil davon in der „Grünen Mitte“, vor. Ge- genüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe kann entsprochen werden. Mit der geplanten Bebauung wird eine für diesen Standort angemessene bauliche Dichte erzielt, die sich in den vorhande- nen hoch verdichteten städtebaulichen Kontext einfügt. Die Abstandsflächen ge- mäß Landesbauordnung werden einge- halten. Die Freianlagen sollen eine hohe Aufent- haltsqualität besitzen und werden ent- sprechend der Anforderungen an die öf- fentliche Sicherheit oder der Betriebssi- - 5 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA cherheit beleuchtet, sodass das Entste- hen von Angsträumen vermieden werden kann. Die Ausgestaltung erfolgt im Rah- men der Freianlagenplanung und ist nicht Regelungsgegenstand des Bebauungs- planverfahrens. Wie wir nunmehr lesen mussten, sind nur 42% der Investitionen durch den Land- kreis getätigt. Dies impliziert, dass die ge- plante Neubebauung absolut in einem Missverhältnis zwischen der geplanten und benötigten Nutzungsfläche des Land- ratsamtes und Drittnutzern entsteht. Es wurde explizit betont, dass das Landrats- amt einen erhöhten Flächenbedarf habe und daher ein Neubau notwendig sei. Mit dieser Information über die 42% erscheint es so aber so, dass das Landratsamt mehr Interessen an der Erzielung von Gewinnen aus Vermietung und Verpach- tung erzeugen möchte, als eigengenutzte Fläche. Es erscheint daher sinnhaft, dass der Neubau deutlich kleiner ausfällt und sich vielmehr an dem ursprünglichen ge- planten Siegerentwurf orientiert, welcher kleinere Dimensionen vorgesehen hat. Mit dem Bebauungsplan werden die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz dienenden Standort geschaffen. Von dem neuen Gebäude- komplex soll jedoch nicht nur das Land- ratsamt Karlsruhe profitieren. Das Land- ratsamt ist Hauptnutzer mit den größten Flächen und vereint in dem neuen Ge- bäude eine Vielzahl der Dienststellen, die derzeit noch auf verschiedene Außenstel- len verteilt sind. Aufgrund der Potenziale des Standortes und zur Belebung des Areals sollen neben der Nutzung als Ver- waltungssitz des Landratsamtes weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchliche, sozi- ale, gesundheitliche und sportliche Ein- richtungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine gebietsverträgli- che Erweiterung des Nutzungsspektrums für den innerstädtischen und hoch ver- dichteten Standort am Ettlinger Tor. Zu- dem soll eine öffentlich zugängliche „Grüne Mitte“ als Aufenthalts- und Erho- lungsraum geschaffen werden. Aufgrund der zusätzlichen Nutzung des Gebäudes durch externe Partner entfal- len auf die Landkreisverwaltung zwar nur rund 42 Prozent der Gesamtkosten. Würde der Landkreis nur für sich alleine bauen, fielen Synergieeffekte durch ge- meinsam genutzte Flächen weg. Die Mieteinnahmen tragen langfristig zur Amortisation der Gesamtkosten bei. - 6 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Bürger 4 Wir haben an der Bürgerbeteiligung am 26.09.2022 teilgenommen und fassen hier nochmal unsere Haltung und unsere Wünsche zusammen, vielleicht noch um einige Punkte ergänzt. Vorweg die Betroffenheit: Wir sind An- wohner in der Beiertheimer Allee (...) und interessierte Bürger. Wir beobachten das gesamte Verfahren seit dem Planungswettbewerb, aus dem der nun dem B-Plan zugrunde liegende Entwurf von Wittfoht-Architekten als Sie- ger hervorgegangen ist. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sich er- hebliche Veränderungen ergeben, die uns in hohem Maße auch persönlich be- treffen. Die Baumasse: Durch einen Grundstückstausch zwi- schen Landratsamt und Stadt wurde er- möglicht, dass sich das neue Gebäude erheblich Richtung Ettlingerstraße aus- dehnt. Das führt dazu, dass nun der Ge- bäudeteil der Beiertheimer Allee 1 auf die volle Länge ein gegenüberliegendes Ge- bäude von 21m Höhe mit einem Abstand von nur 10m erhält. Damit ist der histori- sche Bezug des ‚Billingblocks‘ zum Ettlin- ger Tor komplett beseitigt. Zudem gibt es ein direktes Gegenüber einer Wohnan- lage zu einem Verwaltungsgebäude. Das ist natürlich aus unserer Bewohnersicht absolut inakzeptabel, aber auch stadt- räumlich höchst problematisch. Der heu- tige innerstädtische Grünraum wird zu ei- nem Korridor zwischen einer sogenann- ten grünen Mitte und einem befestigten Platz am Ettlinger Tor. Aus unserer Sicht sind hier zumindest die äußerst wertvol- len Bestandsbäume entlang der Fassade zu erhalten, auch, wenn dies erheblichen Aufwand bedeutet. Das Plangebiet befindet sich an einem zentral gelegenen innerstädtischen Standort der bereits von einer hohen Be- bauungsdichte geprägt wird. Mit der ge- planten Bebauung wird eine für diesen Standort angemessene bauliche Dichte erzielt, die sich in den vorhandenen hoch verdichteten städtebaulichen Kontext ein- fügt. Die Abstandsflächen gemäß Lan- desbauordnung werden eingehalten. Das Landesamt für Denkmalpflege wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Beden- ken vorgebracht. Zudem werden – wie in der Begründung zum Bebauungsplan in Kapitel 4.2 und Kapitel 4.6 ausgeführt – die Anforderun- gen an gesunde Wohn- und Arbeitsver- hältnisse durch die Planung nicht beein- trächtigt (Schall, Besonnung, Belüftung). Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt werden durch grünordnerische Maßnah- men als Gunstfaktoren für Klima / Luft, Wasser, Lebensräume für Tiere und Pflanzen und das Stadtbild verringert. Geplant sind mindestens extensive Dach- begrünungen, Fassadenbegrünungen, die Schaffung einer weitgehend unversie- gelten „Grünen Mitte“ sowie die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen. Dies führt mit Umsetzung der Planung zu einer ge- genüber der Bestandssituation höheren Baumanzahl im Plangebiet. Die ‚Grüne Mitte‘ Dieser Freiraum lässt den Eindruck ent- stehen, dass die heutige Grünfläche auch nach der Neubaumassnahme weiter be- steht. Tatsächlich wird der größte Teil Die derzeitige Versiegelung innerhalb des Geltungsbereichs umfasst ca. 64 % der Flächen. Durch den Bebauungsplan ist bauplanungs-rechtlich eine Versiegelung - 7 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA dieser Fläche bebaut. Unserer Berech- nung nach wird die spätere Freifläche ins- gesamt gerade noch die Hälfte der heuti- gen Fläche haben. Zudem sehen wir die komplette Nutzung des vorgeschlagenen ‚Wäldchens‘ als tiefer liegende Überflu- tungsfläche als sehr kritisch bzgl. der möglichen Bepflanzung solcher Bereiche. von maximal ca. 86 % der Flächen mög- lich (+20 %). Der Bebauungsplan sieht grünordneri- sche Festsetzungen vor, die sich ein- griffsmindernd auswirken. Hierzu zählen die Dach- und Fassadenbegrünung, die Pflicht zur vegetativen Gestaltung nicht bebaubarer Flächen der Baugrundstücke sowie der Festsetzungen zur Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen. Zwar können 33 Bestandsbäume nicht erhalten werden, jedoch sieht der Bebauungsplan die Anpflanzung von 40 Bäumen, der Großteil davon in der „Grünen Mitte“, vor. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungs- plans. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe kann entsprochen werden. Zur Klärung entwässerungstechnischer Fragestellungen wurde ein Entwässe- rungskonzept erstellt, das Gegenstand der Offenlage sein wird. In der „Grünen Mitte“ werden demnach flache Versicke- rungsmulden ausgebildet. Hierbei fand eine enge Abstimmung mit der Freianla- genplanung statt, um die Nutzungsan- sprüche der „Grünen Mitte“ als öffentlich nutzbare Freifläche einerseits und als Versickerungsfläche andererseits best- möglich miteinander zu vereinen. Die Nutzungen Eine massive Verschlechterung gegen- über der ursprünglichen Entwurfsidee ist der Nutzungswechsel an der Hermann- Billing-Straße. Anstelle einer Förderung von Wohnraum in einem wohngeprägten Umfeld der Süd-West-Stadt wird hier ein Verwaltungsgebäude geplant, zudem noch in Hochhaushöhe vom 50m! Die Ergänzung der Wohnnutzung würde das innerstädtische Wohnen fördern und stärken. Ein von der Stadt genutztes Ver- waltungsgebäude wäre wohl sinnvoller anstelle des heutigen Postscheckamtes (das ja demnächst in vergleichbarer Nut- zung vom Landratsamt bezogen wird). Mit dem Bebauungsplan werden die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz dienenden Standort geschaffen. Neben der Nutzung als Ver- waltungssitz des Landratsamtes sollen weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkei- ten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchli- che, soziale, gesundheitliche und sportli- che Einrichtungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine gebiets- verträgliche Erweiterung des Nutzungs- spektrums für den innerstädtischen und hoch verdichteten Standort am Ettlinger Tor. - 8 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Die Festsetzung eines Sondergebiets ohne Wohnen wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 26. Juli 2022 be- schlossen. Die belebte Innenstadt Hier läßt sich nur sehr mühsam für eine Verbesserung argumentieren. Das Woh- numfeld sieht sich am Abend und am Wo- chenende geschlossenen Schultüren ge- genüber. Einzige wirklich innenstadtbele- bende Nutzung scheint eine Bäckerfiliale an der Kriegsstraße zu sein. Der Gehweg als Rest der heutigen Beiertheimer Allee entlang einer nutzungslosen Grünfläche ermöglicht gerade die Nutzungen, die man nicht will. Ein Erfahrungsbeispiel in nächster Nähe findet sich im Nym- phengarten ... Zur Belebung sollen im Erdgeschoss gastronomische Nutzungen wie das Bä- cker/Café, das Betriebsrestaurant, aber auch Einrichtungen der Erwachsenenbil- dung beitragen. Letztere sollen für Be- rufstätige in den Abendstunden oder samstags stattfinden und können über die üblichen Bürozeiten hinaus zur Belebung beitragen. Darüber hinaus sind weitere Nutzungen gemäß dem festgesetzten Nutzungs- spektrum möglich. Ganz ärgerlich: Unser Nachbar-Landrat hat früher den gesamten Aufwand für Abriss und Neu- bau mit den großen Platzbedarf für seine Mitarbeiter begründet. Nun lesen wir ak- tuell, dass lediglich 42% der Investition durch den Landkreis getätigt werden. Da- raus läßt sich wohl ableiten, dass mehr als die Hälfte späterer Nutzungen mit dem Landratsamt nichts zu tun haben werden?!? Unsere Vorschläge Rückführung der Baumasse auf ein sinn- volles Maß und damit mehr Ent- als Ver- siegelung Erhöhung der wirklich klima- und bürger- nützlichen Grünflächen einschl. maxima- lem Erhalt wertvoller Grünbestände Mit dem Bebauungsplan werden die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz dienenden Standort geschaffen. Von dem neuen Gebäude- komplex soll jedoch nicht nur das Land- ratsamt Karlsruhe profitieren. Das Land- ratsamt ist Hauptnutzer mit den größten Flächen und vereint in dem neuen Ge- bäude eine Vielzahl der Dienststellen, die derzeit noch auf verschiedene Außenstel- len verteilt sind. Aufgrund der Potenziale des Standortes und zur Belebung des Areals sollen neben der Nutzung als Ver- waltungssitz des Landratsamtes jedoch weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkei- ten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchli- che, soziale, gesundheitliche und sportli- che Einrichtungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine gebiets- verträgliche Erweiterung des Nutzungs- spektrums für den innerstädtischen und hoch verdichteten Standort am Ettlinger Tor. Zudem soll eine öffentlich zugängli- che „Grüne Mitte“ als Aufenthalts- und Er- holungsraum geschaffen werden. - 9 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Aufgrund der zusätzlichen Nutzung des Gebäudes durch externe Partner entfal- len auf die Landkreisverwaltung zwar nur rund 42 Prozent der Gesamtkosten. Würde der Landkreis nur für sich alleine bauen, fielen Synergieeffekte durch ge- meinsam genutzte Flächen weg. Die Mieteinnahmen tragen langfristig zur Amortisation der Gesamtkosten bei. Abschließend kann man sich des Ein- drucks nicht erwehren, dass bei diesem Projekt dem immer wieder betonten har- monischen Verhältnis zwischen Landrat und Stadt wesentliche inhaltliche, dem Bürger dienende Entscheidungen unter- geordnet werden. und Herr Fluhrer: bitte versäumen Sie nicht, sich als Vorsitzender der Volkswoh- nung für die Bedürfnisse der Mieter der Volkswohnung, die hier ja massiv betrof- fen sind, einzusetzen. Bei der anfangs er- wähnten Beteiligungsveranstaltung für die Betroffenen war leider kein Vertreter der Volkswohnung dabei (wir & hier). Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, ist jedoch nicht Regelungsgegen- stand eines Bebauungsplanverfahrens.

