Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
| Vorlage: | 2023/0354 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.07.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0354 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Strukturkommission 03.05.2023 2.2 x vorberaten Hauptausschuss 20.06.2023 8 x voreraten Gemeinderat 18.07.2023 3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: + 100 T€ Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltssicherung beauftragt, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Eine Maßnahme daraus ist die Änderung des Steuersatzes bei der Hundesteuer. Die letztmalige Änderung des Steuersatzes für die Hundehaltung erfolgte mit Wirkung zum 01. Januar 2010. Angesichts dieser sehr langen Kontinuität des bisherigen Steuersatzes ist eine Anhebung des Steuersatzes auf 132,00 Euro angemessen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,00 € pro Monat. Im Vergleich mit den Stadtkreisen in Baden-Württemberg liegt die Stadt Karlsruhe beim ersten zu versteuernden Hund im oberen Bereich, jedoch beim zweiten und allen weiteren Hunden erheblich darunter. Der Vergleich stellt sich wie folgt dar: Stadt Erster Hund Zweiter Hund/ weitere Hunde Zwingersteuer Karlsruhe 132,00 Euro 132,00 Euro 264,00 Euro Baden-Baden 110,00 Euro 220,00 Euro Freiburg 102,00 Euro 204,00 Euro 306,00 Euro Heidelberg 108,00 Euro 216,00 Euro 60,00 Euro Heilbronn 110,00 Euro 240,00 Euro Mannheim 108,00 Euro 216,00 Euro 108,00 Euro Pforzheim 120,00 Euro 240,00 Euro 240,00 Euro Stuttgart 108,00 Euro 216,00 Euro 216,00 Euro Ulm 108,00 Euro 216,00 Euro 324,00 Euro Mit der Erhöhung wird mit Mehreinnahmen von ca. 100.000 Euro gerechnet. Die Hundesteuer hat sodann ein Jahresaufkommen in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Darüber hinaus wird ein früherer Antrag aus der Mitte des Gemeinderats zum Thema „Steuerbefreiung für Assistenz- und Begleithunde“ neu in die Satzung mit aufgenommen, nachdem die Zulässigkeit geprüft wurde. Der Katalog der Steuerbefreiungstatbestände des § 6 der Hundesteuersatzung wird um folgenden Befreiungstatbestand ergänzt: „ (6) Assistenzhunden unter den Voraussetzungen des §12e Abs. 3 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in der jeweils gültigen Fassung.“ Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“.
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Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei Abteilung Kommunale Steuern Stand: April 2023 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17 März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBL. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe vom 08.10.1996 in der Fassung vom 15.12.2009 wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a. Der Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132,00 Euro.“ b. Der Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Zwingersteuer (§ 8) beträgt 264,00 Euro.“ 2. Nach § 6 Ziffer 5 wird folgende Ziffer 6 neu eingefügt: (6) Assistenzhunden unter den Voraussetzungen des §12e Abs. 3 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in der jeweils gültigen Fassung. § 2 (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 3 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vorlage: 2023/0354 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorbera- tung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“. Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 20. Juni 2023. Stadträtin Böringer (FDP): Endlich Spitzenreiter! Keine Kommune in Baden-Württemberg ist beim Ersthund teurer als Karlsruhe, und da sage ich herzlichen Glückwunsch. Sie beweisen den Mut, selbst bei abhängigen Lebewesen, die finanzielle Daumenschraube anzuziehen. Circa 10.000 Halterinnen und Haltern verteuern Sie das Leben weiter. Als wären Mieten, Müllentsorgung, Wasser, Strom und Grundsteuer nicht genug, jetzt noch die Hundesteuer. Vielleicht noch eine Anregung. In England und Frankreich finden Sie an manchen Häusern zugemauerte Fenster. Wissen Sie warum? Dort gab es sogar eine Fenstersteuer. Meine Da- men und Herren, wir lehnen weitere Ertragssteigerungen zulasten der Bürgerinnen und Bürger ab. Stadträtin Fenrich (pl): Es ist schon gesagt, wir sind Spitzenreiter mit 132 Euro für den Erst- hund. Wenn man andere Städte vergleicht in Baden-Württemberg, zum Beispiel Ettlingen mit 96 Euro, Böblingen mit 120 Euro, Konstanz mit 120 Euro, jetzt gehen wir in ein ande- res Bundesland, Frankfurt am Main 90 Euro, Ludwigshafen 105 Euro, wir sind in