ITL - Institut für transkulturelle Lösungen, ITL Vielfalt gGmbH Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
| Vorlage: | 2023/0356 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.05.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0356 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB ITL – Institut für transkulturelle Lösungen, ITL Vielfalt gGmbH Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 24.05.2023 3 x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anerkennung der ITL Vielfalt gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Sachverhalt Mit Schreiben vom 15. November 2022 hat die ITL Vielfalt gGmbH die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Die Eintragung als gGmbH erfolgte am 30. Juni 2022. Die Organe der gemeinnützigen GmbH sind gemäß Gesellschaftsvertrag Herr Atila Erginos, Geschäftsführer und Frau Tugce Zipperer, Geschäftsführerin jeweils mit Einzelvertretungsrecht. Die ITL Vielfalt gGmbH hat ihren Sitz in der Amalienstraße 25 in 76133 Karlsruhe. Der Zweck der gGmbH ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag die Förderung der Jugendhilfe und der Volks- und Berufsbildung. Dieses Ziel wird unter anderem durch die Gründung und den Betrieb einer Einrichtung zur Inobhutnahme von Jugendlichen verfolgt, des Weiteren durch die Aus- und Fortbildung von Fachkräften. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Tätigkeiten, für die die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nicht erforderlich ist. 2. Zweck und Gemeinnützigkeit Laut vorliegendem Gesellschaftsvertrag verfolgt die gGmbH ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 3. Rechtsgrundlage für die Anerkennung Als Träger der freien Jugendhilfe können gemäß §75 Abs. I SGB VIII juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des §1 SGB VIII tätig sind. 2. gemeinnützige Ziele verfolgen. 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgabe der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind. 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe voraus. 4. Zuständigkeit für die Anerkennung Zuständig für die Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe ist nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) vom 14. Mai 2005 das Jugendamt, in dessen Bezirk der Träger im Wesentlichen tätig ist. Da das Tätigkeitsgebiet der ITL Vielfalt gGmbH im Wesentlichen im Stadtgebiet Karlsruhe liegt, liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung beim Jugendamt der Stadt Karlsruhe. 5. Stellungnahme der Verwaltung Die ITL Vielfalt gGmbH hat der Verwaltung die erforderlichen Unterlagen übergeben. Die formalen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurden durch die Satzung der gemeinnützigen Gesellschaft, die nachgewiesene Gemeinnützigkeit und durch die getätigten Aktivitäten erfüllt. Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, der Anerkennung der ITL Vielfalt gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen. – 3 – Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anerkennung der ITL Vielfalt gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe zu.