  • Beschlussvorlage 230504 Auslegungsbeschluss
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0370 Verantwortlich: Dez. 4 und Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe – Südweststadt Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Grundvertrag zum städtebaulichen Vertrag Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.05.2023 4 x Planungsausschuss 11.05.2023 14 x Gemeinderat 16.05.2023 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 13). Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: circa 450.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Moderne Verwaltung Neukonzeption Verwaltungsflächen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit: KASIG, SWK – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Anlass, Ziele und Inhalte der Planung Das Plangebiet mit einer Größe von circa zwei Hektar befindet sich am südlichen Rand der Innenstadt und wird begrenzt durch die Kriegsstraße im Norden, die Ettlinger Straße und Beiertheimer Allee im Osten, die Hermann-Billing-Straße im Süden und die Badenwerkstraße – Am Festplatz im Westen. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des neuen Dienstgebäudes des Landratsamtes Karlsruhe. Der Angebotsbebauungsplan ermöglicht die Errichtung eines überwiegend 5-geschossigen Gebäudekomplexes mit zwei Hochpunkten mit maximal 90,00 m und 50,00 m. Zwischen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee entsteht eine „Grüne Mitte“ als öffentlich zugängliche Freifläche. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ festgesetzt. Neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes sollen Möglichkeiten für weitere Verwaltungs- und Büronutzungen geschaffen werden sowie ergänzende gastronomische, kulturelle und soziale Nutzungen. Auf dem Areal befinden sich noch Teile eines Gebäudeensemble aus dem Jahr 1965 und eine umgebende Freifläche. Der ehemalige Verwaltungssitz der Badenwerk AG (heute Energie Baden- Württemberg AG, EnBW) in der Beiertheimer Allee 2 ist seit 1997 im Eigentum des Landkreises Karlsruhe. Im November 2018 hatte sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe dafür ausgesprochen, die Bestandsgebäude durch eine Neubebauung zu ersetzen. Das Gebäudeensemble wurde als denkmalgeschützte Sachgesamtheit gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg geführt. Auf Antrag des Landratsamts als Eigentümer des Kulturdenkmals erteilte die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Karlsruhe am 9. Februar 2021 die Abbruchgenehmigung. Nach eingehender Prüfung erwies sich der denkmalgeschützte Gebäudebestand als nicht sanierungsfähig. Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg hat einer gegen den Abriss eingelegten Petition nicht stattgegeben (Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 16/9746, Seite 40 ff.). Der Planungsausschuss fasste am 12. März 2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz, Karlsruhe-Südweststadt (Vorlage Nr. 2020/38). Aufgrund der exponierten Lage hatte die Stadt Karlsruhe in Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe daraufhin das „Städtebauliche Werkstattverfahren Ettlinger Tor (SEKET)“ in Auftrag gegeben, um Ideen für die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten dieses zentralen Ortes zu erhalten. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat die Ergebnisse des SEKET-Verfahrens in seiner Sitzung am 23. Februar 2021 zu Kenntnis genommen und als Grundlage für die Entwicklung des städtebaulichen Gesamtareals vorgesehen (Vorlage Nr. 2020/1137). Zusammen mit den Vorgaben des Karlsruher Höhenentwicklungskonzepts flossen die Eckpunkte des SEKET-Verfahrens (Lagen, Gebäudevolumen, Stellungen, Höhenentwicklung, Nutzungsmischungen) in die Auslobung des anschließenden Realisierungswettbewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. In seiner Sitzung am 16. September 2021 hat sich der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe dafür ausgesprochen, auf Grundlage des Siegerentwurfs im Realisierungswettbewerb von wittfoht architekten bda, Stuttgart und lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH, München und des Ideenteils ein städtebauliches Konzept für den Bebauungsplan zu erarbeiten (Vorlage Nr. 2021/0936). – 3 – Im Laufe des Verfahrens wurde auch die Option einer städtischen Nutzung im Plangebiet und eine gemeinsame Grundstücksentwicklung mit dem Landkreis Karlsruhe geprüft. Anfangs wurde im Verfahren das Potenzial gesehen, im Plangebiet eine Wohnnutzung zu realisieren. In der am 29. März 2022 vom Gemeinderat beschlossenen Absichtserklärung wurde zunächst die Möglichkeit aufgezeigt, auf der an die Hermann-Billing-Straße angrenzenden Fläche ein eigenes Bauvorhaben für die Stadtverwaltung Karlsruhe umzusetzen (Vorlage Nr. 2022/0202, sowie Fortschreibung Grundstücksentwicklung Vorlage Nr. 2023/0056). Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31. Mai 2022 den Bebauungsplan als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungsgebäude“ aufzustellen, statt der Festsetzung eines Urbanen Gebietes (Vorlage Nr. 2022/0451). Auf Grundlage des erstellen städtebaulichen Konzepts beauftragte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren fortzuführen und mit dem Landkreis Karlsruhe einen städtebaulichen Vertrag aufzusetzen (Vorlage Nr. 2022/0332). Die Chance zur Errichtung eines städtischen Verwaltungsgebäudes wurde weiter geprüft (siehe auch Gemeinderatsbeschluss vom 28. Februar 2023 (Vorlage Nr. 2023/0056). Doch stellte sich aufgrund der unterschiedlichen Planungsstände heraus, das wesentliche Anforderungen für die Realisierung des „T2“ nicht hinreichend durch die Stadt gelöst werden konnten (Nutzungskonzeption, bauliche Ausgestaltung, technische Versorgung, Sicherheitstechnik etc.), so dass das Bauvorhaben von Stadt und Landkreis voneinander entkoppelt wurden. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. April 2023 beschlossen, an den Landkreis die erforderlichen städtischen Grundstücksteile für die Umsetzung des Bauvorhabens des Landkreises Karlsruhe und der „Grünen Mitte“ in einem ersten Schritt zu verkaufen (Vorlage Nr. 2023/0290), damit der Landkreis seinen Zeitplan einhalten und sein Bauvorhaben voranbringen kann. Der Bebauungsplan wird gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. 1. Bestandsaufnahme Das Baugrundstück im Plangebiet befindet sich bereits überwiegend im Eigentum des Landkreises Karlsruhe. Der Gemeinderat hat der Veräußerung einer städtischen Fläche am Platz am Ettlinger-Tor und weiterer Randflächen an den Landkreis Karlsruhe zugestimmt (Vorlage Nr. 2023/0290). Das Plangebiet befindet sich in zentraler innerstädtischer und stark verdichteter Lage. Mit dem derzeitigen Verwaltungssitz des Landkreises Karlsruhe ist das Gebiet bereits überwiegend bebaut und versiegelt. Im Plangebiet befinden sich 57 Bäume. Bei den durchgeführten fünf Brutvogelkartierung wurden acht Vogelarten festgestellt, davon fünf Arten mit Brutrevier im Geltungsbereich. An dem bestehenden Hochhaus des Landratsamtes befindet sich ein Nistplatz des Wanderfalken, der jedoch unbesetzt ist. Weiter konnten bei drei Detektorbegehungen nur wenige Zwergfledermäuse und eine einmalige Aufnahme einer Rauhaut-/ Weißrandfledermaus ermittelt werden. Insgesamt ist das Gebiet für Fledermäuse von untergeordneter Bedeutung. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich das Einkaufszentrum Ettlinger Tor Center, das Badische Staatstheater, der denkmalgeschützte Wohnblock des Architekten Hermann Billing aus dem Jahr 1929, die Stadthalle und weitere Wohnbebauung sowie künftig ein Hotel. Durch die Lage an der Kriegsstraße und am Ettlinger Tor ist das Plangebiet insbesondere beachtlichen Verkehrslärmimmissionen ausgesetzt. Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung der Stadt bezeichnet das Plangebiet überwiegend als „Bereich mit Großstrukturen“. – 4 – 2. Planungskonzept Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung eines überwiegend 5-geschossigen Gebäudekomplexes vor. Dieser entwickelt sich linear entlang der angrenzenden Straßen Badenwerkstraße und Kriegsstraße (L-förmig). Zwischen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee entsteht eine grüne Freifläche, die „Grüne Mitte“. Der Gebäudekomplex erhält zwei Hochpunkte mit einer maximal zulässigen Höhe von 90,00 m und 50,00 m. Die Dachflächen werden als Flachdach ausgebildet, sodass Möglichkeiten zur Dachbegrünung mit kombinierter Photovoltaiknutzung und Regenwasserretention genutzt werden können. Die geplante Kindertagesstätte soll ihre Außenflächen auf dem Dach eines 4-geschossigen Gebäudeteils erhalten. Mit der Gebäudekonfiguration wird der Blockrand zur Badenwerk- und Kriegsstraße durch klare Raumkanten definiert und geschlossen. Dabei wird der Abstand zu dem südlich des Neubaus befindlichen denkmalgeschützten Wohnblocks des Architekten Hermann Billing unter Einhaltung der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung gewahrt. Zwischen beiden Gebäudekomplexen entsteht durch die Ausformulierung des neuen Gebäudeensembles eine zusammenhängende und für die Öffentlichkeit zugängliche „Grüne Mitte“ mit hoher Aufenthaltsqualität, die einen Mehrwert für die Wohnbevölkerung vor Ort und die Mitarbeitenden darstellt. Der Hauptzugang zum neuen Landratsamt wird über den neuen Platz am Ettlinger Tor mit einer klaren Adressbildung erreicht. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ festgesetzt. Zur Belebung des Gebietes sind darüber hinaus Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften in den unteren Geschossen zulässig. In der Geschossfläche untergeordnet können Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke errichtet werden. Die festgesetzten Nutzungsarten ermöglichen die Unterbringung des geplanten neuen Dienstgebäudes des Landratsamtes Karlsruhe mit Kantine und Sitzungsräumen, des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Verwaltungsschule, der Wirtschaftsakademie, der Akademie der Unfallkasse Baden-Württemberg, einer betriebsärztlichen Praxis und einer Kindertagesstätte. Für das Sondergebiet wird als Maß der baulichen Nutzung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 bestimmt. Die zulässige Gebäudehöhe des als 5-geschossiger Baukörper geplanten „Flachbaus“ beträgt maximal 21,00 m („WH 1“). Die festgesetzten Wandhöhen von 90 Metern („WH 2“ – Turm 1) und 50 Metern („WH 3“ – Turm 2) für die beiden Hochpunkte ermöglichen innerhalb der jeweiligen Teilbereiche die Errichtung eines 24-geschossigen und eines 13-geschossigen Hochhauses. Im Turm 1 soll das neue Dienstgebäude des Landratsamtes untergebracht werden. Die künftige Nutzung von Turm 2 steht derzeit noch nicht fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen und zur Kriegsstraße hin durch eine Baulinie festgesetzt. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in den gemäß Planeintrag festgesetzten Flächen zulässig. Dies betrifft den nördlichen Bereich der Badenwerkstraße – Am Festplatz, welche bereits teilweise durch die derzeitige Tiefgarage des Landratsamtes unterbaut ist und einen Bereich der Umfahrung in der Grünen Mitte. Rechnerisch ermöglichen die Festsetzungen eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 5,2 und eine Baumassenzahl (BMZ) von 20,9. Die Orientierungswerte für Sondergebiete nach § 17 BauNVO werden damit überschritten. Die Überschreitung ist auf Grund des zentral gelegenen innerstädtischen Standorts mit hohen Bebauungsdichten vertretbar. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft hinsichtlich der mikroklimatischen Auswirkungen und die Besonnungssituation wurden gutachterlich untersucht. Nach dem Konzept Höhenentwicklung in Karlsruhe fällt Turm 1 in die Höhenkategorie IV („Landmark“) und wäre künftig das höchste Hochhaus in Karlsruhe. Turm 2 gehört zur – 5 – Höhenkategorie III („Komposition“). Die Lage der beiden Hochhäuser ordnet sich in die Stadtsilhouette mit Schlossstrahlen und Sichtfenster von und zum Schlossturm ein. Das Plangebiet ist an das übergeordnete Hauptstraßennetz der Stadt Karlsruhe angebunden. Nach einer Verkehrsuntersuchung können die umliegenden Knotenpunkte, unter Berücksichtigung der durch das Vorhaben ausgelösten zusätzlichen Belastungen, ausreichend leistungsfähig betrieben werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage für das Sondergebiet befindet sich an der Hermann-Billing-Straße. Das Landratsamt plant derzeit eine Tiefgarage mit circa 200 Kfz-Stellplätzen. Durch die zentrale Lage im Stadtgebiet verfügt der Standort über eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Nach dem Ergebnis des Mobilitätskonzepts kann die Anzahl der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze um 70% reduziert werden (ÖPNV-Bonus nach der Verwaltungsvorschrift Stellplätze). Ausgehend von den derzeit geplanten Nutzungen kann der Bedarf in Höhe von insgesamt circa 186 notwendigen Kfz-Stellplätzen und circa 261 Fahrradstellplätzen in der 2-geschossigen Tiefgarage untergebracht werden. Der Stellplatznachweis ist abschließend im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Beiertheimer Allee wird zugunsten der „Grünen Mitte“ verkleinert und als niveaugleicher Ausbau umgestaltet. Die Straßenbeleuchtung für die Beiertheimer Allee ist am Rande der Grünen Mitte vorgesehen. Der Bebauungsplan sieht eine Rückstoßmöglichkeit für das Wenden von bis zu 3-achsigen Fahrzeuge vor. Die in der Beiertheimer Allee vorhandenen zwei Behindertenparkplätze bleiben erhalten. Dagegen entfallen die derzeit auf dem öffentlichen Grundstück der Stadt Karlsruhe zur Verfügung stehenden Bewohnerstellplätze (Zone D1, tagsüber gebührenpflichtig). Die Bewohnerparkzone D1 wird daher durch die Straßenverkehrsbehörde neu gefasst. Das Landratsamt beabsichtigt, Parkplätze in der Tiefgarage durch einen Tiefgaragenbetreiber kostenpflichtig bereitzustellen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen Teilbereiche der Kriegsstraße, Hermann-Billing-Straße und Beiertheimer Allee. An der Ecke Badenwerkstraße – Am Festplatz/Hermann-Billing-Straße steht derzeit auf einer als öffentliches Grün festgesetzten kleinen Teilfläche ein Verteilerkasten eines Telekommunikationsanbieters. Nach den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans ist dieser Bereich Teil des Baugrundstücks. Durch den Wegfall der straßenrechtlichen Widmung muss der Verteilerkasten auf Kosten des Telekommunikationsanbieters versetzt werden. Die Grundstücks- arrondierung an dieser Stelle ist zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts und zur Erschließung des Baugrundstücks erforderlich. Die Errichtung von Werbeanlagen wird durch die öffentlichen Bauvorschriften eingeschränkt. Freianlagen und Grünordnung Aus dem Siegerentwurf des Realisierungswettbewerbs wurde neben dem städtebaulichen Konzept vom Büro lohrer.hochrhein ein freiraumplanerisches Konzept entwickelt (Anlage 1), welches in drei Zonen unterteilt werden kann: Platz am Ettlinger Tor Der Haupteingang des neuen Dienstgebäudes des Landratsamtes wird zur Kreuzung am Ettlinger Tor ausgerichtet sein. Zur Adressbildung soll hier ein kommunikativer Raum für Begegnung, Aufenthalt und Repräsentation geschaffen werden. Die derzeitige Planung sieht neben größeren versiegelten Flächen auch Bereiche zur Versickerung des Oberflächenwassers vor. Sieben Bäume werden erhalten und neun Bäume neu gepflanzt. Die Platzgestaltung bleibt einem gesonderten Gemeinderatsbeschluss vorbehalten (siehe Ziffer IV.). – 6 – Grüne Mitte Auf der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche im Sondergebiet wird eine öffentlich-zugängliche und versickerungsoffene Grünfläche angelegt werden. Neben dem Erhalt der bestehenden Baumreihe mit sieben Bäumen im Bereich der Beiertheimer Allee werden als lichter Hain 30 Blütenbäume gepflanzt (davon werden vier durch die KASIG im Zuge der Kombilösung im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor zuvor gepflanzte Bäume in die „Grüne Mitte“ versetzt). Zur notwendigen Umfahrung für Rettungsdienste und technische Dienstleister wird eine befestigte Fläche an den Gebäuden angelegt werden. Ein Durchgang mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit verbindet die Grüne Mitte mit der Badenwerkstraße – Am Festplatz. Badenwerkstraße – Am Festplatz Die westliche Reihe der bestehenden Platanenallee wird erhalten. Wegen der zu erwartenden Eingriffe in den Wurzel- und Kronenbereich aufgrund der zukünftigen Bebauung können fünf Platanen in der östlichen Reihe nicht erhalten werden. Der Bebauungsplan setzt neun Neupflanzungen und eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg fest. Der Bereich der Fahrstraße und Kfz-Stellplätze in der Badenwerkstraße – Am Festplatz liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und bleibt unverändert. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 57 Bäume, von denen 24 Bäume erhalten werden können. Für einzelne Bäume wurde bereits eine Fällgenehmigung erteilt. Der Bebauungsplan setzt gemäß den zeichnerischen Festsetzungen die Anpflanzung von 40 neuen Bäumen fest. Weitere vier Bäume außerhalb des Geltungsbereichs entlang der Kriegsstraße müssen aufgrund der Baumaßnahmen gefällt werden und werden anschließend durch Neupflanzungen ersetzt. Nach Abzug der sonstigen notwendigen Nutzungen auf Dachflächen, unter anderem Außenflächen der geplanten Kindertagesstätte, sind bis zu 68% des bis zu 5-geschossigen Gebäudeteils („WH 1“) mindestens extensiv zu begrünen. Dabei können Photovoltaikanlagen bzw. solarthermische Anlagen mit der extensiven Dachbegrünung kombiniert werden. Auf Teilflächen ist eine intensive Dachbegrünung vorgesehen. Fassaden im Bereich „WH 1“ mit mehr als 80 m² zusammenhängender und fensterloser Wandfläche erhalten eine Fassadenbegrünung. Der Bebauungsplan setzt für die beiden Hochpunkte „WH 2“ (Turm 1) und „WH 3“ (Turm 2) wegen bestehender brandschutzsrechtlicher Einschränkungen bei Hochhäusern keine Dach- und Fassadenbegrünung fest (Brennbarkeit der Baumaterialien). Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen der Zulassung im Baugenehmigungsverfahren im Einzelfall nicht entgegen. Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass 100% der Dachflächen und 39 % der Freiflächen der Versickerung zugeführt werden können. Es werden somit insgesamt 65 % der befestigten Fläche des gesamten Bebauungsplangebietes ortsnah versickert. Ermöglicht wird dies durch den großen Anteil an Dachflächen mit extensiver Dachbegrünung, die mit Retentionskörpern unterbaut sind. Diese leiten das Niederschlagswasser der Dachflächen gedrosselt in ein Rigolen-System im Bereich der Umfahrung der Grünen Mitte weiter. Die zur Grünen Mitte hin ausgerichteten Fassadenflächen entwässern direkt in das Rigolen-System. Das Gebäude im Bereich „WH 3“ ist an ein eigenes Rigolen-System angeschlossen. Im Bereich der Grünen Mitte liegen Versickerungsmulden mit einer geringen Tiefe (max. 5 cm). Diese ergeben zusammen einen Retentionsraum von über 260 m³, um das Niederschlagswasser im Bereich der Grünen Mitte selbst und der umliegenden Flächen örtlich zu versickern. Fassadenflächen sowie die weiteren Freiflächen, die nicht zur Grünen Mitte hin ausgerichtet sind, entwässern grundsätzlich in das – 7 – öffentliche Mischwassersystem. Die Vegetationsflächen im Bereich Badenwerkstraße und Platz am Ettlinger-Tor sollen so gestaltet werden, dass diese auch Niederschlagswasser aufnehmen können. Zur Vermeidung des Eintretens der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind Vermeidungs- maßnahmen zur Verringerung des Vogelschlags an außenliegenden Glasflächen von Fassaden, eine Ausgleichsmaßnahme für Wanderfalken und eine CEF-Maßnahme für Nischenbrüter umzusetzen. Ihre Sicherung erfolgt durch Festsetzung im Bebauungsplan und durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag. Der Bebauungsplan setzt passive Schallschutzmaßnahmen in Gestalt von Anforderungen an Außenbauteile von Aufenthaltsräumen an den Fassaden zur Kriegsstraße hin fest, weil die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch Verkehrsgeräusche überschritten werden. Die Pegelzunahmen infolge des planbedingten Mehrverkehrs im öffentlichen Straßenraum werden als nicht wesentlich und zumutbar eingestuft. Aufgrund von Anlagenlärm sind im Plangebiet keine Konflikte zu erwarten. Die erstellte Schallimmissionsprognose enthält Hinweise für die weitere Planung, unter anderem zur Minderung der Schallabstrahlung im Bereich der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt, zur Reglementierung des Andienungsverkehrs für LKW und des oberirdischen gewerblichen Parkverkehrs und zu Geräuscheinwirkungen durch Lüftungs- und Kälteanlagen. Der Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderung gemäß TA-Lärm ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Aufgrund des Stands der Technik für technische Anlagen ist auch nicht von Geruchsbelastungen durch das Betriebsrestaurant auszugehen. In einer Besonnungsstudie wurde für die Nordwestfassade des Hermann-Billing-Baus festgestellt, dass eine ausreichende Besonnung gemäß DIN EN 17037 dieser Fassade überwiegend gewährleistet werden kann. Zwei Eckwohnungen in der Beiertheimer Allee 7 und 9 in den unteren Geschossen erfüllen die Kriterien zur Mindestbesonnung gemäß DIN EN 17037 jedoch bereits unter Zugrundelegung der Bestandssituation nicht. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Wohnungen nicht zum Blockinnenbereich des Hermann-Billing-Baus durchgesteckt, sondern nur an einen kleinen Innenhof angebunden sind. Die zulässige Bebauung nach dem Entwurf des Bebauungsplans führt für diese Wohnungen zu keiner Einordnung in eine schlechtere Kategorie hinsichtlich der Besonnungsdauer. Nach dem mikroklimatischen Gutachten wird das derzeitige Niveau der thermischen Umgebungsbedingungen verbessert. Der Bebauungsplan schreibt neben einer Dach- und Fassadenbegrünung die Anpflanzung von Bäumen und das Anlegen der Grünen Mitte vor. Die Fassadenfarben sollen in hellen Farbtönen oder Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften (beispielsweise Holz) gehalten werden. Die Belüftungsintensität nimmt nur kleinräumig im Bereich der Grünen Mitte sowie in eng begrenzten Teilbereichen der Hermann-Billing-Straße und Kriegsstraße ab. Die verbleibende Belüftungsintensität ist jedoch ausreichend, um eine großflächige Luftstagnation zu vermeiden. Insgesamt kann mit dem Bebauungsplan ein ortstypisches Belüftungsniveau gesichert werden. Problematische Windkomfortbedingungen sind auf Grundlage der Ergebnisse der orientierenden Strömungssimulationen im fußläufigen Bereich nicht zu erwarten. II. Verfahren, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Die im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen konnten weitestgehend berücksichtigt werden. Ergänzend wird auf die Synopse verwiesen (Anlage 2). Von den Naturschutzverbänden wurde der Bedarf an zusätzlichen Büroflächen in Frage gestellt. Auch bestünden Zweifel, ob durch die vorgesehenen Nutzungen das angeführte Ziel einer Quartiersbelebung erreicht werden könne. – 8 – Der Bebauungsplan schafft zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Dienstgebäude des Landratsamtes als Eigentümer und Hauptnutzer des Gebäudekomplexes. Das neue Dienstgebäude ermöglicht es dem Landratsamt, bislang auch auf Außenstellen verteilte Dienststellen an einem Standort zusammenzuziehen. Das Betriebsrestaurant, Besprechungsräume und eine multifunktionale Ebene schaffen darüber hinaus Synergien für weitere Nutzer wie die Verwaltungs- schule des Gemeindetags, die Akademie der Unfallkasse Baden-Württemberg und die Wirtschafts- akademie. Der Bebauungsplan schafft zudem das Planrecht für die Errichtung eines zweiten Hoch- punktes in attraktiver innerstädtischer Lage, welche das Potenzial für eine hohe Bebauungsdichte an diesem Standort ausschöpft. Das Nutzungsspektrum des Sondergebiets schafft ergänzende gebiets- verträgliche Nutzungsmöglichkeiten. Die Nutzungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können auch für das benachbarte Wohnen positive Effekte haben. Die Naturschutzverbände kritisieren, dass die bestehenden Gebäude nicht saniert werden und für den Neubau erhebliche Mengen an CO 2 freigesetzt werden (Graue Energien). Umfangreiche Gutachten im Rahmen des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens für den Abriss des alten Dienstgebäudes haben den Nachweis erbracht, dass eine Sanierung aufgrund brandschutztechnischer und vorliegender Schadstoffbelastungen nicht möglich gewesen wäre. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat für den Neubau hohe ökologische und energetische Standards gesetzt (Klimaschutzstrategie „zeozweifrei 2035“). Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde das Bauvorhaben circa 30 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern am 26. September 2022 vorgestellt. Kritisch hinterfragt wurde die weitere Ausdehnung des Gebäudekomplexes in Richtung Osten zum Platz am Ettlinger Tor hin. Im Entwurf zum Realisierungswettbewerb Landratsamt war die Kindertagesstätte noch als Einzelbaukörper im Bereich der „Grünen Mitte“ platziert. Dies wurde vom Preisgericht bemängelt mit der Empfehlung, eine nutzbare Freifläche zu gewinnen. In der Überarbeitung des Entwurfes wurde die Kindertagesstätte daher in das Gebäude integriert, was zu einer Zunahme des Baukörpervolumens führte. Darüber hinaus hat der Landkreis in seiner Überarbeitung sein Raumprogramm bezogen auf seine Nutzungen und die der zukünftigen Mieter geschärft, was sich ebenfalls im jetzigen Volumen widerspiegelt. Anwohnende fragten, ob im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor und im Übergangsbereich zur „Grünen Mitte“ mehr Bäume gepflanzt werden könnten. Die Anregung wurde für die weitere Freianlagenplanung aufgenommen. Der aktuelle Stand der Freianlagenplanung sieht für den Platz am Ettlinger Tor 16 Bäume vor sowie versickerungsoffene Flächen. Bei der Planung wurden Einschränkungen durch Leitungen und Mindestabstände zu Gebäude berücksichtigt. Teilnehmende der Veranstaltung äußerten die Befürchtung, dass sich im Bereich der Grünen Mitte und im Durchgang zwischen Badenwerkstraße – Am Festplatz „unerwünschte Gruppen“, insbesondere in den Abend- und Nachtzeiten, aufhalten könnten. Der Durchgang liegt im Verantwortungsbereich des Landkreises. Das festgesetzte Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit ermöglicht dennoch, diesen Bereich in den Abend- und Nachtstunden durch eine Gitteranlage zu sperren. Die Freianlagenplanung hat die geäußerten Bedenken zur Sicherheit aufgenommen. Geplant ist ein lichter Baumhain, welcher zu allen Seiten einsehbar ist. Auch bei der Ausleuchtung soll dem Sicherheitsaspekt Rechnung getragen werden. Sofern erforderlich können im Betrieb weitere Maßnahmen getroffen werden. Weiter wurde die Parksituation in der Beiertheimer Allee angesprochen. Gegenüber dem Stand der Planung im September 2022 sind die drei Kurzzeitparkplätze für den PKW-Bring- und Holverkehr für – 9 – die Kindertagesstätte weggefallen. Die Beibehaltung der Bewohnerstellplätze hätte zur Folge, dass die Grüne Mitte in ihrer Größe deutlich reduziert werden müsste. Die ökologische und soziale Funktion der Grünen Mitte wird gegenüber dem Wunsch auf Beibehaltung der Bewohnerparkplätze höher gewichtet. Zudem schafft diese nicht überbaubare Grundstücksfläche den erforderlichen Ausgleich zur hohen Bebauungsdichte im Sondergebiet. In weiteren schriftlichen Stellungnahmen wurden einzelne Punkte aus der Veranstaltung wiederholt und vertieft vorgetragen. Die Synopse liegt dieser Vorlage bei (Anlage 3). Ergänzend wurde gefragt, warum die Zufahrt zur Tiefgarage nicht in die Kriegsstraße verlegt wird, sondern im Bereich der Wohnstraßen verbleiben soll. Eine Untersuchung der Stadt Karlsruhe zur Lage der Zufahrt zur Tiefgarage im Vorfeld zum SEKET- Werkstattverfahren ergab, dass die Verortung an der Hermann-Billing-Straße die Verkehrsströme am besten verteilt und eine gute Erreichbarkeit aus allen Richtungen gewährleistet. Eine Zufahrt über die Kriegsstraße würde zu einer Überstauung dort führen. III. Ergänzende Erläuterungen zur CO 2 -Relevanz Die im Zuge der geplanten Gebäudenutzungen entstehenden Energiebedarfe und deren Deckung sowie Potenziale zur Energieerzeugung am Gebäude werden umfassend im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes betrachtet. Ziel des Landratsamtes ist ein möglichst geringer Energiebedarf, bei einer möglichst hohen Deckung des Energiebedarfs aus regenerativen Energiequellen. Die Wärme- und Kälteerzeugungstechnologie ist zum derzeitigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Aufgrund der Gegebenheiten am Standort scheiden die Umweltquellen Geothermie mittels Erdwärmesonden, Abwasser und Eisspeicher aus. Eine Fernkälteversorgung durch den lokalen Energieversorger wurde ebenfalls geprüft, jedoch für diesen Standort nicht in Aussicht gestellt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Wärme- und Kälteversorgung der Gebäude im Geltungsbereich durch Fernwärme und einer Kälteerzeugung mit Kompressionskältemaschinen sowie einer direkten Gebäudeabwärmenutzung durch ein Wärmepumpensystem erfolgen. Das Wärmekonzept soll durch die Nutzung von Brunnen in Verbindung mit einem Sprinklertank im Plangebiet ergänzt werden. Die CO 2 -Emissionen sollen im Betrieb soweit wie möglich minimiert werden. Geeignete Dachflächen werden mit Photovoltaikmodulen ausgestattet. Ob auf den Dachflächen sowie Fassaden der beiden Hochhäuser „WH 2“ (Turm 1) und „WH 3“ (Turm 2) Photovoltaikanlagen errichtet werden können, wird derzeit noch geprüft. IV. Städtebaulicher Vertrag und Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen Der Landkreis Karlsruhe und die Stadt Karlsruhe haben sich darauf verständigt, zum Auslegungs- beschluss des Bebauungsplans zunächst einen „Grundvertrag“ zu schließen. Die Objektplanungen für das Bauvorhaben des Landkreises Karlsruhe und die Freianlagenplanung zur Grünen Mitte und Badenwerkstraße – Am Festplatz sowie Kriegsstraße werden vom Vorhabenträger parallel zum Bebauungsplanverfahren fortgeführt. Es ist beabsichtigt, zum Satzungsbeschluss den städtebaulichen Vertrag zu finalisieren. Im finalen Vertrag sind insbesondere Regelungen zur Durch- führung der Baumaßnahmen (Bauabläufe und Baumschutzmaßnahmen) und die erforderlichen Abstimmungen im weiteren Prozess sowie die weiteren Unterhaltungs- und Verkehrssicherungs- pflichten vorgesehen. Das Vertragsgebiet des Grundvertrages geht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. Einbezogen werden hier auch angrenzende Flächen, die im Zuge der Baumaßnahmen vom Landkreis – 10 – Karlsruhe in Anspruch genommen und im Anschluss wiederherzustellen und auf die künftigen Anforderungen anzupassen sind. Die Planungskosten zur Erstellung des Bebauungsplans einschließlich Kosten für Gutachten trägt der Landkreis Karlsruhe als Vorhabenträger. Aus der Freiflächenplanung (Stand: 31. März 2023 von lohrer.hochrein) geht der räumliche Umgriff und die geplante Gestaltung der Grünen Mitte und angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen hervor (Anlage 1). Der Landkreis Karlsruhe ist grundsätzlich bereit, die weitere Planung und Herstellung der im Vertragsgebiet liegenden Flächen zu übernehmen. Der Grundvertrag sieht vor, dass die vorliegende Freiflächenplanung im aktuellen Entwurfsstand die Basis für die folgende Ausführungsplanung bildet, die in enger Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe erarbeitet werden soll. Ausgenommen hiervon ist der Platz am Ettlinger Tor. Für diesen wurde ein Gestaltungskonzept erarbeitet, über das aber im Weiteren noch zu beraten ist. Die Freiflächenplanung sieht für die an das Bauvorhaben des Landkreises Karlsruhe angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen im Wesentlichen eine Wiederherstellung und Anpassung an die künftigen Nutzungsanforderungen vor. Die Fläche am Ettlinger Tor soll demgegenüber neu als Platz angelegt werden. Über die konkrete Gestaltung dieses Platzes und die Standards soll der Gemeinderat in einer weiteren Beschlussvorlage entscheiden. Unterschieden werden hier folgende Flächen: 1. Grüne Mitte Die Kosten für der Herstellung der Grünen Mitte nach Errichtung des neuen Dienstgebäudes trägt der Landkreis Karlsruhe. Für die spätere Errichtung des zweiten Turms (Bereich „WH 3“) werden auch Flächen der Grünen Mitte als Baustelleneinrichtungsfläche in Anspruch genommen werden müssen. Für diese Flächen wird die Grüne Mitte erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt bzw. eine Interimslösung herzustellen sein. 2. Platz am Ettlinger Tor (einschließlich der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche im Übergangsbereich zur Beiertheimer Allee) Der neue Platz am Ettlinger Tor vor dem künftigen Haupteingang des neuen Landratsamtes und gegenüber des Hermann-Levi-Platzes am Badischen Staatstheater soll als Platzfläche neu angelegt werden. Die Qualifizierung dieser Fläche als attraktiver öffentlicher Platz liegt im Interesse des Landkreises Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe. Die weitere Planung und Herstellung wird als Gemeinschaftsaufgabe begriffen und stellt eine beidseitige Kostenverpflichtung dar. Die Stadt Karlsruhe hat in den Abstimmungsgesprächen mit dem Landkreis Karlsruhe grundsätzlich Bereitschaft signalisiert, die gesamte künftige Platzfläche, das heißt auch die bereits von der KASIG hergestellte Fläche an der Ettlinger Straße, in die Neugestaltung des Platzes einzubeziehen und einheitlich und gegenüber dem derzeitigen Bestand höherwertig zu gestalten. Der Landkreis Karlsruhe ist bereit, einen Anteil der Kosten für die Platzgestaltung zu tragen. Die frühere Rasenfläche (derzeit noch Baustelleneinrichtungsfläche der KASIG) soll künftig als repräsentativer Zugangsbereich zum Haupteingang des neuen Landratsamtes dienen und die Adressbildung stärken. Die derzeit vorliegende Entwurfsplanung von lohrer.hochrein (Anlage 1) bedarf noch einer intensiven Prüfung und Plausibilisierung durch den Landkreis Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe, um dann in den Gremien des Landkreises Karlsruhe und den städtischen Gremien diskutiert und beschlossen werden – 11 – zu können. Die Beschlussfassung über die Gestaltung und die damit verbundenen Kosten erfolgen daher zu einem späteren Zeitpunkt. Im Übergangsbereich zwischen Platz am Ettlinger Tor und Beiertheimer Allee liegt zwischen dem neuen Dienstgebäude des Landratsamtes und dem Hermann-Billing-Bau ein Höhenunterscheid von circa 0,8 Metern. Dieser kann nur auf der städtischen Grundstücksfläche ausgeglichen werden, weil unmittelbar am neuen Landratsamt eine Feuerwehrumfahrung mit vorgegebener Mindestbreite verläuft. Im weiteren Planungsfortschritt sollen Alternativen zu der derzeit geplanten durchgehenden Treppenanlage geprüft werden. Der Landkreis Karlsruhe ist bereit, für die später von der Stadt Karlsruhe zu leistenden Unterhaltungspflichten einen Ablösebetrag an die Stadt Karlsruhe zu zahlen. Die weiteren Festlegungen folgen im finalen städtebaulichen Vertrag. 3. Badenwerkstraße – Am Festplatz Der Landkreis Karlsruhe stellt im nördlichen Bereich der Badenwerkstraße – Am Festplatz eine neue Unterbauung im Straßenbereich her. Die Oberflächen sollen anschließend entsprechend der neuen Nutzungen in der Erdgeschosszone hergestellt werden. Für entfallende Bäume sind Ersatzpflanzungen auf leistungsfähigen Standorten vorgesehen. Die auf diese Flächen entfallenden Wiederherstellungskosten trägt der Landkreis Karlsruhe. 4. Kriegsstraße Teile des Gehwegs in der Kriegsstraße müssen für die Baugrube und Baustelleneinrichtung des Landkreises Karlsruhe in Anspruch genommen werden. Die Wiederherstellungskosten hat der Landkreis Karlsruhe in voller Höhe zu tragen. 5. Beiertheimer Allee und Herrmann-Billing-Straße Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Beiertheimer Allee soll niveaugleich als sogenannte Mischfläche nach Abschluss der Bauarbeiten des Landkreises Karlsruhe (vermutlich ab dem Jahr 2029) ausgebaut werden. Der Gehweg in der Hermann-Billing-Straße ist neu anzulegen. Die Oberfläche in der Beiertheimer Allee und die Straßenbeleuchtung muss im Zuge der Arbeiten neu hergestellt werden. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum fallen Bau- und Planungskosten in Höhe von circa 450.000 Euro an (vorläufige Kostenkalkulation), die in voller Höhe von der Stadt Karlsruhe zu tragen sind. 6. weitere Regelungen Der Grundvertrag sieht ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans vorhabenbezogene Regelungen zur Dach- und Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen vor. Ausgehend vom Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zu Gebäudeenergiestandards bei städtebaulichen Verträgen verpflichtet sich der Landkreis Karlsruhe das Bauvorhaben mindestens nach einem Standard zu errichten, der den Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 entspricht. Bei der Wärmeversorgung soll ein Primärenergiefaktor von 0,3 nicht überschritten werden. Im Zuge der weiteren Planung wird der Landkreis sein Energiekonzept weiter entwickeln (siehe Ziffer III der Erläuterungen). Der Grundvertrag enthält weitere Regelungen zur klimaangepassten Oberflächengestaltung und Beschattungen von Außenflächen. Für das anstehende Baugenehmigungsverfahren wird im Grundvertrag der für das Bauvorhaben zugrunde zu legende Stellplatzschlüssel für Pkw- und Fahrradstellplätze festgelegt. Für eine – 12 – zukunftsweisende Mobilitätsplanung ist der Landkreis Karlsruhe bereit, jeden Stellplatz in der Tiefgarage mit entsprechender Leitungsinfrastruktur für das Laden von Elektromobilen auszustatten. Zusätzlich sollen mindestens fünf Ladepunkte in der Tiefgarage errichtet werden. Die Anforderungen gehen über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hinaus. Gemäß der Auslobung zum Realisierungswettbewerb „Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee Karlsruhe“ soll der Hochpunkt („WH 2“ – Turm 1) in den Abendstunden ein belebtes Fassadenlichtspiel erhalten. Der Städtebauliche Vertrag sieht vor, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein genehmigungsfähiges Beleuchtungskonzept, welches die Belange des Artenschutzes und des Vogelzuges berücksichtigt, vorzulegen ist. Als Ausgleich für den Verlust eines Wanderfalkenhorstes am derzeitigen Dienstgebäude des Landratsamtes ist an einem geeigneten Ort auf Flächen des Landkreises spätestens zwei Jahre nach Verschluss eine neue Niststätte zu errichten. Weiter sind in der näheren Umgebung des Plangebietes drei geeignete Nistkästen für Nischenbrüter an Gebäuden anzubringen. Schließlich ist zum Bauantrag ein Konzept zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von Vögeln an den außenliegenden Glasflächen der Gebäude vorzulegen. V. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des Bebauungsplanes „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt vom 19. September 2022 in der Fassung vom 14. April 2023 wiedergibt. Der erreichte Verfahrensstand rechtfertigt den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatungen im Hauptausschuss und Planungsausschuss - den aktuellen Sachstand zur Kenntnis, - beschließt die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz, Karlsruhe-Südweststadt mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 19. September 2022 in der Fassung vom 14. April 2023 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungs- planentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungs- planentwurfes wiederholen. - stimmt den Inhalten des Grundvertrages zum städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis Karlsruhe zu den dargestellten Bedingungen zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Grundvertrag zum städtebaulichen Vertag abzuschließen. – 13 –

  • Planzeichnung GR 16-05-2023
    Extrahierter Text

    2 Platz FR OK FFB115,50 m ü. NHN LH min 3,50 m WH 2 gr gr TGa 90,00 m WH 1 21,00 m WH 1 21,00 m WH 3 50,00 m gr,fr,lr gr,fr,lr Ettlinger-Tor-Platz 1 2 HsNr.17 130 128 9 6 HsNr.23 3 7 1 126 2a 5 136 132 5 1 4 134a 138 134 3 HsNr.5 2c 7 9 1a 2b 2 Whs Whs Hotel Whs Whs Vwg Vwg Btrg Whs WGhs Whs WGhs Stadthalle Whs Vwg Whs Whs Whs Whs WGhs Whs Büro Schu WGhs Schu Whs Vwg Whs Whs Whs Whs Tgar Whs Whs Whs Lagg 3916 3374/2 3382/2 1378 1380 3394 3394/1 1381 3382/1 3383 3383/3 3917 3387 3388/1 3384 1381 887 gr Kriegsstraße Badenwerkstraße - Am Festplatz Hermann-Billing-Straße Ettlinger Straße Beiertheimer Allee Lammstraße DN max. 10° SO „Büro- und Verwaltungszentrum“ 0,8 a FD P P gr F F gr,fr,lr gr,fr gr,fr 27.55 84 7.31 35.87 3 1.13 6 6.43 2 3 1.75 6.42 38.87 21.23 21.26 3.92 5.6 36.63 7.32 18.11 21.85 87.73 14.71 50.6 4.18 3.47 17.78 1.52 0.4 1.47 1.81 0.68 Bebauungsplan Karlsruhe, 19.09.2022 Stadtplanungsamt: Südweststadt Maßstab: 1 : 500 "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz" Entwurf Planverfasser: Fassung vom: 14.04.2023 115,52 Bestehende Höhen in Meter über Normalhöhennull DN max 10° FD TGa 0,8 SO Sonstige Planzeichen Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB Örtliche Bauvorschriften nach Landesbauordnung Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Anpflanzung von Bäumen Erhaltung von Bäumen Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen Die Zweckbestimmung und Aufteilung ist unverbindlich Öffentliche Verkehrsfläche StrassenbegrenzungslinieBaugrenzeBaulinieGrundflächenzahl (GRZ) maximal zulässige