der Tat – 2 – der Spitzenreiter. Es ist nur so zu erklären, dass Geld in die Kassen gespült werden müssen bei dem Haushalt, das wissen wir alle. Das wissen auch die Bürger. Aber muss man dann die Steuern erhöhen? Wäre es nicht ein Gebot der Stunde, endlich zu überlegen, wo kann man einsparen, als ständig nur Abgaben und Steuern zu erhöhen? Das wäre der richtige Weg. Richtig ist natürlich, was Sie schreiben, die letzte Erhöhung war am 01.01.2010. Richtig ist auch, dass es eine moderate Erhöhung ist, nur 1 Euro im Monat. Und richtig ist auch, dass der Zweithund in Karlsruhe günstiger als in den anderen Kommunen in Baden-Württem- berg ist. Aber jetzt ganz ehrlich, Karlsruhe war auch einmal anders dagestanden. Da war der Zweithund auch viel teurer als der Ersthund. Und warum macht man das nicht? Ganz einfach, ich sage Ihnen das, was ich jetzt der Stadt unterstelle, die meisten Leute, 95 Pro- zent, haben nur einen Hund, und die restlichen 2 bis 5 Prozent vielleicht haben einen zwei- ten Hund. Insofern kommt das Steuergeld über den Ersthund. Durch Inflation werden die Bürger immer mehr belastet. Ich möchte nicht, dass es noch mehr Corona-Hunde gibt, denn wir haben gesehen, in Corona wurden Hunde angeschafft und nach Corona, als die Bürger wieder reisen und ihren Freizeitvergnügungen nachgehen konnten, wurden etliche Corona-Hunde abgegeben. Das möchte ich eigentlich nicht, denn damit ist den Tierheimen nicht gedient, und wenn den Tierheimen nicht gedient ist, letztendlich auch der Stadt nicht. Denn die Tierheime muss die Stadt dann unterstützen, wenn das Geld hinten und vorne nicht mehr reicht. Noch zum Abschluss, natürlich stimme ich gegen diese Erhöhung der Hundesteuer. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich glaube, das ist jetzt kein Thema, womit wir eine Dramati- sierung erzeugen können. Es handelt sich um eine außerordentlich geringfügige Erhöhung. Dazu kommt, wenn man das vergleicht mit anderen Städten, ist es in der Regel im Monat 1 Euro Unterschied zu den anderen Städten, vielleicht auch mal 1,50 Euro. Also von daher bitte keine Dramatik. Aber es kommt noch eines dazu, was in Karlsruhe sich von den anderen Kommunen deut- lich unterscheidet, nämlich dass wir bei der Zweithundesteuer den gleichen Betrag verlan- gen. Das heißt, wenn Leute, was auch wirklich manche machen, einen Hund aus dem Tier- heim dazunehmen, dann müssen sie keine doppelte Hundesteuer für den Zweithund be- zahlen, was in vielen Kommunen üblich ist. Was auch ein Merkmal ist für Karlsruhe, wir se- hen keine Rasselisten vor, denn diese Rasselisten, dass man für bestimmte Hundearten ei- nen deutlich höheren Beitrag fordert, waren vor ein paar Jahrzehnten sinnvoll, aber heute macht es keinen Sinn mehr. Man muss es auch so sehen, das Problem liegt in der Regel nicht am Hund, wenn ein Hund auffällig ist, sondern liegt in der Regel am anderen Ende der Leine, nämlich bei Menschen, die nicht adäquat mit ihrem Hund umgehen können. Dafür ist das Instrument des Sach- kundenachweises wichtig, was wir auf Landesebene demnächst einführen werden, dass Menschen nur dann einen Hund halten, wenn sie auch eine Garantie dafür abgeben kön- nen, dass er artgerecht gehalten wird, dass er artgerecht gefüttert wird und dass er auch ein Leben hat, das in der Stadt zum Beispiel auch ermöglicht wird durch die vielen Grünflä- chen. – 3 – Aber insofern haben wir überhaupt keinen Grund für dieses Jammern, das jetzt von zwei Seiten erfolgt ist. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich kann mich der Kollegin Rastätter voll und ganz anschließen. Ich habe auch überhaupt kein Verständnis dafür, was diese Populismus-Diskussion jetzt hier soll. Ich denke, wenn man einfach ganz normal sieht, was in den letzten Monaten und Wochen an Preissteigerungen gekommen ist, dann ist dies seit 2010 um 1 Euro pro Monat eine Steigerung, dann ist dies mit Sicherheit das Geringste überhaupt. Dann wird immer geschrien, jetzt sind noch die armen Hundebesitzer dran. Auch hier hat die Kollegin Rastät- ter die Besonderheiten von Karlsruhe ganz klar aufgezeigt. Aber was mich am meisten ärgert, ist die Tatsache, dass gefordert wird, immer dann Ein- sparungen zu machen. Wo sind denn die konkreten Vorschläge von Ihnen? Einfach einmal produktiv mitarbeiten vielleicht und nicht immer nur die Keule rausholen, sondern ein biss- chen mehr versuchen, zusammen etwas zu erreichen. Das würde uns guttun. Stadtrat Zeh (SPD): Ich kann mich meinen beiden Vorrednern gerne anschließen. Eigentlich hat mich