Grundsteuerreform
| Vorlage: | 2023/0349 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 29.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.03.2023 Vorlage Nr.: 2023/0349 Grundsteuerreform Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 33 x 1. Wie viele neue Grundsteuerwertbescheide für die Grundstücke in Karlsruhe werden bereits festgestellt? 2. Hält die Stadt daran fest, den Hebesatz in Karlsruhe aufkommensneutral festzusetzen? 3. Welcher Bereich des Hebesatzes ist voraussichtlich zu erwarten? Begründung/Einordnung: Viele Grundstückseigentümer*innen haben ihre Erklärung abgegeben und ihre Bescheide über den Wert ihres Grundstücks erhalten. Auf diesem lässt sich natürlich nicht ableiten, welche Grundsteuer sie in Zukunft zu entrichten haben, dies kann erst mit dem zukünftigen Hebesatz berechnet werden. Sie berechnen es mit dem jetzigen Hebesatz und sind teilweise, besonders wenn Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken stehen, beunruhigt über diese zu erwartende Grundsteuer. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh Elke Ernemann
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0349 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Grundsteuerreform Anfrage: SPD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 33 x 1. Wie viele neue Grundsteuerwertbescheide für die Grundstücke in Karlsruhe werden bereits festgestellt? 2. Hält die Stadt daran fest, den Hebesatz in Karlsruhe aufkommensneutral festzusetzen? 3. Welcher Bereich des Hebesatzes ist voraussichtlich zu erwarten? Begründung/Einordnung: Viele Grundstückseigentümer*innen haben ihre Erklärung abgegeben und ihre Bescheide über den Wert ihres Grundstücks erhalten. Auf diesem lässt sich natürlich nicht ableiten, welche Grundsteuer sie in Zukunft zu entrichten haben, dies kann erst mit dem zukünftigen Hebesatz berechnet werden. Sie berechnen es mit dem jetzigen Hebesatz und sind teilweise, besonders wenn Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken stehen, beunruhigt über diese zu erwartende Grundsteuer. Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Stadtverwaltung liegen derzeit für ca. 1/3 aller grundsteuerpflichtigen Objekte neue Grundsteuerwertbescheide vor. Der IT-Dienstleister der Stadtverwaltung arbeitet derzeit daran, diese Informationen der Stadt Karlsruhe in elektronsicher Form für eine Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung strebt grundsätzlich einen aufkommensneutralen Hebesatz gemessen auf das Gesamtvolumen des Grundsteueraufkommen an. Es wird jedoch innerhalb dieser Neutralität zu Belastungsverschiebungen der Steuerpflichtigen kommen. Eine Aussage zu einem zukünftigen Hebesatz ist derzeit noch nicht möglich. Sobald eine aussagekräftige Anzahl an Grundsteuerwertbescheiden vorliegt (mindestens 90%) kann eine Kalkulation des neuen Hebesatzes erfolgen. Die Festlegung des dann gültigen (neuen) Hebesatzes obliegt dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe im Rahmen der separaten Steuersatzung.
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Niederschrift 49. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. April 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 33 der Tagesordnung: Grundsteuerreform Anfrage: SPD Vorlage: 2023/0349 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. April 2023