DachneigungFlachdach Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ Zeichenerklärung Füllschema der Nutzungsschablone Grundflächenzahl (GRZ)Dachform / Dachneigung FahrbahnPlatzFuß- und Radweg abweichende Bauweise a Höhenbezugspunkt Oberkante Fertigfußboden OK FFB115,50 ü. NHN in Meter über Normalhöhennull Durchgang, lichte Höhe gemäß Planeintrag (LH min) Mit Gehrecht zu belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit gr gr,fr,lr Fußweg Mit Gehrecht zu belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit gr,fr Mit Fahrrecht zu belastende Fläche zugunsten von RettungsdienstenMit Gehrecht zu belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche zugunstenund technischen Dienstleisternder Versorgungsträger max. zulässige Wandhöhe, Angaben in Meter WH P öffentlicher Parkplatz Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: F R Platz F Nachrichtliche Übernahmen Bereich für Ein- und Ausfahrt Bäume entfallend BaugebietBauweise Zulässigkeit von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche ab .....................am ....................am .................... vom .................. bis ..................am ....................am 12.03.2020 (10 Abs. 3 Satz 2 BauGB,manns Einsicht bereitgehaltenBeim Stadtplanungsamt zu jeder-BekanntmachungBauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit derIn Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4OberbürgermeisterDr. Frank MentrupKarlsruhe, ....................vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermitDer Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung desSatzungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 7 LBO§ 3 Abs. 2 BauGB,Öffentliche Auslegung gemäß§ 74 Abs. 7 LBOgemäß § 3 Abs. 2 BauGB,und AuslegungsbeschlussBilligung durch den Gemeinderat§ 2 Abs. 1 BauGBAufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB undausgefertigt.§ 74 Abs. 7 LBO§ 74 Abs. 7 LBO) Optionen einer räumlichen Fassung des Ettlinger Tors aus dem Ergebnis des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEKET) Die inhaltliche und rechtliche Ausformulierung der räumlichen Fassung der Kreuzungssituation „Ettlinger Tor“ (siehe Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2021, Vorlage 2020/1137) steht noch aus und führt ggfs. zu einem späteren weiteren und diesen Geltungsbereich überschneidenden Bebauungsplan. Hinweis Übersicht Stadtplanausschnitt M. 1:10.000 Büro für Raum- und Umweltplanung 55130 Mainz Göttelmannstr. 13B gefertigt am 27.01.2023

  • Abstimmungsergebnis TOP 4
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  • Protokoll GR TOP 4
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    Niederschrift 50. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Mai 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Bil- ling-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt; Auslegungsbe- schluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Grundvertrag zum städtebaulichen Vertrag Vorlage: 2023/0370 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatungen im Hauptausschuss und Planungsausschuss - den aktuellen Sachstand zur Kenntnis, - beschließt die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz, Karlsruhe- Südweststadt mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 19. September 2022 in der Fassung vom 14. April 2023 zugrunde zu legen. Änderungen und Er- gänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeis- teramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. - stimmt den Inhalten des Grundvertrages zum städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis Karlsruhe zu den dargestellten Bedingungen zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Grundvertrag zum städtebaulichen Vertag ab- zuschließen. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss und im Planungsausschuss: Ich darf darauf hinweisen, dass wir eine Planzeichnung in der Vorlage ausgetauscht haben. Da ist auf der einen Seite unten der kleine Vermerk, auf den wir uns schon vorzeitig geei- nigt hatten, der aber zwischenzeitlich herausgefallen war, wo wir noch einmal informell auf den Wettbewerb zum Ettlinger Tor hinweisen und das ein Stückweit als Randnotiz mit- einbringen, dass es Wettbewerbsergebnisse gab, die abschließend noch nicht umgesetzt sind, aber gegebenenfalls noch einmal angegangen werden können. Weil wir hier ein Thema haben, das auch derzeit in der Öffentlichkeit, in der Presse, sehr intensiv diskutiert wird, dort meistens mit einer anderen Schwerpunktsetzung, nämlich dar- über, wie man das Ganze finanziert und inwieweit sich verschiedene Fraktionen des Kreis- tages dazu verhalten, wollen wir abweichend von den sonstigen Gepflogenheiten ganz kurz noch einmal in dieses Bauvorhaben einführen. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner wird uns kurz in den Auslegungsbeschluss einführen. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt) powerpointunterstützt: Das tue ich gerne. Denn ich glaube, wir sind alle sehr froh, dass wir heute diesen Auslegungsbeschluss fassen können. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich beim ZJD für die Unterstüt- zung bedanken, denn es ist immer eine Teamarbeit, nicht allein die Arbeit des Stadtpla- nungsamtes. Bevor ich den Ausblick gebe, noch einmal einen ganz kurzen Rückblick auf das Verfahren. Wir sind von dem Ergebnis und den Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung, auf- bauend auf dem SEKET ausgegangen, also dem Stadtentwicklungskonzept, was einen sehr umfassenden Beteiligungsprozess beinhaltet hat. Dann hat das Landratsamt den Wettbe- werb ausgeschrieben, auch als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Im Mai 2022, also vor einem Jahr, haben wir den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Wir sind jetzt am Punkt der öffentlichen Auslegung und wollen hierfür heute den Beschluss mit Ihnen fassen. Noch mal eben diesen kleinen Rückblick auf das SEKET. Es wurden einige grundsätzliche Festsetzungen getroffen, die dann in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen wurden. Das waren zum einen zwei Hochpunkte, einer von 90 Meter, einer von 50 Meter. Wichtig dabei war, dass die Sichtachse zwischen Rathausturm und dem höheren Turm berücksich- tigt wurde und auch die Übernahme der Torbauten als eine Option der räumlichen Fassung in dem Sinn gesichert wurde, dass sie nicht überbaut wurden und damit eine spätere Ent- scheidung noch offen ist. Sie sehen hier das Rendering aus dem Wettbewerb heraus, der diese Komposition der bei- den Hochhauspunkte darstellt, wobei im ersten Schritt das Hochhaus des Landratsamtes mit 90 Metern entstehen wird, aus diesem fünfgeschossigen Längsbau heraus. In dieser kleinen Ansicht vom Schlossturm sehen Sie, dass ein respektvoller Umgang mit den Türmen an dieser Stelle gewahrt wird. Wir haben den Bebauungsplan in seiner Planfassung. Ihnen ist sicher aufgefallen, dass die Abgrenzung des östlichen Teils des Geltungsbereichs in einer Treppe erfolgt ist. Das ist – 3 – nicht der Tatsache geschuldet, dass dies den Eigentumsverhältnissen entspricht, sondern das ist der Tatsache geschuldet, dass darunter ein Planfeststellungsverfahren für die U- Strab liegt und wir zum einen eine ganz klare Abgrenzung zum bestehenden Planfeststel- lungsverfahren treffen mussten, aber auch keine räumlichen Zwischenräume offenlassen wollten. Deshalb ist dieser Bereich an dieser Stelle so abgegrenzt. Wir haben ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Büro- und Verwaltungszentrum. Das heißt, wir haben aber auch darüber hinaus Nutzungen wie Ladenschank und Speisewirt- schaften im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss, aber auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sofern diese Nut- zungen gegenüber der Büro- und Verwaltungsnutzung in ihrer Geschossfläche untergeord- net sind. Wir haben eine GRZ von 0,8 und eine Geschossfläche von 70.000 Quadratme- tern. Ich denke, das ist eines der allergrößten Vorhaben, die wir im Moment hier in Karls- ruhe realisieren. Wir haben die Festsetzung auf die 90 Meter mit 24 Geschossen und möglichen 50 Meter mit 13 Geschossen im südlichen Bereich zur Hermann-Billing-Straße und den sogenannten Flachbau mit immerhin 21 Metern und fünf Geschossen knapp unter der Hochhausgrenze. Sie sehen hier die Nutzungsverteilung, die uns wichtig war und deshalb auch im Grundver- trag formuliert wurde. Die Erdgeschossnutzung entlang der Kriegsstraße soll tagsüber und auch in den Abendstunden für die Belebung der Gehwegbereiche sorgen, insbesondere auf der Ecke Badenwerkstraße/Kriegsstraße. Daher sind im Erdgeschoss Nutzungen vorge- sehen, die eine Wechselwirkung mit dem öffentlichen Raum herstellen sollen, also Gastro- nomie, Forumsbereiche, Entrée, Aufenthaltsbereiche. Nebennutzungen sind hier zu vermei- den. Wir haben eine klare Zuordnung der Bäckerei. Dann haben wir eine Show-Küche aus dem Ernährungszentrum des Landratsamtes und den Service-Center Landratsamt, was zu- mindest tagsüber auch eine starke Belebung bewirkt, vorne dann Multifunktionsräume, die zu allen Tageszeiten genutzt werden können, und auch die Wirtschaftsakademie, die sich dann zur Grünen Mitte hin öffnen kann. Ich komme jetzt auf die Verkehrssituation zu sprechen. Die Haupterschließungsachse für die Tiefgarage liegt in der Hermann-Billing-Straße. Das hat sich aus dem Verkehrsgutachten ergeben. Das heißt, dass in der Badenwerkstraße keine Veränderungen vorgesehen sind durch diese Straßen und Plätze, und diese wichtige Grünachse vom Friedrichsplatz über den Nymphengarten bis zum Festplatz in ihrer Charakteristik erhalten bleiben kann. Wir haben noch einmal wesentliche Verbesserungen in der Beiertheimer Allee. Dies soll eine Mischfläche werden mit niveaugleichem Ausbau. Die dort vorgesehenen Stellplätze werden entfallen zugunsten einer großzügigen Grünen Mitte. In der Tiefgarage können dann den Anwohnern Tiefgaragenplätze angeboten werden. Wir haben statt 186 Fahrradstellplätzen 261, die in der Tiefgarage nachgewiesen werden und für die Kunden als auch für die Mit- arbeiter zur Verfügung stehen. Ich habe hier eine Skizze, wo deutlich wird, dass diese Zu- fahrt von der Hermann-Billing-Straße, die auch im Verfahren immer wieder diskutiert wurde, tatsächlich die sinnvollste Lösung ist. Es ist kein Verkehrsgutachten, weil die sich sehr viel schwieriger lesen lassen als die