die Rede von Kollegin Böringer zum Reden gebracht. Frau Kollegin Böringer, schauen Sie bitte Ihren Gehaltszettel von 2010 an und heute, welcher Unterschied, wie viel mehr Sie verdienen. Die Hundesteuer ist seit 2010 unverändert geblieben. Jetzt ist es von 10 Euro im Monat auf 11 Euro im Monat gestiegen, nach 13 Jahren. So wenig Gehaltsstei- gerung haben Sie auf jeden Fall nicht gekriegt. Es ist eine Allgemeinsteuer, das muss auch gesagt werden. Trotzdem gibt die Stadt sehr viel für die Hunde aus, erst letztlich die um- zäunten Hundewiesen oder Ähnliches. Deshalb ist diese minimale Erhöhung deutlich ange- messen. Letztendlich ist es im Gesamtvergleich mit den Mehrhunden für die Stadt Karlsruhe auch deutlich billiger. Dass alle Hunde gleich behandelt werden, sorgt auch dafür, dass es weni- ger Bürokratie ist, weil sonst müsste immer erfasst werden, ist es der erste Hund, der zweite Hund und unterschiedliche Steuer gemacht werden. Daher stimmt die SPD-Fraktion dieser maßvollen Erhöhung zu. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Wow, was für eine Debatte. Ich muss sagen, wir sind natürlich auch nicht begeistert. Steuererhöhungen sind nie schön, aber in diesem Fall sehen wir auch, dass es sich um eine moderate Erhöhung handelt, je nachdem, wie man es rechnet. Manche sagen, es sind 10 Prozent von 132, nicht ganz, aber knapp dran. Ob das dann mo- derat ist und zum anderen ist es wirklich so, dass in den letzten 14 Jahren nicht erhöht wurde. Nichtsdestotrotz geht die Debatte auch ein bisschen an dem tatsächlichen Problem vorbei, dass wir gar nicht die Kapazität haben, das auch eingehend zu kontrollieren. Ich bin überzeugt, dass ein Drittel der Hunde, die in Karlsruhe gehalten werden, gar nicht zur Hun- desteuer gemeldet sind. Mir persönlich sind nur Kontrollen im Innenstadtgebiet im Schloss- garten oder an der Günter-Klotz-Anlage bekannt. Wenn Sie in Ihrem Stadtteil irgendwo auf einem Feldweg spazieren laufen und haben noch nie Hundesteuer gezahlt, dann merkt das auch niemand. Da muss man den Tatsachen ins Auge sehen, und die Frage wäre viel- leicht, wie wir das in Zukunft besser in den Griff kriegen. Pauschallösung habe ich dafür auch nicht, aber das ist das eigentliche Problem, dass uns da ganz schön Geld flöten geht. Wir werden der moderaten Erhöhung zustimmen. – 4 – Stadtrat Schnell (AfD): Ich habe keine Hunde, aber ich habe drei Kinder, und was die mich in den letzten Jahren seit 2010 mehr gekostet haben, das wird nicht ansatzweise durch das Kindergeld gedeckt. Insoweit wäre ich glücklich, wenn ich nur 1 Euro pro Monat mehr zah- len müsste pro Kind. Das wären Peanuts. Ich muss sagen, vor drei Monaten hätte ich mich genötigt gefühlt, zu dieser Vorlage Nein zu sagen, aber mit meiner neuerlangten Freiheit kann ich heute dieser Vorlage zustimmen. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal drauf hinweisen, dass die Inflation nicht nur für die Kundinnen und Kunden in Supermärkten und anderswo das Leben teurer macht, son- dern auch natürlich alle Dienstleistungen, die die Stadt Karlsruhe erbringt. Insofern geht es auch hier darum, dass wir unsere entsprechenden Chancen, die Dinge auch ein Stück weit gegenzufinanzieren, den jeweiligen Inflationen und Gehaltssteigerungen anpassen müssen. Von daher kann man an der Stelle, denke ich, das alles nicht ganz so einseitig sehen. Ich möchte auch bitten, dass wir uns im Ältestenrat einmal darüber unterhalten, dass wir uns über die Abstimmung, wie wir uns hier im Gemeinderat verständigen, auf reden oder nicht reden noch ein bisschen ernsthafter verständigen sollten, denn sonst macht diese Ab- stimmung keinen Sinn. Dritte Bemerkung. Es wäre schön, wenn grundsätzliche Kritik an der Systematik auch ein- mal in den Vorberatungen angesprochen würde, denn es könnte wirklich einmal eine Kritik an der Systematik sein, die zum Nachdenken bringt. Das war hier, glaube ich, nicht der Fall, aber einfach, dass man am Ende zustimmt oder nicht zustimmt, aus welchen Gründen auch immer. Es ist klar, das findet hier im Gemeinderat statt, aber im Sinne einer konsens- orientierten Vorberatung wäre der eine oder andere Hinweis vorher dann auch, glaube ich, ganz hilfreich. Damit kommen wir zur Abstimmung und ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass die Assistenz- und Begleithunde steuerbefreit sind. Das ist immer ein Thema, das auch im Vor- feld eine große Rolle gespielt hat, und das steht ausdrücklich auch so darin. Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Juli 2023