Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) - aktuelle Situation

Vorlage: 2023/0358
Art: Informationsvorlage
Datum: 30.03.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.05.2023

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0358 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) - aktuelle Situation Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 24.05.2023 2 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Versorgung und Betreuung von unbegleiteten min- derjährigen Ausländern (UMA) zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zusammenfassung: Schon seit vielen Jahren ist Karlsruhe eine wichtige Drehscheibe und erste Anlaufstelle für unbeglei- tete minderjährige Flüchtlinge aus der ganzen Welt. Viele Kinder und Jugendliche kommen in ge- sundheitlich und persönlich schwieriger Verfassung an. Seit Anfang 2022 sind deutlich mehr Zu- gänge zu verzeichnen. Die dynamische Entwicklung und der Fachkräftemangel erschweren die Pla- nung und Einrichtung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur. Die Aufnahme und Begleitung von unbegleiteten, geflüchteten Kindern und Jugendlichen erinnert tagtäglich an die Krisen und Konflikte in der Welt und lässt die oftmals abstrakten Risiken des Auf- wachsens und Lebens in Krisenregionen sehr real nach Karlsruhe kommen. Wir erleben Kinder und Ju- gendliche mit großen Ressourcen und dem Wunsch nach einem anderen Leben in Deutschland, gleichzeitig begegnen uns junge Menschen, die gezeichnet sind von ihrem Fluchtweg und belastet von ihrem bisherigen Leben. Die Perspektivlosigkeit in ihrem bisherigen Leben eint die Kinder und Jugendli- chen in ihrer Heterogenität und ihren unterschiedlichen Ressourcen. Unabhängig von den individuellen Möglichkeiten leistet die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe verlässliche und gute Arbeit für die jungen Menschen. Die Mitarbeiter*innen der Stadt Karlsruhe und der freien Träger sind oftmals die ersten „offiziellen“ Kontakte zum deutschen System. Diesen Anspruch einzulösen, wird unter dem zunehmenden Fachkräftemangel deutlich schwieriger und komplexer. Die Kinder- und Jugendhilfe als Ganzes, jedoch insbesondere die Versorgung von unbegleiteten, geflüchteten Kindern und Jugendli- chen wird sich weiterentwickeln müssen. Die Versorgung steht aktuell unter großem Druck, und von den Mitarbeitenden wird derzeit dauerhaft ein Engagement über das übliche Maß hinaus verlangt. Um das System zu stützen wird, in Zukunft wieder eine verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft notwen- dig sein. Es gelingt aktuell gut, den Kindern und Jugendlichen eine Zukunftsperspektive in Karlsruhe zu eröff- nen. So stehen über eine Ausbildung mittelfristig einige der Geflüchteten dem Karlsruher Arbeitsmarkt zu Verfügung. Arbeit ist dabei ein wichtiger Schlüssel zur dauerhaften Integration in die Karlsruher Stadtgesellschaft. Einige der ehemaligen UMAs engagieren sich in der Zwischenzeit auch in der Be- treuung von aktuellen UMAs. Zahlen, Daten und Fakten Karlsruhe ist seit 1990 Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Baden- Württemberg. Die Fächerstadt ist eine zentrale Drehscheibe für die Geflüchteten. Dadurch kommen auch immer unbegleitete Kinder und Jugendliche nach Karlsruhe. Seit dem Jahr 2006 werden in Karlsruhe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorläufig in Obhut ge- nommen. Die Jugendlichen werden nach der Altersfestsetzung nach § 42a SGB VIII in vorläufigen In- obhutnahmestellen aufgenommen. Dort wird pädagogisch und medizinisch abgeklärt, ob die Jugend- lichen verlegungsfähig sind. Gibt es Verwandte in Deutschland, wird eine kurzfristige Verlegung dort- hin geprüft. 