Skizzen und Überlegungen, die wir in der Diskus- sion im Amt dann auch herstellen. Dann komme ich zum Schluss zu dem Grünflächenkonzept, was einen ganz wesentlichen Bestandteil der Planung ausmacht. Ich hatte schon gesagt, dass in der Badenwerkstraße im – 4 – Grunde keine großen Veränderungen stattfinden. Die Platanenreihe wird ergänzt, und der Fuß- und Radweg wird durch Außengastronomie bereichert. Wir haben aber die Grüne Mitte, die ein ganz neues Element ist und sich gegenüber dem Hochbauwettbewerb noch einmal deutlich verbessert hat, weil der Kindergarten, der ursprünglich hier angeordnet war, jetzt in das Gebäude integriert ist. Die Grüne Mitte ist für die Allgemeinheit nutzbar und bietet damit eine wichtige Ausgleichsfläche für die angrenzenden Wohngebiete. Wir haben schon eine Charakteristik diskutiert, weil lohrer.hochrein, beauftragt vom Landrats- amt diese erste Entwurfsplanung vorgeschlagen hat. Das ist ein sehr vielfältiger Blüten- baum, im Grunde Fächer, der hier angedacht wird, und damit sicher eine sehr attraktive neue Grüne Mitte werden kann. Es besteht auch die Chance, dass hier großkronige Bäume entstehen, weil die Tiefgarage nicht unter dieser Fläche liegen wird. Zum Abschluss noch einmal die Abgrenzung. Sie sehen, dass nur ein Teil der gesamten Grünfläche auch Teil des Bebauungsplans ist. Daran sehen Sie, dass diese Fläche noch gar nicht ausdiskutiert ist. Wir haben an dieser Stelle bislang keinen Vorgriff auf die Planung gemacht, indem wir nur die Bäume festgesetzt haben, die tatsächlich Bestandsschutz ha- ben. Die weitere Planung muss in einem eigenen Vorgang im Landratsamt, aber auch von der Stadt Karlsruhe diskutiert und dann auch abgeschlossen werden. Hier zum Schluss noch einmal die gesamte Planzeichnung mit allen Darstellungen. Ich freue mich jetzt auf Ihre Diskussion. Der Vorsitzende: Vielen Dank, das schärft noch einmal den Blick für die Architektur und das, was auch insgesamt auf dem Gelände entstehen wird. Ich will das ohne Selbstlob an die Stadt einfach einmal feststellen, dass ich nicht wüsste, in welchen anderen Städten man gemeinsam mit einem Landratsamt in einer großen Mittelstadt-Kreis-Kommune eine solche konstruktive Zusammenarbeit hinbekäme. Ich weiß auch nicht, ob das so selbstver- ständlich ist, dass wir am Ende eine derartige Ausnutzung des Geländes zulassen. Aber es liegt auch auf der Linie, dass wir sagen, wir müssen mit dem überbauten Grund und Boden sorgsam umgehen und den eher ausnutzen, soweit es geht, um dafür dann an anderen Stellen vielleicht die Möglichkeit zu schaffen, auf eine Ausnutzung und auf eine Versiege- lung zu verzichten. Und mit dieser Grünen Mitte haben wir eine enorme Aufwertung als sozusagen kleine Parkanlage mittendrin, die auch einmal zum Durchgehen einlädt, vom Ettlinger Tor hinten in die eigentliche Beiertheimer Allee, und damit auch eine neue mikro- klimatische Aufwertung festgelegt. Wir kommen zur Diskussion. Stadtrat Müller (CDU): Die historische Aufarbeitung des ganzen Procederes möchte ich an dieser Stelle gar nicht wiederholen. Es war in unzähligen Ausschüssen und Gremien lang und breit auch ausdiskutiert und dann in dieses Endverfahren gegossen worden, was wir nunmehr als Auslegungsbeschluss vorliegen haben und damit einhergehend auch als Grundvertrag zu einem städtebaulichen Vertrag. Zentraler Punkt des Planungsgebietes ist sicherlich das Hochhaus des Landratsamtes mit seinen markanten 90 Metern, welches überwiegend Büro- und Verwaltungseinrichtungen beherbergen soll und wird, sicherlich auch gelöst aus unserer Sicht die verkehrliche Er- schließung des Areals des gesamten Landratsamtes. Damit ist auch positiv herauszustellen, dass es in der Badenwerkstraße dann diesbezüglich keine Veränderung geben wird, dass die Platanen dort erhalten werden können und darüber hinaus auch Ergänzungspflanzun- gen vornehmbar sind. Als besonders markant, neben dem sicherlich herauszuhebenden Hochhaus, ist für uns allerdings auch die sogenannte Grüne Mitte, Herr Oberbürger- – 5 – meister, Sie haben es angesprochen, mit diesem Parkcharakter. Das stellt sich für uns dann auch als ein besonders städtebauliches Merkmal an dieser Stelle heraus. Insgesamt können wir sagen, dass neben dem Vorplatz, der, weil er in städtischem Eigen- tum liegt, noch einmal eine besondere Gestaltungsmöglichkeit offen lässt, die wir sehr gerne angehen. Als Fazit bleibt mir nichts anderes übrig als zu sagen, und das tue ich ganz gerne an dieser Stelle, dass wir diesem Auslegungsbeschluss sehr gerne zustimmen, weil wir insgesamt gesehen haben, dass nach all den Planungs- und Verfahrensschritten wir nunmehr ein Gesamtkonstrukt, einen Gesamtplan vorliegen haben, der sicherlich auf allen Seiten dann auch seinen Ansprüchen jeweils gerecht werden kann. Von dem her seitens der CDU-Fraktion geschlossene Zustimmung. Stadtrat Zeh (SPD): Wir machen heute den Schritt vom Wettbewerbsergebnis zum Ausle- gungsbeschluss, wo man die Details besser sieht. Während beim Wettbewerb das Landrat- samt etwa 40.000 Quadratmeter Fläche hat – so hat es Frau Karmann-Woessner gerade gesagt -, sind es inzwischen 70.000 Quadratmeter Nutzfläche für das Gebäude geworden. Es kommt nicht nur das Landratsamt in das neue Gebäude, sondern es sind auch Vermie- tungen, vielleicht auch Teileigentum dann vorhanden, sowohl von Bäckerei, wie Kita, wie Akademie und andere Sachen. Wichtig für die SPD ist auf jeden Fall, dass die Front zur Kriegsstraße hin belebt ist, geöffnet ist, dass tatsächlich auf der Kriegsstraße das Gebäude im Inneren sichtbar ist. Es ist ein Großprojekt des Landkreises, der jetzt die neue Adresse am Ettlinger Tor bekommt. Der Haupteingang wird vom Bereich des Ettlinger Tors sein. Frau Karmann-Woessner hatte gerade den Plan offen. Dort sind im Moment zwar nur acht Bestandsbäume vorgesehen, aber es könnte deutlich mehr Grün und auch mehr Wasser kommen, da ist es noch offen. Der alte Eingang von der Badenwerkstraße erhält nun eine zweireihige Baumreihe. Auch dort wird mehr Grün sein. Wenn wir die Lammstraße noch grün machen, kann man tatsächlich vom Haupt- oder altem Bahnhof einen grünen Weg bis zum Schloss weitergehen, quer durch die City. Wichtig ist uns auch dieser Pocket-Park, der als neue Grüne Mitte hier gebaut wird. Insgesamt muss man natürlich zugeben, 57 Bäume sind derzeit da, 24 werden erhalten, aber es werden noch einmal 40 Bäume nach- gepflanzt. Nicht erwähnt ist, dass auch teilweise Fasanenbegrünung hier stattfinden soll. Das Dach wird auch als Rezensionsraum ausgestaltet, auch Photovoltaik ist hier selbstver- ständlich. Viele weitere Festlegungen werden wir dann im eigentlichen Satzungsbeschluss im städtebaulichen Vertrag noch machen. Wir als Stadt Karlsruhe sind sicherlich ein verlässlicher und guter Partner für den Landkreis für dieses neue Projekt, und wir stimmen der Auslegung zu. Stadtrat Hock (FDP): Dieser Auslegungsbeschluss wird heute von der FDP-Fraktion gerne mitgetragen. Herr Oberbürgermeister, Sie hatten schon erwähnt, dass diese versiegelte Flä- che so gut wie möglich ausgenutzt werden soll. Das liegt auch in unserem Interesse. Wich- tig ist auch, dass man die Fläche jetzt öffnet und diese vielen Bäume dann auch dort sieht. Das finde ich und findet meine Fraktion hervorragend. Eines ist natürlich auch klar, es ist ein riesiges Projekt für den Landkreis. Man hat eigentlich mit dem Projekt, mit dem denkmalgeschützten Flachbau, der schon abgerissen ist, eigent- lich schon begonnen. Wir können jetzt als Stadt Karlsruhe natürlich nur hoffen, dass der Landkreis auch dieses große Projekt dann wirklich so anschiebt. Das ist natürlich ein – 6 – wichtiger Faktor. Wir haben jetzt alle Möglichkeiten oder alle Dinge, die man vorbereiten konnte, gemacht. Jetzt liegt es auch nicht mehr sozusagen in unserer Hand. Der Landkreis muss es jetzt auf den Weg bringen, auch finanziell auf den Weg bringen. Das wird mit Si- cherheit für viele eine Herausforderung sein. Aber wir freuen uns, dass man das jetzt an diesem Standort so hinbekommt, dass alle Seiten damit zufrieden sein können. Meine Fraktion ist auch mit zufrieden und wir wünschen uns, dass es dann hoffentlich bald vorangeht. Stadtrat Schnell (AfD): Für uns ist dieser Auslegungsbeschluss in sich, die ganze Planung, durchaus stimmig. Es gibt natürlich ein paar Wehrmutstropfen. Das sind diese Bäume, die leider entfallen, aber durch diese Grüne Mitte, und meiner Meinung nach ganz besonders wichtig, durch diese Durchwegung zum Ettlinger Tor, wird das für meinen Geschmack mehr als kompensiert. Das wird ein paar Jahre dauern, bis diese Bäume dann entsprechend groß sind, aber insgesamt ist das eine tolle Sache. Dass wir hier mehr Flächen schaffen in der Innenstadt, sehe ich auch durchaus als Vorteil an. Die genannten Geschäfte zur Kriegs- straße hin sorgen dafür, dass das nachts oder abends keine tote Ecke wird. Man wünscht sich, dass auch das Ettlinger Tor, das ECE, sich ähnlich öffnet zur Kriegsstraße hin, damit wir dort auch abends mehr Leben haben. Insgesamt kann ich sagen, wir werden dem zustimmen. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Zitat, es fehlt einfach an Eleganz. Das waren die Worte mei- ner Sportlehrerin zu meiner Darbietung in rhythmischer Sportgymnastik. Das passt leider auch ganz gut als Beschreibung für das Neubauprojekt Landratsamt. Denn wenn ich da- mals wenigstens zu Recht genervt sein durfte, zum hundertsten Mal ein blödes Gymnastik- Band zu schwingen, und nicht etwas niceres wie Fußball zum Beispiel machen zu können, dann sollte man dagegen beim Landratsamt zu Recht ein bisschen mehr Interesse am künf- tig höchsten Gebäude in Karlsruhe erwarten. Denn von der Markanz, die der Kollege vor- hin angesprochen hat, kann ich außer der Höhe ehrlich gesagt nichts erkennen, vor allem auch im Vergleich zu dem vorherigen Gebäude, mit seiner Begeisterung für Linien und Ge- gengewichte und so weiter. Aber wenn es jetzt nur die Gestaltung wäre, was im Laufe des Verfahrens eine etwas unschöne Richtung genommen hat, dann können wir mit dem Punkt Belebung, mit dem wir im Verfahren für die Stadt Karlsruhe eine ganz zentrale Rolle hatten, doch nicht ganz zufrieden sein. Wenn wir die Stelle angucken, die wahnsinnig zentral für unsere Innenstadt ist, die aber an allen Ecken und Enden daran krankt, dass vor allem abends das Leben fehlt, dann wäre eine Wohnfunktion, eine Wohnnutzung, an die- ser Stelle eine sehr wichtige Bereicherung gewesen, um diesem Effekt, den man dort in der Ecke hat, dass nach 18:00 Uhr nicht nur der Gehsteig, sondern bis oben zum Fürst alles hochgeklappt ist, entgegenzuwirken. Aber das ist jetzt endgültig Geschichte an dieser Stelle. Natürlich muss man jetzt gucken, dass man wenigstens mit den Erdgeschossnutzun- gen ein Gegengewicht schafft. Klar ist, ein Service-Center von einem Landratsamt hat auch nur bis zu einer gewissen Uhrzeit offen. Darüber hinaus braucht man dann wirklich andere funktionierende tragfähige Konzepte. Eine Bäckerei ist das sicher nicht. Zusammenfassend kann man sagen, es ist im Grunde wieder nur rhythmische Sportgymnastik. