Karlsruher Masterplan zur Wärmewende

Vorlage: 2023/0345
Art: Antrag
Datum: 28.03.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.04.2023

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.07.2023

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2023

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.03.2023 Vorlage Nr.: 2023/0345 Karlsruher Masterplan zur Wärmewende Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 24 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 04.07.2023 3 x Gemeinderat 19.09.2023 21 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • In Zusammenarbeit mit den Karlsruher Stadtwerken und der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat im halbjährigen Rhythmus einen Bericht in Form eines Masterplans zur aktuellen Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung der Wärmewende vor. Mit einem Ampelsystem soll der Bericht über die aktuellen Entwicklungen und Ausbaustufen des Wärmenetzes in Karlsruhe Auskunft geben. Zudem sollen darin sowohl aktuelle Erkenntnisse im Bereich technologischer Entwicklung als auch landes- und bundesseitige Fördermöglichkeiten aufgeführt werden. Sachverhalt/Begründung Der Ausbau des Wärmenetzes ist ein zentraler Baustein unseres Klimaschutzkonzeptes und zur Erfüllung der Karlsruher Klimaschutzziele. Zusätzlich zur Verfügbarkeit von Fernwärme in den Stadtteilen spielt die Art der Wärmegewinnung eine immer größere Rolle. Diesbezüglich verfügt Karlsruhe mit seinen prämierten Fernwärmesystemen der vierten Generation bereits über eines der modernsten und nachhaltigsten Wärmenetze Deutschlands. Ein Großteil der Fernwärme wird aus industrieller Prozessabwärme gewonnen und muss nicht eigens hergestellt werden. Darüber hinaus wird der Anteil grüner Fernwärme durch die Gewinnung alternativer Wärmeproduzenten aus erneuerbaren Energien (z.B. Großwärmepumpen, Geothermie) angesichts der fortschreitenden Dekarbonisierung von Energieträgern zukünftig auch in Karlsruhe zunehmen. Die Weiterentwicklung des Karlsruher Wärmenetzes ist ein dynamischer Prozess, der insbesondere durch technologischen Fortschritt (z.B. Weiterentwicklung Speichertechnologien von Aquifer- Wärmespeichern) sowie Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene beeinflusst wird. Der heutige Wissensstand zur Hydraulik oder Thermik des Wärmenetzes oder zur Geothermie kann sich morgen bereits überholt haben. Ungeachtet dessen sind wir der festen Überzeugung, dass Klimaschutz uns alle angeht. Das beinhaltet auch die Fortentwicklung des Karlsruher Wärmenetzes und die ergebnisoffene Diskussion sowie Information darüber. Insofern beantragen wir, dass die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit den Karlsruher Stadtwerken sowie der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur einen Bericht in Form eines Masterplans zur Wärmewende erstellt, der halbjährig fortgeschrieben und ständig aktualisiert wird. Aus diesem Masterplan sollen sowohl der technologische Fortschritt als auch der jeweils gegenwärtige Sachstand des Wärmenetzes (z.B. Ausbaustufen, Wärmequellen, Anzahl versorgter Haushalte usw.) hervorgehen: Inwiefern bieten sich Optimierungspotentiale, wo liegen Schlechtpunkte und wie lassen – 2 – sich mehr erneuerbare oder regenerative Energieträger integrieren? Mithilfe einer Ampelsystematik kann beispielsweise auf den Status quo sowie auf Visionen für die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung der Wärmewende aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus soll der Masterplan Auskunft über landes- und bundesseitige Förderprogramme zum Thema Wärmewende geben: welche Förderprogramme gibt es, welche wurden in Anspruch genommen, welche nicht und warum? Von dem Masterplan versprechen wir uns nicht zuletzt ein innovatives Instrument, das den dynamischen Prozess der Wärmewende in Karlsruhe transparent, ergebnisoffen und bürgernah aufzeichnet. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Sven Maier

  • Protokoll GR TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 49. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. April 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 24 der Tagesordnung: Karlsruher Masterplan zur Wärmewende Antrag: CDU Vorlage: 2023/0345 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 4. Juli 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. April 2023