41,3316,578,775,1128,22 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100% UMA Herkunftsländer 2022 AfghanistanSyrienTürkeiUkraineAndere – 3 – Im Jahr 2022 kamen neben der Ukraine (5,11%) die meisten UMA aus Afghanistan (41,33%), Syrien (16,57%) und der Türkei (Kurden; 8,77%). Ihr Fluchtweg war überwiegend von der Türkei über Bulga- rien, Serbien, Ungarn, Slowakei, Tschechien nach Deutschland oder Türkei über Griechenland, Maze- donien, Serbien, Ungarn, Slowakei, Tschechien nach Deutschland. Der Landweg ist damit die derzeit meistgenutzte Fluchtroute. Oftmals werden Schlepper für den gesamten Fluchtweg oder Teile hinzu- gezogen. Im Jahr 2022 wurden 321 Kinder und Jugendliche (davon 296 männlich, 25 weiblich) durch die Stadt Karlsruhe vorläufig in Obhut genommen. Hiervon verblieben 39 (davon 32 männlich, 7 weiblich) Kinder und Jugendliche in Karlsruhe, für die Vormundschaften bei der Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften und Unterhaltsvorschuss- kasse (BVU) des Jugendamtes eingerichtet wurden. Altersfestsetzung Die meisten Flüchtlinge kommen in der LEA in der Durlacher Allee oder bei der Bundespolizei am Bahnhof an. Alle jungen Menschen, die bei der Aufnahme angeben, dass sie minderjährig und ohne ihre Eltern unterwegs sind, werden am darauffolgenden Werktag den UMA-Mitarbeitenden des Allge- meinen Sozialen Dienstes (ASD) vorgestellt. Da die meisten UMA ihr Geburtsdatum nicht mit Doku- menten belegen können, ist eine Altersfestsetzung notwendig. Diese behördliche Altersfeststellung führen zwei Mitarbeitende des UMA-Teams anhand eines strukturierten Fragebogens und unter Zuhil- fenahme eines/einer Dolmetschenden in der Muttersprache des jungen Menschen, durch. Diese im Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Ju- gendlicher (§ 42 a – f SGB VIII) vorgeschriebene qualifizierte Inaugenscheinnahme orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (B-UMF e.V.). Die zwei beteiligten Mitarbeitenden müssen zu einer einvernehmlichen Einschätzung des Alters kom- men. Bestehen Zweifel, wird die Person vorläufig in Obhut genommen und als Zweifelsfall durch die städtische Ausländerbehörde der medizinischen Altersfeststellung in Heidelberg zugeführt. Minderjährig Geschätzte erhalten einen Nachweis mit dem festgesetzten Geburtsdatum. Volljährige erhalten einen Ablehnungsbescheid. Sie werden über ihr Recht auf Widerspruch informiert und zur Unterstützung an die Sozialberatung in der LEA verwiesen. Die Quote der altersgeschätzten Minderjährigen unter den Personen, die angeben minderjährig zu sein, schwankte in den letzten Jah- ren zwischen 40 und 60 Prozent. Zu den Registrierungen sowie Befragungen sind Dolmetscher*innen anwesend. 96 105 227 364 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Q I / 2022Q II / 2022Q III / 2022Q IV / 2022 Fallzahlen Altersfestsetzung + 9% + 116% + 60% Fälle – 4 – Im Jahr 2022 war die Entwicklung von einer großen Dynamik geprägt. Dies spiegelt sich vor allem im Bereich der Altersfestsetzungen wider. Insgesamt wurden im Jahr 2022 792 Kinder und Jugendliche altersgeschätzt. Während zu Jahresbeginn ein moderater Zuwachs an Fallzahlen von 9 Prozent (Q1: 96 Fälle --> Q2: 105 Fälle) beobachtet werden konnte, hat in den weiteren Quartalen eine erhebliche Zu- nahme der Fallzahlen stattgefunden. Es wird erwartet, dass die Anzahl der ankommenden Kinder und Jugendlichen weiter eine hohe Dynamik haben wird, gleichzeitig sind Fluchtbewegungen multifaktori- ell und lassen sich nicht prognostizieren. Vorläufige Inobhutnahme Die als minderjährig eingeschätzten UMA werden nach der Altersfestsetzung umgehend in Karlsruher Inobhutnahmegruppen (ION-Gruppen) gebracht, die Karlsruher Jugendhilfe-Träger zur Verfügung stel- len. In diesen Gruppen wird durch die pädagogischen Fachkräfte die Erstversorgung übernommen. Die Mitarbeitenden begleiten die Jugendlichen zusammen mit Dolmetschenden in den ersten Tagen zu Karlsruher Kinderärzten, um eine medizinische Erstversorgung zu gewährleisten und die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten zu vermeiden. Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme werden die Kinder und Jugendlichen in der Ausländerbe- hörde vorgestellt. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde registrieren alle UMA an der Personalisie- rungsinfrastrukturkomponente (PIK). Im Rahmen dieser Registrierung werden die UMA unter Zuhilfen- ahme eines standardisierten Fragebogens befragt, um Informationen zur Identität, Herkunft und Reise- weg zu erhalten. Des Weiteren wird das Alter, unter Berücksichtigung der Einschätzung des Allgemei- nen Sozialen Dienstes, in eigener Zuständigkeit der Ausländerbehörde geschätzt. Kommen die Mitar- beitenden der Ausländerbehörde zu einer abweichenden Altersschätzung, wird eine Altersfeststellung angeordnet. Diese wird im Universitätsklinikum Heidelberg durchgeführt. Durch diese amtsärztliche Untersuchung kann ein juristisches Mindestalter festgelegt werden. Im Ergebnis können rechtssicher die entsprechenden Folgemaßnahmen wie Jugendhilfe bei Minderjährigkeit, obdachlosenrechtliche Unterbringung beziehungsweise Verweisung auf das Asylverfahren oder Rückführungsmaßnahmen bei Volljährigkeit, eingeleitet werden. Verteilung der UMA in Baden-Württemberg und bundesweit Wenn es keine Hinderungsgründe für eine Verteilung gibt, melden die Mitarbeitenden des UMA- Teams den/die UMA beim KVJS/Landesjugendamt zur Verteilung an. Dies muss innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen. Aktuell erfolgt die Zuweisung stets an ein Jugendamt innerhalb Baden-Würt- tembergs, da Baden-Württemberg die bundesweite Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel nicht erfüllt hat. Jugendliche in Begleitung von Erwachsenen Viele Minderjährige kommen in Deutschland zwar ohne Eltern an, reisen aber in Begleitung von er- wachsenen Geschwistern, Cousins, Onkel/Tanten, Ehepartnern, weitläufigen Verwandten oder auch Nachbarn und Bekannten. Diese Kinder und Jugendlichen sind nach dem Gesetz ebenfalls unbeglei- tete Minderjährige. Häufig wollen diese UMA nicht von ihren Begleiter*innen getrennt werden. Mit diesen UMA wird ein Interview zur Altersfestsetzung ohne die Begleiter*innen geführt. In diesem Ge- spräch wird überprüft, wie eng die Beziehung zwischen dem/der UMA und der Begleiter*in ist, ob es besondere Auffälligkeiten gibt. Die Begleiter*innen werden in einem separaten Gespräch überprüft. Ist sich die Begleiter*in ihrer Verantwortung für den jungen Menschen bewusst und weigert sich der Minderjährige in eine ION-Gruppe zu gehen, wird auf eine ION verzichtet, da eine Inobhutnahme ge- gen den Willen der Betroffenen und der Beteiligten im Regelfall nicht vertretbar wäre. Da die Verlegung der Fluchtgemeinschaft aus der LEA in der Regel am nächsten Werktag erfolgt, wird beim Gespräch ein Schreiben zur Vorlage beim zuständigen Jugendamt am Zuweisungsort ausgehän- digt. Damit werden die Mitarbeitenden des dortigen Jugendamtes darüber informiert, dass der junge Mensch in Begleitung eines Erwachsenen ist, und es wird darum gebeten, dass eine Vormundschaft für den Minderjährigen eingerichtet wird. – 5 – Nichtverlegung Minderjährige, die aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund einer anstehenden Familienzusammen- führung nicht verteilt werden können, verbleiben in Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe. Spätestens nach einem Monat wird beim Familiengericht eine Vormundschaft eingerichtet und jede/r UMA be- kommt einen eigenen Vormund. Durch die Mitarbeitenden des UMA-Teams wird ein geeigneter Wohngruppenplatz oder eine geeignete Pflegefamilie gesucht. Finanzierung und Kostenerstattung Die Aufwendungen der Stadt Karlsruhe für die UMAs (die Transferleistungen, nicht die Sach- und Per- sonalkosten) werden erstattet. In fast allen Fällen ist für die Kostenerstattung das Land Baden-Würt- temberg zuständig, vertreten durch das Landesversorgungsamt, angesiedelt beim Regierungspräsi- dium Stuttgart (§ 89d SGB VIII). Die Erstattung erfolgt im Einzelfall und ist aufgrund der einzelfallbezo- genen Abrechnung verwaltungsaufwändig. In einer kleinen Zahl von Fällen ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) für die Kostenerstattung zuständig. Der Krankenversicherungsschutz der UMAs wird sichergestellt, indem Behandlungsscheine ausgestellt werden. Junge Menschen, die länger in Karlsruhe in der Jugendhilfe verbleiben, werden in die gesetzli- che Krankenversicherung nach dem SGB V übergeleitet. Für diese Aufgaben ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) des Fachbereichs Jugendhilfe und Soziale Dienste zuständig, welche auch die Finanzierung der Hilfen regelt. Verbleib in Karlsruhe Zum 31. Dezember 2022 waren in Karlsruhe 122 UMA mit längerfristiger Perspektive untergebracht. Davon sind 29 weiblich. Darunter können sich auch Personen bis zum 21. Lebensjahr befinden, wenn Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII) gewährt werden. Im Verlauf des Jahres 2022 sind 39 Ju- gendliche neu dazugekommen. Für alle UMA, die in Karlsruhe verbleiben, wird auf Antrag des ASD beim Familiengericht die Abteilung BVU zum Vormund bestellt. Die Vormundschaft endet mit der Voll- jährigkeit. Der Vormund führt zeitnah Gespräche mit seinem Mündel unter Hinzuziehung eines Dolmetschers. Es werden dabei die familiären Verhältnisse vor der Flucht, der gesundheitliche Zustand, die schulische Vorbildung und der Fluchtweg und die Fluchtgründe erörtert. Auf Grundlage dieser Gespräche erfolgen Entscheidungen, die gemeinsam mit dem Mündel getroffen werden und den Start zur Integration bilden. Für eine gute Integration ist es unter anderem wichtig, dass der/die Jugendliche ausländerrechtlich eine längerfristige Aufenthaltsperspektive erhält. Die Jugendlichen leben in Wohngruppen, Wohngemeinschaften oder im betreuten Einzelwohnen und werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend gefördert. Die Ziele werden in regelmäßigen Gesprä- chen zwischen dem/der Jugendlichen, seinem/ihrem Vormund, den Betreuern/Betreuerinnen der Wohngruppe und dem ASD besprochen. Dabei sind die besondere Schutzbedürftigkeit des/der Min- derjährigen, sein/ihr erzieherischer Bedarf sowie seine persönliche Weiterentwicklung, aufenthalts- rechtliche Themen, medizinischer und oder therapeutischer Bedarf sowie Schule und Ausbildung die wesentlichen Themen. In der Regel ist die Verselbständigung mit der Volljährigkeit noch nicht abge- schlossen. Die Unterstützung wird deshalb auf Antrag des jungen Menschen auch über die Volljährig- keit hinaus weitergeführt. Klärung Aufenthaltsperspektiven Geflüchtete aus der Ukraine haben nach § 24 AufenthG einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, der bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt und ausgestellt wird. Personen aus den Ländern Syrien und Afghanistan haben derzeit gute Bleiberechtsperspektiven auf- grund der prekären Situation im Heimatland. Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, muss beim Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Asylantrag gestellt werden. Bei UMA erledigt das der Vormund durch schriftlichen Antrag. Nach einigen Wochen erfolgt eine Einladung des BAMF zu einer – 6 – Anhörung. Der Vormund führt im Vorfeld mit seinem Mündel eine Anhörungsvorbereitung durch und begleitet es dann zur Anhörung beim BAMF. Auf Grundlage der Anhörung ergeht ein Bescheid, der vom Vormund geprüft wird und bei negativer Entscheidung gegebenenfalls zum Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe führt. Eine posi- tive Entscheidung führt in einen Aufenthaltstitel, eine negative Entscheidung in eine Duldung. Bei Jugendlichen aus anderen Ländern, bei denen es wenig Perspektiven auf einen Aufenthaltstitel über ein Asylverfahren gibt und auch keine individuellen Verfolgungsgründe vorliegen, wird bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf humanitäres Bleiberecht beantragt. Dieser Antrag muss vom Vor- mund schriftlich begründet werden. Beschulung von UMA in Karlsruhe UMA bis zum einschließlich 15. Lebensjahr werden in Vorbereitungs-Klassen (VKL) beschult. UMA ab dem 16. Lebensjahr werden in einer Vorqualifizierungsklasse Arbeit/Beruf ohne Deutsch- kenntnisse (VAB-O-Klasse) an berufsbildenden Schulen beschult. Um eine individuelle Förderung anbieten zu können, ist die schulische Vorbildung zu berücksichtigen. Insbesondere aus den Ländern Ukraine, Syrien oder auch Türkei bringen viele Jugendliche eine gute schulische Vorbildung mit, zum Teil auch mittlere Schulabschlüsse bis hin zum Abitur. Je nach schulischer Vorbildung wird mit Absprache zwischen Vormund, Jugendlichen, ASD und Wohn- gruppe geprüft, ob von einem weiteren Schulbesuch in einer VAB-Regelklasse abgesehen wird und diese Jugendlichen durch Deutschkurse gezielt gefördert werden, damit sie schneller ein Studium oder eine Berufsausbildung beginnen können. Entsprechende Deutsch- und Alphabetisierungskurse werden durch Sprachschulen und die Volkshochschule angeboten und aus der Jugendhilfe finanziert. Für alle anderen Jugendlichen ist das Ziel, über die Regelschule (bei jüngeren) beziehungsweise VAB- Regelklasse den Hauptschulabschluss zu erzielen, um dann eine Ausbildung beginnen zu können. Ar- beitsfelder sind vor allem das Handwerk und die Pflege. In der Zeit ab 2015 entwickelten sich viele ehrenamtliche Unterstützungskreise rund um das Gries- bachhaus, das damals für zahlreiche UMA als erste Unterkunft in Karlsruhe diente. Aus dieser Zeit gibt es immer noch Nachbarschaftsinitiativen, Patenschaftsprogramme, ehrenamtliche Förderangebote und vor allem auch Vereine, die bei der Integration eine wichtige Rolle spielen. Auch bei den Vormundschaften schlägt sich die aktuelle Dynamik des Arbeitsfelds nieder. So wurden Anfang 2022 33 Vormundschaften für UMA geführt – am Ende des Jahres war die Zahl auf 47 (+42%) gestiegen. Strategische Weiterentwicklung des Arbeitsfelds Die eingangs beschriebene angespannte personelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe erschwert eine verlässliche Planung für eine angemessene Versorgung und Betreuung der unbegleiteten, ge- flüchteten Kinder und Jugendlichen. Wie in der gesamten stationären Kinder- und Jugendhilfe wird es zunehmend schwieriger, qualifiziertes Personal zu finden. In der Vergangenheit mussten Gruppen zur Aufnahme von UMAs aufgrund von Personalmangel bereits geschlossen werden. Derzeit erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept einer zentralisierten vorläufigen Inobhutnahme für all jene UMA, die auf andere Jugendämter weiterverteilt werden. Die Zentralisierung soll die anderen stationären Jugendhilfestrukturen entlasten und ein breiteres zivilgesellschaftliches Engagement er- möglichen. Der Fachkräftemangel erschwert es in der Zwischenzeit zunehmend, noch ausreichend Platzkapazitäten in diesem dynamischen Arbeitsfeld vorzuhalten. Daher liegt der Fokus derzeit auf der Entwicklung von neuen innovativen Konzepten, um weiterhin eine angemessene Betreuung und Ver- sorgung sicherzustellen. Gleichzeitig befindet sich die Stadt Karlsruhe, als eine der hauptbetroffenen Städte Baden-Württem- bergs, in einem intensiven Austausch mit dem Sozialministerium zur Klärung eines abgestimmten Vor- gehens. Während die individuelle Kostenerstattung zwar aufwändig ist, jedoch geleistet wird, erhält – 7 – die Stadt Karlsruhe derzeit keine strukturelle Kostenerstattung. Dies löst in verschiedenen Abteilungen im Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste eine nicht unerhebliche personelle Belastung aus. Jugendhilfe-Monitoring Wie dargestellt, handelt es sich bei der vorläufigen und dauerhaften Versorgung von UMAs in Karls- ruhe um ein sehr dynamisches Arbeitsfeld, daher werden relevante Kennzahlen zur Versorgungslage in den Jugendhilfe-Monitor aufgenommen, in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und im Jugend- hilfeausschuss vorgestellt. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Versorgung und Betreuung von unbegleiteten min- derjährigen Ausländern (UMA) zur Kenntnis.