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Es ist vieles schon gesagt worden, nur noch nicht von mir. Des- wegen will ich auf die inhaltlichen Aspekte des Bebauungsplans an der Stelle gar nicht so – 7 – sehr eingehen, weil ich schon finde, dass Frau Prof. Karmann-Woessner das doch treffend beschrieben hat. Manche haben es dann auch gerne wiederholt. Wir wollen an der Stelle nur noch betonen, dass genau diese Ausnutzung der Fläche schon ein Beispiel sein kann, weil es grundsätzlich an dem Verfahren auch gerade wegen der Hö- henentwicklung die Konflikte gab, und diese Konflikte auch immer wieder bei anderen Be- bauungsplanverfahren bezogen auf die Höhenentwicklung auftreten. Aber wir schaffen es bei diesem Verfahren, gleichzeitig deutlich mehr Nutzfläche zu generieren und auch eine deutlich höhere Qualität der Grünfläche, die dann entstehen kann. Das sind zwar netto ein paar Quadratmeter weniger, als es heute sind, aber die Qualität und das Zusammenspiel der Außenfläche ist eine deutliche Weiterentwicklung im Vergleich zum Status quo. Die eigentlichen, ich sage jetzt mal, Kritikpunkte, die man noch anbringen kann an dem gesamten Verfahren - da möchte ich die Kollegin Göttel in Teilen auch unterstützen -, sind die Zusicherungen, die wir immer wieder dem Landkreis machen mussten, bei dieser ge- meinsamen Entwicklung, und damit auch verbunden die immer weiter fortschreitende Ent- fernung von dem Ergebnis des eigentlichen Wettbewerbsverfahren, eben ist diese Nut- zungsmischung, die ganz am Anfang klar gesagt hat, wir wollen das Wohnen in der Innen- stadt stärken. Das ist jetzt in diesem Bebauungsplanverfahren nicht drin, weil es dort viele verschiedene Schwierigkeiten in der Aufteilung des Gebäudes hervorgerufen hätte. Aber unser städtischer Mehrwert, unsere Verwaltungsflächen, die wir eigentlich in diesem Ge- bäude auch noch realisieren wollen, stehen jetzt noch in sehr ferner Zukunft, weil es auch noch total unsicher ist, in welcher Reihenfolge wir diese Gebäude entwickeln wollen, ent- wickeln können. Deswegen möchte ich an der Stelle noch einmal Sie, Herr Oberbürgermeister, an Ihre Zusi- cherung erinnern, als wir das Wettbewerbsergebnis hier im Gemeinderat zur Kenntnis ge- nommen haben, dass wir zusammen mit diesem Bebauungsplanverfahren tatsächlich mehr Wohnen in der Innenstadt schaffen, nicht zwangsläufig auf diesem Grundstück, sondern in der Kombination des Umzugs von Verwaltungsflächen in dieses Gebäude und damit auch des Freiwerdens von Verwaltungsgebäuden der Innenstadt, die teilweise von ihrer ur- sprünglichen Konstruktion her Wohngebäude sind. Das ist auf jeden Fall noch die Aufgabe, die weiterhin für die Stadt besteht, egal wie es jetzt mit diesem Bebauungsplanverfahren an der Stelle weitergeht, das wir auch vollends unterstützen, weil die Synergien, die da sind, und die Mehrwerte, die da sind, dieses Verfahren und diesen Hochpunkt durchaus rechtfertigen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir sind jetzt an einem Punkt angeraten, an dem wir aufatmen können. Dieses Projekt wird in Karlsruhe stattfinden. Ich stelle mir nur vor, das Landratsamt wäre an eine andere Stelle oder in eine andere Ortschaft gezogen, wir hätten nur verlieren können. Im Augenblick sind wir Gewinner, auch wenn nicht alles 100-prozentig so ist, wie es am Anfang vorgestellt wird. Herr Löffler sagte es, das Thema Bauen. Ich habe dieses Projekt verfolgt in den Ausschüssen. Es hätte viel schlimmer sein können, auf gut Badisch, es ist gut „gwore“. Die Höhenentwicklung zeigt, dass wir Mut haben. Auch die Bauweise, die größtenteils eine Hybrid-Bauweise sein soll, macht mir Mut, dass wir andere Baustoffe als Reinbeton zu sehen bekommen. Die Grüne Mitte, die an der Badenwerkstraße Wohn- bebauung und das Motel One bekommt, ist eine Belebung und eine Aufwertung. Und über den Japanischen Garten zur hoffentlich bald fertigen Stadthalle ist es eine Bereiche- rung Richtung Osten, auch zum Staatstheater sehe ich noch viel Luft. – 8 – Letztendlich verfolgen wir es weiter. Wir haben noch viel Spielraum, aber zum jetzigen Zeitpunkt wird unsere Fraktion ein klares Go geben. Der Vorsitzende: Vielleicht lassen Sie mich auch für die Öffentlichkeit zu einigen Punkten noch etwas sagen. Thema Wohnen, Nummer 1: Wir haben zwar das Wohnen jetzt aus der Bebauungsplanaufstellung wieder herausgenommen - Sie haben dem auch zugestimmt -, aber grundsätzlich wäre es natürlich weiter möglich, an dieser Stelle T2 auch ein Wohnge- bäude zu errichten. Das würde an der Stelle wieder eine Bebauungsplanänderung nach sich ziehen müssen. Das ist im Moment nicht geplant, aber theoretisch wäre es nach wie vor auch vom Baulichen her denkbar. Wohnen 2: Wir haben Ihnen zugesagt, dass wir, wenn wir dort Verwaltungseinheiten kon- zentrieren - und wir arbeiten daran -, an anderer Stelle Immobilien frei machen, die dann wieder in eine Wohnnutzung verwandelt werden können. Da steht explizit auch das Ge- bäude in der Zähringerstraße in der Diskussion. Sie kennen es, wenn man Richtung Kro- nenplatz fährt, auf der linken Seite. Und das Zweite ist, dass wir bei einem anderen Bauvor- haben in der Nähe mit Ihrer Zustimmung für den Wettbewerb, der dort ansteht, jetzt auch den Investor gebeten haben, das Thema Wohnen sehr prioritär dort einzubringen, sodass wir dann in der Gesamtbetrachtung auch die Vereinbarung, denke ich, gemeinsam erfüllen können. Thema Badenwerkstraße: Es mag sich jetzt rein optisch in der Badenwerkstraße nicht viel verändern, aber wenn Sie überlegen, dass da vorher diese Überfahrt war, da ging es zwar für die Radfahrer schnell, aber für alles, was unten drunter war, wirkte es ziemlich duster, und wir hatten diesen Parkplatz auf der nordwestlichen Ecke des Landratsamtes, wo es auch immer an- und abfahrende Autos gab. Beides ist jetzt nicht mehr, sondern wir kön- nen im Grunde nach Norden hin in die Lammstraße eine grüne Achse fortsetzen, die auch dann eine völlig neue Zuwegung und auch einen völlig neuen Eindruck ermöglicht. Wer einmal auf dieser südöstlichen Ecke des Nymphengartens steht und sich überlegt, wie vor- her diese Überführung rübergegangen ist, der sieht, was das plötzlich für einen Freiraum schafft, und der wird jetzt quasi nach Süden fortgesetzt. Wahrscheinlich werden die Karls- ruherinnen und Karlsruher wieder Generationen brauchen, um zu verstehen, dass man dann an der Stelle auch schön über die Straße gehen kann, so ähnlich, wie sie immer noch mit der neugestalteten Kriegsstraße hadern. Aber es ist zumindest ein weiteres Angebot, und es wird eine schöne Verbindungsachse werden, hier vom Festplatz hoch bis an den Schlossplatz. Thema Wettbewerb: Jeder hat, glaube ich, zu dem Wettbewerbsergebnis seine eigene Meinung, Frau Göttel, was die Architektur des Hochhauses betrifft. Ich habe auch als Laie etwas mutigere Entwürfe gesehen im Wettbewerb, aber wir waren auch als Stadt im Wett- bewerb, ich sage mal, sehr gut vertreten. Es haben sich am Ende alle, die offensichtlich größere Fachleute sind als ich, und das gestehe ich ihnen zu, auf dieses Ergebnis geeinigt. Mir ist das nur noch mal wichtig. Nicht das Landratsamt hat für sich alleine entschieden, dass es so aussehen soll, sondern das ist das Ergebnis eines Wettbewerbs, an dem auch die entsprechenden Fachleute der Stadt Karlsruhe beteiligt waren. Das ist mir für die Öffent- lichkeit an der Stelle auch noch mal ganz wichtig. Wettbewerbsergebnisse: Da haben alle Seiten Abstriche gemacht. Ich kann mich erinnern, wir haben auch über eine Tiefgarage diskutiert, die die Mitte miteinbezogen hätte. Das – 9 – wäre dann auch das Ende der dort relativ prominenten Platanen gewesen. Wir haben, glaube ich, dann am Ende in einer Kompromiss-Diskussion auch sehr viel erreicht, was auch im Sinne des Wettbewerbs ist und auch gute Elemente nach vorne führt. Und dass es am Ende ein Kompromiss ist, liegt in der Natur der Sache. Ich sehe auch die soziale Bele- bung nicht ganz so kritisch, denn wir haben dort Fortbildungsinstitutionen drin. Wir haben dort Veranstaltungsräume drin, die durchaus auch abends oder am Wochenende hoffent- lich genutzt werden, sodass wir zwar jetzt nicht das Wohnen direkt auf diesem Quartier vorgesehen haben, dafür aber andere Nutzungen, die deutlich über die normalen Bürozei- ten hinausgehen. Und Wohnen ist nebendran auf der anderen Straßenseite der Baden- werkstraße und auch an dieser Dreiecksbebauung, die sich südöstlich anschließt, durchaus ein Thema. Nachdem sich, glaube ich, heute auch die Menschen eher in die Hermann-Bil- ling-Straße und nicht in die Grüne Mitte orientieren, weil sie nämlich ein einziger Parkplatz ist, kann sich das in Zukunft auch ändern. Und damit besteht hier auch für das soziale Le- ben, glaube ich, eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu heute, wo Sie solche Ange- bote auf diesem Gelände überhaupt nicht haben, sondern wenn das Landratsamt zu ist, findet da im Moment gar nichts statt. Das vielleicht noch als Ergänzungen dazu. Dann kommen wir jetzt zu dem Beschluss, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Eine einstimmige Zustimmung, bei einigen Enthaltungen. Das ist, glaube ich, auch noch einmal ein sehr starkes Signal an das Landratsamt und ein starkes Signal auch für alle, die jetzt seit Jahren wirklich intensiv hinter den Kulissen und miteinander rumzuchteln, manchmal auch zackern. Deswegen empfinde ich es auch als großes Dankeschön an alle Beteiligten in der Verwaltung, die sich in den letzten Jahren sehr engagiert haben, damit wir überhaupt zu diesem Ergebnis mit dem Landratsamt gekommen sind. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Juni 2023