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0345 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Karlsruher Masterplan zur Wärmewende Antrag: CDU Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 24 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 04.07.2023 3 X Gemeinderat 19.09.2023 21 x Kurzfassung Mit dem Energieleitplan wird die Stadt Karlsruhe über ein strategisches Instrument zur kommunalen Wärmeplanung verfügen. Der Plan wird in enger Abstimmung mit städtischen Akteuren im Energiebereich, den Stadtwerken Karlsruhe und der Klima- und Energieagentur Karlsruhe als Steuerungsgruppe durch ein externes Büro gerade fertiggestellt. Anschließend wird er in den Gremien vorgestellt. Nach dem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Wärmeleitplan regelmäßig alle sieben Jahre fortzuschreiben. Die Ergebnisse des aktuellen Standes der Energieleitplanung werden auf dem GIS-Portal der Stadt zur Verfügung gestellt. Der Energieleitplan wird u.a. Eignungsgebiete in der Stadt für einen weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes aufzeigen. Wo Fernwärme nicht sinnvoll eingesetzt werden kann, werden für Quartiere Nahwärmelösungen vorgeschlagen. Aus dem Energieleitplan werden fünf Startprojekte abgeleitet und aufgezeigt, welche spezifischen Gebiete mit Nahwärme versorgt und schnell erschlossen werden können. Somit stellt die Energieleitplanung die Grundlage für die Umsetzung im Sinne eines Masterplans „Wärmewende“ dar. Nach der Veröffentlichung des Energieleitplans wird weiterhin ein kontinuierlicher Austausch zur Umsetzung der identifizierten Projekte und Maßnahmen in der Steuerungsgruppe zum Energieleitplan und der Projektgruppe Klimaschutzkonzept der Stadt stattfinden. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, also auch im Bereich der Wärmewende, wird jährlich vom Umwelt- und Arbeitsschutz in einem Monitoringbericht veröffentlicht. Aus Sicht der Verwaltung ist die Erstellung eines halbjährlichen Berichts in Form eines Masterplans zur Wärmewende aus vorgenannten Gründen nicht erforderlich und der Antrag daher als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Antrag: In Zusammenarbeit mit den Karlsruher Stadtwerken und der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat im halbjährigen Rhythmus einen Bericht in Form eines Masterplans zur aktuellen Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung der Wärmewende vor. Mit einem Ampelsystem soll der Bericht über die aktuellen Entwicklungen und Ausbaustufen des Wärmenetzes in Karlsruhe Auskunft geben. Zudem sollen darin sowohl aktuelle Erkenntnisse im Bereich technologischer Entwicklung als auch landes- und bundesseitige Fördermöglichkeiten aufgeführt werden. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Wärmeleitpläne erstellen. Diese ermitteln den Wärmebedarf der Kommunen und zeigen auf, wie die Wärmeversorgung bis 2040 klimaneutral gedeckt werden kann. Gleichzeitig sollen Maßnahmen formuliert werden, wie erneuerbare Energien verwendet werden können und wie der Verlust an Wärmeenergie vermindert werden kann. Der Energieleitplan der Stadt Karlsruhe betrachtet über den Bereich Wärme hinaus auch den Bereich Strom. Deshalb wird auch der Strombedarf des Stadtgebiets berücksichtigt und ermittelt, wie dieser über erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Mithilfe des Energieleitplans sollen schnelle und fundierte Aussagen zur energetischen Entwicklung von Stadtgebieten getroffen werden können und ein strategisches Vorgehen bei sämtlichen städtebaulichen Veränderungen ermöglicht werden. Der Energieleitplan wird auch die Grundlage zur Auswahl von Stadtquartieren für die Durchführung gezielter Sanierungskampagnen bilden (Energiequartiere), welche im Rahmen des KfW-Programms 432 („Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“) gefördert werden können. Darüber hinaus soll er für Gebäudeeigentümer*innen sowie Energieversorger (insbesondere die Stadtwerke Karlsruhe) eine Grundlage zur Entwicklung vernetzter und regenerativer Energieversorgungslösungen darstellen. Der Energieleitplan soll als informelles Planungswerkzeug für Klimaschutzmaßnahmen in der Wärme-, Kälte- und Stromversorgung von Gebäuden dienen. Das GIS-basierte Instrument enthält für das gesamte Stadtgebiet sowohl Analysen zum Wärme-, Kälte- sowie Strombedarf und dessen Deckung nach Energieträgern als auch zu den Potenzialen regenerativer Energien für die lokale Wärme-, Kälte- und Stromversorgung. Zudem zeigt er mithilfe von Sanierungsszenarien auf, inwieweit der Energiebedarf durch Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudesanierung, Einsatz klimafreundlicher Technologien) verringert werden kann. Es wurde eine Steuerungsgruppe zusammengestellt aus Vertretern der relevanten städtischen Ämter und der städtischen Gesellschaften. Diese Gruppe wird in die Erarbeitung einbezogen und in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand informiert und um Rückmeldung und Anpassungswünsche gebeten. Die Daten des Energieleitplans werden der Stadt übergeben und in aggregierter Form in einer eigenen Datenbank eingepflegt und können so jederzeit weiterverwendet werden. Der Energieleitplan muss laut Gesetz spätestens alle sieben Jahre fortgeschrieben werden. Beteiligung der kommunalen Akteure und Öffentlichkeit - Zur Datenerhebung wurden alle städtischen Ämter und Gesellschaften angeschrieben, die relevante Daten zur Verfügung stellen können. Ebenso wurden die 20 größten Unternehmen angeschrieben, um deren Strom- und Wärmebedarf sowie Abwärmepotenzial zu ermitteln. – 3 – - Es wurde eine stadtinterne Steuerungsgruppe eingerichtet, die die Erstellung des Energieleitplans begleitet und fachliche Einschätzungen einfließen lässt. Vertreten sind SWK, SWK-Netze, KEK, StPlA, HGW und UA. - Auch nach Fertigstellung des Energieleitplans wird ein reger Austausch mit den entsprechenden Stellen stattfinden, insbesondere wenn es um die Prüfung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen geht. - Für die Bürger*innen von Karlsruhe wird es im Herbst diesen Jahres eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Außerdem wird der Energieleitplan nach Verabschiedung durch den Gemeinderat auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlicht und anhand des Berichts und der interaktiven Karte (StoryMap) anschaulich gemacht. Der Energieleitplan und die Umsetzung entsprechen also den Zielen des Antrags. Anstelle eines halbjährlichen Berichtes hält es die Stadtverwaltung für sinnvoll, jährlich im Zuge des Monitorings des Klimaschutzkonzeptes auch über die Umsetzung der Maßnahmen des Energieleitplans zu berichten. Der jährliche Turnus ist aus Sicht der Stadtverwaltung ausreichend, zumal der Planungs- und Umsetzungshorizont der jeweiligen Projekte aus dem Energieleitplan u.U. mehrere Jahre umfasst.